1678/2019
Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Achse Friesenplatz/Magnusstraße/Burgmauer
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 1678/2019 Freigabedatum 11.06.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Achse Friesenplatz/Magnusstraße/Burgmauer im Rahmen der Umsetzung des Radverkehrskonzepts Innenstadt Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss begrüßt die vorgelegte Planung für den Straßenzug Friesen- platz/Magnusstraße/Zeughausstraße zwischen Kamekestraße und Auf dem Berlich und beauf- tragt die Verwaltung, diese umzusetzen. Damit wird in beiden Fahrtrichtungen bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur ein Radfahrstreifen eingerichtet. Die Kreuzungsbereiche mit den Nebenrich- tungen werden nach den örtlichen Erfordernissen fahrradfreundlich angepasst. 2. Der Verkehrsausschuss begrüßt die vorgelegte Planung für die Straße Burgmauer zwischen Auf dem Berlich und Neven-DuMont-Straße und beauftragt die Verwaltung, diese umzusetzen. Mit Umsetzung der Planung wird auf der Straße Burgmauer ein Radfahrstreifen eingerichtet. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Burgmauer/Neven-DuMont-Straße wird abgebaut und durch einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) ersetzt. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innenstadt uneingeschränkt zustimmt. Verkehrsausschuss 18.06.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.06.2019 Verkehrsausschuss 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 240.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Mit dem Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI) wurde im Juni 2016 für den Straßenzug Magnus- straße/Zeughausstraße zwischen Friesenplatz und Auf dem Berlich beschlossen, dass ein Radfahr- streifen nach Wegnahme jeweils einer Kfz-Fahrspur je Fahrtrichtung eingerichtet werden soll (RVKI; Maßnahme BZ1-703, Vorlagen-Nr.: 1171/2016). Die Maßnahme wurde als Sofortmaßnahme in den „Eimerplan“ aufgenommen (siehe Anlage 1). Es kommt das Grundprinzip mit 2,5 m breitem Radfahrstreifen zuzüglich 0,5 m Sicherheitsraum zum Parken am rechten Fahrbahnrand zur Anwendung; dieses wurde bereits im Rahmen weiterer RVKI- Maßnahmen z. B. auf dem Theodor-Heuss-Ring, dem Hohenstaufenring oder der Ulrichgasse erfolg- reich umgesetzt und wird parallel auch zur Anwendung auf der Christophstraße vorgesehen. Der überplante Bereich wurde aus Gründen der Führungskontinuität für den Radverkehr sowie aus verkehrstechnischen Gründen um den westlich angrenzenden Abschnitt Friesenplatz erweitert. In östlicher Richtung wurden die angrenzenden Teilabschnitte Burgmauer und Zeughausstraße in die Planung einbezogen. 3 Abbildung 1: Beschlusspunkte Nach Beschlussfassung ist mit einer Vorlaufzeit von ca. 9 Monaten bis zum Beginn der Umsetzung zu rechnen. Die Maßnahme soll in 2020 umgesetzt werden. Die Umwandlung der Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstreifen erfolgt im Zuge der Erneuerung der Licht- signalanlagen an den Knotenpunkten Magnusstraße/Alte Wallgasse, Magnusstraße/Albertusstraße, Magnusstraße/Zeughausstraße/St.