0829/2017
Kölner Maßnahmenplan "Inklusion und Sport"
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Massnahmenplan
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sportjugend köln STADTSPORTBUND KÖLN KÖLNER MASSNAHMENPLAN Inklusion und Sport Herausgeber sportjugendköln Ulrich-Brisch-Weg 1 50858 Köln T el.: 0221-921 300 32 Fax.: 0221-921 300 31 kupferer@sportjugend-koeln.de www.sportjugend-koeln.de Redaktion Christine Kupferer Inhalt Univ.-Prof. i.R. Dr. rer. nat. Jürgen Innenmoser Layout & Satz JÖRN MÖLLER, JM GRAFIK www.jmgrafik.de Bildmaterial LSB NRW Andrea Bowinkelmann PRIVAT Jürgen Innenmoser Druck SAXOPRINT.DE 2016 1. Auflage Verwendung nur unter Quellenangabe. Die ungenehmigte Veröffentlichung sowie Druck, Vervielfältigung oder Verbreitung über das Internet sind nicht gestattet. IMPRESSUM sportjugend köln 3 KÖLNER MASSNAHMENPLAN INKLUSION UND SPORT: INHAL T INHAL T EINFÜHRUNG 4 VORBEMERKUNG 4 ORIENTIERUNG 4 UMSETZUNG DER UN-BEHINDERTENRECHTS- KONVENTION: WARUM GERADE IM SPORT? 4 SCHRITT FÜR SCHRITT ZUM ZIEL 6 1 . KONZEPTE 7 WIE GELINGT DIE INHAL TLICHE MODIFIKATION? 7 WIE GELINGT DIE ORGANISATORISCHE MODIFIKATION? 7 2 . PERSONAL 8 KURZÜBERBLICK ZU DEN AKTUELLEN INHAL TEN DER SSBK- / SJK-FORTBILDUNGSLEHRGÄNGE 8 3 . KOMMUNIKATION 10 BEST–PRACTICE PROJEKTE IN KÖLN 10 4 . FINANZIERUNG 11 ZUSAMMENFASSUNG 11 GLOSSAR 11 4 Vorbemerkung Die Sportorganisationen (DOSB, LSB NRW , BRSNW) gehen davon aus, dass Inklusion im Sport und Inklusion durch Sport lohnende Ziele für den Sport der Zukunft sind. Nach unserem Verständnis, vor allem dem der gemeinsamen Steuerungs- gruppe in Köln, ersetzen wir diese genannten Begriffe im Kon- text eines aktiven, praxisorientierten Inklusionssports durch den adäquateren Slogan Sport für Alle – behindert oder nicht. Die Inhalte dieses Sports sind zu klären und die Durch- führungsbedingungen so zu bestimmen, dass dieser in Kölner Kitas, Vereinen, Schulen und sonstigen Einrichtungen erfolg- reich umgesetzt werden kann. Orientierung Die Bestimmungsmerkmale dieser Sportformen (Inklusion im und durch Sport) ergeben sich aus der UN-Behinderten- rechtskonvention von 2006. Artikel 1: „The purpose of the present Convention is to promote, protect and ensure the full and equal enjoyment of all human rights and fundamental freedoms by all persons with disabilities, and to promote respect for their inherent dignity“ oder “Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleich- berechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreihei- ten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern“. (vgl. die Originaltexte, herausgegeben vom Bundesministeri- um für Arbeit und Soziales, Stand Januar 2010). Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Warum gerade im Sport? Wir Experten des Fachgebietes Sport betonen, dass auch und gerade der Sport den Menschen mit Behinderungen den gleich- EINFÜHRUNG 5 KÖLNER MASSNAHMENPLAN INKLUSION UND SPORT: EINFÜHRUNG berechtigten Genuss eines Menschenrechts bieten muss, nämlich das Menschenrecht Aktiv-sein mit Bewegungen und zwar in allen Facetten dessen, was die Menschen unserer Zeit als lohnend und gesundheitsstärkend herausgefunden haben. Unser Konzept Sport für Alle – behindert oder nicht will – so wie wir es verstehen und in einigen Fällen schon praktizieren – eine besondere Form zur Stärkung der Lebensqualität sein und spezielle, vor allem erfreuliche Erlebnisse im