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2447/2020

Kooperationen zwischen Offenen Ganztagsschulen und Sportvereinen

Mitteilung Ausschuss 19.08.2020

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 27.08.2020, TOP 6.10

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4014 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/400/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2447/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.08.2020 
Jugendhilfeausschuss 25.08.2020 
Sportausschuss 27.08.2020 
 
Kooperationen zwischen Offenen Ganztagsschulen und Sportvereinen 
In früheren Mitteilungen der Verwaltung an die Fachausschüsse wurde bereits darauf hingewiesen, 
dass trotz der vergleichsweise hohen Versorgungsquote in Köln an einigen Schulstandorten der aktu-
elle Bedarf an Plätzen im Offenen Ganztag aufgrund der räumlichen Situation nicht gedeckt werden 
kann. 
 
Gleichwohl verfolgt das Bildungsdezernat das gesamtstädtische Ziel, allen Kindern mit entsprechen-
den Bedarfen einen OGS -Platz anbieten zu können. Weiterhin haben di e Regierungsparteien auf 
Bundesebene im Koalitionsvertrag die Schaffung eines Rechtsanspruches auf einen Ganztagsplatz 
für Kinder im Grundschulalter festgelegt, welcher voraussichtlich bis 2025 realisiert werden soll. 
 
Zu beachten sind die derzeitigen Hemm nisse im Schulbau. Alle zusätzlichen ganztagsspezifischen 
Baumaßnahmen werden in die bestehende Priorisierung eingeordnet werden müssen und damit in 
Konkurrenz zu schulplatzerhaltenden und –schaffenden Maßnahmen treten. Die anschließende Um-
setzung wird in vielen Fällen einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, der über das Jahr 2025 
hinausgeht. 
 
Deshalb werden alternative Konzepte zur Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten geprüft, wobei da-
hingehend der Fokus zunächst auf die Möglichkeit von Kooperationen zwischen Schulen und Sport-
vereinen gelegt wird. In Zusammenarbeit der Bereiche Integrierte Jugendhilfe - und Schulentwick-
lungsplanung sowie Sport- und Schulverwaltung wurden alle städtischen Sportstätten ermittelt, wel-
che sich in einem Entfernungsradius von 250 m, 500 m sowie 750 m zu den Schulen mit Primarstufe 
befinden. Im Hinblick darauf, dass die fußläufige Erreichbarkeit für die Kinder gewahrt bleiben muss, 
wurden weiter entfernte Sportstätten nicht berücksichtigt. In der Praxis hat sich allerdings herausge-
stellt, dass die tatsächlichen Entfernungen oft etwas größer als die Radien sind. 
 
In einem ersten Schritt galt es nun zu prüfen, ob die ausgewählten Sportstätten als räumliche Alterna-
tiven für jene Schulen in Frage kommen, die über sehr geringe Versor gungsquoten verfügen und ih-
ren Ganztagsbedarf schon jetzt nicht decken können. Hiervon sind insbesondere Standorte in Wohn-
bereichen mit besonderem Jugendhilfebedarf betroffen. Noch vor den Sommerferien erfolgte deshalb 
gemeinsam mit den Vertretern der Vere ine die Besichtigung von rund 20 Sportstätten. Dabei wurde 
festgestellt, dass für knapp die Hälfte der Stätten eine schulische Nutzung denkbar wäre und hierfür 
Beschaffungen und Installationen in überschaubarem Umfang getätigt werden müssten. 
 
Zeitnah nach den Sommerferien wird eine Kontaktaufnahme mit den Schulleitungen erfolgen, deren 
Standorte für eine Kooperation mit einem Sportverein in Frage kommen könnten. Die Schulleitungen 
waren bislang nicht in die Überlegungen und Ortsbesichtigungen involviert. Es muss nun unter B e-

2 
 
rücksichtigung mehrerer Faktoren (konzeptionelle Anbindung an die OGS, Verpflegungssystem, tat-
sächliche Länge des Fußweges, Aufsichtspflicht usw.) geprüft werden, in welchen Fällen sich Nu t-
zungen der Sportstätten für die Zwecke des Ganztages realisieren lassen. 
 
Parallel dazu wird damit begonnen, auch die städtischen Sportstätten zu betrachten, welche sich in 
der Nähe von Schulen befinden, die zwar derzeit noch den Ganztagsbedarf decken können, wo j e-
doch bereits jetzt abzusehen ist, dass dies auf Dauer nicht der Fall sein wird. Zudem wird die Verwal-
tung weitere Optionen zur Raumgewinnung für den Offenen Ganztag prüfen. An dieser Stelle sind 
zuerst die über das gesamte Stadtgebiet verteilten Jugendeinrichtungen und kirchlichen Institutionen 
zu nennen. Auch die Anmietungen privater Sportstätten oder anderer Räume kommen in Frage.

Beratungsverlauf (3)

24.08.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.08.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.08.2020 Sportausschuss
TOP 6.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2447/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
19.08.2020
Erstellt
10.08.2020 15:07