3480/2024

Weiterplanungs- und Baubeschluss auf Basis der Entwurfsplanung Johannes-Giesberts-Park

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 27.01.2025

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 6 Auszug BV 5 vom 06.02.2024

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Anlage 2 Entwurfsplanung Zielplan

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Anlage 4 Kostenberechnung Gesamtmaßnahme

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Anlage 3 Entwurfsplanung Gesamtmaßnahmenplan

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 5 Beantwortung von Anfragen aus der Öffentlichkeitsbeteteiligung 2023

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

672 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Wählen Sie bitte eine der drei folgenden Varianten aus und machen Sie entsprechende  
Angaben dazu. 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 6 Auszug BV 5 vom 06.02.2024

1745 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313 
Fax:   (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 07.02.2025 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 33. Sitzung der 
Bezirksvertretung Nippes  vom 06.02.2025  
öffentlich 
9.1.14 Weiterplanungs- und Baubeschluss auf Basis der Entwurfsplanung Jo-
hannes-Giesberts-Park 
3480/2024 
Frau Preuß möchte die Verwaltungsvorlage dahingehend ergänzen, dass der Bolz-
platz nicht versiegelt und nicht umzäunt werden darf. 
 
Nach kurzer Diskussion wird hierüber befunden. Der Antrag wird einstimmig beschlos-
sen. 
 
Über die so geänderte Verwaltungsvorlage ergeht folgender 
Beschluss: 
 
1. Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die vorgelegte Entwurfsplanung zustimmend 
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich des Inkrafttretens der 
Haushaltssatzung 2025/2026, mit dem Ausbau des Johannes-Giesberts-Parks mit 
Herstellungskosten von 969.000 €. 
2. Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Schenkung der Kölner Grün Stiftung in 
Höhe von 121.500 € dankend an. 
3. Der Finanzausschuss beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat-
zung 2025/2026, die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe 
von 830.500 € im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen 
in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erho-
lungsanlagen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 
6700-1301-5-1037, Johannes-Giesberts-Park Neugestaltung, Haushaltsplanent-
wurf 2025/2026. 
4. Der Bolzplatz darf nicht versiegelt und nicht umzäunt werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Bei Nichtteilnahme von Herrn Urmetzer einstimmig beschlossen. 
Anlage 6

Anlage 2 Entwurfsplanung Zielplan

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7.870 m² Hundewiese
3x3 StreetballBewegungsstationTrinkwasserbrunnen
KlinkermauerKlinkermauer
Wetterpilz
Spielplatz (separateMaßnahme/Bestand)
BolzplatzAmsterdamer Straße
Xantener StraßeJosefine-Clouth-Straße
Florastraße
Franz-Clouth-Straße
Klinkermauer
KleingartenanlageStreuobstwiese(Bestand)
Artenreiche Wiese
Vogelwäldchen
Artenreiche Wiese(Bestand)
Kinderkrankenhaus
Buschwerk
BuschwerkBuschwerkBuschwerk
Clouth-Quartier
KitaClouth-Quartier
48,50
Fallschutzbelag40cm HackschnitzelBearbeitungsgrenzen / PlansymboleHundefreilaufflächeHöhen - Bestand /Höhen - PlanungVegetationsflächenBefestigte FlächenBöschung
Baum, BestandRasen20 cm OberbodenEinfriedung, Planung,
Bearbeitungsgrenze
Ausstattung / BaukonstruktionSchattenelement(Wetterpilz)BankstandortBalancierstrecke(Bewegungsstation),mit BewegungsraumWellenlauf(Bewegungsstation),mit BewegungsraumRückenstrecker(Bewegungsstation),mit BewegungsraumCalisthenics plus Push-upsund Bauchschrägbank(Bewegungsstation), mitBewegungsraum3x3 BasketballcourtAsphaltbelag mit Markierungund Basketballkorb;11 x 15 m Spielfeld
Wassergebundene WegedeckeTyp 1AsphaltWiese20cm OberbodenBaum, PlanungMobile ToilettenEinfriedung, BestandAbfallbehälterBeleuchtung(Prüfung durch RheinEnergie)Stationsschild/allg.Beschilderung derBewegungsstationTrinkwasserbrunnenPoller (Bestand)Buschwerk/BaumbestandWassergebundene WegedeckeTyp 2
Klinkermauer
vorhandener HubschrauberlandeplatzKinderkrankenhaus (nachr. Darstellung)PflasterflächeBaum, Planung1. Ordnung / 2. Ordnung(Pflanzzeitpunkt/ausgewachsenerBaum)Erweiterung der Forstfläche(separate Planung/Maßnahme)
PlanänderungslisteIndexÄnderungDatumNameExterne PlänePlanstandVerfasserPlannummer
ÜbersichtsplanBauherrProjektPlaninhaltBaubereichLeistungsphasePlannummerMaßstabBearbeitungDatum IndexHöhenbezugFormatIndexFreigabeDatum/UnterschriftFreigabe BüroDatum/Unterschrift
Stadt Köln - Die OberbürgermeisterinAmt für Landschaftspflege und GrünflächenWilly-Brandt-Platz 250679 Köln
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
0ABCDEFGH
Johannes-Giesberts-ParkgesamtLageplan - Zielplan30GJ/Wei11.11.2024NHN1:1.000841 x 750
Planerstellung11.11.2024GJ/Wei
Meter04080
AufmaßPlanung Spielplatz03/202402/2023235123.2409_UTM-170
11.11.2024gez. Christoph Hölzer

