3069/2024
Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle I/37/370/2 Vorlagen-Nummer 3069/2024 Freigabedatum 23.10.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige, zahlungswirksame Aufwendungen im Teilergebnisplan der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölke- rungsschutz in der Produktgruppe 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 4.000.000 € sowie in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 900.000 € im Haushaltsjahr 2024 bereitzustellen. Die Deckung erfolgt in Höhe von 4.900.000 € durch zahlungswirksame Wenigeraufwendun- gen im Teilergebnisplan der Kämmerei in der Produktgruppe 1601, Allgemeine Finanzwirt- schaft in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Gesundheitsausschuss 29.10.2024 Finanzausschuss 12.11.2024 Rat 14.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 4.900.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Es ist damit zu rechnen, dass die für 2024 im Teilergebnisplan 0212, Brand- und Bevölke- rungsschutz, Rettungsdienst bis zum Jahresende zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausrei- chen werden, um den Aufwands- sowie Auszahlungsbedarf des Amtes für Feuerschutz, Ret- tungsdienst und Bevölkerungsschutz sicherzustellen. Um die Zahlungsfähigkeit bis Jahres- ende für die Pflichtaufgaben sicherzustellen und wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, ist es notwendig, kurzfristig zusätzliche Mittel überplanmäßig bereitzustellen. Gemäß § 6 Abs. 1 Rettungsdienstgesetz NRW (RettG NRW) sind die Kreise und kreisfreien Städte als Trägerinnen des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächende- ckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der not- ärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Weiter- hin ist die Verwaltung gemäß § 2 i. V. m. §§ 3 und 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnis- sen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Ausgehend von den vorgenannten gesetzlichen Verpflichtungen für Feuerwehr und Rettungs- dienst ergibt sich u.a. die Notwendigkeit die Feuer- und Rettungswachen, Einsatzfahrzeuge, 3 feuerwehrtechnische und medizinische Geräte sowie die IT-Ausstattung bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben zu bewirtschaften und zu betreiben. Hieraus ergibt sich der nachfolgend dargestellte Mehrbedarf. Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Mehrbedarf 4.000.000 € Für die Unterhaltung der Einsatzfahrzeuge im Bereich Brandschutz und Rettungsdienst sind zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 1.900.000 € erforderlich. Dies ist hauptsächlich auf Preis- steigerungen und Lieferengpässe im Bereich der Ersatzteilversorgung zurückzuführen. Zudem führen marktabhängige Verzögerungen im Bereich der Fahrzeugbeschaffungen zu erhöhten Instandhaltungsaufwendungen im aktuellen Fahrzeugbestand. Die Preissteigerungen im Energiepreissektor führen zu einem Mehrbedarf von rd. 300.000 €. Durch den Abschluss eines neuen Rahmenvertrages für die Beschaffung von medizinischem Verbrauchsmaterial im Rettungsdienst kommt es zu einem weiteren Mehrbedarf in Höhe von rd. 900.000 €. Preissteigerungen für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung führen zu Mehrauf- wendungen in Höhe von rd. 400.000 €. Weitere Preissteigerungen, u.a. für die Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung, führen zu einem Mehrbedarf von rd. 500.000 €. Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen Mehrbedarf 900.000 € Durch den Abschluss neuer Verträge zur Reinigung und Desinfektion der Einsatzkleidung so- wie Kostensteigerungen bei der Beschaffung der Dienst- und Schutzkleidung werden zusätzli- che Mittel von rd. 400.000 € benötigt. Aus den Verzögerungen im Bereich der Fahrzeugbeschaffungen aufgrund global gestörter Lieferketten ergibt sich die vorübergehende Notwendigkeit, Einsatzfahrzeuge zur Kompensa- tion von Ausfällen anzumieten. Dazu kommen Preissteigerungen durch Mietpreiserhöhungen. Die Anmietungen zur Kompensation von Ausfällen und Mietpreissteigerungen führen zu ei- nem Mehraufwand in Höhe von rd. 300.000 €. Darüber hinaus sind durch die notwendige Erneuerung der Telekommunikationstechnik an den Standorten der Freiwilligen Feuerwehr sowie durch die verstärkte Förderung des ehren- amtlichen Engagements im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr weitere Kostensteigerungen von rd. 200.000 € entstanden. Deckung der Mehraufwendungen Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan der Kämmerei in der Produktgruppe 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Anlagen Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Da für die Erstellung der Vorlage umfängliche Detailprüfungen und Abstimmungen innerhalb der Verwaltung erforderlich waren, war eine frühere Einbringung in die politischen Gremien nicht möglich. Eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 14.11.2024 ist jedoch zwingend erforderlich, um den laufenden Zahlungsverpflichtungen bis zum Jahresende nachkommen zu können. Neben wirtschaftlichen Nachteilen durch die drohende Zahlungsunfähigkeit wäre zusätzlich die gesetzliche Aufgabenwahrnehmung gefährdet.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3069/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.10.2024
- Erstellt
- 07.10.2024 08:41