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1045/2019

Sachstandsbericht Ausbau Frankfurter Straße in Köln-Porz zwischen Autobahnanschluss Gremberghoven und Theodor-Heuss-Straße

Mitteilung BV 01.04.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 16.05.2019, TOP 10.2.1

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

3020 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/664/1 
664/1 
Vorlagen-Nummer 
 1045/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.05.2019 
 
Sachstandsbericht Ausbau Frankfurter Straße in Köln-Porz zwischen Autobahnanschluss 
Gremberghoven und Theodor-Heuss-Straße  
hier: Antrag der SPD-Fraktion in der Stizung am 22.01.2019, TOP 8.2 
Beschluss 
„Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, in der nächsten Sitzung einen schriftlichen 
Sachstandsbericht zum vierspurigen Ausbau der Frankfurter Straße zwischen Steinstraße und Theo-
dor-Heuss-Str. vorzulegen. Darin wird um die Beantwortung insbesondere der folgenden Fragen ge-
beten: 
 
1. In welcher Leistungsphase befindet sich die Planung und wann wurde diese fertiggestellt?  
2. Existieren noch Probleme im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken für den Aus-
bau oder sind diese gelöst? Im ersteren Fall: Wann ist mit einer Klärung zu rechnen?  
3. Wann ist mit dem Beginn der nächsten Planungsphase zu rechnen und wie lange ist der ge-
plante Zeitraum bis zum Abschluss der Ausführungsplanung?  
4. Wann ist mit dem Baubeginn, wann mit der Fertigstellung zu rechnen?  
 
Der Beantwortung ist der aktuelle Zeit-Maßnahmen-Plan beizulegen. 
 
Die Beantwortung und der Zeitplan sind ebenfalls dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis zu geben 
und durch die Verwaltung automatisch zu aktualisieren und vorzulegen, sobald sich ein neuer Sach-
stand ergibt.  
 
Bei Änderungen des Sachstandes oder des Zeit-Maßnahmen-Plans ist die Bezirksvertretung Porz 
unaufgefordert zu informieren.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung 
 
zu 1. 
Die Planung befindet sich in Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung). Nachdem im Jahr 2015 alle 
Genehmigungsunterlagen vorlagen, wurde in Absprache mit der Bezirksregierung Köln vereinbart, 
dass der vollständige Grunderwerb aller benötigten Flächen angestrebt werden soll, um das Bau-
rechtsverfahren zu vereinfachen und anstelle eines aufwendigeren Planfeststellungsverfahrens ein 
Plangenehmigungsverfahren durchführen zu können. 
 
zu 2. 
Der Erwerb der für den Ausbau benötigen Grundstücksflächen konnte aber u. a. aufgrund von häufi-
gen Eigentumswechseln nicht wie erwünscht zeitnah erfolgen. Auch kann mit einigen Eigentümern 
aufgrund überhöhter Preisvorstellungen und sonstiger Forderungen keine Einigung erzielt werden. 
Daher wurde bei der Bezirksregierung Köln im Februar 2018 der Antrag auf Einleitung und Durchfüh-
rung des Planfeststellungsverfahrens eingereicht, um mit der Planfeststellung das Enteignungsrecht

2 
 
zu erwirken. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wurde die Verwaltung seitens der Bezirksre-
gierung aufgefordert, Teile der Planungen und Gutachten zu überarbeiten. Derzeit erfolgt die Prüfung 
des Überarbeitungsumfangs. 
 
zu 3. und 4.  
Erst nach Feststellung des Aufwandes ist es möglich, einen aktualisierten Zeit-Maßnahmenplan zu 
erstellen. Die Verwaltung wird dazu unaufgefordert einen Sachstandsbericht der Bezirksvertretung 
vorlegen.

Beratungsverlauf (1)

16.05.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Steinstraße
  • Frankfurter Straße
  • Theodor-Heuss-Straße

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Details

Aktenzeichen
1045/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
01.04.2019
Erstellt
18.03.2019 09:32