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AN/0670/2019

Nutzung der Windenergie in Köln

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 09.05.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.05.2019, TOP 3.1.1

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

2589 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
Ratsgruppe GUT 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker  
Historisches Rathaus  
50667 Köln 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.05.2019 
 
AN/0670/2019 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 21.05.2019 
 
Nutzung der Windenergie in Köln 
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des 
Rates aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung auf Basis des Beschlusses aus 2014 - 
AN/0214/2014 - mit einer neuen Potentialuntersuchung.  
 
Zielsetzung ist, den Flächennutzungsplan zu aktualisieren und rechtssicher zu gestalten. 
Hierbei soll auch die Expertise der RheinEnergie genutzt werden. 
 
Begründung: 
 
2014 hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung „beauftragt zu prüfen, inwieweit auf Kölner 
Stadtgebiet sinnvoll ein für Windturbinen attraktives Gebiet als Konzentrationszone ausge-
wiesen werden kann.“ (Session-Nr. AN/0214/2014) In der Beantwortung einer Anfrage dazu 
(AN/0367/2017) teilte die Verwaltung mit, dass „das Kölner Stadtgebiet aufgrund seiner Lage 
in der windarmen Kölner Bucht für den wirtschaftlichen Betrieb von Windkraftanlagen nur 
sehr bedingt geeignet ist.“ 
Mittlerweile sind aber Windenergieanlagen verfügbar, die explizit für schwache und mittlere 
Lagen konzipiert wurden und einen rentablen Betrieb auch an „windarmen“ Standorten mög-
lich machen. 
Darüber hinaus wurden in den vergangenen Jahren sowohl die Kriterien als auch die Metho-
dik der Potentialflächenuntersuchung zur Windenergienutzung in nennenswertem Umfang 
weiterentwickelt. Die gegenwärtig in Köln noch (rechts-) verbindliche Gebietsausweisung aus 
dem Jahre 2005 dürfte einer Überprüfung nach heutigen Maßstäben nicht standhalten. 
 
Die Nicht-Nutzung der Konzentrationszone bei Gut Horbell beruht unseres Erachtens im 
Wesentlichen auf der Tatsache, dass das Gebiet aufgrund der Nähe zur nächstgelegenen

- 2 - 
 
Wohnbebauung (und der damit einhergehenden Überschreitung von relevanten Immissions-
grenzwerten) keine genehmigungsfähigen Anlagen-Standorte aufweist. Zugleich entfaltet 
diese nicht umsetzbare Gebietsausweisung Ausschlusswirkung für das verbleibende Stadt-
gebiet - und blockiert damit andere, attraktivere Standorte im Kölner Stadtgebiet. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz  gez. Lino Hammer   gez. Thor Zimmermann 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer  GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer Ratsgruppe GUT

Beratungsverlauf (1)

21.05.2019 Rat
TOP 3.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0670/2019
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
09.05.2019
Erstellt
09.05.2019 11:35