4181/2018
Planfeststellungsverfahren gem. § 68 WHG "Sanierung der Lindemauer in Köln-Sürth", L 20 "Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh.", Bezirk 2
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Anlage 9: Anlage zur Stellungnahme der HNB vom 24.01.2019
3951 Zeichen
1 Bez.Reg. Köln - Dez. 51- Höhere Naturschutzbehörde 18.01.2019 Anlage I Übersicht Maßnahmen zum Schutz und zur Kompensation von Natur und Landschaft bei der Erneuerung der Lindemauer in Köln-Sürth Nr. Funktion Maßnahme Umsetzungs- zeitpunkt V 1 Vermeidung, Eingriffsminderung Umweltbaubegleitung (UBB) ; Kontrolle der Maßnahmen und ggf. Kontrolle ordnungsgemäßer Räumung der Baustelle im Hochwasserfall sowie Überprüfung zur Einhaltung der Nebenbestimmungen, regelmäßige Berichte Vor und während der Bauphase bis zum Abschluss der Umsetzung einschl. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege V 2 Vermeidung, Eingriffsminderung Schutz vor Staub und Lärmbelastung; in trockenen Witterungsphasen Beregnung, Einhalten von Ruhezeiten, etc. Während der Bauphase V 3 Vermeidung, Eingriffsminderung Schutz des Bodens, Minimierung der Inanspruchnahme und der Verdichtung, ordnungsgemäße Wiederandeckung, etc. Vor und während der Bauphase V4a Vermeidung, Eingriffsminderung Schutz des Grund- und Oberflächenwassers Während der Bauphase V 4b Vermeidung, Eingriffsminderung, Hochwasser Schutz des Rheins und der Rheinfauna; Kontrolle, dass keine Stoffe in den Rhein gelangen, Ordnungsgemäße Räumung der Baustelle sofern Hochwasser kommt; Bauzeit in die hochwasserarme Zeit legen Während der Bauphase 2 Nr. Funktion Maßnahme Umsetzungs- zeitpunkt V 5 Vermeidung, Eingriffsminderung Schutz von Gehölzbeständen, Gehölzrand und Einzelbäumen durch geeignete Maßnahmen schützen, ggf. Barriere für Schüttung der Böschung aufbauen um auch den Wurzelbereich zu schützen, stattliche Einzelbäume ggf. fachgerecht zurückschneiden , etc., Beachtung DIN 18920 Vor und während der Bauphase V 7 Vermeidung, Eingriffsminderung, Artenschutz Zeitliche Beschränkung der Gehölzrodung auf die Monate außerhalb der Brutzeit Rodung und Baufeldfreimachung Anfang Oktober bis Ende Februar V 8 Vermeidung, Eingriffsminderung, Artenschutz Kontrolle der Altbäume und Gehölze auf Brutstätten (Fledermäuse und Vögel) Vor Rodung V 9 Vermeidung, Eingriffsminderung, Artenschutz Verwendung von regionalem Saatgut bei der Maßnahme E 2 und bei der Wiederherstellung der Rheinböschungen Während und nach der Baumaßnahme und bei der Umsetzung der Ersatzmaßnahme V 10 Vermeidung, Eingriffsminderung, Artenschutz Kontrolle und ordnungsgemäße Bekämpfung möglicher Neophytenentwicklung Während und nach der Bauphase V 11 Artenschutz Montage von 20 künstlichen Nistgelegenheiten für Mehlschwalben an der Mauer Frühstmöglich spätestens 6 Monate nach Abschluss der Bauarbeiten 3 Nr. Funktion Maßnahme Umsetzungs- zeitpunkt A 1 Wiederherstellung Ausgleich Anlage bauzeitlich genutzter Uferstauden Frühstmöglich, spätestens 6 Mon. nach Abschluss der Bauarbeiten A 2 Wiederherstellung Ausgleich Ansaat von Grünland in Absprache mit den Naturschutzbehörden; Zielbiotop Feuchtwiese, Schilfwiese Frühstmöglich, spätestens 6 Mon. nach Abschluss der Bauarbeiten A 3 Wiederherstellung Ausgleich Wiederherstellung von Gärten in Abstimmung mit den Eigentümern Frühstmöglich spätestens 6 Mon. nach Abschluss der Bauarbeiten A 4 Wiederherstellung Ausgleich Wiederherstellung von Steinschüttungen und Sandflächen; Rücknahme der vorgenommenen Anschüttungen Frühstmöglich spätestens 6 Mon. nach Abschluss der Bauarbeiten A 5 Wiederherstellung Ausgleich Wiederherstellung der Gewässersohle Frühstmöglich spätestens 6 Mon. nach Abschluss der Bauarbeiten E 1 Ersatzmaßnahme Neupflanzung Waldrand in Absprache mit Amt für Grünflächen (Forst) Köln Frühstmöglich spätestens 6 Mon. nach Abschluss der Bauarbeiten E 2 Ersatzmaßnahme Extensivierung einer Fettwiese mit Einsaat einer regionalen Wildblumenmischung in Absprache mit dem Amt für Grünflächen Frühstmöglich spätestens 6 Mon. nach Abschluss der Bauarbeiten
Anlage 4: Maßnahmenplan (Ausgleich) Nr. B-10-2.1
3253 Zeichen
gez. U. Krath
April 2018
gez. Henning Werker gez. Hartmut Meier gez. Helga Thomas
Unterschrift + Stempel
Aufgestellt, im April 2018
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon Nr.: 0261/8851-0, Fax Nr.: 0261/805725
Niederlassung Köln
.............................................
23.04.2018 Uhr: 16:45:42 bce_pa_20 1:250
P:\hws1432021\planung\03_GIS\mxd\digital\B-10_LBP\B_10.2_LBP_Ausgleich.mxd
çççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççç
BE-Fläche
Lindemauer
bauzeitliche Verbreitung
auf b = 3,0 m
BE-Fläche
674,7
674,8
5
11
9
15
4
8
1
12
7
6 b
10
6
11
9
3
13
2
6
A1
±
Zeichenerklärung
Planung
674,9
Gewässerstationierung
prioritärer Lebensraumtyp 91E0*
Landschaftsschutzgebiet
"Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh."
FFH Gebiet
"Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef"
Schutzgebiete
V 5 Begrenzung der Flächeninanspruchnahme durch Tabuzonen
Vermeidungsmaßnahmen
V 1 Umweltbaubegleitung
V 2 Vermeidung von Staubentwicklung und Lärm
V 3 Schutz des Bodens
V 4 Schutz des Grund- und Oberflächenwassers
V 7 Zeitliche Beschränkung der Gehölzrodung
V 8 Kontrolle des Altbaumbestandes vor der Rodung
V 9 Verwendung von regionalem Saatgut
V 10 Kontrolle der Neophytenentwicklung
V 11 Nester für Mehlschwalben
çççççççç
A1 Anlage bauzeitlich genutzter Uferhochstauden
A2 Ansaat von Grünland innerhalb Deichschutzzone I
A3 Wiederherstellung von Gärten/ Terrase
A4 Wiederherstellung von Steinschüttungen und Sandflächen
A5 Wiederherstellung von Flüssen
V 6 Schutz von Gehölzbeständen
Im Plan nicht dargestellt:
Ausgleichs-/ Wiederherstellungsmaßnahmen
Bauwerke, Böschung, Bohrpfähle
bauzeitlich genutzte Flächen (Böschung, Baustraße, Baustelleneinrichtung)
Rückbau und Beseitigung der Anschüttungen nach der Bauphase
Deichschutzzone I
Deichschutzzone II
Gepr.:
Maßstab:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Projekt-Nr.:
Bearb.:
GIS:
Ostmerheimer Straße 555
D-51109 Köln
Internet www.steb-koeln.de
1:250
Höhenreferenzsystem Lagebezugssystem
Maßstab:
Gezeichnet:
Dateiname:
Geprüft:
Projekt Nr.:
Datum:
Index-Nr.:
Plan-Nr.:
NHN/DHDN92 NN/DHHN12 UTM/ETRS89 Gauß-Krüger
Index Datum Name Änderung Genehmigt
1:250 -CO 18200009
B-10-2.1
B_10.2_LBP_Ausgleich
D
2014320.21
B-10.2.1
Okt. 2017
Okt. 2017
Okt. 2017
C. Dellmann
C. Dellmann
M. Fuß
Sanierung der "Hochwasserschutzwand Lindemauer"
Köln - Sürth
Rhein-km von 674,9 bis 675,2 lrh.
