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AN/0105/2018

Status Rhöndorfer Straße

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 21.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 23.09.2019, TOP 12.8

Anfrage von Rolf Kremers (FWK)

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Anfrage von Rolf Kremers (FWK)

2177 Zeichen

in der Bezirksvertretung   
                                                                                Köln-Lindenthal 
   
 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Helga Blömer-Frerker 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Rolf Kremers  
c/o Bezirksrathaus, Aachener Str.220,  
50931 Köln 
Tel.:0221/437087 
Mobil: 0151/17536705 
Mail: RolfKremers@netcologne.de 
Köln, den 10.1.2018 
 
Zur Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal 5.2.2018 
    
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
folgende Anfrage bitte ich auf die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal 
zu setzen: 
Status der Rhöndorfer Straße 
Wie auch die Presse bereits berichtete sollen die Anwohner der Rhöndorfer Straße  
für die Sanierung ihrer Straße von der Stadtverwaltung erheblich zur Kasse gebeten 
werden. Die Wohneigentümer sollen 1500 Euro und mehr bezahlen. Die Stadt stuft 
die Rhöndorfer Straße als Anliegerstraße ein, obwohl dort massiver Berufs-und 
Durchgangsverkehr herrscht und sie auch als Ausweichstraße benutzt wird, weil die 
A-4 und weitere Nebenstraßen chronisch verstopft sind. Auch LKW`s  befahren die 
Straße schon seit langem und die Anwohner sollen nun u.a. für die von den LKW`s 
angerichteten Schäden blechen. Die Anwohner wehren sich und bestreiten den Sta-
tus als Anliegerstraße.  
Laut Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) muss die Stadt bei Erneuerung einer 
Hauptverkehrsstraße 30%, bei Erneuerung einer Anliegerstraße 70% der Kosten auf 
die Hauseigentümer umlegen. Je nach Grundstücksgröße und Kosten der Erneue-
rung sowie Status der Straße kann die Umlage zwischen Tausend oder Zehntausend 
Euro betragen. 
Die FWK bitten um Beantwortung folgender Fragen: 
1. Wie begründet die Stadt die Einstufung der Rhöndorfer Straße als Anlieger-
straße ?.

- 2 - 
 
2. Muss die Einstufung der Rhöndorfer Straße vor dem geschilderten Hinter-
grund nicht neu bewertet werden? 
3. Ist ein entsprechendes Prüfverfahren in der Verwaltung eingeleitet worden? 
4. .Wie bewertet die Verwaltung die Aussichten auf eine Neueinstufung des Sta-
tus der Rhöndorfer Straße nach dem KAG? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Rolf Kremers (FWK)

Beratungsverlauf (2)

05.02.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.09.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 12.8 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Aachener Straße
  • Rhöndorfer Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/0105/2018
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
21.01.2018
Erstellt
21.01.2018 11:55