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0613/2019

Originelle Ampeln in Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 07.03.2019

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 26.03.2019, TOP 6.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4002 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/64 
 
Vorlagen-Nummer  07.03.2019 
 0613/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 26.03.2019 
 
Originelle Ampeln in Köln 
hier: Anfrage der Ratsgruppe Bunt in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.01.2019, 
TOP 5.2.3 
Die Ratsgruppe BUNT bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Gibt es seitens der Stadt schon Überlegungen für Ampeln mit kreativen Ampelmotiven?“  
 
2. „Wenn die Frage 1 mit Nein beantwortet wurde: Was spricht gegen Ampeln mit kreativen Motiven, 
wie sie z. B. in unserer Anlage zu dieser Anfrage abgebildet sind?“  
 
3. „Welche Fußgängerüberwege wären als Standorte für originelle Ampeln geeignet?“ 
 
4. „Plant die Stadtverwaltung Ampeln, die die letzten Sekunden bis zur Grünschaltung anzeigen, wie 
sie z. B. in Düsseldorf zu sehen sind, und wenn nicht: Warum nicht?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Fragen 1 und 2: 
 
Die Stadtverwaltung setzt aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Einheitlichkeit die Normschab-
lonen in die Signalgeber, entsprechend den Vorgaben aus der Straßenverkehrsordnung (StVO), der 
zugehörigen Verwaltungsvorschrift und der technischen Richtlinie (Richtlinie für Lichtsignalanlagen), 
ein. Nur durch diese Einheitlichkeit der Symbole ist die eindeutige Wiedererkennung gewährleistet. 
 
Durch Erlass des Verkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen ist den Städten die Möglichkeit eröffnet 
worden, bei einem engen örtlichen Bezug, eine Modifikation durchzuführen. Die Verkehrssicherheit 
muss hierbei gewährleistet bleiben. 
 
Aufgrund einer Bürgeranregung und dem zugehörigen Beschluss der Gremien macht die Stadt Köln 
anlässlich des Christopher Street Days in diesem Jahr im Bereich Heumarkt davon Gebrauch. Es 
kommen hierbei bewährte Symbole aus Wien zur Anwendung. Die Stadt Wien hat dieser Verwen-
dung über einen begrenzten Zeitraum und in dieser Örtlichkeit zugestimmt. 
 
Da es sich um eine zeitlich begrenzte Anwendung handelt und die verwandten Sinnbilder anderenorts 
ohne Probleme zum Einsatz gekommen sind, wird hier mit einem vertretbaren Aufwand dem Bürger-
wunsch unter Zustimmung der Gremien gefolgt. Anderweitige Symbole müssten auf entsprechende 
Eignung geprüft werden, wobei auch für in ihrer Sehkraft beeinträchtigte Menschen die Erkennung 
gewährleistet sein muss. Ohne einen solchen Nachweis sollte die Stadt aus Gründen der Haftung auf 
solche Modifikationen verzichten.

2 
 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 3: 
 
Die Verwaltung rät ab, weitergehende Modifikationen an Signalgebern der Ampeln durchzuführen, da 
hierdurch die Einheitlichkeit und damit die Erkennung und Wiedererkennung von Symbolen der Ver-
kehrsregelung beeinträchtigt wird. Durch fehlende Normierung ist der Grad der Abweichung im Ein-
zelfall zu beurteilen, wofür, um Haftungsrisiken auszuschließen, jeweils Gutachten einzuholen wären. 
Es ist kein Gutachterbüro bekannt, welches ein solches Gutachten fertigt, das die persönliche Haf-
tung der anordnenden Mitarbeiter der Stadtverwaltung ausschließt. 
 
Unter diesem Gesichtspunkt können keine geeigneten Örtlichkeiten benannt werden. 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 4: 
 
Eine solche Schaltung wird in Düsseldorf nicht zur Anwendung gebracht. Entsprechende Anwendun-
gen der „Restrotzeitanzeige“ wurden in Hamburg erprobt, eignen sich aber nur für die Festzeitsteue-
rung, bei der sich die Signalbilder im zyklischen Zeitablauf wiederholen. Aufgrund der Einführung ver-
kehrsabhängiger Steuerung, für die verbesserte Abwicklung des ÖPNV, wurden diese Installationen 
in Hamburg wieder abgebaut. Entsprechend verhält es sich in Köln, wo solche Informationen auf-
grund der Verkehrsabhängigkeiten in der Steuerung nicht konsistent angezeigt werden können. Der 
Countdown würde im erheblichen Maße „springen“. Die Anzeige wäre für den Verkehrsteilnehmenden 
nicht plausibel und würde ggf. auch zu einer Missachtung der Signale führen. 
 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

26.03.2019 Verkehrsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Heumarkt

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Details

Aktenzeichen
0613/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
07.03.2019
Erstellt
20.02.2019 09:44