4252/2016
6646 Sd 2/04 (67464/04); Marienhospital in Köln-Altstadt/Nord; Satzungsbeschluss zur Teilaufhebung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 4 (Satzungsbegründung)
9765 Zeichen
/ 2 A N L A G E 4 611/2Groß4252-2016Ke4SB Begründung nach § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) zur Teilaufhebung des Bebauungsplans 6646 Sd 2/04 (67464/04) Arbeitstitel: Marienhospital in Köln-Altstadt/Nord Rechtskraft und Planinhalt Der seit dem 19.01.1970 rechtskräftige Bebauungsplan 6646 Sd 2/04 (67464/04) setzt für das Gebiet Dagobertstraße, Kunibertskloster, An der Linde und Unter Krahnenbäumen Folgendes fest: Die Grenzen seines Plangebiets sowie Baugrenzen, Baulinien, überbaubare Flächen, Straßenbe- grenzung, öffentliche Verkehrsflächen, Dachformen, zwingende und höchstzulässige Geschoss- zahlen. Darüber hinaus wird die Art der baulichen Nutzung, Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Krankenhaus) festgesetzt. Im Geltungsbereich der Teilaufhebung zwischen Dagobertstraße, Kunibertskloster auf einer Länge von circa 30 m, gerade Linie nach Westen, südliche Grenze Flurstück 564 (Gemarkung Köln, Flur 27) und Unter Kahlenhausen ist der Ausbau nicht nach den Vorgaben des Bebauungsplans erfolgt. Die zwingend eingeschossige straßenbegleitende Bebauung entlang der Dagobertstraße wurde ebenso wie das zwingend viergeschossig festgesetzte Eckgebäude Dagobertstraße/Kuniberts- kloster nicht entsprechend den Bebauungsplanfestsetzungen realisiert. Die genannten Flächen werden heute als Parkplatz mit eingeschossiger Tiefgarage und Zufahrt an der Dagobertstraße und Kunibertskloster genutzt. Das zwingend zehngeschossig festgesetzte Eckgebäude Unter Kahlenhausen/Dagobertstraße wurde neungeschossig errichtet. Die rückwärtige zwingende neungeschossig festgesetzte Bebauung fällt bis auf einen circa 4 m breiten Streifen ebenfalls in den Bereich der Parkplatz- und Tiefgaragennutzung. Die Restbaufläche im Teilaufhebungsbereich sowie die südlich an den Teilaufhebungsbereich ein- geschossig festgesetzte Bebauung ist in viergeschossiger Weise bebaut. Der Flächennutzungsplan setzt für das Gebiet der Teilaufhebung Gemeinbedarf mit der Zweckbe- stimmung Krankenhaus sowie ein besonderes Wohngebiet fest. Nach dem Höhenkonzept liegt das Gebiet der Teilaufhebung innerhalb des Wirkungsfeldes der romanischen Kirche St. Kunibert. Das "Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt", das vom Rat der Stadt Köln am 15.05.2007 beschlossen wurde, legt für den Bereich der Teilaufhebung fest, dass die maximale Traufhöhe (Attikahöhe) der Traufe der romanischen Kirche entspricht. Die maximalen Gebäude- höhen sind an die Höhen der Umgebung anzupassen. - 2 - / 3 Grund der Teilaufhebung Das St. Marien-Hospital in Köln plant eine Erweiterung des bestehenden Gebäudekomplexes um einen bis zu fünfgeschossigen Anbau entlang der Dagobertstraße. Die geplante Erweiterung ist aufgrund des aktuellen Bedarfs an weiteren Bettenstationen sowie für eine wirtschaftliche und zu- kunftsfähige Weiterentwicklung des Krankenhauses an diesem Standort unbedingt erforderlich. Der geplante Erweiterungsanbau des St. Marien-Hospitals entlang der Dagobertstraße ist jedoch nicht auf der Grundlage der Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplans 6646 Sd 2/04 (67464/04) realisierbar. Darüber hinaus entsprechen die Festsetzungen des Bebauungsplans, insbesondere zur Höhen- entwicklung, nicht mehr den Zielen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Der geplante Erweiterungsbau fügt sich auf der Grundlage des § 34 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in die Gemengelage der näheren Umgebung ein und ist nach erfolgter Teilaufhebung des Bebauungsplans 6646 Sd 2/04 (67464/04) grundsätzlich genehmigungsfähig. Auswirkungen Die geplante Bebauung schließt an das bestehende Gebäude Kunibertskloster an und wird auf der weiterhin bestehenden Parkpalette errichtet. Ab dem ersten Obergeschoss wird eine Ebene für die Intensivstation vorgesehen, und darüber werden zwei