Anlage 4 Kostenberechnung Gesamtmaßnahme

804 Zeichen

Johannes-Giesberts-Park
Kostenberechnung DIN 276
Gesamtmaßnahme
Zusammenstellung nach Kostengruppen
KG
200 Vorbereitende Maßnahmen
210 Herrichten 118.530,00 €
Summe KG 200 118.530,00 € netto
500 Außenanlagen und Freiflächen
510 Erdbau 28.275,00 €
520 Gründung, Unterbau 14.820,00 €
530 Oberbau, Deckschichten 296.595,00 €
540 Baukonstruktionen 72.925,00 €
550 Technische Anlagen 14.000,00 €
560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen 55.300,00 €
570 Pflanz- und Saatflächen 187.477,40 €
590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen 16.000,00 €
Summe KG 500 685.392,40 € netto
700 Baunebenkosten
720 Vorbereitung der Objektplanung 10.000,00 €
Summe KG 700 10.000,00 € netto
Kostenberechnung Landschaftsbauarbeiten 813.922,40 € netto
zzgl. 19 % MwSt. 154.645,26 €
Ges.betrag brutto 968.567,66 €
Seite 1 von 1

Anlage 3 Entwurfsplanung Gesamtmaßnahmenplan

3448 Zeichen

43.5242.47
Trafo
45.4545.4845.72
45.7345.40
43.6843.52
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7.870 m² Hundewiese
BewegungsstationBolzplatzAmsterdamer Straße
Xantener StraßeJosefine-Clouth-Straße
Florastraße
Franz-Clouth-Straße
KleingartenanlageStreuobstwiese(Bestand)
Vogelwäldchen
Artenreiche Wiese(Bestand)
Kinderkrankenhaus
Buschwerk
BuschwerkBuschwerkBuschwerk
Clouth-Quartier
KitaClouth-Quartier
Spielplatz (separateMaßnahme/Bestand)Fallschutzbelag - Planung40cm HackschnitzelWassergebundeneWegedecke - Bestand
Bearbeitungsgrenzen / PlansymboleHundefreilauffläche
VegetationsflächenBefestigte FlächenBöschung - Bestand /Böschung - Planung
Baum, BestandRasen - Planung20 cm OberbodenEinfriedung, Planung,
Bearbeitungsgrenze
Artenreiche Wiese - BestandAusstattung / BaukonstruktionBank neu (gemäßGrünhandbuch) /Wiedereinbau BankBeleuchtungBestand | neu(Prüfung durch RheinEnergie)Balancierstrecke(Bewegungsstation),mit BewegungsraumWellenlauf(Bewegungsstation),mit BewegungsraumRückenstrecker(Bewegungsstation),mit BewegungsraumCalisthenics plus Push-upsund Bauchschrägbank(Bewegungsstation), mitBewegungsraum3x3 BasketballcourtAsphaltbelag mit Markierungund Basketballkorb;11 x 15 m Spielfeld
Wassergebundene Wegedecke -Typ 1 - PlanungAsphalt - PlanungRasen - BestandArtenreiche Wiese - Planung20cm OberbodenBaum, Planung1. Ordnung / 2. OrdnungEinfriedung, BestandAbfallbehälter neu /Wiedereinbau AbfallbehälterStationsschild/allg.Beschilderung derBewegungsstationPoller (Bestand)
Buschwerk/BaumbestandWassergebundene WegedeckeTyp 2 - Planung
KlinkermauerForstfläche (separate Planung)
vorhandener HubschrauberlandeplatzKinderkrankenhaus (nachr. Darstellung)
Buschwerk - PlanungPflasterfläche
Trinkwasserbrunnen(Realisierung zu späteremZeitpunkt)
PlanänderungslisteIndexÄnderungDatumNameExterne PlänePlanstandVerfasserPlannummer
ÜbersichtsplanBauherrProjektPlaninhaltBaubereichLeistungsphasePlannummerMaßstabBearbeitungDatum IndexHöhenbezugFormatIndexFreigabeDatum/UnterschriftFreigabe BüroDatum/Unterschrift
Stadt Köln - Die OberbürgermeisterinAmt für Landschaftspflege und GrünflächenWilly-Brandt-Platz 250679 Köln
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
0ABCDEFGH
Johannes-Giesberts-ParkgesamtLageplan - Maßnahmenplan3AGJ/Wei17.12.2024NHN1:1.000841 x 750
PlanerstellungMobile Toiletten und Wetterpilz herausgenommen; Bankstandorte getauscht.11.11.202417.12.2024GJ/WeiWeiershausen
Meter04080
AufmaßPlanung Spielplatz03/202402/2023235123.2409_UTM-170
19.12.2024gez. Christoph Hölzer20.12.2024gez. Andre Michelis20.12.2024gez. Johannes Schiefer

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

20498 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 3480/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Weiterplanungs- und Baubeschluss auf Basis der Entwurfsplanung Johannes-
Giesberts-Park  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die vorgelegte Entwurfsplanung zustimmend zur 
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushalts-
satzung 2025/2026, mit dem Ausbau des Johannes-Giesberts-Parks mit Herstellungs-
kosten von 969.000 €. 
2. Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Schenkung der Kölner Grün Stiftung in Höhe 
von 121.500 € dankend an. 
3. Der Finanzausschuss beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat-
zung 2025/2026, die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 
830.500 € im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der 
Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, 
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6700-1301-5-1037, 
Johannes-Giesberts-Park Neugestaltung, Haushaltsplanentwurf 2025/2026. 
 
