V/1233/2019
Verkehrssicherer Zweirichtungsradweg am Geistmarkt
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Anlage 2 - VE Geistmarkt
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Anlage 2 zur Vorlage V/1233/2019
Beschlussvorlage
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V/1233/2019 V/1233/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verkehrssicherer Zweirichtungsradweg am Geistmarkt - Planungs- und Baubeschluss - Beratungsfolge 04.02.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau aufgestellten Planung vom November 2019 und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. Der Antrag AnM/0005/2013 - „Verbesserung der Querung für Fußgänger und Radfahrer im Bereich Sentmaringer Weg / Geistmarkt“ ist damit im Rahmen der Gesamtprüfung mit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 60.000 € en t- stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 42.000 €. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2020 60.000 Einzahlungen 2020 42.000 Saldo 18.000 Amt für Mobilität und Tiefbau 23.01.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Koops Telefon: 492-6156 GKoops@stadt-muenster.de - 2 - V/1233/2019 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Begründung: Nach jahrelangen intensiven Diskussionen und Abwägungsprozessen unterbreitet die Verwaltung den dargelegten Ausbauvorschlag für eine adäquate gesicherte Radverkehrsführung im südlichen Bereich des Geistmarktes. Damit wird nicht nur die überaus wichtige Radwegverbindung zwischen den a n- grenzenden Stadtteilen erstmalig anforderungsgerecht ausgebaut. Es gelingt auch neue urbane Fre i- räume zu aktivieren, indem notwendige Verkehrsflächen klar ersichtlich gestaltet, ihrer jeweiligen Funktion zugewiesen und gegenüber attraktiven Aufenthaltsbereichen abgegrenzt werden. Planung: Im Fokus steht der nutzergerechte Ausbau eines Zweirichtungsradweges, der auf der Westseite und aus südlicher Richtung der Hammer Straße kommend eine wichtige Radverkehrsverbindung im Stadtteil darstellt. Dieser wird künftig nutzerfreundlich in einem leichten Bogen nach Westen direkt bis zum Sentmaringer Weg fortgeführt. Die dortige Überquerung wird mittels abgesenkter Bordsteine sichergestellt, die aufgrund der guten Sichtbeziehungen in den westlichen und nördlichen Straßenver- lauf, keiner weiteren zusätzlichen Sicherun gsmaßnahmen bedürfen, wie es der Antrag, gem. Anlage 1, anregt. In Gegenrichtung wird der Radweg, aus Richtung Westen kommend, mit einem leichten Schwenk auf die zuvor genannte Radwegachse zur Kreuzung Geiststraße / Hammer Straße geführt, wo er z u- nächst bevorrechtigt auf den richtungsgebundenen Radweg der Geiststraße aus nördlicher Richtung trifft. Die Lage des 3 m breiten Zweirichtungsradweges konnte so gewählt werden, dass Eingriffe in den prägenden Baumbestand und den umgebenden Frei- und Gehwegflächen vermieden werden. Die Kfz-Parkstände am südlichen Rand des Geistmarktes werden hierzu angepasst, indem die Sen k- rechtparkstände vor der Bebauung [Sentmaringer Weg 120 bis 124, einschließlich Hammer Str. 126 (Ecke Super Bio -Markt)] in fünf Längsparkstände und zwei bauliche Vorschuhungen umgebaut we r- den. Letztere gewährleisten eine verbesserte fußläufige Verbindung zwischen dem Parkplatz bzw. Wochenmarkt und den bereits neu hergestellten Gehwegflächen vor der südlichen Bebauung des Geistmarktes. Neben den b islang neun bewirtschafteten Senkrechtstellplätzen ist vor Ort festzustellen, dass die existierende freizuhaltende Sperrmarkierung wiederkehrend durch bis zu drei Pkw‘s zugeparkt wird. Um die funktionalen Beeinträchtigungen für Passanten und die Anliefermö glichkeiten künftig zu