- Vorgänge
- /
- 3480/2024
3480/2024
Weiterplanungs- und Baubeschluss auf Basis der Entwurfsplanung Johannes-Giesberts-Park
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 5 Beantwortung von Anfragen aus der Öffentlichkeitsbeteteiligung 2023
· application/pdf
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
672 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Wählen Sie bitte eine der drei folgenden Varianten aus und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 6 Auszug BV 5 vom 06.02.2024
1745 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 07.02.2025 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 33. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 06.02.2025 öffentlich 9.1.14 Weiterplanungs- und Baubeschluss auf Basis der Entwurfsplanung Jo- hannes-Giesberts-Park 3480/2024 Frau Preuß möchte die Verwaltungsvorlage dahingehend ergänzen, dass der Bolz- platz nicht versiegelt und nicht umzäunt werden darf. Nach kurzer Diskussion wird hierüber befunden. Der Antrag wird einstimmig beschlos- sen. Über die so geänderte Verwaltungsvorlage ergeht folgender Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die vorgelegte Entwurfsplanung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026, mit dem Ausbau des Johannes-Giesberts-Parks mit Herstellungskosten von 969.000 €. 2. Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Schenkung der Kölner Grün Stiftung in Höhe von 121.500 € dankend an. 3. Der Finanzausschuss beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat- zung 2025/2026, die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 830.500 € im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erho- lungsanlagen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6700-1301-5-1037, Johannes-Giesberts-Park Neugestaltung, Haushaltsplanent- wurf 2025/2026. 4. Der Bolzplatz darf nicht versiegelt und nicht umzäunt werden. Abstimmungsergebnis: Bei Nichtteilnahme von Herrn Urmetzer einstimmig beschlossen. Anlage 6
Anlage 2 Entwurfsplanung Zielplan
3168 Zeichen
I III W F I I II F IV II II I III F IIIFFF F F II I III F F F F I III F IIIII F III II III II F F FIII FII 17 119 73 59 83 14 3 87 16 101-105 103 a 1 121 26 9 8 18 3 85 89 115 5 5 21 70 88 6 95 3 133 77 1 99 5 1 25 93 9 91 117 115 99 i 20 90 70 19 17 5 a 1 10 113 11 84 1 13 12 28 95 86 1 13 7 11 76 72 2 7 2 123 3 97 23 75 3 1 12 27 81 99 k 15 10 22 105 106 9 79 111 15 71 IVIV III I II I I F II P S I S S I F II S IVS F IV IV III S S F IV III F III S F I F S F I IIII F II F F F III III F S S SIII I I F F F II S S II III III F F I V S F F I S Kinderkrkhs. S I II W I II IV I S S I III III I III F S Kiga S I III S III F I F I II III I IF F F S I F S S P S III III S I SII SI P F S S III I IV III III V MD II F III U. Wk. IP I S F IX III F F F IV III I VI S III II F S S F III KW F I F II I F IV IS W I V S I I F I F I S W S V II S S I FI P F W F SF F II III I S S P W I S III III III S II III F F S II S I I S P F I III I I V ewrewr 7.870 m² Hundewiese 3x3 StreetballBewegungsstationTrinkwasserbrunnen KlinkermauerKlinkermauer Wetterpilz Spielplatz (separateMaßnahme/Bestand) BolzplatzAmsterdamer Straße Xantener StraßeJosefine-Clouth-Straße Florastraße Franz-Clouth-Straße Klinkermauer KleingartenanlageStreuobstwiese(Bestand) Artenreiche Wiese Vogelwäldchen Artenreiche Wiese(Bestand) Kinderkrankenhaus Buschwerk BuschwerkBuschwerkBuschwerk Clouth-Quartier KitaClouth-Quartier 48,50 Fallschutzbelag40cm HackschnitzelBearbeitungsgrenzen / PlansymboleHundefreilaufflächeHöhen - Bestand /Höhen - PlanungVegetationsflächenBefestigte FlächenBöschung Baum, BestandRasen20 cm OberbodenEinfriedung, Planung, Bearbeitungsgrenze Ausstattung / BaukonstruktionSchattenelement(Wetterpilz)BankstandortBalancierstrecke(Bewegungsstation),mit BewegungsraumWellenlauf(Bewegungsstation),mit BewegungsraumRückenstrecker(Bewegungsstation),mit BewegungsraumCalisthenics plus Push-upsund Bauchschrägbank(Bewegungsstation), mitBewegungsraum3x3 BasketballcourtAsphaltbelag mit Markierungund Basketballkorb;11 x 15 m Spielfeld Wassergebundene WegedeckeTyp 1AsphaltWiese20cm OberbodenBaum, PlanungMobile ToilettenEinfriedung, BestandAbfallbehälterBeleuchtung(Prüfung durch RheinEnergie)Stationsschild/allg.Beschilderung derBewegungsstationTrinkwasserbrunnenPoller (Bestand)Buschwerk/BaumbestandWassergebundene WegedeckeTyp 2 Klinkermauer vorhandener HubschrauberlandeplatzKinderkrankenhaus (nachr. Darstellung)PflasterflächeBaum, Planung1. Ordnung / 2. Ordnung(Pflanzzeitpunkt/ausgewachsenerBaum)Erweiterung der Forstfläche(separate Planung/Maßnahme) PlanänderungslisteIndexÄnderungDatumNameExterne PlänePlanstandVerfasserPlannummer ÜbersichtsplanBauherrProjektPlaninhaltBaubereichLeistungsphasePlannummerMaßstabBearbeitungDatum IndexHöhenbezugFormatIndexFreigabeDatum/UnterschriftFreigabe BüroDatum/Unterschrift Stadt Köln - Die OberbürgermeisterinAmt für Landschaftspflege und GrünflächenWilly-Brandt-Platz 250679 Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 0ABCDEFGH Johannes-Giesberts-ParkgesamtLageplan - Zielplan30GJ/Wei11.11.2024NHN1:1.000841 x 750 Planerstellung11.11.2024GJ/Wei Meter04080 AufmaßPlanung Spielplatz03/202402/2023235123.2409_UTM-170 11.11.2024gez. Christoph Hölzer
Anlage 4 Kostenberechnung Gesamtmaßnahme
804 Zeichen
Johannes-Giesberts-Park Kostenberechnung DIN 276 Gesamtmaßnahme Zusammenstellung nach Kostengruppen KG 200 Vorbereitende Maßnahmen 210 Herrichten 118.530,00 € Summe KG 200 118.530,00 € netto 500 Außenanlagen und Freiflächen 510 Erdbau 28.275,00 € 520 Gründung, Unterbau 14.820,00 € 530 Oberbau, Deckschichten 296.595,00 € 540 Baukonstruktionen 72.925,00 € 550 Technische Anlagen 14.000,00 € 560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen 55.300,00 € 570 Pflanz- und Saatflächen 187.477,40 € 590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen 16.000,00 € Summe KG 500 685.392,40 € netto 700 Baunebenkosten 720 Vorbereitung der Objektplanung 10.000,00 € Summe KG 700 10.000,00 € netto Kostenberechnung Landschaftsbauarbeiten 813.922,40 € netto zzgl. 19 % MwSt. 154.645,26 € Ges.betrag brutto 968.567,66 € Seite 1 von 1
Anlage 3 Entwurfsplanung Gesamtmaßnahmenplan
3448 Zeichen
43.5242.47 Trafo 45.4545.4845.72 45.7345.40 43.6843.52 I III W F I I II F IV II II I III F IIIFFF F F II I III F F F F I III F IIIII F III II III II F F FIII FII 17 119 73 59 83 14 3 87 16 101-105 103 a 1 121 26 9 8 18 3 85 89 115 5 5 21 70 88 6 95 3 133 77 1 99 5 1 25 93 9 91 117 115 99 i 20 90 70 19 17 5 a 1 10 113 11 84 1 13 12 28 95 86 1 13 7 11 76 72 2 7 2 123 3 97 23 75 3 1 12 27 81 99 k 15 10 22 105 106 9 79 111 15 71 IVIV III I II I I F II P S I S S I F II S IVS F IV IV III S S F IV III F III S F I F S F I IIII F II F F F III III F S S SIII I I F F F II S S II III III F F I V S F F I S Kinderkrkhs. S I II W I II IV I S S I III III I III F S Kiga S I III S III F I F I II III I IF F F S I F S S P S III III S I SII SI P F S S III I IV III III V MD II F III U. Wk. IP I S F IX III F F F IV III I VI S III II F S S F III KW F I F II I F IV IS W I V S I I F I F I S W S V II S S I FI P F W F SF F II III I S S P W I S III III III S II III F F S II S I I S P F I III I I V ewrewr 7.870 m² Hundewiese BewegungsstationBolzplatzAmsterdamer Straße Xantener StraßeJosefine-Clouth-Straße Florastraße Franz-Clouth-Straße KleingartenanlageStreuobstwiese(Bestand) Vogelwäldchen Artenreiche Wiese(Bestand) Kinderkrankenhaus Buschwerk BuschwerkBuschwerkBuschwerk Clouth-Quartier KitaClouth-Quartier Spielplatz (separateMaßnahme/Bestand)Fallschutzbelag - Planung40cm HackschnitzelWassergebundeneWegedecke - Bestand Bearbeitungsgrenzen / PlansymboleHundefreilauffläche VegetationsflächenBefestigte FlächenBöschung - Bestand /Böschung - Planung Baum, BestandRasen - Planung20 cm OberbodenEinfriedung, Planung, Bearbeitungsgrenze Artenreiche Wiese - BestandAusstattung / BaukonstruktionBank neu (gemäßGrünhandbuch) /Wiedereinbau BankBeleuchtungBestand | neu(Prüfung durch RheinEnergie)Balancierstrecke(Bewegungsstation),mit BewegungsraumWellenlauf(Bewegungsstation),mit BewegungsraumRückenstrecker(Bewegungsstation),mit BewegungsraumCalisthenics plus Push-upsund Bauchschrägbank(Bewegungsstation), mitBewegungsraum3x3 BasketballcourtAsphaltbelag mit Markierungund Basketballkorb;11 x 15 m Spielfeld Wassergebundene Wegedecke -Typ 1 - PlanungAsphalt - PlanungRasen - BestandArtenreiche Wiese - Planung20cm OberbodenBaum, Planung1. Ordnung / 2. OrdnungEinfriedung, BestandAbfallbehälter neu /Wiedereinbau AbfallbehälterStationsschild/allg.Beschilderung derBewegungsstationPoller (Bestand) Buschwerk/BaumbestandWassergebundene WegedeckeTyp 2 - Planung KlinkermauerForstfläche (separate Planung) vorhandener HubschrauberlandeplatzKinderkrankenhaus (nachr. Darstellung) Buschwerk - PlanungPflasterfläche Trinkwasserbrunnen(Realisierung zu späteremZeitpunkt) PlanänderungslisteIndexÄnderungDatumNameExterne PlänePlanstandVerfasserPlannummer