AN/0033/2024
Öffnung zweier Kundenzentren in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr
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Antrag nach § 3 (Grüne BV5)
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www.gruenekoeln.de Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 11.01.2023 AN/0033/2024 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Öffnung zweier Kundenzentren in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr - Antrag der Grünen - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Der zuständige Ratsausschuss bzw. der Stadtrat wird aufgefordert, zu beschließen: Zwi- schen Weihnachten und Neujahr werden von diesem Jahr an, wie früher üblich, mindestens zwei der Kölner Bezirks-Kundenzentren geöffnet. Dabei sollen Bezirksrathäuser mit einem Ausgabeautomat (siehe Beschluss der Bezirksver- tretung Nippes vom 18. März 2021, https://ratsinformation.stadt- koeln.de/to0050.asp?__ktonr=318229) bevorzugt berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, dass mindestens je ein Kundenzentrum pro Rheinseite geöffnet wird. Begründung: 1. Die Kundenzentren sind das Gesicht der Stadtverwaltung in den neun Stadtbezirken. Eine einwohnerfreundliche Verwaltung sollte, wie der Name schon sagt, Kundinnen- und Kunden- freundlich sein. Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de 2. Gerade in der Ferienzeit haben - insbesondere in einem Arbeitsverhältnis stehende Men- schen - Zeit, Dinge zu erledigen, die den Besuch in einem Kundenzentrum nötig machen. gez. Robert Spieß gez. Sandra Vogel
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle
/
Vorlagen-Nummer
AN/0033/2024
Stand: 19.06.2024
Sachstandsbericht
Öffnung zweier Kundenzentren in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr
- Antrag der Grünen -
Beschluss:
Der zuständige Ratsausschuss bzw. der Stadtrat wird aufgefordert, zu beschließen: Zwischen
Weihnachten und Neujahr werden von diesem Jahr an, wie früher üblich, mindestens zwei der
Kölner Bezirks-Kundenzentren geöffnet.
Dabei sollen Bezirksrathäuser mit einem Ausgabeautomaten (siehe Beschluss der Bezirksver-
tretung Nippes vom 18. März 2021, https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/to0050.asp?__ktonr=318229) bevorzugt berücksichtigt werden.
Es empfiehlt sich, dass mindestens je ein Kundenzentrum pro Rheinseite geöffnet wird.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Rat hat den Beschluss der BV Nippes am 21.03.2024 unter TOP 3.2.3 zur Kenntnis ge-
nommen und zur Beratung in den Ausschuss Allgemeine Verwaltung Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales verwiesen. Dort wurde der Beschluss am 29.04.2024 unter TOP
10.3 zur Kenntnis genommen.
Nächste Schritte:
Keine
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Es ist kein weiterer Sachstandsbericht notwendig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Neusser Straße 450
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0033/2024
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
- Datum
- 10.01.2024
- Erstellt
- 11.01.2024 10:05