 
Alternative: 
1. Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die vorgelegte Entwurfsplanung zustimmend zur 
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushalts-
satzung 2025/2026, mit dem Ausbau des Johannes-Giesberts-Parks ohne Streetball-
feld mit Herstellungskosten von 925.000 €. 
2. Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Schenkung der Kölner Grün Stiftung in Höhe 
von 121.500 € dankend an. 
3. Der Finanzausschuss beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat-
zung 2025/2026, die Freigabe einer Auszahlungsermächtigung in Höhe von 786.500 € 
im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produkt-
gruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Teil-
planzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6700-1301-5-1037, Jo-
hannes-Giesberts-Park Neugestaltung, Haushaltsplanentwurf 2025/2026. 
 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.02.2025 
Finanzausschuss 10.02.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   830.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  847.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   4.900 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   4.900 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

3 
Begründung:  
 
1. Planungsanlass und Beschlussgrundlagen 
Der Johannes-Giesberts-Park in Nippes ist eine in die Jahre gekommene bei 
den Anwohnenden und im gesamten Stadtgebiet beliebte Parkanlage. Durch 
die geänderten heutigen Nutzungsansprüche und durch den erhöhten Nut-
zungsdruck aufgrund der neueren Wohnquartiere in der Umgebung, wird der 
Park den aktuellen Ansprüchen nicht mehr gerecht. Darüber hinaus ergeben 
sich durch die Aufwertung des Spielplatzes neue Flächenkonkurrenzen zu an-
deren direkt angrenzenden Nutzungen, insbesondere zur heutigen Hunde-
wiese.  
 
In der Öffentlichkeitsbeteiligung 2023 und den hier geäußerten Rückmeldungen 
sind Konflikte sichtbar geworden. Darüber hinaus gab es zahlreiche Einwohner-
anfragen im ersten Halbjahr 2024 zur Beschlussvorlage „Flächennutzung Jo-
hannes-Giesberts-Park“ (Vorlage n-Nr. 0117/2024, siehe auch Dokumentatio-
nen auf der städtischen Beteiligungsplattform (Johannes-Giesberts-Park | Be-
teiligungsportal der Stadt Köln). Mit der Umsetzung der vorgelegten Planung 
wird das Ziel verfolgt, die zutage getretenen Konflikte zu befrieden und so viele 
Nutzungsansprüche wie möglich zu erfüllen. 
 
Am 25.01.2024 nahm die Bezirksvertretung Nippes die Ergebnisse der in 2023 
durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis und beauftragte die Ver-
waltung mit der Verlegung der Hundefreilauffläche zu Gunsten größerer Sport-
flächen sowie mit der daraus resultierenden weiteren Planung zur Umgestal-
tung des Johannes-Giesberts-Park (Vorlagen -Nr. 0117/2024).  
 
Am 07.11.2024 beschloss die Bezirksvertretung Nippes, die Hundewiese ge-
mäß der Vorentwurfsvariante 1 an die Florastraße zu verlegen (Vorlagen-Nr. 
3254/2024), die Parkanlage insgesamt aufzuwerten und die Entwurfsplanung 
zu erarbeiten.  
 
Auf dieser Grundlage beauftragte die Bezirksvertretung Nippes die Verwaltung 
mit der Erarbeitung der weiteren Planung und der Bauausführung.  
 
2. Entwurfsbeschreibung - Zielplanung 
Mit der Entwurfsplanung Johannes-Giesberts-Park, vergleiche Zielplanung An-
lage 2, wurde die Parkanlage an die aktuellen Ansprüche und Anforderungen 
angepasst.  
 
 Wäldchen am Clouth Quartier und Wegestruktur  
Das Wäldchen am Clouth Quartier wird in einer separaten Maßnahme durch 
eine Waldinsel erweitert, siehe Anlage 2. Darüber hinaus wird das bestehende 
Wäldchen nachverdichtet und Lücken im Gehölzsaum geschlossen. Davor soll 
eine neue artenreiche Wiese angelegt und durch Einzelbäume ergänzt werden, 
so dass die neuen Nebenwege im Schatten verlaufen. Die Gewährleistung der 
Pflege und hier mögliche Kooperationen werden in der weiteren Planung der 
artenreichen Wiese geprüft.  
 
