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A-N/0007/2024

Pflegeinfrastruktur im Norden stärken und ausbauen

Antrag an die BV Nord 29.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 12.03.2024, TOP 5.4

Origianalantrag

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6048 Zeichen

A-N/0007/2024 
 
 
 
 
              
              SPD-Fraktion in der BV-Nord 
 
Münster, 29.02.2024
 
  
Pflegeinfrastruktur im Norden stärken und ausbauen –  
Weiterentwicklung der Angebote einer umfassenden Pflege und Versorgungssicher-
heit in den Quartieren 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord möge beschließen:  
1. Die Bezirksvertretung setzt sich mit Nachdruck für die Sicherung und den weiteren Aus-
bau der Pflegeinfrastruktur im Norden ein. Verwaltung möge hierzu prüfen, wie der Aus-
bau und die Weiterentwicklung der Wohn- und Pflegeinfrastruktur kontinuierlich und be-
darfsgerecht in den Stadtteilen und Quartieren im Bezirk Nord in den kommenden Jahren 
ausgebaut und die Defizite im bei den Pflegeangeboten behoben werden können. Hierzu 
gehören insbesondere auch Angebote für eine „umfassende Pflege“ (rund um die Uhr-
Pflege). 
2. Die Verwaltung wird gebeten, möglichen Wohnraum für die Einrichtung von ambulanten 
Pflege-Wohngemeinschaften zu eruieren. Darüber hinaus wird auf die Umsetzung der 
verbindlichen Einbeziehung von Pflegewohngemeinschaften und anderen Pflegeeinrich-
tungen wie Tages- und Kurzzeitpflege in die Quartiers- und Bebauungsplanung geachtet. 
3. Gemeinsam mit den Trägern und der Wohnungswirtschaft soll auch für Auszubildende 
und Fachkräfte mehr preisgünstigen Wohnraum in Münster-Nord geschaffen wird. 
4. Darüber hinaus sollen Ansätze entwickelt werden, die die professionelle Pflege entlasten 
und das Gemeinwesen und die Selbsthilfe im Wohnumfeld und Quartier stärken. Notwen-
dig ist eine intensivere Zusammenarbeit im Quartier, in dem professionelle Anbieter, eh-
renamtliche und private soziale Netzwerke und Familien gemeinsam unterstützende 
Strukturen schaffen und die trägerübergreifende Zusammenarbeit gestärkt werde. Die 
Verwaltung wird gebeten gemeinsam mit den Trägern, örtlichen Initiativen, Netzwerken 
und Engagierten diese Endwicklung zu unterstützen und zu befördern. 
5. Die Themenfelder Migration, LGBTIQ und Inklusion sollen noch stärker bei der Pflegepla-
nung einbezogen werden und mögliche Zugangshemmnisse abgebaut werden.

Begründung:  
Der Rat der Stadt Münster hat 2015 die Einführung der verbindlichen Pflegebedarfspla-
nung nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW beschlossen. Ziel ist die Erschließung ei-
nes zusätzlichen Steuerungsinstruments, um gemeinsam mit anderen Akteuren an der 
Entwicklung der örtlichen Pflegeinfrastruktur aktiv mitzuwirken.  
Im Rahmen der Quartiersentwicklung sollen mittel- bis langfristig in allen Stadtbezirken 
und Stadtteilen Bedingungen geschaffen werden, die die Anforderungen an altenge-
rechte Quartiere erfüllen. Ziel ist die Abkehr von einem weiteren Ausbau von großen 
(Heim)Einrichtungen, stattdessen die Hinwendung zu individuellen Unterstützungsmodu-
len für das Leben zu Hause sowie zu quartiersbezogenen Wohn- und Pflegeangeboten, 
wozu auch die sogenannten neuen Wohnformen zählen. Die für ein lebenslanges Woh-
nen im Quartier relevante Infrastruktur soll in Zusammenarbeit der Träger und Anbieter 
von Dienstleistungen, der bürgerschaftlichen Akteure und der Stadt vor Ort gestaltet wer-
den.   
Gerade in den Stadtteilen mit einem höheren Anteil an sozial benachteiligten Menschen 
ist die Pflegeinfrastruktur immer noch unzureichend. Von dieser Situation ist der Stadtbe-
zirk Nord besonders betroffen. Dies gilt besonders für die umfassende Pflege. Zudem 
müssen im Norden auch präventive Ansätze zur Vermeidung oder Verzögerung von 
Pflegebedürftigkeit hier weiter ausgebaut werden. 
 
