Mandari Insight

4181/2018

Planfeststellungsverfahren gem. § 68 WHG "Sanierung der Lindemauer in Köln-Sürth", L 20 "Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh.", Bezirk 2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 28.02.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 18.03.2019, TOP 4.1

Anlage 9: Anlage zur Stellungnahme der HNB vom 24.01.2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4: Maßnahmenplan (Ausgleich) Nr. B-10-2.1

· application/pdf

Ansehen

Anlage 8: Stellungnahme der HNB vom 24.01.2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3: Bestands- und Konfliktplan (Eingriff) Nr. B-10.1

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1: Übersichtslageplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2: Eingriff-Ausgleichsbilanzierung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7: Maßnahmenplan (externe Maßnahme E 1 und E 2)

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6: Maßnahmenplan (Ausgleich) Nr. B-10-2.3

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5: Maßnahmenplan (Ausgleich) Nr. B-10-2.2

· application/pdf

Ansehen

Anlage 10: Stellungnahme von Wald und Holz NRW vom 29.11.2018

· application/pdf

Ansehen

Anlage 9: Anlage zur Stellungnahme der HNB vom 24.01.2019

3951 Zeichen

1 
 
Bez.Reg. Köln - Dez. 51- Höhere Naturschutzbehörde     18.01.2019 
Anlage I 
Übersicht Maßnahmen zum Schutz und zur Kompensation von Natur und 
Landschaft  bei der Erneuerung der Lindemauer in Köln-Sürth 
 Nr.  Funktion Maßnahme Umsetzungs-
zeitpunkt 
V 1 Vermeidung, 
Eingriffsminderung 
 
Umweltbaubegleitung (UBB) ; 
Kontrolle der Maßnahmen und 
ggf. Kontrolle ordnungsgemäßer 
Räumung der Baustelle im 
Hochwasserfall sowie 
Überprüfung zur Einhaltung der 
Nebenbestimmungen, 
regelmäßige Berichte 
Vor und  während 
der Bauphase bis 
zum Abschluss der 
Umsetzung einschl. 
Fertigstellungs- und 
Entwicklungspflege 
V 2  Vermeidung, 
Eingriffsminderung 
 
 
Schutz vor Staub und 
Lärmbelastung; 
in trockenen Witterungsphasen 
Beregnung, Einhalten von 
Ruhezeiten, etc.  
Während der 
Bauphase 
V 3 Vermeidung, 
Eingriffsminderung 
Schutz des Bodens, Minimierung 
der Inanspruchnahme und der 
Verdichtung, ordnungsgemäße 
Wiederandeckung, etc.  
Vor und während 
der Bauphase 
V4a Vermeidung, 
Eingriffsminderung 
Schutz des Grund- und 
Oberflächenwassers 
Während der 
Bauphase 
V 4b Vermeidung, 
Eingriffsminderung, 
Hochwasser 
Schutz des Rheins und der 
Rheinfauna; Kontrolle, dass 
keine Stoffe in den Rhein 
gelangen, Ordnungsgemäße 
Räumung der Baustelle sofern 
Hochwasser kommt; Bauzeit in 
die hochwasserarme Zeit legen 
Während der 
Bauphase

2 
 
Nr.  Funktion Maßnahme Umsetzungs-
zeitpunkt 
V 5 Vermeidung, 
Eingriffsminderung 
Schutz von Gehölzbeständen, 
Gehölzrand und Einzelbäumen 
durch geeignete Maßnahmen 
schützen, ggf. Barriere für 
Schüttung der Böschung 
aufbauen um auch den 
Wurzelbereich zu schützen, 
stattliche Einzelbäume ggf. 
fachgerecht zurückschneiden , 
etc., Beachtung DIN 18920 
Vor und während 
der Bauphase 
V 7 Vermeidung, 
Eingriffsminderung, 
Artenschutz 
Zeitliche Beschränkung der 
Gehölzrodung auf die Monate 
außerhalb der Brutzeit 
Rodung  und 
Baufeldfreimachung 
Anfang Oktober bis 
Ende Februar 
V 8  Vermeidung, 
Eingriffsminderung, 
Artenschutz 
Kontrolle der Altbäume und 
Gehölze auf Brutstätten 
(Fledermäuse und Vögel)  
Vor Rodung 
V 9 Vermeidung, 
Eingriffsminderung, 
Artenschutz 
Verwendung von regionalem 
Saatgut bei   der   Maßnahme E 
2  und bei der Wiederherstellung 
der Rheinböschungen   
Während und nach  
der Baumaßnahme 
und bei der 
Umsetzung der 
Ersatzmaßnahme 
V 10 Vermeidung, 
Eingriffsminderung, 
Artenschutz 
Kontrolle und ordnungsgemäße 
Bekämpfung möglicher 
Neophytenentwicklung  
Während und nach 
der Bauphase 
V 11 Artenschutz Montage von 20 künstlichen 
Nistgelegenheiten für 
Mehlschwalben an der Mauer 
Frühstmöglich 
spätestens 6 
Monate nach 
Abschluss der 
Bauarbeiten

3 
 
Nr.  Funktion Maßnahme Umsetzungs-
zeitpunkt 
A 1 Wiederherstellung 
Ausgleich 
Anlage bauzeitlich genutzter 
Uferstauden 
Frühstmöglich, 
spätestens 6 Mon. 
nach Abschluss der 
Bauarbeiten 
A 2  Wiederherstellung 
Ausgleich 
Ansaat von Grünland in 
Absprache mit den 
Naturschutzbehörden; Zielbiotop 
Feuchtwiese, Schilfwiese 
Frühstmöglich, 
spätestens 6 Mon. 
nach Abschluss der 
Bauarbeiten 
A 3 Wiederherstellung 
Ausgleich 
Wiederherstellung von Gärten in 
Abstimmung mit den 
Eigentümern 
Frühstmöglich 
spätestens 6 Mon. 
nach Abschluss der 
Bauarbeiten 
A 4 Wiederherstellung 
Ausgleich 
Wiederherstellung von 
Steinschüttungen und 
Sandflächen; Rücknahme der 
vorgenommenen Anschüttungen 
Frühstmöglich 
spätestens 6 Mon. 
nach Abschluss der 
Bauarbeiten 
A 5 Wiederherstellung 
Ausgleich 
Wiederherstellung der 
Gewässersohle 
Frühstmöglich 
spätestens 6 Mon. 
nach Abschluss der 
Bauarbeiten 
E 1 Ersatzmaßnahme Neupflanzung Waldrand in 
Absprache mit Amt für 
Grünflächen (Forst) Köln 
Frühstmöglich 
spätestens 6 Mon. 
nach Abschluss der 
Bauarbeiten 
E 2 Ersatzmaßnahme Extensivierung einer Fettwiese 
mit Einsaat einer regionalen 
Wildblumenmischung in 
Absprache mit dem Amt für 
Grünflächen 
Frühstmöglich 
spätestens 6 Mon. 
nach Abschluss der 
Bauarbeiten

