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V/0608/2006

Förderung örtlicher Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen

Vorlage 01.08.2006

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 10.08.2006, TOP 2.1

Beschlussvorlage

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Anlage 3

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Anlage 1

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Anlage 2

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Ansehen

Beschlussvorlage

4161 Zeichen

V/0608/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Ost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Förderung örtlicher Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk 
Münster-Ost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der „Schützenverein Werse von 1821 e. V.“ – Anlage 1 – erhält für Aufwendungen anlässlich 
eines Jubiläums (185 Jahre) einen Zuschuss in Höhe von 150,00 Euro. 
2. Dem Antrag des SV 91 (Schwimmvereinigung Münster von 1891) – Anlage 2 – auf Bezu-
schussung der Arbeiten zum Erhalt der Werseterrassen wird nicht entsprochen. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 150,00 Euro, aber keine Folgekosten 
entstehen. 
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
0000.718.4000.X Zuschüsse an Vereine im 
Stadtbezirk Münster-Ost 
2006 150,00  
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0608/2006 
Auskunft erteilt: 
Frau  Groh 
Ruf: 
2 10 97-20 
E-Mail: 
GrohK@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.08.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0608/2006 
Begründung: 
 
Nach der Gemeindeordnung (GO) entscheiden die Bezirksvertretungen, soweit nicht der Rat aus-
schließlich zuständig ist, unter Beachtung der gesamten Stadt und im Rahmen der vom Rat erlas-
senen allgemeinen Richtlinien in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über 
den Stadtbezirk hinausgeht (§ 37 GO).  
Eine Aufgabe ist die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Ver-
einigungen und Initiativen im Stadtbezirk. Das Verfahren der finanziellen Förderung regeln die 
„Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Verei-
nigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost“ – Anlage 3 –.  
 
Die Bezirksvertretung Ost stellte im Haushaltsjahr 2006 insgesamt 5.000 Euro für finanzielle För-
derung bereit. Davon stehen aktuell noch 300 Euro zur Verfügung. 
 
 
Zu 1.) 
Der „Schützenverein Werse von 1821 e. V.“ wird in diesem Jahr 185 Jahre alt. Da dieses Jubiläum 
durch 5 teilbar ist, kann nach den Richtlinien ein angemessener Zuschuss zu den Aufwendungen 
gewährt werden (Ziffer 5 der Richtlinien). 
Nach den Richtlinien sollen Anträge bis zum 31.3. eines jeden Jahres gestellt werden. Dieser An-
trag ging verspätet ein. Als Begründung wird die Neuwahl des Vorstandes angeführt. Aus diesem 
Grund wird von der Einhaltung der Antragsfrist abgesehen und analog der Förderung ähnlich kon-
zipierter Vereine und Anlässe ein Zuschuss von 150 Euro empfohlen. 
 
Zu 2.) 
Die „Schwimmvereinigung Münster von 1891“ beantragt einen Zuschuss zu den notwendigen Ar-
beiten an den Werseterrassen, die gastronomisch genutzt werden. 
Nach Auskunft des Sportamtes der Stadt Münster ist von dort keine Förderung möglich, da nach 
der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster Gastronomie- und ähnliche Bewirtschaftungseinrichtun-
gen auf den Sportanlagen von der Sportförderung ausgenommen sind.  
Da das Freibad Sudmühle mit dem Vereinshaus, der Uferterrasse und den Umkleidekabinen in die 
Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen wurde, erteilte die Städtische Denkmalbehörde im 
April d. J. die notwendige denkmalpflegerische Erlaubnis für die Arbeiten im Bereich der Uferter-
rasse. Gleichzeitig wurde ein Zuschuss in Höhe von 1.120 Euro für die Instandsetzung der Mauern 
und Terrassen der Uferbefestigung gewährt. Dabei konnten Instandsetzungsarbeiten an der Be-
tonsohle, die als allgemeiner Erhaltungsaufwand anzusehen sind, nicht berücksichtigt werden. 
 
Ausgeschlossen von der Unterstützung durch die Bezirksvertretung sind in der Regel Vereine und 
sonstige Initiativen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen 
Verwendungszweck erhalten oder erhalten könnten (Ziffer 2 der Richtlinien). 
 
Im vorliegenden Fall erhielt die SV 91 bereits städtische Mittel durch die Denkmalbehörde.  
Eine Bezuschussung durch die Bezirksvertretung ist somit ausgeschlossen. 
 
