AHI/0001/2025
Adaptive Beleuchtung am Dortmund-Ems-Kanal auch im Sommer nutzen
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AHI_0001_2025
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CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de Anregung gem. § 21 Abs. 4 Hauptsatzung an die Verwaltung Adaptiven Beleuchtung am Dortmund-Ems-Kanal auch im Sommer nutzen Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten aufzuzeigen, die adaptive Beleuchtung der DEK-Promenade zur Stärkung des Sicherheitsgefühls ganzjährig zu ermöglichen. Begründung: Die entlang des DEK installierte adaptive Beleuchtung wurde gezielt geschaffen, um die Sicherheit auf dieser wichtigen Radroute zu verbessern. Die adaptive Beleuchtung wurde bewusst so konzipiert, dass sie nur bei Bedarf aktiviert wird – mit dem Ziel, negative Auswirkungen auf nachtaktive Tiere zu minimieren. Dieses Konzept verbindet den Schutz sensibler Tierarten mit den Sicherheitsbedürfnissen von Radfahrern und Fußgängern und trägt durch die bedarfsabhängige Steuerung zudem zur Energieeinsparung und Reduzierung der Umweltbelastung bei Sie wird jedoch nur eingeschränkt genutzt: · Winterhalbjahr (1. Oktober bis 31. März): Beleuchtung ist die gesamte Nacht über in Betrieb. · Sommerhalbjahr (1. April bis 30. September): Beleuchtung bleibt von Sonnenuntergang bis 5:30 Uhr vollständig ausgeschaltet. Gerade im Sommer, wenn viele Menschen den Kanal als Rad- und Fußweg nutzen, führt das Fehlen einer Beleuchtung in den Abend- und Nachtstunden zu einem erhöhten Unsicherheitsgefühl und potenziellen Gefahren. Der Dortmund-Ems-Kanal ist eine bedeutende Bundeswasserstraße, an der zahlreiche Industriebetriebe angesiedelt sind, die auch nachts stark beleuchtet sind – darunter beispielsweise Unternehmen wie Stroetmann Saat, die BASF oder das Tanklager der Westfalen AG in Gelmer. Vor diesem Hintergrund erscheint die restriktive Nutzung der Radwegbeleuchtung unverhältnismäßig. Die Bezirksvertretung Hiltrup fordert daher eine Überprüfung der aktuellen Regelung zur Optimierung der Beleuchtungszeiten, um sowohl den Naturschutz als auch die Verkehrssicherheit angemessen zu berücksichtigen. Münster, 07. März 2025 Gez. Jürgen Krichel und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Mauritzstraße 4
- Promenade
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Details
- Aktenzeichen
- AHI/0001/2025
- Typ
- Anregung BV Hiltrup an die Verwaltung
- Datum
- 17.03.2025
- Erstellt
- 17.03.2025 12:33