AN/0417/2022
Schließung einer Baulücke in der Babarastraße in Köln-Rodenkirchen
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Anfrage (SPD BV2)
2445 Zeichen
SPD-Fraktion Köln-Rodenkir chen Rathaus Rodenkirchen Industriestraße 161 – Haus 1 50999 Köln Tel.: 0221 -221-92303 Email: spd -bv2@stadt-koeln.de Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0417/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.03.2022 Schließung einer Baulücke in der Babarastraße in Köln-Rodenkirchen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 07.03.2022 zu setzen: Zwischen den Häusern der Babarastraße 2 und 5 in Köln-Rodenkirchen befindet sich eine Baulücke und Baugrube, bei der seit längerer Zeit keine Aktivitäten mehr erkennbar sind. Die SPD-Fraktion möchte daher wissen: 1. Ist die Problematik der Verwaltung bekannt und besteht Kontakt zum*zur Eigentümer*in des Grundstückes? 2. Wenn ja, sind die weiteren Pläne des*der Eigentümer(s)*in bekannt? Wann ist mit einem Abschluss der Arbeiten zu rechnen und warum werden diese aktuell nicht fortgesetzt? 3. Zieht die Verwaltung Möglichkeiten in Betracht einzugreifen, z. B. durch den Erlass eines Baugebotes nach § 176 BauGB oder Erwerb des Grundstückes durch eine der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, falls der*die Eigentümer*in aus finanziellen Gründen nicht bauen kann? - 2 - Begründung: Die Baulücke besteht seit Jahren und an der Baugrube tut sich seit längerer Zeit nichts. Das Grundstück befindet sich in zentraler Lage in Rodenkirchen und ein Haus würde dringend benötigten Wohnraum schaffen. Im Bebauungsplan mit der Nr. 70403.02.000.00 ist das Grundstück als „Besonderes Wohngebiet“ ausgewiesen. Nach § 176 BauGB besteht insbesondere bei Baulücken die Möglichkeit ein Baugebot zu erlassen und wenn der*die Eigentümer*in aus finanziellen Gründen nicht bauen kann, kann dieser*diese das Grundstück zur Bebauung durch eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft der Stadt überlassen. Dies Möglichkeiten gilt es in einer Stadt mit einem derart angespannten Wohnungsmarkt unverzüglich zu nutzen. Der Dauerzustand der Baugrube ist zudem auch aus gestalterischen Gründen ein öffentliches Ärgernis. Gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Timon Marland
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0417/2022
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV2 (SPD)
- Datum
- 20.02.2022
- Erstellt
- 20.02.2022 21:45