Mandari Insight

2008/0185

Weiterbildung zu Integrationsassistentinnen und -assistenten - ein innovativer Beitrag zur Weiterentwicklung integrationspolitischer Maßnahmen

Magistratsvorlage 15.04.2008

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aus:

Prozess zur Etablierung des neuen Berufsbildes „Sprach- und Integrationsmittler/innen“



Inhalt:

Vorwort
I. Ausgangslage
II. Erfahrungen im Rahmen von EQUAL
III. Bundesweite Initiative zur Etablierung des neuen Berufsbildes	
Ergebnisse der regionalen Expertenworkshops
Expertenworkshop in Nordrhein-Westfalen
Expertenworkshop in Hessen
Expertenworkshop in Berlin
Expertenworkshop in München
Ergebnisse des bundesweiten Expertenworkshops „Curriculum und Institutionalisierung“
IV. Bedarfserfassung der sprachlichen und soziokulturellen Vermittlung
A. Studie Berlin (2001)
B. Studie Schleswig-Holstein (2001)
C. Studie Nordrhein-Westfalen (2001)
D. Studie Berlin (2001-2003)
E. Studie der Universität Darmstadt (2003)
F. Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2004)
G. Studie in der sozialen Regelversorgung Berlin (2005)
H. Erhebung der Senatsverwaltung Berlin (2005)
I. Studie der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz (2006)
J. Studie Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen (2007)
V. Curriculum der Fortbildung zum/zur “Sprach- und Integrationsmittler/in“
A. Berufsbezeichnung
B. Tätigkeitsprofil
C. Anforderungsprofil
D. Tätigkeitsfeld
E. Fortbildungsdauer
F. Struktur und Aufbau der Fortbildung
G. Zugangsvoraussetzungen
VI. Abgrenzung des „Sprach- und Integrationsmittlers“ zu bereits vorhandenen Berufsbildern
A. Abgrenzung zu Dolmetscher/in
B. Abgrenzung zu Sozialberater/in
C. Abgrenzung zu Sozialpädagogischen Assistent/innen, Sozialassistent/innen, 			    Sozialbetreuer/innen und Sozialhelfer/innen
D. Abgrenzung zu Gesundheitsberater/innen und Gesundheitspädagogen/innen, 
    sozialmedizinische Assistent/innen


.....

II. Erfahrungen im Rahmen von EQUAL
Im Rahmen der europäischen Gemeinschaftsinitiative EQUAL haben unabhängig voneinander seit Juli 2002 drei Projektträger in Berlin, Darmstadt und Wuppertal Migrant/innen und auch Flüchtlinge zu professionellen Dolmetschern/innen und soziokulturellen Vermittlern/innen im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen ausgebildet. 
Erfahrungen aus der ersten EQUAL-Förderphase (2002 - 2005) belegen, dass mit der Qualifizierung von Migranten/innen (einschließlich Flüchtlingen und Asylbewerbern/innen) im Bereich der Sprach- und Integrationsmittlung auch auf eine konkrete Nachfrage auf dem deutschen Arbeitsmarkt reagiert wurde. Die erfolgreiche Eingliederung in Beschäftigung konnte in dieser Förderphase belegt werden. So sind bislang 85% der als „Sprach- und Kulturmittler/innen“ qualifizierten Flüchtlinge und als „Integrationsassistent/innen“ qualifizierten Migranten/innen auf den Arbeitsmarkt vermittelt worden. Bislang gibt es weder ein vergleichbares und bereits verankertes Berufsbild noch ein einheitliches Berufsprofil für die Tätigkeit der Sprach- und Integrationsmittler/innen.
Bereits im Juni 2005 haben sich die drei Projektträger Gesundheit Berlin e.V., Ausbildung von Gemeindedolmetschern/innen, das Interkulturelle Büro der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Qualifizierung zu Integrationsassistenten/innen, und das Projekt SpraKuM der Diakonie Wuppertal, Qualifizierung zu Sprach- und Kulturmittlern/innen, zusammengeschlossen. Auch wenn jeder Projektträger diese Mittler/innen anders bezeichnet, gestaltet sich ihr Tätigkeitsprofil ähnlich und basiert auf dem Ansatz der sprachlichen und soziokulturellen Vermittlung oder der Integrationsassistenz. Ziel ist, die Qualität der Einsätze zu sichern und das Angebot flächendeckend gewährleisten zu können, was auch die Abgrenzung zu geringer qualifizierten Angeboten voraussetzt.

Dass in diesem Bereich großer Handlungsbedarf besteht, belegen auch die zahlreichen Projekte und Initiativen, die sich im Rahmen oder außerhalb von EQUAL mit der Schulung von Mediatoren/innen bzw. Lotsen/innen im Migrationsbereich beschäftigt haben. Diese reichen von 4-viertägigen Kurzschulungen bis zu 3-dreijährigen Qualifizierungsmaßnahmen. Auch wenn diese Vielfalt Ausdruck einer wachsenden Sensibilisierung ist, bleibt die Situation zunächst unübersichtlich, weil die Qualität und spezifische Kompetenz der jeweiligen Maßnahmen nicht ersichtlich sind.

Vor diesem Hintergrund wird nun in der zweiten EQUAL- Förderphase (2005 – 2007) mit Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk dem Anliegen Rechnung getragen, Konzepte für nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Im Kooperationsnetzwerk „Berufliche Integration für Migranten/innen“ werden die bereits vorhandenen Projekte und Erfahrungen gebündelt und unter dem Oberbegriff „Sprach- und Integrationsmittler/innen“ der Prozess zur Etablierung des neuen Berufsbildes in Deutschland unterstützt. Die bereits bewährten Ansätze und Projekte können so systematisch und flächendeckend in die gesundheitliche, pädagogische und soziale Versorgung integriert werden, damit Migranten/innen und Regeldienste von diesem Angebot gleichermaßen profitieren können.

