0554/2017
Förderprojekt "Einwanderung gestalten NRW"
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Anlage Statusbericht Niederschrift AG
29813 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Integration und Vielfalt
Frau Meier
Telefon: (0221) 221 30892
Fax: (0221) 221 27214
E-Mail: Einwanderung_gestalten@stadt-koeln.de
Datum: 05.09.2019
6. Treffen der Arbeitsgruppe des Förderprojektes „Einwanderung gestalten“
am Mittwoch, den 04.09.2019, 10:00 Uhr — 11:30 Uhr
. Ministerium für Kinder, Familie,
. Einwanderu Ng Flüchtlinge und Integration
m gestalten NRW des Landes Nordrhein-Westfalen
Gefördert aus Mitteln des MKFFI
Niederschrift über die 6. Sitzung der Arbeitsgruppe „Einwanderung gestalten NRW“ am 04.09.2019
Anwesend waren:
Adrian Klaus Ehrenamt
Albrot Bettina 40 Amt für Schulentwicklung
Böhnke Andrea 16 Amt für Integration und Vielfalt (Projektkoordination)
Bosbach Marita LIGA der Wohlfahrtsverbände — Deutsches Rotes Kreuz
Dangel Alina 11 Personal- und Verwaltungsmanagement
Hodissen Ulrike 16 Amt für Integration und Vielfalt (Projektkoordination)
Holtz Vera Agentur für Arbeit Köln
Kaven Uwe 33 Ausländeramt
Klussmann Jens 16 Amt für Integration und Vielfalt
Kuntze Monika LIGA der Wohlfahrtsverbände - Caritasverband
Liesenfeld Bianca 20 Kämmerei
Meier Kathryn 16 Amt für Integration und Vielfalt (Projektkoordination)
Ochlast Thomas Jobcenter
Oster Inzen 16 Amt für Integration und Vielfalt (Projektleitung)
Roth Klaus Ehrenamt
Schumacher Dirk 50 Amt für Soziales und Senioren
Schwamborn Stefan 16 Amt für Integration und Vielfalt
Wuttke Angelika Ehrenamt
Entschuldigt fehlten:
Frankfurt university of applied sciences
OB/2 Büro der Oberbürgermeisterin — Strategische Steuerung
12 Amt für Informationsverarbeitung
42 Amt für Weiterbildung
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
53 Gesundheitsamt
56 Amt für Wohnungswesen
Niederschrift über die 6. Sitzung der Arbeitsgruppe „Einwanderung gestalten NRW" am 04.09.2019
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Darstellung des aktuellen Sachstandes
3. Einführung eines rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagements
1. Begrüßung
Herr Oster begrüßt die Anwesenden zur 6. Sitzung der Arbeitsgruppe. Vor Eintritt in die Ta-
gesordnung führt er aus, dass dies nach rund 2,5 Jahren im Projekt Einwanderung gestal-
ten.NRW die letzte Sitzung der Arbeitsgruppe sei. Wie immer stelle sich die Frage, wie nach-
haltig solche Förderprojekte seien. Dank der guten Zusammenarbeit in Arbeitsgruppe und
Unterarbeitsgruppen habe man in der Projektlaufzeit gute Ergebnisse erreicht. Insbesondere
sei die enge Einbindung von externem Fach-Knowhow in das Verwaltungsprojekt hervorzu-
heben. Die Strukturen, die mit diesem Projekt geschaffen worden seien, sollen auch in der
künftigen Zusammenarbeit beibehalten werden.
2. Darstellung des aktuellen Sachstandes
Herr Schwamborn erläutert eingangs, die Projektverlängerung umfasse die Aufgabenstellun-
gen:
- Etablierung eines rechtskreisübergreifenden Casemanagement,
- Umsetzung der Handlungsempfehlungen zu Hürden und Bedarfslücken Bildung/Arbeit,
- Aufbau eines Integrationsmonitorings.
Gleichwohl sei in dieser letzten Sitzung die Mitteilung eines Sachstandes zu allen wesentli-
chen Beschlüssen der Arbeitsgruppe vorgesehen.
Frau Hodissen und Herr Schwamborn stellen den aktuellen Projektsachstand vor. Die Folien-
präsentation kann der Anlage 1 entnommen werden. Die Zieldatei ist der Niederschrift als
Anlage 2 beigefügt.
Auf Nachfrage von Herrn Adrian erklärt Frau Holtz, es gebe keine Überlegungen zur Einfüh-
rung von Videodolmetschen im Jobcenter, da das Jobcenter langjährige Erfahrungen und ei-
nen Rahmenvertrag mit einer telefonischen Dolmetscher-hotline habe.
Abschließend informiert Herr Schwamborn, dass Themen die im Projekt nicht abgeschlossen
werden konnten, im Amt für Integration und Vielfalt weiter verfolgt werden.
3. Einführung eines rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagements
Frau Böhnke und Frau Meier informieren über die aktuellen Entwicklungen zur Etablierung
eines rechtskreisübergreifenden Casemanagements für geflüchtete Menschen (Teilhabema-
nagement) und stellen die Eckpunkte des Konzeptes vor (siehe Anlagen 3 und 4).
Nach kurzer Beratung bittet Herr Oster um Abstimmung:
Beschluss:
Die Arbeitsgruppe beschließt das Konzept zum Teilhabemanagement in der vorliegenden
Fassung. Sie beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Pilotmodells.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Niederschrift über die 6. Sitzung der Arbeitsgruppe „Einwanderung gestalten NRW“ am 04.09.2019
Abschließend bedanken sich Herr Oster und Herr Schwamborn bei allen Beteiligten für die
konstruktive und gute Zusammenarbeit im Projekt. Insbesondere gehe der Dank auch an die
ehrenamtlichen Teilnehmer*innen für ihren Einsatz in zahlreichen Sitzungen der Arbeitsgrup-
pe und Unterarbeitsgruppen.
Herr Oster schließt die Sitzung und lädt zu einem gemeinsamen Ausklang und Austausch bei
Kaffee und Gebäck ein.
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Gez. Oster
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 (zu TOP 2): Projektsachstand
Anlage 2 (zu TOP 2): Zieldatei
Anlage 3 (zu TOP 3): Sachstand Teilhabemanagement
Anlage 4 (zu TOP 3): Konzept KOKIP
Am se 1
12.09.2019
TOP 2 Sachstand TOP 2 Sachstand
Vie ‚hen ielfaltskompetenz
Aktueller Rahmenvertrag kann bereits von allen Dienststellen „Expedition Vielfaltskompetenz" hat am 10.05.2019
genutzt werden (Laufzeit bis 31.10.2019) stattgefunden
Teilnehmer: verwaltungsinterne und externe
Ausschreibung für Folgevertrag läuft derzeit Projektteilnehmer*innen
Basis: verwaltungswelite Bedarfsabfrage
Ziel: Behandlungen von Fragestellungen, die für das
Thema öffnen und sensibilisieren sowie neue Impulse
geben.