weitere Ebenen mit Zwei- und Dreibettzim- mern geplant. Das oberste Geschoss soll dabei wie ein Staffelgeschoss von der Straßenflucht Dagobertstraße, Kunibertskloster 2,50 m zurückspringen. Zur Erschließung des Krankenhauses wird an den Funktionen im Untergeschoss und Erdgeschoss (Parken) nichts verändert. Die im rechtskräftigen Bebauungsplan zwingend eingeschossig festgesetzte Bebauung ist aus heutiger städtebaulicher Sicht nicht mehr gewünscht. Die Architektur der 1970er Jahre mit ihren Akzenten in Form von Hochpunkten gepaart mit niedriggeschossigen Kontrastbauten wird heute zugunsten einer sich in die Umgebung einfügenden Blockrandbebauung neu bewertet. Da sich der geplante Erweiterungsbau in Höhe und Ausnutzung in die nachbarschaftliche Umgebung einfügt, werden keine negativen Auswirkungen erwartet. Zur Ermittlung der Umweltauswirkungen wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umwelt- bericht erstellt. Nach erfolgter Teilaufhebung des Bebauungsplans 6646 Sd 2/04 (67464/04) wird die zukünftige städtebauliche Entwicklung nach § 34 Absatz 1 BauGB beurteilt. Umweltbericht Nach Prüfung der Umweltbelange wird festgestellt, dass die Umweltmedien Landschaftsbild, Pflanzen, Tiere, die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura-2000-Gebiete, Boden, Luft, Kultur- und Sachgüter nicht betroffen sind. Das Ortsbild wird durch die beabsichtigte Bebauung nach § 34 Absatz 1 BauGB geändert. Eine Beeinträchtigung ist jedoch durch das Einfügungsgebot des § 34 Absatz 1 BauGB und die umlie- gende Blockrandbebauung nicht zu erwarten. Im Vergleich zu den Festsetzungen (zwingend ein- geschossig als Vorbau und zwingend neungeschossig für das Gebäude an der Dagobertstraße) des aufzuhebenden Bebauungsplans ist anzunehmen, dass eine Einfügung in die nähere Umge- bung eine geringere Höhe des Gebäudekomplexes entlang der Dagobertstraße bedingt. Dadurch entstehen aus Sicht der Umweltprüfung positive Effekte im Hinblick auf die Belüftung und Belich- tung, auf das Stadtbild sowie auf die Erlebbarkeit des gegenüberliegenden Schulgebäudes. - 3 - / 4 Wasser Starkregen Bei einem 100-jährigen Starkregenereignis (Starkregengefahrenkarte der Stadtentwässerungs- betriebe Köln, AöR) sind der Bereich der Dagobertstraße zwischen den Straßen Im Krahnenhof und Kunibertskloster sowie die Straße An der Linde überflutungsgefährdet. Hochwasser Außerdem ist das Bebauungsgebiet zwischen der Dagobertstraße und der Machabäerstraße im Falle eines extremen Hochwassers (HQ extrem) überflutungsgefährdet. Grundwasser Aufgrund der Nähe zum Rhein ist mit hohen Grundwasserständen zu rechnen. Für das Umweltmedium Wasser ergeben sich keine Änderungen durch die Teilaufhebung. Klima In der Planungshinweiskarte der Stadt Köln zur zukünftigen Wärmebelastung ist die Fläche des Bebauungsplans als Klasse 2 - hoch (wärme)belastete Siedlungsfläche - dargestellt. Vor dem Hin- tergrund der prognostizierten Klimawandelfolgen, hier insbesondere der sommerlichen Überwär- mung innerstädtischer Quartiere, sollten bei einer möglichen Bebauung Maßnahmen zur Verbes- serung des Mikroklimas vorgesehen werden, zum Beispiel Dach-, Fassadenbegrünung. Die Teil- aufhebung bewirkt aufgrund des Einfügungsgebots nach § 34 Absatz 1 BauGB in die nähere Um- gebung eine geringere Höhe des Gebäudekomplexes entlang der Dagobertstraße, so dass sich das Aufheizungspotential mindert und die Durchlüftung gefördert wird. Für das Umweltmedium Klima ergeben sich durch die Teilaufhebung geringe positive Änderungen. Mensch, Gesundheit, Bevölkerung Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie auf die Bevölke- rung insgesamt, sind durch die Folgen der Planteilaufhebung nicht festgestellt worden. Durch das neungeschossige Eckgebäude Unter Kahlenhausen/Dagobertstraße kann sich nach der Teilauf- hebung eine gegenseitige Verschattung von Gebäuden ergeben. Lärm Die Lärmbelastung im Plangebiet wird durch Verkehrsimmissionen dominiert. Diese sind jedoch, da es sich um Anliegerstraßen handelt, nicht als erheblich einzustufen. Die Straße Konrad- Adenauer-Ufer als nächste Hauptverkehrsstraße hat keinen Einfluss auf das Plangebiet (Lärmwer- te deutlich unter 55 L-den und 50 L-Night nach EU-Umgebungslärmrichtlinie). Die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie sind bei einer Neubebauung zu bedenken. Die Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts sowie die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität, ist nicht betroffen. Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belan- gen des Umweltschutzes liegen nicht vor. Nullvariante Wird der Bebauungsplan umgesetzt, ergeben sich Auswirkungen auf das Ortsbild, da die zwingend festgesetzten Bauhöhen mit dem eingeschossigen Vorbau nicht in die Umgebung passt, die eine überwiegend fünfgeschossige Blockrandbebauung darstellt. Die übrigen Umweltbelange sind ana- log zum Planfall auch im Nullfall nicht betroffen beziehungsweise bleiben die Auswirkungen im Nullfall unverändert, wie dies beim Umweltbelang Wasser und Klima der Fall ist. - 4 - Umsetzung Im Zuge einer Neubebauung des Geländes ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der Lärmschutz zu beachten. Darüber hinaus wird aus mikroklimatischen Gründen sowie aus Gründen des Erhalts des natürlichen Wasserkreislaufs eine Dachbegrünung dringend empfohlen. Ebenso werden die Fragen der Abstandflächen nach Bauordnung Nordrhein-Westfalen, eine ge- gebenenfalls geänderte Verkehrsführung (Versetzung der Poller, Befürchtung von Schleichverkeh- ren) sowie der Stellplatznachweis im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft werden. Die- se sind nicht Bestandteil des Teilaufhebungsverfahrens.
<<zu Anlage 4 -Urkunde-
10114 Zeichen
/ 2 Begründung nach § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) zur Teilaufhebung des Bebauungsplans 6646 Sd 2/04 (67464/04) Arbeitstitel: Marienhospital in Köln-Altstadt/Nord Rechtskraft und Planinhalt Der seit dem 19.01.1970 rechtskräftige Bebauungsplan 6646 Sd 2/04 (67464/04) setzt für das Gebiet Dagobertstraße, Kunibertskloster, An der Linde und Unter Krahnenbäumen Folgendes fest: Die Grenzen seines Plangebiets sowie Baugrenzen, Baulinien, überbaubare Flächen, Straßenbe- grenzung, öffentliche Verkehrsflächen, Dachformen, zwingende und höchstzulässige Geschoss- zahlen. Darüber hinaus wird die Art der baulichen Nutzung, Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Krankenhaus) festgesetzt. Im Geltungsbereich der Teilaufhebung zwischen Dagobertstraße, Kunibertskloster auf einer Länge von circa 30 m, gerade Linie nach Westen, südliche Grenze Flurstück 564 (Gemarkung Köln, Flur 27) und Unter Kahlenhausen ist der Ausbau nicht nach den Vorgaben des Bebauungsplans erfolgt. Die zwingend eingeschossige straßenbegleitende Bebauung entlang der Dagobertstraße wurde ebenso wie das zwingend viergeschossig festgesetzte Eckgebäude Dagobertstraße/Kuniberts- kloster nicht entsprechend den Bebauungsplanfestsetzungen realisiert. Die genannten Flächen werden heute als Parkplatz mit eingeschossiger Tiefgarage und Zufahrt an der Dagobertstraße und Kunibertskloster genutzt. Das zwingend zehngeschossig festgesetzte Eckgebäude Unter Kahlenhausen/Dagobertstraße wurde neungeschossig errichtet. Die rückwärtige zwingende neungeschossig festgesetzte Bebauung fällt bis auf einen circa 4 m breiten Streifen ebenfalls in den Bereich der Parkplatz- und Tiefgaragennutzung. Die Restbaufläche im Teilaufhebungsbereich sowie die südlich an den Teilaufhebungsbereich ein- geschossig festgesetzte Bebauung ist in viergeschossiger Weise bebaut. Der Flächennutzungsplan setzt für das Gebiet der Teilaufhebung Gemeinbedarf mit der Zweckbe- stimmung Krankenhaus sowie ein besonderes Wohngebiet fest. Nach dem Höhenkonzept liegt das Gebiet der Teilaufhebung innerhalb des Wirkungsfeldes der romanischen Kirche St. Kunibert. Das "Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt", das vom Rat der Stadt Köln am 15.05.2007 beschlossen wurde, legt für den Bereich der Teilaufhebung fest, dass die maximale Traufhöhe (Attikahöhe) der Traufe