Am Rheinufer 15 bis Mühlengasse
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Maßnahmenplan (Ausgleich)
Genehmigungsplanung
C. Dellmann P. Blase
.............................................................................
Hauptabteilungsleiter - Hennung Werker
.............................................................................
Abteilungsleiter - Hartmut Meier
.............................................................................
Projektleiter - Helga Thomas
Datengrundlage:
ALKIS-Datenlieferung: Stadtentwässerungsbetriebe Köln, 09/2016
WMS NW DTK25 (http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dtk25)
Schutzgebiete: LANUV NRW 2015,
gesetzlich geschützte Biotope/ LRT: eigene Erhebung 2015
Anlage 8: Stellungnahme der HNB vom 24.01.2019
11386 Zeichen
1 Dezernat 51 24.01.2019 51.1-9.5 K 1/15 Marx -3622 K 324 Dezernat 54 z. Hd. Frau Horstkötter AZ: 54.1.16.2-(11.0) ho Planfeststellungsverfahren gem. § 68 WHG Erneuerung der Lindemauer in Köln-Sürth Antragsteller: Stadtentwässerungsbetriebe Köln (STEB) hier: Belange von Natur und Landschaft /Fischerei; insbes. Umweltverträglichkeit, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutz, FFH- Verträglichkeit für das FFH- Gebiet DE 4405-301 Rheinfischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef Anlagen: - Anlage I Übersicht Maßnahmen - Anlage II Stellungnahme Wald und Holz NRW zur Ersatzfläche E1 - sowie 3 Akten Von dem geplanten Vorhaben sind verschiedene Schutzgebietsflächen von Natur und Landschaft betroffen u. a. auch ein FFH-Gebiet und ein im Landschaftsplan Köln festgesetztes Landschaftsschutzgebiet. Grundsätzlich befindet sich das Vorhaben jedoch linienförmig im Grenzbereich zwischen der Ortslage Köln-Sürth und dem Freiraum am Rhein. Hohe Wertigkeit haben die betroffenen Flächen für die Erholungsnutzung und den Biotopverbund am Rhein. Insgesamt dient das Vorhaben dem Schutz des Ortsteils Sürth vor dem Hochwasser und die Notwendigkeit der Sanierung der Lindemauer steht außer Frage. Varianten: Es wurden verschiedene Ausführungsvarianten zur Sanierung der Lindemauer dargestellt, die jedoch für den Naturschutz ähnliche Betroffenheiten zeigten. Der Vorzugsvariante stimme ich zu. 2 Eingriffe in Natur und Landschaft/Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP): Die vorgelegten Unterlagen behandeln die Naturschutzbelange ausführlich und zeigen auch geeignete Maßnahmen auf, die der Minderung der Eingriffe dienen. Grundsätzlich sind die baubedingten temporären Eingriffe (über 1 Jahr Bauphase) aus Sicht von Natur und Landschaft erheblicher als die betriebsbedingten dauerhaften Eingriffe, insofern ist die Betreuung während der Bauphase von besonderer Bedeutung. Der Eingriff in den Rhein an der Wende- und Rangierfläche am Mühlenweg ist nicht so genau nachvollziehbar –m. E. sollte geprüft werden, ob das Sürther Bootshaus temporär stillgelegt werden kann. Meines Wissens fordert das Amt für Verkehrsmanagement hier aus Sicherheitsgründen eine Verbreiterung der Zufahrt, was für den Naturschutz m. E. wegen dem größeren Eingriff in den uferbegleitenden Gehölzstreifen problematisch wäre vgl. Voraussetzung ergänzende Erläuterung a) im Fazit. Die Abhandlung der Eingriffsregelung ist ansonsten schlüssig. Die aufgezeigten Maßnahmen sind unter Beachtung der vorgeschlagenen Nebenbestimmungen umzusetzen. Umweltverträglichkeit (UVS) – FFH-Verträglichkeit (FFH-VP) - FFH-Gebiet (Heft 2 /Heft 3 der Unterlagen) Der Antragsteller kommt zu dem abschließenden Ergebnis, dass nach Durchführung der Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen keine erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter verbleiben. Grundsätzlich ist aufgrund der Lage im Überschwemmungsbereich insbesondere während der Bauphasen die Gefahr von Einträgen ins Gewässer groß. Die Umweltbaubegleitung hat hierfür eine besondere Verantwortung. Mit den Ausführungen der UVS bin ich überwiegend einverstanden bis auf folgenden Punkt: Zum Thema „Baubedingte Auswirkungen auf Tiere“ wird unter 4.4.1 der UVS im letzten Satz beschrieben, dass in geringem Umfang in Bereiche des Rheins eingegriffen wird. Es handelt sich hier um die Wende – und Rangierfläche am Mühlenweg im 2. Sanierungsabschnitt. Aus fachlicher Sicht ist hier Lebensraum von Fischen und ggf. Muscheln betroffen. Hier fehlen Einschätzungen der ökol. Funktion des Gewässerbereiches und der Gewässersohle sowie zu möglichen Beeinträchtigungen der Gewässerfauna und ggf. auch gegensteuernde Maßnahmen. Ggf. sind hier Verstecke und Ruheplätze für Fische oder andere Organismen betroffen. Dies ist vor Erteilung der Genehmigung nachzuholen. Der Zeitpunkt der Schüttung sollte auch möglichst bei einem tiefen Wasserstand sein. Die FFH- Verträglichkeitsprüfung dokumentiert entsprechend des gesetzlich vorgeschriebenen Prüfschemas die Betroffenheit der Ziele, Arten und Lebensraumtypen und bewertet die Eingriffe nachvollziehbar. Ein Maßnahmenkonzept für das FFH-Gebiet Rheinfischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef liegt noch nicht vor, es wird derzeit von der LANUV erstellt. Es ist gemäß der Angaben in den Unterlagen unvermeidbar, dass ca. 320 m² Fläche (50m² baubedingt und 270² anlagebedingt) des prioritären Lebensraumtyps 91E0 „Erlen- Eschen- und Weichholzauenwald“ nachhaltig bzw. langfristig betroffen ist. Gemäß der vorgeschriebenen Fachkonvention (Lamprecht & Trautner) wurde nachvollziehbar ermittelt, dass die Beeinträchtigung als nicht erheblich einzustufen ist. Kumulative Wirkungen mit anderen Plänen und Projekten wurden betrachtet. Laichplätze und Ruhezonen der Wanderfischarten im FFH-Gebiet sind nicht betroffen. Mit den Wertungen in der FFH-VP bin ich einverstanden. 3 Hinweis zur Eintragung ins FIS: Auch wenn die Beeinträchtigungen durch dieses Vorhaben für das FFH Gebiet nicht erheblich sind, ist das Vorhaben wegen der Summationswirkung ins Fachinformationssystem FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FIS) einzutragen. Seit Herbst vorigen Jahres ist dies ONLINE für den Antragsteller möglich. Ich bitte daher den Antragsteller aufzufordern diese Eintragung wenn möglich noch vor Genehmigung vorzunehmen vgl. Link: https://ffh-vp.