Mandari Insight

2330/2020

Konzept zur Vergabe der Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künstler*innenförderung Bildende Kunst) ab 2020

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.08.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020, TOP 10.38

Anlage 4 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll KUK 31.08.2020

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift zu 2330_2020 KUK 25.08.2020

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Beschlussvorlage zur Vergabe der Arbeits- und Recherchestip. 2020ff

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5, Auszug aus FA 07-09-2020 zu 2330-2020

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Beschlussvorlage zur Vergabe der Arbeits- und Recherchestip. 2020ff

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll KUK 31.08.2020

1643 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Kunst und Kultur 
Frau Maida 
Telefon:  (0221) 221-23657  
Fax       :  (0221) 221-24141 
E-Mail:  Kerstin.Maida@stadt-koeln.de 
Datum: 01.09.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sondersitzung des Ausschusses 
Kunst und Kultur vom 31.08.2020 
öffentlich 
4.5 Konzept zur Vergabe der Stipendien ohne Altersb egrenzung (Künst- 
ler*innenförderung Bildende Kunst) ab 2020 
2330/2020 
Der Ausschuss für Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu be- 
schließen: 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beschließt die Fortsetzung der Vergabe von jährlich  15 Stipendien oh- 
ne Altersbegrenzung (Künstler*innenförderung Bildende Kunst) ab 2020 durch das 
Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender Künstler e.V. (Kulturwerk des BBK 
Köln e.V.), gemäß dem 2019 erarbeiteten Konzept Variante A (Vorlagen Nr. 
3567/2019) für ein weiteres Jahr . 
 
2. Weiterhin beschließt der Rat die Erhöhung der Institutionellen Förderung für das 
Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler Köln e.V. 
um 90.000 € zweckgebunden für die Umsetzung des beschlossenen Konzeptes 
Variante A und für den Zeitraum 2020 bis 2023 (Strukturförderung, vgl. Vorlage 
1995/2020).  
Die Mittel in Höhe von 90.000 € p.a. für die Vergabe 
 der Stipendien ohne Alters- 
begrenzung (Künstler*innenförderung Bildende Kunst) stehen durch die finanz- 
neutrale Umschichtung aus den Mitteln „Künstler*innenförderung Bildende Kunst 
Stipendien ohne Altersbegrenzung“ der Sparte Bildende Kunst zur Verfügung.  
 
3. Die weitere Vergabe wird Anfang des kommenden Ja hres erörtert.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 3 - Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift zu 2330_2020 KUK 25.08.2020

2584 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Kunst und Kultur 
Frau Maida 
Telefon:  (0221) 221-23657  
Fax       :  (0221) 221-24141 
E-Mail:  Kerstin.Maida@stadt-koeln.de 
Datum: 28.08.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 45. Sitzung des 
Ausschusses Kunst und Kultur vom 25.08.2020 
öffentlich 
4.12 Konzept zur Vergabe der Stipendien ohne Alters begrenzung (Künst- 
ler*innenförderung Bildende Kunst) ab 2020 
2330/2020 
Frau von Bülow: Der Hauptausschuss hat hierzu im letzten Jahr beschlossen, die 
Stipendienvergabe über den Bundesverband Bildender Künstler e.V. zu steuern. 
Verbunden mit der Aufgabe an die Verwaltung sich zu Beginn des Jahres 2020 mit 
dem BBK über den weiteren Prozess abzustimmen. Diese Abstimmung habe nicht 
stattgefunden. Die Vorlage ist ihrer Meinung nach nicht richtige Antwort auf den Auf- 
trag des Hauptausschusses.  
Sie hinterfragt die Alternativvorschläge – warum sind bei Umsetzung durch den BBK 
15 Stipendien möglich und bei Umsetzung durch das Kulturamt 16? 
Frau Foerster antwortet: Die Stipendien wurden Ende 2019 ausgeschrieben. Die 
Vergabe lief bis einschließlich Juni 2020. Die Abschlussveranstaltung hat am 16. Juli 
gemeinsam mit dem BBK stattgefunden. Das Kulturamt hat den ersten Turnus der 
Vergabe abgewartet und den Prozess bewertet. Dieser wurde für gut befunden. Da 
in Gesprächen deutlich wurde, dass die von der Verwaltung bevorzugte Alternative A 
nicht beschlussfähig sein könnte, legt die Verwaltung auch Beschlussvariante B vor. 
Hier würde das Kulturamt die Vergabe steuern. Durch die Einsparungen beim Perso- 
nal kann ein Stipendium mehr ausgelobt werden. Sie unterstreicht aber die erfolgrei- 
che und enge Zusammenarbeit mit dem BBK.   
Mit den kulturpolitischen Sprechern wurde das Konzept in seinen beiden Varianten 
intensiv und detailliert diskutiert. Dem Wunsch, dass die Vergabe durch die Stadt 
gesteuert wird, trägt der Alternativvorschlag Rechnung.  
Herr Sörries: Hinterfragt, ob die laut Beschlussalternative B zu schaffende Planstelle 
nicht neue Kosten verursacht.