III. Bundesweite Initiative zur Etablierung des neuen Berufsbildes
Die drei Projektträger aus Berlin, Darmstadt und Wuppertal haben sich seit Anfang 2007 in einem intensiven Erfahrungsaustausch gezielt mit der Etablierung des Berufsbildes „Sprach- und Integrationsmittler/innen“ befasst. Dieser Prozess beinhaltet: Bedarfserfassung für diesen Berufszweig, Festlegung der Mindestanforderungen zur Qualitätssicherung des Einsatzes, Erschließung des Arbeitsmarktes, Regelung der arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, Eruierung der Finanzierung von Einsatz und Fortbildung. Um diese Kriterien sicherzustellen und dem Ziel der Verankerung dieses neuen Berufsbildes näher zu kommen, wurden im Folgenden drei Ebenen erarbeitet:
Bedarfserfassung und Erschließung des Arbeitsmarktes
Erarbeitung von unterschiedlichen Finanzierungsmodellen 
Entwicklung eines einheitlichen Curriculums
In die Erörterung dieser Fragen sind vielfältige Erfahrungen und Kompetenzen von Experten/innen eingeflossen. Wichtiger Bestandteil der Diskussion war auch die Positionierung potenzieller Arbeitgeber/innen und maßgeblicher Institutionen im Sozial- und Gesundheitswesen.
Über das Jahr 2007 hinweg haben unter Federführung des EQUAL- Projektes SpraKuM (Sprach- und Kulturmittler) der Diakonie Wuppertal bundesweite Aktivitäten in Form von regionalen Workshops und einem bundesweitem Expertenworkshop zur Klärung dieser Fragen stattgefunden. Im folgenden Unterkapitel werden die Ergebnisse näher erörtert. 

Ergebnisse der regionalen Expertenworkshops
In Hessen, Nordrhein-Westfalen, Berlin und München haben vier regionale Expertenworkshops zum Thema „Bedarfserfassung, Arbeitsmarkterschließung und Entwicklung von Finanzierungsmodellen“ stattgefunden. An diesen Expertenworkshops haben u.a. Vertreter/innen von Landesministerien, Spitzenverbänden, Kammern, Städten, Krankenkassen, Politik, potenzielle Arbeitgeber/innen und ein Vertreter aus dem Bundesamt für Gesundheit der Schweiz teilgenommen. Bei allen durchgeführten Expertenworkshops wurden die Bereiche Gesundheit und Soziales in getrennten Arbeitsgruppen behandelt. Als Gesamtergebnis wurde einstimmig der Bedarf an sprachlicher und soziokultureller Vermittlung festgehalten. Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen und Resultate wiedergegeben.

.....
Expertenworkshop in Hessen
Zu berücksichtigen war in der Arbeitsgruppe Gesundheit, dass die Fortbildung der Integrationsassistenten/innen in Hessen sich bisher auf den sozialen und Bildungsbereich konzentrierte. Im Workshop wurden neun Bereiche herausgearbeitet, in denen der Einsatz an Sprach- und Integrationsmittlern/innen sinnvoll und nötig wäre. Diese sind der ambulante Bereich, der stationäre Bereich der Krankenhäuser, der kommunale Bereich der Versorgung, die Krankenkassen, der ambulante und stationäre Psychiatriebereich, die betriebsärztliche Betreuung, die ausbildenden Institutionen, die hausärztliche Betreuung und Versorgung und schließlich der präventive Bereich der Kassen, Gesundheitsämter, Betriebe und Hausärzte. Der Einsatz von Sprach- und Integrationsmittlern/innen ist auf zwei Ebenen denkbar: Einzelprojekte und flächendeckender, kontinuierlicher Einsatz.

Für die Arbeitsmarkterschließung ist die Gewinnung der möglichen Arbeitgeber/innen und Financiers sehr wichtig, z.B. Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigung, Gesundheitsämter, Ärztekammer, Träger von Krankenhäusern. Eine Möglichkeit, die Chancen von Sprach- und Integrationsmittlern/innen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, wäre und ist zur Zeit (bei den Integrationsassistenten/innen) auch eine Kooperation mit der ARGE plus ESF-Mittel. Im Hinblick auf die Finanzierung wurde insbesondere die Möglichkeit herausgehoben, dass im ambulanten Bereich eine Form von Pool-Sharing (z.B. ein/e Sprach- und Integrationsmittler/in für 30 Arztpraxen) denkbar wäre.

Im sozialen Bereich besteht vielerorts Bedarf an der Tätigkeit von Sprach- und Integrationsmittlern/innen. Eine interkulturelle Öffnung der Regeldienste und der öffentlichen Verwaltung ist notwendig und bedarf zu ihrer Umsetzung auch der Sprach- und Integrationsmittler/innen. Insbesondere im präventiven und Erziehungsbereich besteht hoher Bedarf. Die Existenz des Bedarfs liegt eigentlich auf der Hand, ist aber in vielen Bereichen noch nicht ins Bewusstsein gekommen, weshalb Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit nötig ist. Die integrative Kompetenz sollte auch in andere Berufsfelder (beispielsweise Wohnungswirtschaft) getragen werden. Wichtig wäre die Schaffung eines Netzwerkes, z.B. über einen Pool von freien Sprach- und Integrationsmittlern/innen.

Sprach- und Integrationsmittler/innen sollen durch ihr Einkommen von Transferleistungen unabhängig sein. Honorartätigkeiten würden sicher die Regel darstellen, wünschenswert wäre aber eine Festanstellung zu erlangen. Die Finanzierung der Einsätze ist je nach Einsatzgebiet unterschiedlich. Wenn Bedarf und Nutzen für die Einrichtungen klarer in deren Bewusstsein rücken, können vor allem die Kommunen Möglichkeiten entwickeln, Gelder für die Finanzierung der Einsätze bereitzustellen.