Das Wegesystem im Park wird neu strukturiert. Der heute asphaltierte breite 
Hauptweg des Parks wird überarbeitet und entsiegelt. Hierzu wird die Asphalt-
schicht des 3,5m breiten Hauptweges abgetragen und durch eine wasserge-
bundene Wegedecke ersetzt. Durch die Erneuerung des Belages wird die Be-

4 
gehbarkeit auch für gehbeeinträchtigte Menschen verbessert und die Pfützen-
bildung deutlich reduziert. An den Wegekreuzen werden in Hauptwegerichtung 
gemäß Grünhandbuch der Stadt Köln Leitstreifen eingebaut. 
 
Es werden schmale, ca. 2m breite wassergebundene Nebenwege ergänzt, so 
dass ein Rundweg innerhalb der Parkanlage entsteht. Dieser verläuft entlang 
der Gehölzkante. Ein Spazieren im Schatten wird so ermöglicht. Das Überan-
gebot der wassergebundenen Wege an der Xantener Straße wird reduziert und 
entsprechend zurückgebaut. Der hier befindliche zweite Zugang wird perspekti-
visch zurückgebaut und durch ein Doppelholmgeländer geschlossen. Im Zuge 
der Überarbeitung werden bestehende Bankstandorte gemäß Grünhandbuch 
mit einer Plattenfläche ergänzt. An bestehenden und neuen Wegen werden 
neue Bankstandorte gemäß Grünhandbuch angeordnet. 
 
 Vogelwäldchen 
Das Wäldchen Florastraße Ecke Franz- Clouth Straße wird durch neue Baum- 
und Strauchpflanzungen aus Insekten- und Vogelnährgehölzen ergänzt. Im La-
geplan ist dieser Bereich als „Vogelwäldchen“ bezeichnet. Die bestehende Klin-
kermauer an der Florastraße soll saniert und wenn möglich erweitert werden. 
 
 Hundewiese und weitere Elemente 
Die Hundewiese wird nun an die Florastraße verlegt. Eine Bewegungsstation 
und eine Streetballfläche werden neu auf die Wiese an der Amsterdamer 
Straße integriert. Der bestehende Bolzplatz wird vergrößert und westlich der 
Kleingartenanlage auf der großen Wiese neu verortet. 
 
Auf der Wiese vor dem Ausgang Amsterdamer Straße ist die Bewegungssta-
tion verortet. Hier gibt es eine Balancierstrecke, die Geräte Wellenlauf und Rü-
ckenstrecke sowie eine Calesthenicsanlage mit Push-Up und Bauchschräg-
bank. Als Fallschutzmaterial wird Holzhackschnitzel verwendet. Neben der Be-
wegungsstation ist ein Trinkbrunnen vorgesehen. Mit der Maßnahme werden 
aufgrund der aktuellen Haushaltslage zunächst nur die technischen Vorausset-
zungen für eine spätere Umsetzung des Trinkbrunnens realisiert (vgl. auch An-
lage 5).  
 
 Klinkermauer  
Die Bestandsklinkermauer an der Florastraße wird saniert und erweitert. In den 
angrenzenden Bereichen des zukünftigen Standorts stehen Bäume. Diese wei-
sen teils massiv Totholz auf. Daher werden die betroffenen Bäume zunächst 
durch die städtischen Baumkontrolleure untersucht und bewertet. Ggf. ergeben 
sich hier noch notwendige Baumfällungen. Bei der Entscheidung über die 
Länge und Lage der geplanten Mauer steht der Erhalt von Bestandsbäumen je-
doch vor dem Mauerbau. 
 
In der beigefügten Kostenberechnung (siehe Anlage 4) sind die Kosten für eine 
maximale Mauerlänge dargestellt. Im Anschluss an die Baumbewertung wird 
der Mauerverlauf überprüft und ggf. verkürzt. In diesem Falle werden wurzel-
schonende Alternativen an Stelle der Mauer eingebaut. Dies kann auch in Teil-
abschnitten der Fall sein.

5 
3. Zur separaten Maßnahme - Wäldchen am Clouth Quartier 
Die mit der Variantenentscheidung (3254/2024) beschlossene Erweiterung des 
Wäldchens am Clouth Quartier wird als Waldinsel angelegt und über die Forst-
verwaltung in Kooperation mit der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald durch-
geführt. Für die Maßnahme wird der Bezirksvertretung Nippes ein separater 
Beschluss zur Entscheidung vorgelegt. Eine zeitliche Abstimmung für die Um-
setzung der Maßnahmen erfolgt verwaltungsintern. 
 
4. Beleuchtung 
Die bestehende Beleuchtung des Hauptweges weist heute eine Beleuchtungs-
lücke von zwei Leuchten auf. Aus Gründen der Verkehrssicherung werden 
diese beiden Leuchten durch die Rheinenergie ergänzt. Eine Prüfung der 
Rheinenergie zur technischen Durchführbarkeit ist bereits erfolgt.  
 
Darüber hinaus gibt es alte, nicht mehr funktionsfähige Leuchten zwischen Kin-
derkrankenhaus und Wohnblock westlich der neuen Hundewiese. Diese wer-
den zurückgebaut. 
 
