mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Beantwortung einer schriftl. Anfrage des Facharbeitskreises 5 Integrationsrat für die Sitzung des Integrationsrates am 03.09.2024 (AN/1078/2024) "Anfrage zum Verfahren der städt. Beschwerdestelle zum Schutz vor Diskriminierung AGG"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2677/2024 vom 03.09.2024

Stand: Am 03.09.2024 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

    PDF

    Herunterladen: Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Dezernat, Dienststelle I/11/113 Vorlagen-Nummer 03.09.2024 2677/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 03.09.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Facharbeitskreises 5 des Integrationsrates für die Sitzung des Integrationsrates am 03.09.2024 (AN/1078/2024) betreffend "Anfrage zum Verfahren der städtischen Beschwerdestelle zum Schutz vor Diskriminierung nach dem AGG" Fragen 1 und 3: Wie viele Fälle pro Jahr wurden in den letzten fünf Jahren pro Jahr der städtischen AGG-Beschwerdestelle gemeldet? Hier ist eine Unterteilung erbeten in interne Be- schwerden und externe Beschwerden, d.h. rassistisches Verhalten unter städtischen Kolleg*innen und rassistisches Verhalten von städtischen Mitarbeiter*innen gegenüber Kölner Bürger*innen. In wie vielen Fällen führte das Verfahren zu personalrechtlichen Konsequenzen? D.h. wie viele disziplinarische oder arbeitsrechtliche Verfahren in Bezug auf rassistisches Verhalten hat es gegeben? Antwort der Verwaltung: Die Fälle werden seit 2023 erfasst. Im Jahr 2023 sind insgesamt fünf und bis August 2024 ebenfalls insgesamt fünf interne Beschwerden bei der AGG-Beschwerdestelle eingegangen, in denen ein Beschwerderecht nach dem Allgemeinen Gleichbehand- lungsgesetz (AGG) vorlag. Keiner dieser Fälle hatte einen rassistischen Bezug. Externe Beschwerden werden entgegengenommen und geprüft. Diskriminierungsvor- würfe Dritter gegenüber Mitarbeitenden der Verwaltung fallen nicht unter den persönli- chen Anwendungsbereich des AGG. Diese Fälle werden aus diesem Grund nicht von der AGG-Beschwerdestelle geprüft, sondern an die zuständigen Stellen weitergege- ben. Dies wird nicht zentral auswertbar erfasst. Frage 2: Nach welchem Verfahren arbeitet die AGG-Beschwerdestelle? Wie läuft der Be- schwerdeprozess vom Eingang der Beschwerde bis zum Abschluss des Verfahrens ab? 2 Antwort der Verwaltung: Nach Eingang der Beschwerde bei der AGG-Beschwerdestelle wird zunächst Kontakt zu der beschwerdeführenden Person aufgenommen und über das weitere Verfahren informiert. Anschließend wird der Sachverhalt bei Bedarf durch die beschwerdefüh- rende Person je nach Wunsch persönlich oder schriftlich erläutert bzw. ergänzt und Fragen werden geklärt. Gegebenenfalls werden durch die AGG-Beschwerdestelle er- forderliche weitergehende Ermittlungen angestoßen. Nach Abschluss der (Sachverhalts-)Ermittlungen wird eine Prüfung vorgenommen. Die aus der Prüfung unter Umständen folgende beabsichtige arbeitsrechtliche Maß- nahme wird der Gleichstellungsbeauftragten und der Personalvertretung im Rahmen der Beteiligung vorgelegt. Anschließend wird über die Maßnahme entschieden. Die beschwerdeführende Person erhält nach Abschluss des Verfahrens eine Nach- richt über das Ergebnis ihrer Beschwerde. Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 03.09.2024

    Integrationsrat

    TOP 3.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz