Mandari Insight

0554/2017

Förderprojekt "Einwanderung gestalten NRW"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.11.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2017, TOP 10.16

Anlage Statusbericht Niederschrift AG

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage zur Vorlage 0554-17

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Anlage Statusbericht Zieldatei

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Ansehen

Anlage Statusbericht Niederschrift AG

29813 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin

Amt für Integration und Vielfalt
Frau Meier

Telefon: (0221) 221 30892
Fax: (0221) 221 27214
E-Mail: Einwanderung_gestalten@stadt-koeln.de

Datum: 05.09.2019

6. Treffen der Arbeitsgruppe des Förderprojektes „Einwanderung gestalten“
am Mittwoch, den 04.09.2019, 10:00 Uhr — 11:30 Uhr

. Ministerium für Kinder, Familie,
. Einwanderu Ng Flüchtlinge und Integration
m gestalten NRW des Landes Nordrhein-Westfalen

Gefördert aus Mitteln des MKFFI

Niederschrift über die 6. Sitzung der Arbeitsgruppe „Einwanderung gestalten NRW“ am 04.09.2019

Anwesend waren:

Adrian Klaus Ehrenamt

Albrot Bettina 40 Amt für Schulentwicklung

Böhnke Andrea 16 Amt für Integration und Vielfalt (Projektkoordination)
Bosbach Marita LIGA der Wohlfahrtsverbände — Deutsches Rotes Kreuz
Dangel Alina 11 Personal- und Verwaltungsmanagement

Hodissen Ulrike 16 Amt für Integration und Vielfalt (Projektkoordination)
Holtz Vera Agentur für Arbeit Köln

Kaven Uwe 33 Ausländeramt

Klussmann Jens 16 Amt für Integration und Vielfalt

Kuntze Monika LIGA der Wohlfahrtsverbände - Caritasverband
Liesenfeld Bianca 20 Kämmerei

Meier Kathryn 16 Amt für Integration und Vielfalt (Projektkoordination)
Ochlast Thomas Jobcenter

Oster Inzen 16 Amt für Integration und Vielfalt (Projektleitung)

Roth Klaus Ehrenamt

Schumacher Dirk 50 Amt für Soziales und Senioren

Schwamborn Stefan 16 Amt für Integration und Vielfalt

Wuttke Angelika Ehrenamt

Entschuldigt fehlten:

Frankfurt university of applied sciences

OB/2 Büro der Oberbürgermeisterin — Strategische Steuerung
12 Amt für Informationsverarbeitung

42 Amt für Weiterbildung

51 Amt für Kinder, Jugend und Familie

53 Gesundheitsamt

56 Amt für Wohnungswesen

Niederschrift über die 6. Sitzung der Arbeitsgruppe „Einwanderung gestalten NRW" am 04.09.2019

Tagesordnung

1. Begrüßung
2. Darstellung des aktuellen Sachstandes

3. Einführung eines rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagements

1. Begrüßung

Herr Oster begrüßt die Anwesenden zur 6. Sitzung der Arbeitsgruppe. Vor Eintritt in die Ta-
gesordnung führt er aus, dass dies nach rund 2,5 Jahren im Projekt Einwanderung gestal-
ten.NRW die letzte Sitzung der Arbeitsgruppe sei. Wie immer stelle sich die Frage, wie nach-
haltig solche Förderprojekte seien. Dank der guten Zusammenarbeit in Arbeitsgruppe und
Unterarbeitsgruppen habe man in der Projektlaufzeit gute Ergebnisse erreicht. Insbesondere
sei die enge Einbindung von externem Fach-Knowhow in das Verwaltungsprojekt hervorzu-
heben. Die Strukturen, die mit diesem Projekt geschaffen worden seien, sollen auch in der
künftigen Zusammenarbeit beibehalten werden.

2. Darstellung des aktuellen Sachstandes

Herr Schwamborn erläutert eingangs, die Projektverlängerung umfasse die Aufgabenstellun-
gen:

- Etablierung eines rechtskreisübergreifenden Casemanagement,

- Umsetzung der Handlungsempfehlungen zu Hürden und Bedarfslücken Bildung/Arbeit,

- Aufbau eines Integrationsmonitorings.

Gleichwohl sei in dieser letzten Sitzung die Mitteilung eines Sachstandes zu allen wesentli-
chen Beschlüssen der Arbeitsgruppe vorgesehen.

Frau Hodissen und Herr Schwamborn stellen den aktuellen Projektsachstand vor. Die Folien-
präsentation kann der Anlage 1 entnommen werden. Die Zieldatei ist der Niederschrift als
Anlage 2 beigefügt.

Auf Nachfrage von Herrn Adrian erklärt Frau Holtz, es gebe keine Überlegungen zur Einfüh-
rung von Videodolmetschen im Jobcenter, da das Jobcenter langjährige Erfahrungen und ei-
nen Rahmenvertrag mit einer telefonischen Dolmetscher-hotline habe.

Abschließend informiert Herr Schwamborn, dass Themen die im Projekt nicht abgeschlossen
werden konnten, im Amt für Integration und Vielfalt weiter verfolgt werden.

3. Einführung eines rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagements

Frau Böhnke und Frau Meier informieren über die aktuellen Entwicklungen zur Etablierung
eines rechtskreisübergreifenden Casemanagements für geflüchtete Menschen (Teilhabema-
nagement) und stellen die Eckpunkte des Konzeptes vor (siehe Anlagen 3 und 4).

Nach kurzer Beratung bittet Herr Oster um Abstimmung:

Beschluss:
Die Arbeitsgruppe beschließt das Konzept zum Teilhabemanagement in der vorliegenden
Fassung. Sie beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Pilotmodells.

Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt

Niederschrift über die 6. Sitzung der Arbeitsgruppe „Einwanderung gestalten NRW“ am 04.09.2019

Abschließend bedanken sich Herr Oster und Herr Schwamborn bei allen Beteiligten für die
konstruktive und gute Zusammenarbeit im Projekt. Insbesondere gehe der Dank auch an die
ehrenamtlichen Teilnehmer*innen für ihren Einsatz in zahlreichen Sitzungen der Arbeitsgrup-
pe und Unterarbeitsgruppen.

Herr Oster schließt die Sitzung und lädt zu einem gemeinsamen Ausklang und Austausch bei
Kaffee und Gebäck ein.

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Gez. Oster

Anlagenverzeichnis
Anlage 1 (zu TOP 2): Projektsachstand

Anlage 2 (zu TOP 2): Zieldatei
Anlage 3 (zu TOP 3): Sachstand Teilhabemanagement
Anlage 4 (zu TOP 3): Konzept KOKIP

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12.09.2019

TOP 2 Sachstand TOP 2 Sachstand
Vie ‚hen ielfaltskompetenz

Aktueller Rahmenvertrag kann bereits von allen Dienststellen „Expedition Vielfaltskompetenz" hat am 10.05.2019
genutzt werden (Laufzeit bis 31.10.2019) stattgefunden

Teilnehmer: verwaltungsinterne und externe

Ausschreibung für Folgevertrag läuft derzeit Projektteilnehmer*innen

Basis: verwaltungswelite Bedarfsabfrage

Ziel: Behandlungen von Fragestellungen, die für das
Thema öffnen und sensibilisieren sowie neue Impulse
geben.

Vorgesehener Vertragsbeginn: 01.11.2019

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TOP 2 Sachstand TOP 2 Sachstand
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* Rückmeldung von Ämtern/Institutionen

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Begleitung verständlich 8Q + deutsch
« Beschluss des AK Personal Book: Angebotsausbau Ist erfolgt; die Inhalte werden stetig der aktuellen

> Verbesserungsvorschläge werden aufgenommen Bedarfsiage angepasst
> überarbeitetes Personal Book wird online zur Verfügung

tun. Anfraı ın Dienststellen ‚edruckt und Verstetigung KAUSA
Sosgegeben auf Anfrage von Diensts ausgedrucktu Das Beratungsangebat ist durch die neuen Träger

Handwerkskammer und Lernende Region gesichert
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https’//www.kl-koeln.de/downioads/personal-book/

} 16 - Amt für Integration und Vielfalt } 16 - Amt für Integration und Vielfalt

TOP 2 Sachstand TOP 2 Sachstand

Folgeveranstaltung wurde als „Markt der Möglichkeiten“ gepiänt In einem ersten Schritt werden folgenden Fragestellungen
Ziel; Direkter Austausch relevanter Akteure mit Geflüchteten geklärt:

Veranstaltung im Juni musste aufgrund mangelnder Resonanz " Einbettung eines Integrationsmonitorings In bestehende oder
abgesagt werden im Aufbau befindliche Monitoringsysteme der Stadt Köln

Weiteres Vorgehen: » Einbettung eines Integrationsmonitorings in die Leitlinien

> Analyse und überarbeitete Planung im Rahmen Projekt nicht Integration und Vielfalt, die derzeit vom städtischen Amt für
möglich Integration und Vielfalt erarbeitet werden

> weltere Bearbeitung durch zuständige Fachkoordination im Amt
für Integration und Vielfalt

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Beschlussvorlage Rat

5874 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB 
 
Vorlagen-Nummer 
 0554/2017 
Freigabedatum 
08.03.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderprojekt "Einwanderung gestalten NRW" 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt die Teilnahme der Stadt Köln am Förderprojekt des Landes NRW „Einwanderung 
gestalten NRW“ im Zeitraum 01.04.2017 bis 31.03.2019. 
 
Das Finanzierungsvolumen für Personal- und anteilige Sachaufwendungen beträgt in den Haushalts-
jahren 2017-2019 insgesamt 434.150 €. Das Land NRW gewährt eine Förderung von 90% der zu-
wendungsfähigen Kosten. Der verbleibende kommunale Eigenanteil beträgt vorbehaltlich der Aner-
kennung der Förderfähigkeit der jeweiligen Kostenpositionen voraussichtlich rd. 57.900,- €. 
 