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-vp/de/start Artenschutzfachbeitrag (Heft 4 der Unterlagen) Ich verweise hier erneut auf die Betroffenheit des Gewässers Rhein im Bereich der temporären Schüttung der Wende- und Rangierfläche am Mühlenweg. Aus meiner Sicht sind hier zumindest die Zielarten des FFH-Gebietes Rheinfischschutzzonen und bes. geschützte Muschelarten als planungsrelevante Arten mit zu behandeln, auch wenn hier nur eine flächig geringfügige und temporäre Betroffenheit gegeben ist. (vgl. Voraussetzung ergänzende Erläuterung a) im Fazit) Ansonsten ist der Artenschutzbeitrag gut nachvollziehbar und findet meine Zustimmung. Landschaftsschutzgebiet (Erholungsnutzung) im Landschaftsplan der Stadt Köln Das temporäre Problem der Sperrung des Leinpfades während der 2 Bauphasen wird durch entsprechende Umleitungen gelöst. Wichtig ist hier auch, dass die Verkehrssicherheit während der Bauphase gegeben ist. (vgl. Nebenbestimmung Nr. 5) Da das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet des Landschaftsplanes der Stadt Köln liegt, und die Genehmigung die Befreiung integrieren wird, ist die untere Naturschutzbehörde sowie der zuständige Naturschutzbeirat zu hören. Die Beteiligung des Beirates erfolgt im März 2019. Sofern sich dieser Beteiligung weitere fachlich erforderliche Aspekte oder Nebenbestimmungen ergeben, sollten diese mit aufgenommen werden. Die Stadt Köln insgesamt hat wohl keine grundlegenden Bedenken. Gesetzlich geschützte Biotope/Prioritärer FFH Lebensraumtyp (LRT): Die Abgrenzung des LRT 91E0 Erlen-Eschen- und Weichholzauewald im FFH Gebiet wurde mit mir im Vorfeld abgestimmt und ist hier besonders wichtig, da der Lebensraumtyp gem. EU RL prioritär ist und als stark gefährdet eingestuft wurde. Der Biotoptyp wird an anderer Stelle kompensiert (vgl. Maßnahme E 1). Da sich das Auewaldbiotop aber auch nördlich im Anschluss an das FFH Gebiet fortsetzt, ist hier ein gesetzlich geschütztes Biotope betroffen, obwohl es nicht mit diesem Schutzstatus im LINFOS (Datenbank des LANUV > nur schutzwürdiges Biotop u. Biotopverbundfläche) aufgenommen wurde. D a - nach Definition des Gesetzes - naturnahe Bereiche fließender Gewässereinschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden Vegetation (vgl. § 30 Abs. 2 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz) dazugehören, betrifft dies aus meiner Sicht den Gehölzstreifen vom FFH-Gebiet bis zur Carl v. Linde Str. nördl. und südl. des Sürther Bootshauses. Ich weise hier nur daraufhin, - eine Änderung des LBP ist hierfür nicht erforderlich, da die Wertigkeit schon berücksichtigt wurde. Eine Ausnahme für diesen Bereich kann erteilt werden, da die Ausnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Der Eingriff darf hier aber auf keinen Fall noch weiter vergrößert werden. 4 Kompensation/Wiederherstellung: Die Wiederherstellung der Geländeoberflächen ist möglichst zügig umzusetzen. Ich gehe davon aus, dass auch die Nachbarfläche der Maßnahme E 1 auf dem Flurstück 194 in der Gemarkung Langel, Flur 11von seiten der Stadt oder aufgrund einer anderen Verpflichtung aufgeforstet wird. Ich verweise hier auf die Stellungnahme des Landesbetriebes Wald und Holz NRW vom 29.11.2018 (Anlage II). Saatgut und Pflanzgut für die Wiederherstellung bzw. für die Ersatzmaßnahmen sollen mit den Naturschutzbehörden bzw. bei der Maßnahme E 1 und E 2 mit dem Grünflächenamt/Forstabteilung der Stadt Köln vor Umsetzung abgestimmt werden. (vgl. Nebenbestimmung Nr. 7) Nebenbestimmungen Ich schlage folgende Nebenbestimmungen vorbehaltlich des Nachtrages vor: 1. Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) von April 2018 mit den Maßnahmen V1- V11, A1 - A5 sowie E 1 und E 2 ist Gegenstand der Genehmigung. (Zur Übersicht habe ich die Maßnahmen in der Anlage I als Tabelle aufgeführt und um die Maßnahme V 4b ergänzt.) 2. Die Umweltbaubegleitung (UBB) ist bereits vor Rodungsbeginn einzuschalten. 3. Als Vermeidungsmaßnahme insbesondere auch bei Hochwasser hat die UBB darauf zu achten, dass keine Stoffe in den Rhein gelangen und der Hochwasseralarmplan eingehalten wird (vgl. Anlage I Maßnahme V 4b). 4. Der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) und der Höheren Naturschutzbehörde (HNB) sowie dem Grünflächenamt der Stadt Köln ist der Beginn der Rodungen und der Ansprechpartner der UBB mit Tel. und Mailadresse vor Rodungsbeginn mitzuteilen. 5. Der Erholungsverkehr ist während der Rodungsarbeiten und der Bauphase sicher umzuleiten. 7. Auswahl und Menge des Saat- und Pflanzgutes soll mit den Naturschutzbehörden bzw. bei der Maßnahme E 1 und E 2 mit dem Grünflächenamt/Forstabteilung der Stadt Köln vor Umsetzung abgestimmt werden. 8. Die Wiederherstellungsmaßnahmen sowie die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind frühestmöglich, spätestens jedoch 6 Monate nach Abschluss der Baumaßnahme umzusetzen. 9. Nach Umsetzung der Flächen E1 und E2 sind diese der Unteren Naturschutzbehörde sowie dem Grünflächenamt der Stadt Köln für das Kompensationsflächenkataster zu melden. 5 Fazit: Es bestehen keine Bedenken seitens der Höheren Naturschutzbehörde und seitens der Oberen Fischereibehörde sofern a) eine ergänzende Erläuterung zur Behandlung der Fische und Muscheln im Bereich der Wendeplatte am Mühlenweg erfolgt (Einschätzung der ökol. Funktion des Gewässerbereiches und der Gewässersohle sowie Auflistung zu möglichen Beeinträchtigungen der Gewässerfauna und ggf. auch gegensteuernde Maßnahmen) und sich hieraus keine Probleme ergeben, ggf. Prüfung, ob das Sürther Bootshaus zugunsten eines geringeren Eingriffs temporär stillgelegt werden kann, b) das Vorhaben ins Fachinformationssystem FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FIS) eingetragen wird, c) und vorgenannte Nebenbestimmungen in die Genehmigung aufgenommen werden, d) die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln keine Bedenken signalisiert. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Anlage 3: Bestands- und Konfliktplan (Eingriff) Nr. B-10.1
4302 Zeichen
gez. U. Krath
April 2018
gez. Henning Werker gez. Hartmut Meier gez. Helga Thomas
Unterschrift + Stempel
Aufgestellt, im April 2018
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon Nr.: 0261/8851-0, Fax Nr.: 0261/805725
Niederlassung Köln
.............................................
