Förderprojekt "Einwanderung gestalten NRW"
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0554/2017 vom 21.11.2019
Stand: Am 04.04.2017 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage Statusbericht Niederschrift AG
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Die Oberbürgermeisterin Amt für Integration und Vielfalt Frau Meier Telefon: (0221) 221 30892 Fax: (0221) 221 27214 E-Mail: Einwanderung_gestalten@stadt-koeln.de Datum: 05.09.2019 6. Treffen der Arbeitsgruppe des Förderprojektes „Einwanderung gestalten“ am Mittwoch, den 04.09.2019, 10:00 Uhr — 11:30 Uhr . Ministerium für Kinder, Familie, . Einwanderu Ng Flüchtlinge und Integration m gestalten NRW des Landes Nordrhein-Westfalen Gefördert aus Mitteln des MKFFI Niederschrift über die 6. Sitzung der Arbeitsgruppe „Einwanderung gestalten NRW“ am 04.09.2019 Anwesend waren: Adrian Klaus Ehrenamt Albrot Bettina 40 Amt für Schulentwicklung Böhnke Andrea 16 Amt für Integration und Vielfalt (Projektkoordination) Bosbach Marita LIGA der Wohlfahrtsverbände — Deutsches Rotes Kreuz Dangel Alina 11 Personal- und Verwaltungsmanagement Hodissen Ulrike 16 Amt für Integration und Vielfalt (Projektkoordination) Holtz Vera Agentur für Arbeit Köln Kaven Uwe 33 Ausländeramt Klussmann Jens 16 Amt für Integration und Vielfalt Kuntze Monika LIGA der Wohlfahrtsverbände - Caritasverband Liesenfeld Bianca 20 Kämmerei Meier Kathryn 16 Amt für Integration und Vielfalt (Projektkoordination) Ochlast Thomas Jobcenter Oster Inzen 16 Amt für Integration und Vielfalt (Projektleitung) Roth Klaus Ehrenamt Schumacher Dirk 50 Amt für Soziales und Senioren Schwamborn Stefan 16 Amt für Integration und Vielfalt Wuttke Angelika Ehrenamt Entschuldigt fehlten: Frankfurt university of applied sciences OB/2 Büro der Oberbürgermeisterin — Strategische Steuerung 12 Amt für Informationsverarbeitung 42 Amt für Weiterbildung 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie 53 Gesundheitsamt 56 Amt für Wohnungswesen Niederschrift über die 6. Sitzung der Arbeitsgruppe „Einwanderung gestalten NRW" am 04.09.2019 Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Darstellung des aktuellen Sachstandes 3. Einführung eines rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagements 1. Begrüßung Herr Oster begrüßt die Anwesenden zur 6. Sitzung der Arbeitsgruppe. Vor Eintritt in die Ta- gesordnung führt er aus, dass dies nach rund 2,5 Jahren im Projekt Einwanderung gestal- ten.NRW die letzte Sitzung der Arbeitsgruppe sei. Wie immer stelle sich die Frage, wie nach- haltig solche Förderprojekte seien. Dank der guten Zusammenarbeit in Arbeitsgruppe und Unterarbeitsgruppen habe man in der Projektlaufzeit gute Ergebnisse erreicht. Insbesondere sei die enge Einbindung von externem Fach-Knowhow in das Verwaltungsprojekt hervorzu- heben. Die Strukturen, die mit diesem Projekt geschaffen worden seien, sollen auch in der künftigen Zusammenarbeit beibehalten werden. 2. Darstellung des aktuellen Sachstandes Herr Schwamborn erläutert eingangs, die Projektverlängerung umfasse die Aufgabenstellun- gen: - Etablierung eines rechtskreisübergreifenden Casemanagement, - Umsetzung der Handlungsempfehlungen zu Hürden und Bedarfslücken Bildung/Arbeit, - Aufbau eines Integrationsmonitorings. Gleichwohl sei in dieser letzten Sitzung die Mitteilung eines Sachstandes zu allen wesentli- chen Beschlüssen der Arbeitsgruppe vorgesehen. Frau Hodissen und Herr Schwamborn stellen den aktuellen Projektsachstand vor. Die Folien- präsentation kann der Anlage 1 entnommen werden. Die Zieldatei ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt. Auf Nachfrage von Herrn Adrian erklärt Frau Holtz, es gebe keine Überlegungen zur Einfüh- rung von Videodolmetschen im Jobcenter, da das Jobcenter langjährige Erfahrungen und ei- nen Rahmenvertrag mit einer telefonischen Dolmetscher-hotline habe. Abschließend informiert Herr Schwamborn, dass Themen die im Projekt nicht abgeschlossen werden konnten, im Amt für Integration und Vielfalt weiter verfolgt werden. 3. Einführung eines rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagements Frau Böhnke und Frau Meier informieren über die aktuellen Entwicklungen zur Etablierung eines rechtskreisübergreifenden Casemanagements für geflüchtete Menschen (Teilhabema- nagement) und stellen die Eckpunkte des Konzeptes vor (siehe Anlagen 3 und 4). Nach kurzer Beratung bittet Herr Oster um Abstimmung: Beschluss: Die Arbeitsgruppe beschließt das Konzept zum Teilhabemanagement in der vorliegenden Fassung. Sie beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Pilotmodells. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Niederschrift über die 6. Sitzung der Arbeitsgruppe „Einwanderung gestalten NRW“ am 04.09.2019 Abschließend bedanken sich Herr Oster und Herr Schwamborn bei allen Beteiligten für die konstruktive und gute Zusammenarbeit im Projekt. Insbesondere gehe der Dank auch an die ehrenamtlichen Teilnehmer*innen für ihren Einsatz in zahlreichen Sitzungen der Arbeitsgrup- pe und Unterarbeitsgruppen. Herr Oster schließt die Sitzung und lädt zu einem gemeinsamen Ausklang und Austausch bei Kaffee und Gebäck ein. ks > i Gez. Oster Anlagenverzeichnis Anlage 1 (zu TOP 2): Projektsachstand Anlage 2 (zu TOP 2): Zieldatei Anlage 3 (zu TOP 3): Sachstand Teilhabemanagement Anlage 4 (zu TOP 3): Konzept KOKIP Am se 1 12.09.2019 TOP 2 Sachstand TOP 2 Sachstand Vie ‚hen ielfaltskompetenz Aktueller Rahmenvertrag kann bereits von allen Dienststellen „Expedition Vielfaltskompetenz" hat am 10.05.2019 genutzt werden (Laufzeit bis 31.10.2019) stattgefunden Teilnehmer: verwaltungsinterne und externe Ausschreibung für Folgevertrag läuft derzeit Projektteilnehmer*innen Basis: verwaltungswelite Bedarfsabfrage Ziel: Behandlungen von Fragestellungen, die für das Thema öffnen und sensibilisieren sowie neue Impulse geben. Vorgesehener Vertragsbeginn: 01.11.2019 | 16 = Am für Intngratton und Vital } | 16 - Ant für Integration und Yiellatt i \ TOP 2 Sachstand TOP 2 Sachstand Personal Bock Handlungsempfehlungen Ausbildung/Arbeit * Rückmeldung von Ämtern/Institutionen > pP I: icht erk r vorgel * Integration Point (early Intervention) ersana} Book wurde nicht erkennbar vorgelegt Verstärkte Zusammenarbeit der Akteure findet statt, z.B, im " Nutzung in der Regel für Geflüchtete nur mit ehrenamtlicher Rahmen von Austauschgesprächen Begleitung verständlich 8Q + deutsch « Beschluss des AK Personal Book: Angebotsausbau Ist erfolgt; die Inhalte werden stetig der aktuellen > Verbesserungsvorschläge werden aufgenommen Bedarfsiage angepasst > überarbeitetes Personal Book wird online zur Verfügung tun. Anfraı ın Dienststellen ‚edruckt und Verstetigung KAUSA Sosgegeben auf Anfrage von Diensts ausgedrucktu Das Beratungsangebat ist durch die neuen Träger Handwerkskammer und Lernende Region gesichert + hitpsi//www.wikı naterialien/ https’//www.kl-koeln.de/downioads/personal-book/ } 16 - Amt für Integration und Vielfalt } 16 - Amt für Integration und Vielfalt TOP 2 Sachstand TOP 2 Sachstand Folgeveranstaltung wurde als „Markt der Möglichkeiten“ gepiänt In einem ersten Schritt werden folgenden Fragestellungen Ziel; Direkter Austausch relevanter Akteure mit Geflüchteten geklärt: Veranstaltung im Juni musste aufgrund mangelnder Resonanz " Einbettung eines Integrationsmonitorings In bestehende oder abgesagt werden im Aufbau befindliche Monitoringsysteme der Stadt Köln Weiteres Vorgehen: » Einbettung eines Integrationsmonitorings in die Leitlinien > Analyse und überarbeitete Planung im Rahmen Projekt nicht Integration und Vielfalt, die derzeit vom städtischen Amt für möglich Integration und Vielfalt erarbeitet werden > weltere Bearbeitung durch zuständige Fachkoordination im Amt für Integration und Vielfalt } 36 = Amt für Inteorntion una Vieitt e } 36 - Amt für Integration und Vreltwt. yyeyjaıa pun uoneidaru] an) Juy -9T "e'n SISSHYISSNESYeyaspılM sap JSPasHyy FENyDSJSqwuwNs ‘gHg "va 4alussgor YMHY MH HI 'SSPIeWIsNaglYy pun -syeysszuiM J2Uj9Y B sap 3inapjy Jep wunweıg) ula }sı £ „Hagly pun dunppigsny ul 3am“ RVERRÖRRER SEHR EG usdunjyajdweasäunjpueH „MAN uU3yle4s33 SunsspuemuıF“ Ppjoloıd U345349N]j59 uon UONEASSJU] - Z dOL 8To7T'ZO’TT we Nagıy Iny SIupung sajeunwwoy BJ WOA UaP40J39 MAN uoye}sa3 Zunispuemug Z———— UNSISBUNSBINGIIIO AIG Haan WoA Yapı9ja9 MUYN uayejsad Zunsapuemug I Sp ugoyJpejs mmmyduy Jouszu) Sp UEOYPEISDENNINOSSEUN HENN-3 PIZLZ-LZZILZZ PESOE-LZZILZEO UOgeleL ua 29905 € zyedyo40g ‘Öingianen sneH 100ySBumyon] Jeıajoy 1 uueBingiego sep oigg unajsewseaıngiago ald - uay IpeIS SUyas eusy pusJ1a131sqn/adlsuos — uadunjysJdwasdunjpueH sT-tI [er NOY31IEISQI9MIJ Pusuyem — € 9Seyd usdunjyajdwasdunjpueH ZI -TI 3unpjIgsny Pua4yeM — 7 9seyd usdun]jysjJdwasäunjpueH OL -v dunpjigqsny J0A — T 9seyd usdunjyajdwassunjpueH I SUSSUOY-I2IZ 143 won 19P19593 MAN vaye}sad —— nen Zunispuemug = "y184 unpjigsny Jaule aulyeusny I9p Deu YIsunM Jap SSep ‘uaıyny nzep dunzin]sisjun pun Bungeiag usdIpuamjou Jap Aw uuey NOYINELONSH Suls ısqn 3amun ula yane - uadlaznzjne 33a anıyeuisye puis ‘U3}JOM J43PO UHUUOY usdejyIsadula Jydıu Jam Ussalp uaydsuayy Ip Om Nog "uayıım nz Us3a3jua jBduewoyeiyyde4 wop pun U8[91218 nz plJewsyagiy uap ul UoNe13a}u] Sdıyeyydeu aula “uanegnzyne Zun4alzyyjendD aydıjyse) aula un “uayasuaW UBdunf uoA 318puUosagsu! 