Teilnahme der Stadt Köln am Projekt „Kommunen gegen Extremismus“
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0607/2023 vom 23.02.2023
Stand: Am 23.03.2023 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle I/I-3 Vorlagen-Nummer 0607/2023 Freigabedatum 23.02.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Teilnahme der Stadt Köln am Projekt „Kommunen gegen Extremismus„ Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln bekräftigt den Beschluss des Fachkreises Extremismusprävention (11.10.2022) und des Kriminalpräventiven Rates Köln (17.11.2022) und stimmt der geplanten Teilnahme der Stadt Köln am Projekt „Kommunen gegen Extremismus“ zu. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 13.03.2023 Rat 23.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Um Extremismus erfolgreich bekämpfen zu können, bedarf es einer gezielten Prävention vor Ort. Nach den Ereignissen in Hanau hatte Frau Oberbürgermeisterin Reker zu einer Sondersit- zung des Rates der Religionen am 02. März 2020 eingeladen. Die Beteiligten waren sich ei- nig, dass es einen Fachkreis geben soll, der sich der Bekämpfung des Extremismus widmet. Unter der Leitung der Direktion Kriminalität der Polizei Köln wurde daraufhin am 11. Oktober 2022 der Fachkreis Extremismusprävention gegründet. Zu den ständigen Mitgliedern zählen Vertreter*innen der Stadt Köln, der Zentralstelle und An- sprechstelle Cybercrime, des eco-Verbandes und der Polizei. Als erstes Handlungsfeld des Fachkreises wurde der Phänomenbereich Rechtsextremismus vorgeschlagen, der sich auch mit den Themen Rassismus und Antisemitismus befasst. Im Rahmen der ersten Sitzung des Fachkreises Extremismusprävention wurde auch die Teil- nahme am Projekt „Kommunen gegen Extremismus“ besprochen und dem Rat empfohlen. Das Projekt „Kommunen gegen Extremismus“ strebt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie den regelmäßigen und frühzeitigen Austausch von Informationen und Erkenntnissen zwischen verantwortlichen Stellen an. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz (VS) und Polizeiliche Staatsschutz (PP/St) stehen dabei den Kommunen im Falle einer aktuellen Problemlage oder Entwicklung zur Verfügung und sensibilisieren die Ämter insbesondere in den Fachbereichen Ordnung, Jugend und Soziales. Für einen regelmäßigen Kontakt zwischen den Sicherheitsbehörden und den Kommunen werden feste Ansprechpartner*innen auf beiden Seiten benannt. Diese tauschen gegenseitig Informationen aus, weisen auf Auffälligkeiten hin und gewährleisten eine koordinierte Umset- zung der Sachverhalte. Somit können Entwicklungen frühzeitig erkannt und Maßnahmen ge- gen extremistische Bestrebungen, Gefahrenabwehr und gegebenenfalls Strafverfolgung zum frühestmöglichen Zeitpunkt eingeleitet werden. Als Rechtsgrundlage dienen das Ordnungsbe- hördengesetz (OBG) und das Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW). Bereits bestehende Strukturen, wie die „Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus“, werden hierbei mit einbezogen. Der Verfassungsschutz und Polizeiliche Staatsschutz bieten jederzei- tige Entgegennahme von Anfragen z.B. zu Objekten, Vereinen und Gruppierungen und ver- mitteln bei Bedarf an weitere Ansprechpersonen und Angebote in NRW. Mit dem Projekt „Kommunen gegen Extremismus“ schließt sich die Stadt Köln dem Rhein- Kreis Neuss, dem Rhein-Erft-Kreis, dem Rhein-Sieg-Kreis, den Kreisen Mettmann, Paderborn und Düren sowie den kreisfreien Städten Mönchengladbach und Remscheid an.
Beratungsverlauf
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13.03.2023
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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