23.04.2018 Uhr: 16:29:43 bce_pa_20 1:1.000
P:\hws1432021\planung\03_GIS\mxd\digital\B-10_LBP\B_10.1_LBP_Eingriff.mxd
Baustraße
Lindemauer
BE-FlächeVerbreitung Leinpfad,
Böschungssicherung
Wasserbausteine in Beton
BE-Fläche
Lindemauer
Baustraße
bauzeitliche Verbreitung
auf b = 3,0 m
BE-Fläche
674,7
674,8 674,9 675 675,1 675,2
5
8 a
142
178 b
20 b
144
136
3
10
174 a
6
143
178
7
165 a
11
9
163 b
151
17
5
137
19
16
13
141
2 a
168
11
153
[20]
138126
6 a
134
20
139
15
130
12
4
18
163 a
14
174
8
22 a22
180 a
4
11
159
1
10
18
5
157
1
4
20 a
165
12
149
7
144 a
13
5
180 c
8
8
6 b
174 b 182
17
132
[12]
10
6
137 a135
21
164
150-152
155
180 b
160
6 c
176 a176
170
178 a
8
9
165 b
1
6
2
161
24
6
15
7
[156]
11
166 172 a
163
154 172
3
3 15
16
2
9
13
3
1
133
13
158
2
140
180
1 a
6
178 c
173
190 e
190 a
190 h
4
190 g
190 c
6 a
194
23 a
2
184
190 i
188
Sürth
190
23
190 b
24
1
190 d
190 f
186
6
2 f
196
203
4
195
19
201
17
13
207
2
199 b
2 d
193
7
199
192
191
209
7 a
2 e
7 b
196 b
192 b
197
11
15
9
193 a
[156 a]
Plan B-10.2.1 Plan B-10.2.2 Plan B-10.2.3
VF211
VF211
VF211
GH12
VF213
NB122
GH12
NB121
NB112
NB112
VF211
VF211
VF211
VF222 VF222
GA221GH421PA122
GH421
GH12
NB112
NB112
GH12
BR3133
NB122
BR3133
NB121
GH741
NB122
VF211
VF211
SB151
SB122
SB122
SB151
SB122
SB122
SB152
BR3133
GW2512
GH421
VF211VF211
GH12
NB121
NB121
NB121
NB121
NB121
BR312
BR312
NB121 NB121
GH12
GH12
±
Zeichenerklärung
Planung
Bauwerke, Böschung
bauzeitlich genutzte Flächen (Böschung, Baustraße, Baustelleneinrichtung)
674,9
anlagebedingter Eingriff (dauerhaft)
bauzeitlicher Eingriff (temporär)
Bestand Biotoptypen
Gewässerstationierung
Bestand Schutzgebiete
Deichschutzzone I
Deichschutzzone II
Bohrpfähle
Gepr.:
Maßstab:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Projekt-Nr.:
Bearb.:
GIS:
2014320.21
Ostmerheimer Straße 555
D-51109 Köln
Internet www.steb-koeln.de
Sanierung der "Hochwasserschutzwand Lindemauer"
Köln - Sürth
Rhein-km von 674,9 bis 675,2 lrh.
Am Rheinufer 15 bis Mühlengasse
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Bestand und Konflikte (Eingriff)
1:1.000
Höhenreferenzsystem Lagebezugssystem
Maßstab:
Gezeichnet:
Dateiname:
Geprüft:
Projekt Nr.:
Datum:
Index-Nr.:
Plan-Nr.:
NHN/DHDN92 NN/DHHN12 UTM/ETRS89 Gauß-Krüger
Index Datum Name Änderung Genehmigt
B-10.1
1:1.000 -CO 18200009
B-10.1
B_10.1_LBP_Eingriff
D
Genehmigungsplanung
C. Dellmann P. Blase
Okt. 2017
Okt. 2017
Okt. 2017
C. Dellmann
C. Dellmann
M. Fuß
Baumgruppen mit jungem Baumholz,
standorttypisch
GH741
Blockbebauung offenSB122
Einzel- und Reihenhausbebauung mit
ausgeprägten Gärten
SB152
Einzel- und Reihenhausbebauung mit
kleinen Gärten
SB151
Fahr- und Feldweg, teilversiegeltVF213
Fahr- und Feldwege, versiegeltVF211
Flüsse und Ströme, stark begradigt, eutrophGW2512
kurzlebige RuderalflurBR312
LindemauerVF211
Parkplätze, unversiegeltVF222
Sandflächen im periodischen
Überflutungsbereich
NB121
Scherrasen ohne BaumbestandPA122
Steinschüttungen im periodischen
Überflutungsbereich
NB122
stickstoffbedürftige SäumeBR3133
Strauchhecke mit überwiegend
nichtstandorttypischen Gehölzen
GH421
Uferhochstaudenfluren neophytenreich bzw.
standortfremd
NB112
Weichholz-Auwälder (Korb-, Mandelweide
u.a.)
GH12
Ziergärten mit hohem GehölzanteilGA221
Datengrundlage:
ALKIS-Datenlieferung: Stadtentwässerungsbetriebe Köln, 09/2016
WMS NW DTK25 (http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dtk25)
geschützte Biotope: LANUV NRW 2015, eigene Erhebung 2015
.............................................................................
Hauptabteilungsleiter - Hennung Werker
.............................................................................
Abteilungsleiter - Hartmut Meier
.............................................................................
Projektleiter - Helga Thomas
gesetzlich geschütztes Biotop
GB-5108-203 - Auwald
Landschaftsschutzgebiet
"Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh."
FFH Gebiet
"Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef"
prioritärer Lebensraumtyp 91E0*
Anlage 1: Übersichtslageplan
1734 Zeichen
gez. U. Krath
April 2018
gez. Henning Werker gez. Hartmut Meier gez. Helga Thomas
2571000
2571000
2572000
2572000
5637000
5637000
5638000
5638000
0 250 500 m
24.04.2018 Uhr: 15:25:39 bce_pa_20 1:5.000
P:\hws1432021\planung\03_GIS\mxd\digital\B-2_Übersichtslageplan.mxd
Zeichenerklärung
Untersuchungsgebiet
Sanierung der Lindemauer±
Stationierung Rhein
T. Riemke
C. Dellmann
P. BlaseGepr.:
Maßstab:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Projekt-Nr.:
Bearb.:
GIS:
2014320.21
Ostmerheimer Straße 555
D-51109 Köln
Internet www.steb-koeln.de
Sanierung der "Hochwasserschutzwand Lindemauer"
Köln - Sürth
Rhein-km von 674,9 bis 675,2 lrh.
Am Rheinufer 15 bis Mühlengasse
Übersichtslageplan
1:5.000
Höhenreferenzsystem Lagebezugssystem
Maßstab:
Gezeichnet:
Dateiname:
Geprüft:
Projekt Nr.:
Datum:
Index-Nr.:
Plan-Nr.:
.............................................................................
Hauptabteilungsleiter - Hennung Werker
.............................................................................
Abteilungsleiter - Hartmut Meier
.............................................................................
Projektleiter - Helga Thomas
NHN/DHDN92 NN/DHHN12 UTM/ETRS89 Gauß-Krüger
Index Datum Name Änderung Genehmigt
B-2
D
1:5.000 -CO 18200009
B-2
B-2_Übersichtslageplan
D
Genehmigungsplanung
C. Dellmann P. Blase
Okt. 2017
Okt. 2017
Okt. 2017
WMS NW DTK25 (http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dtk25)
WMS NW DGK5(http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dgk5)
Datengrundlage:
Unterschrift + Stempel
Aufgestellt, im April 2018
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon Nr.: 0261/8851-0, Fax Nr.: 0261/805725
Niederlassung Köln
.............................................