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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB Vorlagen-Nummer 0554/2017 Freigabedatum 08.03.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderprojekt "Einwanderung gestalten NRW" Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Teilnahme der Stadt Köln am Förderprojekt des Landes NRW „Einwanderung gestalten NRW“ im Zeitraum 01.04.2017 bis 31.03.2019. Das Finanzierungsvolumen für Personal- und anteilige Sachaufwendungen beträgt in den Haushalts- jahren 2017-2019 insgesamt 434.150 €. Das Land NRW gewährt eine Förderung von 90% der zu- wendungsfähigen Kosten. Der verbleibende kommunale Eigenanteil beträgt vorbehaltlich der Aner- kennung der Förderfähigkeit der jeweiligen Kostenpositionen voraussichtlich rd. 57.900,- €. Zur Durchführung des Projektes beschließt der Rat für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 vorbehaltlich der Förderzusage des Landes die befristete Einrichtung von 1,5 Stellen für Projektkoordination/- steuerung in der BGr. A 14 LBesG NRW (vgl. EG 14 Fg. 1 TVöD VKA) und 0,5 Stelle für Projektmit- arbeit/Administration in der BGr. A 12 LBesG NRW (vgl. EG 11 TVöD VKA). Um die sofortige Besetzung der Stellen sicherzustellen, werden bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen zur Verfügung gestellt. Alternative : Die Stadt Köln stellt keinen Antrag auf Beteiligung an dem Landesprojekt „Einwanderung gestalten NRW“. Ausschuss Soziales und Senioren 09.03.2017 Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 Integrationsrat 20.03.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 Finanzausschuss 03.04.2017 Rat 04.04.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 434.150 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 376.335 € % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Die Verwaltung hat auf den Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) des Landes NRW zum zeitlich befristeten Förderprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ für den Zeitraum 01.04.2017 bis 31.03.2019 eine Interessenbekundung abgegeben, die positiv beschieden wurde. Aufgrund der engen zeitlichen Vorgaben des Landes wurde der Förderantrag durch die Verwaltung bis Ende Februar 2017 beim Land eingereicht. In diesem Förderantrag wird auf den Vorbehalt des noch ausstehenden Ratsbeschlusses hingewiesen. Ziel des Modellprojektes ist, die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zur Integration von allen zugewanderten Menschen in den Kommunen zu fördern. So soll ein systematisiertes und koordinier- tes Vorgehen zwischen den kommunalen Dienststellen installiert werden, in dessen Mittelpunkt der zugewanderte Mensch mit seinen Potenzialen und individuellen Bedarfen steht. In Kooperation mit den betroffenen verwaltungsinternen und externen Akteuren wird für die entspre- chenden Themenbereiche eine verbesserte Zusammenarbeit angestrebt und hierzu notwendige Pro- zessoptimierungen umgesetzt. Wichtige Partner im Modellprojekt werden im Sinne einer verbesserten Vernetzung neben städtischen Dienststellen u. a. auch das Jobcenter Köln, freie Träger der Wohl- fahrtspflege sowie Willkommensinitiativen sein. Ehrenamtlich tätige Mitbürger/-innen sind in den In- tegrationsprozess einzubinden. Im Rahmen des Projektes werden die Zielvorstellungen konkretisiert, Verbesserungen erarbeitet und ein Maßnahmenkatalog erstellt. Hierbei sind Kundenorientierung, Ef- fektivität und Effizienz vorrangige Faktoren zur Zielerreichung. Die Verwaltung sieht dieses Modellprojekt im Kontext der städtischen Verwaltungsreform. In dem Projekt wird eine bislang im Wesentlichen in festen Organisationsstrukturen verhaftete Fachverwal- tung zu einer projektorientierten fachübergreifenden Arbeitsstruktur zur Bearbeitung von besonders komplexen Lebenslagen umstrukturiert. 3 Zur Bearbeitung des Modellprojektes werden im Büro der Oberbürgermeisterin im Referat Flücht- lingskoordination zwei Stellen -1,5 Stellen BGr. A 14 LBesG NRW (vgl. EG 14 Fg. 1 TVöD VKA) und 0,5 Stelle BGr. A 12 LGBesG NRW (vgl. EG 11 TVöD VKA) - zugesetzt. Die Projektleitung obliegt dem Referat Flüchtlingskoordination. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die anfallenden Sachkosten in Höhe von 19.200 € im Haus- haltsjahr 2017 werden aus vorhandenen Mitteln im Teilplan 0101 - Politische Gremien, Verwaltungs- führung und internationale Angelegenheiten bereitgestellt. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die anfallenden Sachkosten in den Haushaltsjahren 2018 (25.600 €) und 2019 (6.400 €) werden im Rah- men des Hpl- Entwurfes 2018 sowie der mittelfristigen Finanzplanung für 2019 berücksichtigt. Die Einzelheiten können dem als Anlage beigefügten Interessenbekundungsverfahren entnommen werden. Die unter Finanzierung aufgeführten Daten zu den Personal- und Sachausgaben sind zwi- schenzeitlich überholt und wurden bei Abgabe des Förderantrags aktualisiert. Die Anlage 7 der Inte- ressenbekundung ist aus diesem Grund nicht beigefügt. Begründung der Dringlichkeit: Der Projektzeitraum ist durch das Land – vorbehaltlich der noch ausstehenden Bewilligung – vom 01.04.2017 – 31.03.2019 festgelegt. Um den frühzeitigen Projektbeginn sicherzustellen, ist eine Bera- tung im Rat in der Aprilsitzung erforderlich. Anlage -
Anlage Statusbericht Zieldatei
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1 160/3 Stand: 14.11.2019 Grundsatzziel: Verbesserung der Integration von Geflüchteten Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss AG / LG Sachstand Status erstmalige Nennung Gremium Der Geflüchtete hält Basisdaten systematisiert vor (dies erleichert den Weg durch die Behörden) Einheitliches Personal Book mit allen wesentlichen Informationen inklusive Ansprechpartner in Behörden / Unterlagen für Behörden und Beratungsstellen x Seit Anfang 07/2018 wurden insgesamt 300 Ordner durch die Ausländerbehörde sowie das Ehrenamt augegeben. Die Nutzung durch die Geflüchteten/ die Sichtbarkeit des PB in der Verwaltung blieb hinter den Erwartungen zurück. Dennoch stößt das PB nach wie vor auf positive Reso nanz. Eine überarbeitete Neuauflage des PB wird künftig online zur Verfügung gestellt; bzw. auf Anfrage durch 50 und 16/04 ausgedruckt und ausgegeben. erledigt 15.08.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit Information zum Arbeitsleben in Deutschland sind be reits vor Übergang in SGB II ausreichend vorhanden x Bestandteil der Handlungsempfehlungen Ausbildung un d Arbeit. Bedarfslage ist im Kommunalen Bündnis für Arbeit beschlossen und in Richtung Jobcenter/BA kommunizie rt. laufend 27.03.2018 UAG 1 Bildung/Arbeit Aufbau und Pflege einer Informationsplattform zu Sp rach- und Bildungsangeboten (Biko) --> incl. einer ersten Aufstellung von Sprachangeb oten - Weiterleitung an Projekt Bildungskoordination im KI erledigt 15.08.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit a) Beglaubigungen fremdsprachlicher Dokumente werden an vielen Stellen der Verwaltung vorgenommen Nach Weisung der Bezirksregierung ist die Beglaubig ung fremdsprachlicher Dokumente weiterhin nicht zulässig (siehe mail 6.10.17). Auch nach nochmaliger Intervention b leibt das Land bei seiner Haltung. erledigt 05.09.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit b) Die Bezieher von AsylbL und SGB II können Kosten für Dolmetscher/ Fahrtkosten auch nachträglich geltend machen Problematik wurde in die Berichterstattung an das Land aufgenommen. erledigt 15.08.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit c) Ein Vorhalten einer Generalvollmacht erleichter t dem Geflüchteten und dem Unterstützer den Kontakt zu Behörden Generalvollmacht aus Sicht der Stadt rechtlich bede nklich, vom Ehrenamt verwendete Vollmacht kann auf der Seit e der Wiku zur Verfügung gestellt werden. erledigt 15.08.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit Der Zugang zu Bildung und Arbeit ist für Geflüchtete leicht erreichbar Die Geflüchteten können ihre Anliegen bei den Behörden einfach und ohne zusätzliche Wege erledigen Es gibt transparente, einheitliche Informationen zu Bildung und Arbeit 2 Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss AG / LG Sachstand Status erstmalige Nennung Gremium a) frühzeitige Information der Geflüchteten, durch gezieltere Beratung aller städt. Stellen hinsichtl. Inanspruch nahme des Integrationpoint Abstimmungsgespräche BA und 323 und OB/6 zur gezielteren Information der Geflüchteten und vermehrten Inanspruchnahme des IP sind erfolgt. erledigt 05.09.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit b) Beschleunigung des Verfahrens zur Anerkennung vo n Bildungsabschlüssen bei den Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf Einsatz von Rosetta-Sprachlernprogramm in 2 Einrich tungen projektiert. Möglichkeiten Sprachpraxis in UAG dargestellt, liegen auf der TEAM-Seite vor. erledigt 05.09.