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V/0134/2007

Sachstand Städtebauförderung - Ergebnisse des Stadtgesprächs am 07.12.2006

Vorlagen 12.02.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 22.03.2007, TOP 5.1

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

9602 Zeichen

V/0134/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sachstand Städtebauförderung - Ergebnisse des Stadtgesprächs am 07.12.2006 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.03.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung hat - wie in den Vorjahren auc h - ein Informationsgespräch zur Städte-
bauförderung (sog. Stadtgespräch,  am 07.12.2006) mit dem Ministerium für Bauen und 
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bezirksregierung Münster geführt. In-
halt des Gespräches war die Zukunft der Städtebauförderung in NRW und speziell für die 
Stadt Münster aufgrund sich ändernder Ra hmenbedingungen und der bereits mehrfach 
angekündigten Novellierung der Förderrichtlinien Stadterneuerung. 
 
Die Zielsetzungen des Landes NRW: 
 
Das Land Nordrhein-Westfalen stellte den Kommunen im Jahr 2006 für die Vorbereitung 
und Durchführung von Maßnahmen im Städtebau Mittel in Höhe von 151 Mio. € (im Jahr 
2005 175 Mio. €) als Zuschüsse zur Mitfinanzierung kommunaler Projekte zur Verfügung. 
Die Mittelstruktur setzte sich zusammen aus:  
 
• Zuweisungen des Landes für die För derung von Maßnahmen der Stadterneue-
rung von 96 Mio. € (Vorjahr 121 Mio. €).  
• Bundesfinanzhilfen für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen 
von 23 Mio. € (Vorjahr 23 Mio. €).  
• Bundesfinanzhilfen für die Soziale Stadt von 16 Mio. € (Vorjahr 16 Mio. €).  
• Bundesfinanzhilfen für den Stadtumbau West v on 16 Mio. € (Vorjahr 11 Mio. €).  
• Strukturbeihilfen der Europäischen Union von 0 Mio. € (Vorjahr 4 Mio. €).  
 
Die zentrale Herausforderung in NRW ist de r demografische und wirt schaftsstrukturelle 
Wandel. Darauf muss auch die Stadtentwicklung reagieren. Zu gleich hat die Städtebau-
förderung in NRW einen Beitr ag zur Konsolidierung des Landes haushalts zu erbringen. 
Sie ist deshalb stärker wettbewerbsorientiert zu organisieren und konzentriert sich auf die 
Handlungsräume  
• der Regionen mit interkommunalen Aktivitäten, 
Vorlagen-Nr.: 
V/0134/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Thiel 
Ruf: 
492 61 80 
E-Mail: 
Thiel@stadt-muenster.de 
Datum: 
20.02.2007 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0134/2007 
 
• von Innenstädten mi t Leerstandsproblemen, 
• der Stadtteile mit sozialen und strukturellen Problemen. 
 
Mit der Förderung der städt ebaulichen Sanierungs- und Ent wicklungsmaßnahmen, der 
Sozialen Stadt und des Stadtumbaus West im Bund-Landes-Programm kann in Kombi-
nation mit den Förderprogrammen anderer Ressort s sehr zielgerichtet auf die örtlichen 
Problemlagen und die daraus abgeleiteten Entwicklungskonzepte reagiert werden. Hand-
lungs- und Förderschwerpunkte sind:  
 
• die Stärkung der Innens tädte und Stadtteilzentren durch die städtebauliche Sanie-
rung und Entwicklung insbesondere mit der Neunutzung innenstadtnahe Brachen,  
• Hilfen für die Programmgebiete der Sozialen Stadt,  
• Unterstützung des Strukturwandels im Ra hmen des Stadtumbaus West u. a. auch 
durch Zuschüsse zur Entwicklung von Br achflächen für die Ansiedlung von Ge-
werbe, Dienstleistung und Wohnen sowie die Entwi cklung von Grünflächen mög-
lichst in gemischten Quartieren,  
• Förderung interkommunaler Zusammenar beit mit herausgehobenen Projekten ei-
ner nachhaltigen regionalen Entwicklungsstrategie.  
 