Anlage 2: Eingriff-Ausgleichsbilanzierung
4743 Zeichen
SANIERUNG DER SOGENANNTEN LINDEMAUER KÖLN - SÜRTH Genehmigungsplanung Heft 5: Landschaftspflegerischer Begleitplan Anlage A-1 Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung April 2018 PB/-/14320.21 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Maria Trost 3 · 56070 Koblenz Telefon 0261 8851-0 · Telefax 0261 805725 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung der sogenannten Lindemauer Genehmigungsplanung, Anhang A-1 Eingriffs- Ausgleichsbilanz Biotope Code Bezeichnung der Biotope Biotopwert Bestand Fläche je Biotoptyp Ausgleich- bar Summe Bestand Maßn.-Nr. Biotopwert Planung Fläche je Biotoptyp Summe Planung Differenz Bestand und Planung je m² (m²) (N=nein) je m² (m²) Sp.4 x Sp. 5 Sp. 9 x Sp. 10 Sp. 11 - Sp.7 1 2 4 5 6 7 8 9 10 11 12 GH12 Weichholz-Auwälder 29 1.125 32.625 BR3133 stickstoffbedürftige Säume 13 335 4.355 NB112 Uferhochstaudenfluren neophytenreich bzw. standortfremd 12 60 720 GA221 Ziergärten mit hohem Gehölzanteil 11 15 165 VF211 Fahr- und Feldwege teilversiegelt 3 10 30 NB112 Steinschüttungen im periodischen Überflutungsbereich 0 5 0 NB121 Sandflächen im periodischen Überflutungsbereich 0 370 0 VF212 Fahr- und Feldwege versiegelt, Lindemauer 0 915 0 Summe 2.835 37.895 NB734 Ansaat von Grünland innerhalb Deichschutzzone I A2 8 910 7.280 HY1 Fahr- und Feldwege versiegelt, Lindemauer (Erweiterung Leinpfad) 0 1.925 0 Summe 2.835 37.895 2.835 7.280 SUMME -30.615 Eingriffs-Ausgleichsbilanz - anlagebedingte Eingriffe (dauerhafte Überbauung) Planung Bestand Flächenbewertung Bestand Flächenwert Planung Tabellenblatt 1 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung der sogenannten Lindemauer Genehmigungsplanung, Anhang A-1 Eingriffs- Ausgleichsbilanz Biotope Code Bezeichnung der Biotope Biotopwert Bestand Fläche je Biotoptyp Summe Bestand Maßn.-Nr. Biotopwert Planung Fläche je Biotoptyp Summe Planung Differenz Bestand und Planung je m² (m²) je m² (m²) Sp.4 x Sp. 5 Sp. 9 x Sp. 10 Sp. 11 - Sp.7 1 2 4 5 7 8 9 10 11 12 NB112 Uferhochstaudenfluren neophytenreich bzw. standortfremd 12 20 240 GA221 Ziergärten mit hohem Gehölzanteil 11 30 330 SB151 Einzel- und Reihenhausbebauung mit kleinen Gärten 3 100 300 GW2512 Flüsse und Ströme, stark begradigt 18 220 3960 NB122 Steinschüttungen im periodischen Überflutungsbereich 0 155 0 NB121 Sandflächen im periodischen Überflutungsbereich 0 415 0 VF211 Fahr- und Feldwege versiegelt 0 1.770 0 Summe 2.710 4.830 NB111 Anlage von Uferhochstaudenflur mit standorttypischen Arten A1 21 20 420 GA221 Wiederherstellung von Ziergärten mit hohem Gehölzanteil A3 11 30 330 SB151 Wiederherstellung von Einzel- und Reihenhausbebauung mit Gärten A3 3 100 300 NB122 Wiederherstellung von Steinschüttungen im periodischen Überflutungsbereich A4 0 155 0 NB121 Wiederherstellung von Sandflächen im periodischen Überflutungsbereich A4 0 415 0 GW2512 Wiederherstellung von Flüsse und Ströme A5 18 220 3.960 VF211 Wiederherstellung von Fahr- und Feldwege versiegelt 0 1.770 0 Summe 2.710 4.830 2.710 5.010 SUMME 180 Planung Eingriffs-Ausgleichsbilanz - baubedingte Eingriffe (temporäre Eingriffe) Flächenbewertung Bestand Flächenwert Planung Bestand Tabellenblatt 2 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung der sogenannten Lindemauer Genehmigungsplanung, Anhang A-1 Eingriffs- Ausgleichsbilanz Biotope Tabellenblatt 3 Code Maßn.-Nr. Bezeichnung der Biotope Biotopwert Bestand Fläche je Biotoptyp Summe Bestand Biotopwert Planung Fläche je Biotoptyp Summe Planung Differenz / Aufwertung je m² (m²) je m² (m²) Sp.4 x Sp. 5 Sp. 7 x Sp. 8 Sp. 9 - Sp. 6 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Bestand LW41112 artenarme Intensivfettwiese, mäßig trocken bis frisch 10 4.415 44.150 Planung GH4421 E 1 Waldrand mit mittlerem Baumholz mit überwiegend standorttypischen Gehölzen 19 2.095 39.805 LW41112 E 2 artenarme extensive Fettwiese, mäßig trocken bis frisch (Extensivierung) 15 2.320 34.800 SUMME 4.415 44.150 4.415 74.605 30.455 E 1 und E 2 Eingriffs-Ausgleichsbilanz - Kompensationsmaßnahmen Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung der sogenannten Lindemauer Genehmigungsplanung, Anhang A-1 Eingriffs- Ausgleichsbilanz Biotope Tabellenblatt 4 Summe Biotopwert Bestand Summe Biotopwert Planung Summe Differenz Eingriff / Ausgleich und Ersatz je m² Sp. 8 - Sp. 7 1 2 3 4 6 7 8 9 10 11 Eingriffe dauerhaft anlagebedingt (vgl. Tabellenblatt 1) 37.895 7.280 -30.615 temporär baubedingt (vgl. Tabellenblatt 2) 4.830 5.010 180 Summe 42.725 12.290 -30.435 Kompensations- maßnahmen externe Maßnahmen E1 und E 2 (vgl. Tabellenblattt 3) 44.150 74.605 30.455 Summe 44.150 74.605 30.455 SUMME 20 Eingriffs-Ausgleichsbilanz Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Anlage 7: Maßnahmenplan (externe Maßnahme E 1 und E 2)
2485 Zeichen
gez. U. Krath
April 2018
gez. Henning Werker gez. Hartmut Meier gez. Helga Thomas
Unterschrift + Stempel
Aufgestellt, im April 2018
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon Nr.: 0261/8851-0, Fax Nr.: 0261/805725
Niederlassung Köln
.............................................
LW41112
GH4421
GH4421
23.04.2018 Uhr: 16:41:12 bce_pa_20 1:500
P:\hws1432021\planung\03_GIS\mxd\digital\B-10_LBP\B_10.3_LBP_Ausgleich_extern.mxd
Zeichenerklärung
externe Kompensationsmaßnahme E 1
Gepr.:
Maßstab:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Projekt-Nr.:
Bearb.:
GIS:
Ostmerheimer Straße 555
D-51109 Köln
Internet www.steb-koeln.de
1:500
Höhenreferenzsystem Lagebezugssystem
Maßstab:
Gezeichnet:
Dateiname:
Geprüft:
Projekt Nr.:
Datum:
Index-Nr.:
Plan-Nr.:
NHN/DHDN92 NN/DHHN12 UTM/ETRS89 Gauß-Krüger
Index Datum Name Änderung Genehmigt
1:500 -CO 18200009
B-10-3
B_10.3_LBP_Ausgleich_extern
D
2014320.21
B-10.3
Okt. 2017
Okt. 2017
Okt. 2017
C. Dellmann
C. Dellmann
M. Fuß
Sanierung der "Hochwasserschutzwand Lindemauer"
Köln - Sürth
Rhein-km von 674,9 bis 675,2 lrh.