Anlage 4: Maßnahmenplan (Ausgleich) Nr. B-10-2.1

3253 Zeichen

gez. U. Krath
April 2018
gez. Henning Werker gez. Hartmut Meier gez. Helga Thomas
Unterschrift + Stempel
Aufgestellt, im April 2018
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon Nr.: 0261/8851-0, Fax Nr.: 0261/805725
Niederlassung Köln
.............................................
23.04.2018   Uhr: 16:45:42    bce_pa_20   1:250 
P:\hws1432021\planung\03_GIS\mxd\digital\B-10_LBP\B_10.2_LBP_Ausgleich.mxd
çççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççç
BE-Fläche
Lindemauer
bauzeitliche Verbreitung
auf b = 3,0 m
BE-Fläche
674,7
674,8
5
11
9
15
4
8
1
12
7
6 b
10
6
11
9
3
13
2
6
A1
±
Zeichenerklärung
Planung 
674,9
Gewässerstationierung
prioritärer Lebensraumtyp 91E0*
Landschaftsschutzgebiet 
"Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh."
FFH Gebiet
"Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef"
Schutzgebiete
V 5 Begrenzung der Flächeninanspruchnahme durch Tabuzonen
Vermeidungsmaßnahmen
V 1	Umweltbaubegleitung
V 2	Vermeidung von Staubentwicklung und Lärm
V 3 	Schutz des Bodens
V 4	Schutz des Grund- und Oberflächenwassers
V 7	Zeitliche Beschränkung der Gehölzrodung
V 8	Kontrolle des Altbaumbestandes vor der Rodung	
V 9	Verwendung von regionalem Saatgut
V 10	Kontrolle der Neophytenentwicklung 
V 11	Nester für Mehlschwalben
çççççççç
A1   Anlage bauzeitlich genutzter Uferhochstauden
A2   Ansaat von Grünland innerhalb Deichschutzzone I
A3   Wiederherstellung von Gärten/ Terrase
A4   Wiederherstellung von Steinschüttungen und Sandflächen
A5   Wiederherstellung von Flüssen
V 6 Schutz von Gehölzbeständen
Im Plan nicht dargestellt:
Ausgleichs-/ Wiederherstellungsmaßnahmen
Bauwerke, Böschung, Bohrpfähle
bauzeitlich genutzte Flächen (Böschung, Baustraße, Baustelleneinrichtung)
Rückbau und Beseitigung der Anschüttungen nach der Bauphase
Deichschutzzone I
Deichschutzzone II
Gepr.:
Maßstab:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Projekt-Nr.:
Bearb.:
GIS:
Ostmerheimer Straße 555
D-51109 Köln
Internet www.steb-koeln.de
1:250
Höhenreferenzsystem Lagebezugssystem
Maßstab:
Gezeichnet:
Dateiname:
Geprüft:
Projekt Nr.:
Datum:
Index-Nr.:
Plan-Nr.:
NHN/DHDN92 NN/DHHN12 UTM/ETRS89 Gauß-Krüger
Index Datum Name Änderung Genehmigt
1:250 -CO 18200009
B-10-2.1
 B_10.2_LBP_Ausgleich
D
2014320.21
B-10.2.1
Okt. 2017
Okt. 2017
Okt. 2017
C. Dellmann
C. Dellmann
M. Fuß
Sanierung der "Hochwasserschutzwand Lindemauer"
Köln - Sürth
Rhein-km von 674,9 bis 675,2 lrh.
Am Rheinufer 15 bis Mühlengasse
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Maßnahmenplan (Ausgleich)
Genehmigungsplanung
C. Dellmann P. Blase
.............................................................................
      Hauptabteilungsleiter - Hennung Werker
.............................................................................
              Abteilungsleiter - Hartmut Meier
.............................................................................
               Projektleiter - Helga Thomas
Datengrundlage:
ALKIS-Datenlieferung: Stadtentwässerungsbetriebe Köln, 09/2016
WMS NW DTK25 (http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dtk25)
Schutzgebiete: LANUV NRW 2015, 
gesetzlich geschützte Biotope/ LRT: eigene Erhebung 2015

Anlage 8: Stellungnahme der HNB vom 24.01.2019

11386 Zeichen

1 
 
Dezernat 51 24.01.2019 
51.1-9.5 K 1/15 Marx 
 -3622  
 K 324 
Dezernat 54 
z. Hd. Frau Horstkötter 
AZ: 54.1.16.2-(11.0) ho  
 
 
 
Planfeststellungsverfahren gem. § 68 WHG 
Erneuerung der Lindemauer in Köln-Sürth 
Antragsteller: Stadtentwässerungsbetriebe Köln (STEB) 
 
hier:  Belange von Natur und Landschaft /Fischerei; insbes. Umweltverträglichkeit, 
Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutz, FFH- Verträglichkeit für das FFH-
Gebiet DE 4405-301 Rheinfischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef 
 
Anlagen: 
- Anlage I Übersicht Maßnahmen  
- Anlage II Stellungnahme Wald und Holz NRW zur Ersatzfläche E1  
- sowie 3 Akten  
 
Von dem geplanten Vorhaben sind verschiedene Schutzgebietsflächen von Natur 
und Landschaft betroffen u. a. auch ein FFH-Gebiet und ein im Landschaftsplan Köln 
festgesetztes Landschaftsschutzgebiet. Grundsätzlich befindet sich das Vorhaben 
jedoch linienförmig  im Grenzbereich zwischen der Ortslage Köln-Sürth und dem 
Freiraum am Rhein. Hohe Wertigkeit haben die betroffenen Flächen für die 
Erholungsnutzung und den Biotopverbund am Rhein.   
Insgesamt dient das Vorhaben dem Schutz des Ortsteils Sürth vor dem Hochwasser 
und die Notwendigkeit der Sanierung der Lindemauer steht außer Frage. 
 
Varianten: 
Es wurden verschiedene Ausführungsvarianten zur Sanierung der Lindemauer 
dargestellt, die jedoch für den Naturschutz ähnliche Betroffenheiten zeigten. Der 
Vorzugsvariante stimme ich zu.

2 
Eingriffe in Natur und Landschaft/Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP): 
Die vorgelegten Unterlagen behandeln die Naturschutzbelange ausführlich und 
zeigen auch geeignete Maßnahmen auf, die der Minderung der Eingriffe dienen. 
Grundsätzlich sind die baubedingten temporären Eingriffe  (über 1 Jahr Bauphase) 
aus Sicht von Natur und Landschaft erheblicher als die betriebsbedingten 
dauerhaften Eingriffe, insofern ist die Betreuung während der Bauphase von 
besonderer Bedeutung. Der Eingriff in den Rhein an der Wende- und Rangierfläche 
am Mühlenweg ist nicht so genau nachvollziehbar –m. E. sollte geprüft werden, ob 
das Sürther Bootshaus temporär stillgelegt werden kann. Meines Wissens fordert das 
Amt für Verkehrsmanagement hier aus Sicherheitsgründen eine Verbreiterung der 
Zufahrt, was für den Naturschutz m. E. wegen dem größeren Eingriff in den 
uferbegleitenden Gehölzstreifen problematisch wäre vgl. Voraussetzung ergänzende 
Erläuterung a) im Fazit. Die Abhandlung der Eingriffsregelung ist ansonsten  
schlüssig. Die aufgezeigten Maßnahmen sind unter Beachtung der vorgeschlagenen 
Nebenbestimmungen umzusetzen. 
 
Umweltverträglichkeit (UVS) – FFH-Verträglichkeit (FFH-VP)  - FFH-Gebiet  
(Heft 2 /Heft 3 der Unterlagen)  
Der Antragsteller kommt zu dem abschließenden Ergebnis, dass nach Durchführung 
der Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen keine 
erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter verbleiben. Grundsätzlich ist 
aufgrund der Lage im Überschwemmungsbereich insbesondere während der 
Bauphasen die Gefahr von Einträgen ins Gewässer groß. Die Umweltbaubegleitung 
hat hierfür eine besondere Verantwortung.  
 
Mit den Ausführungen der UVS bin ich überwiegend einverstanden bis auf folgenden 
Punkt: 
Zum Thema „Baubedingte Auswirkungen auf Tiere“ wird unter 4.4.1 der UVS im 
letzten Satz beschrieben, dass in geringem Umfang in Bereiche des Rheins 
eingegriffen wird. Es handelt sich hier um die Wende – und Rangierfläche am 
Mühlenweg im 2. Sanierungsabschnitt. Aus fachlicher Sicht ist hier Lebensraum von 
Fischen und ggf. Muscheln betroffen. Hier fehlen Einschätzungen der ökol. Funktion 
des Gewässerbereiches und der Gewässersohle sowie zu möglichen 
Beeinträchtigungen der Gewässerfauna und ggf. auch gegensteuernde Maßnahmen. 
Ggf. sind hier Verstecke und Ruheplätze für Fische oder andere Organismen 
betroffen. Dies ist vor Erteilung der Genehmigung nachzuholen. Der Zeitpunkt der 
Schüttung sollte auch möglichst bei einem tiefen Wasserstand sein.  
 
