AnO/0014/2024
Anregung zur öffentlichen Beschlussvorlage V/0435/2024
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Stellungnahme zur Anregung AnO/0014/2024
1422 Zeichen
Anregung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung Ost (AnO0/0014/2024) zur öffentlichen Beschlussvorlage V/0435/2024 „Gewährung städtischer Betriebs-, Miet- und Pachtkostenzuschüsse für Sportvereine mit vereinseigenen Sportstätten“ Sachstand:Freizeitsport-, Spielplätze und Schulhöfe: Auf diesen Flächen wird weitestgehend auf Kunstrasen verzichtet. Auf Grund spezieller Anforderun- gen gibt es vereinzelt Flächen, die dennoch mit Kunstrasen oder Hybridrasen ausgestattet wurden. Die genaue Größenordnung dieser Flächen kann nicht angegeben werden, da diese nicht systema- tisch erfasst werden. Bei allen Teilflächen wird jedoch komplett auf eine Verfüllung mit kunststoffhal- tigen Schüttgütern verzichtet. ar Sachstand Sportflächen: Die Stadt Münster verwendet seit 2020 nur Quarzsand und bei einem Platz Kork als Einstreumate- rial auf den städtischen Kunstrasenplätzen. Kunstrasenplätze,.die vor 2020 gebaut wurden haben eine Verfüllung aus Quarzsand und EPDM- Neugummigranulat. In dem EPDM-Neugummigranulat sollen Mikroplastikbestandteile vorhanden sein. Im Rahmen der Sanierungsplanung wird das EPDM-Neugummigranulat-bei jedem Kunstrasenbelag (durchschnittliche Lebensdauer 13 Jahre) der vor 2020 gebaut wurde, im Sanierungsfall gegen eine Verfüllung, die nur aus Quarzsand besteht, ausgetauscht. gez. Dewaldt Stadt Münster ‚Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Ost 17. Sep. 2024
OriginalzuV 0435_2024 Gewährung Zuschüsse_Korrektur_3 9 2024
2046 Zeichen
27.08.2024 AnO/0014/2024
Münster BV Ost
V/0435/2024
Gewährung städtischer Betriebs,-Miet- und Pachtkostenzuschüsse für Sportvereine
mit vereinseigenen Sportstätten
Anregung zur öffentlichen Beschlussvorlage V/0435/2024
Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, ob die Förderung für Kunstrasenspielflächen
(Anlage 3 Pkt. 4.1.1) und die Förderung von Sportflächen mit Bitumen- und
Kunststoffgebundenen Belägen (Anlage 3 Pkt. 4.1.4)l in Zukunft eingestellt werden
kann.
Begründung:
Bekannterweise ist Kunstrasen die drittgrößte Quelle für Mikroplastik in der Umwelt,
also ökologisch als sehr kritisch zu bewerten. Durch Bespielen der Flächen kann
Mikroplastik erzeugt werden und zu Kunststoffemissionen führen. Mikroplastik findet
sich inzwischen überall in der Natur und in unserer Umwelt. Dort werden sie nicht
biologisch abgebaut, verbleiben sehr lange in der Umwelt und werden von
Lebewesen aufgenommen und durch die Weitergabe über die Nahrungskette können
diese auch bis zum Menschen gelangen.
Die gegenwärtige Diskussion um PFAS-Chemikalien( PerFluorierteAlkyl Substanzen
sog. Ewigkeitschemikalien) verstärkt die Aufmerksamkeit auf die
Kunstrasenproblematik. Das EPA Netzwerk kommt zu dem Schluss, dass die
Belastung mit PFAS zu Fortpflanzungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen und
dem Risiko einiger Krebsarten führen kann. Die Belastung kann durch Einatmen,
Verschlucken, Hautkontakt und Schleimhautkontakt erfolgen, einschließlich durch
Mikroplastikstaub, der auf Kunstrasenplätzen aufgewirbelt wird.
Grundsätzlich sollte der Bau von Kunstrasenplätze nicht mehr erfolgen, aber auch
jede Förderung dazu sollte eingestellt werden.
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der BV Ost
Meinolf Sellerberg Renate Paschert
Monika Pander Sönke Schriever
Benedikt Spangenberg Dr.Bodo Kensmann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AnO/0014/2024
- Typ
- Anregung in der BV Ost
- Datum
- 03.09.2024
- Erstellt
- 03.09.2024 18:38