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AN/1566/2024

Durchwegungen in Kalk Nord sichern

Antrag nach § 3 BV8 (SPD) 09.01.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 23.01.2025, TOP 7.1

Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (SPD BV8)

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Plan der 3 betroffenen Flächen und Wegstücke

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Sachstandsbericht BV

3402 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1566/2024
Stand: 16.05.2025 
Sachstandsbericht  
Durchwegungen in Kalk Nord sichern 
Beschluss I: 
 
1. Die augenblicklich im städtischen Besitz befindlichen Durchwegungen im Stadt-
teil Kalk zwischen der Vietorstraße und der Kalk-Mülheimer-Straße sowie zwi-
schen der Engelstraße und der Kalker Hauptstraße sind nachhaltig für die öf-
fentliche Nutzung zu sichern. 
 
Beschluss II: 
 
2. Die Bereiche sind als Grün- und Erholungsflächen zu sichern und in Ihrer Qua-
lität aufzuwerten. Spielflächen wie in Punkt 2 und 3 der Anlage sind entspre-
chend den Standards für öffentliche Spielplätze der Stadt aufzuwerten, zu reini-
gen und gegen Missbrauch zu sichern. 
 
Beschluss III: 
 
3. Die Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit ist täglich von 07:00 bis 22:00 Uhr oder 
von Oktober bis April zumindest während der Zeit von Sonnenaufgang zu Son-
nenuntergang sicherzustellen. Eine nächtliche Sicherung wie bspw. im Bereich 
des Kalker Stadtgartens ist akzeptabel. 
 
Beschluss IV: 
 
4. Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung in den Bereichen, wie 
mit Polizei, Ordnungsdienst und Verwaltung abgestimmt sind temporär zu be-
grenzen und auf Ihre Wirksamkeit und andauernde Notwendigkeit zu überprü-
fen. Werden solche Maßnahmen beschlossen oder bestehende Maßnahmen 
verlängert erfolgt dies nur in Abstimmung mit den politischen Gremien im Stadt-
bezirk Kalk. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand:

2 
 
Zu Beschluss I: 
Die Durchwegung zwischen Engelstraße und Kalker Hauptstraße ist durchgehend geöffnet. 
Planungen, dies zu ändern, gibt es aktuell keine. 
Die Durchwegung zwischen Vietorstraße und Kalk-Mülheimer-Straße kann zurzeit nicht für die 
nachhaltige öffentliche Nutzung hergestellt werden, da sich die dortigen Flächen teilweise in 
Privatbesitz befinden. Ein Rückkauf durch die Verwaltung ist zwar angestrebt, Angebote wur-
den durch die Eigentümer*innen bisher abgelehnt.  
 
Zu Beschluss II: 
Der Spielplatz Engelstraße wird derzeit vom Amt für Kinder, Jugend und Familie – zusammen 
mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt – überplant. Eine Umgestaltung ist also vorgese-
hen.  
Die Reinigung erfolgt regelmäßig über die AWB. 
Die Durchwegung ist dem Ordnungsdienst bereits bekannt. Die Örtlichkeit wird durch die zu-
ständige Dienstgruppe des Ordnungsdienstes regelmäßig und in erhöhter Frequenz angefah-
ren und bestreift. Sofern Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden können, werden diese kon-
sequent geahndet. Die Außendienstkräfte werden durch regelmäßige Kontrollen den Miss-
brauch der Örtlichkeit, durch Drogenkonsum, Vermüllung etc. im Rahmen der Zuständigkeiten 
des Ordnungsdienstes einschränken und somit die Örtlichkeit für die Konsumenten unattraktiv 
gestalten. Verstärkte Kontrollen seitens des Ordnungsdienstes sind aufgrund der weiteren 
Brennpunkte im Bezirk Kalk mit den aktuellen personellen Kapazitäten nicht möglich. 
 
Zu Beschluss III: 
Sie „Zu Beschluss I“. 
 
