A-W/0002/2023
Ertüchtigung / Sanierung der Wegeverbindung zwischen Roxeler Straße und Sentruper Straße
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Stellungnahme der Verwaltung vom 07.08.2024
5934 Zeichen
A-'J 10 00 1 120 2.3 Amt für Immobilienmanagement Jürgen Kemper 2330 07.08.2024 AmHür [:G:~.:;t- 1.,, i~ K:;,;t.;rf'1~ § B'.e..Ei~ vcm,::Jtu:rc-@ %'!.:~;t - -. Bezirksverwaltung Münste,r-West Frau Pollsx Antrag lfd. Nr .. A-W/002/2023 der CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 13.01.2023 „Ertüchtigung/ Sanierung der Wegeverbindung zwischen Roxeler Straße und S~ntruper Straße" Mit og. Antrag bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um Prüfung, wie die Wegeverbindung zwischen Roxeler Straße und Sentruper Straße ertüchtigt/ausgebessert werden kann und die Kosten - auch für eine provisorische Ausbesserung - darzustellen. Wie bereits im Antrag der CDU ausgeführt, steht die Wegefläche überwiegend im .Eigentum Dritter (insgesamt 6 Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften). Die Wegeverbindung ist im „Fahrradnetz 2.0 für Münster" als Teil des Radverkehrsnetzes ausgewiesen. Durch die Ausweisung als Radverkehrsstrecke wird ein höherer Anspruch an die Verkehrssicherheit und an die Verkehrssicherungspflicht der jeweiligen Eigentümer gestellt. Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat eine Kostenschätzung für eine dauerhafte Ertüchtigung (Erstellung bzw. Erneuerung der .Asphaltdecke) und alternativ für eine provisorische Ausbesserung (Flicken) der Wegefläche durchgeführt. Das Amt für Mobilität und Tiefbau geht unter Berücksichtigung der Verkehrsbelastunq auch durch landwirtschaftliche Nutzfahrzeuqe bei einer dauerhaften Ertüchtigung (Asphaltdecke) von einer Haltbarkeit von 20 - 25 Jahren und bei der provisorischen Ausbesserung (Flicken) von einer Haltbarkeit von lediglich ca. 2 Jahren aus. Auf per Basis der Eigentumsverhältnisse und der damit, verbundenen Möglichkeiten zur Einflussnahme lässt sich die Wegeverbindung in 3 Abschnitte einteilen (siehe auch anliegenden Plan). Abschnitt 1: ausgehend von der Roxeler Straße (blau gekennzeichnet) . (Eigentümerin: lnteressentenschaft der Toppheide, Nünninger und Bakenfeldes, vertreten durch die Stadt Münster) • Zustand: Stark sanierungsbedürftig . . . ' . • Kostenschätzung einer dauerhaften Ertüchtigung (Asphaltdecke erneuern/ erstellen): rd. 77.000 € • Kostenschätzung einer provisorischen Ausbesserung: nicht ermittelt Weiteres Vorgehen im Abschnitt 1: Die lnteressentenschaft als Eigentümerin wird durch das Amt für Immobilienmanagement der Stadt Münster vertreten. Auf Grund der hohen .Sanierungsbedürftigkeit der Wegefläche ist nach Abstimmung mit dem Amt für Mobilität und Tiefbau vorgesehen, die Fläche der lnteressentenschaft dauerhaft durch eine neue Asphaltdecke zu ertüchtigen. Die Kosten werden durch finanzielle Eiqenrnittel der lnteressentenschaft gedeckt. Die Maßnahme soll - in Abhängigkeit der Kapazitäten des Amtes für Mobilität und Tiefbau - zeitnah in Auftrag gegeben werden. Ein Abgleich der Flurstücksgrenzen ergab, dass sich die tatsächliche Wegeführung in der Örtlichkeit in Teilabschnitten außerhalb der Flurstücksgrenzen auf Flächen des benachbarten Eigentümers befindet. Dies wird bei Sanierung der Wegefläche im Einvernehmen mit dem benachbarten Eigentümer behoben und die Wegefläche wieder in das ursprüngliche Flurbett zurückverlegt. Die Sanierung des Abschnittes wird auf Grund der Vertretungs- und Entscheidungsbefugnis der Stadt Münster unabhängig vom · weiteren Vorgehen für den Rest der Wegeverbindung in Auftrag gegeben. Abschnitt 2: (4 Eigentümer, davon eine Eigentümergemeinschaft mit 4 Teileigentümern und eine Eigentümergemeinschaft mit 34 Teileigentümern) • Zustand: unterschiedlicher Zustand, bis stark sanierunqsbedürftiq • Kostenschätzung einer dauerhaften Ertüchtigung (Asphaltdecke erneuern/ erstellen): rd. 150.000 € • Kostenschätzung einer provisorischen Ausbesserung: rd. 30.000 € Durch die Ausweisung der Wegefläche als Teil der. Radverkehrsinfrastruktur hat die Stadt Münster ein Interesse an einer verkehrssicheren Wegeführung und einer dauerhaften Ertüchtigung der im Fremdeigentum stehenden