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit c) Die Beratung des IQ Netzwerk findet wöchenlich auch bei 16/04 statt, um Geflüchtete frühzeitig zu erreichen. x Gespräche mit dem IQ-Netzwerk haben stattgefunden. Die Umsetzung ist schwierig: Der Zugang zur Beratung kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen "keine warme Übergabe" mit Kunden wird nur einmalig ein Beratungsgespräch geführt, eine weitere Begleitung erfolgt nicht, das Aufzeigen einer Perspektive ist nicht vo rgesehen. Die Anforderungen an die Ausstattung des Arbeitspla tzes für das IQ-Netzwerkes sind hoch - und verursachen zusätzliche Kosten. Alternativ kann in die Beratung der JMD`s (Clearingstelle), des Integrationspoint oder Lernende Region verwiesen werden. Wird nicht weiter verfolgt. erledigt 27.03.2018 UAG 1 Bildung/Arbeit Die Beratung und Hilfestellung zur Anerkennung von Bildungs und Berufsabschlüssen erfolgt frühzeitig (möglichst vor Wechsel zu SGB II). 3 Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss AG / LG Sachstand Status erstmalige Nennung Gremium a) Bündelung der Aufgabe Verpflichtung zum Integrationskurs n. § 44 a AufenthG - zentrale Stelle für Beratung/Sprachlevel- Feststellung / Antrag/ Anmeldung/ Verpflichtung etc . x Aufgabenbündelung bei 16/04 Fachbereich integrative Sprach- und Orientierungsförderung ist zwischenzeitlich erfolgt. erledigt 10.08.2017 UAG 2 Sprache b) BAMF Onlineantrag mit Möglichkeit, erforderliche Dokumente hochzuladen BAMF hält nach Prüfung der Sachlage das derzeitige Verfahren für ausreichend. Einscannen aller Dokumen te und Versand an zentrale E-Mail Adresse ist als Alternative zum Postversand möglich. erledigt 10.08.2017 UAG 2 Sprache c) Sprachpraxis: Durch Rosetta Möglichkeiten schaff en, das Erlernte anzuwenden und zu verfestigen Einsatz von Rosetta-Sprachlernprogramm in 2 Einrich tungen projektiert. Möglichkeiten Sprachpraxis in UAG dargestellt, liegen auf der TEAM-Seite vor. erledigt a) Kein Behördendeutsch! Bsp: Im Vordruck Wohnungsbeschaffung und Wohnungserhaltung bei 50 wurde der Begriff "Sicherheitsleistung" durch "Kaution" ersetzt. laufend 11.08.2017 UAG 3 Wohnen b) Verwendung von Piktogrammen, und graphischen Darstellungen Veröffentlichung von Piktogrammen zur allgemeinen N utzung im Intranet / Internet erfolgt - https://www.alf- hannover.de/materialien/fluechtlingskinder erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen c) Unterstützung durch Videoclips (evtl. in Kooperation mit WDR for you) Kontaktaufnahme durch OB/6 zum WDR ist erfolgt. Livestream zum Thema Sprache hat in der 48. KW 2017 stattgefunden. Weitere Themen sind denkbar und werden anlassbezogen mit dem WDR abgestimmt. laufend 29.09.2017 UAG 3 Wohnen Die Kommunikation zwischen Behörde und Geflüchteten ist trotz Sprachbarrieren sichergestellt Flächendeckende Einführung von "Videodolmetschen" x Bedarfsabfrage bei den Dienststellen ist abgeschlos sen. Das dazugehörige Vergabeverfahren konnte fristgerecht abgeschlossen werden, so dass der Vertrag pünktlich zum 01.11.19 starten kann. erledigt 22.09.2017 UAG 2 Sprache Vordrucke, Flyer, Anträge etc. sind leicht verständlich und einfach gestaltet ("Verstehen ist mehr als Sprache") Der Spracherwerb für Geflüchtete startet so früh wie möglich Sprache Sprachbarrieren sind abgebaut 4 Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss AG / LG Sachstand Status erstmalige Nennung Gremium Die Kriterien bei der Belegung von städt. Unterkünften durch 56 sind für Geflüchtete und Ehrenamt transparent Kriterien und praktische Umsetzung werden in geeigneten Runden vorgestellt, z.B. Aufnahme in Ehrenamtsveranstaltun g JC, runder Tisch für Flüchtlingsfragen, Forum für Willkommensk ultur (bestehende Strukturen der Stadtgesellschaft werden somit genutzt) wird in Abstimmung zwischen 56 und weiteren Akteuren realisiert. laufend 11.08.2017 UAG 3 Wohnen a) Erstellung eines städtischen themenbezogenen Lei tfadens und einer Checkliste für die Wohnungssuche "Wegweiser Wohnen in Köln" wurde federführend durch das Kommunale Integrationszentrum in Zusammenarbeit mit der UAG Wohnen erstellt. Die Broschüre liegt zwischenzeitlich vor. Mehrsprachige Onlineversion ist vorhanden. erledigt 11.08.2017 UAG 3 Wohnen b) Vermittlung von Inhalten in kleinen Gruppen (z.B. durch Auszugsmanagement, durch Willkommensinitiativen) Das Auszugsmanagement hat in 2019 den Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt. Workshops in d en Unterkünften zum Thema Wohnungssuche/Rechte und Pflichten etc. sind ein weiterer Schwerpunkt in Zusammenarbeit mit dem IKD laufend 29.09.2017 UAG 3 Wohnen c) Unterstützung durch Verbraucherzentrale bei Vermittlung der Inhalte Verbraucherzentraler hat an der Erarbeitung des Wegweisers Wohnen mitgewirkt. An einer geplanten Veranstaltung zur Teilhabe geflüchteter Menschen ("Markt der Möglichkeiten") wird die Verbraucherzentrale mit einem Stand teilnehmen. Zum einen zur Informationsvermittlung, zum anderen zur Akquise von Multiplikatoren aus dem Kreis der geflüchteten Menschen. erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen a) Anlassbezogene Austauschrunde von JC und 56 zum Thema Wohnen; regelmäßige Aktualisierung der Listen Anspr echpartner; ggf. gegenseitige Hospitationen (Netzwerk / Kooperation) wird in Abstimmung zwischen 56 und JC realisiert. er ledigt 11.08.2017 UAG 3 Wohnen b) Harmonisierung Internetauftritte, Newsletter erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen c) Vernetzung der Beratungsstellen, der Berater im Jobcenter, etc z.B. hinsichtlich Unterlagen, Videos, etc erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen a) Längere Betreuung nach Umzug, Prüfung zur Notwendigkeit im Rahmen grundsätzlicher Überlegungen durch 56 erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen b) Ausbau/Spezialisierung Ehrenamt für Thema Nachbetreuung, Rekrutierung z.B. durch Auszugsmanagement erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen c) Präventive Beratung von Mietern bei 50 (Vermeidu ng von drohendem Wohnungsverlust) --> Projekt "BerMico" läuft in Zusammenarbeit mit SKM in Ehrenfeld zur präventiven Beratung; Rat hat in 11/2 017 Verstetigung und Ausweitung auf Stadtbezirk Chorweiler beschlossen. erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen Thematiken werden im Rahmen von Gesprächen mit Presseamt sowie im Amt für Integration und Vielfalt aufgegriffen. s.o. Zusammenarbeit mit IKD und Ehrenamt wird gestärkt. Es gibt gezielte Versuche, Ehrenamtliche als „Wohnungspaten“ über eine Anzeige bei der Aktion „Neue Nachbarn“ zu akquirieren. Bislang erfolgten jedoch keine Meldungen bzw. Rückmeldungen. Die Geflüchteten kennen die notwendigen Schritte zur Anmietung einer eigenen Wohnung sowie die Rechte und Pflichten im Mietverhältnis Wohnen Der Übergang von der städtischen Unterbringung in privaten Wohnraum ist verbessert JC und 56 sowie weitere Beratungsstellen kennen das gegenseitige Vorgehen und können die Geflüchteten zielgerichtet und kontinuierlich beraten (Netzwerk/Kooperation) Die Integration in das Wohnumfeld (nach Bezug einer eigenen Wohnung) ist gelungen 5 Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss AG / LG Sachstand Status erstmalige Nennung Gremium a) Wiederaufnahme Projekt Gesundheitslotsen Wiederaufnahme des Projektes ist beschlossen. Letzt e Abstimmungen zwischen Gesundheitsamt und Trägern laufen. erledigt 04.05.2018 UAG Gesundheit b) Einsatz von Erklärfilmen zu gesundheitlichen The men in Unterbringungseinrichtungen 100 Plakate des DRK mit dem QR-Code zu den mehrsprachigen Erklärfilmen werden derzeit gedruckt und in städtischen Dienststellen (Wartezonen etc.), in Räumlichkeiten des Ehrenamtes und der MSO´s ausgehangen. erledigt 30.05.2018 UAG Gesundheit Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf sind adäquat untergebracht Hinweise auf besonderen Schutzbedarf werden durch das Land im Rahmen der Zuweisung mit entsprechendem Vorlauf weitergegeben, mit Zustimmung der Geflüchteten Problematik wurde in Berichterstattung an das Land aufgenommen. erledigt 04.05.2018 UAG Gesundheit a) Vernetzungstreffen im Rahmen der UAG unter Einbeziehung "außerordentlicher" Teilnehmer Nachhaltige Etablierung von Netzwerktreffen im Amt für Integration und Vielfalt. laufend b) Vortragsreihe von Fachexperten in der UAG z.B. zu Themen Kenntnis Gesundheitssystem, Behinderung, Traumatisierung, Sucht. Die UAG Gesundheit wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. erledigt *Gesundheit* Die gesundheitliche Versorgung von Geflüchteten im Regelsystem ist sichergestellt Die Geflüchteten kennen das Gesundheitssystem und finden einen Zugang Die Akteure im Bereich Gesundheit(sberatung) kennen einander und können in geeignete Hilfen vermitteln. 