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Sachstandsbericht Ausbau Frankfurter Straße in Köln-Porz zwischen Autobahnanschluss Gremberghoven und Theodor-Heuss-Straße

Mitteilung BV 1045/2019 vom 01.04.2019

Stand: Am 16.05.2019 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/1 664/1 Vorlagen-Nummer 1045/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.05.2019 Sachstandsbericht Ausbau Frankfurter Straße in Köln-Porz zwischen Autobahnanschluss Gremberghoven und Theodor-Heuss-Straße hier: Antrag der SPD-Fraktion in der Stizung am 22.01.2019, TOP 8.2 Beschluss „Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, in der nächsten Sitzung einen schriftlichen Sachstandsbericht zum vierspurigen Ausbau der Frankfurter Straße zwischen Steinstraße und Theo- dor-Heuss-Str. vorzulegen. Darin wird um die Beantwortung insbesondere der folgenden Fragen ge- beten: 1. In welcher Leistungsphase befindet sich die Planung und wann wurde diese fertiggestellt? 2. Existieren noch Probleme im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken für den Aus- bau oder sind diese gelöst? Im ersteren Fall: Wann ist mit einer Klärung zu rechnen? 3. Wann ist mit dem Beginn der nächsten Planungsphase zu rechnen und wie lange ist der ge- plante Zeitraum bis zum Abschluss der Ausführungsplanung? 4. Wann ist mit dem Baubeginn, wann mit der Fertigstellung zu rechnen? Der Beantwortung ist der aktuelle Zeit-Maßnahmen-Plan beizulegen. Die Beantwortung und der Zeitplan sind ebenfalls dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis zu geben und durch die Verwaltung automatisch zu aktualisieren und vorzulegen, sobald sich ein neuer Sach- stand ergibt. Bei Änderungen des Sachstandes oder des Zeit-Maßnahmen-Plans ist die Bezirksvertretung Porz unaufgefordert zu informieren.“ Mitteilung der Verwaltung zu 1. Die Planung befindet sich in Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung). Nachdem im Jahr 2015 alle Genehmigungsunterlagen vorlagen, wurde in Absprache mit der Bezirksregierung Köln vereinbart, dass der vollständige Grunderwerb aller benötigten Flächen angestrebt werden soll, um das Bau- rechtsverfahren zu vereinfachen und anstelle eines aufwendigeren Planfeststellungsverfahrens ein Plangenehmigungsverfahren durchführen zu können. zu 2. Der Erwerb der für den Ausbau benötigen Grundstücksflächen konnte aber u. a. aufgrund von häufi- gen Eigentumswechseln nicht wie erwünscht zeitnah erfolgen. Auch kann mit einigen Eigentümern aufgrund überhöhter Preisvorstellungen und sonstiger Forderungen keine Einigung erzielt werden. Daher wurde bei der Bezirksregierung Köln im Februar 2018 der Antrag auf Einleitung und Durchfüh- rung des Planfeststellungsverfahrens eingereicht, um mit der Planfeststellung das Enteignungsrecht 2 zu erwirken. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wurde die Verwaltung seitens der Bezirksre- gierung aufgefordert, Teile der Planungen und Gutachten zu überarbeiten. Derzeit erfolgt die Prüfung des Überarbeitungsumfangs. zu 3. und 4. Erst nach Feststellung des Aufwandes ist es möglich, einen aktualisierten Zeit-Maßnahmenplan zu erstellen. Die Verwaltung wird dazu unaufgefordert einen Sachstandsbericht der Bezirksvertretung vorlegen.

Beratungsverlauf

  1. 16.05.2019

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 10.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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