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RR 6/2025

Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) – Förderprogramm-Abwicklung in 2024 und Ausblick auf das Förderprogramm in 2025

Sitzungsvorlage RR 16.05.2025

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 16.05.2025, TOP 9.

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Sitzungsvorlage RR (2025-01-0096232.xlsx)

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1627 Zeichen

KAPITEL TITEL
BR KÖLN, Dezernat 54 10 050 TG 70 Anlage 2
1 Aggerverband
Rückbau Teichanlagen, Umgest. Dreisbach, Jahlsiefen
Prio 53 Punkte Dreisbach, Jahlsiefen Neunkirchen-Seelscheid nein nein 2.327.481 1.861.985 385.000 53
2 Wupperverband
Gewässerunterhaltungsmaßnahmen (Renaturierung & 
Wiederherstellung Durchgängigkeit Wehr Kerspe) an der 
oberen Wupper
Wupper Wipperfürth/Marienheide nein nein 268.500 214.800 160.000 77
3 Swisttal Renaturierung Wallbach Wallbach Swisttal nein nein 348.634 278.907 278.907 50
4 Erftverband Umgestaltung Rotbach Friesheim Rotbach Friesheim nein ja 180.019 144.015 42.400 82
5 Erftverband Sekundäraue Neffelbach Kerpen Neffelbach Kerpen nein nein 696.966 557.573 0 48
6 StEB Köln AöRDynamisierung Flehbach FLE M16 Flehbach Köln nein ja 278.703 222.480 46.730 50
7 StEB Köln AöRörtliche Durchgängigkeit Strunde STR M17A Holzmühle Strunde Köln nein ja 418.250 334.600 280.000 50
8 Aggerverband
Wiederherstellung ökologische Durchgängigkeit in den 
Zielartengewässern des Aggerverbandsgebietes - 
Arbeitspakete AP0 u. AP1 (Baumaßnahmen mit 
Planungen wie auch zugehöriger Overhead-Planung)
Bröl, Sülz, Kürtener Sülz, 
Wisserbach, Waldbrölbach, 
Ellinger Bach OBK, RBK, nein nein 162.712 130.169 130.169 90
9 WVER Retentionsplanung Pierer Wald Rur Niederzier nein nein 6.143.170 4.914.536 200.000 85
1.523.206
Ergebnis
(0-100)Antragsteller:in Maßnahme (MN) Gewässername Erhöhung
vorz. 
förderuns. 
MN-
Beginn 
erteilt 
Zuwendungs-
fähige 
Kosten
[€]
Zuwendung 
gesamt
[€]
PRIO-
Nr. Belegenheit
Zuwendung
für 2025
[€]
RR-Priorisierung  2025
Wasserwirtschaft: Umsetzung EG-WRRLStand:  31.12.2024

Sitzungsvorlage RR (2025-01-0096232.xlsx)