der romanischen Kirche entspricht. Die maximalen Gebäude- höhen sind an die Höhen der Umgebung anzupassen. - 2 - / 3 Grund der Teilaufhebung Das St. Marien-Hospital in Köln plant eine Erweiterung des bestehenden Gebäudekomplexes um einen bis zu fünfgeschossigen Anbau entlang der Dagobertstraße. Die geplante Erweiterung ist aufgrund des aktuellen Bedarfs an weiteren Bettenstationen sowie für eine wirtschaftliche und zu- kunftsfähige Weiterentwicklung des Krankenhauses an diesem Standort unbedingt erforderlich. Der geplante Erweiterungsanbau des St. Marien-Hospitals entlang der Dagobertstraße ist jedoch nicht auf der Grundlage der Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplans 6646 Sd 2/04 (67464/04) realisierbar. Darüber hinaus entsprechen die Festsetzungen des Bebauungsplans, insbesondere zur Höhen- entwicklung, nicht mehr den Zielen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Der geplante Erweiterungsbau fügt sich auf der Grundlage des § 34 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in die Gemengelage der näheren Umgebung ein und ist nach erfolgter Teilaufhebung des Bebauungsplans 6646 Sd 2/04 (67464/04) grundsätzlich genehmigungsfähig. Auswirkungen Die geplante Bebauung schließt an das bestehende Gebäude Kunibertskloster an und wird auf der weiterhin bestehenden Parkpalette errichtet. Ab dem ersten Obergeschoss wird eine Ebene für die Intensivstation vorgesehen, und darüber werden zwei weitere Ebenen mit Zwei- und Dreibettzim- mern geplant. Das oberste Geschoss soll dabei wie ein Staffelgeschoss von der Straßenflucht Dagobertstraße, Kunibertskloster 2,50 m zurückspringen. Zur Erschließung des Krankenhauses wird an den Funktionen im Untergeschoss und Erdgeschoss (Parken) nichts verändert. Die im rechtskräftigen Bebauungsplan zwingend eingeschossig festgesetzte Bebauung ist aus heutiger städtebaulicher Sicht nicht mehr gewünscht. Die Architektur der 1970er Jahre mit ihren Akzenten in Form von Hochpunkten gepaart mit niedriggeschossigen Kontrastbauten wird heute zugunsten einer sich in die Umgebung einfügenden Blockrandbebauung neu bewertet. Da sich der geplante Erweiterungsbau in Höhe und Ausnutzung in die nachbarschaftliche Umgebung einfügt, werden keine negativen Auswirkungen erwartet. Zur Ermittlung der Umweltauswirkungen wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umwelt- bericht erstellt. Nach erfolgter Teilaufhebung des Bebauungsplans 6646 Sd 2/04 (67464/04) wird die zukünftige städtebauliche Entwicklung nach § 34 Absatz 1 BauGB beurteilt. Umweltbericht Nach Prüfung der Umweltbelange wird festgestellt, dass die Umweltmedien Landschaftsbild, Pflanzen, Tiere, die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura-2000-Gebiete, Boden, Luft, Kultur- und Sachgüter nicht betroffen sind. Das Ortsbild wird durch die beabsichtigte Bebauung nach § 34 Absatz 1 BauGB geändert. Eine Beeinträchtigung ist jedoch durch das Einfügungsgebot des § 34 Absatz 1 BauGB und die umlie- gende Blockrandbebauung nicht zu erwarten. Im Vergleich zu den Festsetzungen (zwingend ein- geschossig als Vorbau und zwingend neungeschossig für das Gebäude an der Dagobertstraße) des aufzuhebenden Bebauungsplans ist anzunehmen, dass eine Einfügung in die nähere Umge- bung eine geringere Höhe des Gebäudekomplexes entlang der Dagobertstraße bedingt. Dadurch entstehen aus Sicht der Umweltprüfung positive Effekte im Hinblick auf die Belüftung und Belich- tung, auf das Stadtbild sowie auf die Erlebbarkeit des gegenüberliegenden Schulgebäudes. - 3 - / 4 Wasser Starkregen Bei einem 100-jährigen Starkregenereignis (Starkregengefahrenkarte der Stadtentwässerungs- betriebe Köln, AöR) sind der Bereich der Dagobertstraße zwischen den Straßen Im Krahnenhof und Kunibertskloster sowie die Straße An der Linde überflutungsgefährdet. Hochwasser Außerdem ist das Bebauungsgebiet zwischen der Dagobertstraße und der Machabäerstraße im Falle eines extremen Hochwassers (HQ extrem) überflutungsgefährdet. Grundwasser Aufgrund der Nähe zum Rhein ist mit hohen