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0534/2021

Sachstandsmitteilung zur Umsetzung des Förderprogramms "DigitalPakt NRW"

Mitteilung Ausschuss 23.02.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 01.03.2021, TOP 5.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

9678 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/2 
 
Vorlagen-Nummer  23.02.2021 
 0534/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.03.2021 
 
Sachstandsmitteilung über die Umsetzung des Förderprogramms "DigitalPakt NRW" zur 
Digitalisierung der Kölner Schulen 
Am 11.09.2019 hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein -Westfalen per 
Runderlass die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung 
der Schulen in Nordrhein-Westfalen (DigitalPakt NRW) veröffentlicht. 
Durch einen entsprechenden Verteilungsschlüssel stehen dem Schulträger Stadt Köln demnach rd. 
47,33 Mio. Euro Fördergelder für Digitalisierungsmaßnahmen bis zum 31.12.2025 zur Verfügung. 
Dies entspricht 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Zusätzlich hierzu hat die Stadt Köln 
einen städtischen Eigenanteil in Höhe der übrigen 10 % (= rd. 5,26 Mio. €) der Gesamtausgaben zu 
erbringen, so dass im Rahmen des „DigitalPakt NRW“ insgesamt rd. 52,593 Mio. Euro in Digitalisie-
rungsmaßnahmen an den Kölner Schulen investiert werden. 
Förderfähig sind gemäß den Förderrichtlinien Maßnahmen zur Verbesserung der IT -Grundstruktur, 
die Beschaffung von digitalen Arbeitsgeräten, mobile Endgeräte und regionale Maßnahmen. 
Die Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Förderprog ramms sind für den Zuwendungsemp-
fänger sehr zeitaufwendig. 
So müssen alle Maßnahmen einzeln digital beantragt und umfangreich begründet werden. Es ist für 
jeden Einzelfall ein Bewirtschaftungsplan zu erstellen, in dem die Einzelkosten und die Umsetzungs-
zeiträume genau beschrieben werden müssen. Änderungen bezüglich der Höhe der Kosten oder des 
Umsetzungszeitraumes sind dem Zuwendungsgeber anzuzeigen, um einen Änderungsbescheid zu 
erwirken. 
Die Stadt Köln muss neben dem zu leistenden Eigenteil in Höhe von 10 % für alle Kosten in Vorleis-
tung gehen und darf erst mit Maßnahmen beginnen, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt. 
Des Weiteren ist dem Antrag für jede Maßnahme ein „technisch-pädagogisches Einsatzkonzept“ bei-
zufügen, in dem der bisherige Bestand und der zu beschaffende Bedarf dargestellt werden müssen. 
Dieser Bedarf ist dann pädagogisch zu begründen. Des Weiteren muss beschrieben werden, wie die 
Lehrkräfte qualifiziert werden, um die neue Technik sinnvoll einsetzen zu können. 
Darüber hinaus sind weitere A nlagen (Erklärung zum allgemeinen Haushalt, Erklärungen zum Sup-
port, Stellungnahmen zur bautechnischen Umsetzung etc.) jedem Antrag beizufügen. 
Alle Anträge müssen bis zum 31.12.2021 gestellt sein, um den Anspruch auf die volle Fördersumme 
zu bewahren. 
Hier entsteht – gerade im Gegensatz zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ - ein erheblicher ver-
waltungstechnischer Mehraufwand für den Fördermittelempfänger. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 18.06.2020 die Umsetzung des Förderprogramms 
beschlossen. Bestandteil des Ratsbeschlusses war ein Maßnahmenkatalog, der von allen an der Di-
gitalisierung der Kölner Schulen beteiligten Ämter erarbeitet und der oberen und unteren Schulauf-

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sicht sowie den Kölner Schulen über die Schulformsprecher vorgestellt wurde. 
 