gemeinsamen bewegungs- aktiven Tun bringen. Wie kann man entscheiden, was und wie es gehen kann? Aus den Aussagen der UN-Behindertenrechtskonvention geht folgendes hervor: In Artikel 30 „Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport“ (im Abschnitt 5) heißt es: Die Staaten treffen geeignete Maßnahmen, dass… » die Teilnahme an den üblichen, von vielen Menschen er- strebten sportlichen Aktivitäten auf allen Leistungsebe- nen möglich ist (participation in mainstream sporting acti- vities at all levels) » behinderungsspezifische Sportaktivitäten (disability spe- cific) vorhanden sein sollen oder zu entwickeln sind. Die Teilnahme muss ermöglicht werden! » Für beide Sportangebote sollen geeignete Anleitungen und Trainingsmaßnahmen ermöglicht werden. Dazu sollen die Ressourcen im Sport deutlich gefördert werden. » Der Zugang zu Sportstätten (access to) muss für alle ermög- licht werden. » Die Kinder sollen gleichberechtigt mit anderen Kindern (equal access) an Spiel- und Sportaktivitäten teilhaben können, incl. in Schule und Freizeit (including in the school system). Hier in Köln und Deutschland müssen wir somit vor allem den gemeinsamen unterrichtlichen und den außerunter- richtlichen Sport fördern. Folgt man Artikel 30, dann ist eine Modifikation der bisheri- gen Ziele, Inhalte und Methoden im Sport nötig. Welche Mo- difikationen sinnvoll sind, geht aus der kurzen Darstellung der wichtigsten, immer einzuhaltenden Zielen unseres Sport für Alle – behindert oder nicht hervor: Die Steigerung des individuellen Wohlbefindens (Lebensqualität), die Vermitt- lung von Freude und Spaß, die Steigerung oder Erhaltung der individuellen Leistungen (Koordination und Ausdauer, ohne Leistungsvorgaben) und das Schaffen von Erlebnissen in ei- ner angenehmen Gemeinschaft. Grundauffassung: Anleiten, Lehren und Betreuen gelingt nur, wenn man eine ganzheitliche, pädagogisch-psychologische Grundauffassung vertritt: Man muss den ganzen Menschen erfassen wollen. Die Bewegungshandlungen sollen alle Fähigkeiten und Fertigkei- ten wecken, aktivieren und stärken. (psychologisches Kon- zept der Ganzheitlichkeit). Diese vorangestellten Ausführungen gestatten es, den Maß- nahmenkatalog des Stadtsportbundes und der Sportjugend besser einzuordnen. Unsere Initiative Sport für Alle – behindert oder nicht sieht sich in der Pflicht, Maßnahmen zu ent- wickeln, Kräfte zu bündeln und vor allem eine Vielfalt inklusiver Sportangebote in Köln zu gestalten. Der Maßnahmenkatalog von SSBK und SJK geht ein auf 1 . Konzepte 2 . Personal 3 . Kommunikation und 4 . Finanzierung 6 SCHRITT FÜR SCHRITT ZUM ZIEL Konzepte Konzepte und Strukturen des Breiten-, Freizeit-, und auch des Leistungssports müssen so erstellt und modifi- ziert werden, dass Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinschaftlich teilnehmen können. Was muss getan werden? Wie soll es umgesetzt werden? Die Aufgaben von Stadtsportbund, Sportjugend und den Experten der Initiative Sport für Alle – behindert oder nicht bestehen darin, die konzeptionellen Entwicklungen und Modifikationen der Sportangebote und Strukturen beratend zu begleiten sowie durch personellen Einsatz vor Ort zu fördern. Regelmäßige Veranstaltungen zum Thema „Inklusion & Sport“ werden u.a. in den jeweiligen Bezirken angeboten. Finanzierung Die Kosten für die Veränderungen hin zu einer vielfältigen inklusiven Sportlandschaft müssen für die Sportvereine zu tragen