.....

Ergebnisse des bundesweiten Expertenworkshops „Curriculum und Institutionalisierung“
Mit Experten/innen von Universitäten, Fachhochschulen, Weiterbildungsträgern und Gewerkschaften wurden Fragen zum Curriculum und zur Institutionalisierung der angestrebten Fortbildung zum/zur Sprach- und Integrationsmittler/in behandelt. 
Den Experten/innen der Arbeitsgruppe Curriculum war im Voraus von den drei Akteuren der Berufsbildentwicklung ein gemeinsam erarbeiteter Entwurf des Curriculums für die Fortbildung zur besseren Vorbereitung übermittelt worden. Das Ziel bestand darin, sich auf ein gemeinsames Curriculum für ein bundeseinheitliches Berufsbild zu einigen. Es konnten nur Fragen im Bereich des Tätigkeitsprofils, der Zugangsvoraussetzungen und der Kompetenzen aufgegriffen, präzisiert und geklärt werden. Offen blieben - aus Zeitgründen - Fragen zu Struktur, Methodik und Unterrichtsfächern, -inhalten und -stunden. Die Fragen und Anregungen zu diesen Themen werden bei Nachtreffen erörtert und zu einer endgültigen Fassung zusammen geführt. 

Im Bereich Trägerschaft wurden verschiedene Modelle angesprochen und erörtert. Einigkeit gab es darüber, die Fortbildung zum/zur Sprach- und Integrationsmittler/in bei Weiterbildungsträgern und anschließend auch an Berufsfachschulen anzusiedeln. Wichtig ist, nach der Projektphase möglichst schnell die Fortbildung bei einem oder mehreren Trägern zu verankern, um den laufenden Prozess der Etablierung des neuen Berufsbildes weiterhin in die Praxis umzusetzen. Hinsichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten wurde erörtert, wo Finanzmittel beantragt werden könnten. Die hauptsächliche Konzentration liegt auf ARGEn und ESF-Mitteln mit eventuell kommunaler Kofinanzierung.

IV. Bedarfserfassung der sprachlichen und soziokulturellen Vermittlung
Um grundsätzliche strukturelle Veränderungen in einem bewährten System herbeizuführen, existiert die Notwendigkeit, den Bedarf entsprechend zu ermitteln. Eine Bedarfserfassung ist sowohl quantitativ wie qualitativ zu belegen. Die wissenschaftliche Untermauerung stellt hierbei eine wichtige Voraussetzung bei der Planung und Umsetzung konstruktiver Verbesserungen dar. Im Folgenden werden aussagekräftige Studien aus unterschiedlichen Bundesländern herangezogen, die einen Überblick über die Problemlage, deren Handhabung und den Handlungsbedarf aufzeigen. Anhand konkreter Datenerfassungen kann mit Zahlen belegt werden, inwieweit der bisher nicht zu deckende Bedarf die Versorgung von Migranten/innen kontraproduktiv in Behandlung und Beratung beeinflusst und wo anzusetzen ist, um dem entgegen zu wirken. 
.....
Studie Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen (2007)
Im Rahmen der Etablierung des Berufsbildes wurde in den bis dahin beteiligten Bundesländern Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen eine Befragung durchgeführt, um den Bedarf an der Tätigkeit von Sprach- und Integrationsmittlern und die Möglichkeit der Finanzierung solcher Einsätze zu erfassen. 
Insgesamt wurden ca. 2500 Einrichtungen und Institutionen des Gesundheits- und Sozialbereichs befragt. Es gab einen Rücklauf von knapp 20 % .
Die Interaktionsprobleme aufgrund sprachlich-kultureller Schwierigkeiten in der Arbeit mit Migranten/innen wurden überwiegend als spürbar bis erheblich bezeichnet, nur ca. 20 % gaben hier „vernachlässigbar“ an. Diese Probleme machen sich in allen Bereichen bemerkbar, im Gesundheitswesen z.B. bei Diagnose, Aufklärung und Therapie, im Sozialwesen beispielsweise bei der Einzelfallarbeit, Zugang zur Zielgruppe und in der Arbeit mit Gruppen. In knapp 80% dieser Situationen werden Verwandte oder Bekannte zum Dolmetschen herangezogen oder sprachkundige Fachkräfte innerhalb der Einrichtung in Anspruch genommen. Diese Kommunikationshilfen können in ungefähr 75% der Fälle nur eine mangelhafte bis befriedigende Verständigung ermöglichen.                                    
Für die Mehrzahl der Einrichtungen, die noch keine Erfahrungen mit ausgebildeten Sprach- und Integrationsmittlern/innen gesammelt haben, ist ein solcher Einsatz durchaus vorstellbar und wünschenswert, die Bedenken gegen einen solchen Einsatz bei den anderen Institutionen wurde zumeist mit fehlenden finanziellen Mitteln begründet.


V. Curriculum der Fortbildung zum/zur “Sprach- und Integrationsmittler/in“
Die staatliche Anerkennung der Fortbildung zum Sprach- und Integrationsmittler/in reagiert auf einen konkreten Bedarf und fördert die Beschäftigung von Menschen mit Migrationshintergrund. Angestrebt wird der Erlass einer Fortbildungsverordnung nach § 53 BBiG, um die bundesweite Einheitlichkeit der Fortbildung sicher zu stellen.

A. Berufsbezeichnung
Die Bezeichnung des angestrebten Berufsbildes lautet “Sprach- und Integrationsmittler/in“. Diese sind im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen tätig, deshalb wäre alternativ die Bezeichnung „Sprach- und Integrationsmittler/in für das Gesundheits-, Sozial-, und Bildungswesen“ möglich.

