AN/0670/2019
Nutzung der Windenergie in Köln
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat Ratsgruppe GUT Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.05.2019 AN/0670/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 21.05.2019 Nutzung der Windenergie in Köln Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates aufzunehmen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung auf Basis des Beschlusses aus 2014 - AN/0214/2014 - mit einer neuen Potentialuntersuchung. Zielsetzung ist, den Flächennutzungsplan zu aktualisieren und rechtssicher zu gestalten. Hierbei soll auch die Expertise der RheinEnergie genutzt werden. Begründung: 2014 hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung „beauftragt zu prüfen, inwieweit auf Kölner Stadtgebiet sinnvoll ein für Windturbinen attraktives Gebiet als Konzentrationszone ausge- wiesen werden kann.“ (Session-Nr. AN/0214/2014) In der Beantwortung einer Anfrage dazu (AN/0367/2017) teilte die Verwaltung mit, dass „das Kölner Stadtgebiet aufgrund seiner Lage in der windarmen Kölner Bucht für den wirtschaftlichen Betrieb von Windkraftanlagen nur sehr bedingt geeignet ist.“ Mittlerweile sind aber Windenergieanlagen verfügbar, die explizit für schwache und mittlere Lagen konzipiert wurden und einen rentablen Betrieb auch an „windarmen“ Standorten mög- lich machen. Darüber hinaus wurden in den vergangenen Jahren sowohl die Kriterien als auch die Metho- dik der Potentialflächenuntersuchung zur Windenergienutzung in nennenswertem Umfang weiterentwickelt. Die gegenwärtig in Köln noch (rechts-) verbindliche Gebietsausweisung aus dem Jahre 2005 dürfte einer Überprüfung nach heutigen Maßstäben nicht standhalten. Die Nicht-Nutzung der Konzentrationszone bei Gut Horbell beruht unseres Erachtens im Wesentlichen auf der Tatsache, dass das Gebiet aufgrund der Nähe zur nächstgelegenen - 2 - Wohnbebauung (und der damit einhergehenden Überschreitung von relevanten Immissions- grenzwerten) keine genehmigungsfähigen Anlagen-Standorte aufweist. Zugleich entfaltet diese nicht umsetzbare Gebietsausweisung Ausschlusswirkung für das verbleibende Stadt- gebiet - und blockiert damit andere, attraktivere Standorte im Kölner Stadtgebiet. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer gez. Thor Zimmermann CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer Ratsgruppe GUT
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0670/2019
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
- Datum
- 09.05.2019
- Erstellt
- 09.05.2019 11:35