ÜbersichtsplanBauherrProjektPlaninhaltBaubereichLeistungsphasePlannummerMaßstabBearbeitungDatum IndexHöhenbezugFormatIndexFreigabeDatum/UnterschriftFreigabe BüroDatum/Unterschrift Stadt Köln - Die OberbürgermeisterinAmt für Landschaftspflege und GrünflächenWilly-Brandt-Platz 250679 Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 0ABCDEFGH Johannes-Giesberts-ParkgesamtLageplan - Maßnahmenplan3AGJ/Wei17.12.2024NHN1:1.000841 x 750 PlanerstellungMobile Toiletten und Wetterpilz herausgenommen; Bankstandorte getauscht.11.11.202417.12.2024GJ/WeiWeiershausen Meter04080 AufmaßPlanung Spielplatz03/202402/2023235123.2409_UTM-170 19.12.2024gez. Christoph Hölzer20.12.2024gez. Andre Michelis20.12.2024gez. Johannes Schiefer
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
20498 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/671/21 Vorlagen-Nummer 3480/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Weiterplanungs- und Baubeschluss auf Basis der Entwurfsplanung Johannes- Giesberts-Park Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die vorgelegte Entwurfsplanung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushalts- satzung 2025/2026, mit dem Ausbau des Johannes-Giesberts-Parks mit Herstellungs- kosten von 969.000 €. 2. Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Schenkung der Kölner Grün Stiftung in Höhe von 121.500 € dankend an. 3. Der Finanzausschuss beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat- zung 2025/2026, die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 830.500 € im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6700-1301-5-1037, Johannes-Giesberts-Park Neugestaltung, Haushaltsplanentwurf 2025/2026. Alternative: 1. Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die vorgelegte Entwurfsplanung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushalts- satzung 2025/2026, mit dem Ausbau des Johannes-Giesberts-Parks ohne Streetball- feld mit Herstellungskosten von 925.000 €. 2. Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Schenkung der Kölner Grün Stiftung in Höhe von 121.500 € dankend an. 3. Der Finanzausschuss beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat- zung 2025/2026, die Freigabe einer Auszahlungsermächtigung in Höhe von 786.500 € im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produkt- gruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Teil- planzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6700-1301-5-1037, Jo- hannes-Giesberts-Park Neugestaltung, Haushaltsplanentwurf 2025/2026. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.02.2025 Finanzausschuss 10.02.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 830.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 847.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 4.900 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 4.900 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) 3 Begründung: 1. Planungsanlass und Beschlussgrundlagen Der Johannes-Giesberts-Park in Nippes ist eine in die Jahre gekommene bei den Anwohnenden und im gesamten Stadtgebiet beliebte Parkanlage. Durch die geänderten heutigen Nutzungsansprüche und durch den erhöhten Nut- zungsdruck aufgrund der neueren Wohnquartiere in der Umgebung, wird der Park den aktuellen Ansprüchen nicht mehr gerecht. Darüber hinaus ergeben sich durch die Aufwertung des Spielplatzes neue Flächenkonkurrenzen zu an- deren direkt angrenzenden Nutzungen, insbesondere zur heutigen Hunde- wiese. In der Öffentlichkeitsbeteiligung 2023 und den hier geäußerten Rückmeldungen sind Konflikte sichtbar geworden. Darüber hinaus gab es zahlreiche Einwohner- anfragen im ersten Halbjahr 2024 zur Beschlussvorlage „Flächennutzung Jo- hannes-Giesberts-Park“ (Vorlage n-Nr. 0117/2024, siehe auch Dokumentatio- nen auf der städtischen Beteiligungsplattform (Johannes-Giesberts-Park | Be- teiligungsportal der Stadt Köln). Mit der Umsetzung der vorgelegten Planung wird das Ziel verfolgt, die zutage getretenen Konflikte zu befrieden und so viele Nutzungsansprüche wie möglich zu erfüllen. Am 25.01.2024 nahm die Bezirksvertretung Nippes die Ergebnisse der in 2023 durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis und beauftragte die Ver- waltung mit der Verlegung der Hundefreilauffläche zu Gunsten größerer Sport- flächen sowie mit der daraus resultierenden weiteren Planung zur Umgestal- tung des Johannes-Giesberts-Park (Vorlagen -Nr. 0117/2024). Am 07.11.2024 beschloss die Bezirksvertretung Nippes, die Hundewiese ge- mäß der Vorentwurfsvariante 1 an die Florastraße zu verlegen (Vorlagen-Nr. 3254/2024), die Parkanlage insgesamt aufzuwerten und die Entwurfsplanung zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage beauftragte die Bezirksvertretung Nippes die Verwaltung mit der Erarbeitung der weiteren Planung und der Bauausführung. 