Beantwortung einer mündl. Anfrage Wanderbäume
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1699/2023 vom 31.05.2023
Stand: Am 05.06.2023 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/I Vorlagen-Nummer 31.05.2023 1699/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 05.06.2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage eines Sachkundigen Einwohners der CDU- Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 10.05.2022 betreffend "Verfahren der Wanderbäume" In der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales vom 10.05.2022 gab es eine Nachfrage hinsichtlic h der sogenannten Wan- derbäume: Nachfrage Herr Appuhn (CDU) teilt mit, dass in den letzten Jahren in verschiedenen Bezirksvertre- tungen Beschlüsse gefasst worden seien, die Aufstellung von Wanderbäumen zu erlau- ben. Es sei vermerkt worden, dass die Wanderbäu me an den Stellen aufgestellt werden könnten, die von den Vereinen vorgeschlagen und dann (in Absprache mit der Verwal- tung) aufgestellt würden. Er erkundigt sich, wie dieses Verfahren ablaufen solle und wer die Verantwortung in diesem Verfahren tragen werd e. Antwort der Verwaltung: Wanderbaumalleen werden in allen Stadtbezirken aufgestellt. Die Bezirksvertretungen ha- ben hierzu entsprechende Beschlüsse gefasst: Innenstadt 27.04.2020, AN/0243/2020 Rodenkirchen 11.05.2020, AN/0377/2020 Lindenthal 31.08.2020, AN/0926/2020 Ehrenfeld 09.12.2019, AN/1642/2019 Nippes 03.12.2020, AN/1284/2020 Chorweiler 23.09.2021, AN/0288/2021 2 Porz 17.06.2021, AN/1251/2021 Kalk 27.08.2020, AN/0926/2020 Mülheim 14.06.2021, AN/1110/2021 Das Projekt Wanderbaumalleen wird in Köln in Abstimmung mit verschiedenen betroffe- nen Dienststellen als eine Maßnahme betrachtet, für die keine formell e Genehmigungser- teilung erforderlich wird und keine Gebühren erhoben werden. Es kommt ein verwaltungs- internes abgestimmtes Verfahren zur Anwendung (beteiligt: Ämter des Dezernats für Mo- bilität, Amt für öffentliche Ordnung und Amt für Landschaftspflege und Grünflächen). Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) e. V. zeigt dem Amt für nachhaltige Mobilitätsentwick- lung die Standorte vor Umsetzung der Wanderbäume an. Die Information wird ämterüber- greifend geteilt, um eine mögliche Flächenkonkurrenz mit Veranstaltunge n oder Baustel- len auszuschließen. Bei der Wahl der Aufstellungsorte wird darauf geachtet, dass Geh- wege, Hydranten und Schachtdeckel frei bleiben. In der Regel stehen die Wanderbäume zwischen 6 bis 8 Wochen an einem Standort. Hinweis der Verwaltung: Den in der Sitzung von Herrn Hoppauf geäußerten Wunsch, dass sich das Verfahren der Wanderbäume so ändern solle, dass ausgewiesene Parkplätze nicht mehr von Wander- bäumen belegt werden sollen, hat die Verwaltung zur Kenntnis genommen. Durch konti- nuierliche Information und Austausch werden im aktuellen Prozedere aus Sicht der Ver- waltung die örtlichen Aspekte hinsichtlich der Parkplatznutzung hinreichend berücksich- tigt. Die Anzahl und der Umfang der Standorte stellen bestehende Parkraumkonzepte im Grundsatz nicht in Frage. Sofern geänderte Rahmenbedingungen gewünscht sind, ist hierzu eine politische Beschlussfassung erforderlich. Gez. Blome
Beratungsverlauf
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05.06.2023
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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