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4252/2016

6646 Sd 2/04 (67464/04); Marienhospital in Köln-Altstadt/Nord; Satzungsbeschluss zur Teilaufhebung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.04.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.05.2017, TOP 13.1

Anlage 4 (Satzungsbegründung)

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Ansehen

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Ansehen

Anlage 2 (Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)

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Ansehen

Anlage 5 (Bebauungsplan)

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Ansehen

Anlage 3 (Stellungnahme Beteiligung § 4 Abs.2 BauGB)

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Ansehen

Anlage 1 (Übersichtsplan)

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 4 (Satzungsbegründung)

9765 Zeichen

/ 2 
A N L A G E  4  
611/2Groß4252-2016Ke4SB 
 
 
Begründung nach § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB)  
zur Teilaufhebung des Bebauungsplans 6646 Sd 2/04 (67464/04)  
Arbeitstitel: Marienhospital in Köln-Altstadt/Nord 
  
 
 
Rechtskraft und Planinhalt  
 
Der seit dem 19.01.1970 rechtskräftige Bebauungsplan 6646 Sd 2/04 (67464/04) setzt für das  
Gebiet Dagobertstraße, Kunibertskloster, An der Linde und Unter Krahnenbäumen Folgendes fest: 
 
Die Grenzen seines Plangebiets sowie Baugrenzen, Baulinien, überbaubare Flächen, Straßenbe-
grenzung, öffentliche Verkehrsflächen, Dachformen, zwingende und höchstzulässige Geschoss-
zahlen. Darüber hinaus wird die Art der baulichen Nutzung, Baugrundstück für den Gemeinbedarf 
(Krankenhaus) festgesetzt. 
 
Im Geltungsbereich der Teilaufhebung zwischen Dagobertstraße, Kunibertskloster auf einer Länge 
von circa 30 m, gerade Linie nach Westen, südliche Grenze Flurstück 564 (Gemarkung Köln, 
Flur 27) und Unter Kahlenhausen ist der Ausbau nicht nach den Vorgaben des Bebauungsplans 
erfolgt. 
 
Die zwingend eingeschossige straßenbegleitende Bebauung entlang der Dagobertstraße wurde 
ebenso wie das zwingend viergeschossig festgesetzte Eckgebäude Dagobertstraße/Kuniberts-
kloster nicht entsprechend den Bebauungsplanfestsetzungen realisiert. Die genannten Flächen 
werden heute als Parkplatz mit eingeschossiger Tiefgarage und Zufahrt an der Dagobertstraße 
und Kunibertskloster genutzt.  
 
Das zwingend zehngeschossig festgesetzte Eckgebäude Unter Kahlenhausen/Dagobertstraße 
wurde neungeschossig errichtet. 
 
Die rückwärtige zwingende neungeschossig festgesetzte Bebauung fällt bis auf einen circa 4 m 
breiten Streifen ebenfalls in den Bereich der Parkplatz- und Tiefgaragennutzung.  
 
Die Restbaufläche im Teilaufhebungsbereich sowie die südlich an den Teilaufhebungsbereich ein-
geschossig festgesetzte Bebauung ist in viergeschossiger Weise bebaut. 
 
Der Flächennutzungsplan setzt für das Gebiet der Teilaufhebung Gemeinbedarf mit der Zweckbe-
stimmung Krankenhaus sowie ein besonderes Wohngebiet fest. 
 
Nach dem Höhenkonzept liegt das Gebiet der Teilaufhebung innerhalb des Wirkungsfeldes der 
romanischen Kirche St. Kunibert. 
 
Das "Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt", das vom Rat der Stadt Köln am 
15.05.2007 beschlossen wurde, legt für den Bereich der Teilaufhebung fest, dass die maximale 
Traufhöhe (Attikahöhe) der Traufe der romanischen Kirche entspricht. Die maximalen Gebäude-
höhen sind an die Höhen der Umgebung anzupassen.

- 2 - 
 
/ 3 
Grund der Teilaufhebung 
 
Das St. Marien-Hospital in Köln plant eine Erweiterung des bestehenden Gebäudekomplexes um 
einen bis zu fünfgeschossigen Anbau entlang der Dagobertstraße. Die geplante Erweiterung ist 
aufgrund des aktuellen Bedarfs an weiteren Bettenstationen sowie für eine wirtschaftliche und zu-
kunftsfähige Weiterentwicklung des Krankenhauses an diesem Standort unbedingt erforderlich.  
 
Der geplante Erweiterungsanbau des St. Marien-Hospitals entlang der Dagobertstraße ist jedoch 
nicht auf der Grundlage der Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplans 6646 Sd 2/04 
(67464/04) realisierbar. 
 