2635 Zeichen

KAPITEL / TITEL
BR KÖLN, 54 RR-Abwicklung 2024 10 050 / TG 70 Anlage 1
Nr. Zuwendungsempfänger Maßnahme Ausgezahlte 
Kassenmittel Belegenheit
1 StEB Köln M 4 am Flehbach (Erh nach VN) 129.692,00 € Köln
2 StEB Köln M 5 am Frankenforstbach (Erh n VN) 69.139,76 € Köln
3 Erftverband GrE Umbau Absturz Gertrudenhof und Erftrenaturierung (Erh n VN)8.840,91 € Euskirchen
4 Aggerverband Gew.entwicklung Wiehl/Mottelbach, Wiehlpark (ISEK III) (Erh n VN)87.811,63 € Wiehl
5 Kreis Heinsberg GrE Heinsberg Tüddern (Erh n VN) 3.862,58 € Heinsberg
6 Schwalmverband FAA Schrofmühle in Wegberg 239.452,00 € Wegberg
7 Kreis Heinsberg GrE Hückelhoven-Ratheim, Flur 26/Flur71 114.929,00 € Hückelhoven
8 Kreis Heinsberg GrE Hückelhoven-Ratheim, Flur 62 Flurstück 48 178.437,00 € Hückelhoven
9 Kreis Heinsberg GrE Heinsberg-Unterbruch, Flur 3, Flurstück 91 143.566,57 € Heinsberg
10 Kreis Heinsberg GrE Selfkant-Süsterseel, Flur 4, Flurstücke 71,72,75 incl. Vermessung253.976,00 € Selfkant
11 Kreis Heinsberg GrE Heinsberg-Karken, Flur 11, Flurstücke 58+59 als Tauschland75.224,80 € Heinsberg
12 Aggerverband Gewässerentwicklung an der Agger in Lohmar-Peisel 74.708,00 € Lohmar
13 Wupperverband Wiederherstellung der Durchgängigkeit und Renaturierung Murbach96.000,00 € Leichlingen
14 Erftverband Erwerb von Tauschland (Erh) 10.943,38 € Weilerswist
15 WV Südliches Vorgebirge GrE am Alfterer-Bornheimer Bach im Trittstein 41 34.877,78 € Bornheim
16 StEB Köln Umsetzung Maßnahmen M1, M3, M4, M6 am Butzbach (Erh nach VN)6.030,38 € Köln
17 Kreis Heinsberg Entsiegelung Rodebach, Strahlursprung 4 109.532,32 € Selfkant
18 Erftverband Übernahme Flächen von RWE als Tauschland fürs Perspektivkonzept68.188,00 € Bedburg
19 Palmersdorfer BV Ertüchtigung Ablaufbauwerk Großer Inselweiher (Erhöhung nach VN)12.029,84 € Brühl
20 Wupperverband Vaki-Counter Dhünn, Fortführung Betrieb und Datenauswertung11.732,00 € Dhünn (Gewässer)
21 StEB Köln M 9 am Flehbach 260.000,00 € Köln
22 StEB Köln M 6 am Flehbach 280.000,00 € Köln
23 Palmersdorfer BachverbandPalmersdorfer Hof, Gewässeraufweitung Palmersdorfer Bach155.000,00 € Brühl
24 Kreis Heinsberg Grunderwerb Ratheim, Randerath 52.561,89 € Heinsberg
25 Erftverband Ökol. Erfolgskontrolle Erftverlegung Vogelwäldchen 1.080,00 € Euskirchen/Swisttal
SUMME           2.477.616 
GrE: Grunderwerb
Erh: Erhöhung
VN: Verwendungsnachweis
BV: Bachverband
M: Maßnahme
FAA: Fischaufstiegsanlage
In 2024 beim MUNV angemeldeter Mittelbedarf für 14 neue Maßnahmen: 2.974.988 €
In 2024 durch das MUNV zugewiesene Kassenmittel für neue Maßnahmen: 2.907.721 €
Differenz: 67.267 €
Stand: 31.12.2024 Wasserwirtschaft: Umsetzung EG-WRRL

Sitzungsvorlage RR (Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) – Förderprogramm-Abwicklung in 2024 und Ausblick auf das Förderprogramm in 2025)

9693 Zeichen

Seite 1 von 5 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 6/2025 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Henrik Bus 
Telefon 0221-147-5163 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 25.04.2025 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 16.05.2025 10. beschließend 
 
TOP: 
Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) – För-
derprogramm-Abwicklung in 2024 und Ausblick auf das Förderprogramm in 2025 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Regionalrat nimmt die Erläuterungen und die Übersichtstabellen zur Kenntnis. Der Re-
gionalrat erklärt, dass das Benehmen mit ihm im Sinne von Ziffer 7.1 FöRL HWRM/WRRL 
fristgerecht hergestellt wurde. 
 
 
Erläuterungen: 
1. Grundsätzliches 
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) schafft einen einheitlichen Rahmen 
für den Gewässerschutz. 
Die WRRL beinhaltet als zentrales Instrument die Aufstellung von Bewirtschaftungsplä -
nen (BP) für die Flussgebiete. Darin sind u. a. die Gewässernutzungen, die Gewässerbe -
lastungen, der Zustand der Gewässer und die Bewirtschaftungsziele detailliert beschrieben. 
Die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen werden in einem Maßnahmenpro -
gram (MP) aufgeführt. 
Die Landesregierung hat den dritten Bewirtschaftungsplan und die zugehörigen Maßnah -
menprogramme für den Zeitraum 2022 bis 2027 am 30.11.2021 durch das Landeskabinett 
beschlossen; alle Dokumente sind auf der Seite Bewirtschaftungsplan 2022-2027 für NRW 
einzusehen. 
Die wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele sind an den meisten Fließgewässern des Re-
gierungsbezirks u. a. nur dann erreichbar, wenn die Umsetzung der Maßnahmen zur Ge -
wässerentwicklung intensiviert wird. Hierzu zählen strukturverbessernde, sog. hydromor -
phologische Maßnahmen und die Verbesserung der Längsdurchgängigkeit der Fließgewäs-