Zur Durchführung des Projektes beschließt der Rat für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 vorbehaltlich 
der Förderzusage des Landes die befristete Einrichtung von 1,5 Stellen für Projektkoordination/-
steuerung in der BGr. A 14 LBesG NRW (vgl. EG 14 Fg. 1 TVöD VKA) und 0,5 Stelle für Projektmit-
arbeit/Administration in der BGr. A 12 LBesG NRW (vgl. EG 11 TVöD VKA). 
Um die sofortige Besetzung der Stellen sicherzustellen, werden bis zum Inkrafttreten des Haushalts 
2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen zur Verfügung gestellt. 
 
 
Alternative : 
 
Die Stadt Köln stellt keinen Antrag auf Beteiligung an dem Landesprojekt „Einwanderung gestalten 
NRW“. 
Ausschuss Soziales und Senioren 09.03.2017 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 
Integrationsrat 20.03.2017 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 
Finanzausschuss 03.04.2017 
Rat 04.04.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  434.150 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 376.335  €      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Die Verwaltung hat auf den Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) des 
Landes NRW zum zeitlich befristeten Förderprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ für den Zeitraum 
01.04.2017 bis 31.03.2019 eine Interessenbekundung abgegeben, die positiv beschieden wurde. 
Aufgrund der engen zeitlichen Vorgaben des Landes wurde der Förderantrag durch die Verwaltung 
bis Ende Februar 2017 beim Land eingereicht. In diesem Förderantrag wird auf den Vorbehalt des 
noch ausstehenden Ratsbeschlusses hingewiesen. 
 
Ziel des Modellprojektes ist, die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zur Integration von allen 
zugewanderten Menschen in den Kommunen zu fördern. So soll ein systematisiertes und koordinier-
tes Vorgehen zwischen den kommunalen Dienststellen installiert werden, in dessen Mittelpunkt der 
zugewanderte Mensch mit seinen Potenzialen und individuellen Bedarfen steht. 
In Kooperation mit den betroffenen verwaltungsinternen und externen Akteuren wird für die entspre-
chenden Themenbereiche eine verbesserte Zusammenarbeit angestrebt und hierzu notwendige Pro-
zessoptimierungen umgesetzt. Wichtige Partner im Modellprojekt werden im Sinne einer verbesserten 
Vernetzung neben städtischen Dienststellen u. a. auch das Jobcenter Köln, freie Träger der Wohl-
fahrtspflege sowie Willkommensinitiativen sein. Ehrenamtlich tätige Mitbürger/-innen sind in den In-
tegrationsprozess einzubinden. Im Rahmen des Projektes werden die Zielvorstellungen konkretisiert, 
Verbesserungen erarbeitet und ein Maßnahmenkatalog erstellt. Hierbei sind Kundenorientierung, Ef-
fektivität und Effizienz vorrangige Faktoren zur Zielerreichung.  
 
Die Verwaltung sieht dieses Modellprojekt im Kontext der städtischen Verwaltungsreform. In dem 
Projekt wird eine bislang im Wesentlichen in festen Organisationsstrukturen verhaftete Fachverwal-
tung zu einer projektorientierten fachübergreifenden Arbeitsstruktur zur Bearbeitung von besonders 
komplexen Lebenslagen umstrukturiert.

3 
 
Zur Bearbeitung des Modellprojektes werden im Büro der Oberbürgermeisterin im Referat Flücht-
lingskoordination zwei Stellen -1,5 Stellen BGr. A 14 LBesG NRW (vgl. EG 14 Fg. 1 TVöD VKA) und 
0,5 Stelle BGr. A 12 LGBesG NRW (vgl. EG 11 TVöD VKA) - zugesetzt. Die Projektleitung obliegt 
dem Referat Flüchtlingskoordination. 
 
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die anfallenden Sachkosten in Höhe von 19.200 € im Haus-
haltsjahr 2017 werden aus vorhandenen Mitteln im Teilplan 0101 - Politische Gremien, Verwaltungs-
führung und internationale Angelegenheiten bereitgestellt. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die 
anfallenden Sachkosten in den Haushaltsjahren 2018 (25.600 €) und 2019 (6.400 €) werden im Rah-
men des Hpl- Entwurfes 2018 sowie der mittelfristigen Finanzplanung für 2019 berücksichtigt. 
 
Die Einzelheiten können dem als Anlage beigefügten Interessenbekundungsverfahren entnommen 
werden. Die unter Finanzierung aufgeführten Daten zu den Personal- und Sachausgaben sind zwi-
schenzeitlich überholt und wurden bei Abgabe des Förderantrags aktualisiert. Die Anlage 7 der Inte-
ressenbekundung ist aus diesem Grund nicht beigefügt. 
Begründung der Dringlichkeit: 
Der Projektzeitraum ist durch das Land – vorbehaltlich der noch ausstehenden Bewilligung – vom 
01.04.2017 – 31.03.2019 festgelegt. Um den frühzeitigen Projektbeginn sicherzustellen, ist eine Bera-
tung im Rat in der Aprilsitzung erforderlich. 
Anlage

Anlage zur Vorlage 0554-17

41209 Zeichen

Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Arbeit, Integration
und Soziales NRW
Integrationsabteilung

40190 Düsseldorf

Interessenbekundung
für eine Teilnahme am Modellprojekt
„Einwanderung gestalten NRW“

Allgemeine Angaben

Name der Kommune Stadt Köln, Dezernat der Oberbürgermeisterin

Anschrift Gülichplatz 1-3
50667 Köln

Internetseite [Mr todtkosin.de
Ansprechpartner*in
Anrede

Vorname Hans-Jürgen
Nachname Oster

Telefon 0221/221-25072
E-Mail hans-juergen.oster@stadt-koeln.de
Funktion Flüchtlingskoordination

der Stadt Köln

Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Zum Projekt

Durchführungszeitraum

vom 01.04.2017 bis 31.03.2019

Ausgangslage

Köln ist mit 1.069.192 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte in NRW und die viertgrößte
Stadt Deutschlands (Stand 01/2016).

Rund 400.000 Menschen mit Migrationshintergrund aus 180 Nationen leben in Köln. Das
entspricht circa 37% der Gesamtbevölkerung. Vielfach handelt es sich um jüngere ausländische
Zugewanderte. Die Geflüchteten kommen mit unterschiedlichsten Voraussetzungen hinsichtlich
vorhandener Sprachkenntnisse und schulischer beziehungsweise beruflicher Voraussetzungen.
Die Sprachbarrieren sind hierbei eines der vorrangigen Integrationshemmnisse.

Derzeit sind im Stadtgebiet 13.366 Geflüchtete untergebracht (Stand 12/2016).

Politik, Verwaltung, Träger der Wohlfahrtsverbände, Ehrenamtliche und die Stadtgesellschaft
stellen gemeinsam die Weichen für eine gelingende Integration von geflüchteten Menschen und

Menschen mit Migrationshintergrund in Köln.

Voraussetzungen

Die 13.366 Geflüchteten werden derzeit in rund 161 Einrichtungen (Wohnheimen, Systembauten,
Mietcontainern, Wohnungen/Wohngruppen, Hotels, Turnhallen — siehe Anlage 1) untergebracht.

Das Integrationskonzept „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ wurde vom Rat
der Stadt Köln am 01.02.2011 beschlossen.

Mit Implementierung des Kommunalen Integrationszentrums wurden per Ratsbeschluss vom
18.07.2013 die bisherige „Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen
aus Zuwandererfamilien“ und das „Interkulturelle Referat‘ zusammengelegt. Damit kam es zu
einer Zusammenführung der beiden Schwerpunkte „Integration durch Bildung“ und „Integration als
Querschnittsaufgabe*.

Dem Kommunalen Integrationszentrum kommt in der Beratung geflüchteter Menschen, der
Zusammenarbeit sowie der rechtskreisübergreifenden Vernetzung und Kooperation mit
unterschiedlichen Akteuren eine besondere Bedeutung zu. Es wird ein wesentlicher Bestandteil in
der Kooperationsstruktur des Projektes „Einwanderung gestalten“ sein.

Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Rahmenbedingungen

Köln verfügt über ein gut ausgebautes Hilfesystem und eine vielfältige Trägerlandschaft. Seit
Jahren konnten in vielen Bereichen Erfahrungen in Austausch und Zusammenarbeit mit
externen Akteuren gesammelt werden. Insofern kann Köln bereits ein Spektrum an
ehrenamtlicher Flüchtlingsarbeit sowohl im Rahmen unmittelbarer „Vor Ort‘-Angebote als auch
bei den Trägern der Wohlfahrtpflege vorweisen. Mit dem Kommunalen Integrationszentrum und
dem Integration Point des Jobcenters wurde eine Grundlage (insbesondere für die
schulische/berufliche Integration Geflüchteter) geschaffen.

Rund 17.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung leisten ihren Dienst für die
Menschen in Köln. Eine gut funktionierende Verwaltung orientiert sich an den aktuellen
Bedürfnissen ihrer Einwohner/-innen, somit wird ihre Organisation ständig verändert
beziehungsweise angepasst. Köln ist wandlungsfähig und besitzt das Know-how und die
Bereitschaft, Veränderungsprozesse zu gestalten.

Aktuell hat die Oberbürgermeisterin eine umfassende Verwaltungsreform angestoßen, die unter
anderem einen Ausbau des Servicegedankens und eine stärkere Kundenorientierung zum Ziel
hat. Eine ämter- und verwaltungsübergreifende Ausrichtung der Beratung von Geflüchteten an
den individuellen Bedarfen und Potenzialen entspricht dieser Zielsetzung im besonderen Maße. |

Besondere Herausforderungen und Bedarfe

Die letzten beiden Jahre waren geprägt von der schwierigen Unterbringungssituation der
Geflüchteten und der Akquise von Wohnobjekten beziehungsweise Standorten zum Bau neuer
Einrichtungen. Die Unterbringung entspricht zum Teil nicht den in 2004 vom Rat der Stadt Köln
beschlossenen Leitlinien zur Unterbringung. So musste die Stadt Köln von Mindeststandards, wie
dezentrale Unterbringung in abgeschlossenen Wohneinheiten mit maximal 80 Personen,
abweichen und Personen in Notunterkünften und Turnhallen unterbringen.