Die FFH- Verträglichkeitsprüfung dokumentiert entsprechend des gesetzlich 
vorgeschriebenen Prüfschemas die Betroffenheit der Ziele, Arten und 
Lebensraumtypen und bewertet die Eingriffe nachvollziehbar. Ein 
Maßnahmenkonzept für das FFH-Gebiet Rheinfischschutzzonen zwischen Emmerich 
und Bad Honnef liegt noch nicht vor, es wird derzeit von der LANUV erstellt. Es ist 
gemäß der Angaben in den Unterlagen unvermeidbar, dass ca. 320 m² Fläche (50m² 
baubedingt und 270² anlagebedingt) des prioritären Lebensraumtyps  91E0  „Erlen-
Eschen- und Weichholzauenwald“ nachhaltig bzw. langfristig betroffen ist. Gemäß 
der vorgeschriebenen Fachkonvention (Lamprecht & Trautner) wurde 
nachvollziehbar ermittelt, dass die Beeinträchtigung  als nicht erheblich einzustufen 
ist. Kumulative Wirkungen mit anderen Plänen und Projekten wurden betrachtet. 
Laichplätze und Ruhezonen der Wanderfischarten im FFH-Gebiet sind nicht 
betroffen. Mit den Wertungen in der FFH-VP bin ich einverstanden.

3 
 
 
Hinweis zur Eintragung ins FIS:  
Auch wenn die Beeinträchtigungen durch dieses Vorhaben für das FFH Gebiet nicht 
erheblich sind, ist das Vorhaben wegen der Summationswirkung ins 
Fachinformationssystem FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FIS) einzutragen. Seit 
Herbst vorigen Jahres ist dies ONLINE für den Antragsteller möglich. Ich bitte daher 
den Antragsteller aufzufordern diese Eintragung wenn möglich noch vor 
Genehmigung vorzunehmen vgl. Link: 
https://ffh-vp.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-vp/de/start 
 
Artenschutzfachbeitrag (Heft 4 der Unterlagen)  
Ich verweise hier erneut auf die Betroffenheit des Gewässers Rhein im Bereich der 
temporären Schüttung der Wende- und Rangierfläche am Mühlenweg. Aus meiner 
Sicht sind hier zumindest die Zielarten des FFH-Gebietes Rheinfischschutzzonen 
und bes. geschützte Muschelarten als planungsrelevante Arten mit zu behandeln, 
auch wenn hier nur eine flächig geringfügige und temporäre Betroffenheit gegeben 
ist. (vgl. Voraussetzung ergänzende Erläuterung a) im Fazit) 
Ansonsten ist der Artenschutzbeitrag gut nachvollziehbar und findet meine 
Zustimmung. 
 
Landschaftsschutzgebiet (Erholungsnutzung) im Landschaftsplan der Stadt Köln 
Das temporäre Problem der Sperrung des Leinpfades während der 2 Bauphasen 
wird durch entsprechende Umleitungen gelöst. Wichtig ist hier auch, dass die 
Verkehrssicherheit während der Bauphase gegeben ist. (vgl. Nebenbestimmung  
 Nr. 5) 
Da das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet  des Landschaftsplanes der Stadt 
Köln liegt, und die Genehmigung die Befreiung integrieren wird, ist die untere 
Naturschutzbehörde sowie der zuständige Naturschutzbeirat zu hören. Die 
Beteiligung des Beirates erfolgt im März 2019. Sofern sich dieser Beteiligung weitere 
fachlich erforderliche Aspekte oder Nebenbestimmungen ergeben, sollten diese mit 
aufgenommen werden. Die Stadt Köln insgesamt hat wohl keine grundlegenden  
Bedenken.  
 
Gesetzlich geschützte Biotope/Prioritärer FFH Lebensraumtyp (LRT): 
Die Abgrenzung des LRT 91E0 Erlen-Eschen- und Weichholzauewald im FFH Gebiet 
wurde mit mir im Vorfeld abgestimmt und ist hier besonders wichtig, da der 
Lebensraumtyp gem. EU RL prioritär ist und als stark gefährdet eingestuft wurde.  
Der Biotoptyp wird an anderer Stelle kompensiert (vgl. Maßnahme E 1).  
Da sich das Auewaldbiotop aber auch nördlich im Anschluss an das FFH Gebiet 
fortsetzt, ist hier  ein gesetzlich  geschütztes Biotope betroffen, obwohl es nicht mit 
diesem Schutzstatus im LINFOS (Datenbank des LANUV > nur schutzwürdiges 
Biotop u. Biotopverbundfläche) aufgenommen wurde. D a  - nach Definition des 
Gesetzes - naturnahe Bereiche fließender Gewässereinschließlich ihrer Ufer und der 
dazugehörigen uferbegleitenden  Vegetation (vgl. § 30 Abs. 2 Nr. 1 
Bundesnaturschutzgesetz) dazugehören, betrifft dies aus meiner Sicht den 
Gehölzstreifen vom FFH-Gebiet bis zur Carl v. Linde Str. nördl. und südl. des Sürther 
Bootshauses. Ich weise hier nur daraufhin, - eine Änderung des LBP ist hierfür nicht 
erforderlich, da die Wertigkeit schon berücksichtigt wurde.  Eine Ausnahme für 
diesen Bereich kann erteilt werden, da die Ausnahmevoraussetzungen erfüllt sind. 
Der Eingriff darf hier aber auf keinen Fall noch weiter vergrößert werden.

4 
 
Kompensation/Wiederherstellung:  
Die Wiederherstellung  der Geländeoberflächen ist möglichst zügig umzusetzen. 
Ich gehe davon aus, dass auch die Nachbarfläche der Maßnahme E 1 auf dem 
Flurstück 194 in der Gemarkung Langel, Flur 11von seiten der Stadt oder aufgrund 
einer anderen Verpflichtung aufgeforstet wird. Ich verweise hier auf die 
Stellungnahme des Landesbetriebes Wald und Holz NRW vom 29.11.2018 (Anlage 
II). 
 
Saatgut und Pflanzgut für die Wiederherstellung bzw. für die Ersatzmaßnahmen 
sollen mit den Naturschutzbehörden bzw. bei der Maßnahme E 1 und E 2 mit dem 
Grünflächenamt/Forstabteilung der Stadt Köln vor Umsetzung abgestimmt werden. 
(vgl. Nebenbestimmung Nr. 7) 
 
Nebenbestimmungen 
Ich schlage folgende Nebenbestimmungen vorbehaltlich des Nachtrages vor: 
 
1. Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) von April 2018 mit den 
Maßnahmen V1- V11, A1 - A5 sowie E 1 und E 2 ist Gegenstand der Genehmigung. 
(Zur Übersicht habe ich die Maßnahmen in der Anlage I als Tabelle aufgeführt und um die Maßnahme 
V 4b ergänzt.) 
 
2. Die Umweltbaubegleitung (UBB)  ist bereits vor Rodungsbeginn einzuschalten. 
 
3. Als Vermeidungsmaßnahme insbesondere auch  bei Hochwasser hat die UBB 
darauf zu achten, dass keine Stoffe in den Rhein gelangen und der 
Hochwasseralarmplan eingehalten wird (vgl. Anlage I Maßnahme V 4b). 
 
4. Der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) und der Höheren Naturschutzbehörde 
(HNB)  sowie dem Grünflächenamt der Stadt Köln ist der Beginn der Rodungen und  
der Ansprechpartner der UBB mit Tel. und Mailadresse vor Rodungsbeginn 
mitzuteilen. 
 
5. Der Erholungsverkehr ist während der Rodungsarbeiten und der Bauphase sicher 
umzuleiten. 
 
7. Auswahl und Menge des Saat- und Pflanzgutes soll mit den Naturschutzbehörden 
bzw. bei der Maßnahme E 1 und E 2 mit dem Grünflächenamt/Forstabteilung der 
Stadt Köln vor Umsetzung abgestimmt werden.   
  
8. Die Wiederherstellungsmaßnahmen sowie die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 
sind frühestmöglich, spätestens jedoch 6 Monate nach Abschluss der Baumaßnahme 
umzusetzen. 
 
9. 
Nach Umsetzung der Flächen E1 und E2 sind diese der Unteren Naturschutzbehörde 
sowie dem Grünflächenamt der Stadt Köln für das Kompensationsflächenkataster zu 
melden.