Im Zuge der Föderalismusreform ist entschi eden worden, die Städtebauförderung in der 
gemeinsamen Verantwortung von Bund, Länder n und Gemeinden auch ab 2007 fortzu-
führen. Die erwartete N euausrichtung der Städtebauförder ung durch den Bund mit der 
zeitlichen Befristung von Pr ogrammen, einer degressiven finanziellen Ausstattung und 
der vorgesehenen Evaluation der Programme ermöglicht eine Akzentuierung einer prob-
lemorientierten Förderpolitik.  
 
Zukünftige Schwerpunkte bzw. Zugangsvoraussetzungen: 
 
Nach den o.g. Zielaussagen des Minister iums für Bauen und Verkehr des Landes NRW 
soll zukünftig auf EU-, Bundes- und Landesebene verstärkt die nachhaltige Stadt- und 
Regionalentwicklung geför dert werden. Das Land NRW wird dazu mit eigenen Haus-
haltsmitteln den EU-Anteil und den Bundesmittelanteil kofinanzieren.  
Die Förderanträge sind daher grundsätzlic h "bundeszuschussfähig" zu gestalten, 
d.h. die Kriterien bzw. Zugangsvoraussetzungen des BauGB sind anzuwenden. 
 
Dazu bedarf es zukünftig grundsätzlich ei nes Gebietsbezuges für die beantragte Maß-
nahme bzw. das Maßnahmenbündel und einer Zuordnung zu einer von derzeit vier mög-
lichen Gebietskategorien mit den entsprechenden materie llen Voraussetzungen zur 
Ausweisung als:  
 
• Städtebauliches Sanierungsgebiet, gem. § 136ff BauGB, 
• Städtebauliches Entwicklungsgebiet, gem. § 169 BauGB, 
• Programm Stadtumbau West, gem. § 171a und b BauGB oder 
• Programm Soziale Stadt, gem. § 171e BauGB. 
 
Dabei müssen die zu beant ragenden Maßnahmen überwiege nd im Rahmen kommuna-
ler, integrierter Handlungskonzepte mit gebietsbezogenen Förderschwerpunkten  
dargestellt werden.  
Danach werden städtebauliche Einzelmaßnahmen – auch bei besonders herausragender 
Bedeutung - nur noch in Ausnah mefällen bewilligt, sofern Finanzmittel vorhanden sind. 
Dies ist aber aufgrund der Haushaltslage des Landes zukünftig nur noch in Ausnahmefäl-

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V/0134/2007 
 
len zu erwarten. Begonnene Einzelmaßnahm en werden ausfinanziert und zu Ende ge-
führt. 
Immobilien- und Standortgemein schaften werden weiterhin gefördert, allerdings ist auch 
hier zukünftig ein Gebietsbezug herzustellen.  
 
Bei allen Anträgen bzw. Förderprojekten erwartet das MBV die Prüfung, ob andere För-
dertöpfe oder Finanzierungsmöglichkeiten in Frage kommen.  
Insbesondere bei den Bahnhofsprojekten – wie z.B. im Fall des Hauptbahnhof  Münster - 
ist eine möglichst hohe Mitfinanzierung du rch Regionalisierungsmittel oder GVFG-Mittel 
sicher zu stellen.  
 
Auswirkungen auf Münster – Perspektiven: 
 
Die Ausgangslage des Landes NRW  ist in der Argumentation nicht neu, bereits mit der 
Beschlussvorlage V/0264/2006 – Förderung v on Stadterneuerungsprojekten, Sachstand 
und Anträge 2006 – hat die Verwaltung auf die sich ändernden Rahmenbedingungen 
hingewiesen. Die im Jahr 2006 für das Programmjahr 2007 gestellten Förderanträge be-
rücksichtigen weitestgehend bereits die neuen Voraussetzungen.  
Für die Förderanträge des Jahres 2007 (für das Programmjahr 2008) werden diese Vor-
gaben erneut umgesetzt. Anträge, welche sich nicht in die strukturellen Zielsetzungen 
des Landes einpassen lassen bzw. für die nur unter nicht vertret barem Aufwand eine 
Fördervoraussetzung geschaff en werden kann, werden im  Jahr 2007 – nach abschlie-
ßender Entscheidung durch die Ratsgremien - nicht gestellt. Bi s zum Juni 2007 wird die 
Verwaltung den Ratsgremien eine entsprec hende Vorlage mit den Einzelprojekten /-
punkten zur Entscheidung vorlegen. 
 
