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1304/2025

Errichtung der rechtlich unselbständigen Johann und Elsbeth Mevissen-Stiftung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 15.05.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.05.2025, TOP 10.21

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2299 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20/203 
 
Vorlagen-Nummer 
 1304/2025 
Freigabedatum 
 15.05.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung der rechtlich unselbständigen Johann und Elsbeth Mevissen-Stiftung  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Errichtung der rechtlich unselbständigen Johann und Elsbeth Mevis-
sen-Stiftung gemäß §100 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW. Zweck der Stiftung ist die Förde-
rung der Gesundheitsversorgung für Kölner Seniorinnen und Senioren, insbesondere der me-
dizinischen Versorgung solcher Personen, die nicht hinreichend krankenversichert sind. Die 
Erträge der Stiftung können als Einzelförderung, aber auch an Projektträger vergeben werden, 
die die ärztliche Behandlung unterversicherter Seniorinnen und Senioren vornehmen oder för-
dern. 
Die Stiftung soll die Erträge, die durch das vermachte Vermögen erzielt werden, nur für solche 
Zwecke verwenden, für die Haushaltsmittel der Stadt Köln nicht zur Verfügung stehen und für 
die weder nach sozialrechtlichen Bestimmungen noch nach anderen Sozialleistungsgesetzen 
eine Hilfemöglichkeit besteht. 
Die Stiftung ist gemeinnützig. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke 
der Altenhilfe im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 
 
Finanzausschuss 26.05.2025 
Rat 27.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Durch gemeinschaftliches Testament vom 15.08.2014 haben die inzwischen verstorbenen 
Eheleute Johann und Elsbeth Mevissen nach Absprache mit der Stiftungsverwaltung ihr Ver-
mögen der Stadt Köln unter der Auflage vermacht, eine rechtlich unselbständige Stiftung zu 
gründen und deren Erträge „für die medizinische Versorgung verarmter älterer Kölner Bürger 
zu verwenden“. 
 
Der Nachlass ist nunmehr abgewickelt; die Eigentumswohnung wurde inzwischen veräußert. 
Das Vermögen beläuft sich auf einen Betrag von knapp einer Million Euro und wird nach den 
Vorgaben der Anlagerichtlinie der Stadt Köln gewinnbringend am Kapitalmarkt platziert. 
 
Der Beschlusstext wurde mit dem zuständigen Finanzamt Köln-Mitte abgestimmt.

Beratungsverlauf (2)

26.05.2025 Finanzausschuss
TOP 10.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.05.2025 Rat
TOP 10.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1304/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
15.05.2025
Erstellt
29.04.2025 09:12