Vorgesehener Vertragsbeginn: 01.11.2019
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TOP 2 Sachstand TOP 2 Sachstand
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" Nutzung in der Regel für Geflüchtete nur mit ehrenamtlicher Rahmen von Austauschgesprächen
Begleitung verständlich 8Q + deutsch
« Beschluss des AK Personal Book: Angebotsausbau Ist erfolgt; die Inhalte werden stetig der aktuellen
> Verbesserungsvorschläge werden aufgenommen Bedarfsiage angepasst
> überarbeitetes Personal Book wird online zur Verfügung
tun. Anfraı ın Dienststellen ‚edruckt und Verstetigung KAUSA
Sosgegeben auf Anfrage von Diensts ausgedrucktu Das Beratungsangebat ist durch die neuen Träger
Handwerkskammer und Lernende Region gesichert
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https’//www.kl-koeln.de/downioads/personal-book/
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TOP 2 Sachstand TOP 2 Sachstand
Folgeveranstaltung wurde als „Markt der Möglichkeiten“ gepiänt In einem ersten Schritt werden folgenden Fragestellungen
Ziel; Direkter Austausch relevanter Akteure mit Geflüchteten geklärt:
Veranstaltung im Juni musste aufgrund mangelnder Resonanz " Einbettung eines Integrationsmonitorings In bestehende oder
abgesagt werden im Aufbau befindliche Monitoringsysteme der Stadt Köln
Weiteres Vorgehen: » Einbettung eines Integrationsmonitorings in die Leitlinien
> Analyse und überarbeitete Planung im Rahmen Projekt nicht Integration und Vielfalt, die derzeit vom städtischen Amt für
möglich Integration und Vielfalt erarbeitet werden
> weltere Bearbeitung durch zuständige Fachkoordination im Amt
für Integration und Vielfalt
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB Vorlagen-Nummer 0554/2017 Freigabedatum 08.03.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderprojekt "Einwanderung gestalten NRW" Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Teilnahme der Stadt Köln am Förderprojekt des Landes NRW „Einwanderung gestalten NRW“ im Zeitraum 01.04.2017 bis 31.03.2019. Das Finanzierungsvolumen für Personal- und anteilige Sachaufwendungen beträgt in den Haushalts- jahren 2017-2019 insgesamt 434.150 €. Das Land NRW gewährt eine Förderung von 90% der zu- wendungsfähigen Kosten. Der verbleibende kommunale Eigenanteil beträgt vorbehaltlich der Aner- kennung der Förderfähigkeit der jeweiligen Kostenpositionen voraussichtlich rd. 57.900,- €. Zur Durchführung des Projektes beschließt der Rat für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 vorbehaltlich der Förderzusage des Landes die befristete Einrichtung von 1,5 Stellen für Projektkoordination/- steuerung in der BGr. A 14 LBesG NRW (vgl. EG 14 Fg. 1 TVöD VKA) und 0,5 Stelle für Projektmit- arbeit/Administration in der BGr. A 12 LBesG NRW (vgl. EG 11 TVöD VKA). Um die sofortige Besetzung der Stellen sicherzustellen, werden bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen zur Verfügung gestellt. Alternative : Die Stadt Köln stellt keinen Antrag auf Beteiligung an dem Landesprojekt „Einwanderung gestalten NRW“. Ausschuss Soziales und Senioren 09.03.2017 Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 Integrationsrat 20.03.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 Finanzausschuss 03.04.2017 Rat 04.04.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 434.150 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 376.335 € % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Die Verwaltung hat auf den Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) des Landes NRW zum zeitlich befristeten Förderprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ für den Zeitraum 01.04.2017 bis 31.03.2019 eine Interessenbekundung abgegeben, die positiv beschieden wurde. Aufgrund der engen zeitlichen Vorgaben des Landes wurde der Förderantrag durch die Verwaltung bis Ende Februar 2017 beim Land eingereicht. In diesem Förderantrag wird auf den Vorbehalt des noch ausstehenden Ratsbeschlusses hingewiesen. Ziel des Modellprojektes ist, die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zur Integration von allen zugewanderten Menschen in den Kommunen zu fördern. So soll ein systematisiertes und koordinier- tes Vorgehen zwischen den kommunalen Dienststellen installiert werden, in dessen Mittelpunkt der zugewanderte Mensch mit seinen Potenzialen und individuellen Bedarfen steht. In Kooperation mit den betroffenen verwaltungsinternen und externen Akteuren wird für die entspre- chenden Themenbereiche eine verbesserte Zusammenarbeit angestrebt und hierzu notwendige Pro- zessoptimierungen umgesetzt. Wichtige Partner im Modellprojekt werden im Sinne einer verbesserten Vernetzung neben städtischen Dienststellen u. a. auch das Jobcenter Köln, freie Träger der Wohl- fahrtspflege sowie Willkommensinitiativen sein. Ehrenamtlich tätige Mitbürger/-innen sind in den In- tegrationsprozess einzubinden. Im Rahmen des Projektes werden die Zielvorstellungen konkretisiert, Verbesserungen erarbeitet und ein Maßnahmenkatalog erstellt. Hierbei sind Kundenorientierung, Ef- fektivität und Effizienz vorrangige Faktoren zur Zielerreichung. Die Verwaltung sieht dieses Modellprojekt im Kontext der städtischen Verwaltungsreform. In dem Projekt wird eine bislang im Wesentlichen in festen Organisationsstrukturen verhaftete Fachverwal- tung zu einer projektorientierten fachübergreifenden Arbeitsstruktur zur Bearbeitung von besonders komplexen Lebenslagen umstrukturiert. 3 Zur Bearbeitung des Modellprojektes werden im Büro der Oberbürgermeisterin im Referat Flücht- lingskoordination zwei Stellen -1,5 Stellen BGr. A 14 LBesG NRW (vgl. EG 14 Fg. 1 TVöD VKA) und 0,5 Stelle BGr. A 12 LGBesG NRW (vgl. EG 11 TVöD VKA) - zugesetzt. Die Projektleitung obliegt dem Referat Flüchtlingskoordination. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die anfallenden Sachkosten in Höhe von 19.200 € im Haus- haltsjahr 2017 werden aus vorhandenen Mitteln im Teilplan 0101 - Politische Gremien, Verwaltungs- führung und internationale Angelegenheiten bereitgestellt. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die anfallenden Sachkosten in den Haushaltsjahren 2018 (25.600 €) und 2019 (6.400 €) werden im Rah- men des Hpl- Entwurfes 2018 sowie der mittelfristigen Finanzplanung für 2019 berücksichtigt. Die Einzelheiten können dem als Anlage beigefügten Interessenbekundungsverfahren entnommen werden. Die unter Finanzierung aufgeführten Daten zu den Personal- und Sachausgaben sind zwi- schenzeitlich überholt und wurden bei Abgabe des Förderantrags aktualisiert. Die Anlage 7 der Inte- ressenbekundung ist aus diesem Grund nicht beigefügt. Begründung der Dringlichkeit: Der Projektzeitraum ist durch das Land – vorbehaltlich der noch ausstehenden Bewilligung – vom 01.04.2017 – 31.03.2019 festgelegt. Um den frühzeitigen Projektbeginn sicherzustellen, ist eine Bera- tung im Rat in der Aprilsitzung erforderlich. Anlage
Anlage zur Vorlage 0554-17
41209 Zeichen
Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Arbeit, Integration
und Soziales NRW
Integrationsabteilung
40190 Düsseldorf
Interessenbekundung
für eine Teilnahme am Modellprojekt
„Einwanderung gestalten NRW“
Allgemeine Angaben
Name der Kommune Stadt Köln, Dezernat der Oberbürgermeisterin
Anschrift Gülichplatz 1-3
50667 Köln
Internetseite [Mr todtkosin.de
Ansprechpartner*in
Anrede
Vorname Hans-Jürgen
Nachname Oster
Telefon 0221/221-25072
E-Mail hans-juergen.oster@stadt-koeln.de
Funktion Flüchtlingskoordination
der Stadt Köln
Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Zum Projekt
Durchführungszeitraum
vom 01.04.2017 bis 31.03.2019
Ausgangslage
Köln ist mit 1.069.192 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte in NRW und die viertgrößte
Stadt Deutschlands (Stand 01/2016).
Rund 400.000 Menschen mit Migrationshintergrund aus 180 Nationen leben in Köln. Das
entspricht circa 37% der Gesamtbevölkerung. Vielfach handelt es sich um jüngere ausländische
Zugewanderte. Die Geflüchteten kommen mit unterschiedlichsten Voraussetzungen hinsichtlich
vorhandener Sprachkenntnisse und schulischer beziehungsweise beruflicher Voraussetzungen.
Die Sprachbarrieren sind hierbei eines der vorrangigen Integrationshemmnisse.
Derzeit sind im Stadtgebiet 13.366 Geflüchtete untergebracht (Stand 12/2016).
Politik, Verwaltung, Träger der Wohlfahrtsverbände, Ehrenamtliche und die Stadtgesellschaft
stellen gemeinsam die Weichen für eine gelingende Integration von geflüchteten Menschen und
Menschen mit Migrationshintergrund in Köln.
Voraussetzungen
Die 13.366 Geflüchteten werden derzeit in rund 161 Einrichtungen (Wohnheimen, Systembauten,
Mietcontainern, Wohnungen/Wohngruppen, Hotels, Turnhallen — siehe Anlage 1) untergebracht.
Das Integrationskonzept „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ wurde vom Rat
der Stadt Köln am 01.02.2011 beschlossen.
Mit Implementierung des Kommunalen Integrationszentrums wurden per Ratsbeschluss vom
18.07.2013 die bisherige „Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen
aus Zuwandererfamilien“ und das „Interkulturelle Referat‘ zusammengelegt. Damit kam es zu
einer Zusammenführung der beiden Schwerpunkte „Integration durch Bildung“ und „Integration als
Querschnittsaufgabe*.
Dem Kommunalen Integrationszentrum kommt in der Beratung geflüchteter Menschen, der
Zusammenarbeit sowie der rechtskreisübergreifenden Vernetzung und Kooperation mit
unterschiedlichen Akteuren eine besondere Bedeutung zu. Es wird ein wesentlicher Bestandteil in
der Kooperationsstruktur des Projektes „Einwanderung gestalten“ sein.
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Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Rahmenbedingungen
Köln verfügt über ein gut ausgebautes Hilfesystem und eine vielfältige Trägerlandschaft. Seit
Jahren konnten in vielen Bereichen Erfahrungen in Austausch und Zusammenarbeit mit
externen Akteuren gesammelt werden. Insofern kann Köln bereits ein Spektrum an
ehrenamtlicher Flüchtlingsarbeit sowohl im Rahmen unmittelbarer „Vor Ort‘-Angebote als auch
bei den Trägern der Wohlfahrtpflege vorweisen. Mit dem Kommunalen Integrationszentrum und
dem Integration Point des Jobcenters wurde eine Grundlage (insbesondere für die
schulische/berufliche Integration Geflüchteter) geschaffen.
Rund 17.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung leisten ihren Dienst für die
Menschen in Köln. Eine gut funktionierende Verwaltung orientiert sich an den aktuellen
Bedürfnissen ihrer Einwohner/-innen, somit wird ihre Organisation ständig verändert
beziehungsweise angepasst. Köln ist wandlungsfähig und besitzt das Know-how und die
Bereitschaft, Veränderungsprozesse zu gestalten.
Aktuell hat die Oberbürgermeisterin eine umfassende Verwaltungsreform angestoßen, die unter
anderem einen Ausbau des Servicegedankens und eine stärkere Kundenorientierung zum Ziel
hat. Eine ämter- und verwaltungsübergreifende Ausrichtung der Beratung von Geflüchteten an
den individuellen Bedarfen und Potenzialen entspricht dieser Zielsetzung im besonderen Maße. |
Besondere Herausforderungen und Bedarfe
Die letzten beiden Jahre waren geprägt von der schwierigen Unterbringungssituation der
Geflüchteten und der Akquise von Wohnobjekten beziehungsweise Standorten zum Bau neuer
Einrichtungen. Die Unterbringung entspricht zum Teil nicht den in 2004 vom Rat der Stadt Köln
beschlossenen Leitlinien zur Unterbringung. So musste die Stadt Köln von Mindeststandards, wie
dezentrale Unterbringung in abgeschlossenen Wohneinheiten mit maximal 80 Personen,
abweichen und Personen in Notunterkünften und Turnhallen unterbringen.