Frau Foerster : Die zugesetzte Stelle kümmert sich nicht ausschließlich um diese 
Stipendien sondern auch um weitere Förderstipendien und Preise.  
Frau von Bülow meldet weiteren Beratungsbedarf an und bittet um Vertagung auch 
dieses Tagesordnungspunktes in die Sondersitzung. 
Frau Dr. Bürgermeister  bittet eindringlich, dass es dann auch zu einer Beschluss- 
fassung kommt.  
Beschluss:  
Die Beratung und Entscheidung werden in eine kurzfristig einzuberufende Sondersit- 
zung vertagt. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 2 Beschlussvorlage zur Vergabe der Arbeits- und Recherchestip. 2020ff

3755 Zeichen

Variante B          Anlage 2 
Konzept zur Vergabe von Stipendien ohne Altersbegrenzung 
(Künstler*innenförderung Bildende Kunst) 
„Recherche- und Arbeitsstipendien Bildende Kunst der Stadt Köln“ 
Ziele und Kriterien 
Ziel der „Recherche- und Arbeitsstipendien Bildende Kunst der Stadt Köln“ soll es sein, 
professionellen Kölner Künstlerinnen und Künstlern ohne Altersbeschränkung die 
Durchführung selbst gewählter Recherche- und Produktionsvorhaben zu ermöglichen. Die 
2019 mit der freien Szene ausgearbeitete Konzeption der Stipendien sieht vor, dass sich 
auch Kuratorinnen und Kuratoren auf die Ausschreibung bewerben und bis zu zwei 
Stipendien je Antragslage pro Jahr erhalten können. 
Art, Anzahl und Kriterien der Stipendien 
Es werden jährlich 16 altersunabhängige Recherche- und Arbeitsstipendien vergeben, die 
mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind (80.000 Euro). In der Regel werden 14 Stipendien an 
Bildende Künstlerinnen und Künstler sowie bis zu zwei Stipendien an Kuratorinnen und 
Kuratoren mit Wohnsitz in Köln vergeben. Über die konkrete Anzahl der Kuratoren- 
Stipendien entscheidet die unabhängige Fachjury je nach Antragslage. 
Kriterien für die Stipendienvergabe sind die Qualität bisheriger künstlerischer bzw. 
kuratorischer Arbeiten und die Qualität des Recherche-/Arbeitsvorhabens. Eine Bewerbung 
kann jährlich stattfinden, eine Förderung aber nur alle zwei Jahre. 
Eine Stipendienvergabe ist ausgeschlossen, wenn der Bewerber oder die Bewerberin im 
aktuellen Antragsjahr bereits ein Stipendium der Stadt Köln oder eine Projektförderung der 
Stadt Köln für dasselbe Projekt erhält. Ausgeschlossen sind Bewerber*innen, die an einer 
Hochschule immatrikuliert sind. 
Auswahlentscheidung für Stipendien 
Für die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten wird eine Jury aus fünf 
stimmberechtigten Mitgliedern eingesetzt, die sich aus mindestens zwei Künstler*innen 
sowie Kunsthistoriker*innen und Kurator*innen zusammensetzt. Die Mitglieder der Jury sind 
ausschließlich Sachverständige/Fachexperten, von denen drei Jurymitglieder zur 
Vermeidung von Befangenheit nicht aus Köln kommen sollen. Es erfolgt eine Rotation in der 
Besetzung. Die Entscheidung über die Jurybesetzung wird vom Kulturamt in Absprache mit 
der Interessensvertretung AIC, dem Kulturwerk des BBK Köln e.V. und der Temporary 
Gallery als wichtigen Pionierpartnern des Projektes einvernehmlich getroffen. 
An den Jurysitzungen nimmt neben den stimmberechtigten Mitgliedern beratend die 
Referentin für Bildende Kunst als Vertreterin des Kulturamts sowie ein/e Protokollant/in ohne 
Stimmrecht teil. 
Die Jury erhält für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung, die sich an der 
Anzahl der Bewerbungen und dem Zeitaufwand orientiert, Kosten für eine mögliche Anreise 
bereits abdeckt und im Verhältnis zu vergleichbaren Stipendienprogrammen von der 
Kulturverwaltung festgelegt wird.

