Änderungsantrag zur 6. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung, Vorlagen-Nr, 0680/2022, Anlage 2, Gebührentarif, Ziffer 21.1
Änderungsantrag BV2 (FDP/KSG) AN/0882/2022 vom 28.04.2022
Stand: Am 02.05.2022 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) endgültig abgelehnt.
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Änderungsantrag (FDP BV2)
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Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0882/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.05.2022 Änderungsantrag zur 6. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung, Vorlagen- Nr, 0680/2022, Anlage 2, Gebührentarif, Ziffer 21.1 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die FDP-Fraktion bittet zu TOP 9.2.6 (Vorlagen -Nr.: 0680/2022) den nachstehenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung zum 02.05.2022 zu setzen: Die Anlage 2 Gebührentarif wird in Ziffer 21.1 wie folgt geändert: Verleihsysteme für Elektrokleinfahrzeuge (z. B. E-Scooter) und E-Roller pro Fahrzeug/ Jahr: In den Bezirken wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 € und in der Innenstadt eine Gebühr in Höhe von 30,00 € erhoben. Begründung: Die vorgeschlagenen Gebühren in Höhe von 85,00-130,00 € sind unverhältnismäßig und widersprechen dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.11.2021. Dies gilt vorliegend insbesondere unter Beachtung des dortigen § 30, Abs.3: „Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen soll nicht durch kommunale Satzungen so eingeschränkt werden, dass ihr Angebot dadurch verhindert wird.“ Da die Verwaltung in Ziffer 21.2 für Leihfahrräder eine Gebühr von 10,00 € vorschlägt, sollte diese Gebühr ebenfalls für Elektrokleinstfahrzeuge gelten, damit hier eine Gleichbehandlung in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksrathaus Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Telefon (0221)-221-92316 oder (0221) 35 27 13 Telefax (0221)-221-92302 fdp-bv2@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln der individuellen Mobilität dargestellt wird. In der Innenstadt werden im Gegensatz zu den Außenbezirken die Elektrokleinstfahrzeuge eher als „Life -Style-Fahrzeug“ genutzt. Eine Nutzung „der letzten Meile“ findet hier weniger statt. Vor diesem Hintergrund wird dort eine Gebühr von 30,00€ analog der Bewohnerparkgebühr als angemessen erachtet. Weitere Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolters gez. Nies
Beratungsverlauf
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02.05.2022
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.6.1, Entscheidung. Ergebnis: endgültig abgelehnt
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