Mandari Insight

AN/0417/2022

Schließung einer Baulücke in der Babarastraße in Köln-Rodenkirchen

Anfrage nach § 4 BV2 (SPD) 20.02.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 07.03.2022, TOP 7.2.7

Anfrage (SPD BV2)

· application/pdf

Ansehen

Anfrage (SPD BV2)

2445 Zeichen

SPD-Fraktion Köln-Rodenkir chen 
Rathaus Rodenkirchen  
Industriestraße 161 – Haus 1 
50999 Köln 
Tel.: 0221 -221-92303 
Email: spd -bv2@stadt-koeln.de 
 
 
Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau 
Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0417/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.03.2022 
 
Schließung einer Baulücke in der Babarastraße in Köln-Rodenkirchen 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion bittet die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen am 07.03.2022 zu setzen: 
Zwischen den Häusern der Babarastraße 2 und 5 in Köln-Rodenkirchen befindet sich eine 
Baulücke und Baugrube, bei der seit längerer Zeit keine Aktivitäten mehr erkennbar sind. 
Die SPD-Fraktion möchte daher wissen: 
1. Ist die Problematik der Verwaltung bekannt und besteht Kontakt zum*zur 
Eigentümer*in des Grundstückes? 
2. Wenn ja, sind die weiteren Pläne des*der Eigentümer(s)*in bekannt? Wann ist 
mit einem Abschluss der Arbeiten zu rechnen und warum werden diese aktuell 
nicht fortgesetzt? 
3. Zieht die Verwaltung Möglichkeiten in Betracht einzugreifen, z. B. durch den 
Erlass eines Baugebotes nach § 176 BauGB oder Erwerb des Grundstückes 
durch eine der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, falls der*die 
Eigentümer*in aus finanziellen Gründen nicht bauen kann?

- 2 - 
Begründung: 
Die Baulücke besteht seit Jahren und an der Baugrube tut sich seit längerer Zeit nichts. 
Das Grundstück befindet sich in zentraler Lage in Rodenkirchen und ein Haus würde 
dringend benötigten Wohnraum schaffen. Im Bebauungsplan mit der Nr. 70403.02.000.00 
ist das Grundstück als „Besonderes Wohngebiet“ ausgewiesen. Nach § 176 BauGB 
besteht insbesondere bei Baulücken die Möglichkeit ein Baugebot zu erlassen und wenn 
der*die Eigentümer*in aus finanziellen Gründen nicht bauen kann, kann dieser*diese das 
Grundstück zur Bebauung durch eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft der Stadt 
überlassen. Dies Möglichkeiten gilt es in einer Stadt mit einem derart angespannten 
Wohnungsmarkt unverzüglich zu nutzen. Der Dauerzustand der Baugrube ist zudem auch 
aus gestalterischen Gründen ein öffentliches Ärgernis. 
Gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Timon Marland

Beratungsverlauf (1)

07.03.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0417/2022
Typ
Anfrage nach § 4 BV2 (SPD)
Datum
20.02.2022
Erstellt
20.02.2022 21:45