5. Hubschrauberlandeplatz des Kinderkrankenhauses 
Von Seiten des benachbarten Kinderkrankenhauses muss eine Fläche für ei-
nen Hubschrauberlandeplatz im Johannes-Giesberts-Park nachgewiesen wer-
den. Nachrichtlich ist diese Fläche in den Lageplänen eingetragen und in der 
Planung berücksichtigt.  
 
6. Landschaftsschutzgebiet 
a) Rechtliche Situation - Landschaftsschutzgebiet 
Im geltenden Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 (Nr. 6648 Sd / 02, 6748 0/02) 
ist die Grünfläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkan-
lage festgesetzt. Im Bereich der heutigen Hundewiese setzt der B-Plan die 
Zweckbestimmung Sportplatz fest. 
Der Johannes-Giesberts-Park liegt zudem im Geltungsbereich des Land-
schaftsplans Köln und ist dort als Landschaftsschutzgebiet L8 „Äußerer Grün-
gürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren 
Grüngürtel“ festgesetzt. Der Johannes-Giesberts-Park ist zudem Teil des Bio-
topverbunds NRW und als Vernetzungselement im städtischen Umfeld von be-
sonderer Bedeutung. Nach Landschaftsplan besteht zudem das Entwicklungs-
ziel 2 „Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener Grünanlagen“. 
Gemäß der Schutzzweckfestsetzung des Landschaftsplans für das Land-
schaftsschutzgebiet sind neben dem Erhalt naturnaher Elemente und der Si-
cherung stadtklimatischer wichtiger Ausgleichsräume und Grünverbindungen, 
die Erholung und die Erholungsnutzung bedeutsam. 
Nach Landschaftsplan gelten in Landschaftsschutzgebieten verschiedene Ge-
bote und Verbote. Von diesen kann ein Antrag auf Befreiung gestellt werden, 
der in den Naturschutzbeirat eingebracht werden muss.

6 
b) Landschaftsschutz 
Grundsätzlich wird in der folgenden Genehmigungsplanung für die geplanten 
Maßnahmen der bestehende Landschaftsschutz beachtet und abgearbeitet. 
Die vorgelegte Planung wird von der Unteren Naturschutzbehörde geprüft, wel-
che über die erforderlichen naturschutzrechtlichen Genehmigungen entschei-
det.  
Im Zuge der starken Frequentierung des Gehölzstreifens entlang des Clouth 
Quartiers sollen zur Regeneration der Fläche Schutzmaßnahmen ergriffen und 
Trampelpfade im Wäldchen oder hineinführende Pfade temporär abgesperrt 
werden. 
„Wilde“ Sitzgelegenheiten im Wäldchen werden entfernt mit dem Ziel, den Nut-
zungsdruck zu reduzieren.  
Es werden zusätzliche schmale Wege in wassergebundener Bauweise entste-
hen, um dem Wunsch nach Spazierwegen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 
Rechnung zu tragen.  
Ferner wird eine Teilversiegelung im Bereich der Bewegungsstation entstehen 
sowie eine Versiegelung im Bereich des Streetballfeldes und der Bankstand-
orte. Die Verlegung der Hundewiese und des Bolzplatzes haben keinen bzw. 
einen minimalen baulichen Eingriff zur Folge. Im Falle von Änderungen der Be-
leuchtung werden außerdem artenschutzrechtliche Belange berücksichtigt.  
 
7. Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Siehe Beschlussvorlage Nummer 3254/2024. 
 
8. Altlasten 
Im näheren Umfeld des Bauvorhabens befindet sich eine nachrichtlich im Alt-
lastenkataster geführte Altablagerung mit der Bezeichnung „501133 Amsterda-
mer Str. / Johannes-Giesberts-Park“. Anhand von Untersuchungen konnte eine 
Gefährdung von Mensch und Umwelt sowie eine Beeinträchtigung der Maß-
nahme im Vorfeld ausgeschlossen werden. 
 
9. Bebauungsplan - Bolzplatz und Streetballfeld / Lärm 
Mit dem Beschluss der Bezirksvertretung Nippes zur Variantenentscheidung 
(3254/2024) hat die Politik über die Verortung des Bolzplatzes und des Street-
ballfeldes entschieden. Gleichzeitig wurde die Erstellung eines Lärmgutachtens 
auf Basis der Entwurfsplanung beschlossen. Der zu erwartende Lärm der er-
gänzten bzw. geänderten Nutzungen werden dabei systematisch durch ein 
Gutachterbüro prognostiziert. Das Gutachten wird derzeit erarbeitet und wird in 
der weiteren Planung berücksichtigt. Über das Ergebnis des Gutachtens und 
die Auswirkungen auf die Planung wird die Politik über eine Mitteilung weiter in-
formiert. 
 
10. Terminplanung 
Der Baubeginn ist ab dem 4. Quartal 2025 geplant, die Fertigstellung der Bau-
maßnahme ist voraussichtlich Mitte 2026. 
 
11. Kostenberechnung 
Die voraussichtlichen Gesamtbaukosten des Bauvorhabens betragen nach 
heutigem Kenntnisstand rund 969.000 €. Die Kostenberechnung ist der Be-
schlussvorlage als Anlage 4 beigefügt.  
 
12. Planungskosten 
Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie die weiteren Leistungs-
phasen werden vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen eigenständig 
durchgeführt. Insofern fallen keine Kosten für Planungsleistungen an.