Zu Beschluss IV: 
Für die Durchwegung besteht zurzeit ein Dauerauftrag. Dementsprechend bestreifen die Au-
ßendienstkräfte des Ordnungsdienstes regelmäßig die Örtlichkeit und führen Kontrollen durch. 
Eine dauerhafte Präsenz des Ordnungsdienstes im Bereich der Durchwegung ist jedoch aus 
Kapazitätsgründen nicht möglich. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für Mai 2026.

Antrag nach § 3 (SPD BV8)

3045 Zeichen

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Kalk 
 
SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln  
 
 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/1566/2024 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
28.11.2024 
TOP 7.4 
23.01.2025 
TOP 7.1 
 
Durchwegungen in Kalk Nord sichern 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um Aufnahme des o.g. Antrags in 
die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 28.11.2024. 
 
Die Durchwegungen zwischen der Vietorstraße und der Kalk-Mülheimer-Straße sowie zwi-
schen der Engelstraße und der Kalker Hauptstraße sowie die Grünflächen im Stadtteil Kalk 
bieten kleine aber wichtigen Erholungsräume und Spielflächen im eng bebauten und hoch-
verdichteten Stadtteil. Eine weitere Privatisierung der angesprochenen Flächen ist nicht hin-
zunehmen, da der Stadtteil bereits heute eine Unterversorgung mit solchen Flächen auf-
weist. Eine Aufwertung und nachhaltige öffentliche Zugänglichkeit ist daher im dringend ge-
botenen öffentlichen Interesse. 
 
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion die Bezirksvertretung Kalk folgenden 
Beschluss zu fassen: 
 
Bezirksrathaus Kalk  
Kalker Hauptstraße 247-273 
51103 Köln 
Telefon (02 21) 221 98 302 
Telefax (02 21) 221 98 927 
E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de 
Internet: w ww.koelnspd.de 
 
Christian Robyns 
Fraktionsvorsitzender 
Telefon: 0172 2891631 
E-Mail: christian.robyns@gmail.com

1. Die augenblicklich im städtischen Besitz befindlichen Durchwegungen im Stadtteil 
Kalk zwischen der Vietorstraße und der Kalk-Mülheimer-Straße sowie zwischen der 
Engelstraße und der Kalker Hauptstraße sind nachhaltig für die öffentliche Nutzung 
zu sichern. 
 
2. Die Bereiche sind als Grün- und Erholungsflächen zu sichern und in Ihrer Qualität 
aufzuwerten. Spielflächen wie in Punkt 2 und 3 der Anlage sind entsprechend den 
Standards für öffentliche Spielplätze der Stadt aufzuwerten, zu reinigen und gegen 
Missbrauch zu sichern. 
 
3. Die Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit ist täglich von 07:00 bis 22:00 Uhr oder von 
Oktober bis April zumindest während der Zeit von Sonnenaufgang zu Sonnenunter-
gang sicherzustellen. Eine nächtliche Sicherung wie bspw. im Bereich des Kalker 
Stadtgartens ist akzeptabel. 
 
4. Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung in den Bereichen, wie mit 
Polizei, Ordnungsdienst und Verwaltung abgestimmt sind temporär zu begrenzen und 
auf Ihre Wirksamkeit und andauernde Notwendigkeit zu überprüfen. Werden solche 
Maßnahmen beschlossen oder bestehende Maßnahmen verlängert erfolgt dies nur in 
Abstimmung mit den politischen Gremien im Stadtbezirk Kalk. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Christian Robyns    gez. Dirk Habermann 
 
Christian Robyns      Dirk Habermann  
Fraktionsvorsitzender     Bezirksvertreter

Plan der 3 betroffenen Flächen und Wegstücke

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Beratungsverlauf (1)

23.01.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 7.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1566/2024
Typ
Antrag nach § 3 BV8 (SPD)
Datum
09.01.2025
Erstellt
14.11.2024 10:13