AN/0611/2022
Änderungsantrag zur Beschlussvorlage: Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.03.2022 AN/0611/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 17.03.2022 Änderungsantrag zur Beschlussvorlage: Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie höflich um die Aufnahme des folgenden Änderungsantrags zum Tagesordnungspunkt „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht- städtischer Neubauvorhaben in Köln“ auf die Tagesordnung der 15. Sitzung des Rates in der Wahlperiode 2020/2025 am Donnerstag, dem 17.03.2022. Beschluss: 1. Die Empfehlungen für klimaschutzrelevante nichtstädtischer Bauvorhaben werden ebenfalls zu verbindlichen Anforderungen. 2. Die verbindliche Anforderung beim Einsatz von Photovoltaik wird festgesetzt auf: 2 kwp/Gebäude jedoch mindestens 50% Dachfläche sofern sie unbeschattet und nicht als in Nordrichtung ausgerichtetes Schrägdach zur Verfügung steht. 3. Die Verwaltung beginnt unmittelbar mit der Fortschreibung und Überarbeitung der Klimaschutzleitlinien und ergänzt diese um Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung auch im Hinblick auf mehr Bi odiversität ,wie insbesondere: a. die Anlage von Zisternen, b. boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen, c. extensive Dachbegrünungen, d. Beschattungen sowie e. Farbgebungen Begründung: DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln möchte diesen wichtigen Schritt in die richtige Richtung nicht aufhalten. Dennoch muss er zu einem Schritt werden und nicht zu einem Schrittchen verkommen. Man merkt der vorliegenden Beschlussvorlage ihre lange Bearbeitungszeit an. So verweist die IHK natürlich nicht zu Unrecht darauf, dass bestimmte Vorgaben bereits längst Standard sind. Das reicht natürlich nicht aus, um die Anstrengungen zum Schutz des Klimas zu verstärken, sondern lediglich um den IST -Zustand festzuschreiben. Die Leitlinien müssen den schwierigen Spagat schaffen zwis chen der Bezahlbarkeit insbesondere für die Mieterinnen, den dringender werdenden Anforderungen an den Klima- und Umweltschutz und Verlässlichkeit für die Bau - und Wohnungswirtschaft. Dies ist leider nicht gelungen. Mit unserem Änderungsantrag kann ein kle iner Teil davon geheilt werden, macht aber offensichtlich, dass diese Leitlinien nur vorläufige sein können. Auf Seite 3 der Beschlussvorlage heißt es ja sogar: Das Stufenmodell sieht neben der Prüfung und ggf. Modifizierung der Anforderungen und Empfehlungen aus diesem ersten Modul auf Basis der gesammelten Praxiserfahrungen perspektivisch auch eine Erweiterung inhaltlicher Art vor. Themen könnten Bauen im Bestand oder die Kreislaufwirtschaft sein . Das nehmen wir ernst und verweisen darauf, dass zum Beisp iel die Recyclingfähigkeit der verwendeten Baumaterialen und die mögliche flexible Mehrfach - beziehungsweise Alternativnutzung von Gebäuden baldmöglichst Bestandteile der Leitlinien werden müssen. Auch die ebenfalls auf Seite 3 erwähnte perspektivische Zus ammenführung der Klimaschutz-Leitlinien auch mit den derzeit vom Amt für Umwelt - und Verbraucherschutz entwickelten Leitlinien zu der Klimawandel -Anpassung zu einem gemeinsamen Kompendium muss unmittelbar erfolgen, was wir mit unserem Punkt 3 des Antrags bereits vorbereiten wollen. gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0611/2022
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 15.03.2022
- Erstellt
- 15.03.2022 11:37