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1699/2023

Beantwortung einer mündl. Anfrage Wanderbäume

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 31.05.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 05.06.2023, TOP 3.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3294 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/I 
 
Vorlagen-Nummer 31.05.2023 
 1699/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 05.06.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage eines Sachkundigen Einwohners der CDU-
Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / 
Vergabe / Internationales vom 10.05.2022 betreffend "Verfahren der Wanderbäume" 
In der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales vom 10.05.2022 gab es eine Nachfrage hinsichtlic h der sogenannten Wan-
derbäume: 
 
Nachfrage 
Herr Appuhn (CDU) teilt mit, dass in den letzten Jahren in verschiedenen Bezirksvertre-
tungen Beschlüsse gefasst worden seien, die Aufstellung von Wanderbäumen zu erlau-
ben. Es sei vermerkt worden, dass die Wanderbäu me an den Stellen aufgestellt werden 
könnten, die von den Vereinen vorgeschlagen und dann (in Absprache mit der Verwal-
tung) aufgestellt würden. Er erkundigt sich, wie dieses Verfahren ablaufen solle und wer 
die Verantwortung in diesem Verfahren tragen werd e.  
 
Antwort der Verwaltung: 
Wanderbaumalleen werden in allen Stadtbezirken aufgestellt. Die Bezirksvertretungen ha-
ben hierzu entsprechende Beschlüsse gefasst:  
 Innenstadt 
27.04.2020, AN/0243/2020 
 Rodenkirchen 
11.05.2020, AN/0377/2020 
 Lindenthal 
31.08.2020, AN/0926/2020 
 Ehrenfeld 
09.12.2019, AN/1642/2019 
 Nippes 
03.12.2020, AN/1284/2020 
 Chorweiler 
23.09.2021, AN/0288/2021

2 
 
 Porz 
17.06.2021, AN/1251/2021 
 Kalk 
27.08.2020, AN/0926/2020 
 Mülheim 
14.06.2021, AN/1110/2021 
Das Projekt Wanderbaumalleen wird in Köln in Abstimmung mit verschiedenen betroffe-
nen Dienststellen als eine Maßnahme betrachtet, für die keine formell e Genehmigungser-
teilung erforderlich wird und keine Gebühren erhoben werden. Es kommt ein verwaltungs-
internes abgestimmtes Verfahren zur Anwendung (beteiligt: Ämter des Dezernats für Mo-
bilität, Amt für öffentliche Ordnung und Amt für Landschaftspflege und Grünflächen). Der 
Verkehrsclub Deutschland (VCD) e. V. zeigt dem Amt für nachhaltige Mobilitätsentwick-
lung die Standorte vor Umsetzung der Wanderbäume an. Die Information wird ämterüber-
greifend geteilt, um eine mögliche Flächenkonkurrenz mit Veranstaltunge n oder Baustel-
len auszuschließen. Bei der Wahl der Aufstellungsorte wird darauf geachtet, dass Geh-
wege, Hydranten und Schachtdeckel frei bleiben. In der Regel stehen die Wanderbäume 
zwischen 6 bis 8 Wochen an einem Standort.  
 
Hinweis der Verwaltung: 
Den in der Sitzung von Herrn Hoppauf geäußerten Wunsch, dass sich das Verfahren der 
Wanderbäume so ändern solle, dass ausgewiesene Parkplätze nicht mehr von Wander-
bäumen belegt werden sollen, hat die Verwaltung zur Kenntnis genommen. Durch konti-
nuierliche Information und Austausch werden im aktuellen Prozedere aus Sicht der Ver-
waltung die örtlichen Aspekte hinsichtlich der Parkplatznutzung hinreichend berücksich-
tigt. Die Anzahl und der Umfang der Standorte stellen bestehende Parkraumkonzepte im 
Grundsatz nicht in  Frage. Sofern geänderte Rahmenbedingungen gewünscht sind, ist 
hierzu eine politische Beschlussfassung erforderlich.  
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

05.06.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1699/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
31.05.2023
Erstellt
17.05.2023 17:45