Darüber hinaus entsprechen die Festsetzungen des Bebauungsplans, insbesondere zur Höhen-
entwicklung, nicht mehr den Zielen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. 
 
Der geplante Erweiterungsbau fügt sich auf der Grundlage des § 34 Absatz 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) in die Gemengelage der näheren Umgebung ein und ist nach erfolgter Teilaufhebung des 
Bebauungsplans 6646 Sd 2/04 (67464/04) grundsätzlich genehmigungsfähig.  
 
 
Auswirkungen 
 
Die geplante Bebauung schließt an das bestehende Gebäude Kunibertskloster an und wird auf der 
weiterhin bestehenden Parkpalette errichtet. Ab dem ersten Obergeschoss wird eine Ebene für die 
Intensivstation vorgesehen, und darüber werden zwei weitere Ebenen mit Zwei- und Dreibettzim-
mern geplant. Das oberste Geschoss soll dabei wie ein Staffelgeschoss von der Straßenflucht 
Dagobertstraße, Kunibertskloster 2,50 m zurückspringen.  
 
Zur Erschließung des Krankenhauses wird an den Funktionen im Untergeschoss und Erdgeschoss 
(Parken) nichts verändert. 
 
Die im rechtskräftigen Bebauungsplan zwingend eingeschossig festgesetzte Bebauung ist aus 
heutiger städtebaulicher Sicht nicht mehr gewünscht. Die Architektur der 1970er Jahre mit ihren 
Akzenten in Form von Hochpunkten gepaart mit niedriggeschossigen Kontrastbauten wird heute 
zugunsten einer sich in die Umgebung einfügenden Blockrandbebauung neu bewertet. Da sich der 
geplante Erweiterungsbau in Höhe und Ausnutzung in die nachbarschaftliche Umgebung einfügt, 
werden keine negativen Auswirkungen erwartet. 
 
Zur Ermittlung der Umweltauswirkungen wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umwelt-
bericht erstellt. 
 
Nach erfolgter Teilaufhebung des Bebauungsplans 6646 Sd 2/04 (67464/04) wird die zukünftige 
städtebauliche Entwicklung nach § 34 Absatz 1 BauGB beurteilt. 
 
 
Umweltbericht 
 
Nach Prüfung der Umweltbelange wird festgestellt, dass die Umweltmedien Landschaftsbild, 
Pflanzen, Tiere, die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura-2000-Gebiete, Boden, Luft, 
Kultur- und Sachgüter nicht betroffen sind.  
 
Das Ortsbild wird durch die beabsichtigte Bebauung nach § 34 Absatz 1 BauGB geändert. Eine 
Beeinträchtigung ist jedoch durch das Einfügungsgebot des § 34 Absatz 1 BauGB und die umlie-
gende Blockrandbebauung nicht zu erwarten. Im Vergleich zu den Festsetzungen (zwingend ein-
geschossig als Vorbau und zwingend neungeschossig für das Gebäude an der Dagobertstraße) 
des aufzuhebenden Bebauungsplans ist anzunehmen, dass eine Einfügung in die nähere Umge-
bung eine geringere Höhe des Gebäudekomplexes entlang der Dagobertstraße bedingt. Dadurch 
entstehen aus Sicht der Umweltprüfung positive Effekte im Hinblick auf die Belüftung und Belich-
tung, auf das Stadtbild sowie auf die Erlebbarkeit des gegenüberliegenden Schulgebäudes.

- 3 - 
 
/ 4 
Wasser  
 
Starkregen 
Bei einem 100-jährigen Starkregenereignis (Starkregengefahrenkarte der Stadtentwässerungs-
betriebe Köln, AöR) sind der Bereich der Dagobertstraße zwischen den Straßen Im Krahnenhof 
und Kunibertskloster sowie die Straße An der Linde überflutungsgefährdet.  
 
Hochwasser 
Außerdem ist das Bebauungsgebiet zwischen der Dagobertstraße und der Machabäerstraße im 
Falle eines extremen Hochwassers (HQ extrem) überflutungsgefährdet.  
 
Grundwasser 
Aufgrund der Nähe zum Rhein ist mit hohen Grundwasserständen zu rechnen. 
 
Für das Umweltmedium Wasser ergeben sich keine Änderungen durch die Teilaufhebung.  
 