6 Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss AG / LG Sachstand Status erstmalige Nennung Gremium Studierende haben eine auskömmliche finanzielle Grundlage Anpassung des BAFÖG Satzes an Mietspiegel der einzelnen Regionen (ähnlich allg. Mietzuschuss) wurde in Berichterstattung Land aufgenommen. erledig t a) 50 erhält über AZR-Zugriff relevante Informationen z.B. zum Aufenthaltsstatus. AZR-Zugriff für 50 wird im Zuge der Einrichtung des digitalen Asylverfahrens eingerichtet. erledigt 25.04.2018 UAG Existenzsicherung b) Die Bezirksregierung informiert 50 über vorhandenen E-Mail- Verteiler über die Entscheidung des Asylverfahrens Die Information wird künftig von 33 an 50 weitergegeben. erledigt 25.04.2018 UAG Existenzsicherung Alle Dienststellen (incl. JC) kennen das gegenseitige Vorgehen und können entsprechend beraten Der Leistungsprozess wird mit allen Beteiligten überprüft und abgestimmt. Die Leistungskette wurde in der UAG abgestimmt, Schnittstellen und Abhängigkeiten sind besprochen. erledigt 28.03.2018 UAG Existenzsicherung Die finanzielle Existenzsicherung ist ohne Unterbrechung sichergestellt Unterbringung, Lebensunterhalt und gesundheitliche Versorgung sind sichergestellt (Existenzsicherung) 7 Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss AG / LG Sachstand Status erstmalige Nennung Gremium Interessen der Geflüchteten für Teilhabeangebote sind bekannt und fließen in Angebotspalette ein erledigt 03.07.2018 UAG Teilhabe Zugangshindernisse zu Teilhabeangeboten sind erkannt und abgebaut erledigt 03.07.2018 UAG Teilhabe Die Geflüchteten kennen Angebote der sozialen, kulturellen und politischen Teilhabe. Sie können diese nutzen und sich einbringen (Zunächst) ein workshop mit Geflüchteten zur Klärung von Bedarfslagen und Zugangshemmnissen ist durchgeführt . Die Veranstaltung hat am 17.10.2018 stattgefunden. Erkenntnisse wurden in den Sitzungen der UAG Teilhabe weiter bearbeitet. Eine weitere für Juni geplante Veranstaltung (Markt der Möglichkeiten) hat insbesondere zum Ziel: Information der Teilnehmenden der ersten Veranstaltung zu priorisierten Themen; Direkter Kontakt zu/Austausch mit relevanten Akteuren. Zugangshemmnisse sollen Anbietern bewusst werden sowie auf Seiten der Teilnehmenden abgebaut werden. Im Weiteren wird die Thematik im Amt für Integration und Vielfat durch die zuständige Fachkoordination bear beitet. 8 Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss AG / LG Sachstand Status erstmalige Nennung Gremium a) Grundsätzliche Voraussetzungen für ein rechtskreisübergreifendes Casemanagement in Köln si nd mit allen Beteiligten festgelegt. Grobkonzept ist erstellt erledigt b) Vernetzung mit Jobcenter, Jugendamt und Kooperation mit JMDs ist geklärt erledigt c) Details zur Etablierung eines rechtskreisübergreifenden Casemanagement sind mit allen Beteiligten festgeleg t. erledigt Ein systemisches Casemanagement unterstützt bei der Optimierung von bedarfsgerechten Angeboten. Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Einzelfalleben e werden auf der Systemebene genutzt, um bedarfsgerechte Masnahmen/Angebote zu entwickeln. Phase 2 des CM-Einführungsprozeses: Mängel im System können erst nach einem angemessenen Erfahrungszeitraum bewertet werden. Der Aufbau entsprechender Strukturen wird in der Pilotphase geplant. Weitere Berichterstattun g im Rahmen Gemeinsam klappt´s. erledigt Finanzierung des Casemanagement-Konzeptes ist über Inititative Gemeinsam klappt´s vorgesehen. Die hier für notwendigen Konzeptanpassungen wurden abgestimmt. Der Rat hat das Teilhabemanagement am 07.11.2019 beschlossen. Weitere Berichterstattung rfolgt im Ra hmen Gemeinsam klappt´s Die Geflüchteten können ihre Perspektiven einschätzen, eine Entscheidung über den weiteren Weg treffen und Angebote des Regelsystems eigenständig für sich nutzen. Verfahrensabläufe sind optimiert, das Angebot entspricht dem Bedarf. Die Geflüchteten haben die Möglichkeit, ein Casemanagement zur Strukturierung und Begleitung des Prozesses in Anspruch zu nehmen. 9 Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss AG / LG Sachstand Status erstmalige Nennung Gremium Einrichtung lebenslagenorientierter Unterarbeitsgruppen zur zielgerichteten Bearbeitung diverser Themenfelder. Die Arbeitsstruktur im Projekt orientiert sich an themenfeldbezogener Bearbeitung. Die Arbeit der UAGs bildet die Basis für alle weiteren Entscheidungen/f ür das weitere Vorgehen. laufend Im Projekt aufgebaute Netzwerke können über die Projektlaufzeit hinaus bewahrt und ausgebaut werden Verstetigung der UAGs, Betreuung dieser Netzwerke durch Strategische Fachkoordination bei 16 erledigt Die Beteiligten kennen bestehende Netzwerke und können diese nutzen. Übersicht der Netzwerke steht allen zur Verfügung Abfrage bei allen Projektbeteiligten zu Netzwerken ist erfolgt. Eine Zusammnefassung wurde erstellt. Die weitere Bearbeitung (in welchen Bereichen fehlen Netzwerke, wo gibt es Dopplungen etc.) erfolgt durch die Strat. Fachkoordination Beteiligung/Netzwerke bei 16. erledigt Der Integrationsprozess geflüchteter Menschen wird durch kooperative Strukturen unterstützt Der Integrationsprozess wird durch die Zusammenarbeit interner und externer Akteure und Bündelung von Fachkompetenz zielführend unterstützt. 10 Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss AG / LG Sachstand Status erstmalige Nennung Gremium Die Angebotsplanung verfügt über die notwendigen Kennzahlen zu Bedarfslagen und Versorgungslücken. erledigt Durchgeführte Maßnahmen können hinsichtlich Ihrer Wirksamkeit bewertet und bedarfsgerecht angepasst werden. erledigt Abkürzungsverzeichnis: 50: Amt für Soziales und Senioren 16 Amt für Integration und Vielfalt 56: Amt für Wohnungswesen 11: Personal- und Verwaltungsmanagement JC: Jobcente r 13: Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit KI: Ko mmunales Integrationszentrum 33: Ausländeramt Initiierte und geförderte Maßnahmen unterstützen den Integrationsprozess bedarfsgerecht Gespräche zu Inhalten eines Integrationsmontorings sowie die Einbettung in Sozialplanung und andere städtsic he Kennzahlensysteme laufen. Aufbau eines Monitoringss ystem hängt vom Zielsystem "Leitlinien Integration und Vi elfalt in Köln" ab. Monitoring Integration und Vielfalt wird Daueraufgabe im Kölner Amt für Integration und Viel falt. Aufbau eines Integrationsmonitoring unter Berücksic htigung bestehender städtischer Monitoring- und Kennzahlensysteme mithilfe zusätzlicher konkreter Fragestellungen zum Thema "Integration" -
Anlage zur Vorlage 0554-17
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Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW Integrationsabteilung 40190 Düsseldorf Interessenbekundung für eine Teilnahme am Modellprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ Allgemeine Angaben Name der Kommune Stadt Köln, Dezernat der Oberbürgermeisterin Anschrift Gülichplatz 1-3 50667 Köln Internetseite [Mr todtkosin.de Ansprechpartner*in Anrede Vorname Hans-Jürgen Nachname Oster Telefon 0221/221-25072 E-Mail hans-juergen.oster@stadt-koeln.de Funktion Flüchtlingskoordination der Stadt Köln Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Projekt Durchführungszeitraum vom 01.04.2017 bis 31.03.2019 Ausgangslage Köln ist mit 1.069.192 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte in NRW und die viertgrößte Stadt Deutschlands (Stand 01/2016). Rund 400.000 Menschen mit Migrationshintergrund aus 180 Nationen leben in Köln. Das entspricht circa 37% der Gesamtbevölkerung. Vielfach handelt es sich um jüngere ausländische Zugewanderte. Die Geflüchteten kommen mit unterschiedlichsten Voraussetzungen hinsichtlich vorhandener Sprachkenntnisse und schulischer beziehungsweise beruflicher Voraussetzungen. Die Sprachbarrieren sind hierbei eines der vorrangigen Integrationshemmnisse. Derzeit sind im Stadtgebiet 13.366 Geflüchtete untergebracht (Stand 12/2016). Politik, Verwaltung, Träger der Wohlfahrtsverbände, Ehrenamtliche und die Stadtgesellschaft stellen gemeinsam die Weichen für eine gelingende Integration von geflüchteten Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund in Köln. Voraussetzungen Die 13.366 Geflüchteten werden derzeit in rund 161 Einrichtungen (Wohnheimen, Systembauten, Mietcontainern, Wohnungen/Wohngruppen, Hotels, Turnhallen — siehe Anlage 1) untergebracht. Das Integrationskonzept „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ wurde vom Rat der Stadt Köln am 01.02.2011 beschlossen. Mit Implementierung des Kommunalen Integrationszentrums wurden per Ratsbeschluss vom 18.07.2013 die bisherige „Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien“ und das „Interkulturelle Referat‘ zusammengelegt. Damit kam es zu einer Zusammenführung der beiden Schwerpunkte „Integration durch Bildung“ und „Integration als Querschnittsaufgabe*. Dem Kommunalen Integrationszentrum kommt in der Beratung geflüchteter Menschen, der Zusammenarbeit sowie der rechtskreisübergreifenden Vernetzung und Kooperation mit unterschiedlichen Akteuren eine besondere Bedeutung zu. Es wird ein wesentlicher Bestandteil in der Kooperationsstruktur des Projektes „Einwanderung gestalten“ sein. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Rahmenbedingungen Köln verfügt über ein gut ausgebautes Hilfesystem und eine vielfältige Trägerlandschaft. Seit Jahren konnten in vielen Bereichen Erfahrungen in Austausch und Zusammenarbeit mit externen Akteuren gesammelt werden. Insofern kann Köln bereits ein Spektrum an ehrenamtlicher Flüchtlingsarbeit sowohl im Rahmen unmittelbarer „Vor Ort‘-Angebote als auch bei den Trägern der Wohlfahrtpflege vorweisen. Mit dem Kommunalen Integrationszentrum und dem Integration Point des Jobcenters wurde eine Grundlage (insbesondere für die schulische/berufliche Integration Geflüchteter) geschaffen. Rund 17.