RR 6/2025
Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) – Förderprogramm-Abwicklung in 2024 und Ausblick auf das Förderprogramm in 2025
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Sitzungsvorlage RR (2025-01-0096239.xlsx)
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KAPITEL TITEL BR KÖLN, Dezernat 54 10 050 TG 70 Anlage 2 1 Aggerverband Rückbau Teichanlagen, Umgest. Dreisbach, Jahlsiefen Prio 53 Punkte Dreisbach, Jahlsiefen Neunkirchen-Seelscheid nein nein 2.327.481 1.861.985 385.000 53 2 Wupperverband Gewässerunterhaltungsmaßnahmen (Renaturierung & Wiederherstellung Durchgängigkeit Wehr Kerspe) an der oberen Wupper Wupper Wipperfürth/Marienheide nein nein 268.500 214.800 160.000 77 3 Swisttal Renaturierung Wallbach Wallbach Swisttal nein nein 348.634 278.907 278.907 50 4 Erftverband Umgestaltung Rotbach Friesheim Rotbach Friesheim nein ja 180.019 144.015 42.400 82 5 Erftverband Sekundäraue Neffelbach Kerpen Neffelbach Kerpen nein nein 696.966 557.573 0 48 6 StEB Köln AöRDynamisierung Flehbach FLE M16 Flehbach Köln nein ja 278.703 222.480 46.730 50 7 StEB Köln AöRörtliche Durchgängigkeit Strunde STR M17A Holzmühle Strunde Köln nein ja 418.250 334.600 280.000 50 8 Aggerverband Wiederherstellung ökologische Durchgängigkeit in den Zielartengewässern des Aggerverbandsgebietes - Arbeitspakete AP0 u. AP1 (Baumaßnahmen mit Planungen wie auch zugehöriger Overhead-Planung) Bröl, Sülz, Kürtener Sülz, Wisserbach, Waldbrölbach, Ellinger Bach OBK, RBK, nein nein 162.712 130.169 130.169 90 9 WVER Retentionsplanung Pierer Wald Rur Niederzier nein nein 6.143.170 4.914.536 200.000 85 1.523.206 Ergebnis (0-100)Antragsteller:in Maßnahme (MN) Gewässername Erhöhung vorz. förderuns. MN- Beginn erteilt Zuwendungs- fähige Kosten [€] Zuwendung gesamt [€] PRIO- Nr. Belegenheit Zuwendung für 2025 [€] RR-Priorisierung 2025 Wasserwirtschaft: Umsetzung EG-WRRLStand: 31.12.2024
Sitzungsvorlage RR (2025-01-0096232.xlsx)
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KAPITEL / TITEL BR KÖLN, 54 RR-Abwicklung 2024 10 050 / TG 70 Anlage 1 Nr. Zuwendungsempfänger Maßnahme Ausgezahlte Kassenmittel Belegenheit 1 StEB Köln M 4 am Flehbach (Erh nach VN) 129.692,00 € Köln 2 StEB Köln M 5 am Frankenforstbach (Erh n VN) 69.139,76 € Köln 3 Erftverband GrE Umbau Absturz Gertrudenhof und Erftrenaturierung (Erh n VN)8.840,91 € Euskirchen 4 Aggerverband Gew.entwicklung Wiehl/Mottelbach, Wiehlpark (ISEK III) (Erh n VN)87.811,63 € Wiehl 5 Kreis Heinsberg GrE Heinsberg Tüddern (Erh n VN) 3.862,58 € Heinsberg 6 Schwalmverband FAA Schrofmühle in Wegberg 239.452,00 € Wegberg 7 Kreis Heinsberg GrE Hückelhoven-Ratheim, Flur 26/Flur71 114.929,00 € Hückelhoven 8 Kreis Heinsberg GrE Hückelhoven-Ratheim, Flur 62 Flurstück 48 178.437,00 € Hückelhoven 9 Kreis Heinsberg GrE Heinsberg-Unterbruch, Flur 3, Flurstück 91 143.566,57 € Heinsberg 10 Kreis Heinsberg GrE Selfkant-Süsterseel, Flur 4, Flurstücke 71,72,75 incl. Vermessung253.976,00 € Selfkant 11 Kreis Heinsberg GrE Heinsberg-Karken, Flur 11, Flurstücke 58+59 als Tauschland75.224,80 € Heinsberg 12 Aggerverband Gewässerentwicklung an der Agger in Lohmar-Peisel 74.708,00 € Lohmar 13 Wupperverband Wiederherstellung der Durchgängigkeit und Renaturierung Murbach96.000,00 € Leichlingen 14 Erftverband Erwerb von Tauschland (Erh) 10.943,38 € Weilerswist 15 WV Südliches Vorgebirge GrE am Alfterer-Bornheimer Bach im Trittstein 41 34.877,78 € Bornheim 16 StEB Köln Umsetzung Maßnahmen M1, M3, M4, M6 am Butzbach (Erh nach VN)6.030,38 € Köln 17 Kreis Heinsberg Entsiegelung Rodebach, Strahlursprung 4 109.532,32 € Selfkant 18 Erftverband Übernahme