Die negativen Folgen konnten durch großes Engagement der Mitarbeiter/-innen der Stadt Köln,
der beteiligten Träger und der zahlreichen ehrenamtlichen Kräfte gemildert werden. In einer „Task
Force für Flüchtlingsunterbringung“ bündeln die beteiligten Ämter ihre Kompetenzen, um in einem
beschleunigten Verfahren neue und bessere Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen.
Besonderes Augenmerk gilt nunmehr der sozialen und beruflichen Integration der geflüchteten
Menschen. Die Versorgung mit Schulplätzen für Kinder und Jugendliche sowie der Übergang in
den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sind maßgeblich für den Integrationsprozess. Zielsetzung ist
der frühzeitige Beginn des Integrationsprozesses durch Bildung wirksamer Förderketten.
Die Versorgung mit Schulplätzen für Kinder und Jugendliche gestaltet sich aufgrund fehlender
personeller und insbesondere Raumressourcen derzeit schwierig (siehe auch Anlage 2
„Strukturdaten‘“).
Eine Vielzahl von Asylanträgen und lange Bearbeitungsverfahren erschweren zudem den
kontinuierlichen Übergang der Asylsuchenden in den Rechtskreis SGB Il und die damit
verbundene Angebotsplanung zur Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Fehlende
Dokumente erschweren oftmals das Anerkennungsverfahren schulischer und beruflicher
Qualifikationen. Traumatisierungen, psychosoziale Schwierigkeiten oder die Bewältigung
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lebenspraktischer Anforderungen erfordern darüber hinaus besondere Unterstützungsangebote.
Fehlende Sprachkenntnisse sind weiterhin das größte Vermittlungshemmnis. Die Hürden für einen
erfolgreichen Abbau von Sprachbarrieren sind hoch, beispielsweise durch die sich stetig ändernde
Gesetzeslage, verpflichtende Teilnahme an Vollzeit-Kursen oder Erforderlichkeit, das lateinische
Alphabet und Basis-Sprachkenntnisse zu beherrschen.
Ein identifiziertes Handlungsfeld ist der anteilsmäßig große Personenkreis der allein-reisenden,
jungen Menschen. Für eine gelingende Integration dieser Zielgruppe ist eine frühzeitige, intensive,
passgenaue Betreuung und Unterstützung von besonderer Bedeutung, auch vor dem Hintergrund,
den jungen Menschen Orientierung, Stabilität und soziale Einbindung zu bieten.
—
Zielsetzung
Vision/Ziel:
Menschen mit Fluchterfahrung und Migrationshintergrund haben gleichberechtigte Teilhabe- und
Integrationschancen. Sie sind somit ein anerkannter Teil unserer Gesellschaft. Sie leben im
Stadtgebiet verteilt und nutzen die infrastrukturellen Angebote. Sie sind sozial integriert und
schulisch und beruflich gut qualifiziert. Sprachliche Barrieren sind abgebaut. Kinder und
Jugendliche besuchen Kindertagestätten und Bildungseinrichtungen. Erwachsene nehmen aktiv
am Arbeitsleben teil und sind unabhängig von staatlichen Leistungen.
Sie haben Zugang zu Informationen über das Leistungsspektrum und erhalten von Behörden
und Beratungsinstitutionen individuell und zeitnah die erforderlichen Unterstützungsleistungen.
Durch eine optimale Zusammenarbeit und Vernetzung aller rechtskreisübergreifenden,
verwaltungsinternen und insbesondere beteiligten externen Akteure wird ein zeitnaher,
niederschwelliger Zugang zu Beratungs-/Leistungs-/Integrationsmöglichkeiten eröffnet.
Ehrenamtlich tätige Mitbürger/-innen sind bedarfsgerecht in den Integrationsprozess
eingebunden und erfahren die notwendige Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer
ehrenamtlichen Arbeit.
Der Einsatz neuer Technologien sowie eine digitale Vernetzung unterstützen die
Zusammenarbeit der handelnden Stellen.
Strukturelle Voraussetzungen
Köln ist eine schnellwachsende Millionenstadt mit 1.069.200 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Aktuelle Prognosen bescheinigen Köln bis 2030 deutlich steigende Bevölkerungszahlen.
Die Quote der Menschen mit Migrationshintergrund beträgt 37% (393.793), davon sind 88.321
unter 18 Jahre alt. 198.819 Personen (19%) haben einen ausländischen Pass.
Im Jahr 2015 sind 66.687 Personen nach Köln zugezogen. Der höchste Zuwachs entfällt auf
junge ausländische Zuwanderer (Stand 2015).
Wirtschaftsstandort Köln
Zentrale Kennzeichen der Kölner Wirtschaft sind eine dynamische Branchenvielfalt und eine
ausgewogene Betriebsgrößenstruktur. Dies sichert Wachstum und Beschäftigung unabhängig
von konjunktureller Entwicklung. Etwa 85 Prozent der Kölner Beschäftigten arbeiten im
Dienstleistungssektor, doch nach wie vor spielt die Industrie in Köln eine zentrale Rolle.
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Integration und Soziales
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Hochschulen sowie fundierte betriebliche Ausbildung sichern die Qualität des Nachwuchses.
In Köln bestehen 535.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (Stand: 3.
Quartal 2015).
Arbeitsmarkt
Diese Ausgangslage beschert Köln einen grundsätzlich aufnahmefähigen Arbeitsmarkt, belegt
durch sinkende Arbeitslosenzahlen. (Stand 11/2013: 9,5% Arbeitslosenquote; Stand 11/2016:
8,3% Arbeitslosenquote). So lag der Kölner Beschäftigungszuwachs im Jahr 2015 im Vergleich
zu 2014 mit einem Plus von 2,5% sowohl über NRW-, als auch über dem Bundesdurchschnitt
(jeweils +2,2%).
Die in Köln lebenden rund 4.800 arbeitsuchenden Geflüchteten sind weit überwiegend männlich
und zu einem großen Teil jünger als 35 Jahre. Von ihnen haben 27% keinen
Hauptschulabschluss. Insgesamt 26% können Abitur beziehungsweise Hochschulreife
vorweisen. Nahezu drei Viertel dieses Personenkreises kommt derzeit für Helfertätigkeiten in
Frage, knapp ein Viertel für Fachkraft-, Spezialisten- und Expertentätigkeiten. Bei 7% sind
derzeit keine Angaben zum Anforderungsniveau des Zielberufs möglich. Die arbeitslosen
Geflüchteten werden zu 95% durch das Jobcenter Köln betreut.
Formen der Zuwanderung
Die Anzahl der Zuweisungen/Aufnahmen lag 2015 mit 7.777 Personen nahezu 2/3 über den
Zugängen des Vorjahres (2.430). Herkunftsländer dieses Personenkreises waren überwiegend
Syrien (34%), Irak (22%), Afghanistan (13%) und Iran (5%). Aber auch aus Marokko, Libanon,
Ghana, Indien, Pakistan, Russland und Georgien wurden Asylsuchende aufgenommen und
untergebracht.
Darüber hinaus mussten im Jahr 2015 insgesamt 2.595 unerlaubt eingereiste Flüchtlinge
aufgenommen und, bis zur Entscheidung über ihre Verteilung/Weiterleitung, vorübergehend in
Köln untergebracht werden. Herkunftsländer dieser Personen waren überwiegend Serbien,
Mazedonien, Bosnien und der Kosovo. In geringerer Anzahl reisten Personen aus Marokko, Iran,
Irak und Pakistan im ungeregelten Verfahren nach Köln ein.
Politische Einbindung
Der Rat und die Fachausschüsse werden kontinuierlich in die Entscheidungsprozesse zur
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung eingebunden. Köln
verfügt über eine ausgeprägte Struktur, die Geflüchteten und Menschen mit
Migrationshintergrund vielfältige Formen der (politischen) Mitbestimmung bietet:
Integrationsrat
Die kommunale Vertretung der Kölner/innen mit Zuwanderungsgeschichte ist der Integrationsrat
der Stadt Köln, der erstmalig im Jahre 2004 gewählt wurde und den bisherigen Ausländerbeirat
ablöste. Dieser wird von 22 direkt gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Kölner Migranten
sowie von 11 vom Rat entsandten Mitgliedern gebildet. Über den Integrationsrat werden
Vorschläge und Anregungen an Politik und Verwaltung gegeben, um den Integrationsprozess
positiv zu beeinflussen. Er ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Interessen von Kölner
Migranten/innen betreffen, zu informieren und vor einer Beschlussfassung durch den Rat zu
beteiligen. An der Entwicklung des im Februar 2011 vom Rat beschlossenen
Integrationskonzeptes „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft‘ sowie des in
diesem Zusammenhang erstellten interkulturellen Maßnahmenprogramms war der
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Integrationsrat maßgeblich beteiligt.
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
Der mit Beschluss des Rates aus Juni 2003 eingerichtete Runde Tisch für Flüchtlingsfragen ist
ein weiteres Gremium, das sich mit den Interessen von Menschen mit Migrationshintergrund,
insbesondere mit flüchtlingspolitischen Fragestellungen befasst. Der Runde Tisch für
Flüchtlingsfragen, der aus Vertreterinnen und Vertretern der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände
und freien Trägern sowie der Verwaltung, der Politik und der Polizei besteht, arbeitet
außerordentlich erfolgreich und hat in der Flüchtlingspolitik in der Stadt viel bewegt.
Hervorzuheben ist beispielsweise das vom Runden Tisch erarbeitete und vom Rat im Juli 2004
beschlossene Konzept "Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln" als
Grundlage der Kölner Flüchtlingspolitik, welches fortlaufend weiterentwickelt und angepasst
wird. Da neben den politischen Fraktionen im Rahmen der Arbeit des Runden Tisches auch alle
in Köln für Flüchtlinge tätigen Gruppen einbezogen werden, fußen die Leitlinien auf einem
breiten Konsens verschiedenster gesellschaftlicher Gruppierungen.
