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0829/2017

Kölner Maßnahmenplan "Inklusion und Sport"

Mitteilung Ausschuss 20.03.2017

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Massnahmenplan

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Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Massnahmenplan

19682 Zeichen

sportjugend
köln
STADTSPORTBUND
KÖLN
KÖLNER
MASSNAHMENPLAN
Inklusion und Sport

Herausgeber
sportjugendköln
Ulrich-Brisch-Weg 1 
50858 Köln
T el.:  0221-921 300 32
Fax.:  0221-921 300 31
kupferer@sportjugend-koeln.de
www.sportjugend-koeln.de
Redaktion
Christine Kupferer
Inhalt
Univ.-Prof. i.R. Dr. rer. nat. Jürgen Innenmoser  
Layout & Satz
JÖRN MÖLLER, JM GRAFIK
www.jmgrafik.de
Bildmaterial  
LSB NRW
Andrea Bowinkelmann 
PRIVAT
Jürgen Innenmoser
Druck
SAXOPRINT.DE
2016
1. Auflage
Verwendung nur unter Quellenangabe.
Die ungenehmigte Veröffentlichung sowie Druck, 
Vervielfältigung oder Verbreitung über das Internet 
sind nicht gestattet.
IMPRESSUM
sportjugend 
köln

3
KÖLNER MASSNAHMENPLAN INKLUSION UND SPORT: INHAL T
INHAL T
EINFÜHRUNG  4
VORBEMERKUNG 4
ORIENTIERUNG 4
UMSETZUNG DER UN-BEHINDERTENRECHTS- 
KONVENTION: WARUM GERADE IM SPORT? 4 
SCHRITT FÜR SCHRITT ZUM ZIEL 6
1 . KONZEPTE 7
WIE GELINGT DIE INHAL TLICHE MODIFIKATION?  7
WIE GELINGT DIE ORGANISATORISCHE  
MODIFIKATION?  7 
2 . PERSONAL 8
KURZÜBERBLICK ZU DEN AKTUELLEN INHAL TEN  
DER SSBK- / SJK-FORTBILDUNGSLEHRGÄNGE 8 
3 . KOMMUNIKATION 10
BEST–PRACTICE PROJEKTE IN KÖLN 10 
4 . FINANZIERUNG 11 
ZUSAMMENFASSUNG 11 
GLOSSAR  11

4
Vorbemerkung
Die Sportorganisationen (DOSB, LSB NRW , BRSNW) gehen 
davon aus, dass Inklusion im Sport und Inklusion durch Sport 
lohnende Ziele für den Sport der Zukunft sind. Nach unserem 
Verständnis, vor allem dem der gemeinsamen Steuerungs-
gruppe in Köln, ersetzen wir diese genannten Begriffe im Kon-
text eines aktiven, praxisorientierten  Inklusionssports durch 
den adäquateren Slogan Sport für Alle – behindert oder 
nicht. Die Inhalte dieses Sports sind zu klären und die Durch-
führungsbedingungen so zu bestimmen, dass dieser in Kölner 
Kitas, Vereinen, Schulen und sonstigen Einrichtungen erfolg-
reich umgesetzt werden kann.
Orientierung
Die Bestimmungsmerkmale dieser Sportformen (Inklusion 
im und durch Sport) ergeben sich aus der UN-Behinderten-
rechtskonvention von 2006.
Artikel 1:  
„The purpose of the present Convention is to promote, protect 
and ensure the full and equal enjoyment of all human rights 
and fundamental freedoms by all persons with disabilities, 
and to promote respect for their inherent dignity“  
oder 
“Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleich-
berechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreihei-
ten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu 
schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen 
innewohnenden Würde zu fördern“. 
(vgl. die Originaltexte, herausgegeben vom Bundesministeri-
um für Arbeit und Soziales, Stand Januar 2010).
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention:  
Warum gerade im Sport?
Wir Experten des Fachgebietes Sport betonen, dass auch und 
gerade der Sport den Menschen mit Behinderungen den gleich-
EINFÜHRUNG