Die negativen Folgen konnten durch großes Engagement der Mitarbeiter/-innen der Stadt Köln,
der beteiligten Träger und der zahlreichen ehrenamtlichen Kräfte gemildert werden. In einer „Task
Force für Flüchtlingsunterbringung“ bündeln die beteiligten Ämter ihre Kompetenzen, um in einem
beschleunigten Verfahren neue und bessere Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen.

Besonderes Augenmerk gilt nunmehr der sozialen und beruflichen Integration der geflüchteten
Menschen. Die Versorgung mit Schulplätzen für Kinder und Jugendliche sowie der Übergang in
den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sind maßgeblich für den Integrationsprozess. Zielsetzung ist
der frühzeitige Beginn des Integrationsprozesses durch Bildung wirksamer Förderketten.

Die Versorgung mit Schulplätzen für Kinder und Jugendliche gestaltet sich aufgrund fehlender
personeller und insbesondere Raumressourcen derzeit schwierig (siehe auch Anlage 2
„Strukturdaten‘“).

Eine Vielzahl von Asylanträgen und lange Bearbeitungsverfahren erschweren zudem den
kontinuierlichen Übergang der Asylsuchenden in den Rechtskreis SGB Il und die damit
verbundene Angebotsplanung zur Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Fehlende
Dokumente erschweren oftmals das Anerkennungsverfahren schulischer und beruflicher
Qualifikationen. Traumatisierungen, psychosoziale Schwierigkeiten oder die Bewältigung

3

Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

lebenspraktischer Anforderungen erfordern darüber hinaus besondere Unterstützungsangebote.

Fehlende Sprachkenntnisse sind weiterhin das größte Vermittlungshemmnis. Die Hürden für einen
erfolgreichen Abbau von Sprachbarrieren sind hoch, beispielsweise durch die sich stetig ändernde
Gesetzeslage, verpflichtende Teilnahme an Vollzeit-Kursen oder Erforderlichkeit, das lateinische
Alphabet und Basis-Sprachkenntnisse zu beherrschen.

Ein identifiziertes Handlungsfeld ist der anteilsmäßig große Personenkreis der allein-reisenden,
jungen Menschen. Für eine gelingende Integration dieser Zielgruppe ist eine frühzeitige, intensive,
passgenaue Betreuung und Unterstützung von besonderer Bedeutung, auch vor dem Hintergrund,

den jungen Menschen Orientierung, Stabilität und soziale Einbindung zu bieten.

—

Zielsetzung

Vision/Ziel:

Menschen mit Fluchterfahrung und Migrationshintergrund haben gleichberechtigte Teilhabe- und
Integrationschancen. Sie sind somit ein anerkannter Teil unserer Gesellschaft. Sie leben im
Stadtgebiet verteilt und nutzen die infrastrukturellen Angebote. Sie sind sozial integriert und
schulisch und beruflich gut qualifiziert. Sprachliche Barrieren sind abgebaut. Kinder und
Jugendliche besuchen Kindertagestätten und Bildungseinrichtungen. Erwachsene nehmen aktiv
am Arbeitsleben teil und sind unabhängig von staatlichen Leistungen.

Sie haben Zugang zu Informationen über das Leistungsspektrum und erhalten von Behörden
und Beratungsinstitutionen individuell und zeitnah die erforderlichen Unterstützungsleistungen.
Durch eine optimale Zusammenarbeit und Vernetzung aller rechtskreisübergreifenden,
verwaltungsinternen und insbesondere beteiligten externen Akteure wird ein zeitnaher,
niederschwelliger Zugang zu Beratungs-/Leistungs-/Integrationsmöglichkeiten eröffnet.
Ehrenamtlich tätige Mitbürger/-innen sind bedarfsgerecht in den Integrationsprozess
eingebunden und erfahren die notwendige Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer
ehrenamtlichen Arbeit.

Der Einsatz neuer Technologien sowie eine digitale Vernetzung unterstützen die
Zusammenarbeit der handelnden Stellen.

Strukturelle Voraussetzungen

Köln ist eine schnellwachsende Millionenstadt mit 1.069.200 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Aktuelle Prognosen bescheinigen Köln bis 2030 deutlich steigende Bevölkerungszahlen.

Die Quote der Menschen mit Migrationshintergrund beträgt 37% (393.793), davon sind 88.321
unter 18 Jahre alt. 198.819 Personen (19%) haben einen ausländischen Pass.

Im Jahr 2015 sind 66.687 Personen nach Köln zugezogen. Der höchste Zuwachs entfällt auf
junge ausländische Zuwanderer (Stand 2015).

Wirtschaftsstandort Köln

Zentrale Kennzeichen der Kölner Wirtschaft sind eine dynamische Branchenvielfalt und eine
ausgewogene Betriebsgrößenstruktur. Dies sichert Wachstum und Beschäftigung unabhängig
von konjunktureller Entwicklung. Etwa 85 Prozent der Kölner Beschäftigten arbeiten im
Dienstleistungssektor, doch nach wie vor spielt die Industrie in Köln eine zentrale Rolle.

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Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Hochschulen sowie fundierte betriebliche Ausbildung sichern die Qualität des Nachwuchses.
In Köln bestehen 535.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (Stand: 3.
Quartal 2015).

Arbeitsmarkt

Diese Ausgangslage beschert Köln einen grundsätzlich aufnahmefähigen Arbeitsmarkt, belegt
durch sinkende Arbeitslosenzahlen. (Stand 11/2013: 9,5% Arbeitslosenquote; Stand 11/2016:
8,3% Arbeitslosenquote). So lag der Kölner Beschäftigungszuwachs im Jahr 2015 im Vergleich
zu 2014 mit einem Plus von 2,5% sowohl über NRW-, als auch über dem Bundesdurchschnitt
(jeweils +2,2%).

Die in Köln lebenden rund 4.800 arbeitsuchenden Geflüchteten sind weit überwiegend männlich
und zu einem großen Teil jünger als 35 Jahre. Von ihnen haben 27% keinen
Hauptschulabschluss. Insgesamt 26% können Abitur beziehungsweise Hochschulreife
vorweisen. Nahezu drei Viertel dieses Personenkreises kommt derzeit für Helfertätigkeiten in
Frage, knapp ein Viertel für Fachkraft-, Spezialisten- und Expertentätigkeiten. Bei 7% sind
derzeit keine Angaben zum Anforderungsniveau des Zielberufs möglich. Die arbeitslosen
Geflüchteten werden zu 95% durch das Jobcenter Köln betreut.

Formen der Zuwanderung

Die Anzahl der Zuweisungen/Aufnahmen lag 2015 mit 7.777 Personen nahezu 2/3 über den
Zugängen des Vorjahres (2.430). Herkunftsländer dieses Personenkreises waren überwiegend
Syrien (34%), Irak (22%), Afghanistan (13%) und Iran (5%). Aber auch aus Marokko, Libanon,
Ghana, Indien, Pakistan, Russland und Georgien wurden Asylsuchende aufgenommen und
untergebracht.

Darüber hinaus mussten im Jahr 2015 insgesamt 2.595 unerlaubt eingereiste Flüchtlinge
aufgenommen und, bis zur Entscheidung über ihre Verteilung/Weiterleitung, vorübergehend in
Köln untergebracht werden. Herkunftsländer dieser Personen waren überwiegend Serbien,
Mazedonien, Bosnien und der Kosovo. In geringerer Anzahl reisten Personen aus Marokko, Iran,
Irak und Pakistan im ungeregelten Verfahren nach Köln ein.

Politische Einbindung

Der Rat und die Fachausschüsse werden kontinuierlich in die Entscheidungsprozesse zur
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung eingebunden. Köln
verfügt über eine ausgeprägte Struktur, die Geflüchteten und Menschen mit
Migrationshintergrund vielfältige Formen der (politischen) Mitbestimmung bietet:

Integrationsrat

Die kommunale Vertretung der Kölner/innen mit Zuwanderungsgeschichte ist der Integrationsrat
der Stadt Köln, der erstmalig im Jahre 2004 gewählt wurde und den bisherigen Ausländerbeirat
ablöste. Dieser wird von 22 direkt gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Kölner Migranten
sowie von 11 vom Rat entsandten Mitgliedern gebildet. Über den Integrationsrat werden
Vorschläge und Anregungen an Politik und Verwaltung gegeben, um den Integrationsprozess
positiv zu beeinflussen. Er ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Interessen von Kölner
Migranten/innen betreffen, zu informieren und vor einer Beschlussfassung durch den Rat zu
beteiligen. An der Entwicklung des im Februar 2011 vom Rat beschlossenen
Integrationskonzeptes „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft‘ sowie des in
diesem Zusammenhang erstellten interkulturellen Maßnahmenprogramms war der

s]

Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Integrationsrat maßgeblich beteiligt.

Runder Tisch für Flüchtlingsfragen

Der mit Beschluss des Rates aus Juni 2003 eingerichtete Runde Tisch für Flüchtlingsfragen ist
ein weiteres Gremium, das sich mit den Interessen von Menschen mit Migrationshintergrund,
insbesondere mit flüchtlingspolitischen Fragestellungen befasst. Der Runde Tisch für
Flüchtlingsfragen, der aus Vertreterinnen und Vertretern der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände
und freien Trägern sowie der Verwaltung, der Politik und der Polizei besteht, arbeitet
außerordentlich erfolgreich und hat in der Flüchtlingspolitik in der Stadt viel bewegt.
Hervorzuheben ist beispielsweise das vom Runden Tisch erarbeitete und vom Rat im Juli 2004
beschlossene Konzept "Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln" als
Grundlage der Kölner Flüchtlingspolitik, welches fortlaufend weiterentwickelt und angepasst
wird. Da neben den politischen Fraktionen im Rahmen der Arbeit des Runden Tisches auch alle
in Köln für Flüchtlinge tätigen Gruppen einbezogen werden, fußen die Leitlinien auf einem
breiten Konsens verschiedenster gesellschaftlicher Gruppierungen.