Grundwasserständen zu rechnen. Für das Umweltmedium Wasser ergeben sich keine Änderungen durch die Teilaufhebung. Klima In der Planungshinweiskarte der Stadt Köln zur zukünftigen Wärmebelastung ist die Fläche des Bebauungsplans als Klasse 2 - hoch (wärme)belastete Siedlungsfläche - dargestellt. Vor dem Hin- tergrund der prognostizierten Klimawandelfolgen, hier insbesondere der sommerlichen Überwär- mung innerstädtischer Quartiere, sollten bei einer möglichen Bebauung Maßnahmen zur Verbes- serung des Mikroklimas vorgesehen werden, zum Beispiel Dach-, Fassadenbegrünung. Die Teil- aufhebung bewirkt aufgrund des Einfügungsgebots nach § 34 Absatz 1 BauGB in die nähere Um- gebung eine geringere Höhe des Gebäudekomplexes entlang der Dagobertstraße, so dass sich das Aufheizungspotential mindert und die Durchlüftung gefördert wird. Für das Umweltmedium Klima ergeben sich durch die Teilaufhebung geringe positive Änderungen. Mensch, Gesundheit, Bevölkerung Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie auf die Bevölke- rung insgesamt, sind durch die Folgen der Planteilaufhebung nicht festgestellt worden. Durch das neungeschossige Eckgebäude Unter Kahlenhausen/Dagobertstraße kann sich nach der Teilauf- hebung eine gegenseitige Verschattung von Gebäuden ergeben. Lärm Die Lärmbelastung im Plangebiet wird durch Verkehrsimmissionen dominiert. Diese sind jedoch, da es sich um Anliegerstraßen handelt, nicht als erheblich einzustufen. Die Straße Konrad- Adenauer-Ufer als nächste Hauptverkehrsstraße hat keinen Einfluss auf das Plangebiet (Lärmwer- te deutlich unter 55 L-den und 50 L-Night nach EU-Umgebungslärmrichtlinie). Die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie sind bei einer Neubebauung zu bedenken. Die Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts sowie die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität, ist nicht betroffen. Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belan- gen des Umweltschutzes liegen nicht vor. Nullvariante Wird der Bebauungsplan umgesetzt, ergeben sich Auswirkungen auf das Ortsbild, da die zwingend festgesetzten Bauhöhen mit dem eingeschossigen Vorbau nicht in die Umgebung passt, die eine überwiegend fünfgeschossige Blockrandbebauung darstellt. Die übrigen Umweltbelange sind ana- log zum Planfall auch im Nullfall nicht betroffen beziehungsweise bleiben die Auswirkungen im Nullfall unverändert, wie dies beim Umweltbelang Wasser und Klima der Fall ist. - 4 - Umsetzung Im Zuge einer Neubebauung des Geländes ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der Lärmschutz zu beachten. Darüber hinaus wird aus mikroklimatischen Gründen sowie aus Gründen des Erhalts des natürlichen Wasserkreislaufs eine Dachbegrünung dringend empfohlen. Ebenso werden die Fragen der Abstandflächen nach Bauordnung Nordrhein-Westfalen, eine ge- gebenenfalls geänderte Verkehrsführung (Versetzung der Poller, Befürchtung von Schleichverkeh- ren) sowie der Stellplatznachweis im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft werden. Die- se sind nicht Bestandteil des Teilaufhebungsverfahrens. Der Rat der Stadt Köln hat die Aufhebung des Bebauungsplanes 6646 Sd 2/04 (67464/04) mit dieser Begründung nach § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in seiner Sitzung am 18.05.2017 gemäß § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) als Satzung beschlossen. Köln, den Oberbürgermeisterin
Anlage 2 (Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)
3726 Zeichen