Demnach sollen die bereit gestellten Finanzmittel vorwiegend für die Förderung der IT-Grundstruktur 
in den Kölner Schulen genutzt werden. So soll in bis zu 60 Kölner Schulen die Daten- und Elektrover-
kabelung (CAS-Verkabelung) umfangreich modernisiert werden. Des Weiteren soll durch die weitflä-
chige Versorgung der Schulen mit Touch -Panels für die Klassen - und Fachräume die Qualität der 
Präsentationstechnik deutlich erhöht werden. 
 
Die Fördergelder sollen, trotz der beschriebenen schwierigen Rahmenbedin gungen, in voller Höhe 
abgerufen werden. 
 
Aktueller Sachstand: 
 
Nach dem Ratsbeschluss hat die Verwaltung mit umfangreichen Vorbereitungen für die Umsetzung 
des Förderprogramms begonnen. 
 
Bezüglich der Modernisierung der CAS-Verkabelung in 56 Kölner Schulen wurden die Ingenieurleis-
tungen hierfür europaweit erfolgreich ausgeschrieben. Die Ausschreibungsergebnisse sind soweit 
ausgewertet und liegen dem Zentralen Vergabeamt und Rechnungsprüfungsamt zur abschließenden 
Bewertung und Genehmigung vor. Mit der Beau ftragung der Ingenieurleistungen wird nun in Kürze 
gerechnet. 
 
Der Rahmenvertrag über die Auslieferung und Montage der Touch-Panels ist abgeschlossen worden 
und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulträgers führen derzeit zahlreiche Schulbesuche 
durch, um die tatsächlichen Einzelbedarfe vor Ort zu prüfen. Hierbei werden auch die für die Beantra-
gung der Fördergelder notwendigen technisch-pädagogischen Einsatzkonzepte mit den Schulen er-
arbeitet. 
 
Des Weiteren wurden Strukturen erarbeitet und Aufgaben verteilt, wie das Förderprogramm – trotz 
der schwierigen Rahmenbedingungen - erfolgreich in Köln umgesetzt werden kann. Nach umfangrei-
chen internen Abstimmungen der betroffenen Ämter (Amt für Personal und Organisation, Kämmerei, 
Amt für Informationsverarbeitung und Amt für Schulentwicklung), wurde unter Berücksichtigung der 
durch die Corona-Krise erforderlichen haushaltsrechtlichen Einschränkungen beschlossen, die für die 
Umsetzung des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ zugesetzten und bis 31.12.2021 befristeten 16 
Stellen im Amt für Informationsverarbeitung und Amt für Schulentwicklung bis zum 31.12.2025 zu 
verlängern. Die betreffenden Mitarbeitenden sollen neben der Abwicklung des Programms „Gute 
Schule 2020“ auch die Aufgaben im Rahmen des Förderprogramms „DigitalPakt“ wahrnehmen. 
 
Darüber hinaus werden vier weitere Stellen zur Durchführung von Bedarfsprüfungen und Beauftra-
gungen sowie Erstellung von Konzepten und Sicherstellung von Controllingaufgaben zum 01.05.2021 
zugesetzt werden. 
Die entsprechenden Stellenausschreibungen werden kurzfristig durchgeführt. 
 
Unabhängig von dem zusätzlichen Personalbedarf wurde Mitte November 2020 der erste Antrag auf 
Fördermittel für die Baukosten von Modernisierungsverkabelungen in neun Kölner Schulen mit Kos-
ten von etwa 3,6 Millionen Euro gestellt. 
 
Im Vorfeld wurde mit der Bezirksregierung Köln als Fördermittelgeber vereinbart, dass der erste An-
trag komplett geprüft werden sollte, bevor weitere Folgeanträge durch die Stadt Köln gestellt werden, 
um durch die erfahrungsgem äß zu tätigenden Änderungen im Antrag und den zahlreichen Anlagen 
zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu verringern. 
In der Folge wurde jedoch deutlich, dass der erhöhte Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung des 
Förderprogramms auch beim Fördermittelgeber anfällt. 
So konnte der Erstantrag der Stadt Köln erst Mitte Januar vorgeprüft werden. 
 