5
KÖLNER MASSNAHMENPLAN INKLUSION UND SPORT: EINFÜHRUNG
berechtigten Genuss eines Menschenrechts bieten muss, 
nämlich das Menschenrecht Aktiv-sein mit Bewegungen 
und zwar in allen Facetten dessen, was die Menschen unserer 
Zeit als lohnend und gesundheitsstärkend herausgefunden 
haben. 
Unser Konzept Sport für Alle – behindert oder nicht 
will – so wie wir es verstehen und in einigen  
Fällen schon praktizieren – eine besondere Form zur  
Stärkung der Lebensqualität sein und spezielle, vor  
allem erfreuliche Erlebnisse im gemeinsamen bewegungs-
aktiven Tun bringen.
Wie kann man entscheiden, was und wie es gehen kann?
Aus den Aussagen der UN-Behindertenrechtskonvention 
geht folgendes hervor: 
 
In Artikel 30 „Teilhabe am kulturellen Leben sowie an  
Erholung, Freizeit und Sport“ (im Abschnitt 5) heißt es: 
Die Staaten treffen geeignete Maßnahmen, dass…
 » die Teilnahme an den üblichen, von vielen Menschen er-
strebten sportlichen Aktivitäten auf allen Leistungsebe-
nen möglich ist (participation in mainstream sporting acti-
vities at all levels)
 » behinderungsspezifische Sportaktivitäten (disability spe-
cific) vorhanden sein sollen oder zu entwickeln sind. Die 
Teilnahme muss ermöglicht werden!
 » Für beide Sportangebote sollen geeignete Anleitungen und 
Trainingsmaßnahmen ermöglicht werden. Dazu sollen die 
Ressourcen im Sport deutlich gefördert werden.
 » Der Zugang zu Sportstätten (access to) muss für alle ermög-
licht werden.
 » Die Kinder sollen gleichberechtigt mit anderen Kindern 
(equal access) an Spiel- und Sportaktivitäten teilhaben 
können, incl. in Schule und Freizeit (including in the 
school system). 
Hier in Köln und Deutschland müssen wir somit vor allem 
den gemeinsamen unterrichtlichen und den außerunter-
richtlichen Sport fördern.
Folgt man Artikel 30, dann ist eine Modifikation der bisheri-
gen Ziele, Inhalte und Methoden im Sport nötig. Welche Mo-
difikationen  sinnvoll sind, geht aus der kurzen Darstellung 
der wichtigsten, immer einzuhaltenden Zielen unseres Sport 
für Alle – behindert oder nicht  hervor: Die Steigerung des 
individuellen Wohlbefindens  (Lebensqualität), die Vermitt-
lung von Freude und Spaß, die Steigerung oder Erhaltung der 
individuellen Leistungen (Koordination und Ausdauer, ohne 
Leistungsvorgaben) und  das Schaffen von Erlebnissen in ei-
ner angenehmen Gemeinschaft. 
Grundauffassung: 
Anleiten, Lehren und Betreuen gelingt nur, wenn man  eine 
ganzheitliche, pädagogisch-psychologische Grundauffassung 
vertritt: Man muss den ganzen Menschen erfassen wollen. Die  
Bewegungshandlungen sollen alle Fähigkeiten und Fertigkei-
ten wecken, aktivieren und stärken. (psychologisches Kon-
zept der Ganzheitlichkeit).
Diese vorangestellten Ausführungen gestatten es, den Maß-
nahmenkatalog des Stadtsportbundes und der Sportjugend 
besser einzuordnen. Unsere Initiative Sport für Alle – behindert 
oder nicht sieht sich in der Pflicht, Maßnahmen zu ent- 
wickeln, Kräfte zu bündeln und vor allem eine Vielfalt  
inklusiver Sportangebote in Köln zu gestalten.
Der Maßnahmenkatalog von SSBK und SJK geht ein auf
1 . Konzepte
2 . Personal
3 . Kommunikation und
4 . Finanzierung

