2677/2024
Beantwortung einer schriftl. Anfrage des Facharbeitskreises 5 Integrationsrat für die Sitzung des Integrationsrates am 03.09.2024 (AN/1078/2024) "Anfrage zum Verfahren der städt. Beschwerdestelle zum Schutz vor Diskriminierung AGG"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2906 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/11/113 Vorlagen-Nummer 03.09.2024 2677/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 03.09.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Facharbeitskreises 5 des Integrationsrates für die Sitzung des Integrationsrates am 03.09.2024 (AN/1078/2024) betreffend "Anfrage zum Verfahren der städtischen Beschwerdestelle zum Schutz vor Diskriminierung nach dem AGG" Fragen 1 und 3: Wie viele Fälle pro Jahr wurden in den letzten fünf Jahren pro Jahr der städtischen AGG-Beschwerdestelle gemeldet? Hier ist eine Unterteilung erbeten in interne Be- schwerden und externe Beschwerden, d.h. rassistisches Verhalten unter städtischen Kolleg*innen und rassistisches Verhalten von städtischen Mitarbeiter*innen gegenüber Kölner Bürger*innen. In wie vielen Fällen führte das Verfahren zu personalrechtlichen Konsequenzen? D.h. wie viele disziplinarische oder arbeitsrechtliche Verfahren in Bezug auf rassistisches Verhalten hat es gegeben? Antwort der Verwaltung: Die Fälle werden seit 2023 erfasst. Im Jahr 2023 sind insgesamt fünf und bis August 2024 ebenfalls insgesamt fünf interne Beschwerden bei der AGG-Beschwerdestelle eingegangen, in denen ein Beschwerderecht nach dem Allgemeinen Gleichbehand- lungsgesetz (AGG) vorlag. Keiner dieser Fälle hatte einen rassistischen Bezug. Externe Beschwerden werden entgegengenommen und geprüft. Diskriminierungsvor- würfe Dritter gegenüber Mitarbeitenden der Verwaltung fallen nicht unter den persönli- chen Anwendungsbereich des AGG. Diese Fälle werden aus diesem Grund nicht von der AGG-Beschwerdestelle geprüft, sondern an die zuständigen Stellen weitergege- ben. Dies wird nicht zentral auswertbar erfasst. Frage 2: Nach welchem Verfahren arbeitet die AGG-Beschwerdestelle? Wie läuft der Be- schwerdeprozess vom Eingang der Beschwerde bis zum Abschluss des Verfahrens ab? 2 Antwort der Verwaltung: Nach Eingang der Beschwerde bei der AGG-Beschwerdestelle wird zunächst Kontakt zu der beschwerdeführenden Person aufgenommen und über das weitere Verfahren informiert. Anschließend wird der Sachverhalt bei Bedarf durch die beschwerdefüh- rende Person je nach Wunsch persönlich oder schriftlich erläutert bzw. ergänzt und Fragen werden geklärt. Gegebenenfalls werden durch die AGG-Beschwerdestelle er- forderliche weitergehende Ermittlungen angestoßen. Nach Abschluss der (Sachverhalts-)Ermittlungen wird eine Prüfung vorgenommen. Die aus der Prüfung unter Umständen folgende beabsichtige arbeitsrechtliche Maß- nahme wird der Gleichstellungsbeauftragten und der Personalvertretung im Rahmen der Beteiligung vorgelegt. Anschließend wird über die Maßnahme entschieden. Die beschwerdeführende Person erhält nach Abschluss des Verfahrens eine Nach- richt über das Ergebnis ihrer Beschwerde. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2677/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 03.09.2024
- Erstellt
- 30.08.2024 13:40