Am Rheinufer 15 bis Mühlengasse
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Maßnahmenplan (externe Maßnahme E 1 und E 2)
Genehmigungsplanung
C. Dellmann P. Blase
Waldrand mit mittlerem Baumholz mit überwiegend standorttypischen Gehölzen
artenarme Intensivfettwiese (Aufwertung durch Extensivierung)
GH4421
LW41112
externe Kompensationsmaßnahme E 2
FFH Gebiet
"Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef"
Schutzgebiete
Naturschutzgebiet
"Langeler Auwald, rrh."
WSZ III "Hochkirchen"
WSZ III "Weißer Bogen"
WSZ III A "Zündorf"
Datengrundlage:
ALKIS-Datenlieferung: Stadtentwässerungsbetriebe Köln, 09/2016
WMS NW DTK25 (http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dtk25)
.............................................................................
Hauptabteilungsleiter - Hennung Werker
.............................................................................
Abteilungsleiter - Hartmut Meier
.............................................................................
Projektleiter - Helga Thomas
Lage der Maßnahme E 1 und E 2
Untersuchungsraum Lindemauer ±
0 25 5012,5
Meter
Landschaftsschutzgebiet
"Rhein, Rheinauen und U
ferbereiche von Roden-
kirchen bis Langel rrh."
FFH Gebiet
"Rhein-Fischschutzzonen
zwischen Emmerich
und Bad Honnef"
Schutzgebiete
Naturschutzgebiet
"Langeler Auwald, rrh."
Wasserschutzzone
III A "Zündorf"
III "Weißer Bogen"
III "Hochkirchen"
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
9604 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 4181/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planfeststellungsverfahren gem. § 68 WHG "Sanierung der Lindemauer in Köln-Sürth", L 20 "Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh.", Bezirk 2 Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die Ausführungen der Unteren Naturschutzbe- hörde zur Eingriffsregelung und den materiellen Befreiungsvoraussetzungen zur Sanierung der Lin- demauer in Köln-Sürth zustimmend zur Kenntnis. Alternativbeschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die Ausführungen der Unteren Naturschutzbe- hörde zur Eingriffsregelung und den materiellen Befreiungsvoraussetzungen ab und gibt eine eigene Stellungnahme ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 18.03.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Beschreibung des Vorhabens Zwischen den Planfeststellungsabschnitten PFA 1 und PFA 2 (im Stadtteil Köln-Süd) verläuft eine etwa 300 m lange Hochwasserschutzwand, die sog. „Lindemauer“. Sie beginnt bei Rhein-km 674,94 und stützt den ca. 5 m hohen Geländesprung zwischen der Straße „Am Rheinufer“ und dem „Sürther Leinpfad“. Die aus dem Jahr 1974 stammende, aus Stahlbeton hergestellte Lindemauer ist sanie- rungsbedürftig und muss umfassend ertüchtigt werden. Träger des Vorhabens der Sanierung der Lindemauer ist die StEB. Für das Vorhaben hat die StEB bei der Bezirksregierung Köln die Durchfüh- rung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 68 WHG beantragt. Die StEB wurde durch die Bezirksregierung Köln aufgefordert, die Standsicherheit der Wand zu prü- fen. Die Prüfung ergab, dass die Standsicherheit rechnerisch nicht mehr gewährleistet ist und die Lindemauer deshalb saniert werden muss. Es wurden verschiedene Varianten überprüft. Die Vorzugsvariante (aufgelöste Bohrpfahlwand) sieht vor, die Standsicherheit mittels einer Bohr- pfahlsicherung und verschiedener Betonsanierungsarbeiten wiederherzustellen. Zur Sicherung der Mauer sollen am Rand des Leinpfades Betonbohrpfähle eingebracht werden. Die Bohrpfähle werden über einen Kopfbalken aus Beton miteinander verbunden. Folglich muss der Leinpfad im Bereich der zu sanierenden Lindemauer um die Breite des Kopfbalkens auf 4 m dauerhaft verbreitert werden. Wasserseitig ist zudem die Aufbringung einer vollflächigen Vorsatzschale vorgesehen. Hierzu werden bis auf den Balkon in der Nähe der „Sürther Rheinterassen“ (Am Rheinufer 24) alle Brüstungen rück- gebaut und im Zuge der Sanierungsarbeiten wieder aufgebaut. Außerdem ist eine Erhöhung der Brüstungen auf 1,3 m geplant sowie der Austausch des mobilen Hochwasserschutzes im Bereich der Rampe Carl-von-Linde-Straße auf das stadtweit einheitliche System und der Verschluss der südwest- lich angrenzenden, nicht mehr verkehrssicheren Treppenanlage. Um die Baustelle an der Lindemauer von der geplanten Baustelleneinrichtungsfläche erreichen zu können, ist eine bauzeitliche Verbreiterung des Leinpfades auf 3 m erforderlich. Die Verbreiterung auf diesem Abschnitt wird nach Abschluss der Bauarbeiten wieder zurückgebaut und der Leinpfad in sei- ner ursprünglichen Breite wieder hergestellt. Die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH wurde mit der Erstellung einer UVS, einer ASP, einer FFH- Verträglichkeitsprüfung und eines LBP beauftragt. Eingriff / Kompensation Die Prüfung der Unterlage zur Eingriffsregelung, des Landschaftspflegerischen Begleitplans, sowie die Festlegung der Maßnahmen nach § 15 BNatSchG fällt nicht in die Zuständigkeit der Unteren Na- turschutzbehörde sondern in die Zuständigkeit der Höheren Naturschutzbehörde (siehe hierzu die Stellungnahme der HNB vom 24.01.2019). Durch die Bauarbeiten werden auf einer Gesamtfläche von ca. 2.710 m2 Biotoptypen temporär in An- spruch genommen. Dauerhaft werden auf einer Gesamtfläche von ca. 2.835 m2 Biotoptypen in An- spruch genommen (siehe Anlage 2), u.a. wertvolle Gehölzstrukturen (Weichholz-Auwald). Innerhalb der Deichschutzzone I ist das Bepflanzen mit Bäumen und Sträuchern verboten. Dies be- trifft einen 2 m breiten Streifen ab der Böschungssicherung der Bohrpfahlwand. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln wurde die Deichschutzzone I von den vorgegebenen 4 m auf 2 m verrin- gert, so dass der Eingriff in die Gehölze auf ein Mindestmaß reduziert wurde. Die Flächen des Auwal- des, die innerhalb der Deichschutzzone I liegen, werden nach Bauabschluss entsprechend den Vor- gaben der Deichschutzverordnung mit Rasen angesät. Die Ausgleichsmaßnahmen im Eingriffsraum, auf den bau- und anlagebedingt betroffenen Flächen, 3 sind im Maßnahmenplan B-10.2.1 bis B-10.2.3 dargestellt (siehe Anlage 4 bis 6). Die externen Kom- pensationsmaßnahmen (Maßnahme E 1 und E 2) sind im Plan B-10.3 verortet (siehe Anlage 7). Bei den externen Kompensationsmaßnahmen E 1 und E 2 handelt es sich um die Neupflanzung ei- nes Waldrandes (E 1) sowie die Extensivierung einer Fettwiese (E 2). Durch die externen Maßnah- men kann der Eingriff vollständig kompensiert werden. Die o.g. Maßnahmen erfolgen innerhalb des Naturschutzgebiets „Langeler Auwald, rrh.