sein. Mögliche Mehrkosten, welche aktuell teils durch Projektmittel finanziert werden, müssen nachhaltig zu finanzieren sein. Möglichkeiten der Förderung durch Kommunal- und Landes- mittel sollen den Vereinen für Angebote der inklusiven Sportentwicklung aufgezeigt und vereinfacht zugänglich gemacht werden. Vereine, welche sich dem inklusiven Sport zuwenden, sollen von den Netzwerken des organisierten Sports mit seinen Partnerunternehmen und Stiftungen profitieren. Personal Wir wollen erreichen, dass haupt- und ehrenamtlich personelle Ressourcen in den Vereinen sukzessive ausgebaut und in die Entwicklung der Vereinsstrukturen eingebunden werden. Erforderliche passgenaue Qualifizierungsangebote für Übungsleiterinnen und Übungsleiter müssen entwickelt werden. Aus- und Weiterbildungsangebote in der Verantwortung des SSBK und SJK unter Mithilfe der Experten der Initiative Sport für Alle – behindert oder nicht werden quantitativ und qualitativ erweitert und müssen im Lizenzsystem des LSB NRW sowie des BRSNW anerkannt werden. Kommunikation Best Practice – Beispiele müssen unterstützt, durchgeführt und dokumentiert werden. Inklusive Angebote der Kölner Sportvereine sollen präsentiert und Interessierten zugänglich gemacht werden. SSBK und SJK richten u.a. eine zentrale digitale Informations- stelle des Kölner (Inklusions-) Sports ein, um den Zugriff der jeweiligen Anspruchsgruppen auf aktuelle inklusive Angebote in den Veedeln zu vereinfachen und zu gewähr- leisten. 7 KÖLNER MASSNAHMENPLAN INKLUSION UND SPORT: DIE PLANUNG / 1 . KONZEPTE Wie gelingt die inhaltliche Modifikation? Für eine erfolgreiche Modifikation der inhaltlichen Konzepte des Breiten-, Freizeit-, Schul- und Leistungssports müssen ver- schiedene Institutionen eingebunden werden: 1 . Sicher sind dazu vor allem die sportwissenschaftlichen Einrichtungen (Universitäten/ Fachschulen) aufgefordert. 2 . Auch die Ausbildungs- und Fortbildungsinstitutionen des Sports (DOSB, LSB NRW und BRSNW) und auch wir als SSBK und SJK können dies leisten, denn wir sind durch unsere fortlaufenden Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen und durch unsere eigene Lehrtätigkeit eng mit der Praxis der Vereine und deren Ziele und Auffassungen verbunden. 3 . Nicht zuletzt sind auch die (Sport-) Lehrerfortbildungsins- titutionen gefragt, denn die Bedingungen des „Pflicht- schulsports“ sind deutlich anders als die des freiwilligen Freizeitsports. Es sind Fachleute gefragt, die sowohl theoretisch geschult als auch im Praktischen erfahren sind! Wie gelingt die organisatorische Modifikation? Die örtlichen Sportvereine und Verbände schaffen neue Organisationsstrukturen. Der SSBK und die SJK bieten dazu geeignete Kommunikationswege, u.a. Gesprächsveranstal- tungen für Vereine, für Bezirksorganisationen, für die Träger der offenen Ganztagsschulen (OGTS) bzw. deren Kooperations- partner. Der Sport für Alle – behindert oder nicht kann nur in der Praxis von Vereinen, in Kitas, Schulen und im Ganztag verwirklicht werden. 1 . KONZEPTE 8 Anpassungen im personellen Kontext müssen in zwei Bereichen erfolgen: 1 . Die Vorstände der Vereine bzw. deren Mitgliederversamm- lungen sorgen für eine Erweiterung der satzungsgemäßen Aufgaben, in dem der Bereich inklusiver Sport (siehe Satzung des SSBK) explizit aufgenommen wird. In den Vor- ständen sollte ein ehrenamtliches Vorstandsmitglied die Ideen, Ziele und Aufgaben vertreten. Ein hauptamtlicher Mitarbeiter diesen mit einem bestimmten Arbeitsvolumen unterstützen. 