Auslobung, Organisation, Abwicklung und Verwaltung übernimmt das Kulturamt der Stadt 
Köln. 10.000 Euro fließen in die Deckung der dafür anfallenden Organisations-, Sachkosten, 
Honorare sowie weitere entstehende Kosten.  
Zu den Aufgaben im Rahmen der Stipendienvergabe gehören u.a.: 
- Ausschreibungstext erstellen  
- Öffentlichkeits- und Pressearbeit  
- Digitales Antragsformular und Bewerbungsverfahren entwerfen und umsetzen 
- Betreuung und Wartung der Website 
- Bearbeitung von Rückfragen 
- Verträge und Absprachen mit den Jurymitgliedern 
- Vorbereitung, Organisation und Dokumentation der Jurysitzung 
- Benachrichtigung aller Bewerber*innen 
- Verträge mit Stipendiat*innen und Auszahlungsvereinbarungen 
- Sammeln, Einfordern der Abschlussberichte 
- Dokumentation der Stipendiat*innenjahrgänge (online) 
- Finanzverwaltung 
 
Köln, 20.7.2020

Anlage 5, Auszug aus FA 07-09-2020 zu 2330-2020

1644 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 08.09.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 07.09.2020  
öffentlich 
10.55 Konzept zur Vergabe der Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künst-
ler*innenförderung Bildende Kunst) ab 2020 
2330/2020 
 
 
Geänderter Beschluss in der Fassung des Ausschusses Kunst und Kultur: 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat beschließt die Fortsetzung der Vergabe von 15 Stipendien ohne Altersbe-
grenzung (Künstler*innenförderung Bildende Kunst) ab 2020 durch das Kulturwerk 
des Bundesverbandes Bildender Künstler e.V. (Kulturwerk des BBK Köln e.V.), 
gemäß dem 2019 erarbeiteten Konzept Variante A (Vorlagen Nr. 3567/2019) für 
ein weiteres Jahr. 
 
2. Weiterhin beschließt der Rat die Erhöhung der Institutionellen Förderung für das 
Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler Köln e.V. 
um 90.000 € zweckgebunden für die Umsetzung des beschlossenen Konzeptes 
Variante A und für den Zeitraum 2020 bis 2023 (Strukturförderung, vgl. Vorlage 
1995/2020).  
Die Mittel in Höhe von 90.000 € p.a. für die Vergabe der Stipendien ohne Alters-
begrenzung (Künstler*innenförderung Bildende Kunst) stehen durch die finanz-
neutrale Umschichtung aus den Mitteln „Künstler*innenförderung Bildende Kunst 
Stipendien ohne Altersbegrenzung“ der Sparte Bildende Kunst zur Verfügung.  
 
