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Anfrage der FDP-Fraktion zu Schuleingangsuntersuchungen (AN/0340/2022)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0519/2022 vom 14.02.2022

Stand: Am 15.02.2022 im Gesundheitsausschuss geändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53 AN/0340/2022 Vorlagen-Nummer 14.02.2022 0519/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 15.02.2022 Anfrage der FDP-Fraktion zu Schuleingangsuntersuchungen (AN/0340/2022) Die FDP-Fraktion stellt mit der Anfrage vom 10.02.22 folgende Fragen an die Verwaltung: 1. Wieviel Prozent der erforderlichen Schuleingangsuntersuchungen für das Schuljahr 2021/2022 konnten bisher durchgeführt werden? 2. Inwieweit ist sichergestellt, dass die anstehenden Schuleingangsuntersuchungen für das Schuljahr 2022/2023 voll umfänglich durchgeführt werden, so dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Schullaufbahn bestmöglich beginnen können? 3. Inwieweit gibt es Planungen, Schülerinnen und Schülern, bei denen nach nicht durchgeführten Schuleingangsuntersuchungen Defizite zutage treten, besondere Unterstützungsmaßnahmen zukommen zu lassen? 4. Inwieweit konnte die dargestellte Priorisierung der während des Schuljahrs erfolgenden Schu- leingangsuntersuchungen, insbesondere bei Schülerinnen und Schülern in besonderen Le- benslagen, durchgeführt werden? 5. Wie viele Meldungen von Schulen über den Bedarf zum Nachholen der Schuleingangsunter- suchungen haben das Gesundheitsamt erreicht? Die Verwaltung antwortet hierauf wie folgt: Zu 1.: Es konnten 27 % der erforderlichen Schuleingangsuntersuchungen durchgeführt wer- den. Zu 2.: Es sind Termine für knapp 9.000 Schuleingangsuntersuchungen geplant. Zu 3.: Die Schulen können sich jederzeit beim Kinder- und Jugendärztlichen Dienst melden, wenn bei Schülern und Schülerinnen Verhaltensauffälligkeiten oder Defizite zutage treten, be- ziehungsweise wenn Beratungsbedarf besteht. Die Unterstützungsmaßnahmen im schuli- schen Kontext liegen im Ermessen und der Verantwortung der Schulen. Entsprechende Pro- gramme sind auch von Landesseite aufgelegt und werden durchgeführt. Weitere Informatio- nen kann das Amt für Schulentwicklung liefern. Kinder, bei denen im Rahmen der Schulein- gangsuntersuchung Defizite auffallen, werden grundsätzlich an Stellen zur weiteren diagnosti- schen und therapeutischen Anbindung weiter geleitet Zu 4.: Die in der Vergangenheit beschriebene Priorisierung konnte bisher wie geplant umge- setzt werden und wird auch weiter durchgeführt. 2 Zu 5.: Die Schulen wenden sich direkt an das zuständige schulärztliche Team. Die Anzahl geht in die gesamt durchgeführten Untersuchungen ein und wird nicht einzeln erhoben. Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 15.02.2022

    Gesundheitsausschuss

    TOP 3.9.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: geändert beschlossen

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