Rat der Religionen
Beim Kölner Rat der Religionen handelt es sich um einen freiwilligen Zusammenschluss von
Religionsgemeinschaften und Organisationen, die sich für die Förderung des interreligiösen
Dialogs und das friedliche, gleichberechtigte Miteinander aller Kölnerinnen und Kölner einsetzen.
Der Vorsitz des Kölner Rates der Religionen obliegt der Oberbürgermeisterin, welches die
Bedeutung, die diesem Gremium beigemessen wird, verdeutlicht.
Kölner Flüchtlingsrat e.V.
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für den Schutz und die
Rechte der Flüchtlinge, ihre Integration, Toleranz und Verständigung einsetzt. Als unabhängiges
Netzwerk setzt er sich aus Flüchtlingen, Beratungsstellen, Menschenrechtsgruppen,
Flüchtlingsinitiativen, Haupt- und Ehrenamtlichen in der Flüchtlingsarbeit sowie interessierten
Einzelpersonen zusammen. Lokal verankert ist er auch auf Landes- und Bundesebene aktiv.
Verwaltungsinterne Struktur
Im beiliegenden Geschäfts- und Dienstverteilungsplan (Anlage 3) ist ersichtlich, welche
Organisationeinheiten in die Betreuung Geflüchteter involviert sind. In vielen Bereichen wurden
bereits Arbeitskreise/Kooperationen mit der Trägerlandschaft implementiert.
Das Aufgabengebiet „Referat Flüchtlingskoordination“ wurde in 04/2016 im Büro der
Oberbürgermeisterin mit schwerpunktmäßig folgender Aufgabenstellung eingerichtet:
- Beobachtung der Flucht- und Zuwanderungsentwicklung;
- _Frühzeitige Abstimmung der Handlungsbedarfe für Köln mit allen Fachebenen. Der Fokus
liegt in der Synchronisierung und Abstimmung der Aufgaben der Fachabteilungen, ohne dass
hiermit operative Eingriffe verbunden sind.
- Analyse und Optimierung der gesamtstädtischen Schnittstellen in der Flüchtlings- und
Zuwanderungsthematik, insbesondere in den Bereichen Unterbringung, Versorgung mit Kita-
und Schulplätzen sowie Integration -vom Erlernen der Sprache bis zum Arbeitsmarkt-;
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Geflüchtete und Zuwanderung in
Köln sowie Wahrnehmung von Gremienarbeit und Veranstaltungsterminen;
|-_Vorbereitung und Unterstützung der Oberbürgermeisterin auf interkommunaler Ebene sowie
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Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen Ä
im Rahmen der Interessenvertretung gegenüber Bund und Land.
In Anbetracht der vielfältigen Schnittstellen der Aufgaben der Flüchtlingskoordination und den
Zielen des Modellprojektes erfolgt die organisatorische Anbindung des Projektes „Einwanderung
gestalten‘ im Büro der Oberbürgermeisterin.
Vernetzung
Um den Anforderungen an eine wirtschaftliche, soziale und kulturelle/gesellschaftliche
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung gerecht werden zu
können, arbeiten die städtischen Dienststellen rechtskreisübergreifend mit Wohlfahrtsverbänden,
freien Trägern und Lobbygruppen intensiv zusammen.
Ziel ist dabei, nicht nur Unterkunft und Verpflegung sicherzustellen, sondern hilfesuchenden
Personen, die überwiegend aus Herkunftsländern stammen, denen die deutschen
Gesellschaftsstrukturen bisher fremd waren, über eine nachhaltige Integrationsarbeit auch die
Normen und Werte der sie aufnehmenden Gesellschaft zu vermitteln.
Von daher wird zur Beratung und Betreuung des Personenkreises eine enge Kooperation mit
Fachkräften von Wohlfahrtsverbänden umgesetzt, die teilweise auch im Auftrag der Stadt Köln
bereits die Betreuung von Wohnheimen übernehmen. Die Notwendigkeit einer gut vernetzten
Zusammenarbeit im Hinblick auf die Integration von Geflüchteten wird in der täglichen Praxis
insofern deutlich sichtbar und erzeugt den Willen nach einer Gesamtstrategie. Durch die
beschriebene langjährige Erfahrung in der Kooperation und Vernetzung mit verschiedensten
internen und externen Akteuren hat sich das sogenannte „Kölner Hilfesystem" etabliert.
Weitere Beispiele aus der Kölner Praxis:
+ Aufgabe des Kommunales Integrationszentrums ist unter anderem die Stärkung der
Koordinierung und Vernetzung der Integrationsarbeit vor Ort. Es bestehen zahlreiche
Kooperationen, zum Beispiel mit Universität Köln, Theatergruppen, Internationale »
Beratungsstelle der Caritas, VHS, und weiteren.
« Ein Modell für eine gelungene Zusammenarbeit ist die bereits zuvor erwähnte Task Force
„Flüchtlingsunterbringung". Seit ihrer Einrichtung gelingt es deutlich besser, die beteiligten
stadtinternen Organisationseinheiten zu vernetzen und eine zielgerichtete und effiziente
Zusammenarbeit zu ermöglichen.
« Zentrale Flüchtlingskoordination im Dezernat der Oberbürgermeisterin
> siehe auch Ausführungen zu Punkten „verwaltungsinterne Struktur“ und
„Einwanderungsmanagement“
e Der Integration Point im Jobcenter Köln ist seit Ende 2015 eine zentrale Anlaufstelle zur
Beratung und Vermittlung von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Durch frühzeitige Ansprache
und passgenaue Qualifizierungsmaßnahmen soll eine schnelle Eingliederung in den Arbeits-
und Ausbildungsmarkt erreicht werden.
Ziel des Integration Point ist es, die Kompetenzen der beteiligten Organisationseinheiten
(Jobcenter, Agentur für Arbeit, Dienststellen der Stadt Köln: Ausländerbehörde, Sozialamt,
Jugendamt, u.a. sowie nachfolgend externe Beteiligte) rechtskreisübergreifend zu bündeln.
Im Integration Point betreuen 24 Mitarbeiter/innen rund 4.000 Kunden.
»}
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Integration und Soziales
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» Sozialraumkoordination und Interkultureller Dienst
> siehe auch Ausführungen zu Punkt „Sozialraumstruktur"
Bürgerschaftliches Engagement
[ Das Bürgerschaftliches Engagement im Zusammenhang mit der Zuwanderung ist in Köln stark
ausgeprägt. Es gilt, dieses Engagement nachhaltig zu erhalten, die Strukturen zu stabilisieren
beziehungsweise dauerhaft zu implementieren, um ein Nachlassen dieses Elementes zu
vermeiden und bedarfsgerecht einzusetzen.
Hierbei kommt der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe eine große Bedeutung zu. Der prägende
Leitgedanke ist, das gesamte Spektrum der ehrenamtlichen Arbeit zu nutzen und zu
unterstützen. In Köln ruht das bürgerschaftliche Engagement im Wesentlichen auf 3 Säulen:
e Stadtweit agierenden Träger
Neben Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz und Sozialdienst
Katholischer Männer engagieren sich beispielsweise die Kölner Syrienhilfe, das Kölner
Netzwerk Bürgerengagement, die Kölner Freiwilligen Agentur, die Interkulturellen Zentren
und viele andere.
e Die lokalen Initiativen
Hier gibt es aktuell in Köln rund 45 Initiativen im Bereich Willkommenskultur. Diese Initiativen
agieren lokal auf der Ebene von 1-2 Stadtteilen und setzen konkret bei der Hilfe für die in den
einzelnen Stadtteilen dezentral untergebrachten Flüchtlingen an. Damit ist in Köln bei 86
Stadtteilen (auf Kölsch: „Veedel) eine flächendeckende „Veedelskultur" im Bereich der
Integration vorhanden.
+ Engagierte Einzelpersonen und themenzentrierte Initiativen
Neben den oben genannten Akteuren gibt es in Köln viele Einzelpersonen, die sich in einem
breiten Spektrum engagieren, sei es in der Hausaufgabenbetreuung, bei der Erlernung der
deutschen Sprache, in Sportvereinen, bei der Begleitung von benachbarten Flüchtlingen zu
Ämtern, in gemeinsamen Freizeitaktivitäten und in vielen anderen Aktivitäten. Zusätzlich
ermöglichen themenbezogen Sportvereine, die Stadtbibliothek, der Don-Bosco-Club e.V. und
viele andere Akteure über Sport-, Freizeit- und Bildungsangebote den Flüchtlingen eine
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Eine Übersicht über die vielen bereits stattfindenden Maßnahmen findet sich im 9. Bericht
an den Ausschuss Soziales und Senioren „Aktuelle Informationen zur Unterbringung und
Integration von Flüchtlingen“ zur Sitzung am 01.09.2016 unter:
https://buergerinfo.sessionnet.verwaltung.stadtkoeln.de/getfile.asp?id=574739&type=do&
Die Einbettung des Bürgerschaftlichen Engagements in die Unterstützungskette ist von
elementarer Bedeutung. Es ist wichtig, die Kooperation von Haupt- und Ehrenamt
beziehungsweise zwischen den einzelnen ehrenamtlichen Akteuren zu koordinieren.
Projektstruktur
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Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
[ Ziel ist es, im Rahmen des Modellprojektes die berufliche Integration durch eine verbesserte
Verzahnung der bereits bestehenden Strukturen im Sinne eines Case Managements zu
erreichen. Insbesondere durch den Ausbau von Kooperationen wird so der
Unterstützungsprozess für Geflüchtete transparenter und effektiver gestaltet. Die Einführung
eines Case Managements soll auch den Übergang zwischen den Rechtskreisen vereinfachen,
um Reibungsverluste und Doppelstrukturen zu vermeiden. Trotz unterschiedlicher
Zuständigkeiten muss es gelingen, den gesamten Fallverlauf transparent zu machen.