Rat der Religionen

Beim Kölner Rat der Religionen handelt es sich um einen freiwilligen Zusammenschluss von
Religionsgemeinschaften und Organisationen, die sich für die Förderung des interreligiösen
Dialogs und das friedliche, gleichberechtigte Miteinander aller Kölnerinnen und Kölner einsetzen.
Der Vorsitz des Kölner Rates der Religionen obliegt der Oberbürgermeisterin, welches die
Bedeutung, die diesem Gremium beigemessen wird, verdeutlicht.

Kölner Flüchtlingsrat e.V.

Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für den Schutz und die
Rechte der Flüchtlinge, ihre Integration, Toleranz und Verständigung einsetzt. Als unabhängiges
Netzwerk setzt er sich aus Flüchtlingen, Beratungsstellen, Menschenrechtsgruppen,
Flüchtlingsinitiativen, Haupt- und Ehrenamtlichen in der Flüchtlingsarbeit sowie interessierten
Einzelpersonen zusammen. Lokal verankert ist er auch auf Landes- und Bundesebene aktiv.

Verwaltungsinterne Struktur

Im beiliegenden Geschäfts- und Dienstverteilungsplan (Anlage 3) ist ersichtlich, welche
Organisationeinheiten in die Betreuung Geflüchteter involviert sind. In vielen Bereichen wurden
bereits Arbeitskreise/Kooperationen mit der Trägerlandschaft implementiert.

Das Aufgabengebiet „Referat Flüchtlingskoordination“ wurde in 04/2016 im Büro der
Oberbürgermeisterin mit schwerpunktmäßig folgender Aufgabenstellung eingerichtet:

- Beobachtung der Flucht- und Zuwanderungsentwicklung;

- _Frühzeitige Abstimmung der Handlungsbedarfe für Köln mit allen Fachebenen. Der Fokus
liegt in der Synchronisierung und Abstimmung der Aufgaben der Fachabteilungen, ohne dass
hiermit operative Eingriffe verbunden sind.

- Analyse und Optimierung der gesamtstädtischen Schnittstellen in der Flüchtlings- und
Zuwanderungsthematik, insbesondere in den Bereichen Unterbringung, Versorgung mit Kita-
und Schulplätzen sowie Integration -vom Erlernen der Sprache bis zum Arbeitsmarkt-;

- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Geflüchtete und Zuwanderung in
Köln sowie Wahrnehmung von Gremienarbeit und Veranstaltungsterminen;

|-_Vorbereitung und Unterstützung der Oberbürgermeisterin auf interkommunaler Ebene sowie

6

Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen Ä

im Rahmen der Interessenvertretung gegenüber Bund und Land.

In Anbetracht der vielfältigen Schnittstellen der Aufgaben der Flüchtlingskoordination und den
Zielen des Modellprojektes erfolgt die organisatorische Anbindung des Projektes „Einwanderung
gestalten‘ im Büro der Oberbürgermeisterin.

Vernetzung

Um den Anforderungen an eine wirtschaftliche, soziale und kulturelle/gesellschaftliche

Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung gerecht werden zu
können, arbeiten die städtischen Dienststellen rechtskreisübergreifend mit Wohlfahrtsverbänden,
freien Trägern und Lobbygruppen intensiv zusammen.

Ziel ist dabei, nicht nur Unterkunft und Verpflegung sicherzustellen, sondern hilfesuchenden
Personen, die überwiegend aus Herkunftsländern stammen, denen die deutschen
Gesellschaftsstrukturen bisher fremd waren, über eine nachhaltige Integrationsarbeit auch die
Normen und Werte der sie aufnehmenden Gesellschaft zu vermitteln.

Von daher wird zur Beratung und Betreuung des Personenkreises eine enge Kooperation mit
Fachkräften von Wohlfahrtsverbänden umgesetzt, die teilweise auch im Auftrag der Stadt Köln
bereits die Betreuung von Wohnheimen übernehmen. Die Notwendigkeit einer gut vernetzten
Zusammenarbeit im Hinblick auf die Integration von Geflüchteten wird in der täglichen Praxis
insofern deutlich sichtbar und erzeugt den Willen nach einer Gesamtstrategie. Durch die
beschriebene langjährige Erfahrung in der Kooperation und Vernetzung mit verschiedensten
internen und externen Akteuren hat sich das sogenannte „Kölner Hilfesystem" etabliert.

Weitere Beispiele aus der Kölner Praxis:

+ Aufgabe des Kommunales Integrationszentrums ist unter anderem die Stärkung der
Koordinierung und Vernetzung der Integrationsarbeit vor Ort. Es bestehen zahlreiche
Kooperationen, zum Beispiel mit Universität Köln, Theatergruppen, Internationale »
Beratungsstelle der Caritas, VHS, und weiteren.

« Ein Modell für eine gelungene Zusammenarbeit ist die bereits zuvor erwähnte Task Force
„Flüchtlingsunterbringung". Seit ihrer Einrichtung gelingt es deutlich besser, die beteiligten
stadtinternen Organisationseinheiten zu vernetzen und eine zielgerichtete und effiziente
Zusammenarbeit zu ermöglichen.

« Zentrale Flüchtlingskoordination im Dezernat der Oberbürgermeisterin
> siehe auch Ausführungen zu Punkten „verwaltungsinterne Struktur“ und
„Einwanderungsmanagement“

e Der Integration Point im Jobcenter Köln ist seit Ende 2015 eine zentrale Anlaufstelle zur
Beratung und Vermittlung von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Durch frühzeitige Ansprache
und passgenaue Qualifizierungsmaßnahmen soll eine schnelle Eingliederung in den Arbeits-
und Ausbildungsmarkt erreicht werden.

Ziel des Integration Point ist es, die Kompetenzen der beteiligten Organisationseinheiten
(Jobcenter, Agentur für Arbeit, Dienststellen der Stadt Köln: Ausländerbehörde, Sozialamt,
Jugendamt, u.a. sowie nachfolgend externe Beteiligte) rechtskreisübergreifend zu bündeln.
Im Integration Point betreuen 24 Mitarbeiter/innen rund 4.000 Kunden.

»}

Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

» Sozialraumkoordination und Interkultureller Dienst
> siehe auch Ausführungen zu Punkt „Sozialraumstruktur"

Bürgerschaftliches Engagement

[ Das Bürgerschaftliches Engagement im Zusammenhang mit der Zuwanderung ist in Köln stark
ausgeprägt. Es gilt, dieses Engagement nachhaltig zu erhalten, die Strukturen zu stabilisieren
beziehungsweise dauerhaft zu implementieren, um ein Nachlassen dieses Elementes zu
vermeiden und bedarfsgerecht einzusetzen.

Hierbei kommt der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe eine große Bedeutung zu. Der prägende
Leitgedanke ist, das gesamte Spektrum der ehrenamtlichen Arbeit zu nutzen und zu
unterstützen. In Köln ruht das bürgerschaftliche Engagement im Wesentlichen auf 3 Säulen:

e Stadtweit agierenden Träger

Neben Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz und Sozialdienst
Katholischer Männer engagieren sich beispielsweise die Kölner Syrienhilfe, das Kölner
Netzwerk Bürgerengagement, die Kölner Freiwilligen Agentur, die Interkulturellen Zentren
und viele andere.

e Die lokalen Initiativen

Hier gibt es aktuell in Köln rund 45 Initiativen im Bereich Willkommenskultur. Diese Initiativen
agieren lokal auf der Ebene von 1-2 Stadtteilen und setzen konkret bei der Hilfe für die in den
einzelnen Stadtteilen dezentral untergebrachten Flüchtlingen an. Damit ist in Köln bei 86
Stadtteilen (auf Kölsch: „Veedel) eine flächendeckende „Veedelskultur" im Bereich der
Integration vorhanden.

+ Engagierte Einzelpersonen und themenzentrierte Initiativen

Neben den oben genannten Akteuren gibt es in Köln viele Einzelpersonen, die sich in einem
breiten Spektrum engagieren, sei es in der Hausaufgabenbetreuung, bei der Erlernung der
deutschen Sprache, in Sportvereinen, bei der Begleitung von benachbarten Flüchtlingen zu
Ämtern, in gemeinsamen Freizeitaktivitäten und in vielen anderen Aktivitäten. Zusätzlich
ermöglichen themenbezogen Sportvereine, die Stadtbibliothek, der Don-Bosco-Club e.V. und
viele andere Akteure über Sport-, Freizeit- und Bildungsangebote den Flüchtlingen eine
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Eine Übersicht über die vielen bereits stattfindenden Maßnahmen findet sich im 9. Bericht
an den Ausschuss Soziales und Senioren „Aktuelle Informationen zur Unterbringung und
Integration von Flüchtlingen“ zur Sitzung am 01.09.2016 unter:
https://buergerinfo.sessionnet.verwaltung.stadtkoeln.de/getfile.asp?id=574739&type=do&

Die Einbettung des Bürgerschaftlichen Engagements in die Unterstützungskette ist von
elementarer Bedeutung. Es ist wichtig, die Kooperation von Haupt- und Ehrenamt
beziehungsweise zwischen den einzelnen ehrenamtlichen Akteuren zu koordinieren.

Projektstruktur

Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

[ Ziel ist es, im Rahmen des Modellprojektes die berufliche Integration durch eine verbesserte
Verzahnung der bereits bestehenden Strukturen im Sinne eines Case Managements zu
erreichen. Insbesondere durch den Ausbau von Kooperationen wird so der
Unterstützungsprozess für Geflüchtete transparenter und effektiver gestaltet. Die Einführung
eines Case Managements soll auch den Übergang zwischen den Rechtskreisen vereinfachen,
um Reibungsverluste und Doppelstrukturen zu vermeiden. Trotz unterschiedlicher
Zuständigkeiten muss es gelingen, den gesamten Fallverlauf transparent zu machen.

