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4255/2021

Erneuerung der Wasserversorgungsleitungen auf dem Kölner Südfriedhof

Beschlussvorlage Ausschuss 18.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 13.06.2022, TOP 9.2.10

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 2

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Anlage 3

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

532 Zeichen

A N L A G E   0  
 
 
Arbeitstitel: Erneuerung der Wasserversorgungsleitungen auf dem Kölner 
Südfriedhof 
 
Vorlage 4255/2021 
 
hier: Begründung der Dringlichkeit 
 
Sollte die Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 19.05.2022 nicht 
mehr erreicht werden, wäre der nächste Sitzungstermin der 25.08.2022. 
Dies führt einerseits zu erheblichen Verzögerungen bei dieser wichtigen 
Baumaßnahme und andererseits ist mit einem Kostenanstieg von bis zu 5% zu 
rechnen aufgrund der derzeit weiter rasant ansteigenden Baupreise.

Anlage 2

3845 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage 4255/2021

67 25.09.2019
672/21 Herr Schuster-Pieper
31284

Erneuerung der Wasserversorgung Südfriedhof

1. Als zweiter „Entlastungsfriedhof für Melaten“ wurde 1901 der Südfriedhof in Betrieb ge-
nommen. In den folgenden Jahrzehnten wurde der Südfriedhof mehrfach erweitert.
Heute umfasst die Anlage eine Fläche von ca. 61,5ha. Die letzte Erweiterung erfolgte
1963. Insofern wurde auch das Wasserleitungsnetz mehrfach erweitert und ist heute
zwischen 60 und fast 120 Jahre alt.

Altersbedingt treten mit zunehmender Häufigkeit Schäden am Leitungsnetz, insbeson-
dere Rohrbrüche auf. Im 2019 mussten bis heute bereits vierzehn Wasserrohrbrüche be-
hoben werden. Die Schäden verteilen sich hierbei über das gesamte Leitungsnetz. Ne-
ben den Instandsetzungskosten in Höhe von rund 13.564,31 € ist festzustellen, dass
der Wasserverbrauch von 12.017m? im Zeitraum 01.12.2016 bis 30.11.2017 auf
65.266m? im Zeitraum 01.12.2017 bis 30.11.2018 angestiegen ist. Die Kosten für den
Frischwasserbezug sind von 19.017,40 € (2017) auf 105.371,39 € (2018) gestiegen.

Eine flächendeckende Erneuerung des Wasserleitungsnetzes ist damit unumgänglich.

Grundsätzlich obliegt 67 die Instandhaltung der Versorgungsleitungen auf den Friedhö-
fen in eigener Zuständigkeit.

Da in den Vorjahren 26 eine Vergabe der Erneuerung vorbereitet hatte, liegen dort noch
umfangreiche (Plan-)Unterlagen vor.

Im Gespräch zur Erschließung dieser Unterlagen zwischen 672/21 und 262/47 am
24.09.2019 wurde von 262/47 die Möglichkeit signalisiert, die Arbeiten zur Vergabe als
Serviceleistung für 67 durchzuführen.

Die Beauftragung von 26 ist mit ca. 25% der anfallenden Bausumme abzugelten. Über-
schlägig ist von einem Gesamt-Instandsetzungsaufwand in Höhe von rund 500.000 €
(netto) auszugehen.

Aufgrund der angespannten Perso sopatsitfitien in der Funktion der Ingenieure bei 672/2
(Stellenvakanz auf der Stelle 300/‘überproportionaler Einarbeitungsaufwand bei der
telle 300), des mit dem Vergabeprozess verbundenen Bearbeitungsaufwand und der
26507” Dringlichkeit einer vollumfänglichen Erneuerung zur Vermeidung andauernder weitere
finanziellen Mehrbelastungen ist 26 zu bitten, die Erneuerung des Wasserversorgung
auf dem Südfriedhof als Serviceleistung für 67 zu übernehmen. Hierbei ist auch ein
Wasserbezug über einen Brunnen zu prüfen und falls möglich zu realisieren.