3. Die weitere Vergabe wird Anfang des kommenden Jahres erörtert. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Beschlussvorlage Rat

13045 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 2330/2020 
Freigabedatum 
20.08.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Konzept zur Vergabe der Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künstler*innenförderung 
Bildende Kunst) ab 2020 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Variante A 
 
1. Der Rat beschließt die Fortsetzung der Vergabe von jährlich 15 Stipendien ohne Altersbegrenzung 
(Künstler*innenförderung Bildende Kunst) ab 2020 durch das Kulturwerk des Bundesverbandes 
Bildender Künstler e.V. (Kulturwerk des BBK Köln e.V.), gemäß dem 2019 erarbeiteten Konzept 
Variante A (Vorlagen Nr. 3567/2019). 
 
2. Weiterhin beschließt der Rat die Erhöhung der Institutionellen Förderung für das Kulturwerk des 
Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler Köln e.V. um 90.000 € zweckgebunden 
für die Umsetzung des beschlossenen Konzeptes Variante A und für den Zeitraum 2020 bis 2023 
(Strukturförderung, vgl. Vorlage 1995/2020).  
Die Mittel in Höhe von 90.000 € p.a. für die Vergabe der Stipendien ohne Altersbegrenzung 
(Künstler*innenförderung Bildende Kunst) stehen durch die finanzneutrale Umschichtung aus den 
Mitteln „Künstler*innenförderung Bildende Kunst Stipendien ohne Altersbegrenzung“ der Sparte 
Bildende Kunst zur Verfügung.  
 
 
Variante B (Beschlussalternative) 
 
3. Der Rat beschließt die Vergabe von 16 Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künst-
ler*innenförderung Bildende Kunst) für den Umsetzungszeitraum ab 2020 gemäß dem im Anhang 
beigefügten Konzept Variante B. Die Auslobung, Organisation und Abwicklung der Stipendien er-
folgt durch das Kulturamt und die dort zum Stellenplan 2020/2021 eingerichtete und bis 
31.12.2022 befristete Planstelle für die Bearbeitung der bisherigen Förderstipendien und Preise 
beim Kulturamt. 
 
Die Mittel für beide Varianten stehen, vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedin-
gungen, im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in 
Höhe von 90.000 € p.a. im Haushaltsplan 2020/21 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung zur 
Verfügung.  
Ausschuss Kunst und Kultur 25.08.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020 
Rat 10.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  90.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021-2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    90.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Hintergrund 
Mit Beschluss des Rates zur Haushaltssatzung 2019 wurden 90.000 Euro für “Künst-
ler*innenförderung Bildende Kunst (Stipendien ohne Altersbegrenzung)“ mit Fortschreibung in der 
mittelfristigen Finanzplanung im Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Trans-
feraufwendungen eingestellt.  
 
Die Kulturverwaltung hat im Frühjahr 2019 Recherchen zu deutschlandweit existierenden Arbeits- und 
Recherchestipendien im Bereich Bildende Kunst angestellt und sich im März 2019 zu einem Kölner 
Konzept mit den lokalen Interessensvertretungen in der Bildenden Kunst geeinigt. Die Ergebnisse 
waren im Anhang der Beschlussvorlagen Nr. 3567/2019 (hier: Konzept Variante A von 2019) be-
schrieben.  
 
In seiner Sitzung am 04.11.2019 hat der Hauptausschuss der Dringlichkeitsentscheidung zugestimmt 
und der Rat in seiner Sitzung diese am 07.11.2019 genehmigt. Damit wurde der Realisierung dieses 
Konzeptes für 2019 zugestimmt, die Umsetzung wie von der Kulturverwaltung empfohlen dem Kul-
turwerk des BBK Köln e.V. für das erste Jahr (Durchführungszeitraum bis 1. Jahreshälfte 2020) zu 
übergeben und sich für die weitere Vergabe ab 2020 ein Alternativkonzept von der Kulturverwaltung

3 
vorlegen zu lassen.  
 
