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3210/2019

Eingabe für Einwohnerfragestunde – gemäß § 39 der „Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln“ zur 38. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk in der Wahlperiode 2014/2020 am Donnerstag, dem 12.09.2019

Mitteilung BV 13.09.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 10.10.2019

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

4619 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Tuch Az 
Vorlagen-Nummer 
 3210/2019 
Freigabedatum am 11.09.2019  
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.10.2019 
 
Eingabe für Einwohnerfragestunde –  
gemäß § 39 der „Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln„ 
zur 38. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk in der Wahlperiode 2014/2020 am Donnerstag, dem 
12.09.2019 
TOP 1.2 
3159/2019 
 
 
Inwieweit werden für die Überplanung des Areals der „Hallen Kalk“ und für die Städteplanung in Kalk 
insgesamt Umweltbelange berücksichtigt? Insbesondere: 
 
1. Ist es beabsichtigt, im Bebauungsplan „Hallen Kalk“ den ausgerufenen Klimanotstand der Stadt 
Köln vom 09.07.2019 zu berücksichtigen, und wenn nein, wieso nicht? 
 
2. Wie hoch ist der Grünflächenanteil pro Einwohner im Stadtteil Kalk im Vergleich zum Kölner 
Durchschnitt? 
 
3. Finden die Vorgaben (insbesondere zur Umweltgerechtigkeit) des „Masterplans Stadtnatur“ der 
Bundesregierung bereits Anwendung auf die Planungen zu dem Areal „Hallen Kalk“,  und wenn 
nein, wieso nicht und werden sie noch Berücksichtigung finden? 
 
4. Plant die Stadt Köln ein Klimaschutz- und Freiflächenkonzept für den Stadtteil Kalk? 
 
5. Was spricht gegen die Schaffung eines ein Hektar großen Naturerfahrungsraumes im Sinne des § 
64 des LNatSchG NRW (vgl. auch stiftung-naturschutz.de) im vom Bebauungsplanverfahren 
betroffenen Areal der „Hallen Kalk“? 
 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Zu 1 
Das Stadtplanungsamt erarbeitet zurzeit Maßnahmen, die die Vorgaben, die sich aus der Ausrufung 
des Klimanotstandes ergeben, umsetzen. 
 
Abgesehen von der verwaltungstechnischen Umsetzung werden im Rahmen des Bebauungsplanver-
fahrens die Auswirkungen der Planung auf den Klimaschutz und die Klimawandelfolgenbewältigung 
untersucht, bewertet, gegebenenfalls daraufhin die Planung angepasst sowie Minderungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen entwickelt und festgesetzt.

2 
 
Der Bebauungsplan „Hallen Kalk“ soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt 
werden. In diesem Verfahren wird von einer förmlichen Umweltprüfung abgesehen, dennoch werden 
die Auswirkungen der Planung auf alle betroffenen Umweltbelange im Verfahren untersucht und ggf. 
im Rahmen eines Gutachtens bewertet. Hierzu zählen die Auswirkungen in diesem Zusammenhang 
unter anderem auf die Umweltgüter Klimaschutz, die Klimaanpassung, die Nutzung erneuerbarer 
Energien, sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie. 
 
Bereits im Vorfeld des geplanten Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan wurden Maßnahmen 
der Klimawandelfolgenanpassung berücksichtigt. Der Bebauungsplan sieht bereits eine Erweiterung 
der öffentlichen Grünfläche im Vergleich zu dem im vorhandenen Bebauungsplan gesicherten Grün-
zug vor. Diese Erweiterung dient auch der Durchlüftung der angrenzenden Stadtstrukturen und wirkt 
einer sommerlichen Überhitzung entgegen. 
 
 
Zu 2 
Der Grünflächenanteil (Parks, Sport und Grünanlagen + Friedhöfe, 2017) pro Einwohner im beträgt 
Stadtteil Kalk 8,3m², stadtweit 45,7 m². Diese Flächenanteile sind alleine nur bedingt aussagekräftig, 
da es grundsätzliche strukturelle Unterschiede zwischen den Stadtteilen aufgrund der Lage (Kalk in-
nerstädtisch), Historie etc., welche maßgeblich die Stadtteile prägen. 
 
 
Zu 3 
Die aktuelle städtebauliche Planung sieht eine Erweiterung der öffentlichen Grünfläche im Vergleich 
zu dem im vorhandenen Bebauungsplan gesicherten Grünzug vor. Mit dem aktuell in Beratung und 
Beschlussfassung befindlichen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan sollen die vorgese-
henen Flächen planungsrechtlich gesichert werden. Die Möglichkeiten zur Schaffung von qualitativ 
hochwertigen Grünflächen und die Integration unterschiedlicher Nutzungsansprüche werden Gegen-
stand der weiteren Planung. 
 
 
Zu 4 
Die Stadt Köln hat bereits das Klimaschutzmaßnahmenumsetzungsprogramm „KölnKlimaAktiv 2022“ 
erstellt. Das Konzept ist ein kurzfristiger Fahrplan für den Klimaschutz, der 19 Maßnahmen in sieben 
Handlungsfeldern beinhaltet. Ziel ist die Umsetzung der Maßnahmen zur CO2-Einsparung, die Sensi-
bilisierung und Bewusstseinsbildung bei den Bürgerinnen und Bürgern und bei Unternehmern, die 
Erhöhung der Akzeptanz für den Klimaschutz und die Umsetzung der Vorbildfunktion der Stadt Köln 
als Großstadt. Das bisherige Konzept beinhaltet gesamtstädtische Maßnahmen. 
 
Durch die Ausrufung des Klimanotstandes wurde die Verwaltung beauftragt, das Konzept zum „Köln-
KlimaAktiv 2020-2030“ weiter zu entwickeln. 
 
 
Zu 5 
Siehe Beantwortung der Frage 3

Beratungsverlauf (1)

10.10.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3210/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
13.09.2019
Erstellt
12.09.2019 08:47