2082/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenppolitik aus der Sitzung vom 01.04.2025, TOP 5.2
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Anfragentext
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Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und - selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Vorsitzende Frau Oberbürgermeisterin Reker Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik - Sitzung am 01.04.2025 Anfrage Sicherheit und Barrierefreiheit auf Gehwegen im Kölner Stadtgebiet hier: Absicherung von Baustellen Alle Nutzer*innen von Gehwegen im Stadtgebiet sehen sich Hindernissen auf diesen Gehwegen gegenüber, die ihre barrierefreie Nutzung einschränken und ihre Sicherheit gefährden. Das gilt für alle Menschen, speziell aber für die Fußgänger*innen, die als Folge altersbedingter, Sensorischer, Körperlicher, psychischer oder kognitiver Einschränkungen besonders hohe Anforderungen an die Maße, Beschaffenheit und Sicherheit von freien Gehbahnen haben. Zu diesen Hindernissen gehören unter anderem Baustellen auf oder an Gehwegen, an angrenzenden Gebäuden bzw. Straßenraum sowie vorübergehend aufgestellte Schilder, und veränderte Straßenquerungen mit und ohne Signalisierung. Es ist sehr häufig festzustellen, dass es z.B. keine ausreichende Abgrenzung zu den verbleibenden Bewegungsflächen gibt und / oder keine sichere barrierefreie Orientierung und Führung für Fußgänger*innen im Baustellenbereich oder bei provisorisch eingerichteten Straßenquerungen gegeben ist. So fehlen z.B. regelmäßig taktil erfassbare Abgrenzungen, die einerseits ein versehentliches Betreten der Baustelle verhindern, vor Kollisionen mit Gerüsten schützen und andererseits ein sicheres barrierefreies Passieren des eingeschränkten Bereichs bzw. eine sichere Querung des Straßenraums ermöglichen. Fußgänger*innen können dadurch an ihrer Teilhabe durch selbstbestimmte Mobilität gehindert werden und häufig gefährlichen Situation mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen ausgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche behördlichen Aufgaben, Pflichten und Rechte hat die Stadt Köln im Zusammenhang mit der Genehmigung, Einrichtung und Kontrolle von Baustellen, die in irgendeiner Form die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußverkehrs beeinflussen? 2. Welche organisatorischen und personellen Vorkehrungen und Ressourcen sind dafür eingeplant und tatsächlich verfügbar und wie werden aus der Sicht der verantwortlichen Ämter und Dienststellen die Bemessung und Ausgestaltung dieser Vorkehrungen in der Praxis beurteilt? 3. Inwieweit ist die Verwaltung über die beschriebene Problemlage und die gefährlichen möglichen Folgen für die barrierefreie Sicherheit des Fußverkehrs informiert? 4. Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor und inwieweit sind diese bis wann in welcher Form umsetzbar? 5. Wie soll in Zukunft die Qualität der sicheren Abgrenzung und barrierefreier Führung entlang von Baustellen gesichert werden? Bitte stellen Sie die Beantwortung dieser Anfrage allen relevanten Fachämtern und politischen Ausschüssen zur Verfügung. Vielen Dank! Gez. Paul Intveen für die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln, 18.03.2025
Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 2082/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.07.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenppolitik aus der Sitzung vom 01.04.2025, TOP 5.2 Absicherung von Baustellen Anfrage der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik: 1. „Welche behördlichen Aufgaben, Pflichten und Rechte hat die Stadt Köln im Zusammen- hang mit der Genehmigung, Einrichtung und Kontrolle von Baustellen, die in irgendeiner Form die Sicherheit und Leichtigkeit d es Fußverkehrs beeinflussen?“ 2. „Welche organisatorischen und personellen Vorkehrungen und Ressourcen sind dafür eingeplant und tatsächlich verfügbar und wie werden aus der Sicht der verantwortlichen Ämter und Dienststellen die Bemessung und Ausgestaltu ng dieser Vorkehrungen in der Praxis beurteilt?“ 3. „Inwieweit ist die Verwaltung über die beschriebene Problemlage und die gefährlichen möglichen Folgen für die barrierefreie Sicherheit des Fußverkehrs informiert?“ 4. „Welche Maßnahmen schlägt die Ver waltung vor und inwieweit sind diese bis wann in welcher Form umsetzbar?“ 5. „Wie soll in Zukunft die Qualität der sicheren Abgrenzung und barrierefreier Führung ent- lang von Baustellen gesichert werden?