Zur Durchführung der Maßnahme sind bei 67 investive Finanzmittel in Höhe von
1.170.000,- € (netto) für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 eingeplant und angemeldet.

Hierbei ist folgender grober Zeit-/Maßnahmenplan für die Maßnahme zu berücksichti-
gen:

« A) 2019 Grundlagenanpassung
« _B) 2020 Beschluss- und Ausschreibungsphase
« C) 2021 Ausführung des Bauvorhabens

12

2. Schreiben an: ab:
26
Frau Rinnenburger

Wasserversorgung Südfriedhof

Sehr geehrte Frau Rinnenburger,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie, die Erneuerung der Wasserleitungen inklusive der Prüfung eines Wasserbezugs
über Brunnen auf dem Kölner Südfriedhof als Service-Dienstleistung für 67 zu übernehmen.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass im Jahr 2011 bei 26 bereits umfangreiche Vorarbeiten
zur Vergabe eines entsprechenden Auftrages geleistet wurden und entsprechende Unterla-
gen vorliegen.

Folgender grober Zeit-/Maßnahmenplan ist für die Maßnahme zu berücksichtigen:
« A) 2019 Grundlagenanpassung
« B) 2020 Beschluss- und Ausschreibungsphase
« CC) 2021 Ausführung des Bauvorhabens

Investive Finanzmittel stehen bei 67 für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 in Höhe von insge-
samt 1.170.000 € (netto) zur Verfügung.

Ich bitte um möglichst kurzfristige Rückmeldung zur Annahme des Auftrags, den damit ver-
bundenen Bedingungen und Kosten sowie einer ersten groben Einschätzung zur Zeit-Maß-
nahmenplanung des Projektes.

Mit freundlichen Grüßen

3. WWw. (Antwort 262/47)

Fe 108

un 0,

Anlage 3

1397 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage Nr. 4255/2021 
Maßnahme / Position Netto Brutto 
Anrechenbare Baukosten lt. 
Kostenberechnung nach DIN 276 
     1.705.000,00 €            2.028.950,00 € 
Städtische Gebäudewirtschaft: Honorar für die 
Projektsteuerung (2,8% der Baukosten) 
          52.292,97 €                 62.228,63 € 
Städtische Gebäudewirtschaft: Honorar für die 
Projektleitung (1,8% der Baukosten) 
          33.616,91 €                 40.004,12 € 
Städtische Gebäudewirtschaft gesamt:           85.90 9,88 €               102.232,76 € 
Ingenieurbüro, Planungshonorar         106.277,31 €               126.470,00 € 
Ingenieurbüro, Nebenkosten 
(pauschal, (§8/4., 3 % der Honorarkosten) 
            3.188,32 €                   3.794,10 €  
Ingenieurbüro, Besondere Leistung 
(pauschal, §8/5.2, 2 % der Honorarkosten) 
            2.125,55 €                   2.529,40 €  
Ingenieurbüro, Stundenaufwand (§8/5.3)             1 .570,00 €                   1.868,30 € 
Ingenieurbüro, Planung insgesamt         113.161,18 €               134.661,80 € 
Ingenieurbüro, Sonderleistung 
Bauüberwachung 
(§8/5.1, 2,9 % der Baukosten) 
          49.445,00 €                 58.839,55 € 
Ingenieurbüro gesamt:         162.606,18 €               193.501,35 € 
Baumaßnahme insgesamt:      1.953.516,06 €            2.324.684,11 € 
Kostenübersicht zur Erneuerung der Wasserversorgung auf dem Kölner 
Südfriedhof

Beschlussvorlage Ausschuss

11256 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/672 
 
Vorlagen-Nummer 
 4255/2021 
Freigabedatum 18.05.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erneuerung der Wasserversorgungsleitungen auf dem Kölner Südfriedhof 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen stellt den Bedarf zur Erneuerung des Wasserleitungsnetzes auf 
dem Kölner Südfriedhof in Köln-Zollstock mit Gesamtkosten in Höhe von 2.324.684,- Euro (brutto) 
fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahme. 
 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer Auszahlungsermächtigung in Höhe von 
65.880,78 EUR im Teilfinanzplan 1303/ Friedhöfe und Krematorium, Zeile 8 Auszahlungen für Bau-
maßnahmen bei Finanzstelle 6710-1303-2-1900 / Friedhof Süd - Bewässerung, Hpl. 2022. 
 
