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V/1233/2019

Verkehrssicherer Zweirichtungsradweg am Geistmarkt

Vorlagen 09.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 04.02.2020, TOP 4.1

Anlage 2 - VE Geistmarkt

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 1 - Anregung

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Anlage 2 - VE Geistmarkt

32 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/1233/2019

Beschlussvorlage

6279 Zeichen

V/1233/2019 
V/1233/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verkehrssicherer Zweirichtungsradweg am Geistmarkt 
- Planungs- und Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.02.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau aufgestellten Planung vom November 2019 und der baulichen 
Ausführung wird zugestimmt. 
Der Antrag AnM/0005/2013 - „Verbesserung der Querung für Fußgänger und Radfahrer im Bereich 
Sentmaringer Weg / Geistmarkt“ ist damit im Rahmen der Gesamtprüfung mit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der  Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 60.000 € en t-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 42.000 €. 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
 
Produktgruppe 
1201 Bereitstellung von  
Verkehrsflächen und –anlagen 
   
 
 
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung    
Auszahlungen 
 
  2020 60.000 
Einzahlungen   2020 42.000  
Saldo 18.000  
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
23.01.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Koops 
Telefon: 492-6156 
GKoops@stadt-muenster.de

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V/1233/2019 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
Nach jahrelangen intensiven Diskussionen und Abwägungsprozessen unterbreitet die Verwaltung den 
dargelegten Ausbauvorschlag für eine adäquate gesicherte Radverkehrsführung im südlichen Bereich 
des Geistmarktes. Damit wird nicht nur die überaus wichtige Radwegverbindung zwischen den a n-
grenzenden Stadtteilen erstmalig anforderungsgerecht ausgebaut. Es gelingt auch neue urbane Fre i-
räume zu aktivieren, indem notwendige Verkehrsflächen klar ersichtlich gestaltet, ihrer jeweiligen 
Funktion zugewiesen und gegenüber attraktiven Aufenthaltsbereichen abgegrenzt werden. 
 
Planung: 
Im Fokus steht der nutzergerechte Ausbau eines Zweirichtungsradweges, der auf der Westseite und 
aus südlicher Richtung der Hammer Straße kommend eine wichtige Radverkehrsverbindung im 
Stadtteil darstellt. Dieser wird künftig nutzerfreundlich in einem leichten Bogen nach Westen direkt bis 
zum Sentmaringer Weg fortgeführt. Die dortige Überquerung wird mittels abgesenkter Bordsteine 
sichergestellt, die aufgrund der guten Sichtbeziehungen in den westlichen und nördlichen Straßenver-
lauf, keiner weiteren zusätzlichen Sicherun gsmaßnahmen bedürfen, wie es der Antrag, gem. Anlage 
1, anregt. 
In Gegenrichtung wird der Radweg, aus Richtung Westen kommend, mit einem leichten Schwenk auf 
die zuvor genannte Radwegachse zur Kreuzung Geiststraße / Hammer Straße geführt, wo er z u-
nächst bevorrechtigt auf den richtungsgebundenen Radweg der Geiststraße aus nördlicher Richtung 
trifft. 
Die Lage des 3 m breiten Zweirichtungsradweges konnte so gewählt werden, dass Eingriffe in den 
prägenden Baumbestand und den umgebenden Frei- und Gehwegflächen vermieden werden. 
 
Die Kfz-Parkstände am südlichen Rand des Geistmarktes werden hierzu angepasst, indem die Sen k-
rechtparkstände vor der Bebauung [Sentmaringer Weg 120 bis 124, einschließlich Hammer Str. 126 
(Ecke Super Bio -Markt)] in fünf Längsparkstände und zwei bauliche Vorschuhungen umgebaut we r-
den. Letztere gewährleisten eine verbesserte fußläufige Verbindung zwischen dem Parkplatz bzw. 
Wochenmarkt und den bereits neu hergestellten Gehwegflächen vor der südlichen Bebauung des 
Geistmarktes.  
Neben den b islang neun bewirtschafteten Senkrechtstellplätzen ist vor Ort festzustellen, dass die 
existierende freizuhaltende Sperrmarkierung wiederkehrend durch bis zu drei Pkw‘s zugeparkt  wird. 
Um die funktionalen Beeinträchtigungen für Passanten und die Anliefermö glichkeiten künftig zu ve r-
bessern, sollen die geplanten Vorschuhungen dieses Manko künftig wirkungsvoll vermeiden. 
 