B. Tätigkeitsprofil
Sprach- und Integrationsmittler/innen verfügen über das notwendige sprachliche und soziokulturelle Hintergrundwissen sowie das fachliche Grundlagenwissen in den Bereichen Bildung, Soziales und Gesundheit. Sie sind in der Lage, sowohl im Falle der „Sprach- und Kulturmittlung“ professionell zu dolmetschen als auch im Falle der „Integrationsassistenz“ die Fachkräfte der Sozialen Arbeit zu unterstützen.

C. Anforderungsprofil
Um die Vermittlungstätigkeit qualitätsgerecht durchführen zu können, müssen die Sprach- und Integrationsmittler/innen über verschiedene Kompetenzen verfügen, die sie sich während der Fortbildung aneignen. Darunter fallen erstens Fachkompetenzen, das sind die Grundlagenkenntnisse in den relevanten Bereichen, zweitens soziale Kompetenzen, vor allem im Bereich der Kommunikation, und drittens soziokulturelle Vermittlungskompetenzen, die zum einen den Umgang mit eigenen und fremden Migrationserfahrungen betreffen, zum anderen auf die Rolle der Sprach- und Integrationsmittler/innen bei der soziokulturellen Vermittlung ausgerichtet sind.
D. Tätigkeitsfeld
Sprach- und Integrationsmittler/innen haben ein breites Tätigkeitsfeld. Sie können in allen Einrichtungen der Regeldienste der kommunalen oder freien Träger, die versorgend, beratend oder präventiv tätig sind, zum Einsatz kommen. Sprach- und Integrationsmittler/innen können in allen Situationen eingesetzt werden, in denen Bedarf zur Vermeidung oder Überwindung von Kommunikationsbarrieren bzw. zur Unterstützung von Fachkräften besteht.
Folgende Auflistung bietet einen Überblick über Träger, Dienste und Einrichtungen:
Gesundheit:
Krankenhäuser  (alle medizinischen und pflegerischen Abteilungen, inkl. Ambulanz, Krankenhaussozialdienst)
Psychiatrische Kliniken
Einrichtungen zur physischen und psychischen Rehabilitation
Therapeutische Einrichtungen
Psychosoziale Zentren
Arztpraxen
Öffentliche Gesundheitsdienste (Gesundheitsämter, Alten- und Krankenpflege, Behindertenhilfe)
Gesundheitsberatung (z.B. Aids, Ernährung, Diabetes)

Soziales und Bildung:
Kommunale, Landes- und Bundesbehörden und Ämter (z.B. Jugendamt, Sozialamt, Ausländeramt, Wohnungsamt, Agentur für Arbeit mit entsprechenden Diensten)
Gemeinnützige Einrichtungen und Vereine mit entsprechenden Diensten (z.B. AWO, Caritas, Diakonie, SKFM, DRK, Kinderschutzbund)
Ambulante und stationäre Kinder- und Jugendhilfe- sowie Familienhilfeeinrichtungen (z.B. Kindergärten, Kinder- und Jugendzentren, Kinder- und Jugendheime, betreutes Wohnen, Erziehungsberatung, Familienzentren, Mutter-Kind-Zentren)
Kommunale und freie Träger der sozialräumlichen Dienste (z.B. Stadtteilarbeit und Konfliktbearbeitung)
Schulen (z.B. Schulsozialarbeit, Elternarbeit)
Einrichtungen der Berufsvorbereitung, -beratung und -förderung
Träger der Sozialen Arbeit mit Frauen

E. Fortbildungsdauer
Es gibt derzeit zwei Varianten der Regelstudienzeit zum/zur Sprach- und Integrationsmittler/in. 
Erste Variante: Die modularisierte Fortbildung umfasst eine Regelstudienzeit von 18 Monaten (drei Module) und beinhaltet eine zwölfmonatige theoretische und eine halbjährige praxisorientierte Phase. Zusätzlich kann eine Berechtigung zum Fachhochschulzugang durch den erfolgreichen Abschluss der Fortbildung und weiterer erforderlicher Prüfungen erlangt werden. 
Zweite Variante: Die modularisierte Fortbildung umfasst zur Erlangung der Fachhochschulreife 24 Monate (vier Module) und beinhaltet eine achtzehnmonatige theoretische und eine halbjährige praxisorientierte Phase. Der Unterschied zur ersten Variante besteht im vierten Modul, das allgemeinbildende Fächer zur Vorbereitung auf die Fachhochschulreife beinhaltet.

F. Struktur und Aufbau der Fortbildung
Die Fortbildung zum Sprach- und Integrationsmittler gliedert sich in drei/ vier sechsmonatige Module, die in Inhalt und Aufbau jeweils eine eigenständige Einheit darstellen und aufeinander aufbauen. 
Das I. Modul stellt das Grundmodul dar. Das Grundmodul dient als Eingangsphase der Fortbildung zum Sprach- und Integrationsmittler.  Das Ziel ist die Vermittlung grundlegender Fach-, Sozial- und teilweise Vermittlungskompetenzen, die zur Vorbereitung für die nachfolgenden Aufbaumodule erforderlich sind. Ein Erkundungspraktikum dient zur Entscheidung des Praktikumsfeldes in den Aufbaumodulen.
Das II. Modul stellt die Aufbaustufe zu den bereits vorhandenen grundlegenden Kompetenzen dar, mit den Schwerpunkten in den Bereichen Soziales/Bildung und Gesundheit. 
Dieses Modul ist die Aufbaustufe zu den bereits vorhandenen grundlegenden Kompetenzen. Das Ziel des theoretischen Teils ist der Ausbau und die Weiterentwicklung der Fach-, Sozial- und Vermittlungskompetenzen. Das Ziel des Begleitpraktikums ist die Gewinnung von praktischen Erfahrungen, die zum Gegenstand der Praxisreflexion werden. In diesem Modul können unterschiedliche Schwerpunkte im Tätigkeitsfeld oder in der Art der  Vermittlungsfunktion gewählt werden.
Das III. Modul bildet in der ersten Variante die Abschlussphase der Fortbildung, mit dem Schwerpunkt Praxis im Bereich Gesundheit oder/ und Soziales/ Bildung. 
In der zweiten Variante erfolgt an dieser Stelle ein drittes theoretisches Modul, in welchem die für die Erlangung der Fachhochschulreife erforderlichen allgemeinbildenden Fächer unterrichtet werden. Das vierte Modul dient dann der Praxiserfahrung.
Das Ziel des theoretischen Teils ist die Festigung der vorhandenen Kompetenzen und ihre Ergänzung in ausgewählten Gebieten. Das Ziel des Blockpraktikums ist der vertiefte Einblick und die Gewinnung reflektierter Erfahrungen zur Vorbereitung auf die berufliche Praxis. Auch in diesem Modul können unterschiedliche Schwerpunkte im Tätigkeitsfeld oder der Art der Vermittlungsfunktion gesetzt werden.

