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1588/2020

Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/0006/2020

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.06.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 15.06.2020, TOP 7.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1406 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Makr Az 
Vorlagen-Nummer 
 1588/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/0006/2020 
Text der Anfrage: 
 
1. Ist der Verwaltung bekannt, ob auf diesem Areal wieder ein Gewerbe angesiedelt werden soll? 
 
2. Oder Beabsichtigt der Käufer dieser Liegenschaft dort den dringend notwendigen Wohnungs-
bau zu realisieren? 
 
3. Gibt es seitens der Verwaltung Präferenzen für dieses Areal? 
 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu Punkt 1: 
 
Das in Rede stehende Gelände ist im Flächennutzungsplan der Stadt Köln als Gewerbestandort dar-
gestellt. Ein Bebauungsplan existiert nicht. Aus Sicht der Stadt soll der Standort auch in Zukunft ge-
werblich genutzt werden. 
 
 
Zu Punkt 3: 
 
Informationen zur Verwertungs- oder Nutzungsabsicht liegen dem Stadtplanungsamt derzeit nicht vor. 
 
 
Zu Punkt 3: 
 
Der Stadt liegt derzeit kein Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes oder zur Aufstellung 
eines Bebauungsplanes vor. Das Stadtplanungsamt wird den Beschlussgremien bei einem entspre-
chendem Investorenantrag empfehlen, den Standort als Gewerbestandort beizubehalten. Wie bereits 
oben beschrieben, ist die Umwandlung der Flächen in einen Wohnstandort derzeit nicht vorgesehen.

Beratungsverlauf (1)

15.06.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1588/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.06.2020
Erstellt
26.05.2020 15:14