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung leisten ihren Dienst für die Menschen in Köln. Eine gut funktionierende Verwaltung orientiert sich an den aktuellen Bedürfnissen ihrer Einwohner/-innen, somit wird ihre Organisation ständig verändert beziehungsweise angepasst. Köln ist wandlungsfähig und besitzt das Know-how und die Bereitschaft, Veränderungsprozesse zu gestalten. Aktuell hat die Oberbürgermeisterin eine umfassende Verwaltungsreform angestoßen, die unter anderem einen Ausbau des Servicegedankens und eine stärkere Kundenorientierung zum Ziel hat. Eine ämter- und verwaltungsübergreifende Ausrichtung der Beratung von Geflüchteten an den individuellen Bedarfen und Potenzialen entspricht dieser Zielsetzung im besonderen Maße. | Besondere Herausforderungen und Bedarfe Die letzten beiden Jahre waren geprägt von der schwierigen Unterbringungssituation der Geflüchteten und der Akquise von Wohnobjekten beziehungsweise Standorten zum Bau neuer Einrichtungen. Die Unterbringung entspricht zum Teil nicht den in 2004 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Leitlinien zur Unterbringung. So musste die Stadt Köln von Mindeststandards, wie dezentrale Unterbringung in abgeschlossenen Wohneinheiten mit maximal 80 Personen, abweichen und Personen in Notunterkünften und Turnhallen unterbringen. Die negativen Folgen konnten durch großes Engagement der Mitarbeiter/-innen der Stadt Köln, der beteiligten Träger und der zahlreichen ehrenamtlichen Kräfte gemildert werden. In einer „Task Force für Flüchtlingsunterbringung“ bündeln die beteiligten Ämter ihre Kompetenzen, um in einem beschleunigten Verfahren neue und bessere Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Besonderes Augenmerk gilt nunmehr der sozialen und beruflichen Integration der geflüchteten Menschen. Die Versorgung mit Schulplätzen für Kinder und Jugendliche sowie der Übergang in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sind maßgeblich für den Integrationsprozess. Zielsetzung ist der frühzeitige Beginn des Integrationsprozesses durch Bildung wirksamer Förderketten. Die Versorgung mit Schulplätzen für Kinder und Jugendliche gestaltet sich aufgrund fehlender personeller und insbesondere Raumressourcen derzeit schwierig (siehe auch Anlage 2 „Strukturdaten‘“). Eine Vielzahl von Asylanträgen und lange Bearbeitungsverfahren erschweren zudem den kontinuierlichen Übergang der Asylsuchenden in den Rechtskreis SGB Il und die damit verbundene Angebotsplanung zur Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Fehlende Dokumente erschweren oftmals das Anerkennungsverfahren schulischer und beruflicher Qualifikationen. Traumatisierungen, psychosoziale Schwierigkeiten oder die Bewältigung 3 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen lebenspraktischer Anforderungen erfordern darüber hinaus besondere Unterstützungsangebote. Fehlende Sprachkenntnisse sind weiterhin das größte Vermittlungshemmnis. Die Hürden für einen erfolgreichen Abbau von Sprachbarrieren sind hoch, beispielsweise durch die sich stetig ändernde Gesetzeslage, verpflichtende Teilnahme an Vollzeit-Kursen oder Erforderlichkeit, das lateinische Alphabet und Basis-Sprachkenntnisse zu beherrschen. Ein identifiziertes Handlungsfeld ist der anteilsmäßig große Personenkreis der allein-reisenden, jungen Menschen. Für eine gelingende Integration dieser Zielgruppe ist eine frühzeitige, intensive, passgenaue Betreuung und Unterstützung von besonderer Bedeutung, auch vor dem Hintergrund, den jungen Menschen Orientierung, Stabilität und soziale Einbindung zu bieten. — Zielsetzung Vision/Ziel: Menschen mit Fluchterfahrung und Migrationshintergrund haben gleichberechtigte Teilhabe- und Integrationschancen. Sie sind somit ein anerkannter Teil unserer Gesellschaft. Sie leben im Stadtgebiet verteilt und nutzen die infrastrukturellen Angebote. Sie sind sozial integriert und schulisch und beruflich gut qualifiziert. Sprachliche Barrieren sind abgebaut. Kinder und Jugendliche besuchen Kindertagestätten und Bildungseinrichtungen. Erwachsene nehmen aktiv am Arbeitsleben teil und sind unabhängig von staatlichen Leistungen. Sie haben Zugang zu Informationen über das Leistungsspektrum und erhalten von Behörden und Beratungsinstitutionen individuell und zeitnah die erforderlichen Unterstützungsleistungen. Durch eine optimale Zusammenarbeit und Vernetzung aller rechtskreisübergreifenden, verwaltungsinternen und insbesondere beteiligten externen Akteure wird ein zeitnaher, niederschwelliger Zugang zu Beratungs-/Leistungs-/Integrationsmöglichkeiten eröffnet. Ehrenamtlich tätige Mitbürger/-innen sind bedarfsgerecht in den Integrationsprozess eingebunden und erfahren die notwendige Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer ehrenamtlichen Arbeit. Der Einsatz neuer Technologien sowie eine digitale Vernetzung unterstützen die Zusammenarbeit der handelnden Stellen. Strukturelle Voraussetzungen Köln ist eine schnellwachsende Millionenstadt mit 1.069.200 Einwohnerinnen und Einwohnern. Aktuelle Prognosen bescheinigen Köln bis 2030 deutlich steigende Bevölkerungszahlen. Die Quote der Menschen mit Migrationshintergrund beträgt 37% (393.793), davon sind 88.321 unter 18 Jahre alt. 198.819 Personen (19%) haben einen ausländischen Pass. Im Jahr 2015 sind 66.687 Personen nach Köln zugezogen. Der höchste Zuwachs entfällt auf junge ausländische Zuwanderer (Stand 2015). Wirtschaftsstandort Köln Zentrale Kennzeichen der Kölner Wirtschaft sind eine dynamische Branchenvielfalt und eine ausgewogene Betriebsgrößenstruktur. Dies sichert Wachstum und Beschäftigung unabhängig von konjunktureller Entwicklung. Etwa 85 Prozent der Kölner Beschäftigten arbeiten im Dienstleistungssektor, doch nach wie vor spielt die Industrie in Köln eine zentrale Rolle. 4 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Hochschulen sowie fundierte betriebliche Ausbildung sichern die Qualität des Nachwuchses. In Köln bestehen 535.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (Stand: 3. Quartal 2015). Arbeitsmarkt Diese Ausgangslage beschert Köln einen grundsätzlich aufnahmefähigen Arbeitsmarkt, belegt durch sinkende Arbeitslosenzahlen. (Stand 11/2013: 9,5% Arbeitslosenquote; Stand 11/2016: 8,3% Arbeitslosenquote). So lag der Kölner Beschäftigungszuwachs im Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 mit einem Plus von 2,5% sowohl über NRW-, als auch über dem Bundesdurchschnitt (jeweils +2,2%). Die in Köln lebenden rund 4.800 arbeitsuchenden Geflüchteten sind weit überwiegend männlich und zu einem großen Teil jünger als 35 Jahre. Von ihnen haben 27% keinen Hauptschulabschluss. Insgesamt 26% können Abitur beziehungsweise Hochschulreife vorweisen. Nahezu drei Viertel dieses Personenkreises kommt derzeit für Helfertätigkeiten in Frage, knapp ein Viertel für Fachkraft-, Spezialisten- und Expertentätigkeiten. Bei 7% sind derzeit keine Angaben zum Anforderungsniveau des Zielberufs möglich. Die arbeitslosen Geflüchteten werden zu 95% durch das Jobcenter Köln betreut. Formen der Zuwanderung Die Anzahl der Zuweisungen/Aufnahmen lag 2015 mit 7.777 Personen nahezu 2/3 über den Zugängen des Vorjahres (2.430). Herkunftsländer dieses Personenkreises waren überwiegend Syrien (34%), Irak (22%), Afghanistan (13%) und Iran (5%). Aber auch aus Marokko, Libanon, Ghana, Indien, Pakistan, Russland und Georgien wurden Asylsuchende aufgenommen und untergebracht. Darüber hinaus mussten im Jahr 2015 insgesamt 2.595 unerlaubt eingereiste Flüchtlinge aufgenommen und, bis zur Entscheidung über ihre Verteilung/Weiterleitung, vorübergehend in Köln untergebracht werden. Herkunftsländer dieser Personen waren überwiegend Serbien, Mazedonien, Bosnien und der Kosovo. In geringerer Anzahl reisten Personen aus Marokko, Iran, Irak und Pakistan im ungeregelten Verfahren nach Köln ein. Politische Einbindung Der Rat und die Fachausschüsse werden kontinuierlich in die Entscheidungsprozesse zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung eingebunden. Köln verfügt über eine ausgeprägte Struktur, die Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund vielfältige Formen der (politischen) Mitbestimmung bietet: Integrationsrat Die kommunale Vertretung der Kölner/innen mit Zuwanderungsgeschichte ist der Integrationsrat der Stadt Köln, der erstmalig im Jahre 2004 gewählt wurde und den bisherigen Ausländerbeirat ablöste. Dieser wird von 22 direkt gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Kölner Migranten sowie von 11 vom Rat entsandten Mitgliedern gebildet. Über den Integrationsrat werden Vorschläge und Anregungen an Politik und Verwaltung gegeben, um den Integrationsprozess positiv zu beeinflussen. Er ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Interessen von Kölner Migranten/innen betreffen, zu informieren und vor einer Beschlussfassung durch den Rat zu beteiligen. An der Entwicklung des im Februar 2011 vom Rat beschlossenen Integrationskonzeptes „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft‘ sowie des in diesem Zusammenhang erstellten interkulturellen Maßnahmenprogramms war der s] Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Integrationsrat maßgeblich beteiligt. Runder Tisch für Flüchtlingsfragen Der mit Beschluss des Rates aus Juni 2003 eingerichtete Runde Tisch für Flüchtlingsfragen ist ein weiteres Gremium, das sich mit den Interessen von Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere mit flüchtlingspolitischen Fragestellungen befasst. Der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen, der aus Vertreterinnen und Vertretern der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände und freien Trägern sowie der Verwaltung, der Politik und der Polizei besteht, arbeitet außerordentlich erfolgreich und hat in der Flüchtlingspolitik in der Stadt viel bewegt. Hervorzuheben ist beispielsweise das vom Runden Tisch erarbeitete und vom Rat im Juli 2004 beschlossene Konzept "Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln" als Grundlage der Kölner Flüchtlingspolitik, welches fortlaufend weiterentwickelt und angepasst wird. Da neben den politischen Fraktionen im Rahmen der Arbeit des Runden Tisches auch alle in Köln für Flüchtlinge tätigen Gruppen einbezogen werden, fußen die Leitlinien auf einem breiten Konsens verschiedenster gesellschaftlicher Gruppierungen. Rat der Religionen Beim Kölner Rat der Religionen handelt es sich um einen freiwilligen Zusammenschluss von Religionsgemeinschaften und Organisationen, die sich für die Förderung des interreligiösen Dialogs und das friedliche, gleichberechtigte Miteinander aller Kölnerinnen und Kölner einsetzen. Der Vorsitz des Kölner Rates der Religionen obliegt der Oberbürgermeisterin, welches die Bedeutung, die diesem Gremium beigemessen wird, verdeutlicht. Kölner Flüchtlingsrat e.V. Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für den Schutz und die Rechte der Flüchtlinge, ihre Integration, Toleranz und Verständigung einsetzt. Als unabhängiges Netzwerk setzt er sich aus Flüchtlingen, Beratungsstellen, Menschenrechtsgruppen, Flüchtlingsinitiativen, Haupt- und Ehrenamtlichen in der Flüchtlingsarbeit sowie interessierten Einzelpersonen zusammen. Lokal verankert ist er auch auf Landes- und Bundesebene aktiv. Verwaltungsinterne Struktur Im beiliegenden Geschäfts- und Dienstverteilungsplan (Anlage 3) ist ersichtlich, welche Organisationeinheiten in die Betreuung Geflüchteter involviert sind. In vielen Bereichen wurden bereits Arbeitskreise/Kooperationen mit der Trägerlandschaft implementiert. Das Aufgabengebiet „Referat Flüchtlingskoordination“ wurde in 04/2016 im Büro der Oberbürgermeisterin mit schwerpunktmäßig folgender Aufgabenstellung eingerichtet: - Beobachtung der Flucht- und Zuwanderungsentwicklung; - _Frühzeitige Abstimmung der Handlungsbedarfe für Köln mit allen Fachebenen. Der Fokus liegt in der Synchronisierung und Abstimmung der Aufgaben der Fachabteilungen, ohne dass hiermit operative Eingriffe verbunden sind. - Analyse und Optimierung der gesamtstädtischen Schnittstellen in der Flüchtlings- und Zuwanderungsthematik, insbesondere in den Bereichen Unterbringung, Versorgung mit Kita- und Schulplätzen sowie Integration -vom Erlernen der Sprache bis zum Arbeitsmarkt-; - Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Geflüchtete und Zuwanderung in Köln sowie Wahrnehmung von Gremienarbeit und Veranstaltungsterminen; |-_Vorbereitung und Unterstützung der Oberbürgermeisterin auf interkommunaler Ebene sowie 6 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ä im Rahmen der Interessenvertretung gegenüber Bund und Land. In Anbetracht der vielfältigen Schnittstellen der Aufgaben der Flüchtlingskoordination und den Zielen des Modellprojektes erfolgt die organisatorische Anbindung des Projektes „Einwanderung gestalten‘ im Büro der Oberbürgermeisterin. Vernetzung Um den Anforderungen an eine wirtschaftliche, soziale und kulturelle/gesellschaftliche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung gerecht werden zu können, arbeiten die städtischen Dienststellen rechtskreisübergreifend mit Wohlfahrtsverbänden, freien Trägern und Lobbygruppen intensiv zusammen. Ziel ist dabei, nicht nur Unterkunft und Verpflegung sicherzustellen, sondern hilfesuchenden Personen, die überwiegend aus Herkunftsländern stammen, denen die deutschen Gesellschaftsstrukturen bisher fremd waren, über eine nachhaltige Integrationsarbeit auch die Normen und Werte der sie aufnehmenden Gesellschaft zu vermitteln. Von daher wird zur Beratung und Betreuung des Personenkreises eine enge Kooperation mit Fachkräften von Wohlfahrtsverbänden umgesetzt, die teilweise auch im Auftrag der Stadt Köln bereits die Betreuung von Wohnheimen übernehmen. Die Notwendigkeit einer gut vernetzten Zusammenarbeit im Hinblick auf die Integration von Geflüchteten wird in der täglichen Praxis insofern deutlich sichtbar und erzeugt den Willen nach einer Gesamtstrategie. Durch die beschriebene langjährige Erfahrung in der Kooperation und Vernetzung mit verschiedensten internen und externen Akteuren hat sich das sogenannte „Kölner Hilfesystem" etabliert. Weitere Beispiele aus der Kölner Praxis: + Aufgabe des Kommunales Integrationszentrums ist unter anderem die Stärkung der Koordinierung und Vernetzung der Integrationsarbeit vor Ort. Es bestehen zahlreiche Kooperationen, zum Beispiel mit Universität Köln, Theatergruppen, Internationale » Beratungsstelle der Caritas, VHS, und weiteren. « Ein Modell für eine gelungene Zusammenarbeit ist die bereits zuvor erwähnte Task Force „Flüchtlingsunterbringung". Seit ihrer Einrichtung gelingt es deutlich besser, die beteiligten stadtinternen Organisationseinheiten zu vernetzen und eine zielgerichtete und effiziente Zusammenarbeit zu ermöglichen. « Zentrale Flüchtlingskoordination im Dezernat der Oberbürgermeisterin > siehe auch Ausführungen zu Punkten „verwaltungsinterne Struktur“ und „Einwanderungsmanagement“ e Der Integration Point im Jobcenter Köln ist seit Ende 2015 eine zentrale Anlaufstelle zur Beratung und Vermittlung von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Durch frühzeitige Ansprache und passgenaue Qualifizierungsmaßnahmen soll eine schnelle Eingliederung in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt erreicht werden. Ziel des Integration Point ist es, die Kompetenzen der beteiligten Organisationseinheiten (Jobcenter, Agentur für Arbeit, Dienststellen der Stadt Köln: Ausländerbehörde, Sozialamt, Jugendamt, u.a. sowie nachfolgend externe Beteiligte) rechtskreisübergreifend zu bündeln. Im Integration Point betreuen 24 Mitarbeiter/innen rund 4.000 Kunden. »} Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen » Sozialraumkoordination und Interkultureller Dienst > siehe auch Ausführungen zu Punkt „Sozialraumstruktur" Bürgerschaftliches Engagement [ Das Bürgerschaftliches Engagement im Zusammenhang mit der Zuwanderung ist in Köln stark ausgeprägt. Es gilt, dieses Engagement nachhaltig zu erhalten, die Strukturen zu stabilisieren beziehungsweise dauerhaft zu implementieren, um ein Nachlassen dieses Elementes zu vermeiden und bedarfsgerecht einzusetzen. Hierbei kommt der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe eine große Bedeutung zu. Der prägende Leitgedanke ist, das gesamte Spektrum der ehrenamtlichen Arbeit zu nutzen und zu unterstützen. In Köln ruht das bürgerschaftliche Engagement im Wesentlichen auf 3 Säulen: e Stadtweit agierenden Träger Neben Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz und Sozialdienst Katholischer Männer engagieren sich beispielsweise die Kölner Syrienhilfe, das Kölner Netzwerk Bürgerengagement, die Kölner Freiwilligen Agentur, die Interkulturellen Zentren und viele andere. e Die lokalen Initiativen Hier gibt es aktuell in Köln rund 45 Initiativen im Bereich Willkommenskultur. Diese Initiativen agieren lokal auf der Ebene von 1-2 Stadtteilen und setzen konkret bei der Hilfe für die in den einzelnen Stadtteilen dezentral untergebrachten Flüchtlingen an. Damit ist in Köln bei 86 Stadtteilen (auf Kölsch: „Veedel) eine flächendeckende „Veedelskultur" im Bereich der Integration vorhanden. + Engagierte Einzelpersonen und themenzentrierte Initiativen Neben den oben genannten Akteuren gibt es in Köln viele Einzelpersonen, die sich in einem breiten Spektrum engagieren, sei es in der Hausaufgabenbetreuung, bei der Erlernung der deutschen Sprache, in Sportvereinen, bei der Begleitung von benachbarten Flüchtlingen zu Ämtern, in gemeinsamen Freizeitaktivitäten und in vielen anderen Aktivitäten. Zusätzlich ermöglichen themenbezogen Sportvereine, die Stadtbibliothek, der Don-Bosco-Club e.V. und viele andere Akteure über Sport-, Freizeit- und Bildungsangebote den Flüchtlingen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Eine Übersicht über die vielen bereits stattfindenden Maßnahmen findet sich im 9. Bericht an den Ausschuss Soziales und Senioren „Aktuelle Informationen zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen“ zur Sitzung am 01.09.2016 unter: https://buergerinfo.sessionnet.verwaltung.stadtkoeln.de/getfile.asp?id=574739&type=do& Die Einbettung des Bürgerschaftlichen Engagements in die Unterstützungskette ist von elementarer Bedeutung. Es ist wichtig, die Kooperation von Haupt- und Ehrenamt beziehungsweise zwischen den einzelnen ehrenamtlichen Akteuren zu koordinieren. Projektstruktur Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen [ Ziel ist es, im Rahmen des Modellprojektes die berufliche Integration durch eine verbesserte Verzahnung der bereits bestehenden Strukturen im Sinne eines Case Managements zu erreichen. Insbesondere durch den Ausbau von Kooperationen wird so der Unterstützungsprozess für Geflüchtete transparenter und effektiver gestaltet. Die Einführung eines Case Managements soll auch den Übergang zwischen den Rechtskreisen vereinfachen, um Reibungsverluste und Doppelstrukturen zu vermeiden. Trotz unterschiedlicher Zuständigkeiten muss es gelingen, den gesamten Fallverlauf transparent zu machen. Um zukunftsfähige und nachhaltige Lösungen zu entwickeln, müssen die beteiligten Akteure eingebunden und fachlich-inhaltliche Themen bezogen auf die Ebenen des Einzelfalles wie auch der Struktur erarbeitet werden. Darüber hinaus müssen in die Bewertung beziehungsweise Optimierung der Prozessschritte u.a. folgende Fragestellungen einfließen: - Wie können neue Technologien beziehungsweise die Digitalisierung Arbeitsabläufe sowie die Kommunikation und Interaktionen zwischen den Prozessbeteiligten erleichtern und bei einer flexibleren Arbeitsgestaltung unterstützen? Hierbei einbezogen werden die Erfahrungen aus bereits laufenden Projekten wie z.B. der Einführung einer elektronischen Ausländerakte sowie die entsprechenden Projektergebnisse. - Wie sieht eine optimierte Arbeitsplatzgestaltung im engeren und weiteren Sinne aus (beispielsweise Besuchersteuerung, Sicherheit, etc.)? - Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind erforderlich, um eine kurzfristige Bearbeitung der Anliegen geflüchteter Personen sicherzustellen? - Wann ist ein Übergang in das Regelsystem vorzusehen? Im Rahmen des Projektes sollen Zielvorstellungen konkretisiert, Verbesserungen erarbeitet und ein gemeinsam festgelegter Maßnahmenkatalog umgesetzt werden. Maßgeblich für das Projektergebnis sind darüber hinaus folgende grundsätzlichen Ziele: - _ Kundenorientierung Wie können die Dienstleistungen erbracht werden, um den Geflüchteten den Weg durch den gesamten Leistungsprozess zu erleichtern? - Effektivität und Effizienz Wie müssen die Arbeitsabläufe gestaltete werden, um die Arbeitsergebnisse im Hinblick auf Qualität und angemessenem Aufwand sicherzustellen? Konkret bedeutet dies: - Transparenz schaffen über die gesamte Prozesskette - Prozesse standardisieren und harmonisieren durch Vermeiden von Doppelarbeit eine gemeinsame Datenbasis verbesserte IT-Unterstützung neue Formen der Zusammenarbeit und Kooperation; damit verbunden auch bessere Erreichbarkeit (viele Leistungen unter einem Dach) NS 8 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Zielgruppe In der ersten Phase des Projektes „Einwanderung gestalten“ soll der Fokus auf die Lebenslage „Übergang in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt‘ gelegt werden. Es ist geplant, zunächst die Zielgruppe der allein-reisenden Menschen im Alter von 18-25 Jahren mit positiver Bleibeperspektive im Musterprozess zu berücksichtigen. In der Ausbauphase wird das Modellprojekt auf weitere Zielgruppen und weitere Lebenslagen ausgeweitet. Die Projektleitung obliegt dem Flüchtlingskoordinator der Stadt Köln, Herrn Hans-Jürgen Oster. Die neu einzurichtende Projektsteuerung-/koordination (insgesamt 2,0 geförderte Stellen) wird organisatorisch der Flüchtlingskoordination angebunden. Die Aufgaben und die organisatorische Anbindung der Projektsteuerung/-koordination sind in Anlage 4 dargestellt. Darüber hinaus entwickelt die Projektsteuerung/-koordination eine Projektplanung für das Gesamtprojekt, implementiert ein Qualitätsmanagement und sichert den partnerschaftlichen Austausch mit den am Projekt beteiligten Kommunen. Das Organisationsmanagement im Amt für Personal, Organisation und Innovation unterstützt das Projekt mit Methodenkompetenz z.B. im Hinblick auf die Prozessgestaltung und -modellierung. Eine einzurichtende Lenkungsgruppe wird die Projektentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung treffen, hierfür wird sie regelmäßig über den Sachstand des Projektes informiert. Besetzung: - Herr Oster, Flüchtlingskoordination Stadt Köln (Projektleitung) - Herr Stadtdirektor Dr. Keller, Dezernat für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Recht - _ Beigeordnete Frau Dr. Klein, Dezernat für Bildung, Jungend und Sport - Beigeordneter Herr Dr. Rau, Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt - Herr Dr. Heinz (Projekt „Verwaltungsreform“) - Amtsleitungen der beteiligten Dienststellen - Vertreterinnen und Vertreter des Jobcenters - sowie der Agentur für Arbeit - Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände und - _ Vertreterinnen und Vertreter „Ehrenamtliches Engagement“ Die Erarbeitung der konkreten Maßnahmen wird in Projektgruppensitzungen und Planungskonferenzen erfolgen. Die Projektgruppe wird gebildet aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beteiligten Dienststellen der Stadt Köln, dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit sowie Vertretern der am Prozess bzw. der Leistungskette beteiligten externen Akteure. Aufgrund der hieraus resultierenden Größe der Projektgruppe sollen in Unterarbeitsgruppen anhand von Handlungsfeldern Grundlagen erarbeitet werden, die in der Projektgruppe gespiegelt und weiter verfeinert werden. Nur so können einerseits kurzfristig umsetzbare Ergebnisse, andererseits die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vernetzung - insbesondere 1 je) des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales e = im Hinblick auf Transparenz - erzielt werden. Siehe auch Schaubild Projektstruktur — Anlage 5. Einwanderungsmanagement Zur Steuerung der gesamtstädtischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung, Betreuung sowie der sozialen und beruflichen Integration von Geflüchteten sind organisatorische Rahmenbedingungen zu schaffen beziehungsweise auszubauen, die ein kooperatives und eng verzahntes, wirkungsvolles und pro-aktives Handeln fördern. Die Notwendigkeit zum Aufbau eines Einwanderungsmanagements ist unbestritten. In Köln wurden bereits viele Schritte in diese Richtung unternommen. Nun gilt es, diese fortzusetzen auf- und auszubauen und zielgerecht zu verzahnen. Zentrale Flüchtlingskoordination Mit oben genannter Zielsetzung wurde in 04/2016 im Amt der Oberbürgermeisterin eine zentrale Einheit zum Thema Flüchtlingskoordination eingerichtet. Integration in Köln ist somit „Chefinnen-Aufgabe“ und der Aufbau eines Einwanderungs- managements hat oberste Priorität. Finanzcontrolling Für die Erfassung und Aufbereitung der mit der Versorgung von Flüchtlingen verbundenen Erlöse und Kosten hat die Stadt Köln ein Auswertungsmodul im Finanzcontrolling entwickelt, das im Wesentlichen auf SAP-gebuchte Ist-Werte zurückgreift. Das Auswertungsmodul befindet sich in der stetigen Weiterentwicklung. Darüber hinaus ist der Aufbau einer zentralen, rechtskreisübergreifenden „Flüchtlingsstatistik" als einheitliche Datenbasis für alle beteiligten Stellen beabsichtigt. Auszugsmanagement Mit Unterstützung des Projekts „Auszugsmanagement‘ vermittelt die Stadt Köln Flüchtlinge in Wohnungen des Kölner Wohnungsmarkts. Das Projekt wurde 2011 in städtischer Finanzierung und Kooperation mit dem Caritasverband, dem Deutschem Rotem Kreuz und dem Kölner Flüchtlingsrat ins Leben gerufen. Die Stadt Köln fördert und unterstützt hierzu im gesamten Stadtgebiet den Bezug von Mietwohnungen durch Köln zugewiesene Flüchtlinge, die integrationsfähig sind, um Geflüchteten eine neue Perspektive zu bieten, die Integration zu erleichtern und auch um neue Kapazitäten für weitere Köln zugewiesene Flüchtlinge zu schaffen. Seit dem 01.01.2016 konnten insgesamt 224 Haushalte mit 599 Personen in regulären Wohnraum auf Kölner Stadtgebiet vermittelt werden. Das sehr erfolgreiche Projekt leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration und mindert so den städtischen Unterbringungsdruck. Bis Ende 2016 werden voraussichtlich 800 bis 1.000 Personen in Wohnraum vermittelt werden können. Sozialraumstruktur In Köln ist der Gedanke der Sozialraumorientierung ausgeprägt. Im März 2015 wurde vom Stadtvorstand der Stadt Köln die Geltung des sozialräumlichen Handelns als verbindliches Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Handlungsprinzip für die gesamte Verwaltung beschlossen. Die Sozialraumorientierung findet in Köln ihren Niederschlag in zahlreichen kleinräumlichen Konzepten und Handlungsinstrumenten. Handlungskonzept „Lebenswerte Veedel - Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ Hervorzuheben ist insbesondere das fachüberreifende Handlungskonzept „Lebenswerte Veedel — Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“, welches gemeinsam durch die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die Kölner Kommunalpolitik und die Stadtverwaltung konzipiert wurde und seit 2006 umgesetzt und fortlaufend weiterentwickelt wird. Ziel des Konzeptes ist die Verbesserung der Lebensbedingungen für die Bewohnerinnen und Bewohner unter den Prämissen „Verbesserte Integration“, „Verstärkte Partizipation“, „Optimierte Hilfen und Angebote", „Wirtschaftlicher Mitteleinsatz‘ und „Optimierte Koordination“. Im Rahmen dieses Handlungskonzeptes werden in elf festgelegten Sozialräumen, die durch prekäre Lebensverhältnisse der Einwohner und Einwohnerinnen gekennzeichnet sind, durch eine optimierte Zusammenarbeit und Vernetzung aller-städtischen Dienststellen, freien Träger und Verbände die notwendigen Angebote und Hilfen gemeinsam entwickelt und umgesetzt. Die Handlungsfelder umfassen u.a. auch das Thema Integration. Die in den elf Sozialräumen tätigen Sozialraumkoordinatorinnen und -koordinatoren greifen die Themenfelder gezielt auf, fördern aktiv die Zusammenarbeit und Vernetzung der wichtigen Akteure im Sozialraum, entwickeln gemeinsam mit ihnen neue Handlungsansätze und sorgen dafür, dass erforderliche