Beschlussalternative: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen verzichtet auf die Erneuerung des Wasserleitungsnetzes auf 
dem Südfriedhof.  
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 19.05.2022 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.06.2022 
Finanzausschuss 13.06.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   2.324.684 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   46.494,00 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Der Südfriedhof wurde im Jahr 1901 als zweiter Entlastungsfriedhof für den seinerzeit stark ausgelas-
teten Friedhof Melaten eröffnet. In den folgenden Jahrzenten wurde der Südfriedhof mehrfach erwei-
tert. Die letzte Erweiterung erfolgte im Jahr 1963. Heute umfasst der Südfriedhof eine Gesamtfläche 
von 61,5 ha. Zur Versorgung dieser Fläche mit Wasser stehen insgesamt 128 Schöpfbecken und 
Wasserentnahmestellen zur Verfügung. Das hierzu erforderliche Leitungsnetz weist eine Länge von 
rund elf Kilometern aus. 
 
Das vorhandene Wasserleitungsnetz ist zwischen 60 und fast 120 Jahren alt. Die damalige Bauweise 
aus verzinkten Stahlrohren ist völlig überaltert und entspricht nicht mehr den heutigen technischen 
Standards. Im Laufe der Zeit wird das Metall zersetzt und es kommt zu Inkrustierungen, die den Was-
serdurchlauf behindern. Diese Schäden führen regelmäßig zu Rohrbrüchen. Die extremen Dürre-
sommer 2018 und 2019 führten zudem zu einer starken Inanspruchnahme der Wasserleitungen und 
einer Zunahme der Rohrbrüche. In den letzten drei Jahren mussten achtzehn Wasserrohrbrüche mit 
erheblichem Kostenaufwand behoben werden. Die Schäden verteilen sich hierbei über das gesamte 
Leitungsnetz.

3 
Neben den reinen Instandsetzungskosten fallen bei den Leitungsschäden zusätzlich Kosten für den 
Suchaufwand bzw. für die genaue Verortung des Rohrbruchs sowie Kosten zur Beseitigung der Fol-
geschäden wie beispielsweise Unterspülungen an. Auch ist zu berücksichtigen, dass Rohrbrüche zu 
einem Anstieg des Wasserverbrauchs und der hiermit eingehenden Unterhaltungskosten führt.  
 
Darüber hinaus schränken die Rohrbrüche und die damit verbundenen Folgearbeiten auch die Pfle-
ge- und Unterhaltungsabreiten auf den Friedhöfen nachhaltig ein. Notwendige Absperrungen von 
Teilbereichen des Leitungsnetzes führen zu einem erheblichen bis teilweise nicht leistbaren Mehr-
aufwand bei den Gieß- und Wässerungsarbeiten im Zuge der Friedhofsunterhaltung. Auch die Nut-
zer*innen der Grabstätten sowie die vor Ort tätige Friedhofsgärtnereien können der Grabpflege teil-
weise kaum nachkommen. Gerade in den heißen Sommer der vergangenen Jahre kam es zu zahlrei-
chen Beschwerden aufgrund reparaturbedingter Einschränkungen der Wasserversorgung. Darüber 
hinaus ist ein regelmäßiger Verlust von Trinkwasser aus dem zwischenzeitlich sehr reparaturanfälli-
gen Leitungsnetz auch im Hinblick auf einen nachhaltigen und umweltgerechten Umgang mit Res-
sourcen nicht mehr vertretbar. 
 
