V/0693/2018
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen, hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn für DJK SC Nienberge e. V.
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Beschlussvorlage
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V/0693/2018 V/0693/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn für DJK SC Nienberge e. V. Beratungsfolge 06.09.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 04.10.2018 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster genehmigt nach der Sportförderrichtlinie den folgenden beantragten „förde- rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn: Verein Anhörung BV Maßnahme Antrag vom ca. Auf- wand Zuschuss bis zu Zuschussent- scheidung (vo- raussichtlich) DJK SC Nien- berge e. V. MS-West Erneuerung Heizkessel der Mehrzweckhalle 04.06.2018 110.000 € 55.000 € 2020 2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach B e- schlusspunkt Ziffer I.1. unter den folgenden Bedingungen: 2.1 Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportförde r- richtlinie hat keinen Einfluss auf die Beratung und Beschlussfassung der Gremien der Stadt Münster über die von DJK SC Nienberge e. V. beantragte städtische Sportförderung. 2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die von DJK SC Nienber- ge e. V. beantragte Sportförderung entscheiden werden, ist unabhängig von der Entscheidung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschädli- chen vorzeitigen Baubeginn“ DJK SC Nienberge e. V. gegenüber keinen Hinweis auf die Bewer- tung ihres Zuschussantrags. Sportamt 16.08.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Jany Telefon: 492-5211 Jany@stadt-muenster.de - 2 - V/0693/2018 2.4 DJK SC Nienberge e. V. bemüht sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an a n- derer Stelle mögliche Förderung für die vorgestellte Baumaßnahmen zu erhalten. 2.5 DJK SC Nienberge e. V. hält bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahme die ei n- schlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmt sich über Abweichungen davon rechtze i- tig mit der Stadt Münster ab. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss gem. Ziffer I.1. zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare Kos- ten entstehen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Beschlusspunkte haben keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: 1. Der Antrag von des DJK SC Nienberge e. V. Der DJK SC Nienberge e. V. betreibt eigenverantwortlich die vereinseigene Mehrzweckhalle. Der dort eingebaute Heizkessel ist defekt und musste deshalb stillgelegt werden. Aus Gründen der Betrieb s- führung und des Umweltschutzes muss dieser so schnell wie möglich ausgewechselt werden. Derzeit betreibt der DJK SC Nienberge e. V. übergangsweise und kostenträchtig ein Leihgerät. Zu dem Aufwand für eine Erne uerung (rund 110.000 €) beantragte der Verein am 04.06.2018 einen städtischen Baukostenzuschuss gemäß den Vorgaben der Sportförderrichtlinie. Um rechtzeitig zum Beginn der Heizperiode den neuen Kessel betreiben zu können, beantragte der DJK SC Nienberge e. V. mit dem Wissen um die Abhängigkeiten zwischen Baubeginn und Sportförderung den „förderung s- unschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 2. Städtische Sportförderung Die Mitgliedsvereine des Sportsportbund Münster e. V. können zu ihrem Aufwand für notwendige Baumaßnahmen einen städtischen Baukostenzuschuss erhalten. Beantragen die Sportvereine einen solchen Zuschuss, dürfen sie mit ihren geplanten Baumaßnahmen erst beginnen, wenn der Spor t- ausschuss über die Sportförderung entschieden hat. Zur Baumaßnahme des DJK SC Nienberge e. V. ist frühestens im Jahr 2020 eine Förderentsche i- dung möglich. Bis dahin muss der Verein mit der Baudurchführung warten. Der Sportausschuss kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zuschussentscheidung und Baubeginn zulassen, in de m er in begründeten Fällen den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ genehmigt. Mit dieser Genehmigung dürfen Sportvereine die geplanten Ba u- maßnahmen vor der Zuschussentscheidung beginnen, ohne dass sich das förderschädlich auswirkt. - 3 - V/0693/2018 3. Bewertung/Folgen Die Verwaltung unterstützt den Antrag zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“, weil der DJK SC Nienberge e. V. mit der Genehmigung in die Lage versetzt wird, die Baumaßnahme u n- abhängig vom Beratungsgang für die beantragte städtische Sportförderung durchzuführen. Für die Stadt Münster ist mit der Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub e- ginn“ keine Verpflichtung verbunden. Sie wird den Zuschussantrag des Vereins später bezüglich einer möglichen Förderung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ und der Zuschus s- entscheidung. Dies erklärte die Verwaltung dem DJK SC Nienberge e. V. ausdrücklich. Der DJK SC Nienberge e. V. wird im Falle einer Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorze i- tigen Baubeginns schriftlich bestätigen, dass er die v. g. Bedingungen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen hat. Zum gesamten Förderverfahren der Stadt Münster erhielt der DJK SC Nienberge e. V. umfassende Hinweise, die bei der Maßnahmenplanung und -ausführung helfen. Der Verein weiß, dass über den Zuschussantrag erst ab 2020 entsch ieden wird und er vorher jeglichen Finanzaufwand allein vorf i- nanzieren muss. i. A. gez. Paal Stadtdirektor
Anlage A
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Anlage A zur V/0693/2018 Kurzüberblick Entscheidung des Sportausschusses und vorherige Anhörung der betroffenen Bezirksvertretung über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn bezüglich der Baumaßnahme des DJK SC Nienberge e. V. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes- sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver- setzt sie die ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Bauvorhaben zu realisieren. Durch die finanzielle Förderung von Vereinsbaumaßnah- men wird die Stadt entlastet von Bauvorhaben bzw. der Entwicklung von Angeboten. Die Stadt Münster trägt zusätzlich dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszu- bauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. Es bestehen Wechselbeziehungen der Sportförderung zu hohem Wohnwert, Fami- lienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Münsteraner Stadtgesellschaft. Mit der Entscheidung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns wird dem DJK SC Nienberge e. V. die Möglichkeit gegeben, aufgrund der Dringlichkeit der Baumaßnahme diese bereits vor der Entscheidung über den Zuschuss durchzuführen, ohne dass dies förderschädlich ist. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Keine finanziellen Auswirkungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Der Beschluss über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ergibt sich aus der Sport- förderrichtlinie. Die frühestens 2020 zu beschließende Baukostenförderung ebenfalls.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0693/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37