2. Entwurfsbeschreibung - Zielplanung Mit der Entwurfsplanung Johannes-Giesberts-Park, vergleiche Zielplanung An- lage 2, wurde die Parkanlage an die aktuellen Ansprüche und Anforderungen angepasst. Wäldchen am Clouth Quartier und Wegestruktur Das Wäldchen am Clouth Quartier wird in einer separaten Maßnahme durch eine Waldinsel erweitert, siehe Anlage 2. Darüber hinaus wird das bestehende Wäldchen nachverdichtet und Lücken im Gehölzsaum geschlossen. Davor soll eine neue artenreiche Wiese angelegt und durch Einzelbäume ergänzt werden, so dass die neuen Nebenwege im Schatten verlaufen. Die Gewährleistung der Pflege und hier mögliche Kooperationen werden in der weiteren Planung der artenreichen Wiese geprüft. Das Wegesystem im Park wird neu strukturiert. Der heute asphaltierte breite Hauptweg des Parks wird überarbeitet und entsiegelt. Hierzu wird die Asphalt- schicht des 3,5m breiten Hauptweges abgetragen und durch eine wasserge- bundene Wegedecke ersetzt. Durch die Erneuerung des Belages wird die Be- 4 gehbarkeit auch für gehbeeinträchtigte Menschen verbessert und die Pfützen- bildung deutlich reduziert. An den Wegekreuzen werden in Hauptwegerichtung gemäß Grünhandbuch der Stadt Köln Leitstreifen eingebaut. Es werden schmale, ca. 2m breite wassergebundene Nebenwege ergänzt, so dass ein Rundweg innerhalb der Parkanlage entsteht. Dieser verläuft entlang der Gehölzkante. Ein Spazieren im Schatten wird so ermöglicht. Das Überan- gebot der wassergebundenen Wege an der Xantener Straße wird reduziert und entsprechend zurückgebaut. Der hier befindliche zweite Zugang wird perspekti- visch zurückgebaut und durch ein Doppelholmgeländer geschlossen. Im Zuge der Überarbeitung werden bestehende Bankstandorte gemäß Grünhandbuch mit einer Plattenfläche ergänzt. An bestehenden und neuen Wegen werden neue Bankstandorte gemäß Grünhandbuch angeordnet. Vogelwäldchen Das Wäldchen Florastraße Ecke Franz- Clouth Straße wird durch neue Baum- und Strauchpflanzungen aus Insekten- und Vogelnährgehölzen ergänzt. Im La- geplan ist dieser Bereich als „Vogelwäldchen“ bezeichnet. Die bestehende Klin- kermauer an der Florastraße soll saniert und wenn möglich erweitert werden. Hundewiese und weitere Elemente Die Hundewiese wird nun an die Florastraße verlegt. Eine Bewegungsstation und eine Streetballfläche werden neu auf die Wiese an der Amsterdamer Straße integriert. Der bestehende Bolzplatz wird vergrößert und westlich der Kleingartenanlage auf der großen Wiese neu verortet. Auf der Wiese vor dem Ausgang Amsterdamer Straße ist die Bewegungssta- tion verortet. Hier gibt es eine Balancierstrecke, die Geräte Wellenlauf und Rü- ckenstrecke sowie eine Calesthenicsanlage mit Push-Up und Bauchschräg- bank. Als Fallschutzmaterial wird Holzhackschnitzel verwendet. Neben der Be- wegungsstation ist ein Trinkbrunnen vorgesehen. Mit der Maßnahme werden aufgrund der aktuellen Haushaltslage zunächst nur die technischen Vorausset- zungen für eine spätere Umsetzung des Trinkbrunnens realisiert (vgl. auch An- lage 5). Klinkermauer Die Bestandsklinkermauer an der Florastraße wird saniert und erweitert. In den angrenzenden Bereichen des zukünftigen Standorts stehen Bäume. Diese wei- sen teils massiv Totholz auf. Daher werden die betroffenen Bäume zunächst durch die städtischen Baumkontrolleure untersucht und bewertet. Ggf. ergeben sich hier noch notwendige Baumfällungen. Bei der Entscheidung über die Länge und Lage der geplanten Mauer steht der Erhalt von Bestandsbäumen je- doch vor dem Mauerbau. In der beigefügten Kostenberechnung (siehe Anlage 4) sind die Kosten für eine maximale Mauerlänge dargestellt. Im Anschluss an die Baumbewertung wird der Mauerverlauf überprüft und ggf. verkürzt. In diesem Falle werden wurzel- schonende Alternativen an Stelle der Mauer eingebaut. Dies kann auch in Teil- abschnitten der Fall sein. 5 3. Zur separaten Maßnahme - Wäldchen am Clouth Quartier Die mit der Variantenentscheidung (3254/2024) beschlossene Erweiterung des Wäldchens am Clouth Quartier wird als Waldinsel angelegt und über die Forst- verwaltung in Kooperation mit der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald durch- geführt. Für die Maßnahme wird der Bezirksvertretung Nippes ein separater Beschluss zur Entscheidung vorgelegt. Eine zeitliche Abstimmung für die Um- setzung der Maßnahmen erfolgt verwaltungsintern. 