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2082/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenppolitik aus der Sitzung vom 01.04.2025, TOP 5.2

Beantwortung einer Anfrage (BV) 01.07.2025

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 01.07.2025, TOP 4.8

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Anfragentext

3227 Zeichen

Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -
selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik  
 
Vorsitzende 
Frau Oberbürgermeisterin Reker  
Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik - Sitzung am 01.04.2025 
 
Anfrage 
Sicherheit und Barrierefreiheit auf Gehwegen im Kölner Stadtgebiet  
hier: Absicherung von Baustellen  
 
Alle Nutzer*innen von Gehwegen im Stadtgebiet sehen sich Hindernissen auf diesen 
Gehwegen gegenüber, die ihre barrierefreie Nutzung einschränken und ihre 
Sicherheit gefährden. Das gilt für alle Menschen, speziell aber für die 
Fußgänger*innen, die als Folge altersbedingter, Sensorischer, Körperlicher, 
psychischer oder kognitiver Einschränkungen besonders hohe Anforderungen an die 
Maße, Beschaffenheit und Sicherheit von freien Gehbahnen haben. 
 
Zu diesen Hindernissen gehören unter anderem Baustellen auf oder an Gehwegen, 
an angrenzenden Gebäuden bzw. Straßenraum sowie vorübergehend aufgestellte 
Schilder, und veränderte Straßenquerungen mit und ohne Signalisierung. 
 
Es ist sehr häufig festzustellen, dass es z.B. keine ausreichende Abgrenzung zu den 
verbleibenden Bewegungsflächen gibt und / oder keine sichere barrierefreie 
Orientierung und Führung für Fußgänger*innen im Baustellenbereich oder bei 
provisorisch eingerichteten Straßenquerungen gegeben ist. So fehlen z.B. 
regelmäßig taktil erfassbare Abgrenzungen, die einerseits ein versehentliches 
Betreten der Baustelle verhindern, vor Kollisionen mit Gerüsten schützen und 
andererseits ein sicheres barrierefreies Passieren des eingeschränkten Bereichs 
bzw. eine sichere Querung des Straßenraums ermöglichen. 
 
Fußgänger*innen können dadurch an ihrer Teilhabe durch selbstbestimmte Mobilität 
gehindert werden und häufig gefährlichen Situation mit schwerwiegenden 
gesundheitlichen Folgen ausgesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Welche behördlichen Aufgaben, Pflichten und Rechte hat die Stadt Köln im 
Zusammenhang mit der Genehmigung, Einrichtung und Kontrolle von 
Baustellen, die in irgendeiner Form die Sicherheit und Leichtigkeit des 
Fußverkehrs beeinflussen? 
 
2. Welche organisatorischen und personellen Vorkehrungen und Ressourcen 
sind dafür eingeplant und tatsächlich verfügbar und wie werden aus der Sicht 
der verantwortlichen Ämter und Dienststellen die Bemessung und 
Ausgestaltung dieser Vorkehrungen in der Praxis beurteilt? 
 
3. Inwieweit ist die Verwaltung über die beschriebene Problemlage und die 
gefährlichen möglichen Folgen für die barrierefreie Sicherheit des 
Fußverkehrs informiert? 
 
4. Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor und inwieweit sind diese bis 
wann in welcher Form umsetzbar? 
 
5. Wie soll in Zukunft die Qualität der sicheren Abgrenzung und barrierefreier 
Führung entlang von Baustellen gesichert werden? 
 
Bitte stellen Sie die Beantwortung dieser Anfrage allen relevanten Fachämtern und 
politischen Ausschüssen zur Verfügung. 
Vielen Dank! 
 
 
Gez. Paul Intveen 
für die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik  
 
Köln, 18.03.2025

Beantwortung einer Anfrage (BV)

5874 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64 
 
Vorlagen-Nummer 
 2082/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.07.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenppolitik aus der Sitzung vom 01.04.2025, TOP 5.2 
Absicherung von Baustellen 
Anfrage der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik: 
 
1. 
„Welche behördlichen Aufgaben, Pflichten und Rechte hat die Stadt Köln im Zusammen-
hang mit der Genehmigung, Einrichtung und Kontrolle von Baustellen, die in irgendeiner 
Form die Sicherheit und Leichtigkeit d es Fußverkehrs beeinflussen?“  
 
2. 
„Welche organisatorischen und personellen Vorkehrungen und Ressourcen sind dafür 
eingeplant und tatsächlich verfügbar und wie werden aus der Sicht der verantwortlichen 
Ämter und Dienststellen die Bemessung und Ausgestaltu ng dieser Vorkehrungen in der 
Praxis beurteilt?“  
 
3. 
„Inwieweit ist die Verwaltung über die beschriebene Problemlage und die gefährlichen 
möglichen Folgen für die barrierefreie Sicherheit des Fußverkehrs informiert?“  
4.  
„Welche Maßnahmen schlägt die Ver waltung vor und inwieweit sind diese bis wann in 
welcher Form umsetzbar?“  
5. 
„Wie soll in Zukunft die Qualität der sicheren Abgrenzung und barrierefreier Führung ent-
lang von Baustellen gesichert werden?“  
 