Des Weiteren gab es bei der digitalen Antragstellung und auch der Nachbearbeitung der bereits ge-
stellten Anträge erhebliche technische Probleme. So konnte die Stadt Köln von Mitte Dezember 2020 
bis Anfang Februar 2021 keine Anträge digital bearbeiten.

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Angesichts der technischen Probleme und der für die Zuwendungsempfänger ungünstigen Förderbe-
dingungen hat die Verwaltung ein Schreiben an das Ministerium für Schule und Bildung NRW ver-
sendet und auf die Problematiken hingewiesen und in diesem Zusammenhang auch um eine Fristver-
längerung des Beantragungszeitraums über den 31.12.2021 hinaus gebeten. 
 
Das Ministerium hat auf das Schreiben reagiert und darauf hingewiesen, dass die Grundlage für das 
Antragsverfahren und die damit verbundenen Vorgaben auf der Verwaltungsvereinbarung von Bund 
und Ländern zum DigitalPakt Schule vom 16.05.2019 gründen. 
 
Die grundsätzliche Vorgehensweise der Stadt Köln bei der Umsetzung des Förderprogramms w ird 
ausdrücklich begrüßt und das künftige Verfahren soll so einfach wie möglich gehalten werden. 
 
Seit dem 05.02.2021 sind die technischen Probleme bei der digitalen Bearbeitung der Anträge beho-
ben und die geforderten Ergänzungen zum ersten Antrag der Stad t Köln wurden eingearbeitet, so 
dass in Kürze mit dem ersten Zuwendungsbescheid zu rechnen ist. 
 
Folgende bereits vorbereiteten Anträge wird die Stadt Köln in Kürze stellen: 
 
 Planungs- und Baukosten für die Modernisierung der CAS-Verkabelung in 17 Schulstandorten 
der Stadtbezirke 1, 2 und 3 
Kosten:        3.733.500  € 
 
 Planungs- und Baukosten für die Modernisierung der CAS-Verkabelung in 16 Schulstandorten 
der Stadtbezirke 4, 5 und 6 
Kosten:        5.236.300  € 
 
 Planungs- und Baukosten für die Modernisierung der CAS-Verkabelung in 22 Schulstandorten 
der Stadtbezirke 7, 8 und 9 
Kosten:        4.666.700  € 
 
 Automatisierungslabor für das Hans-Böckler-Berufskolleg (BK 17) in der Eitorfer Straße 
Kosten:           576.000  € 
 
 24 Touch-Panels mit Zubehör für die RS Gravenreuther Str. 
Kosten:           103.173  € 
 
 20 Touch-Panels mit Zubehör für die HS Heerstr. 
Kosten:             91.482  € 
 
 27 Touch-Panels mit Zubehör für die RS Euskirchener Str. 
Kosten:            119.863  € 
 
 20 Touch-Panels mit Zubehör für das GY Genovevastr. 
Kosten:             98.997  €

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 9 Touch-Panels mit Zubehör für die KGS Forststr. 
Kosten:             39.992  € 
 
 
Gesamtantragsvolumen:               14.666.007  € 
 
 
Mit der Besetzung der vier neu eingerichteten Stellen zur Umsetzung des Förderprogramms „Digital-
Pakt“ soll das weitere Verfahren deutlich beschleunigt werden. 
So sollen insbesondere das Bedarfsprüfungsverfahren im Einzelfall für die Präsentationstechnik 
(Touch-Panels) aber auch die weitere Beschaffung von Tablets und Fachraumausstattungen optimiert 
werden. 
 
Es sollen daher – auch ohne mögliche Fristverlängerung - alle Anträge fristgerecht in voller Höhe bis 
zum 31.12.2021 gestellt werden. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

01.03.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0534/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.02.2021
Erstellt
15.02.2021 07:45