2 . Über bezirksweise Versammlungen der Übungsleiterin- nen und Übungsleiter soll deren Interesse für den Sport für Alle – behindert oder nicht geweckt werden. Wir wol- len Qualifizierungsmöglichkeiten anbieten, die sowohl an den Voraussetzungen der Übungsleiterinnen und Übungs- leiter als auch an die Vereinsziele angepasst sind. Die Übungsleiterhonorare sind dem größeren Vorbereitungs- aufwand und den schwierigeren Durchführungsaufgaben gemäß anzupassen. Geplant sind vier themenspezifische Fortbildungslehrgänge des SSBK und SJK, die im Rahmen der Lizenzverlängerungen für C- und B-Übungsleiter für unterschiedliche Zielgruppen (Kleinkinder, Grundschulkinder, Jugendliche und Senioren) angeboten werden. In inhaltliche Verantwortung liegt beim SSBK und der SJK unter Mithilfe der Experten der Initiative Sport für Alle – behindert oder nicht. Noch im Jahr 2016 werden Anträge auf Anerkennung im Lizenzsystem des LSB NRW und des BRSNW gestellt. Ab 2018 werden der SSBK und die SJK ein eigenständiges Ausbildungskonzept für einen Übungsleiter Sport für Alle – behindert oder nicht anbieten. Die fachlichen Beratungen dazu laufen bereits. Die nachfolgende Auflistung gibt kurz gefasst und beispiel- haft die Inhalte unserer Lehrgänge wieder. Kurzüberblick zu den aktuellen Inhalten der SSBK- / SJK-Fortbildungslehrgänge 1 . Im Vordergrund stehen Lernaufgaben, mit denen Sport- lehrkräfte/Übungsleitende/Bewegungserzieherinnen und -erzieher die Befähigung erwerben können, den Sport nach den vor allem im Rehabilitationssport erprobten methodischen Prinzipien durchzuführen. Dazu gehören die methodischen Prinzipien der Individualisierung und der Differenzierung und deren praktische Anwendung. Dabei muss auch gelernt werden, wie man die Regelung der (Belastungs-) Intensität an die Individualität der Teilnehmer anpassen kann. 2 . Als zweite große Lernaufgabe sehen wir die Befähigung zu Bewegungsangeboten anzuleiten, welche erfüllbare Aufga- ben von Anfang an bieten. Im Rahmen der intensiven Kommunikation zwischen den Teilnehmern und den Übungsleitern/Sportlehrern ist auf die Wünsche, die Ansprüche und die berechtigten Forderungen einzugehen! Vor allem müssen die Spiel- und Bewegungshandlungen rechtzeitig korrigiert werden. Das Prinzip ganzheitlichen Vorgehens soll über Bewegungshandlungen erprobt wer- den, welche alle Fähigkeiten und Fertigkeiten der Sportler wecken und aktivieren. 3 . In einem Lernmodul geht es um das Machen, d.h. um die Inhalte und wie sie anzupassen sind. Die den Übungsleiterin- nen und Übungsleitern aus ihrem Sport wohl bekannten Bewegungsaufgaben/Übungen oder sportlichen Diszipli- nen sind für die notwendigen Änderungen im inklusiven Sport praktisch zu erproben. Beispiele: Wie kann man das Bewegen und Spielen im Wasser steuern? Wie nützlich ist das Tanzen und wie kann man das Spielen nach dem Kon- zept „Kleine Spiele“ anwenden? Wie kann man sich im Sit- zen (im Rolli) oder im Stehen verteidigen? Welche Bewe- gungsaufgaben des Wasserfahrsports gibt es? Wir leiten 2 . PERSONAL 9 KÖLNER MASSNAHMENPLAN INKLUSION UND SPORT: 2 . PERSONAL also an zu Bewegungsaufgaben/Tätigkeiten und den Vari- anten der (behinderungsbedingten) Bewegungsaufgaben. Auch mögliche Sonderaufgaben sind zu entwickeln. 