-Apern-Straße und Zeughausstraße/Mohrenstraße/Burgmauer. Durch den Entfall der bewirtschafteten Stellplätze für die neu eingerichteten Radfahrstreifen ist ins- gesamt mit einer Reduzierung der Parkgebühreneinnahmen in Höhe von 12.000 € pro Jahr zu rech- nen. Darüber hinaus ergeben sich für den hier überplanten Streckenzug Änderungen der Parkgebüh- reneinnahmen durch die Haltestellen der Expressbuslinie (siehe Vorlagen-Nr.: 1103/2019). In Summe beider Maßnahmen ergibt sich eine Reduzierung der Parkgebühreneinnahmen von 43.000 € pro Jahr. Zu Beschlusspunkt 1: Der Straßenzug Friesenplatz/Magnusstraße/Zeughausstraße ist zwischen Kamekestraße und Auf dem Berlich als vierspurige Straße ausgebaut und weist in den höchstbelasteten Abschnitten eine Kfz-Verkehrsstärke von ca. 13.500 Kfz/24h auf. Bereits bei der derzeitigen Verkehrsbelastung ist eine Kfz-Fahrspur pro Fahrtrichtung für den Kfz-Verkehr ausreichend, um einen flüssigen Verkehrsablauf zu gewährleisten. In den letzten Jahren ist die Kfz-Verkehrsmenge auf der Magnusstraße in der Ten- denz rückläufig, sodass für die Zukunft eher von einem weiteren Rückgang auszugehen ist. Die heutige Verkehrsanlage mit vierspurigem Fahrbahnquerschnitt ist damit bezogen auf die aktuelle und die zu erwartende zukünftige Kfz-Verkehrsbelastung überdimensioniert. Gleichzeitig entsprechen die vorhandenen, überwiegend baulich angelegten Radwege weder bau- technisch noch hinsichtlich ihrer Breite den aktuellen Anforderungen an sichere und komfortable Rad- verkehrsanlagen. Mit dem RVKI wurde daher beschlossen, den vorhandenen Verkehrsraum neu aufzuteilen. Folgende Grundsätze für die Führung des Radverkehrs werden bei der Planung berücksichtigt: Beschlusspunkt 1: Friesenplatz/Magnusstraße/Zeughausstraße Beschlusspunkt 2: Burgmauer 4 Herstellung eines durchgängigen Radfahrstreifens mit einer Breite von 2,50 m, mittelfristig: Rückbau des vorhandenen Radwegs; zunächst Rückbau nur im Bereich der Aufstell- flächen an den lichtsignalgeregelten Kreuzungen (im Bereich der taktilen Leitelemente), Herstellung bzw. Erweiterung der Aufstellflächen in den Nebenrichtungen, Herstellung vorgezogener Haltelinien für den Radverkehr auf der Hauptrichtung, direktes und indirektes Linksabbiegen für den Radverkehr aus der Hauptrichtung, Roteinfärbung des Radfahrstreifens an Einmündungen und Tiefgaragenzufahrten außerhalb der lichtsignalgeregelten Knotenpunkte, Herstellung von zusätzlichen Fahrradparkplätzen nach den örtlichen Gegebenheiten. Folgende Änderungen bzw. Besonderheiten für den Kfz-Verkehr sind berücksichtigt: Reduzierung der Fahrspuranzahl auf eine durchgängige Fahrspur in beiden Fahrtrichtungen, Erhalt der vorhandenen Ladezonen, im Einzelfall in kleinräumig angepasster Lage, Wegfall von 7 Stellplätzen durch die Radverkehrsplanung im gesamten Streckenverlauf, Beibehaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Folgende Besonderheiten sind darüber hinaus zu berücksichtigen: Im Bereich Friesenplatz wird entlang der Kölner Ringe zurzeit die Verlegung der Radverkehrsfüh- rung vom baulichen Radweg auf die Fahrbahn geplant (Prinzip „Umwandlung eines Kfz- Fahrstreifens“). Zudem werden die Streckenzüge entlang der Wälle zur Fahrradstraßenachse wei- terentwickelt. Entsprechende Vorüberlegungen sind in den hier vorgelegten Plänen berücksichtigt. Am Friesenplatz wird zudem der Rückbau des freien Rechtsabbiegers von der Venloer Straße in den Hohenzollernring vorbereitet; bau- oder verkehrstechnische Konflikte mit der hier vorgelegten Planung bestehen nicht. Allerdings sind Einschränkungen der Verkehrsqualität in der Zufahrt Friesenplatz durch die Kombination beider Maßnahmen zu erwarten (siehe Verkehrsuntersu- chung im Rahmen der Vorlage Nr. 1202/2019). In den Spitzenstunden können Rückstauerschei- nungen bis über den Knotenpunkt Kamekestraße hinaus auftreten. Das Grundprinzip mit 2,5 m breitem Radfahrstreifen zuzüglich 0,5 m Sicherheitsraum zum Parken hat sich auf den bisher umgesetzten Abschnitten des Radverkehrsnetzes für