4. Beleuchtung Die bestehende Beleuchtung des Hauptweges weist heute eine Beleuchtungs- lücke von zwei Leuchten auf. Aus Gründen der Verkehrssicherung werden diese beiden Leuchten durch die Rheinenergie ergänzt. Eine Prüfung der Rheinenergie zur technischen Durchführbarkeit ist bereits erfolgt. Darüber hinaus gibt es alte, nicht mehr funktionsfähige Leuchten zwischen Kin- derkrankenhaus und Wohnblock westlich der neuen Hundewiese. Diese wer- den zurückgebaut. 5. Hubschrauberlandeplatz des Kinderkrankenhauses Von Seiten des benachbarten Kinderkrankenhauses muss eine Fläche für ei- nen Hubschrauberlandeplatz im Johannes-Giesberts-Park nachgewiesen wer- den. Nachrichtlich ist diese Fläche in den Lageplänen eingetragen und in der Planung berücksichtigt. 6. Landschaftsschutzgebiet a) Rechtliche Situation - Landschaftsschutzgebiet Im geltenden Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 (Nr. 6648 Sd / 02, 6748 0/02) ist die Grünfläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkan- lage festgesetzt. Im Bereich der heutigen Hundewiese setzt der B-Plan die Zweckbestimmung Sportplatz fest. Der Johannes-Giesberts-Park liegt zudem im Geltungsbereich des Land- schaftsplans Köln und ist dort als Landschaftsschutzgebiet L8 „Äußerer Grün- gürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“ festgesetzt. Der Johannes-Giesberts-Park ist zudem Teil des Bio- topverbunds NRW und als Vernetzungselement im städtischen Umfeld von be- sonderer Bedeutung. Nach Landschaftsplan besteht zudem das Entwicklungs- ziel 2 „Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener Grünanlagen“. Gemäß der Schutzzweckfestsetzung des Landschaftsplans für das Land- schaftsschutzgebiet sind neben dem Erhalt naturnaher Elemente und der Si- cherung stadtklimatischer wichtiger Ausgleichsräume und Grünverbindungen, die Erholung und die Erholungsnutzung bedeutsam. Nach Landschaftsplan gelten in Landschaftsschutzgebieten verschiedene Ge- bote und Verbote. Von diesen kann ein Antrag auf Befreiung gestellt werden, der in den Naturschutzbeirat eingebracht werden muss. 6 b) Landschaftsschutz Grundsätzlich wird in der folgenden Genehmigungsplanung für die geplanten Maßnahmen der bestehende Landschaftsschutz beachtet und abgearbeitet. Die vorgelegte Planung wird von der Unteren Naturschutzbehörde geprüft, wel- che über die erforderlichen naturschutzrechtlichen Genehmigungen entschei- det. Im Zuge der starken Frequentierung des Gehölzstreifens entlang des Clouth Quartiers sollen zur Regeneration der Fläche Schutzmaßnahmen ergriffen und Trampelpfade im Wäldchen oder hineinführende Pfade temporär abgesperrt werden. „Wilde“ Sitzgelegenheiten im Wäldchen werden entfernt mit dem Ziel, den Nut- zungsdruck zu reduzieren. Es werden zusätzliche schmale Wege in wassergebundener Bauweise entste- hen, um dem Wunsch nach Spazierwegen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Rechnung zu tragen. Ferner wird eine Teilversiegelung im Bereich der Bewegungsstation entstehen sowie eine Versiegelung im Bereich des Streetballfeldes und der Bankstand- orte. Die Verlegung der Hundewiese und des Bolzplatzes haben keinen bzw. einen minimalen baulichen Eingriff zur Folge. Im Falle von Änderungen der Be- leuchtung werden außerdem artenschutzrechtliche Belange berücksichtigt. 7. Auswirkungen auf den Klimaschutz Siehe Beschlussvorlage Nummer 3254/2024. 8. Altlasten Im näheren Umfeld des Bauvorhabens befindet sich eine nachrichtlich im Alt- lastenkataster geführte Altablagerung mit der Bezeichnung „501133 Amsterda- mer Str. / Johannes-Giesberts-Park“. Anhand von Untersuchungen konnte eine Gefährdung von Mensch und Umwelt sowie eine Beeinträchtigung der Maß- nahme im Vorfeld ausgeschlossen werden. 9. Bebauungsplan - Bolzplatz und Streetballfeld / Lärm Mit dem Beschluss der Bezirksvertretung Nippes zur Variantenentscheidung (3254/2024) hat die Politik über die Verortung des Bolzplatzes und des Street- ballfeldes entschieden. Gleichzeitig wurde die Erstellung eines Lärmgutachtens auf Basis der Entwurfsplanung beschlossen. Der zu erwartende Lärm der er- gänzten bzw. geänderten Nutzungen werden dabei systematisch durch ein Gutachterbüro prognostiziert. Das Gutachten wird derzeit erarbeitet und wird in der weiteren Planung berücksichtigt. Über das Ergebnis des Gutachtens und die Auswirkungen auf die Planung wird die Politik über eine Mitteilung weiter in- formiert. 