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2009/0517

Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gem. § 114 i HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 25.000 Euro bei der Kostenstelle 066-100-1000, Invest.-Nr. 08066-6058 'Instandsetzung des Teilbauwerkes Tunnel Wilhelminenstraße im Bereich der Tiefgarage Wilhelminenpassage'

Magistratsvorlage 04.11.2009

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2009/0517

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2009/0517

4259 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
10.12.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
II 
VI 
20 
66 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0517 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Außerplanmäßige Verpflichtungserm ächtigung gem. § 114 i HGO in Verbindung mit 
Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 25.000 Euro bei der Kostenstelle 066-100-1000, Invest.-Nr. 
08066-6058 "Instandsetzung des Teilbauwerkes Tunnel Wilhelminenstraße im Bereich 
der Tiefgarage Wilhelminenpassage" 
 
Vorlage vom: 04.11.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Bei der Kostenstelle 066-100-1000, Invest.-Nr. 08066-6058 „Instandsetzung des Teil-bauwerkes 
Tunnel Wilhelminenstraße im Bereich der Tiefgarage Wilhelminenpassage“ wird eine außer-
planmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 25.000 Euro erforderlich. Da die Angele-
genheit keinen Aufschub duldet, genehmigt der Magistrat diese außerplanmäßige Verpflich-
tungsermächtigung, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen ist, 
gemäß § 114 i HGO. 
 
2. Die Verpflichtungsermächtigung wird im Investitionshaushalt 2010 kassenwirksam fällig. 
 
3. Die außerplanmäßig Verpflichtungsermächtigung wird durch im Haushaltsjahr 2009 noch nicht in 
Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen anderer Projekte gedeckt. 
4. Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt wird ermächtigt, sofort vor dem Ablauf der Zuschlagsfrist 
am 04.01.2010 nach Magistratsbeschluss den Auftrag für die Sanierung an den günstigsten Bie-
ter zu erteilen.

2 
... 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 04.11.2009: 
 
Mit dem Beschluss des Magistrates vom 17.12.2008 sowie mit dem Beschluss vom 03.02.2009 der 
Stadtverordnetenversammlung hatte der Magistrat der Instandsetzung des Teilbauwerkes des Tun-
nels Wilhelminenstraße zugestimmt. 
 
Daraufhin hat Straßenverkehrs- und Tiefbauamt die Ingenieurleistungen „die Instandsetzungspla-
nungsschritte sowie Vorbereiten der Ausschreibungsunterlagen“ einem Ingenieurbüro beauftragt und 
die Bauleistungen wurden beschränkt unter 5 Fachfirmen ausgeschrieben. 
 
Die Submission fand am 28.10.2009 statt und führte zu folgenden Ergebnissen: 
 
Das günstigste Angebot der Firma Wilhelm Faber (Alzey) lautet auf rd. 142.000 Euro. 
 
Des Weiteren liegen  
 
/head2right Rang 2 das Angebot der Firma Chemicon GmbH (Limburg) mit rd. 165.000 Euro 
/head2right Rang 3 das Angebot der Firma Bauschutz GmbH (Roxheim) mit rd. 220.000 Euro 
/head2right Rang 4 das Angebot der Firma Karrie` GmbH (Mainz) mit rd. 221.000 Euro 
 
Die letzte Firma (Wayss und Freytag) hatte kein Angebot abgegeben. 
 
Zusammen mit dem Ingenieurhonorar von rd. 33.000 Euro ist somit ein Gesamtkostenaufwand von rd. 
175.000 Euro zu erwarten. Der bislang etatisierte Gesamtausgabebedarf beträgt 150.000 Euro. Es ist 
somit derzeit eine Kostenerhöhung von rd. 25.000 Euro zu erwarten. 
 
Die Beantragung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 25.000 Euro im 
Investitionshaushalt 2009, kassenwirksam im Investitionshaushalt 2010, ist daher erforderlich. 
 
Die Deckung wird aus noch nicht im Haushaltsjahr 2009 in Anspruch genommene Verpflichtungs-
ermächtigungen anderer Projekte erzielt.

4 
... 
 
 
Die im Angebot vorgesehene Zuschlagsfrist (26.11.2009) wurde durch die Vergabe- und Beschaf-
fungsstelle bis zum 04.01.2010 verlängert. 
 
Um den Ablauf dieser Zuschlagsfrist am 04.01.2010 einzuhalten, wird das Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt sofort vor dem Ablauf der Zuschlagsfrist nach Magistratsbeschluss den Auftrag für die 
Sanierung an den günstigsten Bieter
 erteilen. 
 
Darmstadt, 04.11.2009 
VI-66/3/I/nz-ha, Nst.: 27 06 
 
 
Der Dezernent II   Der Dezernent VI 
 
 
 
Wolfgang Glenz   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel  
Bürgermeister   Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0517
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.11.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00