Wegeflächen. Ein Anspruch gegenüber den Eigentümern, die Wegeflächen in dieser Qualität zu ertüchtigen, besteht nicht. Eine Kontrolle der im Fremdeigentum stehenden Flächen findet durch die Stadt Münster derzeit nicht statt. Die Eigentümer haben hier die Verpflichtung zur Verkehrssicherung ihrer Flächen basierend · auf der Qualität eines landwirtschaftlichen Wirtschaftsweges. Weiteres Vorgehen im Abschnitt 2: Für diesen Teilabschnitt wird unter Berücksichtigung des städtischen Interesses folgendes Vorgehen vorgeschlagen: , 1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Eigentümern Kontakt aufzunehmen, mit dem ·vorrangigen Ziel, die Fläche dauerhaft zu ertüchtigen. 2. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob und inwieweit und unter welchen Voraussetzungen eine städtische Kostenbeteiligung ermöglicht werden kann .. 3. Sofern erforderlich und möglich, werden mit den Eigentümern /Eigentümergemeinschaften vertragliche Vereinbarungen getroffen um eine dauerhafte Ertüchtigung zu ermöglichen. Abschnitt~ (gelb gekennzeichnet) (Eiqenturn: Stadt Münster) • Zustand: ordnungsgemäß; keine Sanierung erforderlich; Fläche wird regelmäßig durch das Amt für Mobilität und Tiefbau kontrolliert und sofern erforderlich ausgebessert. Es besteht im Abschnitt 3 kein Handlungsbedarf. Ich bitte Sie, die Stellungnahme in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Münster-West am 27.08.2024 bekannt zu geben. · I.V. ArnoMinas ............ ··;-··-· V ,. .,..s"v;· ·, .., ~e<.. <?--o i- e ~ . ./ n.. n_ n .. r,g ~ / 1/" ~'.'--n <L . ,:?" (1_ Hs. Elm lf ..,. n.. . '• . .. .. . ..... .. . .. n„ . ' .. .. n.... R-402 555 ············~---···" ••·· .. -- ;,% (:~ \ :~ l! 1 1 ! ( 1 n. 1 Hs Ba~ l n .... n.. ()_ A . . . 1) \ t ~ RJue,C ,-;-tt ~ y . . il ' !.' • 0 50 109 \ n 64 - =--=i . ~ : • Meier f L A.~~·····~·~·········Z ~ , ':::· '..,. 11401359 . Maßstab 1: 5005 oawm: 24.04.2024 Notizen: ~ Sledt Mllnster
Originalantrag
2047 Zeichen
_A-W'/oooJ/2.023 ,_, == --~·===:-- ---~·· .,::r. ... . . . . . CDU-Fraktion in der BV-West Münster, 13.01.2023 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West Herrn Jörg Nathaus Pantaleonplatz 7 4?161 Münster STAOT MONSTER ' \ 1 7. JAN. 2023 · Amt für OOi~ - "·· ,:,a~&~ h?it~ . VJMt Ertüchtigung/Sanierung der Wegeverbindung zwischen Roxeler Straße und Sentruper Straße · Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie die Wegeverbindung zwischen Roxeler Straße und Sentruper Straße ertüchtigt/ausgebessert werden kann. Die Kosten, auch einer provisorischen Maßnahme, sind darzustellen. Da der Weg überwiegend Privatbesitz (mehrere Eigentümer) ist, sollte dte Verwaltung koordinierend tätig sein .. Begründung: Der Weg ist Teil des Fahrradnetzes 2.0 und eine sehr gut genutzte Verbindung zwischen Mecklenbeck und Gievenbeck. Schülerinnen und Schüler der Friedensschule sowie des Handwerkskammerbildungszentrums_nutzen ihn als kürzeste Verbindung. Der Weg ist ein viel benutzter Spazierweg für Bürgerinnen und Bürger aus Sentrup und Gievenbeck. Der Weg ist insgesamt in einem schlechten Zustand und bei Regenwetter nahezu unpassierbar. Vor ca. 14 Jahren ist ein Teil des Weges auf Initiative einiger Eigentümer undf inanzieller Unterstützung der Bezirksvertretung Münster-West provisorisch ausgebessert worden. CDU-Kreisverband Münster e.V. Maurftzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 418 42·0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de Einige Eigentümer sind bereit, den Weg auszubessern. Sie erreichen aber weitere Miteigentümer nicht, weil unbekannf oder nicht mehr in Münster wohnend. Daher sollte die Stadt hier koordinierend eingreifen Anlage: Plan Wegeverbindung gezeichnet: Peter Hamann Christian Hinzmann Thomas Lilge Karin Park-Luikenga Nicholas Reuting Nils Schappler Peter Wolfgarten II MÜNSTER 12.01.2023 1 : 10000 - N \\'+\ .. () \ . s 1 ... f.r t ,. ~~ '· ;p\i -2 ~ '",/), rt-' c,,~•' • t, i'·r ~S'i' \ '· , r ~/ / .,, ,..., .
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Roxeler Straße
- Sentruper Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-W/0002/2023
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 17.01.2023
- Erstellt
- 17.01.2023 15:34