10. Terminplanung Der Baubeginn ist ab dem 4. Quartal 2025 geplant, die Fertigstellung der Bau- maßnahme ist voraussichtlich Mitte 2026. 11. Kostenberechnung Die voraussichtlichen Gesamtbaukosten des Bauvorhabens betragen nach heutigem Kenntnisstand rund 969.000 €. Die Kostenberechnung ist der Be- schlussvorlage als Anlage 4 beigefügt. 12. Planungskosten Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie die weiteren Leistungs- phasen werden vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen eigenständig durchgeführt. Insofern fallen keine Kosten für Planungsleistungen an. 7 13. Finanzierung Die Kosten der Neugestaltung des Johannes-Giesberts-Parks betragen insge- samt ca. 969.000 €. Hiervon entfallen ca. 49.000 € auf eine Bewegungsstation, ca. 17.000 € auf die Errichtung der fehlenden Beleuchtung und ca. 903.000 € auf die Herstellung der Grünfläche. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung zur Neugestaltung der Grünfläche ist im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä- chen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, veranschlagt. Bei Finanzstelle 6700 -1301-5-1037, Johan- nes-Giesberts-Park Neugestaltung, in Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau- maßnahmen, stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 Finanzmittel in Höhe von 830.500 € bereit. Die zur Herstellung der Grünfläche verbleibenden 72.500 € werden im Wege einer Schenkung unmittelbar von der Kölner Grün Stiftung finanziert. Dies be- trifft im Wesentlichen Baumpflanzungen sowie die Errichtung von Bankstandor- ten. Die Kosten für die Bewegungsstation in Höhe von 49.000 € werden ebenfalls im Wege einer Schenkung unmittelbar von der Kölner Grün Stiftung finanziert. Die Neugestaltung des Johannes-Giesberts-Park stellt in Höhe von 830.500 € eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entstehen für den Festwert keine planmäßigen bilanziellen Abschreibungsauf- wendungen, jedoch belasten die zum Werterhalt des Vermögens im Festwert erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen in gleicher Höhe als Aufwand den Ergebnisplan. Im Teilergebnisplan des Haushaltsplanentwurfs 2025/2026 inkl. Mittelfristpla- nung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen stehen in der Produkt- gruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 Festwertaufwandsermächtigungen in Höhe von 830.500 € bereit. Nach Fertigstellung geht die Bewegungsstation in das Vermögen des Amts für Landschaftsplage und Grünflächen über. Den jährlichen Abschreibungsaufwen- dungen in Höhe von 4.900 € stehen jährliche Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 4.900 € gegenüber. Die Kosten für den Einbau der zwei neuen Mastleuchten betragen ca. 17.000 €. Die zur Finanzierung benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnis- plan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026 im Haushaltsjahr 2025 im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 zur Verfügung. 14. Finanzierung der Beschlussalternative (ohne Streetballfeld) Die Gesamtkosten reduzieren sich im Vergleich zur Vorzugsvariante um ca. 44.000 € auf 925.000 €. Hiervon entfallen 49.000 € auf die Bewegungsstation, ca. 17.000 € auf die Errichtung der fehlenden Beleuchtung und ca. 859.000 € 8 auf die Herstellung der Grünfläche. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung zur Neugestaltung der Grünfläche ist im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä- chen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, veranschlagt. Bei Finanzstelle 6700-1301-5-1037, Johan- nes-Giesberts-Park Neugestaltung, in Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau- maßnahmen, stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 Finanzmittel in Höhe von 786.500 € bereit. Die zur Herstellung der Grünfläche verbleibenden 72.500 € werden direkt von der Kölner Grün Stiftung finanziert. Dies betrifft im Wesentlichen Baumpflan- zungen sowie die Errichtung von Bankstandorten. Die Kosten für die Bewegungsstation in Höhe von 49.000 € werden ebenfalls direkt von der Kölner Grün Stiftung finanziert. Die Neugestaltung des Johannes-Giesberts-Park stellt in Höhe von 786.500 € eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entstehen für den Festwert keine planmäßigen bilanziellen Abschreibungsauf- wendungen, jedoch belasten die zum Werterhalt des Vermögens im Festwert erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen in gleicher Höhe als Aufwand den Ergebnisplan. Im Teilergebnisplan des Hpl.