Klima 
 
In der Planungshinweiskarte der Stadt Köln zur zukünftigen Wärmebelastung ist die Fläche des 
Bebauungsplans als Klasse 2 - hoch (wärme)belastete Siedlungsfläche - dargestellt. Vor dem Hin-
tergrund der prognostizierten Klimawandelfolgen, hier insbesondere der sommerlichen Überwär-
mung innerstädtischer Quartiere, sollten bei einer möglichen Bebauung Maßnahmen zur Verbes-
serung des Mikroklimas vorgesehen werden, zum Beispiel Dach-, Fassadenbegrünung. Die Teil-
aufhebung bewirkt aufgrund des Einfügungsgebots nach § 34 Absatz 1 BauGB in die nähere Um-
gebung eine geringere Höhe des Gebäudekomplexes entlang der Dagobertstraße, so dass sich 
das Aufheizungspotential mindert und die Durchlüftung gefördert wird.  
 
Für das Umweltmedium Klima ergeben sich durch die Teilaufhebung geringe positive Änderungen.  
 
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung 
 
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie auf die Bevölke-
rung insgesamt, sind durch die Folgen der Planteilaufhebung nicht festgestellt worden. Durch das 
neungeschossige Eckgebäude Unter Kahlenhausen/Dagobertstraße kann sich nach der Teilauf-
hebung eine gegenseitige Verschattung von Gebäuden ergeben.  
 
Lärm 
Die Lärmbelastung im Plangebiet wird durch Verkehrsimmissionen dominiert. Diese sind jedoch, 
da es sich um Anliegerstraßen handelt, nicht als erheblich einzustufen. Die Straße Konrad-
Adenauer-Ufer als nächste Hauptverkehrsstraße hat keinen Einfluss auf das Plangebiet (Lärmwer-
te deutlich unter 55 L-den und 50 L-Night nach EU-Umgebungslärmrichtlinie). 
 
Die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, 
die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie sind 
bei einer Neubebauung zu bedenken. Die Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen 
Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts sowie die Erhaltung der 
bestmöglichen Luftqualität, ist nicht betroffen. Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belan-
gen des Umweltschutzes liegen nicht vor. 
 
Nullvariante 
 
Wird der Bebauungsplan umgesetzt, ergeben sich Auswirkungen auf das Ortsbild, da die zwingend 
festgesetzten Bauhöhen mit dem eingeschossigen Vorbau nicht in die Umgebung passt, die eine 
überwiegend fünfgeschossige Blockrandbebauung darstellt. Die übrigen Umweltbelange sind ana-
log zum Planfall auch im Nullfall nicht betroffen beziehungsweise bleiben die Auswirkungen im 
Nullfall unverändert, wie dies beim Umweltbelang Wasser und Klima der Fall ist.

- 4 - 
 
 
 
Umsetzung 
 
Im Zuge einer Neubebauung des Geländes ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der 
Lärmschutz zu beachten. Darüber hinaus wird aus mikroklimatischen Gründen sowie aus Gründen 
des Erhalts des natürlichen Wasserkreislaufs eine Dachbegrünung dringend empfohlen. 
 
Ebenso werden die Fragen der Abstandflächen nach Bauordnung Nordrhein-Westfalen, eine ge-
gebenenfalls geänderte Verkehrsführung (Versetzung der Poller, Befürchtung von Schleichverkeh-
ren) sowie der Stellplatznachweis im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft werden. Die-
se sind nicht Bestandteil des Teilaufhebungsverfahrens.

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10114 Zeichen

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Begründung nach § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB)  
zur Teilaufhebung des Bebauungsplans 6646 Sd 2/04 (67464/04)  
Arbeitstitel: Marienhospital in Köln-Altstadt/Nord 
  
 
 
Rechtskraft und Planinhalt  
 
Der seit dem 19.01.1970 rechtskräftige Bebauungsplan 6646 Sd 2/04 (67464/04) setzt für das  
Gebiet Dagobertstraße, Kunibertskloster, An der Linde und Unter Krahnenbäumen Folgendes fest: 
 
Die Grenzen seines Plangebiets sowie Baugrenzen, Baulinien, überbaubare Flächen, Straßenbe-
grenzung, öffentliche Verkehrsflächen, Dachformen, zwingende und höchstzulässige Geschoss-
zahlen. Darüber hinaus wird die Art der baulichen Nutzung, Baugrundstück für den Gemeinbedarf 
(Krankenhaus) festgesetzt. 
 
Im Geltungsbereich der Teilaufhebung zwischen Dagobertstraße, Kunibertskloster auf einer Länge 
von circa 30 m, gerade Linie nach Westen, südliche Grenze Flurstück 564 (Gemarkung Köln, 
Flur 27) und Unter Kahlenhausen ist der Ausbau nicht nach den Vorgaben des Bebauungsplans 
erfolgt. 
 
