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1373/2024

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023/2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 26.04.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2024, TOP 7.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Ansehen

Anlage 1 Aufwand

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Ansehen

Anlage 2 Auszahlung

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Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3059 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer 26.04.2024 
 1373/2024 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 06.05.2024 
Rat 16.05.2024 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten 
genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im 
Haushaltsjahr 2023 und 2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung 
mit der Haushaltssatzung 2023/2024 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 ent-
scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen 
bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der 
Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden 
müssen, 
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie-
rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre-
ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts-
neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, 
- aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au-
ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer-
den müssen, 
- die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die Stiftungsrücklagen erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen bewegli-
chen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel 
des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen 
werden. 
 
Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung 
mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich-
tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und 
Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn 
die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus

2 
 
keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun-
gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 
83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. 
Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort 
vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
Gez. Reker

Anlage 1 Aufwand

1017 Zeichen

Seite 1
Fach-
dezernat
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 üpl. 50.000,00 €
50.000,00 €
0111 16
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen
13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Für die Fortführung von Prozessmanagement-Maßnahmen und die 
Neubeschaffung von Hardware aufgrund der Umstellung auf Windows 11, 
werden überplanmäßige Aufwendungen im Dezernatsbüro Planen und Bauen 
bereitgestellt. Die Deckung steht aufgrund von Maßnahmenverzögerungen 
beim Zentralen Raummanagement und beim Stadtplanungsamt zur 
Verfügung.
50.000,00 €
50.000,00 €
0103
0901
13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Dez. VI/
VI/1
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023/2024
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.

Anlage 2 Auszahlung

1533 Zeichen

Seite 1
Fach-
dezernat
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 apl. 15.463.800,00 € 0901 7
Auszahlung für 
den Erwerb von 
Grundstücken 
und Gebäuden
Für die städtische Entwicklungsmaßnahme Deutzer 
Hafen wurden zwei Grundstücke gekauft. 
Die Deckung steht aus dem kommunalen 
Wohnungsbauförderprogramm zur Verfügung. Dieses 
wurde als Ergänzung der Wohnungsbauförderung des 
Landes nicht in Anspruch genommen, da alle Bedarfe 
aus den vorrangigen Mitteln des Landes gedeckt werden 
konnten. 
15.463.800,00 € 1601 12
Auszahlung für 
sonstige 
Investitions-
auszahlungen
Dez. VI/
61
2 üpl. 202.200,00 € 0411 9
Auszahlung für 
den Erwerb für 
Museumsan-
gelegenheiten
Das Aufgabengebiet der Digitalisierung der Infrastruktur 
der Museen lag bislang in der Zuständigkeit des 
Museumsreferates und wurde 2022 zum Museumsdienst 
verlagert. Im Rahmen dessen sollen die Mittel, die für die 
Digitalisierung der Museen im Haushaltsplan 2023/2024 
vorgesehen wurden, im jeweiligen Haushaltsjahr zum 
Museumsdienst als ÜPL umgeschichtet werden. Die 
Mittel werden entsprechend des mit 12 abgestimmten 
Konzeptes eingesetzt. 
202.200,00 € 0401 9
Auszahlung für 
den Erweb von 
beweglichem 
Anlagever-
mögen
Dez. VII/
4522
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
Anlage 2
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023/2024
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2023 und 2024 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind.

Beratungsverlauf (2)

06.05.2024 Finanzausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.05.2024 Rat
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1373/2024
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
26.04.2024
Erstellt
22.04.2024 10:38