Um zukunftsfähige und nachhaltige Lösungen zu entwickeln, müssen die beteiligten Akteure
eingebunden und fachlich-inhaltliche Themen bezogen auf die Ebenen des Einzelfalles wie auch
der Struktur erarbeitet werden. Darüber hinaus müssen in die Bewertung beziehungsweise
Optimierung der Prozessschritte u.a. folgende Fragestellungen einfließen:
- Wie können neue Technologien beziehungsweise die Digitalisierung Arbeitsabläufe
sowie die Kommunikation und Interaktionen zwischen den Prozessbeteiligten erleichtern
und bei einer flexibleren Arbeitsgestaltung unterstützen?
Hierbei einbezogen werden die Erfahrungen aus bereits laufenden Projekten wie z.B.
der Einführung einer elektronischen Ausländerakte sowie die entsprechenden
Projektergebnisse.
- Wie sieht eine optimierte Arbeitsplatzgestaltung im engeren und weiteren Sinne aus
(beispielsweise Besuchersteuerung, Sicherheit, etc.)?
- Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind erforderlich, um eine kurzfristige
Bearbeitung der Anliegen geflüchteter Personen sicherzustellen?
- Wann ist ein Übergang in das Regelsystem vorzusehen?
Im Rahmen des Projektes sollen Zielvorstellungen konkretisiert, Verbesserungen erarbeitet und
ein gemeinsam festgelegter Maßnahmenkatalog umgesetzt werden.
Maßgeblich für das Projektergebnis sind darüber hinaus folgende grundsätzlichen Ziele:
- _ Kundenorientierung
Wie können die Dienstleistungen erbracht werden, um den Geflüchteten den Weg durch
den gesamten Leistungsprozess zu erleichtern?
- Effektivität und Effizienz
Wie müssen die Arbeitsabläufe gestaltete werden, um die Arbeitsergebnisse im Hinblick
auf Qualität und angemessenem Aufwand sicherzustellen?
Konkret bedeutet dies:
- Transparenz schaffen über die gesamte Prozesskette
- Prozesse standardisieren und harmonisieren durch
Vermeiden von Doppelarbeit
eine gemeinsame Datenbasis
verbesserte IT-Unterstützung
neue Formen der Zusammenarbeit und Kooperation; damit verbunden auch
bessere Erreichbarkeit (viele Leistungen unter einem Dach)
NS
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Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe
In der ersten Phase des Projektes „Einwanderung gestalten“ soll der Fokus auf die Lebenslage
„Übergang in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt‘ gelegt werden. Es ist geplant, zunächst die
Zielgruppe der allein-reisenden Menschen im Alter von 18-25 Jahren mit positiver
Bleibeperspektive im Musterprozess zu berücksichtigen. In der Ausbauphase wird das
Modellprojekt auf weitere Zielgruppen und weitere Lebenslagen ausgeweitet.
Die Projektleitung obliegt dem Flüchtlingskoordinator der Stadt Köln, Herrn Hans-Jürgen Oster.
Die neu einzurichtende Projektsteuerung-/koordination (insgesamt 2,0 geförderte Stellen) wird
organisatorisch der Flüchtlingskoordination angebunden.
Die Aufgaben und die organisatorische Anbindung der Projektsteuerung/-koordination sind in
Anlage 4 dargestellt. Darüber hinaus entwickelt die Projektsteuerung/-koordination eine
Projektplanung für das Gesamtprojekt, implementiert ein Qualitätsmanagement und sichert den
partnerschaftlichen Austausch mit den am Projekt beteiligten Kommunen.
Das Organisationsmanagement im Amt für Personal, Organisation und Innovation unterstützt
das Projekt mit Methodenkompetenz z.B. im Hinblick auf die Prozessgestaltung und
-modellierung.
Eine einzurichtende Lenkungsgruppe wird die Projektentscheidungen von grundsätzlicher
Bedeutung treffen, hierfür wird sie regelmäßig über den Sachstand des Projektes informiert.
Besetzung:
- Herr Oster, Flüchtlingskoordination Stadt Köln (Projektleitung)
- Herr Stadtdirektor Dr. Keller, Dezernat für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Recht
- _ Beigeordnete Frau Dr. Klein, Dezernat für Bildung, Jungend und Sport
- Beigeordneter Herr Dr. Rau, Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt
- Herr Dr. Heinz (Projekt „Verwaltungsreform“)
- Amtsleitungen der beteiligten Dienststellen
- Vertreterinnen und Vertreter des Jobcenters
- sowie der Agentur für Arbeit
- Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände und
- _ Vertreterinnen und Vertreter „Ehrenamtliches Engagement“
Die Erarbeitung der konkreten Maßnahmen wird in Projektgruppensitzungen und
Planungskonferenzen erfolgen.
Die Projektgruppe wird gebildet aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beteiligten
Dienststellen der Stadt Köln, dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit sowie Vertretern der am
Prozess bzw. der Leistungskette beteiligten externen Akteure.
Aufgrund der hieraus resultierenden Größe der Projektgruppe sollen in Unterarbeitsgruppen
anhand von Handlungsfeldern Grundlagen erarbeitet werden, die in der Projektgruppe
gespiegelt und weiter verfeinert werden. Nur so können einerseits kurzfristig umsetzbare
Ergebnisse, andererseits die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vernetzung - insbesondere
1
je)
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales e
=
im Hinblick auf Transparenz - erzielt werden.
Siehe auch Schaubild Projektstruktur — Anlage 5.
Einwanderungsmanagement
Zur Steuerung der gesamtstädtischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung,
Betreuung sowie der sozialen und beruflichen Integration von Geflüchteten sind organisatorische
Rahmenbedingungen zu schaffen beziehungsweise auszubauen, die ein kooperatives und eng
verzahntes, wirkungsvolles und pro-aktives Handeln fördern.
Die Notwendigkeit zum Aufbau eines Einwanderungsmanagements ist unbestritten.
In Köln wurden bereits viele Schritte in diese Richtung unternommen. Nun gilt es, diese
fortzusetzen auf- und auszubauen und zielgerecht zu verzahnen.
Zentrale Flüchtlingskoordination
Mit oben genannter Zielsetzung wurde in 04/2016 im Amt der Oberbürgermeisterin eine zentrale
Einheit zum Thema Flüchtlingskoordination eingerichtet.
Integration in Köln ist somit „Chefinnen-Aufgabe“ und der Aufbau eines Einwanderungs-
managements hat oberste Priorität.
Finanzcontrolling
Für die Erfassung und Aufbereitung der mit der Versorgung von Flüchtlingen verbundenen
Erlöse und Kosten hat die Stadt Köln ein Auswertungsmodul im Finanzcontrolling entwickelt, das
im Wesentlichen auf SAP-gebuchte Ist-Werte zurückgreift. Das Auswertungsmodul befindet sich
in der stetigen Weiterentwicklung.
Darüber hinaus ist der Aufbau einer zentralen, rechtskreisübergreifenden „Flüchtlingsstatistik"
als einheitliche Datenbasis für alle beteiligten Stellen beabsichtigt.
Auszugsmanagement
Mit Unterstützung des Projekts „Auszugsmanagement‘ vermittelt die Stadt Köln Flüchtlinge in
Wohnungen des Kölner Wohnungsmarkts. Das Projekt wurde 2011 in städtischer Finanzierung
und Kooperation mit dem Caritasverband, dem Deutschem Rotem Kreuz und dem Kölner
Flüchtlingsrat ins Leben gerufen.
Die Stadt Köln fördert und unterstützt hierzu im gesamten Stadtgebiet den Bezug von
Mietwohnungen durch Köln zugewiesene Flüchtlinge, die integrationsfähig sind, um Geflüchteten
eine neue Perspektive zu bieten, die Integration zu erleichtern und auch um neue Kapazitäten
für weitere Köln zugewiesene Flüchtlinge zu schaffen. Seit dem 01.01.2016 konnten insgesamt
224 Haushalte mit 599 Personen in regulären Wohnraum auf Kölner Stadtgebiet vermittelt
werden. Das sehr erfolgreiche Projekt leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration und mindert
so den städtischen Unterbringungsdruck. Bis Ende 2016 werden voraussichtlich 800 bis 1.000
Personen in Wohnraum vermittelt werden können.
Sozialraumstruktur
In Köln ist der Gedanke der Sozialraumorientierung ausgeprägt. Im März 2015 wurde vom
Stadtvorstand der Stadt Köln die Geltung des sozialräumlichen Handelns als verbindliches
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Handlungsprinzip für die gesamte Verwaltung beschlossen. Die Sozialraumorientierung findet in
Köln ihren Niederschlag in zahlreichen kleinräumlichen Konzepten und Handlungsinstrumenten.
Handlungskonzept „Lebenswerte Veedel - Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“
Hervorzuheben ist insbesondere das fachüberreifende Handlungskonzept „Lebenswerte Veedel
— Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“, welches gemeinsam durch die Spitzenverbände
der freien Wohlfahrtspflege, die Kölner Kommunalpolitik und die Stadtverwaltung konzipiert
wurde und seit 2006 umgesetzt und fortlaufend weiterentwickelt wird. Ziel des Konzeptes ist die
Verbesserung der Lebensbedingungen für die Bewohnerinnen und Bewohner unter den
Prämissen „Verbesserte Integration“, „Verstärkte Partizipation“, „Optimierte Hilfen und
Angebote", „Wirtschaftlicher Mitteleinsatz‘ und „Optimierte Koordination“. Im Rahmen dieses
Handlungskonzeptes werden in elf festgelegten Sozialräumen, die durch prekäre
Lebensverhältnisse der Einwohner und Einwohnerinnen gekennzeichnet sind, durch eine
optimierte Zusammenarbeit und Vernetzung aller-städtischen Dienststellen, freien Träger und
Verbände die notwendigen Angebote und Hilfen gemeinsam entwickelt und umgesetzt. Die
Handlungsfelder umfassen u.a. auch das Thema Integration. Die in den elf Sozialräumen tätigen
Sozialraumkoordinatorinnen und -koordinatoren greifen die Themenfelder gezielt auf, fördern
aktiv die Zusammenarbeit und Vernetzung der wichtigen Akteure im Sozialraum, entwickeln
gemeinsam mit ihnen neue Handlungsansätze und sorgen dafür, dass erforderliche präventive
Angebote und Hilfen -auch unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger- umgesetzt werden.