“ (Gemarkung Langel, Flur 11, Flurstücke 195 und 198) auf einer intensiven Fettwiese mit einer Gesamtfläche von ca. 4.415 m2. Der Waldrandstreifen soll am nördlichen und westlichen Rand der Wiese angelegt wer- den (gepl. Breite: ca. 10 m). Bei der Intensivwiese handelt sich um eine städtische Fläche, die in das Kompensationsflächenkataster der Stadt Köln aufgenommen wurde. Bei der Aufnahme in das Katas- ter wurde bereits exakt festgelegt, welche Biotoptypen an welcher Stelle entwickelt werden sollen (extensives Grünland und Waldrand). Der Pflege- und Entwicklungsplan NSG „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzende Flächen sieht für die beiden Flurstücke ebenfalls die Extensivierung der Wiese so- wie die Anpflanzung eines Waldrandes vor. Aus diesen Gründen bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht keine Bedenken. FFH-Verträglichkeitsprüfung Die FFH-Verträglichkeitsstudie der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH kommt zu dem Ergebnis, dass die bauzeitliche und anlagebedingte Inanspruchnahme von Flächen des prioritären LRT 91E0* (Erlen-Eschen- und Weichholzauenwald) durch das Vorhaben als nicht erhebliche Beeinträchtigung einzustufen ist. Auch betriebsbedingt ist von keiner erheblichen Beeinträchtigung auf den LRT 91E0* auszugehen. Für die übrigen im Untersuchungsgebiet vorkommenden LRT und Arten nach Anhang II der FFH-RL bestehen ebenfalls keine erheblichen Beeinträchtigungen. Es sind entsprechende Ausgleichsmaßnahmen geplant, um die unvermeidbaren bau- und anlagebe- dingten Eingriffe zu kompensieren. Noch auszuräumende Bedenken der HNB, Betroffenheit des Lebensraums von Fischen und ggf. Mu- scheln, sind der als Anlage 8 beigefügten Stellungnahme zu entnehmen. Artenschutz Der Artenschutzfachbeitrag der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben der Sanierung der sogenannten Lindemauer mit keiner Betroffenheit der im Un- tersuchungs- und Wirkraum vorkommenden planungsrelevanten Arten zu rechnen ist. Unter Berücksichtigung der Begrenzung von Rodungsmaßnahmen und Baufeldfreimachung auf den Zeitraum zwischen 01. Oktober und 28. Februar werden Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für die im Untersuchungsraum vorkommenden oder potenziell vorkommenden An- hang IV-Arten, die artenschutzrechtlich relevanten Vogelarten sowie die nicht planungsrelevanten Vogelarten („Allerweltsarten“) nicht erfüllt. Demnach handelt es sich um einen artenschutzrechtlich zulässigen Eingriff; eine Ausnahmeprüfung gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG ist nicht erforderlich. Des Weiteren wird auf die Ausführungen zum Artenschutz in der Stellungnahme der HNB verwiesen (siehe Anlage 8). Befreiungsvoraussetzungen Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 BNatSchG i.V. mit § 75 LNatSchG als gegeben angesehen. Es besteht für die Gewährung eines weiterhin ausreichenden Hochwasserschutzes ein hohes öffentliches Interesse. Diesem Interesse steht die temporäre Sperrung des Leinpfades und die damit einhergehende Ein- schränkung der Erholungsnutzung während der zwei Bauphasen entgegen. 4 Eine Befreiung von den entgegenstehenden Ge- und Verboten des Landschaftsplans soll auf Antrag gemäß § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde in diesem Fall gewährt werden, da das öffentliche Interesse an einer ausreichenden Standsicherheit der Hochwasserschutz- wand die nur temporär Beeinträchtigte Erholungsnutzung zweifelsfrei überwiegt. Eine Veränderung des Charakters des Schutzgebietes ist durch die Maßnahmen nicht zu befürchten und der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist nicht gefährdet. Somit kann eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG erteilt werden. Anlagen Anlage 1 Übersichtslageplan Anlage 2 Eingriff-Ausgleichsbilanzierung Anlage 3 Bestands- und Konfliktplan (Eingriff) Nr. B-10.1 Anlage 4 Maßnahmenplan (Ausgleich) Nr. B-10-2.1 Anlage 5 Maßnahmenplan (Ausgleich) Nr. B-10-2.2 Anlage 6 Maßnahmenplan (Ausgleich) Nr. B-10-2.3 Anlage 7 Maßnahmenplan (externe Maßnahme E 1 und E 2) Nr. B-10-3 Anlage 8 Stellungnahme der HNB vom 24.01.2019 Anlage 9 Anlage zur Stellungnahme der HNB vom 24.01.2019 Anlage 10 Stellungnahme des Landesbetriebes Wald und Holz NRW vom 29.11.2018
Anlage 6: Maßnahmenplan (Ausgleich) Nr. B-10-2.3
3513 Zeichen
gez. U. Krath
April 2018
gez. Henning Werker gez. Hartmut Meier gez. Helga Thomas
Unterschrift + Stempel
Aufgestellt, im April 2018
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon Nr.: 0261/8851-0, Fax Nr.: 0261/805725
Niederlassung Köln
.............................................
23.04.2018 Uhr: 16:45:42 bce_pa_20 1:250
P:\hws1432021\planung\03_GIS\mxd\digital\B-10_LBP\B_10.2_LBP_Ausgleich.mxd
çççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççç
çççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççççç
Baustraße
Lindemauer
BE-FlächeVerbreitung Leinpfad,
Böschungssicherung
Wasserbausteine in Beton
675,1 675,2
20 b20
22 a22
180 a
11
20 a
13
21
180 b
180
4
6 a
23 a
23
24
1
A2
A3
A2
A4
A5
±
Zeichenerklärung
Planung
674,9
Gewässerstationierung
prioritärer Lebensraumtyp 91E0*
Landschaftsschutzgebiet
"Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh."
FFH Gebiet
"Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef"
Schutzgebiete
V 5 Begrenzung der Flächeninanspruchnahme durch Tabuzonen
Vermeidungsmaßnahmen
V 1 Umweltbaubegleitung
V 2 Vermeidung von Staubentwicklung und Lärm
V 3 Schutz des Bodens
V 4 Schutz des Grund- und Oberflächenwassers
V 7 Zeitliche Beschränkung der Gehölzrodung
V 8 Kontrolle des Altbaumbestandes vor der Rodung
V 9 Verwendung von regionalem Saatgut
V 10 Kontrolle der Neophytenentwicklung
V 11 Nester für Mehlschwalben
çççççççç
A1 Anlage bauzeitlich genutzter Uferhochstauden
A2 Ansaat von Grünland innerhalb Deichschutzzone I
A3 Wiederherstellung von Gärten/ Terrase
A4 Wiederherstellung von Steinschüttungen und Sandflächen
A5 Wiederherstellung von Flüssen
V 6 Schutz von Gehölzbeständen
Im Plan nicht dargestellt:
Ausgleichs-/ Wiederherstellungsmaßnahmen
Bauwerke, Böschung, Bohrpfähle
bauzeitlich genutzte Flächen (Böschung, Baustraße, Baustelleneinrichtung)
Rückbau und Beseitigung der Anschüttungen nach der Bauphase
Deichschutzzone I
Deichschutzzone II
Gepr.:
Maßstab:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Projekt-Nr.:
Bearb.:
GIS:
Ostmerheimer Straße 555
D-51109 Köln
Internet www.steb-koeln.de
1:250
Höhenreferenzsystem Lagebezugssystem
Maßstab:
Gezeichnet:
Dateiname:
Geprüft:
Projekt Nr.:
Datum:
Index-Nr.:
Plan-Nr.:
NHN/DHDN92 NN/DHHN12 UTM/ETRS89 Gauß-Krüger
Index Datum Name Änderung Genehmigt
1:250 -CO 18200009
B-10-2.3
B_10.2_LBP_Ausgleich
D
2014320.21
B-10.2.3
Okt. 2017
Okt. 2017
Okt. 2017
C. Dellmann
C. Dellmann
M. Fuß
Sanierung der "Hochwasserschutzwand Lindemauer"
Köln - Sürth
Rhein-km von 674,9 bis 675,2 lrh.
