0205/2020
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud (WRM & FC)
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Mitteilung Ausschuss
3747 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 31.01.2020 0205/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 03.02.2020 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud (WRM&FC): Zeitschiene für die Vorlage der Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne sowie Betriebskostenzuschuss 2020 Der Finanzausschuss hat sich zuletzt mehrfach mit der Zeitschiene für die Vorlage der Jahresa b- schlüsse und Wirtschaftspläne der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen befasst. Zu diesen zählt auch die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud (WRM& FC). Hierzu wurden zuletzt der Jahresabschluss 2017 (Vorlage 3885/2019) sowie der Wirtschaftsplan 2019 (Vorlage 1338/2019) beraten und in diesem Zusammenhang auch die Höhe des Betriebsko s- tenzuschusses thematisiert. Der aktuelle Sachstand stellt sich wie folgt dar: 1. Zeitschiene Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud hat die Ja h- resabschlüsse und Wirtschaftspläne in der Vergangenheit deutlich verspätet vorg elegt, wie aus den folgenden Tabellen ersichtlich ist: Entscheidung im Rat Entscheidung im Rat JA 2015 19.12.2017 WPL 2017 11.07.2017 JA 2016 05.07.2018 WPL 2018 07.06.2018 JA 2017 12.12.2019 WPL 2019 26.09.2019 JA 2018 liegt noch nicht vor WPL 2020 liegt noch nicht vor Grundsätzlich ist der Jahresabschluss entsprechend § 18 der Satzung bis zum Ablauf von sechs Mo- naten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und über die Oberbür- germeisterin und den Betriebsausschuss dem Rat vorzulegen. Der Wirtschaftsplan ist gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres aufzustellen. Vor diesem Hintergrund wurde das WRM aufgefordert, folgende Zeitschiene einzuhalten: Jahresabschluss 2018: Betriebsausschuss WRM am 10.03.2020 und Rat am 26.03.2020 Wirtschaftsplan 2020: Betriebsausschuss WRM am 10.03.2020 und Rat am 26.03.2020 Jahresabschluss 2019: Betriebsausschuss WRM am 25.08.2020 und Rat am 10.09.2020 Wirtschaftsplan 2021: Rat am 10.12.2020 2. Betriebskostenzuschuss 2020 Die Vorlage des Jahresabschlusses 2017 (Vorlage im Rat am 12.12.2019) hat erneut ein aus wir t- 2 schaftlicher Sicht insgesamt positives Bild geze igt. In den vergangenen fünf Jahren konnten deutlich positive Jahresergebnisse erwirtschaftet werden (2013: 48 Tsd. €, 2014: 366 Tsd. €, 2015: 340 Tsd. €, 2016: 410 Tsd. €, 2017: 553 Tsd. €). Im Durchschnitt ergibt sich daraus ein Überschuss in Höhe von 345 Tsd. € jährlich. Der Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung für das Jahr 2020 zu einem Betriebskostenzuschuss für das WRM in Höhe von 4.250.830 € vor. Da eine bedarfsgerechte Bemessung des Betriebskostenzu- schusses im Rahmen der zurückliegenden Hpl -Aufstellungen und -beratungen durch die verspätete Vorlage der Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne nicht vorgenommen werden konnte, wurde die Betriebsleitung davon in Kenntnis gesetzt, dass der Betriebskostenzuschuss 2020 in Anbetracht des Ergebnisvortrages und des Finanzmittelbestandes des WRM in Anlehnung an den vg. Durchschnitts- betrag auf 3.900.000 € gekürzt festgesetzt und ratierlich ausgezahlt wird. Sollte sich nach Vorlage der Jahresabschlüsse für 2018 und 2019 und ggf. aus weiteren ergänzenden Unterlagen ein anderes finanzielles Bild ergeben, wird die Absenkung des BKZ nochmals überprüft. Die Betriebsleitung wurde gebeten, bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans für 2020 mit einem Be- triebskostenzuschuss von 3.900.000 € zu kalkulieren. Der Finanzausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0205/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 31.01.2020
- Erstellt
- 21.01.2020 10:49