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AN/1909/2017

Auswirkungen der Reform des Ordnungsdienstes „Zielbild 2020“ auf Rodenkirchen.

Anfrage nach § 4 BV2 (FWK) 20.12.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 22.01.2018, TOP 7.2.1

Anfrage (Ilg BV2)

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Anfrage (Ilg BV2)

2900 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Mike Homann  
Hauptstraße 85 
50996 Köln 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Hist. Rathaus 
50667 Köln 
In der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  
Torsten Ilg 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Hauptstr. 85 
50996 Köln 
Tel: +49 (221) 84 66 688 
Mobil: +49 (172) 60 76 376 
Mail: toifan@icloud.com 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1909/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2018 
 
Auswirkungen der Reform des Ordnungsdienstes „Zielbild 2020„ auf Rodenkirchen. 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
im Rahmen der Erarbeitung der Reform des Kölner Ordnungsdienstes, wurde in der Broschü-
re „Zielbild 2020“ darauf hingewiesen, dass seit der EU-Osterweiterung der Kölner Ord-
nungsdienst vor zahlreiche Probleme gestellt wird. Ein Lösungsvorschlag ist u.a. die massive 
Aufstockung des Personals. Medienberichten zufolge soll zukünftig auf ca. 330 Einwohner, je 
eine Ordnungskraft eingesetzt werden. - Für die Kölner FREIEN WÄHLER bitte ich deshalb, 
folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der BV-Rodenkirchen am 22.01.2018 zu 
setzen: 
 
1.) Wird demnach auch der Stadtbezirk Rodenkirchen, entsprechend seiner Einwohner-
zahl (ca. 105.000) zusätzliche Ordnungskräfte bekommen? 
 
2.)  Werden zukünftig einzelne Mitarbeiter im Außendienst, langfristig an gewisse Ein-
satzgebiete (Hotspots) wie z.B. in Meschenich am Kölnberg, der Riviera Rodenkirchen 
und dem Vorgebirgspark zugeordnet, um somit für die Bürger als verantwortliche 
Amtspersonen vor Ort wahrnehmbar zu sein? 
 
- Wenn ja, wie viele Mitarbeiter werden an obigen „Hotspots“ (Kölnberg, Riviera, Vor-
gebirgspark) voraussichtlich tätig sein? 
 
- Wie werden an den oben genannten „Hotspots“ Auffälligkeiten und störende Verhal-
tensweisen (Vermüllung, Lärmbelästigung, illegales Betteln und Campieren, Drogen-
kriminalität) in Zukunft besser, bzw. effizienter bekämpft?

- 2 - 
 
 
3.)  Die Zunahmen von Problemen durch Personengruppen, die im Zuge der EU-
Osterweiterung nach Köln gekommen sind, belasten auch den Ordnungsdienst im 
Stadtbezirk von Rodenkirchen. Viele dieser Personen leben in Flüchtlings-, oder Ob-
dachloseneinrichtungen, die auch vom Ordnungsdienst regelmäßig kontrolliert wer-
den müssen. Im Kölner Haushalt 2018 wurden deshalb 650.000 Euro im Sozialetat für 
ein Paket niederschwelliger Hilfe- und Interventionsmaßnahmen für Zugereiste aus 
osteuropäischen EU-Staaten bereitgestellt. 
 
- Erhält auch der Ordnungsdienst anteilig Zuweisungen aus diesem Paket? 
 
- Inwieweit profitiert der Ordnungsdienst von Fördermitteln und Programmen des 
Landes NRW, des Bundes-, und/oder der EU, um seine Aufgaben in solchen Einrich-
tungen im Stadtbezirk von Rodenkirchen besser wahrnehmen zu können? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Torsten Ilg

Beratungsverlauf (1)

22.01.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1909/2017
Typ
Anfrage nach § 4 BV2 (FWK)
Datum
20.12.2017
Erstellt
19.12.2017 16:40