 
 
I. A. 
 
gez. 
Groh

Anlage 3

3808 Zeichen

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen  
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen  
im Stadtbezirk Münster-Ost  
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtliche n Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezi rksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die 
Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. 
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel 
der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendun gen , für Einzelveranstaltungen  und Jubi- 
läen  ist es, die bezirksbezogenen  Aktivitäten  der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vere ini- 
gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken . 
 
Besonders förderungswürdig  sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbind ung von Kindern, Ju- 
gendlichen, älteren Menschen und der Integration vo n Ausländerinnen und Ausländern  in den Vereinen 
und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. 
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Ve rbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen , die bereits von anderen städtischen Stellen Förder ungen für den gleichen Verwen- 
dungszweck erhalten oder erhalten könnten.  
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen 
 können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Ver eine, Ver- 
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen de s Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihne n oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ei n städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zu- 
gewiesen wird. 
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen 
 können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützen vereine, Karnevalsvereine (außer Bürgeraus- 
schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) et c. und in besonderen Ausnahme- und Einzelfäl- 
len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten  gewährt werden. 
 
5. Die Jubiläen 
 (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berück- 
sichtigt werden. 
 
6. Haushaltsmittel 
: 
Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rah men der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, 
in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitglieder zahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berück- 
sichtigt werden. 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unte r- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der 
Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haushaltsmittel. 
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch 
 auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres 
 gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltun g be- 
reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verw altung informiert in geeigneter Weise über die 
Möglichkeit der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 
 
11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.

Anlage 1

2830 Zeichen

Stadt Münster
Amt für Bürgerangelegenheiten
Bezirksverwaltung Ost
Vennemannstraße 5
Stadt MOnster
Amt tOr BOrgerangele9&ltJIeiten
BezIrksverwaltung Ost
, 2. Juli 2006
48157 Münster
Antrag
auf Gewährung eines Zuschusses an örtliche Vereine, Verbände
und sonstige Vereinigungen und Initiativen
für das Jahr 2006
Verein (Name, Postanschrift, Anschrift der Geschäftsstelle/des Vereinslokals)
Höhe der Mitgliedsbeiträge €/m~1.
A- Jugendliche/ c?o Erwachsene
Anzahl der aktiven Mitglieder
/" t:J JUgendliche/J 0 Erwachsene
bcthtit6A.J VB"K€/KJ
III ~7~.rTeJf",.rc1l
ijl'.ttr..r 17,~"rbl!.-
Gründungsjahr
1. Vorsitzendelr (Name, Anschrift)
lfelÄ./e? enÄPt;­
VeRertF .Zt:7 trr'/r-1
Ansprechpartnerlin bei Rückfragen
(Name, Anschrift, Tel.-Nr.)
t I Ifi3./ÄJc 12 e-;;>/:r:;t;-
I1HA!JII /ig~
Bankverbindung:
Kto.-Inhaber/in:
&1114"" l~lIei2el:V t..geP'Sc-
Anschrift:
//7 7Y~eJ.PT€'i?~"C/,J- ~
~I/vv 171/'1()f/' 7?::.7t.
Geldinstitut:
J?frttA4'J 6 l7u'h,~fUAJ lJ-(N'r
BLZ
Yt?O ..ß,1 10
Kto.-Nr.
#f) dJi ~ cl t:
Beantragt wird:
o ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen
!Kr ein Zuschuss zu AufwendjJngen, die anlässlich eines Jubiläums entstehen.Es handelt sich um das l'lr Jubiläum (durch 5 teilbar)
o ein Zuschuss zu Einzelveranstaltungen
Bitte wendenl