Zusammenfassung: 
Mit der erstmaligen Herstellung eines richtlinienkonformen Zweirichtungsradweges wird eine wesen t-
liche Grundlage zur Nutzung des Fahrrades als sicheres, innerstädtisches und umweltfreundliches 
Verkehrsmittel im Umfeld des Wohn - und Einkaufsstandortes des Stadtteils geschaffen. Die für das 
Wohnumfeld wichtige Radwegverbindung ist Grundlage für eine gesicherte Radverkehrsf ührung und 
zur Vermeidung von Unfällen mit Fußgängern und Radfahrern. 
 
Mit der neuen eindeutigen Radverkehrsführung wird die Attraktivität im Umfeld des Geistmarktes 
nachhaltig verbessert, indem  
 die Fläche der Außengastronomie vor der südlichen Bebauung ausgedehnt werden kann,

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V/1233/2019 
 keine Eingriffe in den angrenzenden prägenden Baumbestand erfolgen, 
 die bestehenden Sitz- und Abstellmöglichkeiten im direkten Umfeld eine deutliche qualitative 
Verbesserung erfahren,  
 die fußläufige Anbindung an den Geistmarkt optimiert und die Wochenmarktstände unverän-
dert fortbestehen können, sowie 
 die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer nachhaltig verbessert wird. 
 
Die genehmigte, bislang auf 80 cm begrenzte Außengastronomie vor der südlichen Bebauung (Sen t-
maringer Weg 122 – 126), kann künftig um 1 m vergrößert werden, wobei eine verbleibende Ge h-
wegbreite von 2,50 m verbleibt. 
 
Umsetzung: 
Die Planung wurde u. a. sowohl mit dem Marktmeister, als auch mit der Polizei, abgestimmt.  
Die Baumaßnahme wird mit der Wochenmarktnu tzung offensiv abgestimmt. Dessen Aufstellflächen 
sind von der Baummaßnahme nicht betroffen (vgl. Darstellung im Plan, Anlage 2). 
 
 
Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
 
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine förderfähige Maßnahme nach den Richtlinien zur Förd e-
rung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen. 
Es wird eine Förderung in Höhe von 70 % der zuwendungsfähigen Kosten erwartet. 
 
Beiträge Dritter fallen nicht an. 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
 
Gez. 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
1. Antrag AnM/0005/2013 - „Verbesserung der Querung für Fußgänger und Radfahrer im Be-
reich Sentmaringer Weg / Geistmarkt“ 
2. Verkehrstechnischer Entwurf, Stand November 2019 
3. Anlage A

Anlage A

1753 Zeichen

Anlage A zur V/1233/2019 
Kurzüberblick 
Errichtung eines Zweirichtungsradweges am südlichen Rand des Geistmarktes zur Sicherstellung 
der hoch frequentierten Radverkehrsverbindung im Viertel. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel: 
 Wir werden den Radverkehr als attraktives innerstädtisches Verkehrsmittel fördern und die 
Infrastruktur anforderungsgerecht zum Wohle unserer Stadtgesellschaft ausbauen und 
weiterentwickeln. 
Teilziel: 
 Schaffung einer sicheren Radwegverbindung in beide Richtungen zwischen Sentmaringer 
Weg und Geiststraße, bzw. südlicher Hammer Str., im Bereich des Geistmarktes. 
Zielerreichung: 
 Kurzfristige Umsetzung in 2020 als notwendiger Lückenschluss im Radverkehrsnetz 
 Umbaukosten ca. 60.000 €. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen Haushaltsjahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen:  
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- 
und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage verfolgt das Ziel, den Klimanotstand durch eine umweltbewusste und nachhaltige 
Verkehrsplanung durch attraktive Fahrradnutzung zu entschärfen.

Anlage 1 - Anregung

48 Zeichen

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 AnM/0005/2013

Beratungsverlauf (1)

04.02.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Hammer Straße 126
  • Sentmaringer Weg 120
  • Geiststraße
  • Geistmarkt

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Details

Aktenzeichen
V/1233/2019
Typ
Vorlagen
Datum
09.01.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37