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AHI/0001/2025

Adaptive Beleuchtung am Dortmund-Ems-Kanal auch im Sommer nutzen

Anregung BV Hiltrup an die Verwaltung 17.03.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 10.04.2025, TOP 4.9

AHI_0001_2025

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Anregung gem. § 21 Abs. 4 Hauptsatzung an die Verwaltung
Adaptiven Beleuchtung am Dortmund-Ems-Kanal auch im Sommer nutzen
Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten aufzuzeigen, die adaptive Beleuchtung der 
DEK-Promenade zur Stärkung des Sicherheitsgefühls ganzjährig zu ermöglichen.
Begründung:
Die entlang des DEK installierte adaptive Beleuchtung wurde gezielt geschaffen, um die 
Sicherheit auf dieser wichtigen Radroute zu verbessern. Die adaptive Beleuchtung wurde 
bewusst so konzipiert, dass sie nur bei Bedarf aktiviert wird – mit dem Ziel, negative 
Auswirkungen auf nachtaktive Tiere zu minimieren. Dieses Konzept verbindet den Schutz 
sensibler Tierarten mit den Sicherheitsbedürfnissen von Radfahrern und Fußgängern und trägt
durch die bedarfsabhängige Steuerung zudem zur Energieeinsparung und Reduzierung der 
Umweltbelastung bei
Sie wird jedoch nur eingeschränkt genutzt:
· Winterhalbjahr (1. Oktober bis 31. März): Beleuchtung ist die gesamte Nacht über in 
Betrieb.
· Sommerhalbjahr (1. April bis 30. September): Beleuchtung bleibt von 
Sonnenuntergang bis 5:30 Uhr vollständig ausgeschaltet.
Gerade im Sommer, wenn viele Menschen den Kanal als Rad- und Fußweg nutzen, führt das 
Fehlen einer Beleuchtung in den Abend- und Nachtstunden zu einem erhöhten 
Unsicherheitsgefühl und potenziellen Gefahren.
Der Dortmund-Ems-Kanal ist eine bedeutende Bundeswasserstraße, an der zahlreiche 
Industriebetriebe angesiedelt sind, die auch nachts stark beleuchtet sind – darunter 
beispielsweise Unternehmen wie Stroetmann Saat, die BASF oder das Tanklager der 
Westfalen AG in Gelmer. Vor diesem Hintergrund erscheint die restriktive Nutzung der 
Radwegbeleuchtung unverhältnismäßig.
Die Bezirksvertretung Hiltrup fordert daher eine Überprüfung der aktuellen Regelung zur
Optimierung der Beleuchtungszeiten, um sowohl den Naturschutz als auch die
Verkehrssicherheit angemessen zu berücksichtigen.
Münster, 07. März 2025

Gez. Jürgen Krichel und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

10.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.9 Anregung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mauritzstraße 4
  • Promenade

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Details

Aktenzeichen
AHI/0001/2025
Typ
Anregung BV Hiltrup an die Verwaltung
Datum
17.03.2025
Erstellt
17.03.2025 12:33