-Entwurfs 2025/2026 inkl. Mittelfristplanung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen stehen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, vorbehaltlich des Inkraft- tretens der Haushaltssatzung 2025/2026 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 Festwertaufwandsermächtigungen in Höhe von 786.500 € bereit. Nach Fertigstellung geht die Bewegungsstation in das Vermögen des Amts für Landschaftsplage und Grünflächen über. Den jährlichen Abschreibungsaufwen- dungen in Höhe von 4.900 € stehen jährliche Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 4.900 € gegenüber. Die Kosten für den Einbau der zwei neuen Mastleuchten betragen ca. 17.000 €. Die zur Finanzierung benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnis- plan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026 im Haushaltsjahr 2025 im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 zur Verfügung. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Entwurfsplan - Zielplanung Anlage 3 Entwurfsplan- Gesamtmaßnahmenplan Anlage 4 Kostenberechnung gesamt Anlage 5 Rückmeldung zu Anfragen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 2023
Anlage 5 Beantwortung von Anfragen aus der Öffentlichkeitsbeteteiligung 2023
7305 Zeichen
Johannes-Giesberts-Park Zur Beschlussvorlage Weiterplanungs- und Baubeschluss auf Basis der Entwurfsplanung Johannes-Giesberts-Park (3480/2024) Anlage 5 Rückmeldung zu Anfragen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Hinweis aus der ÖB Rückmel - dung aus der Verwaltung Begründung Insektenhotel k. A. Wird im Rahmen der Maßnahme Erweiterung des Wäldchens Clouth-Quartier geprüft. Grillmöglichkeiten + Entsorgungsmöglich- keiten für Grillkohle nein Gem. Stadtordnung § 26 Grillen Abs. 2, ist das Grillen „außerhalb der eingerichteten Grillplätze verboten“: (…) - „auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen, - auf Hundefreilaufflächen, im Abstand bis zu 100 Metern zum Waldrand und zu Wohngrundstücken und - unterhalb von sowie in einem Abstand von weniger als zwei Metern zu Baumkronen“ Gemäß Stadtordnung § 26 Abs. 1 ist das Grillen im Park noch auf 1.675m2 möglich. Aufgrund des hohen Aufwandes und der hohen Kosten für Reinigung und Entsorgung dieser Parkfläche und speziellen Entsorgungsmöglichkeiten für Grillkohle ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit für den hierfür erforderlichen Aufwand aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben. Siehe auch: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit- natur-sport/ferien-freizeit/grillplaetze Laufstrecke / Joggingstrecke ausweisen nein Rückmeldung aus dem Sportamt: aus Sicht des Joggers ist die Ausweisung einer Joggingstrecke im JGP nicht interessant. Eine Jogging / Walking Runde mit Übergang in die Kleingartenanlage und den Nordpark ist / wird vorsehen, mit "laufbarem" Anschluss an jeden Eingang in den Park. Bänke auf der Wiese nein Pflegethema. Zusätzliche kleinteilige Bereiche erhöhen den Pflegeaufwand. Dies ist nicht leistbar. Sitzgruppen nein In der Öffentlichkeitsbeteiligung sind widersprüchliche Wünsche geäußert worden. Es wurden zusätzliche Bänke zum Verweilen gewünscht. Jedoch gab es immer wieder den Hinweis, dass Bänke zum nächtlichen Verweilen und feiern genutzt würden. Daher soll es als Kompromiss zwar im JGP einerseits zusätzliche Bänke, jedoch keine Bänke und Tische oder Bankgruppen geben. Es werden maximal zwei Bänke nebeneinander aufgestellt. Bänke mit Picknicktischen im Bereich der Bewegungsstation nein Antwort wie vor. Liegebänke nein Dies wird wg. des hohen Pflegeaufwa ndes nicht gemacht. Eingangssituation: breitere Drengelgitter (für Fahrradanhänger) k. A. Derzeit werden die Eingangssituationen der Kö lner Grünanlagen auf Funktionalität geprüft. In diesem Zuge werden auch die Eingänge des Johannes- Giesberts-Parks geprüft und ggf. angepasst. Hierbei wird auch das Thema der Barrierefreiheit untersucht. Drengelgitter sind jedoch nicht Teil der Grünplanung. Dieses Thema wird daher an die entsprechende Stelle weitergegeben. Zugangssituation von der Florastrasse und der Xantener Str. verbessern, sodass keine Autos mehr dort parken. k.A. Der Straßenraum