5 
 
Fazit: 
Es bestehen keine Bedenken seitens der Höheren Naturschutzbehörde und seitens 
der Oberen Fischereibehörde sofern 
 
a) eine ergänzende Erläuterung zur Behandlung der Fische und Muscheln im 
Bereich der Wendeplatte am Mühlenweg erfolgt (Einschätzung der ökol. 
Funktion des Gewässerbereiches und der Gewässersohle sowie Auflistung zu 
möglichen Beeinträchtigungen der Gewässerfauna und ggf. auch 
gegensteuernde Maßnahmen) und sich hieraus keine Probleme ergeben, ggf. 
Prüfung, ob das Sürther Bootshaus zugunsten eines geringeren Eingriffs 
temporär stillgelegt werden kann, 
 
b) das Vorhaben ins Fachinformationssystem FFH-Verträglichkeitsprüfungen 
(FIS) eingetragen wird, 
 
c) und vorgenannte Nebenbestimmungen in die Genehmigung aufgenommen  
werden,  
 
d) die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln keine Bedenken signalisiert. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag

Anlage 3: Bestands- und Konfliktplan (Eingriff) Nr. B-10.1

4302 Zeichen

gez. U. Krath
April 2018
gez. Henning Werker gez. Hartmut Meier gez. Helga Thomas
Unterschrift + Stempel
Aufgestellt, im April 2018
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon Nr.: 0261/8851-0, Fax Nr.: 0261/805725
Niederlassung Köln
.............................................
23.04.2018   Uhr: 16:29:43    bce_pa_20   1:1.000 
P:\hws1432021\planung\03_GIS\mxd\digital\B-10_LBP\B_10.1_LBP_Eingriff.mxd
Baustraße
Lindemauer
BE-FlächeVerbreitung Leinpfad,
Böschungssicherung
Wasserbausteine in Beton
BE-Fläche
Lindemauer
Baustraße
bauzeitliche Verbreitung
auf b = 3,0 m
BE-Fläche
674,7
674,8 674,9 675 675,1 675,2
5
8 a
142
178 b
20 b
144
136
3
10
174 a
6
143
178
7
165 a
11
9
163 b
151
17
5
137
19
16
13
141
2 a
168
11
153
[20]
138126
6 a
134
20
139
15
130
12
4
18
163 a
14
174
8
22 a22
180 a
4
11
159
1
10
18
5
157
1
4
20 a
165
12
149
7
144 a
13
5
180 c
8
8
6 b
174 b 182
17
132
[12]
10
6
137 a135
21
164
150-152
155
180 b
160
6 c
176 a176
170
178 a
8
9
165 b
1
6
2
161
24
6
15
7
[156]
11
166 172 a
163
154 172
3
3 15
16
2
9
13
3
1
133
13
158
2
140
180
1 a
6
178 c
173
190 e
190 a
190 h
4
190 g
190 c
6 a
194
23 a
2
184
190 i
188
Sürth
190
23
190 b
24
1
190 d
190 f
186
6
2 f
196
203
4
195
19
201
17
13
207
2
199 b
2 d
193
7
199
192
191
209
7 a
2 e
7 b
196 b
192 b
197
11
15
9
193 a
[156 a]
Plan B-10.2.1 Plan B-10.2.2 Plan B-10.2.3
VF211
VF211
VF211
GH12
VF213
NB122
GH12
NB121
NB112
NB112
VF211
VF211
VF211
VF222 VF222
GA221GH421PA122
GH421
GH12
NB112
NB112
GH12
BR3133
NB122
BR3133
NB121
GH741
NB122
VF211
VF211
SB151
SB122
SB122
SB151
SB122
SB122
SB152
BR3133
GW2512
GH421
VF211VF211
GH12
NB121
NB121
NB121
NB121
NB121
BR312
BR312
NB121 NB121
GH12
GH12
±
Zeichenerklärung
Planung 
Bauwerke, Böschung
bauzeitlich genutzte Flächen (Böschung, Baustraße, Baustelleneinrichtung)
674,9
anlagebedingter Eingriff (dauerhaft)
bauzeitlicher Eingriff (temporär)
Bestand Biotoptypen
Gewässerstationierung
Bestand Schutzgebiete
Deichschutzzone I
Deichschutzzone II
Bohrpfähle
Gepr.:
Maßstab:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Projekt-Nr.:
Bearb.:
GIS:
2014320.21
Ostmerheimer Straße 555
D-51109 Köln
Internet www.steb-koeln.de
Sanierung der "Hochwasserschutzwand Lindemauer"
Köln - Sürth
Rhein-km von 674,9 bis 675,2 lrh.
Am Rheinufer 15 bis Mühlengasse
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Bestand und Konflikte (Eingriff)
1:1.000
Höhenreferenzsystem Lagebezugssystem
Maßstab:
Gezeichnet:
Dateiname:
Geprüft:
Projekt Nr.:
Datum:
Index-Nr.:
Plan-Nr.:
NHN/DHDN92 NN/DHHN12 UTM/ETRS89 Gauß-Krüger
Index Datum Name Änderung Genehmigt
B-10.1
1:1.000 -CO 18200009
B-10.1
 B_10.1_LBP_Eingriff
D
Genehmigungsplanung
C. Dellmann P. Blase
Okt. 2017
Okt. 2017
Okt. 2017
C. Dellmann
C. Dellmann
M. Fuß
Baumgruppen mit jungem Baumholz,
standorttypisch
GH741
Blockbebauung offenSB122
Einzel- und Reihenhausbebauung mit
ausgeprägten Gärten
SB152
Einzel- und Reihenhausbebauung mit
kleinen Gärten
SB151
Fahr- und Feldweg, teilversiegeltVF213
Fahr- und Feldwege, versiegeltVF211
Flüsse und Ströme, stark begradigt, eutrophGW2512
kurzlebige RuderalflurBR312
LindemauerVF211
Parkplätze, unversiegeltVF222
Sandflächen im periodischen
Überflutungsbereich
NB121
Scherrasen ohne BaumbestandPA122
Steinschüttungen im periodischen
Überflutungsbereich
NB122
stickstoffbedürftige SäumeBR3133
Strauchhecke mit überwiegend
nichtstandorttypischen Gehölzen
GH421
Uferhochstaudenfluren neophytenreich bzw.
standortfremd
NB112
Weichholz-Auwälder (Korb-, Mandelweide
u.a.)
GH12
Ziergärten mit hohem GehölzanteilGA221
Datengrundlage:
ALKIS-Datenlieferung: Stadtentwässerungsbetriebe Köln, 09/2016
WMS NW DTK25 (http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dtk25)
geschützte Biotope: LANUV NRW 2015, eigene Erhebung 2015
.............................................................................
      Hauptabteilungsleiter - Hennung Werker
.............................................................................
              Abteilungsleiter - Hartmut Meier
.............................................................................
               Projektleiter - Helga Thomas
gesetzlich geschütztes Biotop
GB-5108-203 - Auwald
Landschaftsschutzgebiet 
"Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh."
FFH Gebiet
"Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef"
prioritärer Lebensraumtyp 91E0*

Anlage 1: Übersichtslageplan

1734 Zeichen

gez. U. Krath
April 2018
gez. Henning Werker gez. Hartmut Meier gez. Helga Thomas
2571000
2571000
2572000
2572000
5637000
5637000
5638000
5638000
0 250 500 m
24.04.2018   Uhr: 15:25:39    bce_pa_20   1:5.000 
P:\hws1432021\planung\03_GIS\mxd\digital\B-2_Übersichtslageplan.mxd
Zeichenerklärung
Untersuchungsgebiet
Sanierung der Lindemauer±
Stationierung Rhein
T. Riemke
C. Dellmann
P. BlaseGepr.:
Maßstab:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Projekt-Nr.:
Bearb.:
GIS:
2014320.21
Ostmerheimer Straße 555
D-51109 Köln
Internet www.steb-koeln.de
Sanierung der "Hochwasserschutzwand Lindemauer"
Köln - Sürth
Rhein-km von 674,9 bis 675,2 lrh.
Am Rheinufer 15 bis Mühlengasse
Übersichtslageplan
1:5.000
Höhenreferenzsystem Lagebezugssystem
Maßstab:
Gezeichnet:
Dateiname:
Geprüft:
Projekt Nr.:
Datum:
Index-Nr.:
Plan-Nr.:
.............................................................................
      Hauptabteilungsleiter - Hennung Werker
.............................................................................
              Abteilungsleiter - Hartmut Meier
.............................................................................
               Projektleiter - Helga Thomas
NHN/DHDN92 NN/DHHN12 UTM/ETRS89 Gauß-Krüger
Index Datum Name Änderung Genehmigt
B-2
D
1:5.000 -CO 18200009
B-2
 B-2_Übersichtslageplan
D
Genehmigungsplanung
C. Dellmann P. Blase
Okt. 2017
Okt. 2017
Okt. 2017
WMS NW DTK25 (http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dtk25)
WMS NW DGK5(http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dgk5)
Datengrundlage:
Unterschrift + Stempel
Aufgestellt, im April 2018
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon Nr.: 0261/8851-0, Fax Nr.: 0261/805725
Niederlassung Köln
.............................................

