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A-W/0002/2023

Ertüchtigung / Sanierung der Wegeverbindung zwischen Roxeler Straße und Sentruper Straße

Antrag an die BV West 17.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 19.09.2024, TOP 7.5

Stellungnahme der Verwaltung vom 07.08.2024

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Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 07.08.2024

5934 Zeichen

A-'J 10 00 1 120 2.3 
Amt für Immobilienmanagement 
Jürgen Kemper 
2330 
07.08.2024 
AmHür [:G:~.:;t- 1.,, i~ K:;,;t.;rf'1~ § 
B'.e..Ei~ vcm,::Jtu:rc-@ %'!.:~;t 
- -. Bezirksverwaltung Münste,r-West 
Frau Pollsx 
Antrag lfd. Nr .. A-W/002/2023 der CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West 
vom 13.01.2023 
„Ertüchtigung/ Sanierung der Wegeverbindung zwischen Roxeler Straße und 
S~ntruper Straße" 
Mit og. Antrag bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um Prüfung, wie die Wegeverbindung 
zwischen Roxeler Straße und Sentruper Straße ertüchtigt/ausgebessert werden kann und die 
Kosten - auch für eine provisorische Ausbesserung - darzustellen. 
Wie bereits im Antrag der CDU ausgeführt, steht die Wegefläche überwiegend im .Eigentum 
Dritter (insgesamt 6 Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften). 
Die Wegeverbindung ist im „Fahrradnetz 2.0 für Münster" als Teil des Radverkehrsnetzes 
ausgewiesen. Durch die Ausweisung als Radverkehrsstrecke wird ein höherer Anspruch an 
die Verkehrssicherheit und an die Verkehrssicherungspflicht der jeweiligen Eigentümer 
gestellt. 
Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat eine Kostenschätzung für eine dauerhafte Ertüchtigung 
(Erstellung bzw. Erneuerung der .Asphaltdecke) und alternativ für eine provisorische 
Ausbesserung (Flicken) der Wegefläche durchgeführt. Das Amt für Mobilität und Tiefbau geht 
unter Berücksichtigung der Verkehrsbelastunq auch durch landwirtschaftliche Nutzfahrzeuqe 
bei einer dauerhaften Ertüchtigung (Asphaltdecke) von einer Haltbarkeit von 20 - 25 Jahren 
und bei der provisorischen Ausbesserung (Flicken) von einer Haltbarkeit von lediglich ca. 2 
Jahren aus. 
Auf per Basis der Eigentumsverhältnisse und der damit, verbundenen Möglichkeiten zur 
Einflussnahme lässt sich die Wegeverbindung in 3 Abschnitte einteilen (siehe auch 
anliegenden Plan).

Abschnitt 1: ausgehend von der Roxeler Straße (blau gekennzeichnet) 
. (Eigentümerin: lnteressentenschaft der Toppheide, Nünninger und Bakenfeldes, vertreten 
durch die Stadt Münster) 
• Zustand: Stark sanierungsbedürftig . . . ' . 
• Kostenschätzung einer dauerhaften Ertüchtigung (Asphaltdecke erneuern/ erstellen): rd. 
77.000 € 
• Kostenschätzung einer provisorischen Ausbesserung: nicht ermittelt 
Weiteres Vorgehen im Abschnitt 1: 
Die lnteressentenschaft als Eigentümerin wird durch das Amt für Immobilienmanagement der 
Stadt Münster vertreten. Auf Grund der hohen .Sanierungsbedürftigkeit der Wegefläche ist 
nach Abstimmung mit dem Amt für Mobilität und Tiefbau vorgesehen, die Fläche der 
lnteressentenschaft dauerhaft durch eine neue Asphaltdecke zu ertüchtigen. Die Kosten 
werden durch finanzielle Eiqenrnittel der lnteressentenschaft gedeckt. Die Maßnahme soll - in 
Abhängigkeit der Kapazitäten des Amtes für Mobilität und Tiefbau - zeitnah in Auftrag 
gegeben werden. Ein Abgleich der Flurstücksgrenzen ergab, dass sich die tatsächliche 
Wegeführung in der Örtlichkeit in Teilabschnitten außerhalb der Flurstücksgrenzen auf 
Flächen des benachbarten Eigentümers befindet. Dies wird bei Sanierung der Wegefläche im 
Einvernehmen mit dem benachbarten Eigentümer behoben und die Wegefläche wieder in das 
ursprüngliche Flurbett zurückverlegt. Die Sanierung des Abschnittes wird auf Grund der 
Vertretungs- und Entscheidungsbefugnis der Stadt Münster unabhängig vom · weiteren 
Vorgehen für den Rest der Wegeverbindung in Auftrag gegeben. 
Abschnitt 2: 
(4 Eigentümer, davon eine Eigentümergemeinschaft mit 4 Teileigentümern und eine 
Eigentümergemeinschaft mit 34 Teileigentümern) 
• Zustand: unterschiedlicher Zustand, bis stark sanierunqsbedürftiq 
• Kostenschätzung einer dauerhaften Ertüchtigung (Asphaltdecke erneuern/ erstellen): rd. 
150.000 € 
• Kostenschätzung einer provisorischen Ausbesserung: rd. 30.000 € 
Durch die Ausweisung der Wegefläche als Teil der. Radverkehrsinfrastruktur hat die Stadt 
Münster ein Interesse an einer verkehrssicheren Wegeführung und einer dauerhaften 
Ertüchtigung der im Fremdeigentum stehenden Wegeflächen. Ein Anspruch gegenüber den 
Eigentümern, die Wegeflächen in dieser Qualität zu ertüchtigen, besteht nicht. Eine Kontrolle 
der im Fremdeigentum stehenden Flächen findet durch die Stadt Münster derzeit nicht statt. 
Die Eigentümer haben hier die Verpflichtung zur Verkehrssicherung ihrer Flächen basierend · 
auf der Qualität eines landwirtschaftlichen Wirtschaftsweges. 
Weiteres Vorgehen im Abschnitt 2: 
Für diesen Teilabschnitt wird unter Berücksichtigung des städtischen Interesses folgendes 
Vorgehen vorgeschlagen:

