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Start der Humanitären Winterhilfe 2021/2022

Mitteilung Ausschuss 4003/2021 vom 15.11.2021

Stand: Am 18.11.2021 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Mitteilung Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/502 Vorlagen-Nummer 15.11.2021 4003/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.11.2021 Start der Humanitären Winterhilfe 2021/2022 Seit nunmehr 25 Jahren bietet die Verwaltung eine Winterhilfe für wohnungslose Menschen an. Diese besonderen Vorkehrungen werden jedes Jahr für die kalte Jahreszeit vom 1. Oktober bis zum 31. März getroffen. Hierzu gehört auch die ordnungsbehördliche Unterbringung aus humanitären Grün- den. Die humanitäre Winterhilfe ist zur Gefahrenabwehr nach § 14 OBG NRW erforderlich. Entspre- chend hat die Verwaltung dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherstellung der Unterbringung von Ob- dachlosen zur Gefahrenabwehr gegeben ist. Dies gilt für alle Menschen, unabhängig von ihrem Sta- tus. Die Zielgruppe der humanitären Winterhilfe sind alle Personen, die im öffentlichen Raum nächtigen und von der Witterung bedroht sind. Extreme Temperaturen oder Schneefälle in der kalten Jahreszeit führen dazu, dass auch Menschen eine Unterbringung wünschen, die bei normalen Witterungsbedin- gungen auf der Straße leben wollen und nicht bereit oder in der Lage sind die ihnen zustehenden Leistungen und damit vorhandenen Unterbringungsangebote anzunehmen. Für die ordnungsbehördliche Unterbringung aus humanitären Gründen wird, wie bereits im vergange- nen Jahr auch, das Gebäude Ostmerheimer Straße 220, in Köln-Merheim, genutzt. In dem Objekt befinden sich aufgrund der Corona-Pandemie auch weiterhin die Isolier- und Quarantäneeinheiten der Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren. Mit dieser Unterbringung wer- den für Männer und Frauen zusätzlich 72 Schlafplätze geschaffen. Davon 12 Plätze für Frauen, die sich in einem separaten und geschützten Trakt befinden. Die ordnungsbehördliche Unterkunft für die Winterhilfe steht grundsätzlich vom 1. Dezember bis 31. März zur Verfügung. Eröffnungs- und Schließungstermin der humanitären Winterhilfe sind wetterab- hängig. Dies bedeutet, dass der Zugang zu diesem Unterbringungsobjekt auch witterungsbedingt früher eröffnet wird. Wegen der bestehenden Wetterlage wird derzeit ein vorgezogener Start vorberei- tet. Das Angebot der humanitären Winterhilfe ist ein niedrigschwelliges Angebot und auf die Übernach- tungsmöglichkeit ausgerichtet. Die Öffnungszeiten sind täglich von 19 Uhr abends bis 8 Uhr morgens am Folgetag. Die Unterkunft ist frei zugänglich, kann aber auch über die Notrufnummer der Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren oder durch Weiterleitung über die Träger/ Initia- tiven, Streetwork, Polizei, KVB, Ordnungsamt, Bahnhofsmission oder andere Notschlafstellen vermit- telt werden. Zusätzlich wird neben der Übernachtungsmöglichkeit auch in diesem Winter im Objekt Ostmerheimer Straße 220 ein Tagesaufenthalt angeboten. Der Tagesaufenthalt bietet Duschmöglichkeiten und Gelegenheit, die eigene Wäsche waschen und trocknen zu lassen, Schließfächer, sowie ein Clearing- und Vermittlungsangebot an spezialisierte Beratungsstellen in der Stadt Köln, an. Dieser leistet jedoch weder eine Fachberatung noch Dauerhil- 2 fe. Der Tagesaufenthalt steht den Nutzer*innen in der Zeit von 8 Uhr bis 19 Uhr offen. Die Gäste kön- nen sich somit grundsätzlich 24 Stunden auf dem Gelände aufhalten. Das Projekt wird durch den SKM Köln – Sozialdienst Katholischer Männer e. V. betreut. Darüber hin- aus wird im Tagesaufenthalt für die besonderen Belange von wohnungslosen Frauen der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Köln stundenweise am Tag mit Sozialarbeit vor Ort sein. Für die Gewähr- leistung der Sicherheit der Frauen wird der Frauenbereich zusätzlich von zwei Sicherheitsmitarbei- tenden (SMA) in paritätischer Besetzung mit einer weiblichen SMA geschützt. Darüber hinaus werden zusätzliche SMA am Eingangstor bzw. im Zugangsbereich zur Zugangsregelung und für das sichere Geleit der Frauen auf das Gelände positioniert. Zwei weitere SMA des Sicherheitsdienstes stehen für regelmäßige Rundgänge zur Verfügung. Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 18.11.2021

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 12.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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