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V/0693/2018

Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen, hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn für DJK SC Nienberge e. V.

Vorlagen 02.08.2018

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 04.10.2018, TOP 3.3

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

5655 Zeichen

V/0693/2018 
V/0693/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn für DJK SC Nienberge e. V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.09.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   04.10.2018 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I.  Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt nach der Sportförderrichtlinie den folgenden beantragten „förde-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn: 
 
Verein Anhörung 
BV Maßnahme Antrag  
vom 
ca. Auf-
wand 
Zuschuss  
bis zu 
Zuschussent-
scheidung (vo-
raussichtlich) 
DJK SC Nien-
berge e. V. MS-West 
Erneuerung 
Heizkessel der 
Mehrzweckhalle  
04.06.2018 110.000 € 55.000 € 
 
2020 
 
2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach B e-
schlusspunkt Ziffer I.1. unter den folgenden Bedingungen: 
 
2.1  Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportförde r-
richtlinie hat keinen Einfluss auf die Beratung und Beschlussfassung der Gremien der Stadt 
Münster über die von DJK SC Nienberge e. V. beantragte städtische Sportförderung. 
 
2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die von DJK SC Nienber-
ge e. V. beantragte Sportförderung entscheiden werden, ist unabhängig von der Entscheidung 
zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 
 
2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschädli-
chen vorzeitigen Baubeginn“ DJK SC Nienberge e. V. gegenüber keinen Hinweis auf die Bewer-
tung ihres Zuschussantrags. 
 
Sportamt 
 
16.08.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Jany 
Telefon: 492-5211 
Jany@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0693/2018 
2.4  DJK SC Nienberge e. V. bemüht sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an a n-
derer Stelle mögliche Förderung für die vorgestellte Baumaßnahmen zu erhalten.  
 
2.5  DJK SC Nienberge  e. V. hält bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahme die ei n-
schlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmt sich über Abweichungen davon rechtze i-
tig mit der Stadt Münster ab. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss gem. Ziffer I.1. 
zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare Kos-
ten entstehen.  
 
 
II.  Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Beschlusspunkte haben keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
 Begründung: 
 
1. Der Antrag von des DJK SC Nienberge e. V. 
 
Der DJK SC Nienberge e. V. betreibt eigenverantwortlich die vereinseigene Mehrzweckhalle. Der dort 
eingebaute Heizkessel ist defekt und musste deshalb  stillgelegt werden. Aus  Gründen der Betrieb s-
führung und des Umweltschutzes muss dieser so schnell wie möglich ausgewechselt werden. Derzeit 
betreibt der DJK SC Nienberge e. V. übergangsweise und kostenträchtig ein Leihgerät.  
Zu dem Aufwand für eine Erne uerung (rund 110.000 €) beantragte der Verein am 04.06.2018 einen 
städtischen Baukostenzuschuss gemäß den Vorgaben der Sportförderrichtlinie. Um rechtzeitig zum 
Beginn der Heizperiode den neuen Kessel betreiben zu können, beantragte der DJK SC Nienberge e. 
V. mit dem Wissen um die Abhängigkeiten zwischen Baubeginn und Sportförderung den „förderung s-
unschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 
 
2. Städtische Sportförderung 
Die Mitgliedsvereine des Sportsportbund Münster e. V. können zu ihrem Aufwand für notwendige 
Baumaßnahmen einen städtischen Baukostenzuschuss erhalten. Beantragen die Sportvereine einen 
solchen Zuschuss, dürfen sie mit ihren geplanten Baumaßnahmen erst beginnen, wenn der Spor t-
ausschuss über die Sportförderung entschieden hat.  
 
Zur Baumaßnahme des DJK  SC Nienberge e. V. ist frühestens im Jahr 2020 eine Förderentsche i-
dung möglich. Bis dahin muss der Verein mit der Baudurchführung warten.  
 
Der Sportausschuss kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zuschussentscheidung und 
Baubeginn zulassen, in de m er in begründeten Fällen den so genannten „förderungsunschädlichen 
vorzeitigen Baubeginn“ genehmigt. Mit dieser Genehmigung dürfen Sportvereine die geplanten Ba u-
maßnahmen vor der Zuschussentscheidung beginnen, ohne dass sich das förderschädlich auswirkt.

- 3 - 
V/0693/2018 
 
3.  Bewertung/Folgen 
Die Verwaltung unterstützt den Antrag zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“, weil 
der DJK SC Nienberge e. V. mit der Genehmigung in die Lage versetzt wird, die Baumaßnahme  u n-
abhängig vom Beratungsgang für die beantragte städtische Sportförderung durchzuführen.  
 
Für die Stadt Münster ist mit der Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub e-
ginn“ keine Verpflichtung verbunden. Sie wird den Zuschussantrag des Vereins später bezüglich einer 
möglichen Förderung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt keine 
Abhängigkeiten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ und der Zuschus s-
entscheidung. Dies erklärte die Verwaltung dem DJK SC Nienberge e. V. ausdrücklich.  
 
Der DJK SC Nienberge e. V. wird im Falle einer Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorze i-
tigen Baubeginns schriftlich bestätigen, dass er die v. g. Bedingungen und die separaten Verfahren 
zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen hat. 
 
Zum gesamten Förderverfahren der Stadt Münster erhielt der DJK SC Nienberge e. V. umfassende 
Hinweise, die bei der Maßnahmenplanung und -ausführung helfen. Der Verein weiß, dass über den 
Zuschussantrag erst ab 2020 entsch ieden wird und er vorher jeglichen Finanzaufwand allein vorf i-
nanzieren muss.  
 
i. A. 
 
gez. 
Paal  
Stadtdirektor

Anlage A

2174 Zeichen

Anlage A zur V/0693/2018 
Kurzüberblick 
Entscheidung des Sportausschusses und vorherige Anhörung der betroffenen Bezirksvertretung 
über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn bezüglich der Baumaßnahme des DJK 
SC Nienberge e. V. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes-
sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver-
setzt sie die ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. in die 
Lage, ihre Bauvorhaben zu realisieren. Durch die finanzielle Förderung von Vereinsbaumaßnah-
men wird die Stadt entlastet von Bauvorhaben bzw. der Entwicklung von Angeboten. Die Stadt 
Münster trägt zusätzlich dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszu-
bauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund 
Münster e. V. Es bestehen Wechselbeziehungen der Sportförderung zu hohem Wohnwert, Fami-
lienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Münsteraner Stadtgesellschaft.  
 
Mit der Entscheidung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns wird dem DJK SC 
Nienberge e. V. die Möglichkeit gegeben, aufgrund der Dringlichkeit der Baumaßnahme diese 
bereits vor der Entscheidung über den Zuschuss durchzuführen, ohne dass dies förderschädlich 
ist. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Keine finanziellen Auswirkungen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig  
freiwillig 
Der Beschluss über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ergibt sich aus der Sport-
förderrichtlinie. Die frühestens 2020 zu beschließende Baukostenförderung ebenfalls.

Beratungsverlauf (2)

06.09.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.10.2018 Sportausschuss
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0693/2018
Typ
Vorlagen
Datum
02.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37