Im Januar 2013 ist die Stadt Köln mit diesem Programm als einer von zehn Preisträgern „für das
vorbildliche und innovative Engagement‘ im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbs „Preis
Soziale Stadt‘ ausgezeichnet worden. Die in diesem Handlungskonzept ausgewählten 11
Sozialräume mit den dort entwickelten Strukturen bilden die Grundlage für das Integrierte
Handlungskonzept „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft
gestalten“, welches das Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung in Köln darstellt
und Basis für die Förderprogramme der EU-Förderphase 2014 -2020 ist.
Interkultureller Dienst
Der Interkulturelle Dienst (IKD) als Sonderdienst des Allgemeinen Sozialen Dienstes im Amt für
Kinder, Jugend und Familie hat das Ziel, Migrantinnen und Migranten bei der Integration zu
unterstützen und - unter Berücksichtigung der unterschiedlichen kulturellen und religiösen
Identitäten - die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Dabei orientiert sich die Arbeit des IKD am
„Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft‘. Aufgabe des IKD ist es, die konkreten
Problemlagen innerhalb eines Sozialraumes zu erkennen, Bedarfe zu ermitteln und passende
integrationsfördernde Angebote zu entwickeln, sie hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu überprüfen
und gegebenenfalls fortzuentwickeln. Ziel ist auch die Vernetzung aller relevanten Akteure
innerhalb eines Sozialraumes.
Stabsstelle „Sozialplanung/Sozialberichterstattung“
Die Stabsstelle „Sozialplanung/Sozialberichterstattung“ ist beim Dezernat für Soziales,
Integration und Umwelt angebunden. Zu ihren Aufgaben zählen u.a. der Auf- und Ausbau einer
strategischen Zukunftsplanung der Sozialverwaltung unter Einbeziehung der Bereiche Soziales,
Integration und Umwelt.
Die bereits vorhandenen Strukturen der sozialräumlichen und -planerischen Arbeit in Köln, zu
deren Spektrum auch Themenfelder zählen, die unmittelbar die Bedarfe von Geflüchteten und
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Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales
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Menschen mit Migrationshintergrund berühren, unterstützen die Implementierung eines
Einwanderungsmanagements.
Projektplanung
Siehe Anlage 6 - Meilensteinplanung
Finanzierung
2017 T2018 2019
| Personalausgaben
143.606,-€ 191.475.-€ 47868,-€
Sachausgaben
19.200,-€ 25.600,€ 6.400,-€
Gesamtausgaben | 462.906,.€ 217.075,-€ 52.268,-€
Weitere Einnahmen 0 0 0
Eee 20.360,-€ (10%) 46.295,-€ (20%) 11.573,€ (20%)
1
Beantragte 142.445,-€ (90%) 170.780,-€ (80%) 42.695,-€ (80%)
Zuwendung
Siehe auch Anlage 7
In der Kostenkalkulation unberücksichtigt bleiben Personalkosten für Zeitaufwände der stadtinternen
Projektbeteiligten, gegebenenfalls anfallende Qualifizierungskosten, Raummieten, etc.
Datum, Ort un .2e „AR „RoAb.Koln
ehe. BULL...
Unterschrift
Kontakt für Rückfragen zur Interessenbekundung
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Integrationsabteilung
Miriam Palazzi
Tel. Nr. 0211/855 3329
E-Mail: miriam.palazzi@mais.nrw.de
E
3
Anlage 1
Roggendorf/Thenhoven N
Blumenberg,
&
‚Volkhoven/Weiler
A Vorübergehende Notaufnahme/ Tumhalle
Notaufnahme/ Leichtbauhalle
Notaufnahme/ Büro-/ Gewerbegebäude
Container
Beherbergungsbetrieb
Systembau
Wohnheim
aBDesDB
Im Bau
In Planung
iger &
\
g @ \ a, Deilbrück
4 Mülheim
Rath/Heumar
|
| Die Oberbürgermeisterin
Anlage 2
Strukturdaten der Stadt Köln
. Regierungsbezirk Köln
EINE 1.069.192
Bevölkerungsdichte 2640 Einwohner/km?
Einwohner mit Migrationshintergrund 393.793 (37%)
„ Ausländer 186.995 (17%)
Bere erukt Ausländer — 3 — 3 — 3 —
AVEIRETUNESSSTURRUT In Köln vertretene Nationen 180,0
Durchschnittsalter
Minderjährige 88.321,0
Zuzug 2015 66.687,0
ietni über Bundesdurchschnitt
Wohnungsmarkt Daten Mietniveau 29% über Bundesdurchschni:
Leerstandsquote gesamt
{ Leerstandsquote öffentlich geförderter Bestand
Anzahl der Geflüchteten 13.409,0
Prognose bis Ende 2016 ca. 14.000
'Geflüchtete in Köln / Plätze in Unterkünften 13.555,0
Unterbringung Kurzfristig realisierbare Plätze in Unterkünften ca. 1400
Anzahl noch belegter Turnhallen
in Turnhallen.untergebrachte Geflüchtete 2.321,0
Syrien a |
ee me |
Afghanistan
Anzahl zu beschulender Geflüchteter Primarstufe 1.737 "
Davon noch in Bearbeitung
zu beschulende Sek 1 2.133
Davon auf der Warteliste
Vorbereitungsklassen Primarstufe
Einzelintegrationsplätze Primarstufe EEE
Vorbereitungsklasse Sekundarstufe I 0]
IFK Plätze für SEK II Schüler a ST
Ausbildungsquote 4,3% NRW 5,5; Bund 5,2
Arbeitslosenquote 8,3%
; SGB I Leistungsberechtigte 13,6% 117.403
Arbeit: kti
kbeitsmarkiteten davon Erwerbsfähig 71,8% 84.305
davon Erwerbsfähig ‚ unter 253. 16,0% 13.900
15-17 Jährige son 500 |
2.300
20.25 Jährige es |
Arbeitssuchenden
| entspricht 4,2 % aller
2.095 Arbeitslosen
davon Abitur bzw. Hochschulreife 0 |]
für Helfertätigkeiten in Frage kommende
Für Fachkraft-, Spezialisten-, Expertentätigkeiten in " ol
Als Arbeitssuchend gemeldete Geflüchtete
Geflüchtete auf dem
Arbeitsmarkt
Frage kommende 25%
Anteil der Erwerbsfähigen U25 EEE:
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Anlage Statusbericht Zieldatei
18806 Zeichen
1
160/3
Stand:
14.11.2019
Grundsatzziel: Verbesserung der Integration von Geflüchteten
Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss
AG / LG Sachstand Status erstmalige
Nennung Gremium
Der Geflüchtete hält Basisdaten
systematisiert vor (dies erleichert den Weg
durch die Behörden)
Einheitliches Personal Book mit allen wesentlichen Informationen
inklusive Ansprechpartner in Behörden / Unterlagen für Behörden
und Beratungsstellen
x
Seit Anfang 07/2018 wurden insgesamt 300 Ordner durch die
Ausländerbehörde sowie das Ehrenamt augegeben. Die
Nutzung durch die Geflüchteten/ die Sichtbarkeit des PB in
der Verwaltung blieb hinter den Erwartungen zurück.
Dennoch stößt das PB nach wie vor auf positive Reso nanz.
Eine überarbeitete Neuauflage des PB wird künftig online zur
Verfügung gestellt; bzw. auf Anfrage durch 50 und 16/04
ausgedruckt und ausgegeben.
erledigt 15.08.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit
Information zum Arbeitsleben in Deutschland sind be reits vor
Übergang in SGB II ausreichend vorhanden
x
Bestandteil der Handlungsempfehlungen Ausbildung un d
Arbeit.