Rückblick auf die Stipendienvergabe 2019 inklusive Evaluation 
 
Nach dem Ratsbeschluss vom 07.11.2019 erfolgte die erstmalige Ausschreibung der 15 Arbeits- und 
Recherchestipendien mit Bewerbungsfrist bis 31. Dezember 2019. Intention der Förderung war laut 
Konzept (Vorlagen Nr. 3567/2019) professionellen Kölner Künstler*innen sowie Kurator*innen der 
bildenden Kunst zu ermöglichen, sich für die Zeit der Förderung ohne wirtschaftlich-materiellen 
Zwang auf ein individuelles künstlerisches Projekt konzentrieren zu können. Die selbst gewählten 
Recherche- und Arbeitsvorhaben konnten die Recherche oder Vorarbeit an einem bestimmten Thema 
umfassen, die Entwicklung von Projekten, Erschließung neuer/anderer Arbeitstechniken oder die 
Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten. 
 
Aus den über 170 Einsendungen von Bewerber*innen aller Altersstufen wurden Anfang Februar 2020 
in einer Jurysitzung 13 Künstler*innen sowie eine Kuratorin und ein Kurator ausgewählt. Die dazu 
konstituierte Fachjury bestand aus Rochus Aust (Installationskünstler, Köln), Renata Cervetto  (Ku-
ratorenteam der 11. Berlin Biennale, Berlin), Maurice Funken (Direktor Neuer Aachener Kunstverein, 
Aachen), Ulrike Möschel (Bildende Künstlerin, Düsseldorf) und der Juryvorsitzenden Aneta Rost-
kowska (Direktorin Temporary Gallery, Köln). Die Fachreferentin für Bildende Kunst und Neue Medi-
en des Kulturamtes hat beratend an der Jurysitzung teilgenommen. 
 
Die Stipendienauszahlungen in Höhe von jeweils 2.500 Euro tätigte der Kulturwerk des BBK Köln e. 
V. in den Monaten Februar und März 2020 aus dem Zuschuss, der ihm aus Haushaltsmitteln noch im 
Jahr 2019 ausgezahlt wurde. Die Berichte der Stipendiat*innen gingen Ende Juni 2020 beim Kultur-
werk des BBK Köln e.V. ein. Seinen Abschluss fand das erste Vergabejahr in einer gemeinsam kon-
zipierten Abschluss- und Feedbackveranstaltung am 16. Juli 2020 in den Räumen des Projektpart-
ners, der Temporary Gallery – Zentrum für zeitgenössische Kunst. Teilgenommen haben neben Ver-
treter*innen des Kulturwerkes des BBK e.V., der Temporary Gallery und des Kulturamtes elf Stipen-
diat*innen, weitere (Corona bedingt) nur 20 Interessierte vor Ort und rund 120 Zuhörer*innen online 
dank eines zeitgleichen Live-Streams.  
Vorteile dieser Verfahrensweise zur Stipendienvergabe und somit der von der Kulturverwaltung präfe-
rierten Konzept Variante A sind: 
 
 Das Verfahren folgt Grundsätzen, die bei den Gesprächen zur Kulturentwicklungsplanung 
2018 von der Szene geäußert wurden und die eine partizipative Mitgestaltung und kooperative 
Mitbestimmung sowie ein Empowerment der zentralen Strukturen der Szene angeregt haben. 
 Neben dem Literaturhaus Köln, das seit 2018 die Vergabe von Arbeitsstipendien der Stadt 
Köln im Bereich Literatur organisiert, wird durch den Beschluss der Konzept Variante A eine 
weitere Spartenvertretung mit der Organisation und Durchführung von Arbeitsstipendien im 
niedrigen Zuschussbereich von 5.000 Euro pro Stipendium betraut.  
 Es entsteht durch die Stipendienvergabe in der Konzept Variante A ein eindeutiger Mehrwert 
für die beteiligten Strukturen und die Kunstszene insgesamt, wie die Evaluation des Pilotjah-
res 2019 zeigt:  
a) die Kooperation zwischen dem Kulturwerk des BBK e.V. und der Temporary Gallery wurde 
gestärkt  
b) die multiperspektivische Herangehensweise an die Themen der Ausschreibung, Organisa-
tion, Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsorganisation verbesserte das Ergebnis  
c) das im Pilotjahr geschaffene Portal für das Online-Bewerbungsverfahren wurde von den 
Bewerber*innen als gut und einfach im Umgang bewertet, die Vorgaben zur Bewerbung als 
klar und das Verfahren insgesamt als transparent, die Rückmeldungen auf Anfragen während 
der Bewerbungsphase wurden als schnell beurteilt, ebenso die Beratung bei steuerrechtlichen 
Fragen (Kompetenzbereich des BBK e.V.)   
d) der Kreis an Bewerber*innen konnte durch die Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung der