“ Antwort der Verwaltung: 1. Die verkehrstechnischen Aufgaben der Stadt Köln als zuständige Straßenverkehrsbe- hörde ergeben sich aus der Straßenverkehrsordnung (StVO). Gemäß § 45 Absatz 6 StVO müssen die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans vor Beginn von Arbeiten die sich auf den Straßenverkehr auswirken, von der zuständigen Behörde Anord- nungen einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und 2 wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie die gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind. Sie haben diese Anordnung zu befolgen und Lichtzeichenanlagen zu bedienen. Die verkehrsrechtliche Ausführung und Gestaltung von Straßenarbeitsstellen ergibt sich aus der StVO und dem daraus resultierenden Innenrecht, den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA). Hinsichtlich der Kontrollen enthält die RSA Konkretisierungen. Demnach sind Straßenver- kehrsbehörde, Straßenbaubehörde und die Polizei gehalten, Arbeitsstellen auf Straßen hinsichtlich der Zweckmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen zu prüfen und die plan- mäßige Kennzeichnung zu überwachen. Vor der Inbetriebnahme einer Arbeitsstellenverkehrsführung muss die anordnende Be- hörde überprüfen: a. Jede Art von Lichtzeichenanlagen; dabei sollen auch Lichtzeichenanlagen z.B. im Be- reich von Umleitungsstrecken einbezogen werden, b. Umleitungen von Vorfahrtstraßen, c. Arbeitsstellen mit einer Änderung der Vorfahrt. Nach der Inbetriebnahme hat die anordnende Behörde Arbe itsstellen auf Autobahnen, Kraftfahrstraßen und Vorfahrtstraßen zeitnah zu überprüfen. 2. Die Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgt im Amt für Verkehrsmanagement in der Abteilung des Baustellenmanagements. Pro Jahr werden etwa 23.000 Genehmigungen für Arbeitsstellen im öffentlichem Straßenland erteilt. Dies umfasst Kleinstmaßnahmen wie die Aufstellung eines Containers, als auch Großbaumaßnahmen wie die Sanierung der Mülheimer Brücke. In der genannten Abteilung befassen sich 26 Mitarbeitende speziell mit dem Thema Genehmigung und Kontrolle von Arbeitsstellen an Straßen. Wie oben dargestellt, bestehen jedoch in weiteren Bereichen Kontrollpflichten. Dies umfasst Mitarbeitende der Straßenbaubehörde sowie der Polizei. Zusätzlich ist anzumerken, dass der Bauunternehmer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht ebenfalls verpflichtet ist, eng- maschig die aufgestellten Verkehrszeichen und Absicherungen zu kontrollieren. Die zusätzli- chen technischen Vertragsbedingungen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen sehen diesbezüglich mindestens zweimalige Kontrollen an Arbeitstagen und einmalige Kon- trollfahrten an arbeitsfreien Tagen vor. 3,4 und 5, Der Stadt Köln setzt die aus der StVO und der RSA notwendigen verkehrstechnischen Maß- nahmen, die auch die Belange der Barrierefreiheit beachten, im Rahmen der erteilten Geneh- migung um. Vor Ort werden proaktiv und aufgrund Hinweisen aus der Stadtgesellschaft Kon- trollen durchgeführt und Mängel in der eingerichteten Absicherung beseitigt. Hierbei nutzt die Stadt Köln alle notwendigen ordnungsrechtlichen Maßnahmen zur Durchsetzung. Die Mitar- beitenden sind, gerade für die Belange der Nutzer und Nutzerinnen von Gehwegen und deren barrierefreien Nutzung, sensibilisiert. Wie Sie darstellen kommt es vor Ort dennoch in einigen Fällen zu mangelhaften Absicherun- gen von Baustellen, die in Teilen auch die Barrierefreiheit umfassen. Eine Analyse aus dem Jahr 2021 ergab, dass sich etwa 7 Prozent der eingehenden Hinweise mit dem Thema „Zu- fußgehende an Arbeitsstellen“ befassen. Auch bei den eigenständigen Kontrollen wird teil- weise festgestellt, dass in dem Bereich an der jeweiligen Örtlichkeit nachjustiert werden muss. Um vorhandene Problemstellen schnell beheben zu können ist es hilfreich, entsprechende Hinweise aus der Stadtgesellschaft zu erhalten. Diese können per Mail an Baustellenmana- ger@Stadt-Koeln.de gesendet werden. 3 Das Baustellenmanagement wird intern und externe Akteure nochmals stärker für das Thema sensibilisieren. Gerne steht das Baustellenmanagement der Stadt Köln auch für einen persönlichen Austausch zu der Thematik und weiteren verkehrsrechtlichen Anregungen und Fragen zu Arbeitsstellen im öffentlichem Straßenland zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte die oben ge- nannte E-Mailadresse.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Mülheimer Brücke
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Details
- Aktenzeichen
- 2082/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 01.07.2025
- Erstellt
- 23.06.2025 13:41