4 . Es gibt weitere Lernangebote in Theorie und Praxis als Ergänzung zu den allgemeinen theoretischen Lernpro- grammen, die in vorangegangenen Lehrgängen als anatomi- sche und physiologische Kenntnisse erworben wurden. Auf dieser Basis aufbauend werden Kenntnisse zu den mögli - chen Schädigungen oder Funktionsstörungen der behinder- ten Teilnehmer vermittelt und Verständnis für manche unabänderlichen Veränderungen geweckt. Neue Fachbegriffe helfen dabei, die Hinweise von (behandelnden) Ärzten zu verstehen. Dabei stehen nicht nur die aus der Schädigung/ chronischen Krankheit entstandenen, oft nicht veränderbaren Funktionsstörungen im Vordergrund, sondern vor allem die erhaltenen und die verfügbaren Leistungsmöglichkeiten. Denn – siehe oben - die Teilnehmer sollen von Anfang an aktiv sein können. Typisch sportlich/ trainingswissenschaft- lich wird es, wenn daraus dann abgeleitet wird, welche Trainierbarkeit oder Belastbarkeit resultiert. Dabei sind sowohl die der organischen Basis zu beachten, als auch die psychisch oder psychosozial begründbaren Veränderungen. 5 . Im Lernmodul Methodik wird nach dem „ Was“ das „ Wie“ beantwortet. Wie gelingen Bewegungsaufgaben? Wie macht man es, damit es durchführbar wird? Wegen der Heterogenität der Teilnehmer müssen viele individuelle Lösungen gefunden werden. Trotz angepasster Aufgaben für die gesamte Gruppe ist die jeweilige individuelle „psycho - physische Belastbarkeit“ zu berücksichtigen. Gefährdungen müssen vermieden werden. Dieses Lernmodul bietet Lösungen, die sich aus der Frage nach den individuellen Persönlichkei- ten der Teilnehmer ergeben. Denn die Bewegungshandlun- gen müssen für die behinderten Sportler genauso lohnend sein wie für die nicht behinderten Sportler. Nur wenn die Planung und Durchführung des Sports immer in gleicher Weise an den Personen mit Behinde- rungen als auch an denen ohne Behinderung orientiert ist, also gleiche Bedingungen und gleiche Ansprüche an alle Teilnehmer in der Gruppe vorliegen, gelingt der Sport für Alle – behindert oder nicht. 10 Wenn identifizierte „Best Practice“ – Beispiele weiter durchge- führt werden sollen, braucht es Förderer aus dem Kölner Sport und aus der Kommune (also aus Verwaltung und Politik). Mit dem Ziel der Nachhaltigkeit wollen SSBK und SJK die Projekt- entwicklung begleiten und dokumentieren. Dabei soll eine klare Rückmeldung an die Förderer gegeben und die Angebote veröffentlicht werden (Presse, Informationsplattform und sonstige Medien). Die Hilfe der Kommunalpolitik, also politi- scher Nachdruck, ist dabei wichtig. Es muss zu einer Verände- rung der Berichterstattung kommen. Der SSBK will als zentrale Informationsstelle die kommunikative Einbindung an die Presseorgane leisten. Best–Practice Projekte in Köln 1 . RBC 99-er: Erlernen des Rollstuhlbasketballspiels für Schüler in Grund-, Haupt- und Gesamtschulen. Ziel: Stadtmeisterschaftsturnier am Ende des Schuljahres: Der Verein RB99er spielt mit seiner 1. Mannschaft in der Bundesliga und betreibt eine hervorragende (inklusive) Jugendarbeit: Rollstuhlbasketball sieht grundsätzlich die Teilnahme von nicht behinderten Spielern vor! (sedat.oezbicerler@rbc-koeln99ers.de) 2 . „Wir tanzen wieder“ im Verein = Angebote für Demenz- Kranke der Alexianer Köln in Verbindung mit Kölner (Tanz-) Sportvereinen z.B. TGC Rot-weiß Porz e. V . Start 24.09.16 (demenz-servicezentrum- koeln@alexianer.de) 3 . Inklusive Sportangebote des Turnverein Dellbrück 1895 e.V . Zum Beispiel Fußball für Kinder/Jugendliche (8 -16 