4 
Strukturen deutlich erweitert werden, wozu möglicherweise auch die niedrigere Hemmschwel-
le bei der Beantragung beigetragen haben könnte  
e) neue Kooperationen innerhalb der Szene sind im Zuge der Stipendienvergabe und der Ab-
schlussveranstaltung entstanden, die nicht zuletzt Planungen gemeinsamer Ausstellungspro-
jekte in Gang gesetzt haben 
f) die Organisation und Vergabe durch das Kulturwerk des BBK e.V. in Kooperation mit der 
Temporary Gallery hat zu einer weiteren Wertschätzung der freien Einrichtungen geführt, wel-
che deren Arbeit nicht nur im lokalen Kontext fördert und stärkt  
 
Aus der reinen Vergabe von Stipendien ist ein kreativer Prozess mit einer ganzen Reihe von Vorteilen 
geworden, so wie es die Kulturverwaltung bestenfalls intendiert hatte. Im Pilotjahr konnten die Erwar-
tungen an diese neue Form der Mitgestaltung und Mitbestimmung, die auch im Sinne der Verwaltung 
ist, verifiziert werden. 
 
Vergabe der Stipendien ab 2020  
 
Die Evaluation des ersten Vergabejahres in der oben beschrieben Weise (Konzept Variante A) ist aus 
Sicht der Kulturverwaltung und aus Sicht des Fachbeirates Bildende Kunst der Stadt Köln durchweg 
positiv verlaufen und wird deshalb als bevorzugte Variante im vorliegenden Beschlussvorschlag emp-
fohlen.  
 
Das in der Variante B genannte Alternativkonzept (siehe Anhang 2: Konzept Variante B) sieht vor, 
dass die Auslobung, Organisation und Abwicklung der Stipendien ab 2020 durch das Kulturamt und 
die dort zum Stellenplan 2020/2021 eingerichtete und bis 31.12.2022 befristete Planstelle für die Be-
arbeitung der bisherigen Förderstipendien und Preise beim Kulturamt erfolgt. Inwieweit die dann zu-
sätzlichen, neben den bisher vorgesehenen Aufgaben dort leistbar sind, kann derzeit mangels prakti-
scher Erfahrungen noch nicht beurteilt werden; die Stelle war bis dato faktisch noch nicht vollinhaltlich 
besetzt. Vor diesem Hintergrund ist gegebenenfalls ein Stellen- und Personalmehrbedarf in noch zu 
bemessendem Umfang zu berücksichtigen. 
 
Bei Konzept Variante B kann ein Stipendium in Höhe von 5.000 Euro mehr vergeben werden. Über 
die Auswahl entscheidet weiterhin eine Jury, die für diese Tätigkeit wie im Vorjahr entlohnt wird. Eine 
Abschluss- und Feedbackveranstaltung wird es in der Konzept Variante B ohne eine Ausweitung der 
Ressourcen nicht geben können, da der damit verbundene Aufwand die Kapazitäten der vorgenann-
ten Planstelle in jedem Fall deutlich übersteigt. 
Die Organisationskosten in Höhe von 10.000 Euro fließen u.a. in die (Jury-)Honorare, Arbeitsplatz-, 
Materialkosten, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation (jedoch nicht: eventuelle städtische 
Personalmehrkosten). Die für die Variante B über die 10.000 € hinaus benötigten Mehraufwendungen 
werden im lfd. Teilplanbudget zulasten anderer Maßnahmen gedeckt. 
 
