3210/2019
Eingabe für Einwohnerfragestunde – gemäß § 39 der „Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln“ zur 38. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk in der Wahlperiode 2014/2020 am Donnerstag, dem 12.09.2019
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Tuch Az Vorlagen-Nummer 3210/2019 Freigabedatum am 11.09.2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.10.2019 Eingabe für Einwohnerfragestunde – gemäß § 39 der „Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln„ zur 38. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk in der Wahlperiode 2014/2020 am Donnerstag, dem 12.09.2019 TOP 1.2 3159/2019 Inwieweit werden für die Überplanung des Areals der „Hallen Kalk“ und für die Städteplanung in Kalk insgesamt Umweltbelange berücksichtigt? Insbesondere: 1. Ist es beabsichtigt, im Bebauungsplan „Hallen Kalk“ den ausgerufenen Klimanotstand der Stadt Köln vom 09.07.2019 zu berücksichtigen, und wenn nein, wieso nicht? 2. Wie hoch ist der Grünflächenanteil pro Einwohner im Stadtteil Kalk im Vergleich zum Kölner Durchschnitt? 3. Finden die Vorgaben (insbesondere zur Umweltgerechtigkeit) des „Masterplans Stadtnatur“ der Bundesregierung bereits Anwendung auf die Planungen zu dem Areal „Hallen Kalk“, und wenn nein, wieso nicht und werden sie noch Berücksichtigung finden? 4. Plant die Stadt Köln ein Klimaschutz- und Freiflächenkonzept für den Stadtteil Kalk? 5. Was spricht gegen die Schaffung eines ein Hektar großen Naturerfahrungsraumes im Sinne des § 64 des LNatSchG NRW (vgl. auch stiftung-naturschutz.de) im vom Bebauungsplanverfahren betroffenen Areal der „Hallen Kalk“? Stellungnahme der Verwaltung Zu 1 Das Stadtplanungsamt erarbeitet zurzeit Maßnahmen, die die Vorgaben, die sich aus der Ausrufung des Klimanotstandes ergeben, umsetzen. Abgesehen von der verwaltungstechnischen Umsetzung werden im Rahmen des Bebauungsplanver- fahrens die Auswirkungen der Planung auf den Klimaschutz und die Klimawandelfolgenbewältigung untersucht, bewertet, gegebenenfalls daraufhin die Planung angepasst sowie Minderungs- und Aus- gleichsmaßnahmen entwickelt und festgesetzt. 2 Der Bebauungsplan „Hallen Kalk“ soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden. In diesem Verfahren wird von einer förmlichen Umweltprüfung abgesehen, dennoch werden die Auswirkungen der Planung auf alle betroffenen Umweltbelange im Verfahren untersucht und ggf. im Rahmen eines Gutachtens bewertet. Hierzu zählen die Auswirkungen in diesem Zusammenhang unter anderem auf die Umweltgüter Klimaschutz, die Klimaanpassung, die Nutzung erneuerbarer Energien, sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie. Bereits im Vorfeld des geplanten Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan wurden Maßnahmen der Klimawandelfolgenanpassung berücksichtigt. Der Bebauungsplan sieht bereits eine Erweiterung der öffentlichen Grünfläche im Vergleich zu dem im vorhandenen Bebauungsplan gesicherten Grün- zug vor. Diese Erweiterung dient auch der Durchlüftung der angrenzenden Stadtstrukturen und wirkt einer sommerlichen Überhitzung entgegen. Zu 2 Der Grünflächenanteil (Parks, Sport und Grünanlagen + Friedhöfe, 2017) pro Einwohner im beträgt Stadtteil Kalk 8,3m², stadtweit 45,7 m². Diese Flächenanteile sind alleine nur bedingt aussagekräftig, da es grundsätzliche strukturelle Unterschiede zwischen den Stadtteilen aufgrund der Lage (Kalk in- nerstädtisch), Historie etc., welche maßgeblich die Stadtteile prägen. Zu 3 Die aktuelle städtebauliche Planung sieht eine Erweiterung der öffentlichen Grünfläche im Vergleich zu dem im vorhandenen Bebauungsplan gesicherten Grünzug vor. Mit dem aktuell in Beratung und Beschlussfassung befindlichen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan sollen die vorgese- henen Flächen planungsrechtlich gesichert werden. Die Möglichkeiten zur Schaffung von qualitativ hochwertigen Grünflächen und die Integration unterschiedlicher Nutzungsansprüche werden Gegen- stand der weiteren Planung. Zu 4 Die Stadt Köln hat bereits das Klimaschutzmaßnahmenumsetzungsprogramm „KölnKlimaAktiv 2022“ erstellt. Das Konzept ist ein kurzfristiger Fahrplan für den Klimaschutz, der 19 Maßnahmen in sieben Handlungsfeldern beinhaltet. Ziel ist die Umsetzung der Maßnahmen zur CO2-Einsparung, die Sensi- bilisierung und Bewusstseinsbildung bei den Bürgerinnen und Bürgern und bei Unternehmern, die Erhöhung der Akzeptanz für den Klimaschutz und die Umsetzung der Vorbildfunktion der Stadt Köln als Großstadt. Das bisherige Konzept beinhaltet gesamtstädtische Maßnahmen. Durch die Ausrufung des Klimanotstandes wurde die Verwaltung beauftragt, das Konzept zum „Köln- KlimaAktiv 2020-2030“ weiter zu entwickeln. Zu 5 Siehe Beantwortung der Frage 3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3210/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 13.09.2019
- Erstellt
- 12.09.2019 08:47