7 
13. Finanzierung 
Die Kosten der Neugestaltung des Johannes-Giesberts-Parks betragen insge-
samt ca. 969.000 €. Hiervon entfallen ca. 49.000 € auf eine Bewegungsstation, 
ca. 17.000 € auf die Errichtung der fehlenden Beleuchtung und ca. 903.000 € 
auf die Herstellung der Grünfläche. 
 
Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung zur Neugestaltung der 
Grünfläche ist im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä-
chen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, 
Erholungsanlagen, veranschlagt. Bei Finanzstelle 6700 -1301-5-1037, Johan-
nes-Giesberts-Park Neugestaltung, in Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau-
maßnahmen, stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 
2025/2026 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 Finanzmittel in Höhe von 
830.500 € bereit. 
 
Die zur Herstellung der Grünfläche verbleibenden 72.500 € werden im Wege 
einer Schenkung unmittelbar von der Kölner Grün Stiftung finanziert. Dies be-
trifft im Wesentlichen Baumpflanzungen sowie die Errichtung von Bankstandor-
ten. 
 
Die Kosten für die Bewegungsstation in Höhe von 49.000 € werden ebenfalls 
im Wege einer Schenkung unmittelbar von der Kölner Grün Stiftung finanziert.  
 
Die Neugestaltung des Johannes-Giesberts-Park stellt in Höhe von 830.500 € 
eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. 
Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) 
entstehen für den Festwert keine planmäßigen bilanziellen Abschreibungsauf-
wendungen, jedoch belasten die zum Werterhalt des Vermögens im Festwert 
erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen in gleicher Höhe als Aufwand den 
Ergebnisplan. 
 
Im Teilergebnisplan des Haushaltsplanentwurfs 2025/2026 inkl. Mittelfristpla-
nung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen stehen in der Produkt-
gruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 
in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, vorbehaltlich des 
Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026 in den Haushaltsjahren 2025 
und 2026 Festwertaufwandsermächtigungen in Höhe von 830.500 € bereit. 
 
Nach Fertigstellung geht die Bewegungsstation in das Vermögen des Amts für 
Landschaftsplage und Grünflächen über. Den jährlichen Abschreibungsaufwen-
dungen in Höhe von 4.900 € stehen jährliche Erträge aus der Auflösung von 
Sonderposten in Höhe von 4.900 € gegenüber.  
 
Die Kosten für den Einbau der zwei neuen Mastleuchten betragen ca. 17.000 €. 
Die zur Finanzierung benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnis-
plan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 
1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in der 
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen vorbehaltlich 
des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026 im Haushaltsjahr 2025 im 
Haushaltsplanentwurf 2025/2026 zur Verfügung. 
 
14. Finanzierung der Beschlussalternative (ohne Streetballfeld) 
Die Gesamtkosten reduzieren sich im Vergleich zur Vorzugsvariante um ca. 
44.000 € auf 925.000 €. Hiervon entfallen 49.000 € auf die Bewegungsstation, 
ca. 17.000 € auf die Errichtung der fehlenden Beleuchtung und ca. 859.000 €

8 
auf die Herstellung der Grünfläche. 
 
Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung zur Neugestaltung der 
Grünfläche ist im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä-
chen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, 
Erholungsanlagen, veranschlagt. Bei Finanzstelle 6700-1301-5-1037, Johan-
nes-Giesberts-Park Neugestaltung, in Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau-
maßnahmen, stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 
2025/2026 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 Finanzmittel in Höhe von 
786.500 € bereit. 
 
Die zur Herstellung der Grünfläche verbleibenden 72.500 € werden direkt von 
der Kölner Grün Stiftung finanziert. Dies betrifft im Wesentlichen Baumpflan-
zungen sowie die Errichtung von Bankstandorten. 
 
Die Kosten für die Bewegungsstation in Höhe von 49.000 € werden ebenfalls 
direkt von der Kölner Grün Stiftung finanziert.  
 
Die Neugestaltung des Johannes-Giesberts-Park stellt in Höhe von 786.500 € 
eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. 
Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) 
entstehen für den Festwert keine planmäßigen bilanziellen Abschreibungsauf-
wendungen, jedoch belasten die zum Werterhalt des Vermögens im Festwert 
erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen in gleicher Höhe als Aufwand den 
Ergebnisplan. 
 
Im Teilergebnisplan des Hpl.-Entwurfs 2025/2026 inkl. Mittelfristplanung des 
Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen stehen in der Produktgruppe 
1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen in der 
Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, vorbehaltlich des Inkraft-
tretens der Haushaltssatzung 2025/2026 in den Haushaltsjahren 2025 und 
2026 Festwertaufwandsermächtigungen in Höhe von 786.500 € bereit. 
 
Nach Fertigstellung geht die Bewegungsstation in das Vermögen des Amts für 
Landschaftsplage und Grünflächen über. Den jährlichen Abschreibungsaufwen-
dungen in Höhe von 4.900 € stehen jährliche Erträge aus der Auflösung von 
Sonderposten in Höhe von 4.900 € gegenüber.  
 