Flächen von RWE als Tauschland fürs Perspektivkonzept68.188,00 € Bedburg 19 Palmersdorfer BV Ertüchtigung Ablaufbauwerk Großer Inselweiher (Erhöhung nach VN)12.029,84 € Brühl 20 Wupperverband Vaki-Counter Dhünn, Fortführung Betrieb und Datenauswertung11.732,00 € Dhünn (Gewässer) 21 StEB Köln M 9 am Flehbach 260.000,00 € Köln 22 StEB Köln M 6 am Flehbach 280.000,00 € Köln 23 Palmersdorfer BachverbandPalmersdorfer Hof, Gewässeraufweitung Palmersdorfer Bach155.000,00 € Brühl 24 Kreis Heinsberg Grunderwerb Ratheim, Randerath 52.561,89 € Heinsberg 25 Erftverband Ökol. Erfolgskontrolle Erftverlegung Vogelwäldchen 1.080,00 € Euskirchen/Swisttal SUMME 2.477.616 GrE: Grunderwerb Erh: Erhöhung VN: Verwendungsnachweis BV: Bachverband M: Maßnahme FAA: Fischaufstiegsanlage In 2024 beim MUNV angemeldeter Mittelbedarf für 14 neue Maßnahmen: 2.974.988 € In 2024 durch das MUNV zugewiesene Kassenmittel für neue Maßnahmen: 2.907.721 € Differenz: 67.267 € Stand: 31.12.2024 Wasserwirtschaft: Umsetzung EG-WRRL
Sitzungsvorlage RR (Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) – Förderprogramm-Abwicklung in 2024 und Ausblick auf das Förderprogramm in 2025)
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Seite 1 von 5 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 6/2025 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Henrik Bus Telefon 0221-147-5163 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 25.04.2025 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 16.05.2025 10. beschließend TOP: Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) – För- derprogramm-Abwicklung in 2024 und Ausblick auf das Förderprogramm in 2025 Beschlussvorschlag: Der Regionalrat nimmt die Erläuterungen und die Übersichtstabellen zur Kenntnis. Der Re- gionalrat erklärt, dass das Benehmen mit ihm im Sinne von Ziffer 7.1 FöRL HWRM/WRRL fristgerecht hergestellt wurde. Erläuterungen: 1. Grundsätzliches Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) schafft einen einheitlichen Rahmen für den Gewässerschutz. Die WRRL beinhaltet als zentrales Instrument die Aufstellung von Bewirtschaftungsplä - nen (BP) für die Flussgebiete. Darin sind u. a. die Gewässernutzungen, die Gewässerbe - lastungen, der Zustand der Gewässer und die Bewirtschaftungsziele detailliert beschrieben. Die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen werden in einem Maßnahmenpro - gram (MP) aufgeführt. Die Landesregierung hat den dritten Bewirtschaftungsplan und die zugehörigen Maßnah - menprogramme für den Zeitraum 2022 bis 2027 am 30.11.2021 durch das Landeskabinett beschlossen; alle Dokumente sind auf der Seite Bewirtschaftungsplan 2022-2027 für NRW einzusehen. Die wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele sind an den meisten Fließgewässern des Re- gierungsbezirks u. a. nur dann erreichbar, wenn die Umsetzung der Maßnahmen zur Ge - wässerentwicklung intensiviert wird. Hierzu zählen strukturverbessernde, sog. hydromor - phologische Maßnahmen und die Verbesserung der Längsdurchgängigkeit der Fließgewäs- Sitzungsvorlage RR RR 6/2025 Seite 2 von 5 ser in Abstimmung mit Maßnahmen des Hochwasserschutzes; nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes NRW werden diese Maßnahmen im Zuge der genehmigungs - freien Gewässerunterhaltung und des genehmigungspflichtigen Gewässerausbaus durch - geführt. Neben den hydromorphologischen Maßnahmen können auch Maßnahmen an den kleinen, nicht berichtspflichtigen Gewässern das Erreichen der Bewirtschaftungsziele zusätzlich un- terstützen. Die fristgerechte Umsetzung des MP erfordert für den Bereich ökologische Gewässerent - wicklung einen Investitionsbedarf von insgesamt etwa 2,7 Mrd. € – verteilt auf einen Zeit - raum von 17 Jahren (2010-2027). Für Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes gewährt das Land im Jahr 2024 Fördermittel unter nachfolgend schwerpunktmäßig genannten Randbedingungen: • Der Haushaltsansatz im Haushaltsplanentwurf 2025 beträgt 66,6 Mio. €, bereitgestellt aus dem Wasserentnahmeentgelt. • Davon stehen nur die Kapitel 883 70 und 887 70 tatsächlich zur Vergabe von Fördermit- tel für Maßnahmen zur Umsetzung der EG-WRRL zur Verfügung (ca. 29 Mio. €). Die Vorbelastungen aus den vorherigen Jahren durch Verpflichtungsermächtigungen redu - zieren diesen Anteil. Der verbleibende Anteil an zur Verfügung stehender Fördermittel teilt sich auch in diesem Haushaltsjahr auf alle 5 Bezirksregierungen auf. • Bewilligungsbehörden sind die Bezirksregierungen. • Der Fördersatz liegt regelmäßig zwischen 40 und 80 %. • In Anwendung des § 28 (3) des aktuellen Haushaltsgesetzes NRW 2022 kann bei einem kommunalen Zuwendungsempfänger der Förderrahmen bis zu 100 % der zuwendungs- fähigen Ausgaben betragen, zudem gelten günstige Bedingungen für das Aufbringen des verbleibenden Eigenanteils. • Über die Liste der prioritären Maßnahmen wird bis zum 31. März mit dem Regionalrat des Bezirks das Benehmen hergestellt. • Die Förderung richtet sich i. d. R. an juristische Personen des öffentlichen Rechts (An - liegergemeinden, Wasserverbände nach Gesetz oder Satzung, Anstalten öffentlichen Rechts) und in Einzelfällen auch an juristische Personen des Privatrechts. Sitzungsvorlage RR RR 6/2025 Seite 3 von 5 Einschlägig ist hier die Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmen- richtlinie – FöRL HWRM/WRRL1. 2. Stand der Umsetzung Das Wasserhaushaltsgesetz regelt nach Vorgaben der EG-WRRL u. a. die Einstufung ober- irdischer Gewässer, die verbindlichen Bewirtschaftungsziele und die zur Zielerreichung hierzu einzuhaltenden Fristen. Demnach müssen Verschlechterungen des ökologischen und chemischen Zustands ver - mieden und ein guter ökologischer Zustand/gutes ökologisches Potential und ein guter che- mischer Zustand erreicht werden; diese Zielsetzungen firmieren auch unter der Begrifflich - keit Verschlechterungsverbot und Zielerreichungsgebot. Die Ziele hätten bis zum 22.12.2015 erreicht sein müssen; durch gesetzlich geregelte, ma - ximal zweimalige Verlängerungsmöglichkeit um jeweils sechs Jahre wird im nunmehr gülti- gen 3. BP die Zielerreichung bis zum 22.12.2027 zugrunde gelegt. Die erforderlichen hydro- morphologischen Maßnahmen müssen bis zum 22.12.2024 umgesetzt sein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erreichen in NRW nur ca. 10 % der berichtspflichtigen Fließ- gewässerstrecken die Ziele; in 69 % der Fälle wird die fehlende Flächenverfügbarkeit als Grund für die Zielverfehlung genannt. An herausragend erster Stelle der wichtigen Gewässerbewirtschaftungsfragen2 steht lt. Be- teiligungsdokument zum BP NRW 2022-2027 die Verbesserung der Gewässerstrukturen und die Durchgängigkeit in den Fließgewässern. Zur Unterstützung der Maßnahmenträger bei der ökologischen ‚Gewässerentwicklung hat das Land Nordrhein-Westfalen das Förderprogramm Lebendige Gewässer ins Leben geru- fen und stellt seit Jahren bis zu 80 Mio. €/a an Fördermitteln zur Verfügung. 