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Errichtung der rechtlich unselbständigen Johann und Elsbeth Mevissen-Stiftung
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1304/2025 vom 15.05.2025
Stand: Am 27.05.2025 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/20/203 Vorlagen-Nummer 1304/2025 Freigabedatum 15.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Errichtung der rechtlich unselbständigen Johann und Elsbeth Mevissen-Stiftung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Errichtung der rechtlich unselbständigen Johann und Elsbeth Mevis- sen-Stiftung gemäß §100 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW. Zweck der Stiftung ist die Förde- rung der Gesundheitsversorgung für Kölner Seniorinnen und Senioren, insbesondere der me- dizinischen Versorgung solcher Personen, die nicht hinreichend krankenversichert sind. Die Erträge der Stiftung können als Einzelförderung, aber auch an Projektträger vergeben werden, die die ärztliche Behandlung unterversicherter Seniorinnen und Senioren vornehmen oder för- dern. Die Stiftung soll die Erträge, die durch das vermachte Vermögen erzielt werden, nur für solche Zwecke verwenden, für die Haushaltsmittel der Stadt Köln nicht zur Verfügung stehen und für die weder nach sozialrechtlichen Bestimmungen noch nach anderen Sozialleistungsgesetzen eine Hilfemöglichkeit besteht. Die Stiftung ist gemeinnützig. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke der Altenhilfe im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Finanzausschuss 26.05.2025 Rat 27.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Durch gemeinschaftliches Testament vom 15.08.2014 haben die inzwischen verstorbenen Eheleute Johann und Elsbeth Mevissen nach Absprache mit der Stiftungsverwaltung ihr Ver- mögen der Stadt Köln unter der Auflage vermacht, eine rechtlich unselbständige Stiftung zu gründen und deren Erträge „für die medizinische Versorgung verarmter älterer Kölner Bürger zu verwenden“. Der Nachlass ist nunmehr abgewickelt; die Eigentumswohnung wurde inzwischen veräußert. Das Vermögen beläuft sich auf einen Betrag von knapp einer Million Euro und wird nach den Vorgaben der Anlagerichtlinie der Stadt Köln gewinnbringend am Kapitalmarkt platziert. Der Beschlusstext wurde mit dem zuständigen Finanzamt Köln-Mitte abgestimmt.
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