Die Kosten für den Einbau der zwei neuen Mastleuchten betragen ca. 17.000 €. 
Die zur Finanzierung benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnis-
plan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 
1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in der 
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen vorbehaltlich 
des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026  im Haushaltsjahr 2025 im 
Haushaltsplanentwurf 2025/2026 zur Verfügung. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Entwurfsplan - Zielplanung 
Anlage 3 Entwurfsplan- Gesamtmaßnahmenplan 
Anlage 4 Kostenberechnung gesamt 
Anlage 5 Rückmeldung zu Anfragen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 2023

Anlage 5 Beantwortung von Anfragen aus der Öffentlichkeitsbeteteiligung 2023

7305 Zeichen

Johannes-Giesberts-Park 
Zur Beschlussvorlage Weiterplanungs- und Baubeschluss auf Basis der Entwurfsplanung 
Johannes-Giesberts-Park (3480/2024) 
Anlage 5 
 
Rückmeldung zu Anfragen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Hinweis aus der ÖB  Rückmel -
dung aus 
der 
Verwaltung 
 
Begründung  
Insektenhotel  
 
k. A. Wird im Rahmen der Maßnahme Erweiterung des 
Wäldchens Clouth-Quartier geprüft. 
Grillmöglichkeiten + 
Entsorgungsmöglich-
keiten für Grillkohle  
 
nein Gem. Stadtordnung § 26 Grillen Abs. 2, ist das  
Grillen „außerhalb der eingerichteten Grillplätze 
verboten“: 
(…) 
- „auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen,  
- auf Hundefreilaufflächen, im Abstand bis zu 
100 Metern zum Waldrand und zu 
Wohngrundstücken und 
 
- unterhalb von sowie in einem Abstand von 
weniger als zwei Metern zu Baumkronen“  
Gemäß Stadtordnung § 26 Abs. 1 ist das Grillen im 
Park noch auf 1.675m2 möglich. Aufgrund des 
hohen Aufwandes und der hohen Kosten für 
Reinigung und Entsorgung dieser Parkfläche und 
speziellen Entsorgungsmöglichkeiten für Grillkohle 
ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit für den 
hierfür erforderlichen Aufwand aus Sicht der 
Verwaltung nicht gegeben.  
 
Siehe auch: 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-
natur-sport/ferien-freizeit/grillplaetze  
Laufstrecke / 
Joggingstrecke ausweisen 
nein Rückmeldung aus dem Sportamt: aus Sicht des 
Joggers ist die Ausweisung einer Joggingstrecke 
im JGP nicht interessant. Eine Jogging / Walking 
Runde mit Übergang in die Kleingartenanlage und 
den Nordpark ist / wird vorsehen, mit "laufbarem" 
Anschluss an jeden Eingang in den Park. 
Bänke auf der Wiese  
 
nein Pflegethema. Zusätzliche kleinteilige Bereiche  
erhöhen den Pflegeaufwand. Dies ist nicht leistbar. 
 
Sitzgruppen nein In der Öffentlichkeitsbeteiligung sind 
widersprüchliche Wünsche geäußert worden. Es 
wurden zusätzliche Bänke zum Verweilen 
gewünscht. Jedoch gab es immer wieder den 
Hinweis, dass Bänke zum nächtlichen Verweilen 
und feiern genutzt würden. Daher soll es als 
Kompromiss zwar im JGP einerseits zusätzliche 
Bänke, jedoch keine Bänke und Tische oder 
Bankgruppen geben. Es werden maximal zwei 
Bänke nebeneinander aufgestellt.

Bänke mit Picknicktischen 
im Bereich der 
Bewegungsstation 
nein Antwort wie vor. 
Liegebänke nein Dies wird wg. des hohen Pflegeaufwa ndes nicht 
gemacht. 
Eingangssituation: breitere 
Drengelgitter (für 
Fahrradanhänger)  
k. A. Derzeit werden die Eingangssituationen der Kö lner 
Grünanlagen auf Funktionalität geprüft. In diesem 
Zuge werden auch die Eingänge des Johannes-
Giesberts-Parks geprüft und ggf. angepasst. 
Hierbei wird auch das Thema der Barrierefreiheit 
untersucht. Drengelgitter sind jedoch nicht Teil der 
Grünplanung. Dieses Thema wird daher an die 
entsprechende Stelle weitergegeben. 
Zugangssituation von der 
Florastrasse und der 
Xantener Str. verbessern, 
sodass keine Autos mehr 
dort parken. 
k.A. Der Straßenraum ist nicht Teil der Baumaßnahme . 
Das Thema wird an die entsprechende Stelle 
weitergegeben und dort geprüft.  
Blumenbeete, Hochbeete 
(AW: zu pflegeintensiv). 
Blumenbeete entlang des 
Wegs Richtung Xantener 
Str.. 
nein Blumenbeete wird es in dieser Parkanlage aus 
Gründen des hohen Aufwandes und der 
Wirtschaftlichkeit der städtischen 
Pflegemaßnahmen nicht geben.  
Hochbeete nahe der 
Clouth-Siedlung mit einer 
Wasserstelle und einer 
Sammelstelle für 
Gartenabfälle 
nein Die Möglichkeit zum Gärtnern im öffentlichen G rün 
ist in den Plänen zur Beschlussvorlage an der 
Florastrasse als Potentialfläche für urban 
gardening dargestellt. Bei Interesse wird 
weitergehend geprüft, ob urban gardening an 
dieser Stelle realisierbar ist.  
Bei Interesse melden sie sich bitte hier:  
67-essbare-stadt@stadt-koeln.de  
Siehe auch:  
Essbare Stadt Köln - Gärtnern im urbanen Raum - 
Stadt Köln (stadt-koeln.de)  
https://meinungfuer.koeln/aktionsplan-essbare-
stadt-koeln  
 