Anlage 2: Eingriff-Ausgleichsbilanzierung

4743 Zeichen

SANIERUNG  DER  SOGENANNTEN  LINDEMAUER 
KÖLN - SÜRTH 
 
Genehmigungsplanung 
 
 
 
 
Heft 5:  
Landschaftspflegerischer Begleitplan 
 
Anlage A-1 
Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung 
April 2018 
PB/-/14320.21 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 
Maria Trost 3 · 56070 Koblenz 
Telefon 0261 8851-0 · Telefax 0261 805725

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Sanierung der sogenannten Lindemauer
Genehmigungsplanung, Anhang A-1 Eingriffs- Ausgleichsbilanz Biotope
Code Bezeichnung der Biotope Biotopwert 
Bestand
 Fläche je 
Biotoptyp
Ausgleich-
bar
Summe 
Bestand Maßn.-Nr. Biotopwert 
Planung
Fläche je
Biotoptyp
Summe
Planung
Differenz 
Bestand und 
Planung
je m²  (m²) (N=nein) je m²  (m²)
Sp.4 x Sp. 5 Sp. 9 x Sp. 10 Sp. 11 - Sp.7
1 2 4 5 6 7 8 9 10 11 12
GH12 Weichholz-Auwälder 29 1.125 32.625
BR3133 stickstoffbedürftige Säume 13 335 4.355
NB112 Uferhochstaudenfluren neophytenreich bzw. standortfremd 12 60 720
GA221 Ziergärten mit hohem Gehölzanteil 11 15 165
VF211 Fahr- und Feldwege teilversiegelt 3 10 30
NB112 Steinschüttungen im periodischen Überflutungsbereich 0 5 0
NB121 Sandflächen im periodischen Überflutungsbereich 0 370 0
VF212 Fahr- und Feldwege versiegelt, Lindemauer 0 915 0
Summe 2.835 37.895
NB734 Ansaat von Grünland innerhalb Deichschutzzone I A2 8 910 7.280
HY1 Fahr- und Feldwege versiegelt, Lindemauer (Erweiterung Leinpfad) 0 1.925 0
Summe 2.835 37.895 2.835 7.280
SUMME -30.615
Eingriffs-Ausgleichsbilanz - anlagebedingte Eingriffe (dauerhafte Überbauung)
Planung
Bestand
Flächenbewertung Bestand Flächenwert Planung
Tabellenblatt 1
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Sanierung der sogenannten Lindemauer
Genehmigungsplanung, Anhang A-1 Eingriffs- Ausgleichsbilanz Biotope
Code Bezeichnung der Biotope Biotopwert 
Bestand
 Fläche je 
Biotoptyp
Summe
Bestand Maßn.-Nr. Biotopwert 
Planung
Fläche je
Biotoptyp
Summe 
Planung
Differenz 
Bestand und 
Planung
je m²  (m²) je m²  (m²)
Sp.4 x Sp. 5 Sp. 9 x Sp. 10 Sp. 11 - Sp.7
1 2 4 5 7 8 9 10 11 12
NB112 Uferhochstaudenfluren neophytenreich bzw. standortfremd 12 20 240
GA221 Ziergärten mit hohem Gehölzanteil 11 30 330
SB151 Einzel- und Reihenhausbebauung mit kleinen Gärten 3 100 300
GW2512 Flüsse und Ströme, stark begradigt 18 220 3960
NB122 Steinschüttungen im periodischen Überflutungsbereich 0 155 0
NB121 Sandflächen im periodischen Überflutungsbereich 0 415 0
VF211 Fahr- und Feldwege versiegelt 0 1.770 0
Summe 2.710 4.830
NB111 Anlage von Uferhochstaudenflur mit standorttypischen Arten A1 21 20 420
GA221 Wiederherstellung von Ziergärten mit hohem Gehölzanteil A3 11 30 330
SB151 Wiederherstellung von Einzel- und Reihenhausbebauung mit Gärten A3 3 100 300
NB122 Wiederherstellung von Steinschüttungen im periodischen Überflutungsbereich A4 0 155 0
NB121 Wiederherstellung von Sandflächen im periodischen Überflutungsbereich A4 0 415 0
GW2512 Wiederherstellung von Flüsse und Ströme A5 18 220 3.960
VF211 Wiederherstellung von Fahr- und Feldwege versiegelt 0 1.770 0
Summe 2.710 4.830 2.710 5.010
SUMME 180
Planung
Eingriffs-Ausgleichsbilanz - baubedingte Eingriffe (temporäre Eingriffe)
Flächenbewertung Bestand Flächenwert Planung
Bestand
Tabellenblatt 2
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Sanierung der sogenannten Lindemauer
Genehmigungsplanung, Anhang A-1 Eingriffs- Ausgleichsbilanz Biotope
Tabellenblatt 3
Code Maßn.-Nr. Bezeichnung der Biotope Biotopwert 
Bestand
 Fläche je 
Biotoptyp
Summe 
Bestand
Biotopwert
Planung
Fläche je
Biotoptyp
Summe 
Planung
Differenz / 
Aufwertung
je m² (m²) je m²  (m²)
Sp.4 x Sp. 5 Sp. 7 x Sp. 8 Sp. 9 - Sp. 6
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Bestand
LW41112 artenarme Intensivfettwiese, mäßig trocken bis frisch 10 4.415 44.150
Planung
GH4421 E 1 Waldrand mit mittlerem Baumholz mit überwiegend standorttypischen 
Gehölzen 19 2.095 39.805
LW41112 E 2 artenarme extensive Fettwiese, mäßig trocken bis frisch (Extensivierung) 15 2.320 34.800
SUMME 4.415 44.150 4.415 74.605 30.455
E 1 und E 2
Eingriffs-Ausgleichsbilanz - Kompensationsmaßnahmen
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Sanierung der sogenannten Lindemauer
Genehmigungsplanung, Anhang A-1 Eingriffs- Ausgleichsbilanz Biotope
Tabellenblatt 4
Summe Biotopwert 
Bestand
Summe Biotopwert  
Planung Summe Differenz Eingriff / 
Ausgleich und Ersatz
je m² Sp. 8 - Sp. 7
1 2 3 4 6 7 8 9 10 11
Eingriffe
dauerhaft anlagebedingt 
(vgl. Tabellenblatt 1) 37.895 7.280 -30.615
temporär baubedingt
(vgl. Tabellenblatt 2) 4.830 5.010 180
Summe 42.725 12.290 -30.435
Kompensations-
maßnahmen
externe Maßnahmen E1 und E 2
(vgl. Tabellenblattt 3) 44.150 74.605 30.455
Summe 44.150 74.605 30.455
SUMME 20
Eingriffs-Ausgleichsbilanz
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH

Anlage 7: Maßnahmenplan (externe Maßnahme E 1 und E 2)