Am Rheinufer 15 bis Mühlengasse
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Maßnahmenplan (Ausgleich)
Genehmigungsplanung
C. Dellmann P. Blase
.............................................................................
Hauptabteilungsleiter - Hennung Werker
.............................................................................
Abteilungsleiter - Hartmut Meier
.............................................................................
Projektleiter - Helga Thomas
Datengrundlage:
ALKIS-Datenlieferung: Stadtentwässerungsbetriebe Köln, 09/2016
WMS NW DTK25 (http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dtk25)
Schutzgebiete: LANUV NRW 2015,
gesetzlich geschützte Biotope/ LRT: eigene Erhebung 2015
Anlage 5: Maßnahmenplan (Ausgleich) Nr. B-10-2.2
3721 Zeichen
gez. U. Krath
April 2018
gez. Henning Werker gez. Hartmut Meier gez. Helga Thomas
Unterschrift + Stempel
Aufgestellt, im April 2018
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon Nr.: 0261/8851-0, Fax Nr.: 0261/805725
Niederlassung Köln
.............................................
23.04.2018 Uhr: 16:45:42 bce_pa_20 1:250
P:\hws1432021\planung\03_GIS\mxd\digital\B-10_LBP\B_10.2_LBP_Ausgleich.mxd
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BE-FlächeVerbreitung Leinpfad,
Böschungssicherung
Wasserbausteine in Beton
BE-Fläche
Lindemauer
Baustraße
bauzeitliche Verbreitung
auf b = 3,0 m
674,9
675
10
6
7
17
19
16
13
11
14
18
5
8
17
[12]
9
1
15
3
15
13
A1
A2
A1
A2A2
A2A2
±
Zeichenerklärung
Planung
674,9
Gewässerstationierung
prioritärer Lebensraumtyp 91E0*
Landschaftsschutzgebiet
"Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh."
FFH Gebiet
"Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef"
Schutzgebiete
V 5 Begrenzung der Flächeninanspruchnahme durch Tabuzonen
Vermeidungsmaßnahmen
V 1 Umweltbaubegleitung
V 2 Vermeidung von Staubentwicklung und Lärm
V 3 Schutz des Bodens
V 4 Schutz des Grund- und Oberflächenwassers
V 7 Zeitliche Beschränkung der Gehölzrodung
V 8 Kontrolle des Altbaumbestandes vor der Rodung
V 9 Verwendung von regionalem Saatgut
V 10 Kontrolle der Neophytenentwicklung
V 11 Nester für Mehlschwalben
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A1 Anlage bauzeitlich genutzter Uferhochstauden
A2 Ansaat von Grünland innerhalb Deichschutzzone I
A3 Wiederherstellung von Gärten/ Terrase
A4 Wiederherstellung von Steinschüttungen und Sandflächen
A5 Wiederherstellung von Flüssen
V 6 Schutz von Gehölzbeständen
Im Plan nicht dargestellt:
Ausgleichs-/ Wiederherstellungsmaßnahmen
Bauwerke, Böschung, Bohrpfähle
bauzeitlich genutzte Flächen (Böschung, Baustraße, Baustelleneinrichtung)
Rückbau und Beseitigung der Anschüttungen nach der Bauphase
Deichschutzzone I
Deichschutzzone II
Gepr.:
Maßstab:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Projekt-Nr.:
Bearb.:
GIS:
Ostmerheimer Straße 555
D-51109 Köln
Internet www.steb-koeln.de
1:250
Höhenreferenzsystem Lagebezugssystem
Maßstab:
Gezeichnet:
Dateiname:
Geprüft:
Projekt Nr.:
Datum:
Index-Nr.:
Plan-Nr.:
NHN/DHDN92 NN/DHHN12 UTM/ETRS89 Gauß-Krüger
Index Datum Name Änderung Genehmigt
1:250 -CO 18200009
B-10-2.2
B_10.2_LBP_Ausgleich
D
2014320.21
B-10.2.2
Okt. 2017
Okt. 2017
Okt. 2017
C. Dellmann
C. Dellmann
M. Fuß
Sanierung der "Hochwasserschutzwand Lindemauer"
Köln - Sürth
Rhein-km von 674,9 bis 675,2 lrh.
Am Rheinufer 15 bis Mühlengasse
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Maßnahmenplan (Ausgleich)
Genehmigungsplanung
C. Dellmann P. Blase
.............................................................................
Hauptabteilungsleiter - Hennung Werker
.............................................................................
Abteilungsleiter - Hartmut Meier
.............................................................................
Projektleiter - Helga Thomas
Datengrundlage:
ALKIS-Datenlieferung: Stadtentwässerungsbetriebe Köln, 09/2016
WMS NW DTK25 (http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dtk25)
Schutzgebiete: LANUV NRW 2015,
gesetzlich geschützte Biotope/ LRT: eigene Erhebung 2015
Anlage 10: Stellungnahme von Wald und Holz NRW vom 29.11.2018
2164 Zeichen
Landesbetrieb Wald und Holz
Nordrhein-Westfalen
Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft Krewelstraße 7, 53783 Eitorf
Planfeststellungsverfahren Lindemauer Köln Sürth
Ihr Schreiben vom 22.10.2018, Az.: 54.1.11.4-(8.9)ho
Sehr geehrte Frau Horstkötter,
sehr geehrte Damen und Herren,
gegen o. g. Maßnahme bestehen von Seiten Wald und Holz NRW keine
grundsätzlichen Bedenken, sofern die Eingriffe in den Auewald auf das ge-
ringstmögliche Maß beschränkt werden.
Auf der Ersatzfläche Gmk. Langel, Flur 11, Nr. 195 besteht die Möglichkeit,
hochwertigen Auewald zu entwickeln, auch in Form eines Waldrandes. Sie
grenzt aber nur auf einem Viertel der Gesamtlänge an Wald an, da die Flur-
stücke 194 (Privatbesitz) und 198 (Stadt Köln) Wiese sind und letzteres im
Zuge des Ersatzes langfristig für die Nutzungsart „extensiv genutztes Grün-
land“ vorgesehen ist. Damit die Bepflanzung der Ersatzfläche die Funktion
eines Waldrandes erfüllen und damit im forstrechtlichen Sinne als Wald gel-
ten kann, soll das Flurstück Nr. 194 ebenfalls aufgeforstet werden (auch als
Waldrand mit Bäumen 2. Ordnung und Sträuchern).
Ist dies nicht möglich, soll eine andere Fläche benannt werden, auf der Ersatz
geschaffen werden kann.
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Nur als E-Mail: irmgard.horstkoetter@brk.nrw.de
29.11.2018
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Aktenzeichen
-RFA04
bei Antwort bitte angeben
Herr Mayer
Fachgebiet Hoheit
Telefon 02243 / 9216-55
Mobil 0171 / 5871111
Telefax 02243 / 9216-86
frank.mayer@wald-und-
holz.nrw.de
Dienstgebäude und
Lieferanschrift:
Regionalforstamt Rhein-Sieg-
Erft
Krewelstraße 7
53783 Eitorf
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Rhein-Sieg-Erft@wald-und-
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0119 12
BIC/SWIFT: WELA DE DD
Ust.-Id.-Nr. DE 814373933
Steuer-Nr. 337/5914/3348
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Landesbetrieb Wald und Holz
Nordrhein-Westfalen
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Mayer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4181/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 28.02.2019
- Erstellt
- 12.12.2018 16:14