Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 16.03.2023 betr.: "Verkehrsoptimierungen in Porz Urbach - Auf dem Stallberg" "AN/0412/2023"
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3932/2024 vom 16.12.2024
Stand: Am 30.01.2025 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 3932/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 16.03.2023 betr.: "Verkehrsoptimierungen in Porz Urbach - Auf dem Stallberg" "AN/0412/2023 Frage: „1. Auf der Straße „Auf dem Stallberg“ Ecke Reinekestraße wird Rechtsfahrgebot (Bild 1) aus- sagegemäß regelmäßig missachtet. Die Bürgerschaft regt eine offensichtlichere Kenntlichma- chung an. 2. Auf der Elsdorfstraße Richtung Kaiserstraße ist die Sicht eingeschränkt, sodass Autos fron- tal voreinander zum Stehen kommen (Bild 2). 3. Auf der Ecke Reinekestraße/ Kaiserstraße wird das Parkverbot aussagegemäß regelmäßig missachtet (Bild 3). Dies stelle ein Unfallrisiko dar. Wir fragen daher die Verwaltung: 1. Ist die Umsetzung der Anregung der Bürgerschaft sinnvoll bzw. ist es sinnvoll anderweitig die Einhaltung der Verkehrsregeln zu fördern? 2. Ist ein Parken auf der linken Straßenseite sinnvoller und sollte dies über ein Parkverbort rechts durchgesetzt werden? 3. Wie beabsichtigt die Stadt die Einhaltung der Verkehrsregeln und damit die Risikoreduzie- rung im Straßenverkehr zu fördern?“ Antwort der Verwaltung: Zu 1: Die Beschilderung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung ist eindeutig und gut erkennbar angebracht. Etwaige Verstöße erfolgen bewusst verbotswidrig und werden im Rah- men der personellen Möglichkeiten durch die Polizei Köln als zuständige Behörde für die Überwachung des fließenden Verkehrs geahndet. Zu 2: Die Straße Auf dem Stallberg ist vollkommen unauffällig hinsichtlich der Fahrge- schwindigkeiten oder etwaiger Unfälle. Die Verkehrsbelastung ist sehr gering. Die An- wohner parken seit Jahren unverändert „unter bester Ausnutzung des öffentlichen 2 Straßenlandes“ am rechten Fahrbahnrand. Eine Neuordnung könnte hier keine Ver- besserung, insbesondere keinen zusätzlichen Parkraum, erbringen. Sonstige Einga- ben über die Verkehrssituation liegen nicht vor. Zu 3: Das Haltverbot im Bereich Elsdorfer Straße/Kaiserstraße ist ebenfalls eindeutig und gut erkennbar beschildert. Eine Gefährdungslage ist der Verwaltung hier nicht be- kannt. Der städtische Verkehrsdienst wird gebeten, die Überwachung vorübergehend zu verstärken.
Beratungsverlauf
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30.01.2025
TOP 9.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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