G. Zugangsvoraussetzungen
Die Fortbildung baut auf dem sprachlichen und soziokulturellen Hintergrundwissen der Teilnehmenden auf. Sämtliche vorhandenen Bildungsressourcen werden berücksichtigt und gezielt eingesetzt. 

Folgende Kriterien gelten als notwendige Voraussetzungen: 
Eigene Migrationserfahrung oder langjährige Migrationsarbeit
Schulabschluss äquivalent zur mittleren Reife (Realschulabschluss)
Nachweis von Deutschkenntnissen (äquivalent zum B1-Abschluss)
Berufserfahrung 

Folgende Kriterien gelten als erwünschte Voraussetzungen: 
Nachweis von ausreichenden Mutter- bzw. Fremdsprachenkenntnissen in Bezug auf die in Deutschland von Migranten am häufigsten verwendeten Sprachen 
Soziales Engagement, Community-Arbeit
Dolmetscherfahrungen, Berufserfahrungen im Sozial-, Gesundheits- oder Bildungswesen

Folgende Kriterien gelten als weitere Bildungsressourcen:
Kenntnisse über gesellschaftliche und administrative Strukturen in den Herkunftsländern

Vorauswahl: Die Vorauswahl orientiert sich am Maßstab der notwendigen Voraussetzungen.
Einstufungsprüfung: Durchführung einer schriftlichen und mündlichen Prüfung der deutschen Sprache und der Muttersprache(n). 
Auswahlgespräch: Parallel zu dem Ergebnis der Einstufungsprüfung werden die Fortzubildenden nach den erwünschten Voraussetzungen und weiteren Bildungsressourcen mündlich befragt. 


VI. Abgrenzung des „Sprach- und Integrationsmittlers“ zu bereits vorhandenen Berufsbildern
Um ein neues Berufsbild in Deutschland zu verankern ist es notwendig zu eruieren, ob es nicht bereits vergleichbare Berufsbilder gibt, zu denen das neue Berufsbild in Konkurrenz steht. Es stellt sich die Frage, ob das Tätigkeitsspektrum der Sprach- und Integrationsmittlung etwa durch eine vorhandene Berufsgruppe abgedeckt werden kann. So geben wir an dieser Stelle eine Übersicht zu verwandten Berufsregelungen, ziehen Vergleiche und zeigen Unterschiede auf, um dadurch die Originalität des neuen Berufsbildes zu verdeutlichen. 
A. Abgrenzung zum/zur Dolmetscher/in
Sprach- und Integrationsmittler/innen lernen professionell zu dolmetschen, deshalb erscheint das Tätigkeitsfeld zunächst ähnlich. Sie konzentrieren sich jedoch ausschließlich auf das Konsekutivdolmetschen und nur im Ausnahmefall wird auf das Simultandolmetschen zurückgegriffen. Sprach- und Integrationsmittler müssen die deutsche Sprache nicht in Perfektion beherrschen, sondern in der Lage sein, das Gesagte verständlich, vollständig und transparent wiederzugeben. Die Berufsethik der professionellen Dolmetscher/innen verlangt, Gesagtes wortwörtlich zu übertragen, ohne den Inhalt zu verändern oder zu beeinflussen. Sprach- und Integrationsmittler/innen sind befugt, bei kommunikativen oder inhaltlichen Missverständnissen zu intervenieren. Die Sprach- und Integrationsmittler/innen verfügen über das notwendige fachliche Grundlagenwissen und Fachtermini in den Bereichen Soziales, Bildung und Gesundheit. Das Themenspektrum der professionellen Dolmetscher/innen impliziert hauptsächlich den wirtschaftlichen, politischen und technischen Bereich.

B. Abgrenzung zu Sozialberater/innen 
Auch wenn es dieses Berufsbild seit kurzem nicht mehr gibt, ist es sinnvoll, es zum Vergleich heranzuziehen. Das Berufsbild der Sozialberater/innen ist historisch nach dem zweiten Weltkrieg in einer frühen Phase der Zuwanderung nach Deutschland entstanden. Sie haben hauptsächlich in sozialen Einrichtungen Beratungsdienstleistungen angeboten oder verwaltende und organisatorische Tätigkeiten erledigt.
Der grundsätzliche Unterschied zu Sprach- und Integrationsmittler/innen liegt darin, dass in den Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Sozialberater/innen festgelegt ist, dass ihr Einsatz als eigenständige Fachkräfte in migrationsspezifischen Diensten der Wohlfahrtsverbände als Alternative zu den Fachkräften in Regeldiensten anzusehen ist. Sprach- und Integrationsmittler/innen werden dagegen von Fachkräften in den Regeldiensten bei Missverständnissen oder Konfliktsituationen, die aufgrund sprachlicher und soziokultureller Barrieren entstehen, bzw. bei Schwierigkeiten im Zugang zu einer bestimmten Zielgruppe oder bei der Einbeziehung ihres soziokulturellen Umfelds eingesetzt. Sie assistieren den Fachkräften bzw. arbeiten ihnen zu und stellen keine Alternativen zu ihnen dar. Die Sozialberater/innen haben nicht zwangsläufig über zusätzliche Sprachkenntnisse bzw. soziokulturelle Vermittlungskompetenzen verfügt, so dass sie in vielen Fällen selbst auf die Hilfe einer Sprach- und Integrationsmittlung angewiesen waren. 