Sitzungsvorlage RR RR 6/2025 Seite 2 von 5 
ser in Abstimmung mit Maßnahmen des Hochwasserschutzes; nach den Bestimmungen 
des Landeswassergesetzes NRW werden diese Maßnahmen im Zuge der genehmigungs -
freien Gewässerunterhaltung und des genehmigungspflichtigen Gewässerausbaus durch -
geführt. 
Neben den hydromorphologischen Maßnahmen können auch Maßnahmen an den kleinen, 
nicht berichtspflichtigen Gewässern das Erreichen der Bewirtschaftungsziele zusätzlich un-
terstützen. 
Die fristgerechte Umsetzung des MP erfordert für den Bereich ökologische Gewässerent -
wicklung einen Investitionsbedarf von insgesamt etwa 2,7 Mrd. € – verteilt auf einen Zeit -
raum von 17 Jahren (2010-2027). 
Für Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes gewährt das Land im Jahr 
2024 Fördermittel unter nachfolgend schwerpunktmäßig genannten Randbedingungen: 
• Der Haushaltsansatz im Haushaltsplanentwurf 2025 beträgt 66,6 Mio. €, bereitgestellt 
aus dem Wasserentnahmeentgelt. 
• Davon stehen nur die Kapitel 883 70 und 887 70 tatsächlich zur Vergabe von Fördermit-
tel für Maßnahmen zur Umsetzung der EG-WRRL zur Verfügung (ca. 29 Mio. €). Die 
Vorbelastungen aus den vorherigen Jahren durch Verpflichtungsermächtigungen redu -
zieren diesen Anteil. Der verbleibende Anteil an zur Verfügung stehender Fördermittel 
teilt sich auch in diesem Haushaltsjahr auf alle 5 Bezirksregierungen auf. 
• Bewilligungsbehörden sind die Bezirksregierungen. 
• Der Fördersatz liegt regelmäßig zwischen 40 und 80 %. 
• In Anwendung des § 28 (3) des aktuellen Haushaltsgesetzes NRW 2022 kann bei einem 
kommunalen Zuwendungsempfänger der Förderrahmen bis zu 100 % der zuwendungs-
fähigen Ausgaben betragen, zudem gelten günstige Bedingungen für das Aufbringen 
des verbleibenden Eigenanteils. 
• Über die Liste der prioritären Maßnahmen wird bis zum 31. März mit dem Regionalrat 
des Bezirks das Benehmen hergestellt. 
• Die Förderung richtet sich i. d. R. an juristische Personen des öffentlichen Rechts (An -
liegergemeinden, Wasserverbände nach Gesetz oder Satzung, Anstalten öffentlichen 
Rechts) und in Einzelfällen auch an juristische Personen des Privatrechts.

Sitzungsvorlage RR RR 6/2025 Seite 3 von 5 
Einschlägig ist hier die Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmen-
richtlinie – FöRL HWRM/WRRL1. 
2. Stand der Umsetzung 
Das Wasserhaushaltsgesetz regelt nach Vorgaben der EG-WRRL u. a. die Einstufung ober-
irdischer Gewässer, die verbindlichen Bewirtschaftungsziele und die zur Zielerreichung 
hierzu einzuhaltenden Fristen. 
Demnach müssen Verschlechterungen des ökologischen und chemischen Zustands ver -
mieden und ein guter ökologischer Zustand/gutes ökologisches Potential und ein guter che-
mischer Zustand erreicht werden; diese Zielsetzungen firmieren auch unter der Begrifflich -
keit Verschlechterungsverbot und Zielerreichungsgebot. 
Die Ziele hätten bis zum 22.12.2015 erreicht sein müssen; durch gesetzlich geregelte, ma -
ximal zweimalige Verlängerungsmöglichkeit um jeweils sechs Jahre wird im nunmehr gülti-
gen 3. BP die Zielerreichung bis zum 22.12.2027 zugrunde gelegt. Die erforderlichen hydro-
morphologischen Maßnahmen müssen bis zum 22.12.2024 umgesetzt sein. 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erreichen in NRW nur ca. 10 % der berichtspflichtigen Fließ-
gewässerstrecken die Ziele; in 69 % der Fälle wird die fehlende Flächenverfügbarkeit als 
Grund für die Zielverfehlung genannt. 
An herausragend erster Stelle der wichtigen Gewässerbewirtschaftungsfragen2 steht lt. Be-
teiligungsdokument zum BP NRW 2022-2027 die Verbesserung der Gewässerstrukturen 
und die Durchgängigkeit in den Fließgewässern. 
Zur Unterstützung der Maßnahmenträger bei der ökologischen ‚Gewässerentwicklung hat 
das Land Nordrhein-Westfalen das Förderprogramm Lebendige Gewässer ins Leben geru-
fen und stellt seit Jahren bis zu 80 Mio. €/a an Fördermitteln zur Verfügung. 
3. Abwicklung 2024 
Anlage 1 stellt die wichtigsten Eckdaten für den Umgang mit den Kassenmitteln 2024 i. Z. m. 
dem Programm Lebendige Gewässer vor und gibt einen Überblick über die tatsächlich aus-
 