6
SCHRITT FÜR SCHRITT ZUM ZIEL
Konzepte
Konzepte und Strukturen des Breiten-, Freizeit-, und auch des Leistungssports müssen so erstellt und modifi-
ziert werden, dass Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinschaftlich teilnehmen können. 
Was muss getan werden? Wie soll es umgesetzt werden?
Die Aufgaben von Stadtsportbund, Sportjugend und den  
Experten der Initiative Sport für Alle – behindert oder nicht 
bestehen darin, die konzeptionellen Entwicklungen und  
Modifikationen der Sportangebote und Strukturen beratend 
zu begleiten sowie durch personellen Einsatz vor Ort zu  
fördern. Regelmäßige Veranstaltungen zum Thema „Inklusion & 
Sport“ werden u.a. in den jeweiligen Bezirken angeboten.
Finanzierung
Die Kosten für die Veränderungen hin zu einer vielfältigen inklusiven Sportlandschaft müssen für die  
Sportvereine zu tragen sein. Mögliche Mehrkosten, welche aktuell teils durch Projektmittel finanziert  
werden, müssen nachhaltig zu finanzieren sein.
Möglichkeiten der Förderung durch Kommunal- und Landes-
mittel sollen den Vereinen für Angebote der inklusiven  
Sportentwicklung aufgezeigt und vereinfacht zugänglich  
gemacht werden. Vereine, welche sich dem inklusiven Sport 
zuwenden, sollen von den Netzwerken des organisierten Sports 
mit seinen Partnerunternehmen und Stiftungen profitieren. 
Personal
Wir wollen erreichen, dass haupt- und ehrenamtlich personelle Ressourcen in den Vereinen sukzessive  
ausgebaut und in die Entwicklung der Vereinsstrukturen eingebunden werden. Erforderliche passgenaue 
Qualifizierungsangebote für Übungsleiterinnen und Übungsleiter müssen entwickelt  werden. 
Aus- und Weiterbildungsangebote in der Verantwortung  
des SSBK und SJK unter Mithilfe der Experten der  
Initiative Sport für Alle – behindert oder nicht werden 
quantitativ und qualitativ erweitert  und müssen im  
Lizenzsystem des LSB NRW sowie des BRSNW anerkannt 
werden.
Kommunikation
Best Practice – Beispiele müssen unterstützt, durchgeführt und dokumentiert werden. Inklusive Angebote 
der Kölner Sportvereine sollen präsentiert und Interessierten zugänglich gemacht werden. 
SSBK und SJK richten u.a. eine zentrale digitale Informations-
stelle des Kölner (Inklusions-) Sports ein, um den Zugriff  
der jeweiligen Anspruchsgruppen auf aktuelle inklusive  
Angebote in den Veedeln zu vereinfachen und zu gewähr- 
leisten.

7
KÖLNER MASSNAHMENPLAN INKLUSION UND SPORT: DIE PLANUNG / 1 . KONZEPTE
Wie gelingt die inhaltliche Modifikation? 
Für eine erfolgreiche Modifikation der inhaltlichen Konzepte 
des Breiten-, Freizeit-, Schul- und Leistungssports müssen ver-
schiedene Institutionen eingebunden werden:
1 . Sicher sind dazu vor allem die sportwissenschaftlichen 
Einrichtungen (Universitäten/ Fachschulen) aufgefordert.
2 . Auch die Ausbildungs- und Fortbildungsinstitutionen des 
Sports (DOSB, LSB NRW und BRSNW) und auch wir als 
SSBK und SJK können dies leisten, denn wir sind durch unsere 
fortlaufenden Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen 
und durch unsere eigene Lehrtätigkeit eng mit der Praxis der 
Vereine und deren Ziele und Auffassungen verbunden.
3 . Nicht zuletzt sind auch die (Sport-) Lehrerfortbildungsins-
titutionen gefragt, denn die Bedingungen des „Pflicht-
schulsports“ sind deutlich anders als die des freiwilligen 
Freizeitsports. 
Es sind Fachleute gefragt, die sowohl theoretisch geschult als 
auch im Praktischen erfahren sind! 
Wie gelingt die organisatorische  Modifikation? 
Die örtlichen Sportvereine und Verbände schaffen neue  
Organisationsstrukturen. Der SSBK und die SJK bieten dazu 
geeignete Kommunikationswege, u.a. Gesprächsveranstal-
tungen für Vereine, für Bezirksorganisationen, für die Träger 
der offenen Ganztagsschulen (OGTS) bzw. deren Kooperations-
partner. 
Der Sport für Alle – behindert oder nicht kann nur  
in der Praxis von Vereinen, in Kitas, Schulen und im  
Ganztag verwirklicht werden. 
1 . KONZEPTE

