1373/2024
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023/2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 26.04.2024 1373/2024 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 06.05.2024 Rat 16.05.2024 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023 und 2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2023/2024 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 ent- scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie- rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre- ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts- neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au- ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer- den müssen, - die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die Stiftungsrücklagen erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen bewegli- chen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich- tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus 2 keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun- gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen Gez. Reker
Anlage 1 Aufwand
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Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 50.000,00 € 50.000,00 € 0111 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Für die Fortführung von Prozessmanagement-Maßnahmen und die Neubeschaffung von Hardware aufgrund der Umstellung auf Windows 11, werden überplanmäßige Aufwendungen im Dezernatsbüro Planen und Bauen bereitgestellt. Die Deckung steht aufgrund von Maßnahmenverzögerungen beim Zentralen Raummanagement und beim Stadtplanungsamt zur Verfügung. 50.000,00 € 50.000,00 € 0103 0901 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. VI/ VI/1 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023/2024 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.
Anlage 2 Auszahlung
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Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 apl. 15.463.800,00 € 0901 7 Auszahlung für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Für die städtische Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen wurden zwei Grundstücke gekauft. Die Deckung steht aus dem kommunalen Wohnungsbauförderprogramm zur Verfügung. Dieses wurde als Ergänzung der Wohnungsbauförderung des Landes nicht in Anspruch genommen, da alle Bedarfe aus den vorrangigen Mitteln des Landes gedeckt werden konnten. 15.463.800,00 € 1601 12 Auszahlung für sonstige Investitions- auszahlungen Dez. VI/ 61 2 üpl. 202.200,00 € 0411 9 Auszahlung für den Erwerb für Museumsan- gelegenheiten Das Aufgabengebiet der Digitalisierung der Infrastruktur der Museen lag bislang in der Zuständigkeit des Museumsreferates und wurde 2022 zum Museumsdienst verlagert. Im Rahmen dessen sollen die Mittel, die für die Digitalisierung der Museen im Haushaltsplan 2023/2024 vorgesehen wurden, im jeweiligen Haushaltsjahr zum Museumsdienst als ÜPL umgeschichtet werden. Die Mittel werden entsprechend des mit 12 abgestimmten Konzeptes eingesetzt. 202.200,00 € 0401 9 Auszahlung für den Erweb von beweglichem Anlagever- mögen Dez. VII/ 4522 über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023/2024 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2023 und 2024 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1373/2024
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 26.04.2024
- Erstellt
- 22.04.2024 10:38