Um zukunftsfähige und nachhaltige Lösungen zu entwickeln, müssen die beteiligten Akteure
eingebunden und fachlich-inhaltliche Themen bezogen auf die Ebenen des Einzelfalles wie auch
der Struktur erarbeitet werden. Darüber hinaus müssen in die Bewertung beziehungsweise
Optimierung der Prozessschritte u.a. folgende Fragestellungen einfließen:

- Wie können neue Technologien beziehungsweise die Digitalisierung Arbeitsabläufe
sowie die Kommunikation und Interaktionen zwischen den Prozessbeteiligten erleichtern
und bei einer flexibleren Arbeitsgestaltung unterstützen?

Hierbei einbezogen werden die Erfahrungen aus bereits laufenden Projekten wie z.B.
der Einführung einer elektronischen Ausländerakte sowie die entsprechenden
Projektergebnisse.

- Wie sieht eine optimierte Arbeitsplatzgestaltung im engeren und weiteren Sinne aus
(beispielsweise Besuchersteuerung, Sicherheit, etc.)?

- Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind erforderlich, um eine kurzfristige
Bearbeitung der Anliegen geflüchteter Personen sicherzustellen?

- Wann ist ein Übergang in das Regelsystem vorzusehen?

Im Rahmen des Projektes sollen Zielvorstellungen konkretisiert, Verbesserungen erarbeitet und
ein gemeinsam festgelegter Maßnahmenkatalog umgesetzt werden.

Maßgeblich für das Projektergebnis sind darüber hinaus folgende grundsätzlichen Ziele:

- _ Kundenorientierung
Wie können die Dienstleistungen erbracht werden, um den Geflüchteten den Weg durch
den gesamten Leistungsprozess zu erleichtern?

- Effektivität und Effizienz
Wie müssen die Arbeitsabläufe gestaltete werden, um die Arbeitsergebnisse im Hinblick
auf Qualität und angemessenem Aufwand sicherzustellen?

Konkret bedeutet dies:

- Transparenz schaffen über die gesamte Prozesskette

- Prozesse standardisieren und harmonisieren durch
Vermeiden von Doppelarbeit

eine gemeinsame Datenbasis

verbesserte IT-Unterstützung

neue Formen der Zusammenarbeit und Kooperation; damit verbunden auch
bessere Erreichbarkeit (viele Leistungen unter einem Dach)

NS

8

Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Zielgruppe
In der ersten Phase des Projektes „Einwanderung gestalten“ soll der Fokus auf die Lebenslage
„Übergang in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt‘ gelegt werden. Es ist geplant, zunächst die
Zielgruppe der allein-reisenden Menschen im Alter von 18-25 Jahren mit positiver
Bleibeperspektive im Musterprozess zu berücksichtigen. In der Ausbauphase wird das
Modellprojekt auf weitere Zielgruppen und weitere Lebenslagen ausgeweitet.

Die Projektleitung obliegt dem Flüchtlingskoordinator der Stadt Köln, Herrn Hans-Jürgen Oster.
Die neu einzurichtende Projektsteuerung-/koordination (insgesamt 2,0 geförderte Stellen) wird
organisatorisch der Flüchtlingskoordination angebunden.

Die Aufgaben und die organisatorische Anbindung der Projektsteuerung/-koordination sind in
Anlage 4 dargestellt. Darüber hinaus entwickelt die Projektsteuerung/-koordination eine
Projektplanung für das Gesamtprojekt, implementiert ein Qualitätsmanagement und sichert den
partnerschaftlichen Austausch mit den am Projekt beteiligten Kommunen.

Das Organisationsmanagement im Amt für Personal, Organisation und Innovation unterstützt
das Projekt mit Methodenkompetenz z.B. im Hinblick auf die Prozessgestaltung und
-modellierung.

Eine einzurichtende Lenkungsgruppe wird die Projektentscheidungen von grundsätzlicher
Bedeutung treffen, hierfür wird sie regelmäßig über den Sachstand des Projektes informiert.

Besetzung:

- Herr Oster, Flüchtlingskoordination Stadt Köln (Projektleitung)
- Herr Stadtdirektor Dr. Keller, Dezernat für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Recht
- _ Beigeordnete Frau Dr. Klein, Dezernat für Bildung, Jungend und Sport
- Beigeordneter Herr Dr. Rau, Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt
- Herr Dr. Heinz (Projekt „Verwaltungsreform“)
-  Amtsleitungen der beteiligten Dienststellen
- Vertreterinnen und Vertreter des Jobcenters
- sowie der Agentur für Arbeit
- Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände und
- _ Vertreterinnen und Vertreter „Ehrenamtliches Engagement“
Die Erarbeitung der konkreten Maßnahmen wird in Projektgruppensitzungen und

Planungskonferenzen erfolgen.

Die Projektgruppe wird gebildet aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beteiligten
Dienststellen der Stadt Köln, dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit sowie Vertretern der am
Prozess bzw. der Leistungskette beteiligten externen Akteure.

Aufgrund der hieraus resultierenden Größe der Projektgruppe sollen in Unterarbeitsgruppen

anhand von Handlungsfeldern Grundlagen erarbeitet werden, die in der Projektgruppe

gespiegelt und weiter verfeinert werden. Nur so können einerseits kurzfristig umsetzbare
Ergebnisse, andererseits die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vernetzung - insbesondere

1
je)

des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales e
=

im Hinblick auf Transparenz - erzielt werden.

Siehe auch Schaubild Projektstruktur — Anlage 5.

Einwanderungsmanagement

Zur Steuerung der gesamtstädtischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung,
Betreuung sowie der sozialen und beruflichen Integration von Geflüchteten sind organisatorische
Rahmenbedingungen zu schaffen beziehungsweise auszubauen, die ein kooperatives und eng
verzahntes, wirkungsvolles und pro-aktives Handeln fördern.

Die Notwendigkeit zum Aufbau eines Einwanderungsmanagements ist unbestritten.

In Köln wurden bereits viele Schritte in diese Richtung unternommen. Nun gilt es, diese
fortzusetzen auf- und auszubauen und zielgerecht zu verzahnen.

Zentrale Flüchtlingskoordination

Mit oben genannter Zielsetzung wurde in 04/2016 im Amt der Oberbürgermeisterin eine zentrale
Einheit zum Thema Flüchtlingskoordination eingerichtet.

Integration in Köln ist somit „Chefinnen-Aufgabe“ und der Aufbau eines Einwanderungs-
managements hat oberste Priorität.

Finanzcontrolling

Für die Erfassung und Aufbereitung der mit der Versorgung von Flüchtlingen verbundenen
Erlöse und Kosten hat die Stadt Köln ein Auswertungsmodul im Finanzcontrolling entwickelt, das
im Wesentlichen auf SAP-gebuchte Ist-Werte zurückgreift. Das Auswertungsmodul befindet sich
in der stetigen Weiterentwicklung.

Darüber hinaus ist der Aufbau einer zentralen, rechtskreisübergreifenden „Flüchtlingsstatistik"
als einheitliche Datenbasis für alle beteiligten Stellen beabsichtigt.

Auszugsmanagement
Mit Unterstützung des Projekts „Auszugsmanagement‘ vermittelt die Stadt Köln Flüchtlinge in
Wohnungen des Kölner Wohnungsmarkts. Das Projekt wurde 2011 in städtischer Finanzierung
und Kooperation mit dem Caritasverband, dem Deutschem Rotem Kreuz und dem Kölner
Flüchtlingsrat ins Leben gerufen.
Die Stadt Köln fördert und unterstützt hierzu im gesamten Stadtgebiet den Bezug von
Mietwohnungen durch Köln zugewiesene Flüchtlinge, die integrationsfähig sind, um Geflüchteten
eine neue Perspektive zu bieten, die Integration zu erleichtern und auch um neue Kapazitäten
für weitere Köln zugewiesene Flüchtlinge zu schaffen. Seit dem 01.01.2016 konnten insgesamt
224 Haushalte mit 599 Personen in regulären Wohnraum auf Kölner Stadtgebiet vermittelt
werden. Das sehr erfolgreiche Projekt leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration und mindert
so den städtischen Unterbringungsdruck. Bis Ende 2016 werden voraussichtlich 800 bis 1.000
Personen in Wohnraum vermittelt werden können.

Sozialraumstruktur

In Köln ist der Gedanke der Sozialraumorientierung ausgeprägt. Im März 2015 wurde vom
Stadtvorstand der Stadt Köln die Geltung des sozialräumlichen Handelns als verbindliches

Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsprinzip für die gesamte Verwaltung beschlossen. Die Sozialraumorientierung findet in
Köln ihren Niederschlag in zahlreichen kleinräumlichen Konzepten und Handlungsinstrumenten.

Handlungskonzept „Lebenswerte Veedel - Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“
Hervorzuheben ist insbesondere das fachüberreifende Handlungskonzept „Lebenswerte Veedel
— Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“, welches gemeinsam durch die Spitzenverbände
der freien Wohlfahrtspflege, die Kölner Kommunalpolitik und die Stadtverwaltung konzipiert
wurde und seit 2006 umgesetzt und fortlaufend weiterentwickelt wird. Ziel des Konzeptes ist die
Verbesserung der Lebensbedingungen für die Bewohnerinnen und Bewohner unter den
Prämissen „Verbesserte Integration“, „Verstärkte Partizipation“, „Optimierte Hilfen und
Angebote", „Wirtschaftlicher Mitteleinsatz‘ und „Optimierte Koordination“. Im Rahmen dieses
Handlungskonzeptes werden in elf festgelegten Sozialräumen, die durch prekäre
Lebensverhältnisse der Einwohner und Einwohnerinnen gekennzeichnet sind, durch eine
optimierte Zusammenarbeit und Vernetzung aller-städtischen Dienststellen, freien Träger und
Verbände die notwendigen Angebote und Hilfen gemeinsam entwickelt und umgesetzt. Die
Handlungsfelder umfassen u.a. auch das Thema Integration. Die in den elf Sozialräumen tätigen
Sozialraumkoordinatorinnen und -koordinatoren greifen die Themenfelder gezielt auf, fördern
aktiv die Zusammenarbeit und Vernetzung der wichtigen Akteure im Sozialraum, entwickeln
gemeinsam mit ihnen neue Handlungsansätze und sorgen dafür, dass erforderliche präventive
Angebote und Hilfen -auch unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger- umgesetzt werden.
Im Januar 2013 ist die Stadt Köln mit diesem Programm als einer von zehn Preisträgern „für das
vorbildliche und innovative Engagement‘ im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbs „Preis
Soziale Stadt‘ ausgezeichnet worden. Die in diesem Handlungskonzept ausgewählten 11
Sozialräume mit den dort entwickelten Strukturen bilden die Grundlage für das Integrierte
Handlungskonzept „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft
gestalten“, welches das Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung in Köln darstellt
und Basis für die Förderprogramme der EU-Förderphase 2014 -2020 ist.

