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AnO/0014/2024

Anregung zur öffentlichen Beschlussvorlage V/0435/2024

Anregung in der BV Ost 03.09.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 14.11.2024, TOP 7.2

Stellungnahme zur Anregung AnO/0014/2024

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OriginalzuV 0435_2024 Gewährung Zuschüsse_Korrektur_3 9 2024

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Stellungnahme zur Anregung AnO/0014/2024

1422 Zeichen

Anregung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung Ost (AnO0/0014/2024)
zur öffentlichen Beschlussvorlage V/0435/2024 „Gewährung städtischer Betriebs-, Miet- und
Pachtkostenzuschüsse für Sportvereine mit vereinseigenen Sportstätten“

Sachstand:Freizeitsport-, Spielplätze und Schulhöfe:

Auf diesen Flächen wird weitestgehend auf Kunstrasen verzichtet. Auf Grund spezieller Anforderun-
gen gibt es vereinzelt Flächen, die dennoch mit Kunstrasen oder Hybridrasen ausgestattet wurden.
Die genaue Größenordnung dieser Flächen kann nicht angegeben werden, da diese nicht systema-
tisch erfasst werden. Bei allen Teilflächen wird jedoch komplett auf eine Verfüllung mit kunststoffhal-
tigen Schüttgütern verzichtet. ar

Sachstand Sportflächen:

Die Stadt Münster verwendet seit 2020 nur Quarzsand und bei einem Platz Kork als Einstreumate-
rial auf den städtischen Kunstrasenplätzen. Kunstrasenplätze,.die vor 2020 gebaut wurden haben
eine Verfüllung aus Quarzsand und EPDM- Neugummigranulat. In dem EPDM-Neugummigranulat
sollen Mikroplastikbestandteile vorhanden sein.

Im Rahmen der Sanierungsplanung wird das EPDM-Neugummigranulat-bei jedem Kunstrasenbelag
(durchschnittliche Lebensdauer 13 Jahre) der vor 2020 gebaut wurde, im Sanierungsfall gegen eine
Verfüllung, die nur aus Quarzsand besteht, ausgetauscht.

gez.
Dewaldt

Stadt Münster
‚Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Ost

17. Sep. 2024

OriginalzuV 0435_2024 Gewährung Zuschüsse_Korrektur_3 9 2024

2046 Zeichen

27.08.2024      AnO/0014/2024   
           
                                                                                                          Münster BV Ost                                                                                            
V/0435/2024 
Gewährung städtischer Betriebs,-Miet- und Pachtkostenzuschüsse für Sportvereine 
mit vereinseigenen Sportstätten 
 
Anregung zur öffentlichen Beschlussvorlage V/0435/2024   
 
Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, ob die Förderung für Kunstrasenspielflächen 
(Anlage 3 Pkt. 4.1.1) und die Förderung von Sportflächen mit Bitumen- und 
Kunststoffgebundenen Belägen (Anlage 3 Pkt. 4.1.4)l in Zukunft eingestellt werden 
kann. 
 
Begründung: 
Bekannterweise ist Kunstrasen die drittgrößte Quelle für Mikroplastik in der Umwelt, 
also ökologisch als sehr kritisch zu bewerten. Durch Bespielen der Flächen kann 
Mikroplastik erzeugt werden und zu Kunststoffemissionen führen. Mikroplastik findet 
sich inzwischen überall in der Natur und in unserer Umwelt. Dort werden sie nicht 
biologisch abgebaut, verbleiben sehr lange in der Umwelt und werden von 
Lebewesen aufgenommen und durch die Weitergabe über die Nahrungskette können 
diese auch bis zum Menschen gelangen.  
Die gegenwärtige Diskussion um PFAS-Chemikalien( PerFluorierteAlkyl Substanzen 
sog. Ewigkeitschemikalien) verstärkt die Aufmerksamkeit auf die 
Kunstrasenproblematik. Das EPA Netzwerk  kommt zu dem Schluss, dass die 
Belastung mit PFAS zu Fortpflanzungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen und 
dem Risiko einiger Krebsarten führen kann. Die Belastung kann durch Einatmen, 
Verschlucken, Hautkontakt und Schleimhautkontakt erfolgen, einschließlich durch 
Mikroplastikstaub, der auf Kunstrasenplätzen aufgewirbelt wird. 
Grundsätzlich sollte der Bau von Kunstrasenplätze nicht mehr erfolgen, aber auch 
jede Förderung dazu sollte eingestellt werden. 
 
 
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der BV Ost 
 
Meinolf Sellerberg  Renate Paschert 
Monika Pander  Sönke Schriever 
Benedikt Spangenberg Dr.Bodo Kensmann

Beratungsverlauf (1)

14.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 7.2 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AnO/0014/2024
Typ
Anregung in der BV Ost
Datum
03.09.2024
Erstellt
03.09.2024 18:38