 
Antwort der Verwaltung: 
1. 
Die verkehrstechnischen Aufgaben der Stadt Köln als zuständige Straßenverkehrsbe-
hörde ergeben sich aus der Straßenverkehrsordnung (StVO). Gemäß § 45 Absatz 6 StVO 
müssen die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans vor Beginn von 
Arbeiten die sich auf den Straßenverkehr auswirken, von der zuständigen Behörde Anord-
nungen einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und

2 
 
wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu 
regeln ist, ferner ob und wie die gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen 
sind. Sie haben diese Anordnung zu befolgen und Lichtzeichenanlagen zu bedienen. Die 
verkehrsrechtliche Ausführung und Gestaltung von Straßenarbeitsstellen ergibt sich aus 
der StVO und dem daraus resultierenden Innenrecht, den Richtlinien für die Sicherung 
von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).  
Hinsichtlich der Kontrollen enthält die RSA Konkretisierungen. Demnach sind Straßenver-
kehrsbehörde, Straßenbaubehörde und die Polizei gehalten,  Arbeitsstellen auf Straßen 
hinsichtlich der Zweckmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen zu prüfen und die plan-
mäßige Kennzeichnung zu überwachen.  
Vor der Inbetriebnahme einer Arbeitsstellenverkehrsführung muss die anordnende Be-
hörde überprüfen: 
 
a. Jede Art von Lichtzeichenanlagen; dabei sollen auch Lichtzeichenanlagen z.B. im Be-
reich von Umleitungsstrecken einbezogen werden,  
b. Umleitungen von Vorfahrtstraßen, 
c. Arbeitsstellen mit einer Änderung der Vorfahrt.  
 
Nach der Inbetriebnahme hat die anordnende Behörde Arbe itsstellen auf Autobahnen, 
Kraftfahrstraßen und Vorfahrtstraßen zeitnah zu überprüfen.  
 
2. 
Die Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgt im Amt für Verkehrsmanagement in 
der Abteilung des Baustellenmanagements. Pro Jahr werden etwa 23.000 Genehmigungen 
für Arbeitsstellen im öffentlichem Straßenland erteilt. Dies umfasst Kleinstmaßnahmen wie die 
Aufstellung eines Containers, als auch Großbaumaßnahmen wie die Sanierung der Mülheimer 
Brücke. In der genannten Abteilung befassen sich 26 Mitarbeitende speziell mit dem Thema 
Genehmigung und Kontrolle von Arbeitsstellen an Straßen.  
Wie oben dargestellt, bestehen jedoch in weiteren Bereichen Kontrollpflichten. Dies umfasst 
Mitarbeitende der Straßenbaubehörde sowie der Polizei. Zusätzlich ist anzumerken, dass der 
Bauunternehmer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht ebenfalls verpflichtet ist, eng-
maschig die aufgestellten Verkehrszeichen und Absicherungen zu kontrollieren. Die zusätzli-
chen technischen Vertragsbedingungen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen 
sehen diesbezüglich mindestens zweimalige Kontrollen an Arbeitstagen und einmalige Kon-
trollfahrten an arbeitsfreien Tagen vor.  
 
3,4 und 5, 
Der Stadt Köln setzt die aus der StVO und der RSA notwendigen verkehrstechnischen Maß-
nahmen, die auch die Belange der Barrierefreiheit beachten, im Rahmen der erteilten Geneh-
migung um. Vor Ort werden proaktiv und aufgrund Hinweisen aus der Stadtgesellschaft Kon-
trollen durchgeführt und Mängel in der eingerichteten Absicherung beseitigt. Hierbei nutzt die 
Stadt Köln alle notwendigen ordnungsrechtlichen Maßnahmen zur Durchsetzung. Die Mitar-
beitenden sind, gerade für die Belange der Nutzer und Nutzerinnen von Gehwegen und deren 
barrierefreien Nutzung, sensibilisiert.  
Wie Sie darstellen kommt es vor Ort dennoch in einigen Fällen zu mangelhaften Absicherun-
gen von Baustellen, die in Teilen auch die Barrierefreiheit umfassen. Eine Analyse aus dem 
Jahr 2021 ergab, dass sich etwa 7 Prozent der eingehenden Hinweise mit dem Thema „Zu-
fußgehende an Arbeitsstellen“ befassen. Auch bei den eigenständigen Kontrollen wird teil-
weise festgestellt, dass in dem Bereich an der jeweiligen Örtlichkeit nachjustiert werden muss.  
Um vorhandene Problemstellen schnell beheben zu können ist es hilfreich, entsprechende 
Hinweise aus der Stadtgesellschaft zu erhalten. Diese können per Mail an Baustellenmana-
ger@Stadt-Koeln.de gesendet werden.

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Das Baustellenmanagement wird intern und externe Akteure nochmals stärker für das Thema 
sensibilisieren.  
 
Gerne steht das Baustellenmanagement der Stadt Köln auch für einen persönlichen Austausch 
zu der Thematik und weiteren verkehrsrechtlichen Anregungen und Fragen zu Arbeitsstellen im 
öffentlichem Straßenland zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte die oben ge-
nannte E-Mailadresse.

Beratungsverlauf (1)

01.07.2025 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Mülheimer Brücke

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Details

Aktenzeichen
2082/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
01.07.2025
Erstellt
23.06.2025 13:41