Umsetzung: 
Für die Vergabe der Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künstler*innenförderung Bildende Kunst) ab 
2020 sieht die Kulturverwaltung weiterhin ein Förderbudget in Höhe von 90.000 Euro pro Jahr vor. 
Die Umsetzung dieses Förderinstrumentes in 2020 dient der dringend notwendigen Struktursicherung 
von Institutionen/Initiativen der freien Szene. Gerade 2020 ist aufgrund vieler weggefallener Ausstel-
lungs- und Residenzprojekte, Produktionsmöglichkeiten sowie abgesagter Kunstmessen ein existen-
ziell schwieriges Jahr für Künstler*innen. Durch die Arbeits- und Recherchestipendien kann hier von 
der Stadt entscheidende Abhilfe und von den Künstler*innen Vorarbeit für zukünftige Projekte geleis-
tet werden.   
 
Finanzierung: 
Die Mittel für beide Varianten stehen im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – 
Transferaufwendungen in Höhe von 90.000 € im Haushaltsplan 2020/21 einschließlich der mittelfristi-
gen Finanzplanung zur Verfügung. 
 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen, da

5 
zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch kein Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 ff verab-
schiedet wurde. Demzufolge ist die Vergabe der Stipendien ohne Altersbegrenzung 
(Künstler*innenförderung Bildende Kunst) nur möglich, sofern es die jeweilige Haushaltslage erlaubt.  
 
Begründung der Dringlichkeit  
Durch Verzögerungen im Abstimmungsprozess konnte die Vorlage erst später eingebracht werden. 
Ein Beschluss über das Konzept zur Vergabe der Stipendien ohne Altersbegrenzung ist unbedingt 
erforderlich, um die Stipendienvergabe für 2020 zeitlich noch realisieren zu können. Hierzu ist nach-
folgend ein Ausschreibungsverfahren mit Frist, ein Auswahlverfahren durch eine Jury und die eigent-
liche Vergabe in 2020 durchzuführen. 
 
 
Anlage 1: Konzept Variante A von 2019 
 
Anlage 2: Konzept Variante B

Anlage 1 Beschlussvorlage zur Vergabe der Arbeits- und Recherchestip. 2020ff

4803 Zeichen

Variante A          Anlage 1 
Konzept zur Vergabe von Stipendien ohne Altersbegrenzung 
(Künstler*innenförderung Bildende Kunst) 
„Recherche- und Arbeitsstipendien Bildende Kunst der Stadt Köln“ 
Ziele und Kriterien  
Ziel der „Recherche- und Arbeitsstipendien Bildende Kunst der Stadt Köln“ soll es sein, 
professionellen Kölner Künstlerinnen und Künstlern ohne Altersbeschränkung die 
Durchführung selbst gewählter Recherche- und Produktionsvorhaben zu ermöglichen. Die 
2019 mit der freien Szene ausgearbeitete Konzeption der Stipendien sieht vor, dass sich 
auch Kuratorinnen und Kuratoren auf die Ausschreibung bewerben und bis zu zwei 
Stipendien je Antragslage pro Jahr erhalten können. 
Art, Anzahl und Kriterien der Stipendien 
Es werden jährlich 15 altersunabhängige Recherche- und Arbeitsstipendien vergeben, die 
mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind (75.000 Euro). In der Regel werden 13 Stipendien an 
Bildende Künstlerinnen und Künstler sowie bis zu zwei Stipendien an Kuratorinnen und 
Kuratoren mit Wohnsitz in Köln vergeben. Über die konkrete Anzahl der Kuratoren-
Stipendien entscheidet die unabhängige Fachjury je nach Antragslage.  
Kriterien für die Stipendienvergabe sind die Qualität bisheriger künstlerischer bzw. 
kuratorischer Arbeiten und die Qualität des Recherche-/Arbeitsvorhabens. Eine Bewerbung 
kann jährlich stattfinden, eine Förderung aber nur alle zwei Jahre. 
Eine Stipendienvergabe ist ausgeschlossen, wenn der Bewerber oder die Bewerberin im 
aktuellen Antragsjahr bereits ein Stipendium der Stadt Köln oder eine Projektförderung der 
Stadt Köln für dasselbe Projekt erhält. Ausgeschlossen sind Bewerber*innen, die an einer 
Hochschule immatrikuliert sind.  
Auswahlentscheidung für Stipendien 
Für die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten wird eine Jury aus fünf stimm-
berechtigten Mitgliedern eingesetzt, die sich aus mindestens zwei Künstler*innen sowie 
Kunsthistoriker*innen und Kurator*innen zusammensetzt. Die Mitglieder der Jury sind 
ausschließlich Sachverständige/Fachexperten, von denen drei Jurymitglieder zur 
Vermeidung von Befangenheit nicht aus Köln kommen sollen. Es erfolgt eine Rotation in der 
Besetzung alle 3 Jahre. Die Entscheidung über die Jurybesetzung wird in Absprache 
zwischen dem Kulturwerk des BBK Köln e.V. und dem Kulturamt einvernehmlich getroffen. 
An den Jurysitzungen nehmen neben den stimmberechtigten Mitgliedern als Beisitzer/in 
ohne Stimmrecht ein/e Vertreter/in des BBK Köln e.V., außerdem die Referentin für Bildende 
Kunst als Vertreterin des Kulturamts sowie ein/e Protokollant/in ohne Stimmrecht teil. 
Die Jury erhält für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung, die sich an der 
Anzahl der Bewerbungen und dem Zeitaufwand orientiert, Kosten für eine mögliche Anreise 
bereits abdeckt und im Verhältnis zu vergleichbaren Stipendienprogrammen von der 
Kulturverwaltung festgelegt wird.

