A-N/0010/2012
Prüfung der Übergänge an den beiden neuen Kreisverkehren für barrierefreie Nutzung
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A_N_0010_2012_Pruefung_der_Uebergaenge_an_den_beiden_neuen_Kreisverkehren_fuer_barrierefreie_Nutzung
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A-N/0010/2012
25. Juli 2012
Antrag
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
Die Verwaltung wird um unverzügliche Prüfung und Bericht gebeten, mit welchem Kosten-
aufwand die beiden neuen Kreisverkehre den neuesten Erkenntnissen hinsichtlich einer bes-
seren Nutzung auch durch Gehbehinderte (Befahrbarkeit für Rollstühle, Rollatoren etc.) und
Mütter/Väter mit Kinderwagen oder Buggy angepasst werden können.
Begründung
Seit Fertigstellung der Kreisverkehre hat sich gezeigt, dass die Übergänge für Sehbehinderte
und Radfahrer angemessen abgesenkt und damit gut nu tzbar sind. Das gilt jedoch nicht für
behinderte Menschen, die zum Beispiel auf die Nutzu ng eines Rollstuhls oder Rollators an-
gewiesen sind. Für sie und auch für Mütter und Väte r mit Kinderwagen oder Buggy stellen
die verbleibenden Kanten durchaus eine Gefahr dar. Die wird noch größer, wenn dann noch
der Radweg als Ausweichstrecke genutzt wird.
Seit April dieses Jahres empfiehlt der Landesbetrie b Straße NRW zweigeteilte Übergänge,
die das Problem lösen könnten. Dem Tiefbauamt der S tadt Münster ist der Sachverhalt
durchaus bekannt: „Danach ist eine Anpassung an die neuesten Erkenntnisse möglich, sei
aber eine Frage des Geldes. Entscheidungen treffe a ber nicht die Verwaltung, das mache
die Politik.“ (WN vom 25.7. 2012).
Zur Vorbereitung der Entscheidung hinsichtlich eine r möglichen Berücksichtigung im Haus-
halt ist der Antrag unbedingt erforderlich.
Frese Igelbrink Lamken Langela Ur bscheit Witte
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- A-N/0010/2012
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 23.08.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37