präventive Angebote und Hilfen -auch unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger- umgesetzt werden. Im Januar 2013 ist die Stadt Köln mit diesem Programm als einer von zehn Preisträgern „für das vorbildliche und innovative Engagement‘ im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbs „Preis Soziale Stadt‘ ausgezeichnet worden. Die in diesem Handlungskonzept ausgewählten 11 Sozialräume mit den dort entwickelten Strukturen bilden die Grundlage für das Integrierte Handlungskonzept „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten“, welches das Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung in Köln darstellt und Basis für die Förderprogramme der EU-Förderphase 2014 -2020 ist. Interkultureller Dienst Der Interkulturelle Dienst (IKD) als Sonderdienst des Allgemeinen Sozialen Dienstes im Amt für Kinder, Jugend und Familie hat das Ziel, Migrantinnen und Migranten bei der Integration zu unterstützen und - unter Berücksichtigung der unterschiedlichen kulturellen und religiösen Identitäten - die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Dabei orientiert sich die Arbeit des IKD am „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft‘. Aufgabe des IKD ist es, die konkreten Problemlagen innerhalb eines Sozialraumes zu erkennen, Bedarfe zu ermitteln und passende integrationsfördernde Angebote zu entwickeln, sie hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuentwickeln. Ziel ist auch die Vernetzung aller relevanten Akteure innerhalb eines Sozialraumes. Stabsstelle „Sozialplanung/Sozialberichterstattung“ Die Stabsstelle „Sozialplanung/Sozialberichterstattung“ ist beim Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt angebunden. Zu ihren Aufgaben zählen u.a. der Auf- und Ausbau einer strategischen Zukunftsplanung der Sozialverwaltung unter Einbeziehung der Bereiche Soziales, Integration und Umwelt. Die bereits vorhandenen Strukturen der sozialräumlichen und -planerischen Arbeit in Köln, zu deren Spektrum auch Themenfelder zählen, die unmittelbar die Bedarfe von Geflüchteten und 1 2 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Menschen mit Migrationshintergrund berühren, unterstützen die Implementierung eines Einwanderungsmanagements. Projektplanung Siehe Anlage 6 - Meilensteinplanung Finanzierung 2017 T2018 2019 | Personalausgaben 143.606,-€ 191.475.-€ 47868,-€ Sachausgaben 19.200,-€ 25.600,€ 6.400,-€ Gesamtausgaben | 462.906,.€ 217.075,-€ 52.268,-€ Weitere Einnahmen 0 0 0 Eee 20.360,-€ (10%) 46.295,-€ (20%) 11.573,€ (20%) 1 Beantragte 142.445,-€ (90%) 170.780,-€ (80%) 42.695,-€ (80%) Zuwendung Siehe auch Anlage 7 In der Kostenkalkulation unberücksichtigt bleiben Personalkosten für Zeitaufwände der stadtinternen Projektbeteiligten, gegebenenfalls anfallende Qualifizierungskosten, Raummieten, etc. Datum, Ort un .2e „AR „RoAb.Koln ehe. BULL... Unterschrift Kontakt für Rückfragen zur Interessenbekundung Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW Integrationsabteilung Miriam Palazzi Tel. Nr. 0211/855 3329 E-Mail: miriam.palazzi@mais.nrw.de E 3 Anlage 1 Roggendorf/Thenhoven N Blumenberg, & ‚Volkhoven/Weiler A Vorübergehende Notaufnahme/ Tumhalle Notaufnahme/ Leichtbauhalle Notaufnahme/ Büro-/ Gewerbegebäude Container Beherbergungsbetrieb Systembau Wohnheim aBDesDB Im Bau In Planung iger & \ g @ \ a, Deilbrück 4 Mülheim Rath/Heumar | | Die Oberbürgermeisterin Anlage 2 Strukturdaten der Stadt Köln . Regierungsbezirk Köln EINE 1.069.192 Bevölkerungsdichte 2640 Einwohner/km? Einwohner mit Migrationshintergrund 393.793 (37%) „ Ausländer 186.995 (17%) Bere erukt Ausländer — 3 — 3 — 3 — AVEIRETUNESSSTURRUT In Köln vertretene Nationen 180,0 Durchschnittsalter Minderjährige 88.321,0 Zuzug 2015 66.687,0 ietni über Bundesdurchschnitt Wohnungsmarkt Daten Mietniveau 29% über Bundesdurchschni: Leerstandsquote gesamt { Leerstandsquote öffentlich geförderter Bestand Anzahl der Geflüchteten 13.409,0 Prognose bis Ende 2016 ca. 14.000 'Geflüchtete in Köln / Plätze in Unterkünften 13.555,0 Unterbringung Kurzfristig realisierbare Plätze in Unterkünften ca. 1400 Anzahl noch belegter Turnhallen in Turnhallen.untergebrachte Geflüchtete 2.321,0 Syrien a | ee me | Afghanistan Anzahl zu beschulender Geflüchteter Primarstufe 1.737 " Davon noch in Bearbeitung zu beschulende Sek 1 2.133 Davon auf der Warteliste Vorbereitungsklassen Primarstufe Einzelintegrationsplätze Primarstufe EEE Vorbereitungsklasse Sekundarstufe I 0] IFK Plätze für SEK II Schüler a ST Ausbildungsquote 4,3% NRW 5,5; Bund 5,2 Arbeitslosenquote 8,3% ; SGB I Leistungsberechtigte 13,6% 117.403 Arbeit: kti kbeitsmarkiteten davon Erwerbsfähig 71,8% 84.305 davon Erwerbsfähig ‚ unter 253. 16,0% 13.900 15-17 Jährige son 500 | 2.300 20.25 Jährige es | Arbeitssuchenden | entspricht 4,2 % aller 2.095 Arbeitslosen davon Abitur bzw. Hochschulreife 0 |] für Helfertätigkeiten in Frage kommende Für Fachkraft-, Spezialisten-, Expertentätigkeiten in " ol Als Arbeitssuchend gemeldete Geflüchtete Geflüchtete auf dem Arbeitsmarkt Frage kommende 25% Anteil der Erwerbsfähigen U25 EEE: AIASISJUN yalıp usjLaulsZzag ap 'nzq uNueWaZag I9P Puls Usjjajs)sualg LajauysIszuuayaß. wu aıg Do: nequgeggpejg pun 1ouun. “uoyagsg a0) 1uy 69 UMmPaizıs uayagyunıg pun obaydsyeyaspug7 any Jwy 29 »auunssnyg pn +Jauny gZ6p = Jauapsuunasn Zash » WUNAUORSLORFEJURNyOR-BN 0ZSP + Opemauny-YpHgneHpsor 6h5p © Aumbenunpejg sayasiujoy apsp ® uoBuyag wnaeny giSp ® EINTESEITESTETN pun uogang any Juy 99 Ysuny ONaapajeneQ ID) UInaRny g15p » asuny puemahuy appunasny push « Aunasni-Jasop-Ajanensuope £j6h » tunsanyy SAPSEUNag-yaRAUgZISF Bynpn7 Wwnoeny Lisp » Pnog1o9 uopepuag Munosng-zueypong-JaunEM OsH Buuaamıkg "Yoga Pon bunzynuag Zur pun -Seunganau3 “seunyeAuon 029 VOgRÖpRESSPUDg uozayuod opbuy yorıstn DOpuOSDg 1123 Jwesßunyemu wesßunuej—hpeig 9 Eumanomanauneg S/ZUZ AU AUmWabe ug Ad HER SORGT LIZST, VobunhngAayay US, Bunonasyofarg NESZ Pan Sanosuzpung EHI LI 1} "os heuewinshg Apa Ryan Zi ug buniapigpegapris pn Dunemuay 051 Anspeig pun Bunpataguperg AN) JUYS WezInyaSJOyonmIqlaA pun ya 26 rarspesbunuyop Dumpmuon 095 Vosameaunuyom An JWY 9G veroag >" pum sayupzog any au 05 DMysuUNy openseuoRaUpIooy IA (BMv) ganoqsneyasuygeigy Buny "YoHIUrg Oyanuygagajnaqueßig BA Bunnaun MopaggerLos Funtepdjefzos cIA Bunsopamarso-n3 UA LONeAOLU| pun uoyesiueßlg 'jeuosyag IN} JuY/LL - UUSJsIeULIEeINgIagQ ald - UIRY IPEIS uno hg u Apnig op Bunyyauur ayosıß „oBepgdpunßnn pun -Japupf LLIS * | Ua peIS yeuong amyopbojogaad "yaypg pun Dummoquannung OLS » ug pun > puaßnp “opuny any huy )g Bunvopgpebundugypeg pon DUnsaryrnO yaRaquAusDld Ser I Bunpopaguamyag any wuv 07° Bunumdaßunpapguoinysg pun ogpusBng epapBayu za OPraomageBunuyom YA Ayaypay, pun vaneg anynyı pun sung "auejd "Dunyamuapeıg yoegıny-zumäne] BujgH Jesop-zues suuesng Fe nda . Saupıoabjeg Jayaupioaßıag HAeWaZaO lAwuezeg (gLoz’oL'zı :puels) e abejuy pm pun vopeißaju 'sajelZog ney plesey U Jajaupioaßiag Aywozag UIOY IE 1S Jop uejdsßunjlsyaAasjeulszag pun -SyEy9s3Hg wodg pun puaßnp "Sunpig way saußy ua syeupsosfjag Awezeg vey ug og Buy "during yaanyzunner ag un Brag Gig Bag Burda san Ge unıs ve 10 BA nn Bang reL aysaykeuy "Dunppgyog pun-nyazc Bunbnagomanej29 SIc ao eo most Dunpbanbaranun zunyassBumuayjgaag pun JsusjpsBunyay nypasona4 In) Juy yo mann)sjnuag Z£ > Bunupsg emuapg JO) MUV ze pop nase var Bunny pun Bunrarnpay 10C uariepbumdunrguan un Bugngeaurgene IE wasBunsaysjsioa Pun-S140a% 0£ obanppopsung pun=ajaı mjunosgdinn CZ uabungspopag un wooogeärnn ZIZ ImapmagrunS "unagueaaburaeg VOgRÖpy ORAITZ LLZ Jweogebuaa Sapenuoz 72 yussäunygudsBunuysoy ” ng BupLG pun JuOWIUMAOg:3 DOCH ® Oypapareng "Bunyojoupg ygO VozuuuLnfeysneH uoßundunag 'opzojasyau3 LIAO Jojsejey pun BunssauueA "uoyeyasuoßor] u) Nuy £Z URYOsUPyaLmU] un «uogpan 20) oeIesgeIS ZU8l Vocampyın soyasjdajeng Voya9popoy wesoBung 7-20 rsspueis 11-20 Pneu JWwIsID 1-20 Aousoding 70 ZUnypsayogiy pon Juowoßeunuspoypunsag zu, wouDgy un von uoA Bungojsypjajo 40) Buy Mi "upuamjoyg Oyapuamod HEO UpajspW.IEBINgLEgD Jop Dun uayeypsusbar] pun yeypspm Brgann Saupıoaßjag Mewszag uazueulg Bnyy "9 ajougeg UHaUINWENPEIS Inewozag 11pay pun Bunupso "Bunyjemvay auawaßly {z1ozis0 ge) oıtayı veydars q 20peuıpıpeIS euiazag Joyoy ayaluaH unsjsjsusoßangiogo 80 Jewazag Hepog log alopue. pun- ; MAN PUR dunae| MAN Pue7 WEP WI UONeyIUnWILUO) = aunuupay pun aunuuaalgv = ueAnapIVy Pun ueuulineIyv Houlerxe pun 3undung Jaulayuı au sapjefoıd sap Zunziaulen - Uszussiojuoyssunueld n ueddn.4astiag.Iv Jap 3undle]* UONEUIPLOON sauedpjeloid uepuealsisgnsia4lsiyael. nn -saungyonig 01044 SunzinIsipjun -sdunzuls (uogunpejulg 938 asiouystlogiVy Jap UoNesiUegldg - uogeziny aANENSIUWIPY - 1oNPUIPLOONINElOIA / Uns] pun -1ossai saulo Zunppol mug - 493slouWogıngKagO »olold.Jep Zunzinislerun - gunaapuPmulg sJuaWwegeuenN se) 1; 5 Y 3iq ne :uogeajny saulo sunjyPImjug auasigayens- \ ! 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Beratungsverlauf
-
09.03.2017
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.6, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
14.03.2017
TOP 4.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
27.03.2017
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.6, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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