Jahre), Vater- Kind-Turnen für Kinder 1 - 3 Jahre/4 - 6 Jahre, Judo (r.baafi@tv-dellbrueck.de) W eitere Empfehlungen im Hinblick auf die Kommunikation: Beginnend im Jahr 2017 wird die zentrale Informations- stelle beim SSBK eingerichtet. Sie dient der Erfassung und Darstellung aller aktuellen Angebote im behinde- rungsspezifischen und inklusiven Sport liefern. Folgendes Verfahren ist vorgesehen: Vereine, Stadt- bezirkssportverbände, Bezirkssportmitarbeiter (Bezirks- ämter) liefern Informationen, die in die digitale Platt- form eingepflegt werden. 3 . KOMMUNIKATION 11 KÖLNER MASSNAHMENPLAN INKLUSION UND SPORT: 3 . KOMMUNIKATION / 4 . FINANZIERUNG Die V eränderung der Gesellschaft erfordert eine V erände- rung und Erweiterung der Aufgabenfelder im Sportverein. Der Sport hat das Potential, die notwendige und wichtige ge- sellschaftspolitische Entwicklung und Veränderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention aufzufangen. Alle Einrichtungen in dieser Stadt und die Bürgerschaft soll- ten dieses Potential anerkennen. SSBK und SJK setzen sich dafür ein, einen Förderpool einzurichten. Fördernehmer wer- den Kölner Sportvereine sein, Förderer beispielsweise die Kommune, Partnerunternehmen, Stiftungen, Landesverbän- de. Förderrichtlinien hierzu werden erarbeitet. 4 . FINANZIERUNG Inklusion im Sport ist gemäß gültigen sportwissenschaft- lichen Erkenntnissen möglich » wenn Konzepte und Ziele der bisherigen sportlichen Tätig- keitsfelder Freizeit- und Breitensport, Rehabilitationssport und Schulsport bzw. Leistungssport verändert und angepasst werden » wenn Bewegungshandlungen (Übungen) ausgewählt werden, welche das gemeinsame Tun ohne Leistungsdruck erleichtern » wenn man die wissenschaftlich geprüften didaktisch- methodischen Prinzipien (des Sportunterrichts) anwendet. ZUSAMMENFASSUNG DOSB Deutscher Olympischer Sportbund LSB NRW Landessportbund Nordrhein-Westfalen BRSNW Behinderten- und Rehabilitationssportverband Nordrhein-Westfalen SSBK Stadtsportbund Köln SJK Sportjugend Köln OGTS Offene Ganztagsschule GLOSSAR sportjugend köln sportjugendköln Ulrich-Brisch-Weg 1 50858 Köln T el.: 0221-921 300 32 Fax: 0221-921 300 31 info@sportjugend-koeln.de www.sportjugend-koeln.de Like us on Facebook: www.facebook.com/SportjugendKoeln STADTSPORTBUNDKÖLN Ulrich-Brisch-Weg 1 50858 Köln T el.: 0221-921 300 22 Fax: 0221-921 300 30 info@ssbk.de www.ssbk.de STADTSPORTBUND KÖLN
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520/2 Vorlagen-Nummer 20.03.2017 0829/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 23.03.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.04.2017 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 16.05.2017 Kölner Maßnahmenplan "Inklusion und Sport" Am 03.02.2017 überreichte der StadtSportBund Köln e.V. den aktuellen Kölner Maßnahmenplan „In- klusion und Sport“ an Frau Oberbürgermeisterin Reker. Die Vorstände des StadtSportBundes Köln und der Sportjugend beschlossen zu Beginn des Jahres 2017 die Herausgabe dieses Maßnahmenplanes, der sich auf die wesentlichen Schritte Kompetenz- entwicklung, Personal-, Aus- und Fortbildung, Kommunikation und Finanzierung konzentriert. Als Anlage der Mitteilung liegt ein Exemplar des aktuellen Maßnahmenplanes vor. Anlage gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0829/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 20.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27