Die zwingend eingeschossige straßenbegleitende Bebauung entlang der Dagobertstraße wurde 
ebenso wie das zwingend viergeschossig festgesetzte Eckgebäude Dagobertstraße/Kuniberts-
kloster nicht entsprechend den Bebauungsplanfestsetzungen realisiert. Die genannten Flächen 
werden heute als Parkplatz mit eingeschossiger Tiefgarage und Zufahrt an der Dagobertstraße 
und Kunibertskloster genutzt.  
 
Das zwingend zehngeschossig festgesetzte Eckgebäude Unter Kahlenhausen/Dagobertstraße 
wurde neungeschossig errichtet. 
 
Die rückwärtige zwingende neungeschossig festgesetzte Bebauung fällt bis auf einen circa 4 m 
breiten Streifen ebenfalls in den Bereich der Parkplatz- und Tiefgaragennutzung.  
 
Die Restbaufläche im Teilaufhebungsbereich sowie die südlich an den Teilaufhebungsbereich ein-
geschossig festgesetzte Bebauung ist in viergeschossiger Weise bebaut. 
 
Der Flächennutzungsplan setzt für das Gebiet der Teilaufhebung Gemeinbedarf mit der Zweckbe-
stimmung Krankenhaus sowie ein besonderes Wohngebiet fest. 
 
Nach dem Höhenkonzept liegt das Gebiet der Teilaufhebung innerhalb des Wirkungsfeldes der 
romanischen Kirche St. Kunibert. 
 
Das "Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt", das vom Rat der Stadt Köln am 
15.05.2007 beschlossen wurde, legt für den Bereich der Teilaufhebung fest, dass die maximale 
Traufhöhe (Attikahöhe) der Traufe der romanischen Kirche entspricht. Die maximalen Gebäude-
höhen sind an die Höhen der Umgebung anzupassen.

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Grund der Teilaufhebung 
 
Das St. Marien-Hospital in Köln plant eine Erweiterung des bestehenden Gebäudekomplexes um 
einen bis zu fünfgeschossigen Anbau entlang der Dagobertstraße. Die geplante Erweiterung ist 
aufgrund des aktuellen Bedarfs an weiteren Bettenstationen sowie für eine wirtschaftliche und zu-
kunftsfähige Weiterentwicklung des Krankenhauses an diesem Standort unbedingt erforderlich.  
 
Der geplante Erweiterungsanbau des St. Marien-Hospitals entlang der Dagobertstraße ist jedoch 
nicht auf der Grundlage der Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplans 6646 Sd 2/04 
(67464/04) realisierbar. 
 
Darüber hinaus entsprechen die Festsetzungen des Bebauungsplans, insbesondere zur Höhen-
entwicklung, nicht mehr den Zielen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. 
 
Der geplante Erweiterungsbau fügt sich auf der Grundlage des § 34 Absatz 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) in die Gemengelage der näheren Umgebung ein und ist nach erfolgter Teilaufhebung des 
Bebauungsplans 6646 Sd 2/04 (67464/04) grundsätzlich genehmigungsfähig.  
 
 
Auswirkungen 
 
Die geplante Bebauung schließt an das bestehende Gebäude Kunibertskloster an und wird auf der 
weiterhin bestehenden Parkpalette errichtet. Ab dem ersten Obergeschoss wird eine Ebene für die 
Intensivstation vorgesehen, und darüber werden zwei weitere Ebenen mit Zwei- und Dreibettzim-
mern geplant. Das oberste Geschoss soll dabei wie ein Staffelgeschoss von der Straßenflucht 
Dagobertstraße, Kunibertskloster 2,50 m zurückspringen.  
 
Zur Erschließung des Krankenhauses wird an den Funktionen im Untergeschoss und Erdgeschoss 
(Parken) nichts verändert. 
 
Die im rechtskräftigen Bebauungsplan zwingend eingeschossig festgesetzte Bebauung ist aus 
heutiger städtebaulicher Sicht nicht mehr gewünscht. Die Architektur der 1970er Jahre mit ihren 
Akzenten in Form von Hochpunkten gepaart mit niedriggeschossigen Kontrastbauten wird heute 
zugunsten einer sich in die Umgebung einfügenden Blockrandbebauung neu bewertet. Da sich der 
geplante Erweiterungsbau in Höhe und Ausnutzung in die nachbarschaftliche Umgebung einfügt, 
werden keine negativen Auswirkungen erwartet. 
 