ist nicht Teil der Baumaßnahme . Das Thema wird an die entsprechende Stelle weitergegeben und dort geprüft. Blumenbeete, Hochbeete (AW: zu pflegeintensiv). Blumenbeete entlang des Wegs Richtung Xantener Str.. nein Blumenbeete wird es in dieser Parkanlage aus Gründen des hohen Aufwandes und der Wirtschaftlichkeit der städtischen Pflegemaßnahmen nicht geben. Hochbeete nahe der Clouth-Siedlung mit einer Wasserstelle und einer Sammelstelle für Gartenabfälle nein Die Möglichkeit zum Gärtnern im öffentlichen G rün ist in den Plänen zur Beschlussvorlage an der Florastrasse als Potentialfläche für urban gardening dargestellt. Bei Interesse wird weitergehend geprüft, ob urban gardening an dieser Stelle realisierbar ist. Bei Interesse melden sie sich bitte hier: 67-essbare-stadt@stadt-koeln.de Siehe auch: Essbare Stadt Köln - Gärtnern im urbanen Raum - Stadt Köln (stadt-koeln.de) https://meinungfuer.koeln/aktionsplan-essbare- stadt-koeln Grünschnitt kann über die AWB entsorgt werden, siehe: https://www.awbkoeln.de/gruenschnitt/ Bewässerung der Bäume k.A. Im Sommer erfolgt eine Wässerung durch die Stadt Köln über Wassertanks. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit kostenfrei Wassersäcke bei der Stadt Köln abzuholen und die Straßenbäume mit deren Hilfe im Sommer zu wässern. Weitere Informationen finden sie hier: Trockenheit - Kräfte bündeln für die Kölner Bäume - Stadt Köln (stadt-koeln.de) Obsthain erweitern. nein Die Maßnahme ist abgeschl ossen. Die gepflanzten Obstbäume sollten mit dem Vermerk zusätzlicher Informationen (z.B. Art/Sorte/Züchter/Herkunft) versehen werden. k. A. Die Idee wird an die entsprechende Stelle weitergegeben und dort geprüft. 400 Meter lange Laufbahn aus Naturmaterialien ähnlich wie an der Uni- Sport-Anlage der Uni-Köln. nein In öffentlichen Parkanlagen kommt es erfahrungsgemäß zu Verschmutzungen von Grünflächen. Der erhöhte Reinigungsaufwand für solche oder ähnliche Bereiche ist sehr hoch, durch die Stadt Köln bzw. die AWB unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht leistbar. Wetterunterstand nein Ein Wetterunterstand ist gru ndsätzlich in die Parkanlage integrierbar. Aufgrund der angespannten Haushaltslage ist dies zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht möglich bzw. aus städt. Mitteln nicht finanzierbar. Toilette nein Grundsätzlich denkbar ist eine Toilet te die entsprechend dem Standard des Toilettenkonzeptes der Stadt Köln ganzjährig in der öffentlichen Grünanlage als barrierefreie Mobile Toilette aufgestellt wird, siehe: Informationen rund um die öffentlichen Toiletten der Stadt Köln | AWB Aufgrund der angespannten Haushaltslage ist dies derzeit jedoch nicht möglich bzw. aus städt. Mitteln nicht finanzierbar. Wege aufwerten. Etwas gegen die vielen Pfützen tun. später Der heute asphaltierte breite Hauptweg des P arks wird zu einem späteren Zeitpunkt überarbeitet. Die Begehbarkeit soll auch für gehbeeinträchtigte Menschen verbessert und die Pfützenbildung deutlich reduziert werden. Aufgrund der angespannten Haushaltslage ist dies zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht möglich bzw. aus städt. Mitteln nicht finanzierbar. Trinkbrunnen später Für das Aufstellen eines Trinkb runnens, sowie für einen 10jährigen Betrieb und den Unterhalt sind finanzielle Mittel erforderlich. Aufgrund der angespannten Haushaltslage ist dies zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht möglich bzw. aus städt. Mitteln nicht finanzierbar. Die Aufstellung eines Trinkbrunnens im Johannes- Giesberts-Park wird daher erst zu einem späteren Zeitpunkt vertiefend geprüft. Separate Beteiligung von Jugendlichen, besonders von Mädchen nein In Vorbereitung der Spielplatzplanung ist eine Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung in 2023 war dann für alle da. Eine separate Jugendbeteiligung insbesondere von Mädchen ist darüber hinaus nicht geplant. Weitere Informationen wo sie Öffentlichkeitsbeteiligungen anregen oder sich informieren können, finden sie hier: Startseite | Beteiligungsportal der Stadt Köln (meinungfuer.koeln) Darüber hinaus sind vielen Fragen aus der Öffentlichkeit bereits über Einwohneranfragen beantwortet worden. Die Antworten finden sie hier: 2024_Beantwortung von Einwohneranfragen in der BV Nipes_all.pdf (meinungfuer.koeln)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3480/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 27.01.2025
- Erstellt
- 04.11.2024 13:14