AN/1566/2024
Durchwegungen in Kalk Nord sichern
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Sachstandsbericht BV
3402 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/67
Vorlagen-Nummer
AN/1566/2024
Stand: 16.05.2025
Sachstandsbericht
Durchwegungen in Kalk Nord sichern
Beschluss I:
1. Die augenblicklich im städtischen Besitz befindlichen Durchwegungen im Stadt-
teil Kalk zwischen der Vietorstraße und der Kalk-Mülheimer-Straße sowie zwi-
schen der Engelstraße und der Kalker Hauptstraße sind nachhaltig für die öf-
fentliche Nutzung zu sichern.
Beschluss II:
2. Die Bereiche sind als Grün- und Erholungsflächen zu sichern und in Ihrer Qua-
lität aufzuwerten. Spielflächen wie in Punkt 2 und 3 der Anlage sind entspre-
chend den Standards für öffentliche Spielplätze der Stadt aufzuwerten, zu reini-
gen und gegen Missbrauch zu sichern.
Beschluss III:
3. Die Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit ist täglich von 07:00 bis 22:00 Uhr oder
von Oktober bis April zumindest während der Zeit von Sonnenaufgang zu Son-
nenuntergang sicherzustellen. Eine nächtliche Sicherung wie bspw. im Bereich
des Kalker Stadtgartens ist akzeptabel.
Beschluss IV:
4. Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung in den Bereichen, wie
mit Polizei, Ordnungsdienst und Verwaltung abgestimmt sind temporär zu be-
grenzen und auf Ihre Wirksamkeit und andauernde Notwendigkeit zu überprü-
fen. Werden solche Maßnahmen beschlossen oder bestehende Maßnahmen
verlängert erfolgt dies nur in Abstimmung mit den politischen Gremien im Stadt-
bezirk Kalk.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
2
Zu Beschluss I:
Die Durchwegung zwischen Engelstraße und Kalker Hauptstraße ist durchgehend geöffnet.
Planungen, dies zu ändern, gibt es aktuell keine.
Die Durchwegung zwischen Vietorstraße und Kalk-Mülheimer-Straße kann zurzeit nicht für die
nachhaltige öffentliche Nutzung hergestellt werden, da sich die dortigen Flächen teilweise in
Privatbesitz befinden. Ein Rückkauf durch die Verwaltung ist zwar angestrebt, Angebote wur-
den durch die Eigentümer*innen bisher abgelehnt.
Zu Beschluss II:
Der Spielplatz Engelstraße wird derzeit vom Amt für Kinder, Jugend und Familie – zusammen
mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt – überplant. Eine Umgestaltung ist also vorgese-
hen.
Die Reinigung erfolgt regelmäßig über die AWB.
Die Durchwegung ist dem Ordnungsdienst bereits bekannt. Die Örtlichkeit wird durch die zu-
ständige Dienstgruppe des Ordnungsdienstes regelmäßig und in erhöhter Frequenz angefah-
ren und bestreift. Sofern Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden können, werden diese kon-
sequent geahndet. Die Außendienstkräfte werden durch regelmäßige Kontrollen den Miss-
brauch der Örtlichkeit, durch Drogenkonsum, Vermüllung etc. im Rahmen der Zuständigkeiten
des Ordnungsdienstes einschränken und somit die Örtlichkeit für die Konsumenten unattraktiv
gestalten. Verstärkte Kontrollen seitens des Ordnungsdienstes sind aufgrund der weiteren
Brennpunkte im Bezirk Kalk mit den aktuellen personellen Kapazitäten nicht möglich.
Zu Beschluss III:
Sie „Zu Beschluss I“.
Zu Beschluss IV:
Für die Durchwegung besteht zurzeit ein Dauerauftrag. Dementsprechend bestreifen die Au-
ßendienstkräfte des Ordnungsdienstes regelmäßig die Örtlichkeit und führen Kontrollen durch.
Eine dauerhafte Präsenz des Ordnungsdienstes im Bereich der Durchwegung ist jedoch aus
Kapazitätsgründen nicht möglich.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für Mai 2026.
Antrag nach § 3 (SPD BV8)
3045 Zeichen
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: AN/1566/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 TOP 7.4 23.01.2025 TOP 7.1 Durchwegungen in Kalk Nord sichern Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um Aufnahme des o.g. Antrags in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 28.11.2024. Die Durchwegungen zwischen der Vietorstraße und der Kalk-Mülheimer-Straße sowie zwi- schen der Engelstraße und der Kalker Hauptstraße sowie die Grünflächen im Stadtteil Kalk bieten kleine aber wichtigen Erholungsräume und Spielflächen im eng bebauten und hoch- verdichteten Stadtteil. Eine weitere Privatisierung der angesprochenen Flächen ist nicht hin- zunehmen, da der Stadtteil bereits heute eine Unterversorgung mit solchen Flächen auf- weist. Eine Aufwertung und nachhaltige öffentliche Zugänglichkeit ist daher im dringend ge- botenen öffentlichen Interesse. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion die Bezirksvertretung Kalk folgenden Beschluss zu fassen: Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln Telefon (02 21) 221 98 302 Telefax (02 21) 221 98 927 E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de Internet: w ww.koelnspd.de Christian Robyns Fraktionsvorsitzender Telefon: 0172 2891631 E-Mail: christian.robyns@gmail.com 1. Die augenblicklich im städtischen Besitz befindlichen Durchwegungen im Stadtteil Kalk zwischen der Vietorstraße und der Kalk-Mülheimer-Straße sowie zwischen der Engelstraße und der Kalker Hauptstraße sind nachhaltig für die öffentliche Nutzung zu sichern. 2. Die Bereiche sind als Grün- und Erholungsflächen zu sichern und in Ihrer Qualität aufzuwerten. Spielflächen wie in Punkt 2 und 3 der Anlage sind entsprechend den Standards für öffentliche Spielplätze der Stadt aufzuwerten, zu reinigen und gegen Missbrauch zu sichern. 3. Die Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit ist täglich von 07:00 bis 22:00 Uhr oder von Oktober bis April zumindest während der Zeit von Sonnenaufgang zu Sonnenunter- gang sicherzustellen. Eine nächtliche Sicherung wie bspw. im Bereich des Kalker Stadtgartens ist akzeptabel. 4. Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung in den Bereichen, wie mit Polizei, Ordnungsdienst und Verwaltung abgestimmt sind temporär zu begrenzen und auf Ihre Wirksamkeit und andauernde Notwendigkeit zu überprüfen. Werden solche Maßnahmen beschlossen oder bestehende Maßnahmen verlängert erfolgt dies nur in Abstimmung mit den politischen Gremien im Stadtbezirk Kalk. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Robyns gez. Dirk Habermann Christian Robyns Dirk Habermann Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter
Plan der 3 betroffenen Flächen und Wegstücke
601 Zeichen
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1566/2024
- Typ
- Antrag nach § 3 BV8 (SPD)
- Datum
- 09.01.2025
- Erstellt
- 14.11.2024 10:13