Interkultureller Dienst

Der Interkulturelle Dienst (IKD) als Sonderdienst des Allgemeinen Sozialen Dienstes im Amt für
Kinder, Jugend und Familie hat das Ziel, Migrantinnen und Migranten bei der Integration zu
unterstützen und - unter Berücksichtigung der unterschiedlichen kulturellen und religiösen
Identitäten - die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Dabei orientiert sich die Arbeit des IKD am
„Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft‘. Aufgabe des IKD ist es, die konkreten
Problemlagen innerhalb eines Sozialraumes zu erkennen, Bedarfe zu ermitteln und passende
integrationsfördernde Angebote zu entwickeln, sie hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu überprüfen
und gegebenenfalls fortzuentwickeln. Ziel ist auch die Vernetzung aller relevanten Akteure
innerhalb eines Sozialraumes.

Stabsstelle „Sozialplanung/Sozialberichterstattung“

Die Stabsstelle „Sozialplanung/Sozialberichterstattung“ ist beim Dezernat für Soziales,
Integration und Umwelt angebunden. Zu ihren Aufgaben zählen u.a. der Auf- und Ausbau einer
strategischen Zukunftsplanung der Sozialverwaltung unter Einbeziehung der Bereiche Soziales,
Integration und Umwelt.

Die bereits vorhandenen Strukturen der sozialräumlichen und -planerischen Arbeit in Köln, zu
deren Spektrum auch Themenfelder zählen, die unmittelbar die Bedarfe von Geflüchteten und

1
2

Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Menschen mit Migrationshintergrund berühren, unterstützen die Implementierung eines
Einwanderungsmanagements.

Projektplanung

Siehe Anlage 6 - Meilensteinplanung

Finanzierung

2017  T2018 2019
| Personalausgaben

143.606,-€ 191.475.-€ 47868,-€
Sachausgaben

19.200,-€ 25.600,€ 6.400,-€
Gesamtausgaben | 462.906,.€ 217.075,-€ 52.268,-€
Weitere Einnahmen 0 0 0
Eee 20.360,-€ (10%) 46.295,-€ (20%) 11.573,€ (20%)

1

Beantragte 142.445,-€ (90%) 170.780,-€ (80%) 42.695,-€ (80%)
Zuwendung

Siehe auch Anlage 7

In der Kostenkalkulation unberücksichtigt bleiben Personalkosten für Zeitaufwände der stadtinternen
Projektbeteiligten, gegebenenfalls anfallende Qualifizierungskosten, Raummieten, etc.

Datum, Ort un .2e „AR „RoAb.Koln

ehe. BULL...

Unterschrift

Kontakt für Rückfragen zur Interessenbekundung

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Integrationsabteilung

Miriam Palazzi

Tel. Nr. 0211/855 3329

E-Mail: miriam.palazzi@mais.nrw.de

E
3

Anlage 1

Roggendorf/Thenhoven N

Blumenberg,
&

‚Volkhoven/Weiler

A Vorübergehende Notaufnahme/ Tumhalle
Notaufnahme/ Leichtbauhalle
Notaufnahme/ Büro-/ Gewerbegebäude
Container

Beherbergungsbetrieb

Systembau

Wohnheim

aBDesDB

Im Bau

In Planung

iger &

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4 Mülheim

Rath/Heumar

|
| Die Oberbürgermeisterin

Anlage 2
Strukturdaten der Stadt Köln
. Regierungsbezirk Köln
EINE 1.069.192
Bevölkerungsdichte 2640 Einwohner/km?
Einwohner mit Migrationshintergrund 393.793 (37%)
„ Ausländer 186.995 (17%)
Bere erukt Ausländer — 3 — 3 — 3 —
AVEIRETUNESSSTURRUT In Köln vertretene Nationen 180,0
Durchschnittsalter
Minderjährige 88.321,0
Zuzug 2015 66.687,0
ietni über Bundesdurchschnitt
Wohnungsmarkt Daten Mietniveau 29% über Bundesdurchschni:
Leerstandsquote gesamt
{ Leerstandsquote öffentlich geförderter Bestand
Anzahl der Geflüchteten 13.409,0
Prognose bis Ende 2016 ca. 14.000
'Geflüchtete in Köln / Plätze in Unterkünften 13.555,0
Unterbringung Kurzfristig realisierbare Plätze in Unterkünften ca. 1400
Anzahl noch belegter Turnhallen
in Turnhallen.untergebrachte Geflüchtete 2.321,0
Syrien a |
ee me |
Afghanistan
Anzahl zu beschulender Geflüchteter Primarstufe 1.737 "
Davon noch in Bearbeitung
zu beschulende Sek 1 2.133
Davon auf der Warteliste
Vorbereitungsklassen Primarstufe
Einzelintegrationsplätze Primarstufe EEE
Vorbereitungsklasse Sekundarstufe I 0]
IFK Plätze für SEK II Schüler a ST
Ausbildungsquote 4,3% NRW 5,5; Bund 5,2
Arbeitslosenquote 8,3%
; SGB I Leistungsberechtigte 13,6% 117.403
Arbeit: kti
kbeitsmarkiteten davon Erwerbsfähig 71,8% 84.305
davon Erwerbsfähig ‚ unter 253. 16,0% 13.900
15-17 Jährige son 500 |

2.300
20.25 Jährige es |

Arbeitssuchenden
| entspricht 4,2 % aller
2.095 Arbeitslosen

davon Abitur bzw. Hochschulreife 0 |]
für Helfertätigkeiten in Frage kommende

Für Fachkraft-, Spezialisten-, Expertentätigkeiten in " ol

Als Arbeitssuchend gemeldete Geflüchtete

Geflüchtete auf dem
Arbeitsmarkt

Frage kommende 25%

Anteil der Erwerbsfähigen U25 EEE:

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Anlage Statusbericht Zieldatei

18806 Zeichen

1
160/3 
Stand: 
14.11.2019 
Grundsatzziel: Verbesserung der Integration von Geflüchteten 
Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss 
AG / LG Sachstand Status erstmalige 
Nennung Gremium 
Der Geflüchtete hält Basisdaten 
systematisiert vor (dies erleichert den Weg 
durch die Behörden) 
Einheitliches Personal Book mit allen wesentlichen Informationen 
inklusive Ansprechpartner in Behörden / Unterlagen für Behörden 
und Beratungsstellen 
x
Seit Anfang 07/2018 wurden insgesamt 300 Ordner durch die 
Ausländerbehörde sowie das Ehrenamt augegeben. Die 
Nutzung durch die Geflüchteten/ die Sichtbarkeit des PB in 
der Verwaltung blieb hinter den Erwartungen zurück. 
Dennoch stößt das PB nach wie vor auf positive Reso nanz. 
Eine überarbeitete Neuauflage des PB wird künftig online zur 
Verfügung gestellt; bzw. auf Anfrage durch 50 und 16/04 
ausgedruckt und ausgegeben. 
erledigt 15.08.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit 
Information zum Arbeitsleben in Deutschland sind be reits vor 
Übergang in SGB II ausreichend vorhanden 
x
Bestandteil der Handlungsempfehlungen Ausbildung un d 
Arbeit. 
Bedarfslage ist im Kommunalen Bündnis für Arbeit 
beschlossen und in Richtung Jobcenter/BA kommunizie rt. 
laufend 27.03.2018 UAG 1 Bildung/Arbeit 
Aufbau und Pflege einer Informationsplattform zu Sp rach- und 
Bildungsangeboten (Biko) 
 --> incl. einer ersten Aufstellung von Sprachangeb oten - 
Weiterleitung an Projekt Bildungskoordination im KI erledigt 15.08.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit 
a) Beglaubigungen fremdsprachlicher Dokumente werden an 
vielen Stellen der Verwaltung vorgenommen 
Nach Weisung der Bezirksregierung ist die Beglaubig ung 
fremdsprachlicher Dokumente weiterhin nicht zulässig (siehe 
mail 6.10.17). Auch nach nochmaliger Intervention b leibt das 
Land bei seiner Haltung. 
erledigt 05.09.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit 
b) Die Bezieher von AsylbL und SGB II können Kosten für 
Dolmetscher/ Fahrtkosten auch nachträglich geltend machen 
Problematik wurde in die Berichterstattung an das Land 
aufgenommen. erledigt 15.08.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit 
c) Ein Vorhalten einer Generalvollmacht  erleichter t dem 
Geflüchteten und dem Unterstützer den Kontakt zu Behörden 
Generalvollmacht aus Sicht der Stadt rechtlich bede nklich, 
vom Ehrenamt verwendete Vollmacht kann auf der Seit e der 
Wiku zur Verfügung gestellt werden. 
erledigt 15.08.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit 
Der Zugang zu 
Bildung und 
Arbeit ist für Geflüchtete 
leicht erreichbar 
Die Geflüchteten können ihre Anliegen bei 
den Behörden einfach und ohne zusätzliche 
Wege erledigen 
Es gibt transparente, einheitliche 
Informationen zu Bildung und Arbeit