Auslobung, Organisation und Abwicklung 
Aufgrund des fachlichen Austausches mit anderen Städten und Regionen zum Thema der 
individuellen Künstlerförderung ist anzunehmen, dass es bei den neuen „Arbeits- und 
Recherchestipendien Bildende Kunst der Stadt Köln“ zu weit höheren Bewerber- und 
Antragszahlen kommt, als bei den bisher existierenden Förderstipendien der Stadt Köln oder 
der Projektförderung. 
Verwaltung und Organisation übernimmt die dadurch nochmals gestärkte Interessens-
vertretung der Kölner Künstlerinnen und Künstler, das Kulturwerk des BBK Köln e.V., in 
enger Abstimmung mit dem Kulturamt der Stadt Köln. Die anteiligen Organisationskosten in 
Höhe von 15.000 Euro (ca. 17%) fließen in die Honorierung der Jury sowie den 
Organisationsaufwand zur Ausschreibung, Juryvor- und Nachbearbeitung (Details s.u.) 
sowie eine kostengünstige Abschlussveranstaltung in Form eines diskursiven Formates, die 
den Wünschen der Szene nach fachlichem Austausch- und Feedback gerecht werden sollte.  
 
Zu den Aufgaben des Kulturwerkes des BBK Köln e.V. gehören: 
- Ausschreibungstext erstellen – in Abstimmung mit dem Kulturamt 
- Öffentlichkeits- und Pressearbeit – in Abstimmung mit dem Kulturamt 
- elektronisches Antragsformular mit Uploadfunktion entwerfen und einrichten 
- Betreuung und Wartung der Website 
- Bearbeitung von Rückfragen, Erstellung FAQ usw. 
-  Verträge und Absprache mit den Jurymitgliedern 
- Vorbereitung, Organisation und Dokumentation der Jurysitzung 
- Benachrichtigung aller Bewerber*innen 
- Verträge mit Stipendiat*innen und Auszahlungsvereinbarungen 
- Sammeln, Einfordern der Abschlussberichte 
- Konzeption und Durchführung der Abschlusspräsentation 
- Buchhaltung 
Für die Durchführung der oben genannten Aufgaben wird vom Projektträger Personal 
eingesetzt oder neu akquiriert, dass bereits entsprechende berufliche Vorerfahrung 
einbringen kann.  
Köln, 17.09.2019

Beratungsverlauf (3)

25.08.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 10.55 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 10.38 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2330/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.08.2020
Erstellt
29.07.2020 12:47