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BV1/250/2025

Kontrollen in Bahnen zwischen Pempelforter Straße und Hauptbahnhof; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 06.12.2024; BV1/266/2024

Bezirksvertretung Informationsvorlage 19.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1, Sitzung am 05.12.2025, TOP 8.1

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

2239 Zeichen

BV1/250/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Kontrollen in Bahnen zwischen Pempelforter Straße und Hauptbahnhof; Beschluss 
der Bezirksvertretung 1 vom 06.12.2024; BV1/266/2024 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 1 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 1 05.12.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
Die Verwaltung wurde gebeten, im Rahmen des Projekts SiBu  gemeinsam mit der 
Rheinbahn und der Polizei zu veranlassen, dass in Fahrzeugen der Rheinbahn auf 
dem oben genannten Streckenabschnitt das Sicherheitspersonal beziehungsweise die 
Ordnungsbehörden mehr Präsenz zeigen. 
 
Stellungnahme der Polizei Düsseldorf (Polizeiinspektion Mitte) vom 
5. August 2025: 
 
„Im Zeitraum des vergangenen halben Jahres ist es nach Durchsicht der 
wahrgenommenen Einsätze und gefertigten Strafanzeigen nicht zu einer Häufung 
von gemeldeten Delikten in Verbindung mit Betäubungsmitteln in Straßenbahnen 
gekommen. Die uns bekannten Delikte finden in erster Linie an den Haltestellen 
statt. Hier wird bereits im Rahmen des Projekts SiBu eine erhöhte Präsenz durch die 
Polizeiinspektion Mitte gewährleistet. Unter anderem ist der Bezirksdienst nahe zu 
täglich im besagten Bereich auf Streife. Auch diesem ist kein Schwerpunkt in den 
Bahnen bekannt. 
 
Eine Beschwerdelage aus der Bevölkerung ist ebenfalls nicht an uns herangetragen 
worden. Präventive Maßnahmen innerhalb der Fahrzeuge der Rheinbahn werden 
aktuell durch die Polizeiinspektion Mitte nicht gewährleistet. Hier wird auf die 
Zuständigkeit des Beförderers verwiesen.“ 
 
Stellungnahme der Rheinbahn vom 29. August 2025: 
 
„Es besteht bereits eine nicht unerhebliche Anzahl von Stichproben. Beamte des 
Polizeidienstes als auch des Ordnungsamtes nutzen unsere Fahrzeuge zu dienstlichen 
Zwecken. Hierzu gibt es eine eindeutige Absprache zwischen den Behörden und uns. 
Ergänzt wird dies durch Begleitfahrten unseres Sicherheitsdienstes im Nachtverkehr. 
Kommt es zu  mehreren Meldungen des Fahrdienstes zu Beobachtungen, setzen wir 
zudem gezielte Bestreifungen ein. Eine Häufung von Delikten haben wir nicht 
festgestellt, zudem ist uns keine Häufung/Mehrung von Anzeigen bekannt.“

Seite 2

Beratungsverlauf (1)

05.12.2025 Bezirksvertretung 1
TOP 8.1 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV1/250/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
19.11.2025
Erstellt
19.11.2025 12:32