Mandari Insight

2677/2024

Beantwortung einer schriftl. Anfrage des Facharbeitskreises 5 Integrationsrat für die Sitzung des Integrationsrates am 03.09.2024 (AN/1078/2024) "Anfrage zum Verfahren der städt. Beschwerdestelle zum Schutz vor Diskriminierung AGG"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 03.09.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 03.09.2024, TOP 3.7

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2906 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/11/113 
 
Vorlagen-Nummer 03.09.2024 
 2677/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 03.09.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Facharbeitskreises 5 des 
Integrationsrates für die Sitzung des Integrationsrates am 03.09.2024 (AN/1078/2024)  
betreffend "Anfrage zum Verfahren der städtischen Beschwerdestelle zum Schutz vor 
Diskriminierung nach dem AGG" 
Fragen 1 und 3: 
 
Wie viele Fälle pro Jahr wurden in den letzten fünf Jahren pro Jahr der städtischen 
AGG-Beschwerdestelle gemeldet? Hier ist eine Unterteilung erbeten in interne Be-
schwerden und externe Beschwerden, d.h. rassistisches Verhalten unter städtischen 
Kolleg*innen und rassistisches Verhalten von städtischen Mitarbeiter*innen gegenüber 
Kölner Bürger*innen.  
 
In wie vielen Fällen führte das Verfahren zu personalrechtlichen Konsequenzen? D.h. 
wie viele disziplinarische oder arbeitsrechtliche Verfahren in Bezug auf rassistisches 
Verhalten hat es gegeben? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Fälle werden seit 2023 erfasst. Im Jahr 2023 sind insgesamt fünf und bis August 
2024 ebenfalls insgesamt fünf interne Beschwerden bei der AGG-Beschwerdestelle 
eingegangen, in denen ein Beschwerderecht nach dem Allgemeinen Gleichbehand-
lungsgesetz (AGG) vorlag. Keiner dieser Fälle hatte einen rassistischen Bezug.  
 
Externe Beschwerden werden entgegengenommen und geprüft. Diskriminierungsvor-
würfe Dritter gegenüber Mitarbeitenden der Verwaltung fallen nicht unter den persönli-
chen Anwendungsbereich des AGG. Diese Fälle werden aus diesem Grund nicht von 
der AGG-Beschwerdestelle geprüft, sondern an die zuständigen Stellen weitergege-
ben.  
Dies wird nicht zentral auswertbar erfasst. 
 
 
Frage 2:  
 
Nach welchem Verfahren arbeitet die AGG-Beschwerdestelle? Wie läuft der Be-
schwerdeprozess vom Eingang der Beschwerde bis zum Abschluss des Verfahrens 
ab?

2 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Nach Eingang der Beschwerde bei der AGG-Beschwerdestelle wird zunächst Kontakt 
zu der beschwerdeführenden Person aufgenommen und über das weitere Verfahren 
informiert. Anschließend wird der Sachverhalt bei Bedarf durch die beschwerdefüh-
rende Person je nach Wunsch persönlich oder schriftlich erläutert bzw. ergänzt und 
Fragen werden geklärt. Gegebenenfalls werden durch die AGG-Beschwerdestelle er-
forderliche weitergehende Ermittlungen angestoßen. 
 
Nach Abschluss der (Sachverhalts-)Ermittlungen wird  eine Prüfung vorgenommen.  
Die aus der Prüfung unter Umständen folgende beabsichtige arbeitsrechtliche Maß-
nahme wird der Gleichstellungsbeauftragten und der Personalvertretung im Rahmen 
der Beteiligung vorgelegt. Anschließend wird über die Maßnahme entschieden. 
 
Die beschwerdeführende Person erhält nach Abschluss des Verfahrens eine Nach-
richt über das Ergebnis ihrer Beschwerde. 
 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

03.09.2024 Integrationsrat
TOP 3.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2677/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
03.09.2024
Erstellt
30.08.2024 13:40