2
Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss 
AG / LG Sachstand Status erstmalige 
Nennung Gremium 
a) frühzeitige Information der Geflüchteten, durch gezieltere 
Beratung aller städt. Stellen hinsichtl. Inanspruch nahme des  
Integrationpoint 
Abstimmungsgespräche BA und 323 und OB/6 zur 
gezielteren Information der Geflüchteten und vermehrten 
Inanspruchnahme des IP sind erfolgt. 
erledigt 05.09.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit 
b) Beschleunigung des Verfahrens zur Anerkennung vo n 
Bildungsabschlüssen bei den Bezirksregierungen Köln  und 
Düsseldorf 
Einsatz von Rosetta-Sprachlernprogramm in 2 Einrich tungen 
projektiert. Möglichkeiten Sprachpraxis in UAG dargestellt, 
liegen auf der TEAM-Seite vor. 
erledigt 05.09.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit 
c) Die Beratung des IQ Netzwerk findet wöchenlich auch bei 16/04 
statt, um Geflüchtete frühzeitig zu erreichen. 
x
Gespräche mit dem IQ-Netzwerk haben stattgefunden. Die 
Umsetzung ist schwierig: Der Zugang zur Beratung kann nur 
nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen "keine warme 
Übergabe" mit Kunden wird nur einmalig ein 
Beratungsgespräch geführt, eine weitere Begleitung erfolgt 
nicht, das Aufzeigen einer Perspektive ist nicht vo rgesehen. 
Die Anforderungen an die Ausstattung des Arbeitspla tzes für 
das IQ-Netzwerkes sind hoch - und verursachen zusätzliche 
Kosten. Alternativ kann in die Beratung der JMD`s 
(Clearingstelle), des Integrationspoint oder Lernende Region 
verwiesen werden. Wird nicht weiter verfolgt. 
erledigt 27.03.2018 UAG 1 Bildung/Arbeit 
Die Beratung und Hilfestellung zur 
Anerkennung von Bildungs und 
Berufsabschlüssen erfolgt frühzeitig 
(möglichst vor Wechsel zu SGB II).

3
Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss 
AG / LG Sachstand Status erstmalige 
Nennung Gremium 
a) Bündelung der Aufgabe Verpflichtung zum Integrationskurs n.  § 
44 a AufenthG - zentrale Stelle für  Beratung/Sprachlevel- 
Feststellung / Antrag/ Anmeldung/ Verpflichtung etc . 
x
Aufgabenbündelung bei 16/04 Fachbereich integrative  
Sprach- und Orientierungsförderung ist zwischenzeitlich 
erfolgt. 
erledigt 10.08.2017 UAG 2 Sprache 
b) BAMF Onlineantrag mit Möglichkeit, erforderliche Dokumente 
hochzuladen 
BAMF hält nach Prüfung der Sachlage das derzeitige 
Verfahren für ausreichend. Einscannen aller Dokumen te und 
Versand an zentrale E-Mail Adresse ist als Alternative zum 
Postversand möglich. 
erledigt 10.08.2017 UAG 2 Sprache 
c) Sprachpraxis: Durch Rosetta Möglichkeiten schaff en, das 
Erlernte anzuwenden und zu verfestigen 
Einsatz von Rosetta-Sprachlernprogramm in 2 Einrich tungen 
projektiert. Möglichkeiten Sprachpraxis in UAG dargestellt, 
liegen auf der TEAM-Seite vor. 
erledigt 
a) Kein Behördendeutsch! 
Bsp: Im Vordruck Wohnungsbeschaffung und 
Wohnungserhaltung bei 50 wurde der Begriff 
"Sicherheitsleistung" durch "Kaution" ersetzt. 
laufend 11.08.2017 UAG 3 Wohnen 
b) Verwendung von Piktogrammen, und graphischen Darstellungen 
Veröffentlichung von Piktogrammen zur allgemeinen N utzung 
im Intranet / Internet erfolgt - https://www.alf- 
hannover.de/materialien/fluechtlingskinder 
erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen 
c) Unterstützung durch Videoclips  
   (evtl. in Kooperation mit WDR for you) 
Kontaktaufnahme durch OB/6 zum WDR ist erfolgt. 
Livestream zum Thema Sprache hat in der 48. KW 2017  
stattgefunden. Weitere Themen sind denkbar und werden 
anlassbezogen mit dem WDR abgestimmt. 
laufend 29.09.2017 UAG 3 Wohnen 
Die Kommunikation zwischen Behörde und 
Geflüchteten ist trotz Sprachbarrieren 
sichergestellt 
Flächendeckende Einführung von "Videodolmetschen" 
x
Bedarfsabfrage bei den Dienststellen ist abgeschlos sen. Das 
dazugehörige Vergabeverfahren konnte fristgerecht 
abgeschlossen werden, so dass der Vertrag pünktlich zum 
01.11.19 starten kann. 
erledigt 22.09.2017 UAG 2 Sprache 
Vordrucke, Flyer, Anträge etc. sind leicht 
verständlich und einfach gestaltet 
("Verstehen ist mehr als Sprache") 
Der Spracherwerb für Geflüchtete startet so 
früh wie möglich 
Sprache                              
Sprachbarrieren sind 
abgebaut

4
Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss 
AG / LG Sachstand Status erstmalige 
Nennung Gremium 
Die Kriterien bei der Belegung von städt. 
Unterkünften durch 56 sind für Geflüchtete 
und Ehrenamt transparent 
Kriterien und praktische Umsetzung werden in geeigneten Runden 
vorgestellt, z.B. Aufnahme in Ehrenamtsveranstaltun g JC, runder 
Tisch für Flüchtlingsfragen, Forum für Willkommensk ultur 
(bestehende Strukturen der Stadtgesellschaft werden somit 
genutzt) 
wird in Abstimmung zwischen 56 und weiteren Akteuren 
realisiert. laufend 11.08.2017 UAG 3 Wohnen 
a) Erstellung eines städtischen themenbezogenen Lei tfadens und 
einer Checkliste für die Wohnungssuche 
"Wegweiser Wohnen in Köln" wurde federführend durch das 
Kommunale Integrationszentrum in Zusammenarbeit mit der 
UAG Wohnen erstellt. Die Broschüre liegt zwischenzeitlich 
vor. Mehrsprachige Onlineversion ist vorhanden. 
erledigt 11.08.2017 UAG 3 Wohnen 
b) Vermittlung von Inhalten in kleinen Gruppen (z.B. durch 
Auszugsmanagement, durch Willkommensinitiativen) 
Das Auszugsmanagement hat in 2019 den Schwerpunkt auf 
die Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt. Workshops in d en 
Unterkünften zum Thema Wohnungssuche/Rechte und 
Pflichten etc. sind ein weiterer Schwerpunkt in 
Zusammenarbeit mit dem IKD 
laufend 29.09.2017 UAG 3 Wohnen 
c) Unterstützung durch Verbraucherzentrale bei Vermittlung der 
Inhalte 
Verbraucherzentraler hat an der Erarbeitung des Wegweisers 
Wohnen mitgewirkt. 
An einer geplanten Veranstaltung zur Teilhabe geflüchteter 
Menschen ("Markt der Möglichkeiten")  wird die 
Verbraucherzentrale mit einem Stand teilnehmen. Zum einen 
zur Informationsvermittlung, zum anderen zur Akquise von 
Multiplikatoren aus dem Kreis der geflüchteten Menschen. 
erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen 
a) Anlassbezogene Austauschrunde von JC und 56 zum Thema 
Wohnen; regelmäßige Aktualisierung der Listen Anspr echpartner; 
ggf. gegenseitige Hospitationen (Netzwerk / Kooperation) 
wird in Abstimmung zwischen 56 und JC realisiert. er ledigt 11.08.2017 UAG 3 Wohnen 
b) Harmonisierung Internetauftritte, Newsletter erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen 
c) Vernetzung der Beratungsstellen, der  Berater im Jobcenter, etc 
z.B. hinsichtlich Unterlagen, Videos, etc erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen 
a) Längere Betreuung nach Umzug, Prüfung zur Notwendigkeit im 
Rahmen grundsätzlicher Überlegungen durch 56  erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen 
b) Ausbau/Spezialisierung Ehrenamt  für Thema Nachbetreuung, 
Rekrutierung z.B. durch Auszugsmanagement               erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen 
c) Präventive Beratung von Mietern bei 50 (Vermeidu ng von 
drohendem Wohnungsverlust) 
--> Projekt "BerMico" läuft in Zusammenarbeit mit SKM in 
Ehrenfeld zur präventiven Beratung; Rat hat in 11/2 017 
Verstetigung und Ausweitung auf Stadtbezirk Chorweiler 
beschlossen.  
erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen 
Thematiken werden im Rahmen von Gesprächen mit 
Presseamt sowie im Amt für Integration und Vielfalt  
aufgegriffen. 
s.o. Zusammenarbeit mit IKD und Ehrenamt wird gestärkt. 
Es gibt gezielte Versuche, Ehrenamtliche als 
„Wohnungspaten“ über eine Anzeige bei der Aktion „Neue 
Nachbarn“ zu akquirieren. Bislang erfolgten jedoch keine 
Meldungen bzw. Rückmeldungen. 
Die Geflüchteten kennen die notwendigen 
Schritte zur Anmietung einer eigenen 
Wohnung sowie die Rechte und Pflichten im 
Mietverhältnis 
Wohnen            
 Der Übergang von der  
städtischen Unterbringung  
in privaten Wohnraum ist 
verbessert 
JC und 56 sowie weitere Beratungsstellen 
kennen das gegenseitige Vorgehen und 
können die Geflüchteten zielgerichtet und 
kontinuierlich beraten 
(Netzwerk/Kooperation) 
Die Integration in das Wohnumfeld (nach 
Bezug einer eigenen Wohnung) ist gelungen