Bereits 2011 wurde eine Erneuerung der Hauptwasserleitungen auf dem Südfriedhof geplant. Im da-
maligen Bedarfsfeststellungsverfahren wurden seinerzeit hierfür Sanierungskosten in Höhe von 
385.000 Euro zugrunde gelegt. Aufgrund zunehmender Wasserrohrbrüche in den Nebenleitungs-
strängen wurde die Sanierung zurückgestellt. Die nun geplante Maßnahme umfasst das gesamte 
Leitungsnetz. Die hier zugrunde liegende Kalkulation berücksichtigt die aktuellen Preissteigerungen 
für Baumaterialien und Lohnkosten und basiert zudem auf einer konkreten Entwurfsplanung. 
 
Die Erneuerung des maroden Wasserleitungsnetzes auf dem Südfriedhof soll entsprechend der fol-
genden, zeitlichen Planung durchgeführt werden: 
 
 2022, 1. Quartal: Abschluss der Entwurfsplanung (Vorplanung zur Vorbereitung des Bau- und 
Weiterplanungsbeschlusses) 
 2022, 2. Quartal: Bau- und Planungsbeschluss 
 2022, 4. Quartal: Abschluss Ausführungsplanung 
 2023, 1. Quartal: Vergabeverfahren für Bauleistungen 
 2023 bis 2026: Ausführung der Bauleistung 
 
Die Ausführung der eigentlichen Bauleistung wird ganz bewusst in drei Bauabschnitten im Zeitraum 
von 2023 bis 2026 durchgeführt. Hierdurch wird sichergestellt, dass trotz der umfangreichen Arbeiten 
grundsätzlich eine durchgängige Wasserversorgung auf dem Friedhof gewährleistet werden kann.  
 
Da die Maßnahme innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L17 „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf 
bis Marienburg und verbindende Grünzüge“ liegt, wird das Umwelt und Verbraucherschutzamt (Abt. 
571) bei der Umsetzung der Maßnahme beteiligt.  
 
Die gesamte Zeit-Maßnahme-Planung sieht eine abschließende Fertigstellung einschließlich der 
nachgelagerten Asphaltierungsarbeiten an den Wegen in der ersten Jahreshälfte 2027 vor. 
 
Im Hinblick auf die nachfolgenden Erläuterungen zur Bedarfsprüfung und weiteren Vorplanung wird 
darauf hingewiesen, dass die Sanierungsmaßnahme bereits ab 2019 geplant wurde. Allerdings muss-
te das Projekt im weiteren Verlauf zeitweise auch aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie 
zurückgestellt werden. 
Das Rechnungsprüfungsamt wurde zur Bedarfsprüfung für freiberufliche Leistungen im Zuge der an-
stehenden Erneuerung der Wasserleitung 2020 entsprechend eingebunden. Den Anmerkungen und 
Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes aus der Zuschrift vom 28.05.2020 RPA - Nr. 2020/0724 
(Anlage 1) wird Rechnung getragen. 
 
Da das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln mangels Personalkapazität die 
erforderliche, planerische Leistung und den mit dem Vergabeprozess verbundenen Bearbeitungsauf-
wand unter Beachtung der Dringlichkeit einer vollumfänglichen Erneuerung nicht erbringen kann,

4 
übernimmt die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln die Projektsteuerung und die Projektleitung für die 
Erneuerung der Wasserversorgung auf dem Südfriedhof als Serviceleistung. Dies wurde in der Verfü-
gung vom 25.09.2019 vereinbart (Anlage 2).  
 
Die Projektsteuerung umfasst die Organisation, Information, Koordination und Dokumentation des 
Bauvorhabens und wird mit 2,8 % der anrechenbaren Baukosten nach §2 Leistungsbild Projektsteue-
rung der geltenden HOAI vergütet. Dies entspricht einen Betrag von 62.229,- Euro (brutto). 
Die Projektleitung nach §3 Leistungsbild Projektleitung wird mit 1,8 % der anrechenbaren Baukosten 
und somit zu einem Betrag von 40.004,- Euro (brutto) vergütet. Im Zuge der Projektleitung übernimmt 
die städtische Gebäudewirtschaft die zentrale Projektanlaufstelle und koordiniert beispielsweise Be-
sprechungs- und Abstimmungstermine. 
 