C. Abgrenzung zu Sozialpädagogischen Assistent/innen, Sozialassistent/innen, Sozialbetreuer/innen und Sozialhelfer/innen
Diese Berufsbilder haben gemeinsam, dass sie assistierende Tätigkeiten im sozialen Bereich umfassen, insofern sind sie mit der Assistenzfunktion der Sprach- und Integrationsmittler/innen vergleichbar. Ihre Tätigkeiten umfassen jeweils fest umrissene betreuende, begleitende oder helfende Aufgaben im erzieherischen, pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Bereich, einschließlich körperlicher Tätigkeiten. Aber sie haben keine Vermittlungsfunktion zwischen zugewanderten Menschen und den Regeldiensten. Sie haben auch keine sprachlichen bzw. soziokulturellen Kenntnisse, die dafür erforderlich sind. Ihre Qualifikation enthält auch keine spezifische Ausrichtung auf die Zielgruppe von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. umfasst keine soziokulturellen Vermittlungskompetenzen. 

D. Abgrenzung zu Gesundheitsberater/innen und Gesundheitspädagogen/innen, sozialmedizinische Assistent/innen
Diese Berufsbilder haben gemeinsam, dass sie im Gesundheitsbereich kommunikative Aufgaben ausführen und insofern punktuell mit Sprach- und Integrationsmittlern/innen vergleichbar sind. Gesundheitspädagogen/innen und Gesundheitsberater/innen informieren, beraten, schulen und trainieren ihre Klienten/innen in allen Fragen der Gesundheitsförderung und Krankheitsvorbeugung. Sozialmedizinische Assistenten/innen sind als Mitarbeiter/innen der Ärzte/innen in Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften der Gesundheitsämter in der Vorsorge, der Gesundheitshilfe, der Epidemiologie und im Berichtswesen tätig. Der Schwerpunkt der Qualifikation liegt in beiden Berufsgruppen im medizinischen Bereich und ist nicht auf die Zielgruppe der Menschen mit Migrationshintergrund ausgerichtet. Die Qualifizierung umfasst zwar bestimmte Kommunikationskompetenzen, aber nicht zwingend Sprachkenntnisse und soziokulturelle Vermittlungskompetenzen. Diese Fachkräfte üben keine Vermittlungsfunktion zwischen Menschen mit Migrationshintergrund und den Regeldiensten aus.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es zwischen den aufgeführten Fachberufen und dem neuen Berufsbild der Sprach- und Integrationsmittler/innen zwar punktuell durchaus zu Überschneidungen kommt, das Tätigkeitsprofil, die Zielgruppe, das Anforderungsprofil und die Berufsrolle sich aber eindeutig unterscheiden.

Akteure der Berufsbildentwicklung

Carola Gold
Gemeindedolmetschdienst
Gesundheit Berlin e.V.
Tel.: 030-44319070
 HYPERLINK "mailto:gold@gesundheitberlin.de" gold@gesundheitberlin.de

Varinia Morales
EQUAL Projekt SpraKuM
Diakonie Wuppertal
Tel.: 0202-496970
 HYPERLINK "mailto:morales@migrationsdienst-wuppertal.de" morales@migrationsdienst-wuppertal.de

Alp Otman
Interkulturelles Büro der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Tel.: 06151-133581
 HYPERLINK "mailto:Interkulturell@darmstadt.de" Interkulturell@darmstadt.de



 Befragung im Rahmen des Prozesses der Etablierung des neuen Berufsbildes „Sprach- und Integrationsmittler“









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2008/0185

13745 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
17.04.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V  
 
Amt: Interkulturelles Büro  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
 
 
 
Nichtöffentlich:    
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0185  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Weiterbildung zu Integrationsassistenti nnen und -assistenten - ein innovativer Beitrag 
zur Weiterentwicklung integrationspolitischer Maßnahmen 
 
Vorlage vom: 15. 4.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat nimmt den nachstehenden Bericht zur Kenntnis. 
2. Der Bericht ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen 
 
 
 
Anlagen: Bundesweite Initiative zur Etablierung des neuen Berufsbildes 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründung: 
 
 
Bericht über die Entwicklung der Weiterqualifizierung zu Integrationsassistentinnen und –
assistenten als Modellprojekt in Darmstadt  
 
Auf Initiative der Stadträtin Daniela Wagner hat das Interkulturelle Büro der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt ab 2002 an einem EQUAL-Projekt teilgenommen. Dabei wurde bundesweit erstmalig die 
für jegliche Integrationsarbeit unerlässliche Vermittlungstätigkeit zwischen den Institutionen der 
Aufnahmegesellschaft und den Zugewanderten als ein neues Berufsbild konstituiert und das 
Curriculum für eine entsprechende Weiterqualifizierung erstellt. In drei Kursen wurden 
Integrationsassistentinnen und –assistenten weitergebildet. In Kooperation mit vergleichbaren 
Projekten wurde eine bundesweite Initiative für die Anerkennung des Berufsbildes gestartet. 
Darmstadt hat mit dieser Initiative einen innovativen Beitrag zur konzeptionellen Weiterentwicklung 
integrationspolitischer Maßnahmen geleistet. 
 