Bezogen auf die Stadtstruktur (Innenstadt und Stadtteile) sowie die derzeitige Konzeption 
zur künftigen Stadterneuerung bzw. Städtebauförderung in Mü nster werden in Münster 
Maßnahmen in Erneuerungsschwerpunkten, Stadtteilen und besonderen Einzelprojekten 
weiter verfolgt. Dabei wird Bezug genommen auf die strukturellen Vorgaben des Landes 
und die gebietsbezogenen Abgrenzungen gemäß BauGB.  
 
Die entsprechenden Projekte in Münster beschr änken sich auf die Fortführung bzw. Er-
gänzung des 
• Erneuerungsschwerpunktes Hauptbahnhof mit Umfeld,  
• Erneuerungsschwerpunktes Süd-Ost mit Hafen/Halle Münsterland  
• Stadtteils Wolbeck und  
• Stadtteils Gievenbeck.  
 
Die in den Stadtteilen Kinder haus (Soziale Stadt Brüningheide) und Angelmodde (Sanie-
rungsgebiet Osthuesheide) laufende Projekte  werden fortgeführt. Neue Anträge sind 
nach derzeitigem Kenntnisstand hier nicht geplant. Perspektivisch könnten weitere Stadt-
teile benannt werden, hier müssen aber erst die Vorüberlegungen abgeschlossen wer-
den, so dass zum heutigen Zeitpunkt noch keine abschließende Aussage möglich ist.  
 
Mittel- bis langfristig werden die Aufgaben bereiche „Konversion“ sowie dadurch bedingt 
die Verwendung freiwerdender Wohnungen von An gehörigen der Streitkräfte sowie vor 
dem Hintergrund des demografischen Wandels in der Stadt Münster die bedarfsgerechte 
Anpassung und Weiterentwicklung von Wohnungen, z.B. in den Siedlungen der 50er und 
60er Jahre, Schwerpunktt hemen der Stadtentwicklung und Stadterneuerung in Münster 
sein. Diese Themen decken sich mit den gr undsätzlichen Zielsetzungen des Landes. Im

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V/0134/2007 
 
Rahmen der Voruntersuchung wird die Verwaltung prüfen ob und ggf. in welcher Form 
hier Förderanträge zielgerichtet gestellt werden können und ob die geforderten Gebiets-
abgrenzungen fach- und sachgerecht herzuleiten sind.  
 
Die gemachten Ausführungen zu den zuk ünftigen Förderschwerpunkten des Landes 
NRW und seiner Umsetzung lass en in einer ersten Einschätzung die Vermutung auf-
kommen, dass die Städtebauförderung zukünftig geringer ausfallen könnte. 
Wenn aber die seitens des MBV gemachten  Angaben zur Höhe und zur Kontinuität der 
Städtebauförderung (Vergleich der Jahre 2005 und 2006) sowie zur Zukunft der Förde-
rung (in Kombination mit den integrierten M öglichkeiten der EU-Förderung, Zeitraum 
2007-2013, und der verstärkten Bundesfinanzhilfen) insgesamt bewertet werden, wird die 
Stadterneuerung bzw. die Städt ebauförderung auch zukünftig ihren festen Platz inner-
halb der Landesprogramme haben. Daraus kann die Stadt Münster für die Zukunft herlei-
ten, dass es sich weiterhin lohnen kann, entsprechende An träge auf Städtebauförderung 
zu stellen.  
 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

22.03.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Brüningheide

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0134/2007
Typ
Vorlagen
Datum
12.02.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37