Zur Durchführung der Gesamtmaßnahmen beabsichtigt die städtische Gebäudewirtschaft die Beauf-
tragung eines externen Ingenieurbüros mit einem voraussichtlichen Planungshonorar in Höhe von  
134.662,00 Euro (brutto) sowie die örtliche Bauüberwachung als Sonderleistung zu einem Betrag von 
58.840,00 € (brutto) unter Zugrundelegung einer berechneten Bausumme in Höhe von 2.028.950,00 
Euro (brutto). Von diesen Leistungen würden voraussichtlich ca. 35.000,00 € im laufenden Haushalts-
jahr zahlungswirksam werden. Die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) würde entsprechend der 
Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes ebenfalls in den vorgenannten Leistungen enthalten sein.  
Zur Erstellung der Entwurfsplanung als Vorplanung und Kalkulationsgrundlage für den Bau- und Wei-
terplanungsbeschluss sind bereits Mittel in Höhe von 6.269,02 Euro (brutto) an die städtische Gebäu-
dewirtschaft, 63.306,76 Euro (brutto) an das beauftragte Planungsbüro Lank sowie 9.668,75 Euro 
(brutto) für die erforderliche Baugrunduntersuchung aus den vorgenannten Kosten abgeflossen.  
Die Honorarkosten wurden auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 
(HOAI) als Objektplanung ermittelt. Das Projekt wurde in die Honorarzone II, Mindestsatz eingestuft. 
Eine Übersicht über die vorgenannten Kosten ist der beigefügten Anlage 3 zu entnehmen. 
 
Finanzierung 
 
Die Planungskosten für sämtliche Leistungsphasen betragen gemäß beigefügter Kostenberechnung 
193.501,35 €. Hiervon wurden bereits 127.620,57 € freigegeben. Die darüber hinaus erforderliche 
investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 65.880,78 € ist im Teilfinanzplan 1303/ Friedhöfe 
und Krematorium, Zeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6710-1303-2-1900 / 
Friedhof Süd - Bewässerung, im Haushaltsjahr 2022 veranschlagt. 
 
Die Maßnahme war in Höhe von 1.290.000 € bereits im Hpl. 2022 inkl. Mittelfristplanung veranschlagt 
und verzögerte sich, sodass die Baukosten inkl. der Kosten für die städtische Gebäudewirtschaft in 
Höhe von 2.131.182,76 € (abzüglich der bereits abgeflossenen Finanzmittel von 6.269,02 € an die 
städtische Gebäudewirtschaft und 9.668,75 € für die erforderliche Baugrunduntersuchung) im Rah-
men des Hpl.-Entwurfs 2023/2024 inkl. Mittelfristplanung im Teilfinanzplan 1303, Friedhöfe und Kre-
matorium, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6710-1303-2-1900, 
Friedhof Süd - Bewässerung entsprechend eingeplant werden. 
 
Der prognostizierte Mittelabfluss der Baukosten stellt sich wie folgt dar: 
 
Jahr Betrag in Euro 
Vorjahre 15.938 
2023 476.000 
2024 1.000.000 
2025 595.000 
2026 44.245 
Summe 2.131.183 
 
Die notwendigen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen in Höhe von jährlich 
46.494 € werden ab dem Planjahr 2026 im Hpl.-Entwurf 2023/2024 ff. im gleichen Teilergebnisplan 
(inkl. Mittelfristplanung), Teilplanzeile14, bilanzielle Abschreibungen entsprechend eingeplant. Das

5 
Dezernat Umwelt, Klima und Liegenschaften wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 
2023/2024 ff. innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Um-
schichtungen, vorsehen. 
 