Zur Ermittlung der Umweltauswirkungen wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umwelt-
bericht erstellt. 
 
Nach erfolgter Teilaufhebung des Bebauungsplans 6646 Sd 2/04 (67464/04) wird die zukünftige 
städtebauliche Entwicklung nach § 34 Absatz 1 BauGB beurteilt. 
 
 
Umweltbericht 
 
Nach Prüfung der Umweltbelange wird festgestellt, dass die Umweltmedien Landschaftsbild, 
Pflanzen, Tiere, die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura-2000-Gebiete, Boden, Luft, 
Kultur- und Sachgüter nicht betroffen sind.  
 
Das Ortsbild wird durch die beabsichtigte Bebauung nach § 34 Absatz 1 BauGB geändert. Eine 
Beeinträchtigung ist jedoch durch das Einfügungsgebot des § 34 Absatz 1 BauGB und die umlie-
gende Blockrandbebauung nicht zu erwarten. Im Vergleich zu den Festsetzungen (zwingend ein-
geschossig als Vorbau und zwingend neungeschossig für das Gebäude an der Dagobertstraße) 
des aufzuhebenden Bebauungsplans ist anzunehmen, dass eine Einfügung in die nähere Umge-
bung eine geringere Höhe des Gebäudekomplexes entlang der Dagobertstraße bedingt. Dadurch 
entstehen aus Sicht der Umweltprüfung positive Effekte im Hinblick auf die Belüftung und Belich-
tung, auf das Stadtbild sowie auf die Erlebbarkeit des gegenüberliegenden Schulgebäudes.

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Wasser  
 
Starkregen 
Bei einem 100-jährigen Starkregenereignis (Starkregengefahrenkarte der Stadtentwässerungs-
betriebe Köln, AöR) sind der Bereich der Dagobertstraße zwischen den Straßen Im Krahnenhof 
und Kunibertskloster sowie die Straße An der Linde überflutungsgefährdet.  
 
Hochwasser 
Außerdem ist das Bebauungsgebiet zwischen der Dagobertstraße und der Machabäerstraße im 
Falle eines extremen Hochwassers (HQ extrem) überflutungsgefährdet.  
 
Grundwasser 
Aufgrund der Nähe zum Rhein ist mit hohen Grundwasserständen zu rechnen. 
 
Für das Umweltmedium Wasser ergeben sich keine Änderungen durch die Teilaufhebung.  
 
Klima 
 
In der Planungshinweiskarte der Stadt Köln zur zukünftigen Wärmebelastung ist die Fläche des 
Bebauungsplans als Klasse 2 - hoch (wärme)belastete Siedlungsfläche - dargestellt. Vor dem Hin-
tergrund der prognostizierten Klimawandelfolgen, hier insbesondere der sommerlichen Überwär-
mung innerstädtischer Quartiere, sollten bei einer möglichen Bebauung Maßnahmen zur Verbes-
serung des Mikroklimas vorgesehen werden, zum Beispiel Dach-, Fassadenbegrünung. Die Teil-
aufhebung bewirkt aufgrund des Einfügungsgebots nach § 34 Absatz 1 BauGB in die nähere Um-
gebung eine geringere Höhe des Gebäudekomplexes entlang der Dagobertstraße, so dass sich 
das Aufheizungspotential mindert und die Durchlüftung gefördert wird.  
 
Für das Umweltmedium Klima ergeben sich durch die Teilaufhebung geringe positive Änderungen.  
 
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung 
 
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie auf die Bevölke-
rung insgesamt, sind durch die Folgen der Planteilaufhebung nicht festgestellt worden. Durch das 
neungeschossige Eckgebäude Unter Kahlenhausen/Dagobertstraße kann sich nach der Teilauf-
hebung eine gegenseitige Verschattung von Gebäuden ergeben.  
 
Lärm 
Die Lärmbelastung im Plangebiet wird durch Verkehrsimmissionen dominiert. Diese sind jedoch, 
da es sich um Anliegerstraßen handelt, nicht als erheblich einzustufen. Die Straße Konrad-
Adenauer-Ufer als nächste Hauptverkehrsstraße hat keinen Einfluss auf das Plangebiet (Lärmwer-
te deutlich unter 55 L-den und 50 L-Night nach EU-Umgebungslärmrichtlinie). 
 
Die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, 
die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie sind 
bei einer Neubebauung zu bedenken. Die Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen 
Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts sowie die Erhaltung der 
bestmöglichen Luftqualität, ist nicht betroffen. Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belan-
gen des Umweltschutzes liegen nicht vor. 
 