8
Anpassungen im personellen Kontext müssen in zwei  
Bereichen erfolgen:
1 . Die Vorstände der Vereine bzw. deren Mitgliederversamm-
lungen sorgen für eine Erweiterung der satzungsgemäßen 
Aufgaben, in dem der Bereich inklusiver Sport (siehe  
Satzung des SSBK) explizit aufgenommen wird. In den Vor-
ständen sollte ein ehrenamtliches Vorstandsmitglied die 
Ideen, Ziele und Aufgaben vertreten. Ein hauptamtlicher 
Mitarbeiter diesen mit einem bestimmten Arbeitsvolumen 
unterstützen. 
2 . Über bezirksweise Versammlungen der Übungsleiterin-
nen und Übungsleiter soll deren Interesse für den Sport 
für Alle – behindert oder nicht geweckt werden. Wir wol-
len Qualifizierungsmöglichkeiten anbieten, die sowohl an 
den Voraussetzungen der Übungsleiterinnen und Übungs-
leiter als auch an die Vereinsziele angepasst sind. Die 
Übungsleiterhonorare sind dem größeren Vorbereitungs-
aufwand und den schwierigeren Durchführungsaufgaben 
gemäß anzupassen.
Geplant sind vier themenspezifische Fortbildungslehrgänge 
des SSBK und SJK, die im Rahmen der Lizenzverlängerungen 
für C- und B-Übungsleiter für unterschiedliche Zielgruppen 
(Kleinkinder, Grundschulkinder, Jugendliche und Senioren) 
angeboten werden. In inhaltliche Verantwortung liegt beim 
SSBK und der SJK unter Mithilfe der Experten der Initiative  
Sport für Alle – behindert oder nicht.
Noch im Jahr 2016 werden Anträge auf Anerkennung im  
Lizenzsystem des LSB NRW und des BRSNW gestellt.
Ab 2018 werden der SSBK und die SJK ein eigenständiges  
Ausbildungskonzept für einen Übungsleiter Sport für Alle – 
behindert oder nicht anbieten. Die fachlichen Beratungen 
dazu laufen bereits.
Die  nachfolgende Auflistung gibt kurz gefasst und beispiel-
haft die Inhalte unserer Lehrgänge wieder. 
Kurzüberblick zu den aktuellen Inhalten der  
SSBK- / SJK-Fortbildungslehrgänge
1 . Im Vordergrund stehen Lernaufgaben, mit denen Sport-  
lehrkräfte/Übungsleitende/Bewegungserzieherinnen und 
-erzieher  die Befähigung erwerben können, den Sport  
nach den vor allem im Rehabilitationssport erprobten  
methodischen Prinzipien durchzuführen. Dazu gehören   
die methodischen Prinzipien der Individualisierung und  
der Differenzierung und deren praktische Anwendung.  
Dabei muss auch gelernt werden, wie man die Regelung der 
(Belastungs-) Intensität an die Individualität der Teilnehmer 
anpassen kann. 
2 . Als zweite große Lernaufgabe sehen wir die Befähigung zu  
Bewegungsangeboten anzuleiten, welche erfüllbare Aufga-
ben von Anfang an bieten. Im Rahmen der intensiven 
Kommunikation zwischen den Teilnehmern und den 
Übungsleitern/Sportlehrern ist auf die Wünsche, die  
Ansprüche und die berechtigten Forderungen einzugehen! 
Vor allem müssen die Spiel- und Bewegungshandlungen 
rechtzeitig korrigiert werden. Das Prinzip ganzheitlichen 
Vorgehens soll über Bewegungshandlungen erprobt wer-
den, welche alle Fähigkeiten und Fertigkeiten der Sportler 
wecken und aktivieren.
3 . In einem Lernmodul geht es um das Machen, d.h. um die 
Inhalte und wie sie anzupassen sind. Die den Übungsleiterin-
nen und Übungsleitern aus ihrem Sport wohl bekannten 
Bewegungsaufgaben/Übungen oder sportlichen Diszipli-
nen sind für die notwendigen Änderungen im inklusiven 
Sport praktisch zu erproben. Beispiele: Wie kann man das 
Bewegen und Spielen im Wasser steuern? Wie nützlich ist 
das Tanzen und wie kann man das Spielen nach dem Kon-
zept „Kleine Spiele“ anwenden? Wie kann man sich im Sit-
zen (im Rolli) oder im Stehen verteidigen? Welche Bewe-
gungsaufgaben des Wasserfahrsports gibt es? Wir leiten 
2 . PERSONAL