5
Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss 
AG / LG Sachstand Status erstmalige 
Nennung Gremium 
a) Wiederaufnahme Projekt Gesundheitslotsen 
Wiederaufnahme des Projektes ist beschlossen. Letzt e 
Abstimmungen zwischen Gesundheitsamt und Trägern 
laufen. 
erledigt 04.05.2018 UAG Gesundheit 
b) Einsatz von Erklärfilmen zu gesundheitlichen The men in 
Unterbringungseinrichtungen 
100 Plakate des DRK mit dem QR-Code zu den 
mehrsprachigen Erklärfilmen werden derzeit gedruckt und in 
städtischen Dienststellen (Wartezonen etc.), in 
Räumlichkeiten des Ehrenamtes und der MSO´s 
ausgehangen. 
erledigt 30.05.2018 UAG Gesundheit 
Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
sind adäquat untergebracht 
Hinweise auf besonderen Schutzbedarf werden durch das Land im 
Rahmen der Zuweisung mit entsprechendem Vorlauf 
weitergegeben, mit Zustimmung der Geflüchteten 
Problematik wurde in Berichterstattung an das Land 
aufgenommen. erledigt 04.05.2018 UAG Gesundheit 
a) Vernetzungstreffen im Rahmen der UAG unter Einbeziehung 
"außerordentlicher" Teilnehmer 
Nachhaltige Etablierung von Netzwerktreffen im Amt für 
Integration und Vielfalt. laufend 
b) Vortragsreihe von Fachexperten in der UAG 
z.B. zu Themen Kenntnis Gesundheitssystem, Behinderung, 
Traumatisierung,
 Sucht. Die UAG Gesundheit wurde 
zwischenzeitlich abgeschlossen. 
erledigt 
*Gesundheit*           
 Die gesundheitliche 
Versorgung von 
Geflüchteten im 
Regelsystem ist 
sichergestellt 
Die Geflüchteten kennen das 
Gesundheitssystem und finden einen 
Zugang 
Die Akteure im Bereich 
Gesundheit(sberatung) kennen einander 
und können in geeignete Hilfen vermitteln.

6
Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss 
AG / LG Sachstand Status erstmalige 
Nennung Gremium 
Studierende  haben eine auskömmliche 
finanzielle Grundlage 
Anpassung des BAFÖG Satzes an Mietspiegel der einzelnen 
Regionen (ähnlich allg. Mietzuschuss) wurde in Berichterstattung Land aufgenommen. erledig t 
a) 50 erhält über AZR-Zugriff relevante Informationen z.B. zum 
Aufenthaltsstatus. 
AZR-Zugriff für 50 wird im Zuge der Einrichtung des digitalen 
Asylverfahrens eingerichtet. erledigt 25.04.2018 UAG Existenzsicherung 
b) Die Bezirksregierung informiert 50 über vorhandenen E-Mail- 
Verteiler über die Entscheidung des Asylverfahrens Die Information wird künftig von 33 an 50 weitergegeben. erledigt 25.04.2018 UAG Existenzsicherung 
Alle Dienststellen (incl. JC) kennen das 
gegenseitige Vorgehen und können 
entsprechend beraten 
Der Leistungsprozess wird mit allen Beteiligten überprüft und 
abgestimmt. 
Die Leistungskette wurde in der UAG abgestimmt, 
Schnittstellen und Abhängigkeiten sind besprochen. erledigt 28.03.2018 UAG Existenzsicherung 
Die finanzielle Existenzsicherung ist ohne 
Unterbrechung sichergestellt 
Unterbringung, 
Lebensunterhalt und 
gesundheitliche Versorgung 
sind sichergestellt 
(Existenzsicherung)

7
Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss 
AG / LG Sachstand Status erstmalige 
Nennung Gremium 
Interessen der Geflüchteten für 
Teilhabeangebote sind bekannt und fließen 
in Angebotspalette ein 
erledigt 03.07.2018 UAG Teilhabe 
Zugangshindernisse zu Teilhabeangeboten 
sind erkannt und abgebaut erledigt 03.07.2018 UAG Teilhabe 
Die Geflüchteten kennen 
Angebote der sozialen, 
kulturellen und politischen 
Teilhabe.  Sie können diese 
nutzen und sich einbringen (Zunächst) ein workshop mit Geflüchteten zur Klärung von 
Bedarfslagen und Zugangshemmnissen ist durchgeführt . 
Die Veranstaltung hat am 17.10.2018 stattgefunden. 
Erkenntnisse wurden in den Sitzungen der UAG Teilhabe 
weiter bearbeitet. 
Eine weitere für Juni geplante Veranstaltung (Markt der 
Möglichkeiten) hat insbesondere zum Ziel: 
Information der Teilnehmenden der ersten Veranstaltung zu 
priorisierten Themen; Direkter Kontakt zu/Austausch mit 
relevanten Akteuren. 
Zugangshemmnisse sollen Anbietern bewusst werden sowie 
auf Seiten der Teilnehmenden abgebaut werden. 
Im Weiteren wird die Thematik im Amt für Integration und 
Vielfat durch die zuständige Fachkoordination  bear beitet.

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Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss 
AG / LG Sachstand Status erstmalige 
Nennung Gremium 
a) Grundsätzliche Voraussetzungen für ein 
rechtskreisübergreifendes Casemanagement in Köln si nd mit allen 
Beteiligten festgelegt. 
Grobkonzept ist erstellt erledigt 
b) Vernetzung mit Jobcenter, Jugendamt und Kooperation mit 
JMDs ist geklärt erledigt 
c) Details zur Etablierung eines rechtskreisübergreifenden 
Casemanagement sind mit allen Beteiligten festgeleg t. erledigt 
Ein systemisches Casemanagement 
unterstützt bei der Optimierung von 
bedarfsgerechten Angeboten. 
Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Einzelfalleben e werden auf 
der Systemebene genutzt, um bedarfsgerechte 
Masnahmen/Angebote zu entwickeln. 
Phase 2 des CM-Einführungsprozeses: Mängel im System 
können erst nach einem angemessenen Erfahrungszeitraum 
bewertet werden. Der Aufbau entsprechender Strukturen wird 
in der Pilotphase geplant. Weitere Berichterstattun g im 
Rahmen Gemeinsam klappt´s. 
erledigt 
Finanzierung des Casemanagement-Konzeptes ist über 
Inititative Gemeinsam klappt´s vorgesehen. Die hier für 
notwendigen Konzeptanpassungen wurden  abgestimmt. Der 
Rat hat das Teilhabemanagement am 07.11.2019 
beschlossen. Weitere Berichterstattung rfolgt im Ra hmen 
Gemeinsam klappt´s 
Die Geflüchteten können 
ihre Perspektiven 
einschätzen, eine 
Entscheidung über den 
weiteren Weg treffen und 
Angebote des 
Regelsystems 
eigenständig für sich 
nutzen. Verfahrensabläufe 
sind optimiert, das 
Angebot entspricht dem 
Bedarf. 
Die Geflüchteten haben die Möglichkeit, ein 
Casemanagement zur Strukturierung und 
Begleitung des Prozesses in Anspruch zu 
nehmen.

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Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss 
AG / LG Sachstand Status erstmalige 
Nennung Gremium 
Einrichtung lebenslagenorientierter Unterarbeitsgruppen zur 
zielgerichteten Bearbeitung diverser Themenfelder. 
Die Arbeitsstruktur im Projekt orientiert sich an 
themenfeldbezogener Bearbeitung. Die Arbeit der UAGs 
bildet die Basis für alle weiteren Entscheidungen/f ür das 
weitere Vorgehen. 
laufend 
Im Projekt aufgebaute Netzwerke können über die Projektlaufzeit 
hinaus bewahrt und ausgebaut werden 
Verstetigung der UAGs, Betreuung dieser Netzwerke durch 
Strategische Fachkoordination bei 16 erledigt 
Die Beteiligten kennen bestehende 
Netzwerke und können diese nutzen. Übersicht der Netzwerke steht allen zur Verfügung 
Abfrage bei allen Projektbeteiligten zu Netzwerken ist erfolgt. 
Eine Zusammnefassung wurde erstellt. Die weitere 
Bearbeitung (in welchen Bereichen fehlen Netzwerke, wo gibt 
es Dopplungen etc.) erfolgt durch die Strat. Fachkoordination 
Beteiligung/Netzwerke bei 16. 
erledigt 
Der Integrationsprozess 
geflüchteter Menschen wird 
durch kooperative 
Strukturen  unterstützt 
Der Integrationsprozess wird durch die 
Zusammenarbeit interner und externer 
Akteure und Bündelung von Fachkompetenz 
zielführend unterstützt.

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Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss 
AG / LG Sachstand Status erstmalige 
Nennung Gremium 
Die Angebotsplanung verfügt über die 
notwendigen Kennzahlen zu Bedarfslagen 
und Versorgungslücken. 
erledigt 
Durchgeführte Maßnahmen können 
hinsichtlich Ihrer Wirksamkeit bewertet und 
bedarfsgerecht angepasst werden. 
erledigt 
Abkürzungsverzeichnis: 50:  Amt für Soziales und Senioren 
16 Amt für Integration und Vielfalt 56: Amt für Wohnungswesen 
11: Personal- und Verwaltungsmanagement JC: Jobcente r 
13: Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit KI: Ko mmunales Integrationszentrum 
33: Ausländeramt 
Initiierte und geförderte 
Maßnahmen unterstützen 
den Integrationsprozess 
bedarfsgerecht Gespräche zu Inhalten eines Integrationsmontorings sowie 
die Einbettung in Sozialplanung und andere städtsic he 
Kennzahlensysteme laufen. Aufbau eines Monitoringss ystem 
hängt vom Zielsystem "Leitlinien Integration und Vi elfalt in 
Köln" ab. Monitoring Integration und Vielfalt wird 
Daueraufgabe im Kölner Amt für Integration und Viel falt. 
Aufbau eines Integrationsmonitoring unter Berücksic htigung 
bestehender städtischer Monitoring- und Kennzahlensysteme 
mithilfe zusätzlicher konkreter Fragestellungen zum Thema 
"Integration"

Beratungsverlauf (6)

09.03.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
14.03.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.03.2017 Integrationsrat
TOP 8.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.03.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.04.2017 Finanzausschuss
TOP 12.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.04.2017 Rat
TOP 10.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0554/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.11.2019
Erstellt
03.08.2017 00:27