2485 Zeichen

gez. U. Krath
April 2018
gez. Henning Werker gez. Hartmut Meier gez. Helga Thomas
Unterschrift + Stempel
Aufgestellt, im April 2018
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon Nr.: 0261/8851-0, Fax Nr.: 0261/805725
Niederlassung Köln
.............................................
LW41112
GH4421
GH4421
23.04.2018   Uhr: 16:41:12    bce_pa_20   1:500 
P:\hws1432021\planung\03_GIS\mxd\digital\B-10_LBP\B_10.3_LBP_Ausgleich_extern.mxd
Zeichenerklärung
externe Kompensationsmaßnahme E 1
Gepr.:
Maßstab:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Projekt-Nr.:
Bearb.:
GIS:
Ostmerheimer Straße 555
D-51109 Köln
Internet www.steb-koeln.de
1:500
Höhenreferenzsystem Lagebezugssystem
Maßstab:
Gezeichnet:
Dateiname:
Geprüft:
Projekt Nr.:
Datum:
Index-Nr.:
Plan-Nr.:
NHN/DHDN92 NN/DHHN12 UTM/ETRS89 Gauß-Krüger
Index Datum Name Änderung Genehmigt
1:500 -CO 18200009
B-10-3
 B_10.3_LBP_Ausgleich_extern
D
2014320.21
B-10.3
Okt. 2017
Okt. 2017
Okt. 2017
C. Dellmann
C. Dellmann
M. Fuß
Sanierung der "Hochwasserschutzwand Lindemauer"
Köln - Sürth
Rhein-km von 674,9 bis 675,2 lrh.
Am Rheinufer 15 bis Mühlengasse
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Maßnahmenplan (externe Maßnahme E 1 und E 2)
Genehmigungsplanung
C. Dellmann P. Blase
Waldrand mit mittlerem Baumholz mit überwiegend standorttypischen Gehölzen
artenarme Intensivfettwiese (Aufwertung durch Extensivierung)
GH4421
LW41112
externe Kompensationsmaßnahme E 2
FFH Gebiet
"Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef"
Schutzgebiete
Naturschutzgebiet
"Langeler Auwald, rrh."
WSZ III "Hochkirchen"
WSZ III "Weißer Bogen"
WSZ III A "Zündorf"
Datengrundlage:
ALKIS-Datenlieferung: Stadtentwässerungsbetriebe Köln, 09/2016
WMS NW DTK25 (http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dtk25)
.............................................................................
      Hauptabteilungsleiter - Hennung Werker
.............................................................................
              Abteilungsleiter - Hartmut Meier
.............................................................................
               Projektleiter - Helga Thomas
Lage der Maßnahme E 1 und E 2
Untersuchungsraum Lindemauer ±
0 25 5012,5
Meter
Landschaftsschutzgebiet 
"Rhein, Rheinauen und U
ferbereiche von Roden-
kirchen bis Langel rrh."
FFH Gebiet
"Rhein-Fischschutzzonen 
zwischen Emmerich 
und Bad Honnef"
Schutzgebiete
Naturschutzgebiet
"Langeler Auwald, rrh."
Wasserschutzzone
III A "Zündorf"
III "Weißer Bogen"
III "Hochkirchen"

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

9604 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 4181/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planfeststellungsverfahren gem. § 68 WHG "Sanierung der Lindemauer in Köln-Sürth", L 20 
"Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh.", Bezirk 2 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die Ausführungen der Unteren Naturschutzbe-
hörde zur Eingriffsregelung und den materiellen Befreiungsvoraussetzungen zur Sanierung der Lin-
demauer in Köln-Sürth zustimmend zur Kenntnis. 
 
Alternativbeschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die Ausführungen der Unteren Naturschutzbe-
hörde zur Eingriffsregelung und den materiellen Befreiungsvoraussetzungen ab und gibt eine eigene 
Stellungnahme ab. 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 18.03.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Beschreibung des Vorhabens 
Zwischen den Planfeststellungsabschnitten PFA 1 und PFA 2 (im Stadtteil Köln-Süd) verläuft eine 
etwa 300 m lange Hochwasserschutzwand, die sog. „Lindemauer“. Sie beginnt bei Rhein-km 674,94 
und stützt den ca. 5 m hohen Geländesprung zwischen der Straße „Am Rheinufer“ und dem „Sürther 
Leinpfad“. Die aus dem Jahr 1974 stammende, aus Stahlbeton hergestellte Lindemauer ist sanie-
rungsbedürftig und muss umfassend ertüchtigt werden. Träger des Vorhabens der Sanierung der 
Lindemauer ist die StEB. Für das Vorhaben hat die StEB bei der Bezirksregierung Köln die Durchfüh-
rung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 68 WHG beantragt. 
Die StEB wurde durch die Bezirksregierung Köln aufgefordert, die Standsicherheit der Wand zu prü-
fen. Die Prüfung ergab, dass die Standsicherheit rechnerisch nicht mehr gewährleistet ist und die 
Lindemauer deshalb saniert werden muss. Es wurden verschiedene Varianten überprüft.  
Die Vorzugsvariante (aufgelöste Bohrpfahlwand) sieht vor, die Standsicherheit mittels einer Bohr-
pfahlsicherung und verschiedener Betonsanierungsarbeiten wiederherzustellen. Zur Sicherung der 
Mauer sollen am Rand des Leinpfades Betonbohrpfähle eingebracht werden. Die Bohrpfähle werden 
über einen Kopfbalken aus Beton miteinander verbunden. Folglich muss der Leinpfad im Bereich der 
zu sanierenden Lindemauer um die Breite des Kopfbalkens auf 4 m dauerhaft verbreitert werden. 
Wasserseitig ist zudem die Aufbringung einer vollflächigen Vorsatzschale vorgesehen. Hierzu werden 
bis auf den Balkon in der Nähe der „Sürther Rheinterassen“ (Am Rheinufer 24) alle Brüstungen rück-
gebaut und im Zuge der Sanierungsarbeiten wieder aufgebaut. Außerdem ist eine Erhöhung der 
Brüstungen auf 1,3 m geplant sowie der Austausch des mobilen Hochwasserschutzes im Bereich der 
Rampe Carl-von-Linde-Straße auf das stadtweit einheitliche System und der Verschluss der südwest-
lich angrenzenden, nicht mehr verkehrssicheren Treppenanlage.  
Um die Baustelle an der Lindemauer von der geplanten Baustelleneinrichtungsfläche erreichen zu 
können, ist eine bauzeitliche Verbreiterung des Leinpfades auf 3 m erforderlich. Die Verbreiterung auf 
diesem Abschnitt wird nach Abschluss der Bauarbeiten wieder zurückgebaut und der Leinpfad in sei-
ner ursprünglichen Breite wieder hergestellt. 
Die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH wurde mit der Erstellung einer UVS, einer ASP, einer FFH-
Verträglichkeitsprüfung und eines LBP beauftragt. 
 
Eingriff / Kompensation 
Die Prüfung der Unterlage zur Eingriffsregelung, des Landschaftspflegerischen Begleitplans, sowie 
die Festlegung der Maßnahmen nach § 15 BNatSchG fällt nicht in die Zuständigkeit der Unteren Na-
turschutzbehörde sondern in die Zuständigkeit der Höheren Naturschutzbehörde (siehe hierzu die 
Stellungnahme der HNB vom 24.01.2019).  
Durch die Bauarbeiten werden auf einer Gesamtfläche von ca. 2.710 m2 Biotoptypen temporär in An-
spruch genommen. Dauerhaft werden auf einer Gesamtfläche von ca. 2.835 m2 Biotoptypen in An-
spruch genommen (siehe Anlage 2), u.a. wertvolle Gehölzstrukturen (Weichholz-Auwald). 
Innerhalb der Deichschutzzone I ist das Bepflanzen mit Bäumen und Sträuchern verboten. Dies be-
trifft einen 2 m breiten Streifen ab der Böschungssicherung der Bohrpfahlwand. In Abstimmung mit 
der Bezirksregierung Köln wurde die Deichschutzzone I von den vorgegebenen 4 m auf 2 m verrin-
gert, so dass der Eingriff in die Gehölze auf ein Mindestmaß reduziert wurde. Die Flächen des Auwal-
des, die innerhalb der Deichschutzzone I liegen, werden nach Bauabschluss entsprechend den Vor-
gaben der Deichschutzverordnung mit Rasen angesät.  
Die Ausgleichsmaßnahmen im Eingriffsraum, auf den bau- und anlagebedingt betroffenen Flächen,

3 
sind im Maßnahmenplan B-10.2.1 bis B-10.2.3 dargestellt (siehe Anlage 4 bis 6). Die externen Kom-
pensationsmaßnahmen (Maßnahme E 1 und E 2) sind im Plan B-10.3 verortet (siehe Anlage 7). 
Bei den externen Kompensationsmaßnahmen E 1 und E 2 handelt es sich um die Neupflanzung ei-
nes Waldrandes (E 1) sowie die Extensivierung einer Fettwiese (E 2). Durch die externen Maßnah-
men kann der Eingriff vollständig kompensiert werden. 
Die o.g. Maßnahmen erfolgen innerhalb des Naturschutzgebiets „Langeler Auwald, rrh.“ (Gemarkung 
Langel, Flur 11, Flurstücke 195 und 198) auf einer intensiven Fettwiese mit einer Gesamtfläche von 
ca. 4.415 m2. Der Waldrandstreifen soll am nördlichen und westlichen Rand der Wiese angelegt wer-
den (gepl. Breite: ca. 10 m). Bei der Intensivwiese handelt sich um eine städtische Fläche, die in das 
Kompensationsflächenkataster der Stadt Köln aufgenommen wurde. Bei der Aufnahme in das Katas-
ter wurde bereits exakt festgelegt, welche Biotoptypen an welcher Stelle entwickelt werden sollen 
(extensives Grünland und Waldrand). Der Pflege- und Entwicklungsplan NSG „Langeler Auwald, rrh.“ 
und angrenzende Flächen sieht für die beiden Flurstücke ebenfalls die Extensivierung der Wiese so-
wie die Anpflanzung eines Waldrandes vor. Aus diesen Gründen bestehen aus naturschutzfachlicher 
Sicht keine Bedenken. 
 