, 1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Eigentümern Kontakt aufzunehmen, mit dem 
·vorrangigen Ziel, die Fläche dauerhaft zu ertüchtigen. 
2. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob und inwieweit und unter welchen 
Voraussetzungen eine städtische Kostenbeteiligung ermöglicht werden kann .. 
3. Sofern erforderlich und möglich, werden mit den Eigentümern 
/Eigentümergemeinschaften vertragliche Vereinbarungen getroffen um eine 
dauerhafte Ertüchtigung zu ermöglichen. 
Abschnitt~ (gelb gekennzeichnet) 
(Eiqenturn: Stadt Münster) 
• Zustand: ordnungsgemäß; keine Sanierung erforderlich; Fläche wird regelmäßig durch 
das Amt für Mobilität und Tiefbau kontrolliert und sofern erforderlich ausgebessert. 
Es besteht im Abschnitt 3 kein Handlungsbedarf. 
Ich bitte Sie, die Stellungnahme in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Münster-West 
am 27.08.2024 bekannt zu geben. · 
I.V. 
ArnoMinas

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Maßstab 1: 5005 
oawm: 24.04.2024 
Notizen: 
~ Sledt Mllnster

Originalantrag

2047 Zeichen

_A-W'/oooJ/2.023 ,_, == --~·===:-- ---~·· .,::r. ... . . . . . 
CDU-Fraktion in der BV-West 
Münster, 13.01.2023 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West 
Herrn Jörg Nathaus 
Pantaleonplatz 7 
4?161 Münster 
STAOT MONSTER 
' \ 1 7. JAN. 2023 
· Amt für OOi~ - "·· ,:,a~&~ 
h?it~ . VJMt 
Ertüchtigung/Sanierung der Wegeverbindung zwischen Roxeler Straße und Sentruper Straße · 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie die Wegeverbindung zwischen Roxeler Straße 
und Sentruper Straße ertüchtigt/ausgebessert werden kann. 
Die Kosten, auch einer provisorischen Maßnahme, sind darzustellen. 
Da der Weg überwiegend Privatbesitz (mehrere Eigentümer) ist, sollte dte Verwaltung 
koordinierend tätig sein .. 
Begründung: 
Der Weg ist Teil des Fahrradnetzes 2.0 und eine sehr gut genutzte Verbindung zwischen 
Mecklenbeck und Gievenbeck. Schülerinnen und Schüler der Friedensschule sowie des 
Handwerkskammerbildungszentrums_nutzen ihn als kürzeste Verbindung. 
Der Weg ist ein viel benutzter Spazierweg für Bürgerinnen und Bürger aus Sentrup und 
Gievenbeck. 
Der Weg ist insgesamt in einem schlechten Zustand und bei Regenwetter nahezu 
unpassierbar. 
Vor ca. 14 Jahren ist ein Teil des Weges auf Initiative einiger Eigentümer undf inanzieller 
Unterstützung der Bezirksvertretung Münster-West provisorisch ausgebessert worden. 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Maurftzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 418 42·0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de

Einige Eigentümer sind bereit, den Weg auszubessern. Sie erreichen aber weitere 
Miteigentümer nicht, weil unbekannf oder nicht mehr in Münster wohnend. Daher sollte die 
Stadt hier koordinierend eingreifen 
Anlage: Plan Wegeverbindung 
gezeichnet: 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Thomas Lilge 
Karin Park-Luikenga 
Nicholas Reuting 
Nils Schappler 
Peter Wolfgarten

II MÜNSTER 12.01.2023 
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Beratungsverlauf (1)

19.09.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Roxeler Straße
  • Sentruper Straße

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Details

Aktenzeichen
A-W/0002/2023
Typ
Antrag an die BV West
Datum
17.01.2023
Erstellt
17.01.2023 15:34