ve r- bessern, sollen die geplanten Vorschuhungen dieses Manko künftig wirkungsvoll vermeiden. Zusammenfassung: Mit der erstmaligen Herstellung eines richtlinienkonformen Zweirichtungsradweges wird eine wesen t- liche Grundlage zur Nutzung des Fahrrades als sicheres, innerstädtisches und umweltfreundliches Verkehrsmittel im Umfeld des Wohn - und Einkaufsstandortes des Stadtteils geschaffen. Die für das Wohnumfeld wichtige Radwegverbindung ist Grundlage für eine gesicherte Radverkehrsf ührung und zur Vermeidung von Unfällen mit Fußgängern und Radfahrern. Mit der neuen eindeutigen Radverkehrsführung wird die Attraktivität im Umfeld des Geistmarktes nachhaltig verbessert, indem die Fläche der Außengastronomie vor der südlichen Bebauung ausgedehnt werden kann, - 3 - V/1233/2019 keine Eingriffe in den angrenzenden prägenden Baumbestand erfolgen, die bestehenden Sitz- und Abstellmöglichkeiten im direkten Umfeld eine deutliche qualitative Verbesserung erfahren, die fußläufige Anbindung an den Geistmarkt optimiert und die Wochenmarktstände unverän- dert fortbestehen können, sowie die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer nachhaltig verbessert wird. Die genehmigte, bislang auf 80 cm begrenzte Außengastronomie vor der südlichen Bebauung (Sen t- maringer Weg 122 – 126), kann künftig um 1 m vergrößert werden, wobei eine verbleibende Ge h- wegbreite von 2,50 m verbleibt. Umsetzung: Die Planung wurde u. a. sowohl mit dem Marktmeister, als auch mit der Polizei, abgestimmt. Die Baumaßnahme wird mit der Wochenmarktnu tzung offensiv abgestimmt. Dessen Aufstellflächen sind von der Baummaßnahme nicht betroffen (vgl. Darstellung im Plan, Anlage 2). Beiträge Dritter/Zuschüsse: Bei der Maßnahme handelt es sich um eine förderfähige Maßnahme nach den Richtlinien zur Förd e- rung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen. Es wird eine Förderung in Höhe von 70 % der zuwendungsfähigen Kosten erwartet. Beiträge Dritter fallen nicht an. I.V. Gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: 1. Antrag AnM/0005/2013 - „Verbesserung der Querung für Fußgänger und Radfahrer im Be- reich Sentmaringer Weg / Geistmarkt“ 2. Verkehrstechnischer Entwurf, Stand November 2019 3. Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/1233/2019 Kurzüberblick Errichtung eines Zweirichtungsradweges am südlichen Rand des Geistmarktes zur Sicherstellung der hoch frequentierten Radverkehrsverbindung im Viertel. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel: Wir werden den Radverkehr als attraktives innerstädtisches Verkehrsmittel fördern und die Infrastruktur anforderungsgerecht zum Wohle unserer Stadtgesellschaft ausbauen und weiterentwickeln. Teilziel: Schaffung einer sicheren Radwegverbindung in beide Richtungen zwischen Sentmaringer Weg und Geiststraße, bzw. südlicher Hammer Str., im Bereich des Geistmarktes. Zielerreichung: Kurzfristige Umsetzung in 2020 als notwendiger Lückenschluss im Radverkehrsnetz Umbaukosten ca. 60.000 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen Haushaltsjahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage verfolgt das Ziel, den Klimanotstand durch eine umweltbewusste und nachhaltige Verkehrsplanung durch attraktive Fahrradnutzung zu entschärfen.
Anlage 1 - Anregung
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$QODJH]XU9RUODJH919 AnM/0005/2013
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Hammer Straße 126
- Sentmaringer Weg 120
- Geiststraße
- Geistmarkt
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Details
- Aktenzeichen
- V/1233/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.01.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37