/ 2 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Teilaufhebungsverfahren Anlage 2 Darstellung und Bewertung der zur Teilaufhebung des Bebauungsplans 6646 Sd 2/04 (67464/04) –Arbeitstitel: Marienhospital in Köln- Altstadt/Nord– eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Kundenzentrum Innenstadt vom 28.04. bis zum 11.05.2016 durchgeführt. Es ist 1 Stellungnahme aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 28.04. bis zum 18.05.2016 eingegangen. Die Inhalte der Stellungnahme sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren werden nachfolgend dargestellt. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 1.1 Auswirkungen auf Gebäude Dagobertstraße 70 Belichtung des Studentenwohnheimes Der geplante Neubau führt in der zur Zeit der Stellung- nahme geplanten Kubatur zu einer Verschattung der unte- ren IV Vollgeschoße des angrenzenden Studentenwohn- heimes. Es handelt sich vorwiegend um 1 Zimmer Appar- tements die nach erfolgtem Bau des geplanten Betten- hauses quasi vollständig verschattet werden. nein Die Belange der Belichtung werden im Rahmen des Baugeneh- migungsverfahrens geprüft. Hier werden insbesondere die Frage der Nichteinhaltung der Abstandflächen und die dadurch verur- sachte Verschlechterung der Belichtung der Wohnräume geklärt. Diese sind nicht Bestandteil des Aufhebungsverfahrens, da nach Aufhebung dieses Teils des Bebauungsplans, in dem das Be- standsgebäude Dagobertstr. 70 und die geplante Aufstockung des Parkdecks liegen, sich die Bebauung nach § 34 Baugesetz- buch richtet. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u. a. in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Dabei müssen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben. Somit ist auch nach § 34 BauGB gesichert, dass die Verschattung eines Bestandgebäudes durch Neubebauung geprüft werden muss. 1.2 Abstandflächen Es wird darauf hingewiesen das es zum Zeitpunkt der Stellungnahme noch keine Einigung bezüglich der sich überschneidenden Abstandflächen gibt. nein Die Einhaltung der Abstandflächen nach BauO wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft. Diese sind nicht Bestandteil des Aufhebungsverfahrens. (siehe auch Punkt 1.1) 1.3 Rettungswege Es wird in Frage gestellt ob die von der Feuerwehr benö- tigten Rettungswege nach erfolgtem Neubau zur Verfü- gung stehen. Es entstehen gefangene Räume die von der Feuerwehr nicht angeleitert oder erreicht werden können. nein Die Fragen der Rettungswege und ggf. geänderte Verkehrsfüh- rung werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ge- prüft. Diese sind nicht Bestandteil des Aufhebungsverfahrens. - 2 - Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1.4 Wertminderung des Objektes Die geplante fünfgeschossige Bebauung und die dadurch befürchtete Verschattung führen zu einer starken Nut- zungseinschränkung und Wertbeeinflussung der Immobi- lie. nein Im Baugenehmigungsverfahren wird die Einhaltung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse (u.a. Mindestbelichtung von Wohnräumen) geprüft und ihre Einhaltung sichergestellt. Eine Einschränkung der Wohnnutzung des Gebäudes wird nicht erfol- gen, eine Verringerung des Immobilienwerts aus diesem Grund ist nicht zu erwarten.
Anlage 5 (Bebauungsplan)
2289 Zeichen
M
Q)
C)
CU
-s:::::
<(
lJrnkönLgen-
1"b-t ""' ' "Yf ~ •'tr'i") "' er - / -- · · --. __ '------'!:;, ·- 0 · . The;odor- Heu,ss -Ring
689
, - - - - - -·-- ---
\ Stadtgemeinde Köln
, Bebauungsplan
\ Nr.66l.6 Sd2/04
L_ ~ _1_'_5__<J_O_
67 46 4/04
0/
!
.,
Wf/
'" "' "' " " ,.
"
D
,D
D
Bestehender Zustand
.I
)•o'-'"' '•r•o 0 61 -~ Ho ... d <g' u("'' ~·
S"•'*'o~ h"!!le"':;.c'ose ff,~ , ~~f>e!U.Ch= •l<
Zeichenerk lärung
$11nß•.>!><gro!C!U"!!#o "'- ~!F""""•'!l
-- •oo~l!<;e<Y<e>: o!rs{;• c"""
-- /)"t~~OTO
~""H~ jjb," JJN
L __ --:J Stt~-~0/l wl<~lm;fi.J<bcn
~ ::·::. ;::;;.~,
[~. ::..J (/it~o fU<diol l "fiw,"f!~h Mr
[-._ .J l'fKI\eoM J"'f~>SlW!nscnt<lr
::__ l
- ~]
-C:=J r;;,t:,;/:!:rrf~tfstU<~ •
~~:]
:·<+l 0 ~~;J;;f:=Jr::O~~n
ro n~ cM~ch
m:: Avsl:ropun$'
D
·- ~-~·~·''"'"'- "'"=~~" D ~:"'""
g
@
·-··<> 1!!!1 '""
"
lti.'>er.'>•lb <lorGtM,·•o <lo>t•o . .,k"4o G'~ll•.m')>bue«: Oe> "'""'-' &Miu~•
-~-~:_:_. :.:=~=::::.9
' }• "~u~;.co(;eb"Jdcoif.odemdit'~rnt!o,kfonrh•Hvoo
fWSU<WJ O (!"'MO "'' "'" •vf /Jflf?(}$/UC~t!~ ZhÜ<< !J d~ mmdt!S~M
/i!(}~'llfJOßo >:1 ~oo Off4/knftON VQ!)mMcM<'> Smund~ c.,
Grund~I<JCksl1"fe von m"'<k:t le ns 16 m haben 0~ qle~r,;hc gilt fVr
den W ~"" ''~IO~ ~ ~r;rorte vnd beschJd'9 n GoM<11!e der
b! ::::e:s::::;::::~:e~o;::,::~~=:::j:
ttne orllche tnr..-asserur>g erforderleh s~ mussdn ~~ ßa<Jgrur>d