Nullvariante 
 
Wird der Bebauungsplan umgesetzt, ergeben sich Auswirkungen auf das Ortsbild, da die zwingend 
festgesetzten Bauhöhen mit dem eingeschossigen Vorbau nicht in die Umgebung passt, die eine 
überwiegend fünfgeschossige Blockrandbebauung darstellt. Die übrigen Umweltbelange sind ana-
log zum Planfall auch im Nullfall nicht betroffen beziehungsweise bleiben die Auswirkungen im 
Nullfall unverändert, wie dies beim Umweltbelang Wasser und Klima der Fall ist.

- 4 - 
 
 
 
Umsetzung 
 
Im Zuge einer Neubebauung des Geländes ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der 
Lärmschutz zu beachten. Darüber hinaus wird aus mikroklimatischen Gründen sowie aus Gründen 
des Erhalts des natürlichen Wasserkreislaufs eine Dachbegrünung dringend empfohlen. 
 
Ebenso werden die Fragen der Abstandflächen nach Bauordnung Nordrhein-Westfalen, eine ge-
gebenenfalls geänderte Verkehrsführung (Versetzung der Poller, Befürchtung von Schleichverkeh-
ren) sowie der Stellplatznachweis im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft werden. Die-
se sind nicht Bestandteil des Teilaufhebungsverfahrens. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat die Aufhebung des Bebauungsplanes 6646 Sd 2/04 
(67464/04) mit dieser Begründung nach § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in 
seiner Sitzung am 18.05.2017 gemäß § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 7 
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) als Satzung beschlossen. 
 
Köln, den  
 
 
Oberbürgermeisterin

Anlage 2 (Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)

3726 Zeichen

/ 2 
 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Teilaufhebungsverfahren     Anlage 2 
 
Darstellung und Bewertung der zur Teilaufhebung des Bebauungsplans 6646 Sd 2/04 (67464/04) –Arbeitstitel: Marienhospital in Köln-
Altstadt/Nord– eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Kundenzentrum Innenstadt  
vom 28.04. bis zum 11.05.2016 durchgeführt. Es ist 1 Stellungnahme aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 28.04. bis zum 18.05.2016 eingegangen. 
Die Inhalte der Stellungnahme sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren werden nachfolgend dargestellt.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, des 
Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahme zur Verfügung gestellt.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
Auswirkungen auf Gebäude Dagobertstraße 70 
Belichtung des Studentenwohnheimes  
Der geplante Neubau führt in der zur Zeit der Stellung-
nahme geplanten Kubatur zu einer Verschattung der unte-
ren IV Vollgeschoße des angrenzenden Studentenwohn-
heimes. Es handelt sich vorwiegend um 1 Zimmer Appar-
tements die nach erfolgtem Bau des geplanten Betten-
hauses quasi vollständig verschattet werden. 
 
nein 
 
Die Belange der Belichtung werden im Rahmen des Baugeneh-
migungsverfahrens geprüft. Hier werden insbesondere die Frage 
der Nichteinhaltung der Abstandflächen und die dadurch verur-
sachte Verschlechterung der Belichtung der Wohnräume geklärt. 
Diese sind nicht Bestandteil des Aufhebungsverfahrens, da nach 
Aufhebung dieses Teils des Bebauungsplans, in dem das Be-
standsgebäude Dagobertstr. 70 und die geplante Aufstockung 
des Parkdecks liegen, sich die Bebauung nach § 34 Baugesetz-
buch richtet. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u. 
a. in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Dabei müssen 
die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse 
gewahrt bleiben. Somit ist auch nach § 34 BauGB gesichert, dass 
die Verschattung eines Bestandgebäudes durch Neubebauung 
geprüft werden muss. 
1.2 Abstandflächen  
Es wird darauf hingewiesen das es zum Zeitpunkt der 
Stellungnahme noch keine Einigung bezüglich der sich 
überschneidenden Abstandflächen gibt. 
nein Die Einhaltung der Abstandflächen nach BauO wird im Rahmen 
des Baugenehmigungsverfahrens geprüft. 
Diese sind nicht Bestandteil des Aufhebungsverfahrens. (siehe 
auch Punkt 1.1) 
1.3 Rettungswege 
Es wird in Frage gestellt ob die von der Feuerwehr benö-
tigten Rettungswege nach erfolgtem Neubau zur Verfü-
gung stehen. Es entstehen gefangene Räume die von der 
Feuerwehr nicht angeleitert oder erreicht werden können. 
nein Die Fragen der Rettungswege und ggf. geänderte Verkehrsfüh-
rung werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ge-
prüft.  
Diese sind nicht Bestandteil des Aufhebungsverfahrens.