Anzahl der Pflegeeinrichtungen im Norden: 
Pflegeinfrastruktur in Münster-Nord, Stand 
Juni 2023  
Anzahl der Einrichtun-
gen  
Plätze / Wohnun-
gen  
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen  2  137  
Eingestreute Kurzzeitpflege  1      7  
Solitäre Kurzzeitpflege    -    -  
Ambulant betreute Wohngemeinschaften  1    12  
Service-Wohnen  3  217  
Tagespflegeeinrichtungen  1    15  
    
Der Stadtbezirk Münster-Nord besteht aus den Stadtteilen Coerde, Kinderhaus und 
Sprakel. Bis auf Sprakel grenzen alle Stadtteile an den Stadtbezirk Mitte an. Der Stadtteil 
Sprakel verfügt über die größten Flächen, diese sind aber ländlicher Struktur. Der Stadt-
teil Sprakel hat mit 21 Prozent einen überdurchschnittlichen Anteil an Senioren-Single-
Haushalte. Es ist mit einem Anstieg der Bevölkerung zwischen 70-79 Jahren, sowie der 
über 90-Jährigen zu rechnen. Die Anzahl der Bevölkerung ab 80 Jahren verringert sich 
überdurchschnittlich.   
Insbesondere in der Versorgung mit einer „umfassenden Pflege“ bestehen im Stadtbe-
zirk Nord noch erhebliche Defizite. Eine Pflege WG besteht derzeit nur in Sprakel. In den 
größeren Stadtteilen Kinderhaus und Coerde besteht noch kein Angebot an Pflegewohn-
gemeinschaften.

A-N/0007/2024 
 
Auch ein Angebot an einer solitären Kurzzeitpflege gibt es noch nicht im Norden. Dem-
gegenüber besteht ein Angebot an wohnortnahen niedrigschwelligen Betreuungsgrup-
pen nach § 45a SGB XI durch die Betreuungsgruppe „Miteinander“ für demenziell er-
krankte Menschen in Kinderhaus und Sprakel. In Coerde fehlt noch ein entsprechendes 
Angebot. 
Insgesamt bedarf es eines deutlichen Ausbaus der Pflegeinfrastruktur und -angebote im 
Stadtbezirk Nord. Hier wäre auch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen hilfreich 
(siehe hierzu auch Resolution: Gute Pflege jetzt und in Zukunft sicherstellen A-
R/0054/2023).  
Die Wohn- und Pflegeangebote sollen möglichst in allen Stadtteilen und Quartieren in 
Münster entstehen. Dies ist wichtig für eine altersgerechte und inklusive Quartiersent-
wicklung. Mit dem Begleitbeschluss zum Masterplan altengerechte, inklusive Quartiers-
entwicklung (V/0908/2016/1. Erg.) sind bereits die Aufträge verbunden, die Wohn- und 
Pflegeangebote möglichst in allen Stadtteilen und Quartieren in Münster zu schaffen und 
entsprechende konkrete Vorhaben bereits in die Bauleitplanung einzuspeisen. 
 
 
Kolbert       Borker 
Görlich       Benadio 
Hilbig       Igelbrink 
Kiewit       Lamken 
Stienemann

Pflegeinfrastruktur im Stadtbezirk Nord in der geografischen Verteilung

Originalantrag aktualisiert

6063 Zeichen

A-N/0007/2024 
 
 
 
 
              
              SPD-Fraktion in der BV-Nord 
 
Münster, 29.02.2024
 
  
Pflegeinfrastruktur im Norden stärken und ausbauen –  
Weiterentwicklung der Angebote einer umfassenden Pflege und Versorgungssicher-
heit in den Quartieren 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord möge beschließen:  
1. Die Bezirksvertretung setzt sich mit Nachdruck für die Sicherung und den weiteren Aus-
bau der Pflegeinfrastruktur im Norden ein. Verwaltung möge hierzu prüfen, wie der Aus-
bau und die Weiterentwicklung der Wohn- und Pflegeinfrastruktur kontinuierlich und be-
darfsgerecht in den Stadtteilen und Quartieren im Bezirk Nord in den kommenden Jahren 
ausgebaut und die Defizite im bei den Pflegeangeboten behoben werden können. Hierzu 
gehören insbesondere auch Angebote für eine „umfassende Pflege“ (rund um die Uhr-
Pflege). 
2. Die Verwaltung wird gebeten, möglichen Wohnraum für die Einrichtung von ambulanten 
Pflege-Wohngemeinschaften zu eruieren. Darüber hinaus wird auf die Umsetzung der 
verbindlichen Einbeziehung von Pflegewohngemeinschaften und anderen Pflegeeinrich-
tungen wie Tages- und Kurzzeitpflege in die Quartiers- und Bebauungsplanung geachtet. 
3. Gemeinsam mit den Trägern und der Wohnungswirtschaft soll auch für Auszubildende 
und Fachkräfte aller Berufsgruppen mehr preisgünstigen Wohnraum in Münster-Nord ge-
schaffen wird. 
4. Darüber hinaus sollen Ansätze entwickelt werden, die die professionelle Pflege entlasten 
und das Gemeinwesen und die Selbsthilfe im Wohnumfeld und Quartier stärken. Notwen-
dig ist eine intensivere Zusammenarbeit im Quartier, in dem professionelle Anbieter, eh-
renamtliche und private soziale Netzwerke und Familien gemeinsam unterstützende 
Strukturen schaffen und die trägerübergreifende Zusammenarbeit gestärkt werde. Die 
Verwaltung wird gebeten gemeinsam mit den Trägern, örtlichen Initiativen, Netzwerken 
und Engagierten diese Endwicklung zu unterstützen und zu befördern. 
5. Die Themenfelder Migration, LGBTIQ und Inklusion sollen noch stärker bei der Pflegepla-
nung einbezogen werden und mögliche Zugangshemmnisse abgebaut werden.

Begründung:  
Der Rat der Stadt Münster hat 2015 die Einführung der verbindlichen Pflegebedarfspla-
nung nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW beschlossen. Ziel ist die Erschließung ei-
nes zusätzlichen Steuerungsinstruments, um gemeinsam mit anderen Akteuren an der 
Entwicklung der örtlichen Pflegeinfrastruktur aktiv mitzuwirken.  
Im Rahmen der Quartiersentwicklung sollen mittel- bis langfristig in allen Stadtbezirken 
und Stadtteilen Bedingungen geschaffen werden, die die Anforderungen an altenge-
rechte Quartiere erfüllen. Ziel ist die Abkehr von einem weiteren Ausbau von großen 
(Heim)Einrichtungen, stattdessen die Hinwendung zu individuellen Unterstützungsmodu-
len für das Leben zu Hause sowie zu quartiersbezogenen Wohn- und Pflegeangeboten, 
wozu auch die sogenannten neuen Wohnformen zählen. Die für ein lebenslanges Woh-
nen im Quartier relevante Infrastruktur soll in Zusammenarbeit der Träger und Anbieter 
von Dienstleistungen, der bürgerschaftlichen Akteure und der Stadt vor Ort gestaltet wer-
den.   
Gerade in den Stadtteilen mit einem höheren Anteil an sozial benachteiligten Menschen 
ist die Pflegeinfrastruktur immer noch unzureichend. Von dieser Situation ist der Stadtbe-
zirk Nord besonders betroffen. Dies gilt besonders für die umfassende Pflege. Zudem 
müssen im Norden auch präventive Ansätze zur Vermeidung oder Verzögerung von 
Pflegebedürftigkeit hier weiter ausgebaut werden. 
 