Hintergrund des Projekts 
 
Integrationsarbeit erfordert sowohl die interkulturelle Öffnung von Institutionen der 
Aufnahmegesellschaft als auch der Migranten – Communities. Dies wird optimal durch 
herkunftssprachliche und fachkundige Vermittlungskräfte erreicht, die die Fachkräfte im Sozial-, 
Gesundheits- und Bildungsbereich unterstützen.  
 
Es gibt in ausreichender Anzahl Migrantinnen und Migranten, die in ihren Herkunftsländern 
angemessene Qualifikationen im Sozial-, Gesundheits- oder  Bildungsbereich erworben haben. Sie 
haben oft langjährige Berufserfahrungen und besitzen Kontakte zu ihrer Community im 
Aufnahmeland. Ihre Qualifikationen werden aber in vielen Fällen aus formellen Gründen nicht 
anerkannt. Mit einer neu konzipierten Weiterbildung zu Integrationsassistentinnen und -assistenten 
werden sie zu einer vermittelnden und assistierenden Tätigkeit für die Fachkräfte befähigt.  
 
Durch den Einsatz der Integrationsassistentinnen und -assistenten werden folgende Ziele erreicht: 
- Unterstützung der Kontakte und der Kommunikation zwischen den Fachkräften in Institutionen 
und den Migrantenfamilien und Communities 
- Mobilisierung der Ressourcen von Migrantinnen und Migranten für die Integration durch 
Einbeziehung von Migranten-Communities 
- Weitere Öffnung von Regelinstitutionen und Migranten-Communities 
- Erhöhung der Effektivität, Effizienz und Nachhaltigkeit der Integrationsarbeit im Sozial-, 
Gesundheits- und Bildungsbereich

3 
... 
Das Berufsbild Integrationsassistent / Integrationsassistentin 
 
Die Integrationsassistentinnen und -assistenten sollen die Tätigkeit der Fachkräfte nicht ersetzen 
sondern ergänzen und unterstützen. Für eine effektive Integrationsarbeit sind drei Kategorien von 
Personalkräften, die miteinander kooperieren, erforderlich: Diplomierte Fachkräfte, 
weiterqualifizierte Integrationsassistentinnen und –assistenten sowie fortgebildete ehrenamtliche 
Community–Mitglieder. 
 
Die Hauptaufgaben der Integrationsassistentinnen und -assistenten sind: 
• Entwicklung einer Vertrauensbasis zu den Klientinnen und Klienten sowie den Communities 
• Informationsvermittlung an die Klientinnen und Klienten sowie an die Communities 
• Beratung und Begleitung von Klientinnen und Klienten 
• Kontakt und Kommunikation mit den Institutionen und den Migranten-Communities 
• Kooperation und Vernetzung mit weiteren Personalkräften 
 
Mögliche Arbeitsfelder sind Berufsförderung, Jugendarbeit, Familien- und Jugendhilfe, 
Erziehungsberatung, psychosoziale Versorgung, Soziale Arbeit an Schulen, Frauenberatung, 
Seniorenarbeit, Konfliktbearbeitung, Projektarbeit in Schulen und KITA’s, Stadtteilarbeit, 
Sprachvermittlung im Gesundheitswesen. 
 
Projektdurchführung 
 
Das Interkulturelle Büro der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat als Teil der 
Entwicklungspartnerschaft „Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten in der Region 
Starkenburg und Partner“ von 2002 bis 2005 am europäischen EQUAL-Programm teilgenommen. In 
Kooperation mit der Fachhochschule (FH) Darmstadt wurde die Weiterqualifizierung zu 
Integrationsassistentinnen und -assistenten konzeptionell entwickelt und in zwei Kursen (2003 und 
2004) durchgeführt. Die Weiterbildung wurde mit EU-Mitteln und städtischen Mitteln finanziert. 
 
2006 – 2007 wurde die Weiterqualifizierung in Kooperation mit dem Internationalen Bund (IB) als 
Projektträger und der Hochschule Darmstadt wiederholt. Sie wurde mit Bundesmitteln (Agentur für 
Arbeit und ARGE), mit ESF – Mitteln des Landes und mit städtischen Mitteln fi nanziert. 
Ziele 
 
Dabei wurden folgende Ziele verfolgt: 
- Erfolgreichen Abschluss der Maßnahme für möglichst viele Teilnehmende zu erreichen 
- Die Weiterbildung und das neue Berufsbild innerhalb der Migranten-Communities und unter den 
Trägern der Sozialen Arbeit in der Region bekanntzumachen 
- Möglichst viele Absolventinnen und Absolventen in den Arbeitsmarkt zu integrieren bzw. vielen 
den Zugang zu einer höher qualifizierten Weiterbildung zu verschaffen

4 
... 
- Anerkennung des neuen Berufsbilds auf Landes- und Bundesebene und Verstetigung der 
Weiterbildung zu erreichen 
 
Zielgruppe 
 
Zielgruppe waren Migrantinnen und Migranten, die in ihren Herkunftsländern bereits berufliche 
Qualifikationen insbesondere im sozialen, pädagogischen und gesundheitlichen Bereich erworben 
haben. 
 