- 2 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1.4 Wertminderung des Objektes 
Die geplante fünfgeschossige Bebauung und die dadurch 
befürchtete Verschattung führen zu einer starken Nut-
zungseinschränkung und Wertbeeinflussung der Immobi-
lie. 
nein Im Baugenehmigungsverfahren wird die Einhaltung gesunder 
Wohn- und Arbeitsverhältnisse (u.a. Mindestbelichtung von 
Wohnräumen) geprüft und ihre Einhaltung sichergestellt. Eine 
Einschränkung der Wohnnutzung des Gebäudes wird nicht erfol-
gen, eine Verringerung des Immobilienwerts aus diesem Grund 
ist nicht zu erwarten.

Anlage 5 (Bebauungsplan)

2289 Zeichen

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689 
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\ Stadtgemeinde Köln 
, Bebauungsplan 
\ Nr.66l.6 Sd2/04 
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67 46 4/04 
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Anlage 3 (Stellungnahme Beteiligung § 4 Abs.2 BauGB)

4556 Zeichen

/ 2 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Teilaufhebungsverfahren     Anlage 3 
 
Darstellung und Bewertung der zur Teilaufhebung des Bebauungsplans 6646 Sd 2/04 (67464/04) –Arbeitstitel: Marienhospital in Köln-
Altstadt/Nord– eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde vom 22.06. bis zum 26.07.2016 durchgeführt. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num-
merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die 
jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1. Bezirksregierung Köln   
1.1 
 
Dezernat 25 (Verkehr, IGVP und ÖPNV) 
Keine Bedenken 
Kenntnisnahme  
1.2 Dezernat 52 (Abfallwirtschaft u. Bodenschutz – einschl. 
anlagenbezogener Umweltschutz) 
Der Zuständigkeitsbereich ist nicht betroffen 
Kenntnisnahme  
2. Bezirksregierung Düsseldorf   
2.1 Dezernat 22.5 (Kampfmittelbeteiligungsdienst KBD) 
Bei nicht unerheblichen Erdeingriffen ist der KBD bei 
Neubau zu beteiligen. Bei unerheblichen Eingriffen ist  
eine Beteiligung des KBD nicht notwendig 
Kenntnisnahme Die Prüfung der Kampfmittelbelastung im Zusammenhang mit er-
heblichen Erdarbeiten für den Fall eines Neubaus wird im Rahmen 
des Baugenehmigungsverfahrens durchgeführt. 
3. Industrie- und Handelskammer zu Köln    
 Keine Anregungen Kenntnisnahme   
4. Landschaftsverband Rheinland   
4.1 Landschaftsverband Rheinland Dezernat 2 
Es liegen keine Betroffenheiten bezüglich der Liegen-
schaften des LVR betroffen. 
Hingewiesen wird auf die Einbindung des Rheinischen 
Amtes für Denkmalpflege in Pulheim sowie in Bonn. 
Kenntnisnahme Die benannten Träger öffentlicher Belange in Pulheim sind einbezo-
gen worden und haben keine Stellungnahme abgegeben. 
5. Landesbetrieb Straßenbau NRW 
Niederlassung Köln 
  
 Keine Bedenken Kenntnisnahme

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
6. Erzbistum Köln 
-Generalvikariat- Hauptabteilung Recht 
  
 Keine Bedenken Kenntnisnahme  
7. Polizeipräsidium Köln -    
 Führungsstelle Verkehr  
Keine Bedenken 
Kenntnisnahme  
 Kriminalkommissariat  Kriminalprävention/Opferschutz 
Keine Bedenken 
Kenntnisnahme  
8. Deutsche Telekom AG Netzproduktion GmbH TI NL 
West, PTI 22 
  
 Hingewiesen wird auf vorhandene Telekommunikations-
linien der Deutsche Telekom AG, die bei einem geplanten 
Neubau berücksichtigt werden müssen. 
Es wird um weitere Beteiligung im Verfahren gebeten. 
Kenntnisnahme Die Prüfung der vorhandenen Telekommunikationsanlagen ist Be-
standteil des Baugenehmigungsverfahrens. 
9. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommu-
nikation, Post und Eisenbahn –Referat Z 24-  
  
