2447/2020
Kooperationen zwischen Offenen Ganztagsschulen und Sportvereinen
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/400/1 Vorlagen-Nummer 2447/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.08.2020 Jugendhilfeausschuss 25.08.2020 Sportausschuss 27.08.2020 Kooperationen zwischen Offenen Ganztagsschulen und Sportvereinen In früheren Mitteilungen der Verwaltung an die Fachausschüsse wurde bereits darauf hingewiesen, dass trotz der vergleichsweise hohen Versorgungsquote in Köln an einigen Schulstandorten der aktu- elle Bedarf an Plätzen im Offenen Ganztag aufgrund der räumlichen Situation nicht gedeckt werden kann. Gleichwohl verfolgt das Bildungsdezernat das gesamtstädtische Ziel, allen Kindern mit entsprechen- den Bedarfen einen OGS -Platz anbieten zu können. Weiterhin haben di e Regierungsparteien auf Bundesebene im Koalitionsvertrag die Schaffung eines Rechtsanspruches auf einen Ganztagsplatz für Kinder im Grundschulalter festgelegt, welcher voraussichtlich bis 2025 realisiert werden soll. Zu beachten sind die derzeitigen Hemm nisse im Schulbau. Alle zusätzlichen ganztagsspezifischen Baumaßnahmen werden in die bestehende Priorisierung eingeordnet werden müssen und damit in Konkurrenz zu schulplatzerhaltenden und –schaffenden Maßnahmen treten. Die anschließende Um- setzung wird in vielen Fällen einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, der über das Jahr 2025 hinausgeht. Deshalb werden alternative Konzepte zur Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten geprüft, wobei da- hingehend der Fokus zunächst auf die Möglichkeit von Kooperationen zwischen Schulen und Sport- vereinen gelegt wird. In Zusammenarbeit der Bereiche Integrierte Jugendhilfe - und Schulentwick- lungsplanung sowie Sport- und Schulverwaltung wurden alle städtischen Sportstätten ermittelt, wel- che sich in einem Entfernungsradius von 250 m, 500 m sowie 750 m zu den Schulen mit Primarstufe befinden. Im Hinblick darauf, dass die fußläufige Erreichbarkeit für die Kinder gewahrt bleiben muss, wurden weiter entfernte Sportstätten nicht berücksichtigt. In der Praxis hat sich allerdings herausge- stellt, dass die tatsächlichen Entfernungen oft etwas größer als die Radien sind. In einem ersten Schritt galt es nun zu prüfen, ob die ausgewählten Sportstätten als räumliche Alterna- tiven für jene Schulen in Frage kommen, die über sehr geringe Versor gungsquoten verfügen und ih- ren Ganztagsbedarf schon jetzt nicht decken können. Hiervon sind insbesondere Standorte in Wohn- bereichen mit besonderem Jugendhilfebedarf betroffen. Noch vor den Sommerferien erfolgte deshalb gemeinsam mit den Vertretern der Vere ine die Besichtigung von rund 20 Sportstätten. Dabei wurde festgestellt, dass für knapp die Hälfte der Stätten eine schulische Nutzung denkbar wäre und hierfür Beschaffungen und Installationen in überschaubarem Umfang getätigt werden müssten. Zeitnah nach den Sommerferien wird eine Kontaktaufnahme mit den Schulleitungen erfolgen, deren Standorte für eine Kooperation mit einem Sportverein in Frage kommen könnten. Die Schulleitungen waren bislang nicht in die Überlegungen und Ortsbesichtigungen involviert. Es muss nun unter B e- 2 rücksichtigung mehrerer Faktoren (konzeptionelle Anbindung an die OGS, Verpflegungssystem, tat- sächliche Länge des Fußweges, Aufsichtspflicht usw.) geprüft werden, in welchen Fällen sich Nu t- zungen der Sportstätten für die Zwecke des Ganztages realisieren lassen. Parallel dazu wird damit begonnen, auch die städtischen Sportstätten zu betrachten, welche sich in der Nähe von Schulen befinden, die zwar derzeit noch den Ganztagsbedarf decken können, wo j e- doch bereits jetzt abzusehen ist, dass dies auf Dauer nicht der Fall sein wird. Zudem wird die Verwal- tung weitere Optionen zur Raumgewinnung für den Offenen Ganztag prüfen. An dieser Stelle sind zuerst die über das gesamte Stadtgebiet verteilten Jugendeinrichtungen und kirchlichen Institutionen zu nennen. Auch die Anmietungen privater Sportstätten oder anderer Räume kommen in Frage.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2447/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 19.08.2020
- Erstellt
- 10.08.2020 15:07