9
KÖLNER MASSNAHMENPLAN INKLUSION UND SPORT: 2 . PERSONAL
also an zu Bewegungsaufgaben/Tätigkeiten und den Vari-
anten der (behinderungsbedingten) Bewegungsaufgaben. 
Auch mögliche  Sonderaufgaben sind zu entwickeln. 
4 . Es gibt weitere Lernangebote in Theorie und Praxis als  
Ergänzung zu den allgemeinen theoretischen Lernpro-
grammen, die in vorangegangenen Lehrgängen als anatomi-
sche und physiologische Kenntnisse erworben wurden. Auf 
dieser Basis aufbauend werden Kenntnisse zu den mögli -
chen Schädigungen oder Funktionsstörungen der behinder-
ten Teilnehmer vermittelt und Verständnis für manche  
unabänderlichen Veränderungen geweckt. Neue Fachbegriffe 
helfen dabei, die Hinweise von (behandelnden) Ärzten zu 
verstehen. Dabei stehen nicht nur die aus der Schädigung/
chronischen Krankheit entstandenen, oft nicht veränderbaren 
Funktionsstörungen im Vordergrund, sondern vor allem die 
erhaltenen und die verfügbaren Leistungsmöglichkeiten.  
Denn – siehe oben - die Teilnehmer sollen von Anfang an 
aktiv sein können. Typisch sportlich/ trainingswissenschaft-
lich wird es, wenn daraus dann abgeleitet wird, welche  
Trainierbarkeit oder Belastbarkeit resultiert. Dabei sind  
sowohl die der organischen Basis zu beachten, als auch die  
psychisch oder psychosozial begründbaren Veränderungen. 
5 . Im Lernmodul Methodik wird nach dem „ Was“  das  
„ Wie“ beantwortet. Wie gelingen Bewegungsaufgaben?  
Wie macht man es, damit es durchführbar wird? Wegen der 
Heterogenität der Teilnehmer müssen viele individuelle  
Lösungen gefunden werden. Trotz angepasster Aufgaben für 
die gesamte Gruppe ist die jeweilige individuelle „psycho -
physische Belastbarkeit“ zu berücksichtigen. Gefährdungen 
müssen vermieden werden. Dieses Lernmodul bietet Lösungen, 
die sich aus der Frage nach den individuellen Persönlichkei-
ten der Teilnehmer ergeben. Denn die Bewegungshandlun-
gen müssen für die behinderten Sportler genauso lohnend 
sein wie für die nicht behinderten Sportler. 
Nur wenn die Planung und Durchführung des Sports 
immer in gleicher Weise an den Personen mit Behinde-
rungen als auch an denen ohne Behinderung orientiert 
ist, also gleiche Bedingungen und gleiche Ansprüche an 
alle Teilnehmer in der Gruppe vorliegen, gelingt der 
Sport für Alle – behindert oder nicht.

10
Wenn identifizierte „Best Practice“ – Beispiele weiter durchge-
führt werden sollen, braucht es Förderer aus dem Kölner Sport 
und aus der Kommune (also aus Verwaltung und Politik). Mit 
dem Ziel der Nachhaltigkeit wollen SSBK und SJK die Projekt-
entwicklung begleiten und dokumentieren. Dabei soll eine 
klare Rückmeldung an die Förderer gegeben und die Angebote 
veröffentlicht werden (Presse, Informationsplattform und 
sonstige Medien). Die Hilfe der Kommunalpolitik, also politi-
scher Nachdruck, ist dabei wichtig. Es muss zu einer Verände-
rung der Berichterstattung kommen. Der SSBK will als zentrale 
Informationsstelle die kommunikative Einbindung an die 
Presseorgane leisten.
Best–Practice Projekte in Köln
1 . RBC 99-er: Erlernen des Rollstuhlbasketballspiels   
für Schüler in Grund-, Haupt- und Gesamtschulen.  
Ziel: Stadtmeisterschaftsturnier am Ende des Schuljahres: 
Der Verein RB99er spielt mit seiner 1. Mannschaft in der 
Bundesliga und betreibt eine hervorragende (inklusive)  
Jugendarbeit: Rollstuhlbasketball sieht grundsätzlich  
die Teilnahme von nicht behinderten Spielern vor!  
(sedat.oezbicerler@rbc-koeln99ers.de)
2 . „Wir tanzen wieder“ im Verein = Angebote für Demenz-
Kranke der Alexianer Köln in Verbindung mit Kölner 
(Tanz-) Sportvereinen z.B. TGC Rot-weiß Porz e. V . Start 
24.09.16 (demenz-servicezentrum- koeln@alexianer.de) 
3 . Inklusive Sportangebote des  
Turnverein Dellbrück 1895 e.V .  
Zum Beispiel Fußball für Kinder/Jugendliche (8 -16 Jahre), 
Vater- Kind-Turnen für Kinder 1 - 3 Jahre/4 - 6 Jahre, Judo 
(r.baafi@tv-dellbrueck.de)
W eitere Empfehlungen im Hinblick auf die 
Kommunikation: 
Beginnend im Jahr 2017 wird die zentrale Informations-
stelle beim SSBK eingerichtet. Sie dient der Erfassung 
und Darstellung aller aktuellen Angebote im behinde-
rungsspezifischen und inklusiven Sport liefern.
Folgendes Verfahren ist vorgesehen: Vereine, Stadt- 
bezirkssportverbände, Bezirkssportmitarbeiter (Bezirks-
ämter) liefern Informationen, die in die digitale Platt-
form eingepflegt werden. 
3 . KOMMUNIKATION