Bedarfslage ist im Kommunalen Bündnis für Arbeit
beschlossen und in Richtung Jobcenter/BA kommunizie rt.
laufend 27.03.2018 UAG 1 Bildung/Arbeit
Aufbau und Pflege einer Informationsplattform zu Sp rach- und
Bildungsangeboten (Biko)
--> incl. einer ersten Aufstellung von Sprachangeb oten -
Weiterleitung an Projekt Bildungskoordination im KI erledigt 15.08.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit
a) Beglaubigungen fremdsprachlicher Dokumente werden an
vielen Stellen der Verwaltung vorgenommen
Nach Weisung der Bezirksregierung ist die Beglaubig ung
fremdsprachlicher Dokumente weiterhin nicht zulässig (siehe
mail 6.10.17). Auch nach nochmaliger Intervention b leibt das
Land bei seiner Haltung.
erledigt 05.09.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit
b) Die Bezieher von AsylbL und SGB II können Kosten für
Dolmetscher/ Fahrtkosten auch nachträglich geltend machen
Problematik wurde in die Berichterstattung an das Land
aufgenommen. erledigt 15.08.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit
c) Ein Vorhalten einer Generalvollmacht erleichter t dem
Geflüchteten und dem Unterstützer den Kontakt zu Behörden
Generalvollmacht aus Sicht der Stadt rechtlich bede nklich,
vom Ehrenamt verwendete Vollmacht kann auf der Seit e der
Wiku zur Verfügung gestellt werden.
erledigt 15.08.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit
Der Zugang zu
Bildung und
Arbeit ist für Geflüchtete
leicht erreichbar
Die Geflüchteten können ihre Anliegen bei
den Behörden einfach und ohne zusätzliche
Wege erledigen
Es gibt transparente, einheitliche
Informationen zu Bildung und Arbeit
2
Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss
AG / LG Sachstand Status erstmalige
Nennung Gremium
a) frühzeitige Information der Geflüchteten, durch gezieltere
Beratung aller städt. Stellen hinsichtl. Inanspruch nahme des
Integrationpoint
Abstimmungsgespräche BA und 323 und OB/6 zur
gezielteren Information der Geflüchteten und vermehrten
Inanspruchnahme des IP sind erfolgt.
erledigt 05.09.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit
b) Beschleunigung des Verfahrens zur Anerkennung vo n
Bildungsabschlüssen bei den Bezirksregierungen Köln und
Düsseldorf
Einsatz von Rosetta-Sprachlernprogramm in 2 Einrich tungen
projektiert. Möglichkeiten Sprachpraxis in UAG dargestellt,
liegen auf der TEAM-Seite vor.
erledigt 05.09.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit
c) Die Beratung des IQ Netzwerk findet wöchenlich auch bei 16/04
statt, um Geflüchtete frühzeitig zu erreichen.
x
Gespräche mit dem IQ-Netzwerk haben stattgefunden. Die
Umsetzung ist schwierig: Der Zugang zur Beratung kann nur
nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen "keine warme
Übergabe" mit Kunden wird nur einmalig ein
Beratungsgespräch geführt, eine weitere Begleitung erfolgt
nicht, das Aufzeigen einer Perspektive ist nicht vo rgesehen.
Die Anforderungen an die Ausstattung des Arbeitspla tzes für
das IQ-Netzwerkes sind hoch - und verursachen zusätzliche
Kosten. Alternativ kann in die Beratung der JMD`s
(Clearingstelle), des Integrationspoint oder Lernende Region
verwiesen werden. Wird nicht weiter verfolgt.
erledigt 27.03.2018 UAG 1 Bildung/Arbeit
Die Beratung und Hilfestellung zur
Anerkennung von Bildungs und
Berufsabschlüssen erfolgt frühzeitig
(möglichst vor Wechsel zu SGB II).
3
Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss
AG / LG Sachstand Status erstmalige
Nennung Gremium
a) Bündelung der Aufgabe Verpflichtung zum Integrationskurs n. §
44 a AufenthG - zentrale Stelle für Beratung/Sprachlevel-
Feststellung / Antrag/ Anmeldung/ Verpflichtung etc .
x
Aufgabenbündelung bei 16/04 Fachbereich integrative
Sprach- und Orientierungsförderung ist zwischenzeitlich
erfolgt.
erledigt 10.08.2017 UAG 2 Sprache
b) BAMF Onlineantrag mit Möglichkeit, erforderliche Dokumente
hochzuladen
BAMF hält nach Prüfung der Sachlage das derzeitige
Verfahren für ausreichend. Einscannen aller Dokumen te und
Versand an zentrale E-Mail Adresse ist als Alternative zum
Postversand möglich.
erledigt 10.08.2017 UAG 2 Sprache
c) Sprachpraxis: Durch Rosetta Möglichkeiten schaff en, das
Erlernte anzuwenden und zu verfestigen
Einsatz von Rosetta-Sprachlernprogramm in 2 Einrich tungen
projektiert. Möglichkeiten Sprachpraxis in UAG dargestellt,
liegen auf der TEAM-Seite vor.
erledigt
a) Kein Behördendeutsch!
Bsp: Im Vordruck Wohnungsbeschaffung und
Wohnungserhaltung bei 50 wurde der Begriff
"Sicherheitsleistung" durch "Kaution" ersetzt.
laufend 11.08.2017 UAG 3 Wohnen
b) Verwendung von Piktogrammen, und graphischen Darstellungen
Veröffentlichung von Piktogrammen zur allgemeinen N utzung
im Intranet / Internet erfolgt - https://www.alf-
hannover.de/materialien/fluechtlingskinder
erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen
c) Unterstützung durch Videoclips
(evtl. in Kooperation mit WDR for you)
Kontaktaufnahme durch OB/6 zum WDR ist erfolgt.
Livestream zum Thema Sprache hat in der 48. KW 2017
stattgefunden. Weitere Themen sind denkbar und werden
anlassbezogen mit dem WDR abgestimmt.
laufend 29.09.2017 UAG 3 Wohnen
Die Kommunikation zwischen Behörde und
Geflüchteten ist trotz Sprachbarrieren
sichergestellt
Flächendeckende Einführung von "Videodolmetschen"
x
Bedarfsabfrage bei den Dienststellen ist abgeschlos sen. Das
dazugehörige Vergabeverfahren konnte fristgerecht
abgeschlossen werden, so dass der Vertrag pünktlich zum
01.11.19 starten kann.
erledigt 22.09.2017 UAG 2 Sprache
Vordrucke, Flyer, Anträge etc. sind leicht
verständlich und einfach gestaltet
("Verstehen ist mehr als Sprache")
Der Spracherwerb für Geflüchtete startet so
früh wie möglich
Sprache
Sprachbarrieren sind
abgebaut
4
Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss
AG / LG Sachstand Status erstmalige
Nennung Gremium
Die Kriterien bei der Belegung von städt.
Unterkünften durch 56 sind für Geflüchtete
und Ehrenamt transparent
Kriterien und praktische Umsetzung werden in geeigneten Runden
vorgestellt, z.B. Aufnahme in Ehrenamtsveranstaltun g JC, runder
Tisch für Flüchtlingsfragen, Forum für Willkommensk ultur
(bestehende Strukturen der Stadtgesellschaft werden somit
genutzt)
wird in Abstimmung zwischen 56 und weiteren Akteuren
realisiert. laufend 11.08.2017 UAG 3 Wohnen
a) Erstellung eines städtischen themenbezogenen Lei tfadens und
einer Checkliste für die Wohnungssuche
"Wegweiser Wohnen in Köln" wurde federführend durch das
Kommunale Integrationszentrum in Zusammenarbeit mit der
UAG Wohnen erstellt. Die Broschüre liegt zwischenzeitlich
vor. Mehrsprachige Onlineversion ist vorhanden.
erledigt 11.08.2017 UAG 3 Wohnen
b) Vermittlung von Inhalten in kleinen Gruppen (z.B. durch
Auszugsmanagement, durch Willkommensinitiativen)
Das Auszugsmanagement hat in 2019 den Schwerpunkt auf
die Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt. Workshops in d en
Unterkünften zum Thema Wohnungssuche/Rechte und
Pflichten etc. sind ein weiterer Schwerpunkt in
Zusammenarbeit mit dem IKD
laufend 29.09.2017 UAG 3 Wohnen
c) Unterstützung durch Verbraucherzentrale bei Vermittlung der
Inhalte
Verbraucherzentraler hat an der Erarbeitung des Wegweisers
Wohnen mitgewirkt.
An einer geplanten Veranstaltung zur Teilhabe geflüchteter
Menschen ("Markt der Möglichkeiten") wird die
Verbraucherzentrale mit einem Stand teilnehmen. Zum einen
zur Informationsvermittlung, zum anderen zur Akquise von
Multiplikatoren aus dem Kreis der geflüchteten Menschen.
erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen
a) Anlassbezogene Austauschrunde von JC und 56 zum Thema
Wohnen; regelmäßige Aktualisierung der Listen Anspr echpartner;
ggf. gegenseitige Hospitationen (Netzwerk / Kooperation)
wird in Abstimmung zwischen 56 und JC realisiert. er ledigt 11.08.2017 UAG 3 Wohnen
b) Harmonisierung Internetauftritte, Newsletter erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen
c) Vernetzung der Beratungsstellen, der Berater im Jobcenter, etc
z.B. hinsichtlich Unterlagen, Videos, etc erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen
a) Längere Betreuung nach Umzug, Prüfung zur Notwendigkeit im
Rahmen grundsätzlicher Überlegungen durch 56 erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen
b) Ausbau/Spezialisierung Ehrenamt für Thema Nachbetreuung,
Rekrutierung z.B. durch Auszugsmanagement erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen
c) Präventive Beratung von Mietern bei 50 (Vermeidu ng von
drohendem Wohnungsverlust)
--> Projekt "BerMico" läuft in Zusammenarbeit mit SKM in
Ehrenfeld zur präventiven Beratung; Rat hat in 11/2 017
Verstetigung und Ausweitung auf Stadtbezirk Chorweiler
beschlossen.
erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen
Thematiken werden im Rahmen von Gesprächen mit
Presseamt sowie im Amt für Integration und Vielfalt
aufgegriffen.
s.o. Zusammenarbeit mit IKD und Ehrenamt wird gestärkt.
Es gibt gezielte Versuche, Ehrenamtliche als
„Wohnungspaten“ über eine Anzeige bei der Aktion „Neue
Nachbarn“ zu akquirieren. Bislang erfolgten jedoch keine
Meldungen bzw. Rückmeldungen.