FFH-Verträglichkeitsprüfung 
Die FFH-Verträglichkeitsstudie der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH kommt zu dem Ergebnis, 
dass die bauzeitliche und anlagebedingte Inanspruchnahme von Flächen des prioritären LRT 91E0* 
(Erlen-Eschen- und Weichholzauenwald) durch das Vorhaben als nicht erhebliche Beeinträchtigung 
einzustufen ist. Auch betriebsbedingt ist von keiner erheblichen Beeinträchtigung auf den LRT 91E0* 
auszugehen. 
Für die übrigen im Untersuchungsgebiet vorkommenden LRT und Arten nach Anhang II der FFH-RL 
bestehen ebenfalls keine erheblichen Beeinträchtigungen. 
Es sind entsprechende Ausgleichsmaßnahmen geplant, um die unvermeidbaren bau- und anlagebe-
dingten Eingriffe zu kompensieren.  
Noch auszuräumende Bedenken der HNB, Betroffenheit des Lebensraums von Fischen und ggf. Mu-
scheln, sind der als Anlage 8 beigefügten Stellungnahme zu entnehmen. 
  
Artenschutz 
Der Artenschutzfachbeitrag der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH kommt zu dem Ergebnis, dass 
durch das Vorhaben der Sanierung der sogenannten Lindemauer mit keiner Betroffenheit der im Un-
tersuchungs- und Wirkraum vorkommenden planungsrelevanten Arten zu rechnen ist.  
Unter Berücksichtigung der Begrenzung von Rodungsmaßnahmen und Baufeldfreimachung auf den 
Zeitraum zwischen 01. Oktober und 28. Februar werden Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i. V. m. 
Abs. 5 BNatSchG für die im Untersuchungsraum vorkommenden oder potenziell vorkommenden An-
hang IV-Arten, die artenschutzrechtlich relevanten Vogelarten sowie die nicht planungsrelevanten 
Vogelarten („Allerweltsarten“) nicht erfüllt. Demnach handelt es sich um einen artenschutzrechtlich 
zulässigen Eingriff; eine Ausnahmeprüfung gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG ist nicht erforderlich. 
Des Weiteren wird auf die Ausführungen zum Artenschutz in der Stellungnahme der HNB verwiesen 
(siehe Anlage 8). 
 
Befreiungsvoraussetzungen 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 
67 (1) Nr.1 BNatSchG i.V. mit § 75 LNatSchG als gegeben angesehen. Es besteht für die Gewährung 
eines weiterhin ausreichenden Hochwasserschutzes ein hohes öffentliches Interesse. 
Diesem Interesse steht die temporäre Sperrung des Leinpfades und die damit einhergehende Ein-
schränkung der Erholungsnutzung während der zwei Bauphasen entgegen.

4 
Eine Befreiung von den entgegenstehenden Ge- und Verboten des Landschaftsplans soll auf Antrag 
gemäß § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde in diesem Fall gewährt 
werden, da das öffentliche Interesse an einer ausreichenden Standsicherheit der Hochwasserschutz-
wand die nur temporär Beeinträchtigte Erholungsnutzung zweifelsfrei überwiegt. 
 Eine Veränderung des Charakters des Schutzgebietes ist durch die Maßnahmen nicht zu befürchten 
und der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist nicht gefährdet. 
Somit kann eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG erteilt werden. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Übersichtslageplan 
Anlage 2 Eingriff-Ausgleichsbilanzierung 
Anlage 3 Bestands- und Konfliktplan (Eingriff) Nr. B-10.1 
Anlage 4 Maßnahmenplan (Ausgleich) Nr. B-10-2.1 
Anlage 5 Maßnahmenplan (Ausgleich) Nr. B-10-2.2 
Anlage 6 Maßnahmenplan (Ausgleich) Nr. B-10-2.3 
Anlage 7 Maßnahmenplan (externe Maßnahme E 1 und E 2) Nr. B-10-3 
Anlage 8 Stellungnahme der HNB vom 24.01.2019 
Anlage 9 Anlage zur Stellungnahme der HNB vom 24.01.2019 
Anlage 10 Stellungnahme des Landesbetriebes Wald und Holz NRW vom 29.11.2018

Anlage 6: Maßnahmenplan (Ausgleich) Nr. B-10-2.3

3513 Zeichen

gez. U. Krath
April 2018
gez. Henning Werker gez. Hartmut Meier gez. Helga Thomas
Unterschrift + Stempel
Aufgestellt, im April 2018
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon Nr.: 0261/8851-0, Fax Nr.: 0261/805725
Niederlassung Köln
.............................................
23.04.2018   Uhr: 16:45:42    bce_pa_20   1:250 
P:\hws1432021\planung\03_GIS\mxd\digital\B-10_LBP\B_10.2_LBP_Ausgleich.mxd
çççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççç
çççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççç
Baustraße
Lindemauer
BE-FlächeVerbreitung Leinpfad,
Böschungssicherung
Wasserbausteine in Beton
675,1 675,2
20 b20
22 a22
180 a
11
20 a
13
21
180 b
180
4
6 a
23 a
23
24
1
A2
A3
A2
A4
A5
±
Zeichenerklärung
Planung 
674,9
Gewässerstationierung
prioritärer Lebensraumtyp 91E0*
Landschaftsschutzgebiet 
"Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh."
FFH Gebiet
"Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef"
Schutzgebiete
V 5 Begrenzung der Flächeninanspruchnahme durch Tabuzonen
Vermeidungsmaßnahmen
V 1	Umweltbaubegleitung
V 2	Vermeidung von Staubentwicklung und Lärm
V 3 	Schutz des Bodens
V 4	Schutz des Grund- und Oberflächenwassers
V 7	Zeitliche Beschränkung der Gehölzrodung
V 8	Kontrolle des Altbaumbestandes vor der Rodung	
V 9	Verwendung von regionalem Saatgut
V 10	Kontrolle der Neophytenentwicklung 
V 11	Nester für Mehlschwalben
çççççççç
A1   Anlage bauzeitlich genutzter Uferhochstauden
A2   Ansaat von Grünland innerhalb Deichschutzzone I
A3   Wiederherstellung von Gärten/ Terrase
A4   Wiederherstellung von Steinschüttungen und Sandflächen
A5   Wiederherstellung von Flüssen
V 6 Schutz von Gehölzbeständen
Im Plan nicht dargestellt:
Ausgleichs-/ Wiederherstellungsmaßnahmen
Bauwerke, Böschung, Bohrpfähle
bauzeitlich genutzte Flächen (Böschung, Baustraße, Baustelleneinrichtung)
Rückbau und Beseitigung der Anschüttungen nach der Bauphase
Deichschutzzone I
Deichschutzzone II
Gepr.:
Maßstab:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Projekt-Nr.:
Bearb.:
GIS:
Ostmerheimer Straße 555
D-51109 Köln
Internet www.steb-koeln.de
1:250
Höhenreferenzsystem Lagebezugssystem
Maßstab:
Gezeichnet:
Dateiname:
Geprüft:
Projekt Nr.:
Datum:
Index-Nr.:
Plan-Nr.:
NHN/DHDN92 NN/DHHN12 UTM/ETRS89 Gauß-Krüger
Index Datum Name Änderung Genehmigt
1:250 -CO 18200009
B-10-2.3
 B_10.2_LBP_Ausgleich
D
2014320.21
B-10.2.3
Okt. 2017
Okt. 2017
Okt. 2017
C. Dellmann
C. Dellmann
M. Fuß
Sanierung der "Hochwasserschutzwand Lindemauer"
Köln - Sürth
Rhein-km von 674,9 bis 675,2 lrh.
Am Rheinufer 15 bis Mühlengasse
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Maßnahmenplan (Ausgleich)
Genehmigungsplanung
C. Dellmann P. Blase
.............................................................................
      Hauptabteilungsleiter - Hennung Werker
.............................................................................
              Abteilungsleiter - Hartmut Meier
.............................................................................
               Projektleiter - Helga Thomas
Datengrundlage:
ALKIS-Datenlieferung: Stadtentwässerungsbetriebe Köln, 09/2016
WMS NW DTK25 (http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dtk25)
Schutzgebiete: LANUV NRW 2015, 
gesetzlich geschützte Biotope/ LRT: eigene Erhebung 2015