Anaab11- --- - -
Wurde im Vorjahr ein Zuschuss beantragt?
0Ja a--Nein
Falls nein:
Bitte die Aufgaben und Ziele des Vereins angeben (bei erstmaliger Beantragung bitte Vereinssatzung oder ähnliches beifügen)~AllCH rU tt..f -
tll.J1)Ifel ""4'-TP~ f:-ttf b-
Wirkungskreis des Vereins:
(Stadtteil bzw. Stadtbezirk angeben, in dem der Verein sich betätigt)
'r14"~Jrt;;i2 -(!)cI'-
Aktivitäten des Vereins im Zusammenhang mit der Einbindung von Kindern, Jugendlichen, älteren
Menschen und der Integration von Ausländer/-innen:(besondere Förderungswürdigkeit)J:)#(:;JI-",e. CN.t ro2-1)cR ttA.l~?~&i;€ ~~
,,?~,;f/7?)~t(r-vc#ej{J.;'f'P/1-c~
Wurden bei weiteren städtischen Stellen Zuschüsse für den gleichen Verwendungszweck'beantragt?o Ja, bei
~ein
Weit
Nur ausfüllen, wenn ein Zuschuss zu einer Einzelveranstaltun
Art der Veranstaltung
Geplanter Termin Ort der Veranstaltung Voraussichtliche Besucherzahl
Voraussichtliche Einnahmen:
Eintrittsgelder
Zuschüsse, Spenden usw. Dritter
Sonstige Einnahmen
Euro Voraussichtliche Ausgaben:
Mieten, Gema-Gebühren
Gagen, Honorare
Materialkosten
Sonstige Auslagen
Euro
Gesamtbetrag Einnahmen Gesamtbetrag Auslagen
Voraussichtlicher Fehlbetrag
Kurze Erläuterung, warum der Fehlbetrag nicht vereinsintern abgedeckt werden kann:
Anmerkungen / Sonstiges: r{;;-~.JrA'T€I er ;f~
Vtfi>./' j;f,(!1[)./ tI. 1/N {'Ii:?6-? <Jeu tJ411L-
Ohne vollständige Beantwortung aller Fragen ist eine zügige Bearbeitung Ihres A
währleistet.
Hinweis:
Bei ausführlichen Angaben zu einzelnen Fragen bitte ggf. separates Blatt als Anlage beifügen.
1. Vorsitzende/r (Unterschrift, Datum)

Anlage 2

2015 Zeichen

SV 91 Dyckburgstraße 468 48157 Münster-Sudmühle
Bezirksvertretung Münster Ost
z. Hd. Frau Groh
Vennemannstr. 5
48157 Münster
Stadt Münster
Amt tOr BOrgerangelegeMellen
8ezlrksverwallung Oll
OB. Mai 2006
SV 91
Schwimmvereinigung
Münster von 1891
Dyckburgstraße 468
Telefon 0251/325555
Telefax 0251/3270336
e-mail sv91@muenster.org
48157 Münster, 03.05.2006
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Groh,
sicherlich haben Sie der Tagespresse entnommen, dass die Schwimmvereinigung von 1891
ein neues Pächterehepaar für seine Clubhausgastronomie verpflichten konnte.
Das neue Pachtverhältnis wurde begleitet von klaren Wünschen der neuen Wirte zur Nut­
zung des vorhandenen Raumangebotes, u.a. auch der drei Werseterrassen.
Die Kosten der unbedingt notwendigen Arbeiten zum Erhalt der Werseterrassen belaufen
sich nach Schätzung unseres Architekten auf ca. 15.000,00 € (siehe Anlage 1).
Da es sich bei den Werseterrassen um wirtschaftlich genutzte Flächen handelt, entfiel einer­
seits die Möglichkeit einer Zuschussgewährung seitens des Sportamtes, andererseits muss­
te die Genehmigung der Städtischen Denkmalbehörde zur Durchführung von Instandset­
zungs- und Restaurierungsarbeiten eingeholt werden. Diese wurde heute erteilt.
Unser Vereinshaus wurde von den bekannten Münsteraner Architekten Benteler und Wör­
mann erbaut. Die topographische und architektonische Gestaltung des ehemaligen Flussba­
des Sudmühle verleiht dem heutigen Freibad besondere Bedeutung und als ältestes im
Stadtgebiet Münster erhaltenes Bad hat es einen besonderen kulturgeschichtlichen Wert.
Zur Erhaltung dieser historischen Anlage sind die beschriebenen Arbeiten unverzichtbar.
Wir bitten daher um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Restaurierungsarbei­
ten.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Hahn
Anlaqe
wie oben erwähnt
Schwimmvereinigung Münster von 1891 e.V.
Vereinsregister: Amtsgericht Münster VR 1645
Bankverbindung: Sparkasse Münsterland Ost
BLZ 400501 50, Konto-Nr. 633123

Beratungsverlauf (1)

10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Dyckburgstraße 468
  • Vennemannstraße 5
  • Werse

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0608/2006
Typ
Vorlage
Datum
01.08.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37