Die Geflüchteten kennen die notwendigen
Schritte zur Anmietung einer eigenen
Wohnung sowie die Rechte und Pflichten im
Mietverhältnis
Wohnen
Der Übergang von der
städtischen Unterbringung
in privaten Wohnraum ist
verbessert
JC und 56 sowie weitere Beratungsstellen
kennen das gegenseitige Vorgehen und
können die Geflüchteten zielgerichtet und
kontinuierlich beraten
(Netzwerk/Kooperation)
Die Integration in das Wohnumfeld (nach
Bezug einer eigenen Wohnung) ist gelungen
5
Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss
AG / LG Sachstand Status erstmalige
Nennung Gremium
a) Wiederaufnahme Projekt Gesundheitslotsen
Wiederaufnahme des Projektes ist beschlossen. Letzt e
Abstimmungen zwischen Gesundheitsamt und Trägern
laufen.
erledigt 04.05.2018 UAG Gesundheit
b) Einsatz von Erklärfilmen zu gesundheitlichen The men in
Unterbringungseinrichtungen
100 Plakate des DRK mit dem QR-Code zu den
mehrsprachigen Erklärfilmen werden derzeit gedruckt und in
städtischen Dienststellen (Wartezonen etc.), in
Räumlichkeiten des Ehrenamtes und der MSO´s
ausgehangen.
erledigt 30.05.2018 UAG Gesundheit
Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf
sind adäquat untergebracht
Hinweise auf besonderen Schutzbedarf werden durch das Land im
Rahmen der Zuweisung mit entsprechendem Vorlauf
weitergegeben, mit Zustimmung der Geflüchteten
Problematik wurde in Berichterstattung an das Land
aufgenommen. erledigt 04.05.2018 UAG Gesundheit
a) Vernetzungstreffen im Rahmen der UAG unter Einbeziehung
"außerordentlicher" Teilnehmer
Nachhaltige Etablierung von Netzwerktreffen im Amt für
Integration und Vielfalt. laufend
b) Vortragsreihe von Fachexperten in der UAG
z.B. zu Themen Kenntnis Gesundheitssystem, Behinderung,
Traumatisierung,
Sucht. Die UAG Gesundheit wurde
zwischenzeitlich abgeschlossen.
erledigt
*Gesundheit*
Die gesundheitliche
Versorgung von
Geflüchteten im
Regelsystem ist
sichergestellt
Die Geflüchteten kennen das
Gesundheitssystem und finden einen
Zugang
Die Akteure im Bereich
Gesundheit(sberatung) kennen einander
und können in geeignete Hilfen vermitteln.
6
Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss
AG / LG Sachstand Status erstmalige
Nennung Gremium
Studierende haben eine auskömmliche
finanzielle Grundlage
Anpassung des BAFÖG Satzes an Mietspiegel der einzelnen
Regionen (ähnlich allg. Mietzuschuss) wurde in Berichterstattung Land aufgenommen. erledig t
a) 50 erhält über AZR-Zugriff relevante Informationen z.B. zum
Aufenthaltsstatus.
AZR-Zugriff für 50 wird im Zuge der Einrichtung des digitalen
Asylverfahrens eingerichtet. erledigt 25.04.2018 UAG Existenzsicherung
b) Die Bezirksregierung informiert 50 über vorhandenen E-Mail-
Verteiler über die Entscheidung des Asylverfahrens Die Information wird künftig von 33 an 50 weitergegeben. erledigt 25.04.2018 UAG Existenzsicherung
Alle Dienststellen (incl. JC) kennen das
gegenseitige Vorgehen und können
entsprechend beraten
Der Leistungsprozess wird mit allen Beteiligten überprüft und
abgestimmt.
Die Leistungskette wurde in der UAG abgestimmt,
Schnittstellen und Abhängigkeiten sind besprochen. erledigt 28.03.2018 UAG Existenzsicherung
Die finanzielle Existenzsicherung ist ohne
Unterbrechung sichergestellt
Unterbringung,
Lebensunterhalt und
gesundheitliche Versorgung
sind sichergestellt
(Existenzsicherung)
7
Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss
AG / LG Sachstand Status erstmalige
Nennung Gremium
Interessen der Geflüchteten für
Teilhabeangebote sind bekannt und fließen
in Angebotspalette ein
erledigt 03.07.2018 UAG Teilhabe
Zugangshindernisse zu Teilhabeangeboten
sind erkannt und abgebaut erledigt 03.07.2018 UAG Teilhabe
Die Geflüchteten kennen
Angebote der sozialen,
kulturellen und politischen
Teilhabe. Sie können diese
nutzen und sich einbringen (Zunächst) ein workshop mit Geflüchteten zur Klärung von
Bedarfslagen und Zugangshemmnissen ist durchgeführt .
Die Veranstaltung hat am 17.10.2018 stattgefunden.
Erkenntnisse wurden in den Sitzungen der UAG Teilhabe
weiter bearbeitet.
Eine weitere für Juni geplante Veranstaltung (Markt der
Möglichkeiten) hat insbesondere zum Ziel:
Information der Teilnehmenden der ersten Veranstaltung zu
priorisierten Themen; Direkter Kontakt zu/Austausch mit
relevanten Akteuren.
Zugangshemmnisse sollen Anbietern bewusst werden sowie
auf Seiten der Teilnehmenden abgebaut werden.
Im Weiteren wird die Thematik im Amt für Integration und
Vielfat durch die zuständige Fachkoordination bear beitet.
8
Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss
AG / LG Sachstand Status erstmalige
Nennung Gremium
a) Grundsätzliche Voraussetzungen für ein
rechtskreisübergreifendes Casemanagement in Köln si nd mit allen
Beteiligten festgelegt.
Grobkonzept ist erstellt erledigt
b) Vernetzung mit Jobcenter, Jugendamt und Kooperation mit
JMDs ist geklärt erledigt
c) Details zur Etablierung eines rechtskreisübergreifenden
Casemanagement sind mit allen Beteiligten festgeleg t. erledigt
Ein systemisches Casemanagement
unterstützt bei der Optimierung von
bedarfsgerechten Angeboten.
Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Einzelfalleben e werden auf
der Systemebene genutzt, um bedarfsgerechte
Masnahmen/Angebote zu entwickeln.
Phase 2 des CM-Einführungsprozeses: Mängel im System
können erst nach einem angemessenen Erfahrungszeitraum
bewertet werden. Der Aufbau entsprechender Strukturen wird
in der Pilotphase geplant. Weitere Berichterstattun g im
Rahmen Gemeinsam klappt´s.
erledigt
Finanzierung des Casemanagement-Konzeptes ist über
Inititative Gemeinsam klappt´s vorgesehen. Die hier für
notwendigen Konzeptanpassungen wurden abgestimmt. Der
Rat hat das Teilhabemanagement am 07.11.2019
beschlossen. Weitere Berichterstattung rfolgt im Ra hmen
Gemeinsam klappt´s
Die Geflüchteten können
ihre Perspektiven
einschätzen, eine
Entscheidung über den
weiteren Weg treffen und
Angebote des
Regelsystems
eigenständig für sich
nutzen. Verfahrensabläufe
sind optimiert, das
Angebot entspricht dem
Bedarf.
Die Geflüchteten haben die Möglichkeit, ein
Casemanagement zur Strukturierung und
Begleitung des Prozesses in Anspruch zu
nehmen.
9
Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss
AG / LG Sachstand Status erstmalige
Nennung Gremium
Einrichtung lebenslagenorientierter Unterarbeitsgruppen zur
zielgerichteten Bearbeitung diverser Themenfelder.
Die Arbeitsstruktur im Projekt orientiert sich an
themenfeldbezogener Bearbeitung. Die Arbeit der UAGs
bildet die Basis für alle weiteren Entscheidungen/f ür das
weitere Vorgehen.
laufend
Im Projekt aufgebaute Netzwerke können über die Projektlaufzeit
hinaus bewahrt und ausgebaut werden
Verstetigung der UAGs, Betreuung dieser Netzwerke durch
Strategische Fachkoordination bei 16 erledigt
Die Beteiligten kennen bestehende
Netzwerke und können diese nutzen. Übersicht der Netzwerke steht allen zur Verfügung
Abfrage bei allen Projektbeteiligten zu Netzwerken ist erfolgt.
Eine Zusammnefassung wurde erstellt. Die weitere
Bearbeitung (in welchen Bereichen fehlen Netzwerke, wo gibt
es Dopplungen etc.) erfolgt durch die Strat. Fachkoordination
Beteiligung/Netzwerke bei 16.
erledigt
Der Integrationsprozess
geflüchteter Menschen wird
durch kooperative
Strukturen unterstützt
Der Integrationsprozess wird durch die
Zusammenarbeit interner und externer
Akteure und Bündelung von Fachkompetenz
zielführend unterstützt.
10
Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss
AG / LG Sachstand Status erstmalige
Nennung Gremium
Die Angebotsplanung verfügt über die
notwendigen Kennzahlen zu Bedarfslagen
und Versorgungslücken.
erledigt
Durchgeführte Maßnahmen können
hinsichtlich Ihrer Wirksamkeit bewertet und
bedarfsgerecht angepasst werden.
erledigt
Abkürzungsverzeichnis: 50: Amt für Soziales und Senioren
16 Amt für Integration und Vielfalt 56: Amt für Wohnungswesen
11: Personal- und Verwaltungsmanagement JC: Jobcente r
13: Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit KI: Ko mmunales Integrationszentrum
33: Ausländeramt
Initiierte und geförderte
Maßnahmen unterstützen
den Integrationsprozess
bedarfsgerecht Gespräche zu Inhalten eines Integrationsmontorings sowie
die Einbettung in Sozialplanung und andere städtsic he
Kennzahlensysteme laufen. Aufbau eines Monitoringss ystem
hängt vom Zielsystem "Leitlinien Integration und Vi elfalt in
Köln" ab. Monitoring Integration und Vielfalt wird
Daueraufgabe im Kölner Amt für Integration und Viel falt.
Aufbau eines Integrationsmonitoring unter Berücksic htigung
bestehender städtischer Monitoring- und Kennzahlensysteme
mithilfe zusätzlicher konkreter Fragestellungen zum Thema
"Integration"
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0554/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.11.2019
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27