1 Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur 
Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrah-
menrichtlinie – FöRL HWRM/WRRL) Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Vom 10. De -
zember 2024, https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_de-
tail_text?anw_nr=7&vd_id=22002&ver=8&val=22002&sg=0&menu=0&vd_back=N#NORM 
 
2 Übersicht über die wichtigen Gewässerbewirtschaftungsfragen in NRW, https://www.flussgebiete.nrw.de/sys-
tem/files/atoms/files/wichtige_fragen_der_gewaesserbewirtschaftung_nrw_2019.pdf

Sitzungsvorlage RR RR 6/2025 Seite 4 von 5 
gezahlten Zuwendungen. Der Mittelbedarf für neue Maßnahmen wird jeweils im Herbst des 
Vorjahres bei den potentiellen Antragstellern abgefragt und zu Beginn des Haushaltsjahres 
an das MUNV gemeldet. Daraufhin erfolgt eine Zuweisung gegen April/Mai vom Ministerium 
an die Bezirksregierung. 
Wie bereits im HHJ 2023, war auch das vergangene Jahr geprägt von einem Rückgang der 
Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt; dementsprechend wurden die Haushaltsmit-
tel nicht in der Höhe des gemeldeten Bedarfs und auch nur mit zeitlich erheblichem Verzug 
zugewiesen. 
Nicht alle von mir gemeldeten, neuen Fördermaßmaßnahmen konnten in diesem Jahr auch 
bewilligt werden. Einem gemeldeten Mittelbedarf für Einzelmaßnahmen i. H. v. rd. 
2,97 Mio. € standen Mittelzuweisungen i. H. v. rd. 2,91 Mio. € gegenüber. Am Ende des 
Jahres addierten sich die Kassenmittel für 25 Zuwendungsmaßnahmen zu rd. 2,48 Mio. €; 
hierbei sind auch in den Vorjahren begonnene Zuwendungsmaßnahmen berücksichtigt. 
4. Programm 2025 
Mit Datum des 15.10.2024 habe ich alle mir bekannten, potentiellen Zuwendungsempfänger 
im Regierungsbezirk angeschrieben mit der Bitte um Meldung ihres Mittelbedarfs für das 
Haushaltsjahr 2025. 
Aus den Rückmeldungen habe ich – zusammen mit den mir bereits vorliegenden Bedarfen 
aus Kostenerhöhungen laufender Zuwendungsverfahren – die in der Anlage 2 beigefügte 
Übersicht in Form einer absteigenden Priorisierungsreihenfolge erstellt; in der Ergebnis-
Spalte ist nachrichtlich die erreichte Summe (max. 100) aus der Anwendung eines sechs -
punktigen Kriterienkatalogs aufgeführt. Aufgeführt sind nur Maßnahmen, für die mir ein Zu-
wendungsantrag bereits komplett vorgelegt und von mir vollständig geprüft wurden. 
Diese Priorisierungsliste lege ich mit der Bitte um Herstellung des Benehmens vor. 
 
Hinweis 
Die Liste der im Laufe des Jahres tatsächlich zugewendeten Maßnahmen kann und wird 
aller Voraussicht nach von der vorliegenden Zusammenstellung abweichen, da sich i. d. R. 
die Kosten für Baumaßnahmen bei Baufortschritt immer wieder ändern können und die ein-
schlägige Förderrichtlinie auch keine starren Anmeldefristen für neue Maßnahmen vorsieht. 
Auch kurzfristige Änderungen von Maßnahmen bzw. der Verteilung des jährlichen Mittelbe-
darfs können aus unterschiedlichen Gründen dazu führen, dass die im vorherigen Jahr vor-
gestellten priorisierten Maßnahmen nicht mit dem Ministerium gemeldeten Mittelbedarf

Sitzungsvorlage RR RR 6/2025 Seite 5 von 5 
übereinstimmen. Nicht gänzlich zu vermeiden sind hierbei auch sog. Ausgabereste zum 
Ende eines Haushaltsjahres; da die Haushaltstitel jedoch übertragbar sind, verfallen diese 
nicht. 
Zuwendungsanträge können jederzeit gestellt werden und über die tatsächliche Höhe und 
Zusammensetzung der zur Bewirtschaftung zugewiesenen Haushaltsmittel habe ich keinen 
Einfluss. Letzte Informationen aus dem Umweltministerium deuten auf einen fortschreiten -
den Rückgang der Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt. 
 
 
 
Anlage(n): 
1. 2025-01-0096239.xlsx  
2. 2025-01-0096232.xlsx

Beratungsverlauf (1)

16.05.2025 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 9.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 6/2025
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
16.05.2025
Erstellt
25.04.2025 16:45