Anlage 5: Maßnahmenplan (Ausgleich) Nr. B-10-2.2

3721 Zeichen

gez. U. Krath
April 2018
gez. Henning Werker gez. Hartmut Meier gez. Helga Thomas
Unterschrift + Stempel
Aufgestellt, im April 2018
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon Nr.: 0261/8851-0, Fax Nr.: 0261/805725
Niederlassung Köln
.............................................
23.04.2018   Uhr: 16:45:42    bce_pa_20   1:250 
P:\hws1432021\planung\03_GIS\mxd\digital\B-10_LBP\B_10.2_LBP_Ausgleich.mxd
çççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççç
çççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççç
çççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççç
BE-FlächeVerbreitung Leinpfad,
Böschungssicherung
Wasserbausteine in Beton
BE-Fläche
Lindemauer
Baustraße
bauzeitliche Verbreitung
auf b = 3,0 m
674,9
675
10
6
7
17
19
16
13
11
14
18
5
8
17
[12]
9
1
15
3
15
13
A1
A2
A1
A2A2
A2A2
±
Zeichenerklärung
Planung 
674,9
Gewässerstationierung
prioritärer Lebensraumtyp 91E0*
Landschaftsschutzgebiet 
"Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh."
FFH Gebiet
"Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef"
Schutzgebiete
V 5 Begrenzung der Flächeninanspruchnahme durch Tabuzonen
Vermeidungsmaßnahmen
V 1	Umweltbaubegleitung
V 2	Vermeidung von Staubentwicklung und Lärm
V 3 	Schutz des Bodens
V 4	Schutz des Grund- und Oberflächenwassers
V 7	Zeitliche Beschränkung der Gehölzrodung
V 8	Kontrolle des Altbaumbestandes vor der Rodung	
V 9	Verwendung von regionalem Saatgut
V 10	Kontrolle der Neophytenentwicklung 
V 11	Nester für Mehlschwalben
çççççççç
A1   Anlage bauzeitlich genutzter Uferhochstauden
A2   Ansaat von Grünland innerhalb Deichschutzzone I
A3   Wiederherstellung von Gärten/ Terrase
A4   Wiederherstellung von Steinschüttungen und Sandflächen
A5   Wiederherstellung von Flüssen
V 6 Schutz von Gehölzbeständen
Im Plan nicht dargestellt:
Ausgleichs-/ Wiederherstellungsmaßnahmen
Bauwerke, Böschung, Bohrpfähle
bauzeitlich genutzte Flächen (Böschung, Baustraße, Baustelleneinrichtung)
Rückbau und Beseitigung der Anschüttungen nach der Bauphase
Deichschutzzone I
Deichschutzzone II
Gepr.:
Maßstab:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Projekt-Nr.:
Bearb.:
GIS:
Ostmerheimer Straße 555
D-51109 Köln
Internet www.steb-koeln.de
1:250
Höhenreferenzsystem Lagebezugssystem
Maßstab:
Gezeichnet:
Dateiname:
Geprüft:
Projekt Nr.:
Datum:
Index-Nr.:
Plan-Nr.:
NHN/DHDN92 NN/DHHN12 UTM/ETRS89 Gauß-Krüger
Index Datum Name Änderung Genehmigt
1:250 -CO 18200009
B-10-2.2
 B_10.2_LBP_Ausgleich
D
2014320.21
B-10.2.2
Okt. 2017
Okt. 2017
Okt. 2017
C. Dellmann
C. Dellmann
M. Fuß
Sanierung der "Hochwasserschutzwand Lindemauer"
Köln - Sürth
Rhein-km von 674,9 bis 675,2 lrh.
Am Rheinufer 15 bis Mühlengasse
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Maßnahmenplan (Ausgleich)
Genehmigungsplanung
C. Dellmann P. Blase
.............................................................................
      Hauptabteilungsleiter - Hennung Werker
.............................................................................
              Abteilungsleiter - Hartmut Meier
.............................................................................
               Projektleiter - Helga Thomas
Datengrundlage:
ALKIS-Datenlieferung: Stadtentwässerungsbetriebe Köln, 09/2016
WMS NW DTK25 (http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dtk25)
Schutzgebiete: LANUV NRW 2015, 
gesetzlich geschützte Biotope/ LRT: eigene Erhebung 2015

Anlage 10: Stellungnahme von Wald und Holz NRW vom 29.11.2018

2164 Zeichen

Landesbetrieb Wald und Holz 
                  Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
 
 
 
 
Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft Krewelstraße 7, 53783 Eitorf 
 
Planfeststellungsverfahren Lindemauer Köln Sürth 
 
Ihr Schreiben vom 22.10.2018, Az.: 54.1.11.4-(8.9)ho 
 
 
Sehr geehrte Frau Horstkötter, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
gegen o. g. Maßnahme bestehen von Seiten Wald und Holz NRW keine 
grundsätzlichen Bedenken, sofern die Eingriffe in den Auewald auf das ge-
ringstmögliche Maß beschränkt werden. 
 
Auf der Ersatzfläche Gmk. Langel, Flur 11, Nr. 195 besteht die Möglichkeit, 
hochwertigen Auewald zu entwickeln, auch in Form eines Waldrandes. Sie 
grenzt aber nur auf einem Viertel der Gesamtlänge an Wald an, da die Flur-
stücke 194 (Privatbesitz) und 198 (Stadt Köln) Wiese sind und letzteres im 
Zuge des Ersatzes langfristig für die Nutzungsart „extensiv genutztes Grün-
land“ vorgesehen ist. Damit die Bepflanzung der Ersatzfläche die Funktion 
eines Waldrandes erfüllen und damit im forstrechtlichen Sinne als Wald gel-
ten kann, soll das Flurstück Nr. 194 ebenfalls aufgeforstet werden (auch als 
Waldrand mit Bäumen 2. Ordnung und Sträuchern). 
 
Ist dies nicht möglich, soll eine andere Fläche benannt werden, auf der Ersatz 
geschaffen werden kann. 
 
Bezirksregierung Köln 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
 
 
 
 
 
 
 
Nur als E-Mail: irmgard.horstkoetter@brk.nrw.de  
 
 
29.11.2018 
Seite 1 von 2 
 
Aktenzeichen 
-RFA04 
bei Antwort bitte angeben 
 
Herr Mayer 
Fachgebiet Hoheit 
Telefon 02243 / 9216-55 
Mobil 0171 / 5871111 
Telefax 02243 / 9216-86 
 
frank.mayer@wald-und-
holz.nrw.de 
 
Dienstgebäude und  
Lieferanschrift: 
Regionalforstamt Rhein-Sieg-
Erft 
Krewelstraße 7 
53783 Eitorf 
Telefon 02243 9216-0 
Telefax 02243 9216-85 
Rhein-Sieg-Erft@wald-und-
holz.nrw.de 
www.wald-und-holz.nrw.de 
 
 
Bankverbindung 
Helaba 
Konto :4 011 912 
BLZ :300 500 00 
IBAN: DE10 3005 0000 0004 
0119 12 
BIC/SWIFT: WELA DE DD 
 
Ust.-Id.-Nr. DE 814373933 
Steuer-Nr. 337/5914/3348

Seite 2 von 2 
  
                  Landesbetrieb Wald und Holz 
                  Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Mayer

Beratungsverlauf (1)

18.03.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4181/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
28.02.2019
Erstellt
12.12.2018 16:14