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Status Rhöndorfer Straße

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0105/2018 vom 21.01.2018

Stand: Am 23.09.2019 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) zurückgestellt. Ein neuer Termin ist nicht bekannt.

Dokumente

  • Anfrage von Rolf Kremers (FWK)

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    in der Bezirksvertretung Köln-Lindenthal Frau Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rolf Kremers c/o Bezirksrathaus, Aachener Str.220, 50931 Köln Tel.:0221/437087 Mobil: 0151/17536705 Mail: RolfKremers@netcologne.de Köln, den 10.1.2018 Zur Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal 5.2.2018 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, folgende Anfrage bitte ich auf die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen: Status der Rhöndorfer Straße Wie auch die Presse bereits berichtete sollen die Anwohner der Rhöndorfer Straße für die Sanierung ihrer Straße von der Stadtverwaltung erheblich zur Kasse gebeten werden. Die Wohneigentümer sollen 1500 Euro und mehr bezahlen. Die Stadt stuft die Rhöndorfer Straße als Anliegerstraße ein, obwohl dort massiver Berufs-und Durchgangsverkehr herrscht und sie auch als Ausweichstraße benutzt wird, weil die A-4 und weitere Nebenstraßen chronisch verstopft sind. Auch LKW`s befahren die Straße schon seit langem und die Anwohner sollen nun u.a. für die von den LKW`s angerichteten Schäden blechen. Die Anwohner wehren sich und bestreiten den Sta- tus als Anliegerstraße. Laut Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) muss die Stadt bei Erneuerung einer Hauptverkehrsstraße 30%, bei Erneuerung einer Anliegerstraße 70% der Kosten auf die Hauseigentümer umlegen. Je nach Grundstücksgröße und Kosten der Erneue- rung sowie Status der Straße kann die Umlage zwischen Tausend oder Zehntausend Euro betragen. Die FWK bitten um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie begründet die Stadt die Einstufung der Rhöndorfer Straße als Anlieger- straße ?. - 2 - 2. Muss die Einstufung der Rhöndorfer Straße vor dem geschilderten Hinter- grund nicht neu bewertet werden? 3. Ist ein entsprechendes Prüfverfahren in der Verwaltung eingeleitet worden? 4. .Wie bewertet die Verwaltung die Aussichten auf eine Neueinstufung des Sta- tus der Rhöndorfer Straße nach dem KAG? Mit freundlichen Grüßen gez. Rolf Kremers (FWK)

Beratungsverlauf

  1. 05.02.2018

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 7.2.3, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 23.09.2019 zuletzt

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 12.8, Antrag / Anfrage. Ergebnis: zurückgestellt

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