3. Abwicklung 2024 Anlage 1 stellt die wichtigsten Eckdaten für den Umgang mit den Kassenmitteln 2024 i. Z. m. dem Programm Lebendige Gewässer vor und gibt einen Überblick über die tatsächlich aus- 1 Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrah- menrichtlinie – FöRL HWRM/WRRL) Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Vom 10. De - zember 2024, https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_de- tail_text?anw_nr=7&vd_id=22002&ver=8&val=22002&sg=0&menu=0&vd_back=N#NORM 2 Übersicht über die wichtigen Gewässerbewirtschaftungsfragen in NRW, https://www.flussgebiete.nrw.de/sys- tem/files/atoms/files/wichtige_fragen_der_gewaesserbewirtschaftung_nrw_2019.pdf Sitzungsvorlage RR RR 6/2025 Seite 4 von 5 gezahlten Zuwendungen. Der Mittelbedarf für neue Maßnahmen wird jeweils im Herbst des Vorjahres bei den potentiellen Antragstellern abgefragt und zu Beginn des Haushaltsjahres an das MUNV gemeldet. Daraufhin erfolgt eine Zuweisung gegen April/Mai vom Ministerium an die Bezirksregierung. Wie bereits im HHJ 2023, war auch das vergangene Jahr geprägt von einem Rückgang der Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt; dementsprechend wurden die Haushaltsmit- tel nicht in der Höhe des gemeldeten Bedarfs und auch nur mit zeitlich erheblichem Verzug zugewiesen. Nicht alle von mir gemeldeten, neuen Fördermaßmaßnahmen konnten in diesem Jahr auch bewilligt werden. Einem gemeldeten Mittelbedarf für Einzelmaßnahmen i. H. v. rd. 2,97 Mio. € standen Mittelzuweisungen i. H. v. rd. 2,91 Mio. € gegenüber. Am Ende des Jahres addierten sich die Kassenmittel für 25 Zuwendungsmaßnahmen zu rd. 2,48 Mio. €; hierbei sind auch in den Vorjahren begonnene Zuwendungsmaßnahmen berücksichtigt. 4. Programm 2025 Mit Datum des 15.10.2024 habe ich alle mir bekannten, potentiellen Zuwendungsempfänger im Regierungsbezirk angeschrieben mit der Bitte um Meldung ihres Mittelbedarfs für das Haushaltsjahr 2025. Aus den Rückmeldungen habe ich – zusammen mit den mir bereits vorliegenden Bedarfen aus Kostenerhöhungen laufender Zuwendungsverfahren – die in der Anlage 2 beigefügte Übersicht in Form einer absteigenden Priorisierungsreihenfolge erstellt; in der Ergebnis- Spalte ist nachrichtlich die erreichte Summe (max. 100) aus der Anwendung eines sechs - punktigen Kriterienkatalogs aufgeführt. Aufgeführt sind nur Maßnahmen, für die mir ein Zu- wendungsantrag bereits komplett vorgelegt und von mir vollständig geprüft wurden. Diese Priorisierungsliste lege ich mit der Bitte um Herstellung des Benehmens vor. Hinweis Die Liste der im Laufe des Jahres tatsächlich zugewendeten Maßnahmen kann und wird aller Voraussicht nach von der vorliegenden Zusammenstellung abweichen, da sich i. d. R. die Kosten für Baumaßnahmen bei Baufortschritt immer wieder ändern können und die ein- schlägige Förderrichtlinie auch keine starren Anmeldefristen für neue Maßnahmen vorsieht. Auch kurzfristige Änderungen von Maßnahmen bzw. der Verteilung des jährlichen Mittelbe- darfs können aus unterschiedlichen Gründen dazu führen, dass die im vorherigen Jahr vor- gestellten priorisierten Maßnahmen nicht mit dem Ministerium gemeldeten Mittelbedarf Sitzungsvorlage RR RR 6/2025 Seite 5 von 5 übereinstimmen. Nicht gänzlich zu vermeiden sind hierbei auch sog. Ausgabereste zum Ende eines Haushaltsjahres; da die Haushaltstitel jedoch übertragbar sind, verfallen diese nicht. Zuwendungsanträge können jederzeit gestellt werden und über die tatsächliche Höhe und Zusammensetzung der zur Bewirtschaftung zugewiesenen Haushaltsmittel habe ich keinen Einfluss. Letzte Informationen aus dem Umweltministerium deuten auf einen fortschreiten - den Rückgang der Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt. Anlage(n): 1. 2025-01-0096239.xlsx 2. 2025-01-0096232.xlsx
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 6/2025
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 16.05.2025
- Erstellt
- 25.04.2025 16:45