~lvCJ:11n folgor.dc Mm di'!S "gCO&n vorl~gen
I Wo/>rM>g I I (~""'~nh~ s 550 q"'
? ; F~ tr•l'''"'"'"' &5 qm
1 3 kmd•r.J.,.,, UOIJ
"'do lt'""""ng ?75 qm
'I" -- -
b ,.'lJbuc:hengtda!Jd"'&"' t"llung
des ~-~!/"""'''''~""" Zvstande~ fl;hll!} I
~;:,:: ;:~ =~~~~~::~~::::Chen
- ----''-"-"''0· Koln.den.2f· >' ,. r91i')
H(chbeu~rwllltung . I
J.!INv"' V ....r: <<JM«~>~m< '•- "" I
{)pllng Ber.f;eordnetvr 1 -/.;-·--.-..'1-~ ~~
".,., " .. "" """, ",_ '. , ....... "'I /iuffliesiN'·'!J"'~'-"'S .-om?J 6/%0
18GB/ I S J.tt t d<m::h Bescllfußd~s
R,.resderSTadr Kvlnv/)nl • /9
DitJserP!onh§/n ttd> f lAbs 6 des I
~~·~87:::~~:: ::,6 1960 I
~~~ J/ 5 · ~~~~;:;:: r'
OiesetPI.3n <Stn.teh 1.'0~
&ndesb.Jugeser~u""'"2J6.1960
I eG81 I S J41' •·om R~t det Stadt 1\Din
~ m ~-- · · 1'- !9.?)' ~15 s.w.-ng
l<cin.d~,,..f~?-./!l'q
i <"/1'...-?~t/;;:,
Obt!r;",,r; • rm~;uer
11111-uftt>!
~~<Y-
Koln. """ ,Jo C /f'Cj'
Anlage 3 (Stellungnahme Beteiligung § 4 Abs.2 BauGB)
4556 Zeichen
/ 2 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Teilaufhebungsverfahren Anlage 3 Darstellung und Bewertung der zur Teilaufhebung des Bebauungsplans 6646 Sd 2/04 (67464/04) –Arbeitstitel: Marienhospital in Köln- Altstadt/Nord– eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde vom 22.06. bis zum 26.07.2016 durchgeführt. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num- merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1. Bezirksregierung Köln 1.1 Dezernat 25 (Verkehr, IGVP und ÖPNV) Keine Bedenken Kenntnisnahme 1.2 Dezernat 52 (Abfallwirtschaft u. Bodenschutz – einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) Der Zuständigkeitsbereich ist nicht betroffen Kenntnisnahme 2. Bezirksregierung Düsseldorf 2.1 Dezernat 22.5 (Kampfmittelbeteiligungsdienst KBD) Bei nicht unerheblichen Erdeingriffen ist der KBD bei Neubau zu beteiligen. Bei unerheblichen Eingriffen ist eine Beteiligung des KBD nicht notwendig Kenntnisnahme Die Prüfung der Kampfmittelbelastung im Zusammenhang mit er- heblichen Erdarbeiten für den Fall eines Neubaus wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durchgeführt. 3. Industrie- und Handelskammer zu Köln Keine Anregungen Kenntnisnahme 4. Landschaftsverband Rheinland 4.1 Landschaftsverband Rheinland Dezernat 2 Es liegen keine Betroffenheiten bezüglich der Liegen- schaften des LVR betroffen. Hingewiesen wird auf die Einbindung des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege in Pulheim sowie in Bonn. Kenntnisnahme Die benannten Träger öffentlicher Belange in Pulheim sind einbezo- gen worden und haben keine Stellungnahme abgegeben. 5. Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Köln Keine Bedenken Kenntnisnahme - 2 - / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 6. Erzbistum Köln -Generalvikariat- Hauptabteilung Recht Keine Bedenken Kenntnisnahme 7. Polizeipräsidium Köln - Führungsstelle Verkehr Keine Bedenken Kenntnisnahme Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz Keine Bedenken Kenntnisnahme 8. Deutsche Telekom AG Netzproduktion GmbH TI NL West, PTI 22 Hingewiesen wird auf vorhandene Telekommunikations- linien der Deutsche Telekom AG, die bei einem geplanten Neubau berücksichtigt werden müssen. Es wird um weitere Beteiligung im Verfahren gebeten. Kenntnisnahme Die Prüfung der vorhandenen Telekommunikationsanlagen ist Be- standteil des Baugenehmigungsverfahrens. 9. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommu- nikation, Post und Eisenbahn –Referat Z 24- 9.2 Es wird um rechtzeitige Einbeziehung in die weitere Pla- nung gebeten, um Störungen des Betriebes von Richt- funkstrecken zu vermeiden Kenntnisnahme Die Einbeziehung in die weitere Planung erfolgt, soweit notwendig, im Baugenehmigungsverfahren. 9.2 Hingewiesen wird auf die Weitergabe der Unterlagen zur Prüfung durch die Bundesnetzagentur Referat 511 (5110-5), Canisiusstr. 21, 55122 Mainz, da unter Umstän- den deren in der Nähe liegenden Messeinrichtungen be- einflusst werden könnten. Kenntnisnahme Die Bundesnetzagentur Referat 511 (5110-5) hat keine Stellung- nahme abgegeben. 10. Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Keine Bedenken Kenntnisnahme - 3 - Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 11. Stadtwerke Köln GmbH Abteilung Liegenschaften Keine Bedenken Hingewiesen wird auf vorhandene Leitungen, die bei ei- nem geplanten Neubau geprüft werden müssen. Kenntnisnahme Die Prüfung der vorhandenen Versorgungsanlagen und -trassen ist Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens. 12. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Keine Bedenken Kenntnisnahme Stand 05.08.2016 Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme vorgelegt: - Bezirksregierung Köln Dezernat 53 (Immissionsschutz) - Handwerkskammer zu Köln - Landschaftsverband Rheinland, Rheinisches Amt für Denkmalpflege - Finanzamt Köln-Nord - Rheinische NETZGesellschaft mbH (Leitplanung) - AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Anlage 1 (Übersichtsplan)
389 Zeichen
2|® III I ı ION, Fr 8 > =] \ N N 2823 g —_ © Nu HA ? NEN N 8 2'3 2 S AS cH SENEN \\ 1 * vos Rh } \ zoo] | so: \ RR N © = WTTTEn . E NS, = 20 £ N N \ : N N \ zZ 3 © < III SS N ES S 9 ION \ d N o es: Sa | SSR IN. 2 \ \ N 2 5 3 ITINS \ Sen N N on VARIN a 3 III N. EN N: B = un \ RE rs I S SS AN | 5 u INS, \ q EIS SL :. SSÜN NE Nm Y SS ISIN N N wo sel» Ne esicie, — ZINN 33 Ne SITE — #318 S ©
Beschlussvorlage Rat
2836 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61 611/2 Groß KeSB Vorlagen-Nummer 4252/2016 Freigabedatum 13.04.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Teilaufhebung des Bebauungsplans 6646 Sd 2/04 (67464/04) - Satzungsbeschluss - Arbeitstitel: Marienhospital in Köln-Altstadt/Nord Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Teilaufhebung des Bebauungsplans 6646 Sd 2/04 (67464/04) für das Gebiet zwischen Dagobertstraße, Kunibertskloster auf einer Länge von circa 30 m, gerade Linie nach Wes- ten, südliche Grenze Flurstück 564 (Gemarkung Köln, Flur 27) und Unter Kahlenhausen in Köln- Altstadt/Nord —Arbeitstitel: Marienhospital in Köln-Altstadt/Nord— nach § 10 Absatz 1 Baugesetz- buch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. Alternative: keine Rat 18.05.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Das St. Marien-Hospital plant eine Erweiterung des bestehenden Gebäudekomplexes entlang der Dagobertstraße. Die Festsetzungen des Bebauungsplans 6646 Sd 2/04 (67464/04) stehen dem Vor- haben entgegen. Die heutige Bebauung im Teilaufhebungsbereich entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungs- plans. Darüber hinaus entsprechen die Festsetzungen des Bebauungsplans, insbesondere zur Hö- henentwicklung, nicht mehr den Zielen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Der geplante Erweiterungsbau fügt sich auf der Grundlage des § 34 Absatz 1 BauGB in die Gemen- gelage der näheren Umgebung ein. Vorberatungen Aufstellungs- und Offenlagebeschluss sowie Beschluss zur Durchführung einer frühzeitigen Betei- ligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 BauGB nach Modell 1: Bezirksvertretung Innenstadt 03.03.2016 TOP 3.7 einstimmig Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2016 TOP 14.1 einstimmig Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB hat in der Zeit vom 28.04. bis 11.05.2016 stattgefunden. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 18.05.2016 abgegeben werden. Es ist eine Stellung- nahme eingegangen. Die Offenlage hat in der Zeit vom 06.10. bis 07.11.2016 stattgefunden. Es wurden keine Anregungen vorgebracht. Anlagen 1 Übersichtsplan 2 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 3 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB 4 Begründung nach § 9 Absatz 8 BauGB 5 Bebauungsplan 6646 Sd 2/04 (67464/04)
Beratungsverlauf (1)
Orte (7)
- Dagobertstraße 70
- Machabäerstraße
- An der Linde
- Unter Krahnenbäumen
- Konrad-Adenauer-Ufer
- Unter Kahlenhausen
- Kunibertskloster 2
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 4252/2016
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27