Grünschnitt kann über die AWB entsorgt werden, 
siehe: 
https://www.awbkoeln.de/gruenschnitt/   
Bewässerung der Bäume  k.A. Im Sommer erfolgt eine Wässerung durch die Stadt 
Köln über Wassertanks. Darüber hinaus besteht 
die Möglichkeit kostenfrei Wassersäcke bei der 
Stadt Köln abzuholen und die Straßenbäume mit 
deren Hilfe im Sommer zu wässern.  
 
Weitere Informationen finden sie hier: 
Trockenheit - Kräfte bündeln für die Kölner Bäume 
- Stadt Köln (stadt-koeln.de)   
Obsthain erweitern.  nein Die Maßnahme ist abgeschl ossen. 
Die gepflanzten 
Obstbäume sollten mit 
dem Vermerk zusätzlicher 
Informationen (z.B. 
Art/Sorte/Züchter/Herkunft) 
versehen werden. 
 
k. A. Die Idee wird an die entsprechende Stelle 
weitergegeben und dort geprüft.

400 Meter lange Laufbahn 
aus Naturmaterialien 
ähnlich wie an der Uni-
Sport-Anlage der Uni-Köln. 
 
nein In öffentlichen Parkanlagen kommt es 
erfahrungsgemäß zu Verschmutzungen von 
Grünflächen. Der erhöhte Reinigungsaufwand für 
solche oder ähnliche Bereiche ist sehr hoch, durch 
die Stadt Köln bzw. die AWB unter wirtschaftlichen 
Gesichtspunkten nicht leistbar. 
Wetterunterstand  nein Ein Wetterunterstand ist gru ndsätzlich in die 
Parkanlage integrierbar. Aufgrund der 
angespannten Haushaltslage ist dies zum jetzigen 
Zeitpunkt jedoch nicht möglich bzw. aus städt. 
Mitteln nicht finanzierbar.  
Toilette nein Grundsätzlich denkbar ist eine Toilet te die 
entsprechend dem Standard des 
Toilettenkonzeptes der Stadt Köln ganzjährig in der 
öffentlichen Grünanlage als barrierefreie Mobile 
Toilette aufgestellt wird, siehe: 
Informationen rund 
um die öffentlichen Toiletten der Stadt Köln | AWB  
 
Aufgrund der angespannten Haushaltslage ist dies 
derzeit jedoch nicht möglich bzw. aus städt. Mitteln 
nicht finanzierbar.  
Wege aufwerten. Etwas 
gegen die vielen Pfützen 
tun.  
später Der heute asphaltierte breite Hauptweg des P arks 
wird zu einem späteren Zeitpunkt überarbeitet. Die 
Begehbarkeit soll auch für gehbeeinträchtigte 
Menschen verbessert und die Pfützenbildung 
deutlich reduziert werden.  
Aufgrund der angespannten Haushaltslage ist dies 
zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht möglich bzw. 
aus städt. Mitteln nicht finanzierbar. 
Trinkbrunnen später Für das Aufstellen eines Trinkb runnens, sowie für 
einen 10jährigen Betrieb und den Unterhalt sind 
finanzielle Mittel erforderlich.  
Aufgrund der angespannten Haushaltslage ist dies 
zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht möglich bzw. 
aus städt. Mitteln nicht finanzierbar.  
Die Aufstellung eines Trinkbrunnens im Johannes-
Giesberts-Park wird daher erst zu einem späteren 
Zeitpunkt vertiefend geprüft.  
Separate Beteiligung von 
Jugendlichen, besonders 
von Mädchen    
nein In Vorbereitung der Spielplatzplanung ist eine  
Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgt. Die 
Öffentlichkeitsbeteiligung in 2023 war dann für alle 
da. Eine separate Jugendbeteiligung insbesondere 
von Mädchen ist darüber hinaus nicht geplant.  
 
Weitere Informationen wo sie 
Öffentlichkeitsbeteiligungen anregen oder sich 
informieren können, finden sie hier: 
Startseite | Beteiligungsportal der Stadt Köln 
(meinungfuer.koeln)  
Darüber hinaus sind vielen Fragen aus der Öffentlichkeit bereits über Einwohneranfragen 
beantwortet worden. Die Antworten finden sie hier: 
2024_Beantwortung von Einwohneranfragen in der BV Nipes_all.pdf (meinungfuer.koeln)

Beratungsverlauf (2)

06.02.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.02.2025 Finanzausschuss
TOP 7.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3480/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.01.2025
Erstellt
04.11.2024 13:14