Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/0006/2020
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1588/2020 vom 03.06.2020
Stand: Am 15.06.2020 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Makr Az Vorlagen-Nummer 1588/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/0006/2020 Text der Anfrage: 1. Ist der Verwaltung bekannt, ob auf diesem Areal wieder ein Gewerbe angesiedelt werden soll? 2. Oder Beabsichtigt der Käufer dieser Liegenschaft dort den dringend notwendigen Wohnungs- bau zu realisieren? 3. Gibt es seitens der Verwaltung Präferenzen für dieses Areal? Stellungnahme der Verwaltung: Zu Punkt 1: Das in Rede stehende Gelände ist im Flächennutzungsplan der Stadt Köln als Gewerbestandort dar- gestellt. Ein Bebauungsplan existiert nicht. Aus Sicht der Stadt soll der Standort auch in Zukunft ge- werblich genutzt werden. Zu Punkt 3: Informationen zur Verwertungs- oder Nutzungsabsicht liegen dem Stadtplanungsamt derzeit nicht vor. Zu Punkt 3: Der Stadt liegt derzeit kein Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes oder zur Aufstellung eines Bebauungsplanes vor. Das Stadtplanungsamt wird den Beschlussgremien bei einem entspre- chendem Investorenantrag empfehlen, den Standort als Gewerbestandort beizubehalten. Wie bereits oben beschrieben, ist die Umwandlung der Flächen in einen Wohnstandort derzeit nicht vorgesehen.
Beratungsverlauf
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