Anzahl der Pflegeeinrichtungen im Norden: 
Pflegeinfrastruktur in Münster-Nord, Stand 
Juni 2023  
Anzahl der Einrichtun-
gen  
Plätze / Wohnun-
gen  
VollstaƟonäre Pflegeeinrichtungen  2  137  
Eingestreute Kurzzeitpflege  1      7  
Solitäre Kurzzeitpflege    -    -  
Ambulant betreute WohngemeinschaŌen  1    12  
Service-Wohnen  3  217  
Tagespflegeeinrichtungen  1    15  
    
Der Stadtbezirk Münster-Nord besteht aus den Stadtteilen Coerde, Kinderhaus und 
Sprakel. Bis auf Sprakel grenzen alle Stadtteile an den Stadtbezirk Mitte an. Der Stadtteil 
Sprakel verfügt über die größten Flächen, diese sind aber ländlicher Struktur. Der Stadt-
teil Sprakel hat mit 21 Prozent einen überdurchschnittlichen Anteil an Senioren-Single-
Haushalte. Es ist mit einem Anstieg der Bevölkerung zwischen 70-79 Jahren, sowie der 
über 90-Jährigen zu rechnen. Die Anzahl der Bevölkerung ab 80 Jahren verringert sich 
überdurchschnittlich.   
Insbesondere in der Versorgung mit einer „umfassenden Pflege“ bestehen im Stadtbe-
zirk Nord noch erhebliche Defizite. Eine Pflege WG besteht derzeit nur in Sprakel. In den 
größeren Stadtteilen Kinderhaus und Coerde besteht noch kein Angebot an Pflegewohn-
gemeinschaften.

A-N/0007/2024 
 
Auch ein Angebot an einer solitären Kurzzeitpflege gibt es noch nicht im Norden. Dem-
gegenüber besteht ein Angebot an wohnortnahen niedrigschwelligen Betreuungsgrup-
pen nach § 45a SGB XI durch die Betreuungsgruppe „Miteinander“ für demenziell er-
krankte Menschen in Kinderhaus und Sprakel. In Coerde fehlt noch ein entsprechendes 
Angebot. 
Insgesamt bedarf es eines deutlichen Ausbaus der Pflegeinfrastruktur und -angebote im 
Stadtbezirk Nord. Hier wäre auch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen hilfreich 
(siehe hierzu auch Resolution: Gute Pflege jetzt und in Zukunft sicherstellen A-
R/0054/2023).  
Die Wohn- und Pflegeangebote sollen möglichst in allen Stadtteilen und Quartieren in 
Münster entstehen. Dies ist wichtig für eine altersgerechte und inklusive Quartiersent-
wicklung. Mit dem Begleitbeschluss zum Masterplan altengerechte, inklusive Quartiers-
entwicklung (V/0908/2016/1. Erg.) sind bereits die Aufträge verbunden, die Wohn- und 
Pflegeangebote möglichst in allen Stadtteilen und Quartieren in Münster zu schaffen und 
entsprechende konkrete Vorhaben bereits in die Bauleitplanung einzuspeisen. 
 
 
Kolbert       Borker 
Görlich       Benadio 
Hilbig       Igelbrink 
Kiewit       Lamken 
Stienemann

Pflegeinfrastruktur im Stadtbezirk Nord in der geografischen Verteilung

Beratungsverlauf (1)

12.03.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
A-N/0007/2024
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
29.02.2024
Erstellt
29.02.2024 18:18