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AN/0882/2022

Änderungsantrag zur 6. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung, Vorlagen-Nr, 0680/2022, Anlage 2, Gebührentarif, Ziffer 21.1

Änderungsantrag BV2 (FDP/KSG) 28.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 02.05.2022, TOP 9.2.6.1

Änderungsantrag (FDP BV2)

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Änderungsantrag (FDP BV2)

2405 Zeichen

Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0882/2022 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.05.2022 
 
Änderungsantrag zur 6. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung, Vorlagen-
Nr, 0680/2022, Anlage 2, Gebührentarif, Ziffer 21.1 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die FDP-Fraktion bittet zu TOP 9.2.6 (Vorlagen -Nr.: 0680/2022) den nachstehenden 
Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung zum 02.05.2022 zu 
setzen: 
 
Die Anlage 2 Gebührentarif wird in Ziffer 21.1 wie folgt geändert: 
 
Verleihsysteme für Elektrokleinfahrzeuge (z. B. E-Scooter) und E-Roller pro 
Fahrzeug/ Jahr: In den Bezirken wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 € und in der Innenstadt 
eine Gebühr in Höhe von 30,00 € erhoben. 
 
Begründung: 
 
Die vorgeschlagenen Gebühren in Höhe von 85,00-130,00 € sind unverhältnismäßig 
und widersprechen dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen 
vom 09.11.2021. Dies gilt vorliegend insbesondere unter Beachtung des dortigen § 30, 
Abs.3: „Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen soll nicht durch kommunale Satzungen so 
eingeschränkt werden, dass ihr Angebot dadurch verhindert wird.“ 
 
Da die Verwaltung in Ziffer 21.2 für Leihfahrräder eine Gebühr von 10,00 € vorschlägt, sollte 
diese Gebühr ebenfalls für Elektrokleinstfahrzeuge gelten, damit hier eine Gleichbehandlung 
 
 
in der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Industriestr. 161 – Haus 1  
50999 Köln 
Telefon (0221)-221-92316 
oder     (0221) 35 27 13  
Telefax (0221)-221-92302 
fdp-bv2@stadt-koeln.de  
www.fdp-koeln.de 
FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen  Industriestr. 161 – Haus 1  50999 Köln 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 
Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln  50667 Köln

der individuellen Mobilität dargestellt wird. In der Innenstadt werden im Gegensatz zu den 
Außenbezirken die Elektrokleinstfahrzeuge  eher als „Life -Style-Fahrzeug“ genutzt. Eine 
Nutzung „der letzten Meile“ findet hier weniger statt. Vor diesem Hintergrund wird dort eine 
Gebühr von 30,00€ analog der Bewohnerparkgebühr als angemessen erachtet. 
 
Weitere Begründung erfolgt mündlich.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Wolters    gez. Nies

Beratungsverlauf (1)

02.05.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Industriestraße 161

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Details

Aktenzeichen
AN/0882/2022
Typ
Änderungsantrag BV2 (FDP/KSG)
Datum
28.04.2022
Erstellt
22.04.2022 20:34