11
KÖLNER MASSNAHMENPLAN INKLUSION UND SPORT: 3 . KOMMUNIKATION / 4 . FINANZIERUNG
Die V eränderung der Gesellschaft erfordert eine V erände-
rung und Erweiterung der Aufgabenfelder im Sportverein. 
Der Sport hat das Potential, die notwendige und wichtige ge-
sellschaftspolitische Entwicklung und Veränderung im Sinne 
der UN-Behindertenrechtskonvention aufzufangen. 
Alle Einrichtungen in dieser Stadt und die Bürgerschaft soll-
ten dieses Potential anerkennen. SSBK und SJK setzen sich 
dafür ein, einen Förderpool einzurichten.  Fördernehmer wer-
den Kölner Sportvereine sein, Förderer beispielsweise die 
Kommune, Partnerunternehmen, Stiftungen, Landesverbän-
de. Förderrichtlinien hierzu werden erarbeitet.
4 . FINANZIERUNG
Inklusion im Sport ist gemäß gültigen sportwissenschaft-
lichen Erkenntnissen möglich
 » wenn Konzepte und Ziele der bisherigen sportlichen Tätig-
keitsfelder Freizeit- und Breitensport,  Rehabilitationssport 
und Schulsport bzw. Leistungssport verändert und angepasst 
werden
 » wenn Bewegungshandlungen (Übungen) ausgewählt werden, 
welche das gemeinsame Tun ohne Leistungsdruck erleichtern
 » wenn man die wissenschaftlich geprüften didaktisch-  
methodischen Prinzipien (des Sportunterrichts) anwendet.
ZUSAMMENFASSUNG
DOSB  Deutscher Olympischer Sportbund
LSB NRW  Landessportbund Nordrhein-Westfalen
BRSNW   Behinderten- und Rehabilitationssportverband Nordrhein-Westfalen
SSBK  Stadtsportbund Köln
SJK  Sportjugend Köln
OGTS  Offene Ganztagsschule
GLOSSAR

sportjugend
köln
sportjugendköln
Ulrich-Brisch-Weg 1 
50858 Köln
T el.: 0221-921 300 32
Fax: 0221-921 300 31
info@sportjugend-koeln.de
www.sportjugend-koeln.de
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www.facebook.com/SportjugendKoeln 
STADTSPORTBUNDKÖLN
Ulrich-Brisch-Weg 1 
50858 Köln
T el.: 0221-921 300 22
Fax: 0221-921 300 30
info@ssbk.de
www.ssbk.de
STADTSPORTBUND
KÖLN

Mitteilung Ausschuss

874 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/520/2 
 
Vorlagen-Nummer  20.03.2017 
 0829/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 23.03.2017 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.04.2017 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 16.05.2017 
 
Kölner Maßnahmenplan "Inklusion und Sport" 
Am 03.02.2017 überreichte der StadtSportBund Köln e.V. den aktuellen Kölner Maßnahmenplan „In-
klusion und Sport“ an Frau Oberbürgermeisterin Reker. 
 
Die Vorstände des StadtSportBundes Köln und der Sportjugend beschlossen zu Beginn des Jahres 
2017 die Herausgabe dieses Maßnahmenplanes, der sich auf die wesentlichen Schritte Kompetenz-
entwicklung, Personal-, Aus- und Fortbildung, Kommunikation und Finanzierung konzentriert. 
 
Als Anlage der Mitteilung liegt ein Exemplar des aktuellen Maßnahmenplanes vor. 
 
 
Anlage 
 
 
 
gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (3)

23.03.2017 Sportausschuss
TOP 3.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.04.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.05.2017 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0829/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27