Anlagen 1 bis 3

Anlage 1

3503 Zeichen

/ 2 
14 28.05.2020 
143 Herr Jünger 
 22105 
 
 
67  
 
Südfriedhof Köln - Erneuerung der Wasserversorgung  
Bedarfsprüfung für freiberufliche Leistungen  
RPA-Nr. 2020/0724 
Kosten eingereicht 107.244,18€ (netto) 127.620,57€ (brutto) 
Kosten bestätigt: siehe Stellungnahme 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
mit Eingang 19.05.2020, letztmalig ergänzt am 20.05.2020, legt 67 - Amt für Landschafts- 
pflege und Grünflächen – die Bedarfsprüfung für freiberufliche Leistungen zur Erneuerung 
der Wasserversorgung auf dem Kölner Südfriedhof zur Prüfung vor.  
Aus den Unterlagen ist zu entnehmen, dass neben den Instandhaltungskosten sich die Kos- 
ten des Wasserverbrauchs zwischen 2017 und 2018 von rund 19.000€ auf zwischenzeitlich 
105.000€, mehr als verfünffacht haben. Ein Handlungsbedarf ist somit unstrittig. 
Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen:  
Der Entwurf einer Beschlussvorlage lag den Unterlagen nicht bei und konnte auch kurzfristig 
nicht nachgereicht werden.  
Bei einer Bedarfsprüfung im Jahr 2019 (RPA-Nr. 2019/1621) mit vergleichbaren Planungs- 
leistungen wurde die Planung von 67 als Fachplanung i. S. der HOAI 2013, Teil 4, Ab- 
schnitt 2 (technische Ausrüstung) eingeordnet. Die jetzt vorliegende Planungsleistung wurde 
von 67 als Objektplanung i. S. der HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 3 (Ingenieurbauwerke) ein- 
geordnet. Eine entsprechende Erläuterung zur Anwendung eines anderen Leistungsbildes 
liegt den Unterlagen nicht bei. Für zukünftige Maßnahmen sollte der Sachverhalt untersucht 
und eine endgültige Zuordnung gefunden werden. 
Welche Leistungen stadtintern (26 für 67) erbracht werden, ist unzureichend dokumentiert. 
67 beziffert die Leistungen von 26 mit ca. 25% der Bausumme, was bei aktuellen Baukosten 
von ca. 1,092 Mio. € (netto) ca. 273T€ (netto) entspricht. Ob die angegebenen Honorare in 
diesen Kosten bereits enthalten sind, kann ich nicht erkennen. 
Bezüglich der anrechenbaren Kosten und der daraus resultierenden Honorare reicht 67 das 
Angebot eines Ingenieurbüros nach. Die anrechenbaren Kosten und Honorare erscheinen 
plausibel. Es wird darauf hingewiesen, dass nach VgV §28, Abs. 2 die Durchführung eines 
Vergabeverfahrens, lediglich zur Markterkundung, unzulässig ist.  
Empfehlungen:  
Da die dezentrale Nachtragsbearbeitung seit 01.01.2020 auf die Fachämter übertragen wur- 
de und mit einem entsprechenden Wissensaufbau begonnen wird, rege ich an, sich die be- 
sondere Leistung der Nachtragsbearbeitung im Rahmen des durchzuführenden Vergabever- 
fahrens anbieten zu lassen.  
Bezüglichen der unterschiedlichen Leistungspflichten empfehle ich, die Grundleistung der 
Bauoberleitung und die besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung (ggf. einschl. 
Nachtragsbearbeitung) jeweils unterschiedlichen Auftragnehmern zu übertragen. Dies vor 
dem Hintergrund, dass die Funktion der Bauoberleitung in Personalunion mit der örtlichen

- 2 - 
 
 
Bauüberwachung, die Hauptaufgabe „Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung“ nicht wirk- 
samen ausführen kann. 
Auf Grund der Haftungs- und Gewährleistungsvorteile gegenüber den geringen Kosten emp- 
fehle ich, die Leistungsphase 9 mit zu beauftragen. 
Im Weiteren empfehle ich, die beschlussfassenden Gremien mit einem Rahmenterminplan 
über die planerische und bauliche Umsetzung der Maßnahme zu informieren.  
Gerne biete ich an, die vorgenannten Punkte im Rahmen eines Erörterungsgespräches nä- 
her zu erläutern. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Hemsing      ausgefertigt J. Jünger

Beratungsverlauf (3)

19.05.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
13.06.2022 Finanzausschuss
TOP 7.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4255/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.05.2022
Erstellt
06.12.2021 11:54