9.2 Es wird um rechtzeitige Einbeziehung in die weitere Pla-
nung gebeten, um Störungen des Betriebes von Richt-
funkstrecken zu vermeiden  
Kenntnisnahme Die Einbeziehung in die weitere Planung erfolgt, soweit notwendig, 
im Baugenehmigungsverfahren. 
9.2 Hingewiesen wird auf die Weitergabe der Unterlagen zur 
Prüfung durch die Bundesnetzagentur Referat 511  
(5110-5), Canisiusstr. 21, 55122 Mainz, da unter Umstän-
den deren in der Nähe liegenden Messeinrichtungen be-
einflusst werden könnten. 
Kenntnisnahme Die Bundesnetzagentur Referat 511 (5110-5) hat keine Stellung-
nahme abgegeben. 
10. Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln   
 Keine Bedenken Kenntnisnahme

- 3 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
11. Stadtwerke Köln GmbH Abteilung Liegenschaften   
 Keine Bedenken 
Hingewiesen wird auf vorhandene Leitungen, die bei ei-
nem geplanten Neubau geprüft werden müssen. 
Kenntnisnahme Die Prüfung der vorhandenen Versorgungsanlagen und -trassen ist 
Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens. 
12. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR   
 Keine Bedenken Kenntnisnahme  
Stand 05.08.2016 
 
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme vorgelegt: 
- Bezirksregierung Köln 
Dezernat 53 (Immissionsschutz) 
- Handwerkskammer zu Köln 
-  Landschaftsverband Rheinland, Rheinisches Amt für Denkmalpflege 
-  Finanzamt Köln-Nord 
- Rheinische NETZGesellschaft mbH (Leitplanung) 
- AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH

Anlage 1 (Übersichtsplan)

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Beschlussvorlage Rat

2836 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61 
611/2 Groß KeSB 
Vorlagen-Nummer 
 4252/2016 
Freigabedatum 
13.04.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Teilaufhebung des Bebauungsplans 6646 Sd 2/04 (67464/04)  
- Satzungsbeschluss - 
Arbeitstitel: Marienhospital in Köln-Altstadt/Nord 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt die Teilaufhebung des Bebauungsplans 6646 Sd 2/04 (67464/04) für das Gebiet 
zwischen Dagobertstraße, Kunibertskloster auf einer Länge von circa 30 m, gerade Linie nach Wes-
ten, südliche Grenze Flurstück 564 (Gemarkung Köln, Flur 27) und Unter Kahlenhausen in Köln-
Altstadt/Nord —Arbeitstitel: Marienhospital in Köln-Altstadt/Nord— nach § 10 Absatz 1 Baugesetz-
buch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung 
mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 
14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden 
Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. 
 
 
Alternative: keine 
 
Rat 18.05.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Das St. Marien-Hospital plant eine Erweiterung des bestehenden Gebäudekomplexes entlang der 
Dagobertstraße. Die Festsetzungen des Bebauungsplans 6646 Sd 2/04 (67464/04) stehen dem Vor-
haben entgegen. 
 
Die heutige Bebauung im Teilaufhebungsbereich entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungs-
plans. Darüber hinaus entsprechen die Festsetzungen des Bebauungsplans, insbesondere zur Hö-
henentwicklung, nicht mehr den Zielen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.  
 
Der geplante Erweiterungsbau fügt sich auf der Grundlage des § 34 Absatz 1 BauGB in die Gemen-
gelage der näheren Umgebung ein. 
 
Vorberatungen 
Aufstellungs- und Offenlagebeschluss sowie Beschluss zur Durchführung einer frühzeitigen Betei-
ligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 BauGB nach Modell 1: 
Bezirksvertretung Innenstadt 03.03.2016 TOP   3.7 einstimmig 
Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2016 TOP 14.1 einstimmig 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB hat in der Zeit vom 28.04. bis 
11.05.2016 stattgefunden. 
 
Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 18.05.2016 abgegeben werden. Es ist eine Stellung-
nahme eingegangen. 
 
Die Offenlage hat in der Zeit vom 06.10. bis 07.11.2016 stattgefunden. Es wurden keine Anregungen 
vorgebracht. 
 
 
 
 
Anlagen 
1 Übersichtsplan 
2 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen  
Öffentlichkeitsbeteiligung  
3 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung nach  
§ 4 Absatz 2 BauGB  
4 Begründung nach § 9 Absatz 8 BauGB 
5 Bebauungsplan 6646 Sd 2/04 (67464/04)

Beratungsverlauf (1)

18.05.2017 Rat
TOP 13.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Dagobertstraße 70
  • Machabäerstraße
  • An der Linde
  • Unter Krahnenbäumen
  • Konrad-Adenauer-Ufer
  • Unter Kahlenhausen
  • Kunibertskloster 2

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
4252/2016
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27