Mandari Insight

3932/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 16.03.2023 betr.: "Verkehrsoptimierungen in Porz Urbach - Auf dem Stallberg" "AN/0412/2023"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 16.12.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 30.01.2025, TOP 9.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2407 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 3932/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung vom 16.03.2023 betr.: "Verkehrsoptimierungen in Porz Urbach - Auf 
dem Stallberg" "AN/0412/2023 
Frage: 
 
„1. Auf der Straße „Auf dem Stallberg“ Ecke Reinekestraße wird Rechtsfahrgebot (Bild 1) aus-
sagegemäß regelmäßig missachtet. Die Bürgerschaft regt eine offensichtlichere Kenntlichma-
chung an. 
2. Auf der Elsdorfstraße Richtung Kaiserstraße ist die Sicht eingeschränkt, sodass Autos fron-
tal voreinander zum Stehen kommen (Bild 2). 
3. Auf der Ecke Reinekestraße/ Kaiserstraße wird das Parkverbot aussagegemäß regelmäßig 
missachtet (Bild 3). Dies stelle ein Unfallrisiko dar. 
 
Wir fragen daher die Verwaltung: 
 
1. Ist die Umsetzung der Anregung der Bürgerschaft sinnvoll bzw. ist es sinnvoll anderweitig 
die Einhaltung der Verkehrsregeln zu fördern? 
2. Ist ein Parken auf der linken Straßenseite sinnvoller und sollte dies über ein Parkverbort 
rechts durchgesetzt werden? 
3. Wie beabsichtigt die Stadt die Einhaltung der Verkehrsregeln und damit die Risikoreduzie-
rung im Straßenverkehr zu fördern?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1: 
 
Die Beschilderung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung ist eindeutig und gut erkennbar 
angebracht. Etwaige Verstöße erfolgen bewusst verbotswidrig und werden im Rah-
men der personellen Möglichkeiten durch die Polizei Köln als zuständige Behörde für 
die Überwachung des fließenden Verkehrs geahndet.  
 
Zu 2: 
 
Die Straße Auf dem Stallberg ist vollkommen unauffällig hinsichtlich der Fahrge-
schwindigkeiten oder etwaiger Unfälle. Die Verkehrsbelastung ist sehr gering. Die An-
wohner parken seit Jahren unverändert „unter bester Ausnutzung des öffentlichen

2 
 
Straßenlandes“ am rechten Fahrbahnrand. Eine Neuordnung könnte hier keine Ver-
besserung, insbesondere keinen zusätzlichen Parkraum, erbringen. Sonstige Einga-
ben über die Verkehrssituation liegen nicht vor. 
 
Zu 3: 
Das Haltverbot im Bereich Elsdorfer Straße/Kaiserstraße ist ebenfalls eindeutig und 
gut erkennbar beschildert. Eine Gefährdungslage ist der Verwaltung hier nicht be-
kannt. Der städtische Verkehrsdienst wird gebeten, die Überwachung vorübergehend 
zu verstärken.

Beratungsverlauf (1)

30.01.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Kaiserstraße
  • Auf dem Stallberg
  • Elsdorfer Straße
  • Reinekestraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3932/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
16.12.2024
Erstellt
10.12.2024 11:22