die Kölner Innen- stadt bewährt. In Abhängigkeit von den besonderen örtlichen Gegebenheiten wird auf der Mag- nusstraße abschnittsweise ein zusätzlicher Sicherheitsraum markiert (siehe Pläne in den Anlagen 2.1 - 2.3). Bereits vor Umsetzung der hier vorgelegten Planung werden Änderungen der Verkehrsführung durch die Einführung der Expressbuslinie (siehe Vorlagen-Nr.: 1103/2019) umgesetzt. Die ent- sprechenden Planungen sind in den hier vorgelegten Lageplänen bereits berücksichtigt. Hier- durch entfallen weitere Stellplätze. Die lichtsignalgeregelten Kreuzungen werden sowohl baulich als auch signaltechnisch sehbehinder- tengerecht ausgestattet. Zu Beschlusspunkt 2: Der Straßenzug Burgmauer weist eine Kfz-Verkehrsstärke von knapp 8.000 Kfz/24h auf (Einrich- tungsverkehr). Bei der derzeitigen Verkehrsbelastung ist eine Kfz-Fahrspur pro Fahrtrichtung für den Kfz-Verkehr ausreichend, um einen flüssigen Verkehrsablauf zu gewährleisten. Die heutige Ver- kehrsanlage ist damit bezogen auf die Kfz-Verkehrsbelastung überdimensioniert. Gleichzeitig sind für den Radverkehr keine Radverkehrsanlagen vorhanden. Der Radfahrstreifen aus Beschlusspunkt 1 soll hier fortgeführt werden. Der vorhandene Verkehrsraum wird entsprechend bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur neu aufgeteilt. 5 Die im Verlauf der Burgmauer vorhandene Lichtsignalanlage an der Kreuzung Burgmauer/Neven- DuMont-Straße ist im Programm „alternative Betriebsformen“ (Priorität 2) enthalten und soll im Zuge der aktuellen Maßnahme abgebaut und durch einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) ersetzt wer- den. Nach der Reduzierung auf eine Kfz-Fahrspur sind die erforderlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Fußgängerüberwegs gegeben. Finanzierung: Die Mittel für die erforderlichen Ummarkierungen und kleineren baulichen Anpassungen in Höhe von ca. 240.000 € wurden im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsverfahrens 2020/2021 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen budgetneutral berücksichtigt. Mit der Umsetzung der Planung zur Einrichtung des Radfahrstreifens ist ab 2020 der Wegfall von Parkgebührenerträgen in Höhe von jährlich 12.000 € verbunden. Die Einführung der Expressbuslinie im Planungsgebiet (Vorlagen-Nr.: 1103/2019) führt, bedingt durch die Einrichtung von Haltestellen, zu einem weiteren Wegfall von Stellplätzen. Dies führt zu zusätzlichen Ertragsausfällen von 31.000 €. Insgesamt belaufen sich diese somit auf 43.000 €. Die im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsverfahrens 2020/2021 angemeldeten Erträge wurden bereits unter Berücksichtigung des absehbaren Wegfalls von Stellplätzen durch Neuordnung von Verkehrsflächen kalkuliert. Begründung der Dringlichkeit: Für die Erneuerung der Lichtsignalanlagen werden Fördermittel des Bundes aus dem 3. Förderpro- gramm zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme in Anspruch genommen. Auf Grund zeitli- cher Vorgaben des Fördergebers ist eine schnellstmögliche Umsetzung der Maßnahmen erforderlich. Aufgrund der umfangreichen Abstimmungsbedarfe konnte die Vorlage nicht fristgerecht fertiggestellt werden. Anlagen Anlage 1 –Radverkehrskonzept Innenstadt - Eimerplan Anlage 2.1 – Plan 01_Markierungs- und Beschilderungsplan Friesenplatz/Magnusstraße Abschnitt Friesenplatz bis Friesenwall (1:250) Anlage 2.2 – Plan 02_Markierungs- und Beschilderungsplan Magnusstraße – Abschnitt Alte Wallgasse bis Römerturm (1:250) Anlage 2.3 – Plan 03_Markierungs- und Beschilderungsplan Magnusstraße/Zeughausstraße – Abschnitt Römerturm bis Neven-DuMont-Straße (1:250)
Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 18.06.2019
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Anlage 3 1 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 19.08.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 46. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.06.2019 öffentlich 3.9 Einrichtung von Radfahrsstreifen auf der Achse Friesen- platz/Magnusstraße/Burgmauer im Rahmen der Umsetzung des Rad- verkehrskonzepts Innenstadt 1678/2019 RM Pöttgen schlägt seitens der SPD-Fraktion vor, zunächst das Votum der BV In- nenstadt abzuwarten. Er wirft jedoch noch die Frage auf, warum die ebenfalls im Vor- feld angekündigte Vorlage zur Christophstraße nicht dem hiesigen Ausschuss son- dern der Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt wurde. SB Vietzke schließt sich dieser Fragestellung an und moniert, dass eine in 2009 vom Verkehrsausschuss beschlossene Entwurfsplanung - mit alternativen Betriebsformen - zur Christophstraße/Gereonstraße/Unter Sachsenhausen bis heute nicht umgesetzt wurde. Die hier vorgelegte Planung für die Magnusstraße beinhalte eine Zweistreifigkeit; ei- ne Prüfung von alternativen Betriebsformen scheine nicht vorgenommen worden zu sein. SE Wienke unterstreicht diese Kritik nachdrücklich. Auf dieser Strecke seien sehr viele – nicht erforderliche - Lichtsignalanlagen vorhanden, an denen auch Radfah- rende anhalten müssen; dies sei nicht Ziel führend. Zudem sollte ihres Erachtens dort Tempo 50 statt 30 eingeführt werden. Frau Wienke regt an, die Planung zu überarbeiten. RM Sterck hingegen teilt seitens der FDP -Fraktion Lob und Zustimmung zur Verwal- tungsvorlage mit. Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, informiert zunächst, dass die Christophstraße nach dem derzeit gültigen GVK keine Hauptver- kehrsstraße sei und somit in der Entscheidungsbefugnis der Bezirksvertretung liege. Die von Herrn Vietzke angesprochene Beschlussvorlage, insbesondere die Planun- gen zum großen Kreisverkehr an der fünfarmigen Kreuzung, sei seiner Zeit auch im StEA sehr kritisch diskutiert worden; dies habe dazu geführt, dass die Planungen nicht wie von der Verwaltung vorgesehen weitergeführt werden konnten. Die hier zur Diskussion stehende Maßnahme werde im Radverkehrskonzept Innen- stadt unter der Rubrik „Vorab-Maßnahmen ohne großen Aufwand“ geführt; dem folge die Verwaltung mit der vorliegenden Beschlussvorlage. Er sei zuversichtlich, dass hiermit eine deutliche Verbesserung für den Radverkehr erzielt werde. Tempo 50 halte er für sicher; insofern habe die Verwaltung dies zwar nicht vorge- schlagen. Allerdings sehe er auch für Tempo 30 keine Hinderungsgründe, sofern der Ausschuss dies wünsche. RM Hammer zeigt sich von diesen Ausführungen im Wesentlichen überzeugt, möch- te jedoch auch festgehalten haben, dass die Prüfung bzw. Planung von Kreisverkeh- ren in diesem Bereich zu gegebener Zeit wieder aufgenommen werde. Im Arbeitskreis sei die Frage aufgekommen, ob bei den abgängigen Ampeln lediglich die Steuergeräte ersetzt werden oder vielmehr komplett neue Anlagen aufgestellt werden. Weiterhin weist er darauf hin, dass Radfahrende von der Kamekestraße kommend nicht geradeaus über die Venloer Straße in die Limburger Straße fahren können, erst an der Einschwenkung hinter dem Friesenplatz werde diese Möglichkeit eingeräumt. Herr Hammer bittet die Verwaltung daher um Prüfung, ob auf eine Kfz-Spur verzich- tet werden könne; andernfalls werden Radfahrende dazu verleitet, durch Fußgänger- zonen zu fahren. RM Pöttgen unterstreicht die Ausführungen von Frau Wienke hinsichtlich der Vielzahl der Ampeln nachdrücklich. Zudem moniert er die lange Planungszeit von drei Jahren für diese Maßnahme; es handele sich hier überwiegend um reine Markierungsarbei- ten. Vorsitzender Wolter greift den eingangs gemachten Vorschlag, die Vorlage zunächst nur zu verweisen, auf und lässt dementsprechend abstimmen. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Innenstadt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 1 - RadverkehrskonzeptInnenstadt_Eimerplan
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Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 09.07.2019
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Anlage 4 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 11.07.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 48. Sitzung/10. Sondersitzung des Verkehrsausschusses vom 09.07.2019 öffentlich 1.2 Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Achse Friesenplatz/Magnusstraße/Burgmauer im Rahmen der Umsetzung des Radverkehrskonzepts Innenstadt 1678/2019 RM Pöttgen meldet seitens der SPD-Fraktion Beratungsbedarf an und beantragt Vertagung. SB Vietzke merkt an, dass die Verwaltungsvorlage zwar grundsätzlich zustimmungsfähig sei, jedoch Auswirkungen auf die gültige Beschlusslage zum „Programm für alternative Betriebsformen“ habe. Er bitte um zeitnahe Prüfung und Mitteilung. Weiterhin moniert er, dass der Radstreifen auf der Zeughausstraße Richtung Friesenplatz nur 1,60 m breit sei, dem rechtsabbiegenden Kfz-Verkehr jedoch 3,50 m zur Verfügung stehe. Ähnliche Verhältnisse habe die Verwaltung für die Straße Auf dem Berlich Richtung Norden geplant. Auch hier bitte er um Optimierung; dies sei mit einer geringfügigen Plananpassung möglich. Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, bestätigt auf Nachfrage des Vorsitzenden Wolter, dass die Verwaltung bei der in Rede stehenden Maßnahme durchaus unter einen gewissen Zeitdruck stehe. Die Erneuerung der Lichtsignalanlagen werde zum Teil aus Fördermittel des Programms „Saubere Luft“ finanziert; die Maßnahme müsse daher bis Ende 2020 abgerechnet sein. Alternative Betriebsformen seien in der bisherigen Planung für die Kaminkestraße und die Straße Auf der Burgmauer/Neven-DuMont-Straße vorgesehen; die anderen Lichtsignalanlagen seien bisher nicht im Programm – das seiner Zeit nur als grobes Raster aufgestellt wurde – enthalten; ggf. könnten jedoch auf Grund der unkritischen Verkehrsmengen weitere Lichtsignalanlagen entfallen. Eine Spurenoptimierung Auf dem Berlich halte er für möglich; in der Zeughausstraße hingegen müsse der Kfz-Verkehr in einem sehr spitzen Winkel nach rechts abbiegen, so dass größere Fahrzeuge bei einer anderen Spurenaufteilung den Radstreifen überfahren und somit den Radverkehr gefährden würden. Hier halte er die breite Spur für den Individualverkehr aus Sicherheitsgründen für unabdingbar. SE Wienke erinnert nachdrücklich an ihre Anregung und die „Zusage“ der Verwaltung aus der vergangenen Sitzung, in der Magnusstraße Tempo 30 anzuordnen. Die kritischen Hinweise von Herrn Vietzke könne sie unterstreichen; eine durchgehende Breite von 2,50 m bei den Radfahrstreifen sei wünschenswert. Ggf. könne auch der Rechtsabbieger Auf dem Berlich entfallen, da diese Straße ohnehin als Fahrradstraße vorgesehen sei. Die Beschlussfassung wird bis zur Sitzung am 10.09.2019 vertagt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1678/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.06.2019
- Erstellt
- 10.05.2019 12:21