Bedarfsfeststellung  
Eine entsprechende Studie wurde 2003 durch das Praxislabor des Instituts für 
Erziehungswissenschaften an der Technischen Universität Darmstadt durchgeführt. Anhand eines 
Leitfadeninterviews wurden 20 Institutionen aus dem sozialen Bereich in Darmstadt und Umgebung 
befragt. Neben den strukturellen Informationen wurden Daten über die Klientel mit 
Migrationshintergrund, über Probleme und die besonderen konzeptionellen Überlegungen zu ihrer 
Überwindung in der Arbeit mit zugewanderten Menschen, über Bedeutung der Sprachkenntnisse, 
über den Bedarf an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund, über Möglichkeiten 
der Praktikumsplätze und der späteren Einstellung von Integrationsassistentinnen und –assistenten 
erhoben. Die Ergebnisse zeigen einen deutlichen Bedarf für weiterqualifizierte Vermittlungskräfte 
an. Fast alle Institutionen waren bereit, Praktikumsplätze zur Verfügung zu stellen. Bei der Frage 
nach der möglichen Einstellung wurden mehrheitlich finanzielle Aspekte, fehlende Stellen sowie die 
Unklarheit über die Anerkennung des Berufsbildes als Einwände aufgeführt. 
 
Organisierung der Weiterbildungsmaßnahme 
Die Werbung erfolgte über die Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten. 
Auswahlkriterien waren mindestens ein dem Realschulabschluss äquivalenter Abschluss im 
Herkunftsland und ausreichende Deutschkenntnisse. Weitergehende Qualifikationen waren 
erwünscht ebenso wie Erfahrungen im Beruf und in der Community – Arbeit, insbesondere in den 
Selbstorganisationen im Aufnahmeland.  
Die einjährige Weiterbildung mit 450 Stunden Fachunterricht, 325 Stunden Praktikum und 200 
Stunden Deutschunterricht wurde in Kooperation mit der Hochschule Darmstadt durchgeführt. Ein 
Curriculum und ein Reader sind von drei Professoren der Hochschule Darmstadt erstellt worden. 
Der Lehrkörper bestand aus 5 Professoren und 12 Lehrbeauftragten (davon 6 mit 
Migrationshintergrund) aus der Praxis.  
 
Die inhaltlichen Schwerpunkte waren:  
• Migrationssoziologie 
• Entwicklungspsychologie 
• Soziale Kompetenz

5 
... 
• Grundlagen, Methoden und Institutionen der Sozialen Arbeit 
• Einführung in die Arbeitsfelder im Sozial- und Gesundheitswesen 
• Einführung in die Sprachvermittlung 
• Reflexion des Praktikums 
 
Voraussetzungen für das Zertifikat (ausgestellt von den jeweiligen Kooperationspartnern) waren 
regelmäßige Teilnahme (80 % des Fachunterrichts, 90 % des Praktikums), eine schriftliche 
Kolloquiumsarbeit sowie das bestandene Kolloquium. 
Die Absolventinnen und Absolventen 
 
Die Teilnehmenden kamen aus 22 Herkunftsländern. Die Altersspanne betrug 24 bis 57 Jahre; 72 % 
waren Frauen. 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern haben die Maßnahme erfolgreich beendet. 57 
Absolventinnen und Absolventen bekamen Zertifikate. Darunter waren zehn Absolventinnen und 
Absolventen, die zusätzlich eine Bescheinigung zur Studierfähigkeit erlangt haben. Drei erhielten 
nur qualifizierte Teilnahmebescheinigungen, weil sie mehr als 20 % Fehlzeiten hatten oder die 
schriftliche Kolloquiumsarbeit ungenügend war.  
 
Sprachkenntnisse der Absolventinnen und Absolventen: 
Amharisch, Arabisch, Armenisch, Chinesisch, Englisch, Farsi, Französisch, Griechisch, Italienisch, 
Kurdisch, Paschtu, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbo-kroatisch, Slowakisch, 
Somalisch, Spanisch, Tschechoslowakisch, Türkisch, Urdu, Ukrainisch. 
 
Verbleibstudie (Stand Februar 2008) 
 
- von den 60 Absolventinnen und Absolventen konnten 55 befragt werden. Die anderen waren 
nicht erreichbar (Rückkehr in die Heimat oder Umzug in andere Bundesländer) 
- von den 55 Befragten waren 37 erwerbstätig 
- weitere drei haben an den Fachhochschulen Sozialpädagogik studiert und eine Absolventin hat 
eine Pflegehelferinnenausbildung begonnen 
- von den 55 Befragten waren 14 Arbeit suchend oder hatten nur Einzelaufträge auf Honorarbasis 
- von den 37 Erwerbstätigen war eine Absolventin teilzeitbeschäftigt und hat gleichzeitig studiert 
- von den 37 Erwerbstätigen waren 24 im Sozialwesen, fünf im Bildungsbereich und acht in 
anderen Bereichen (z.B. Verkäuferin, Fahrer, Kurier etc.) tätig 
- von den 29 im Sozialwesen und Bildungsbereich Tätigen waren 19 bei freien Trägern und 10 im 
öffentlichen Dienst angestellt 
- von den 29 im Sozialwesen und Bildungsbereich Tätigen hatten 21 befristete 
Beschäftigungsverhältnisse und acht feste Stellen 
- von den acht in anderen Bereichen Tätigen hatten zwei befristete und sechs feste Stellen 
 
Rolle und Anteil der Wissenschaftsstadt Darmstadt

6 
... 
Einsatz von personellen Ressourcen  
 
Das Interkulturelle Büro der Wissenschaftsstadt Darmstadt war bei der Durchführung der Projekte 
koordinierend tätig. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Interkulturellen Büros haben anteilig 
Tätigkeiten bei der Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme übernommen. 
 
Dazu gehörten in allen drei Kursen: Erstellung des Lehrprogramms, Akquise der Lehrkräfte, 
Organisation einer Fortbildung für Lehrkräfte, Erstellung des Stundenplans für beide Semester, 
Öffentlichkeitsarbeit, Auswahl der Teilnehmenden, Prüfung der Teilnehmenden, Auswertung der 
Weiterbildung. 
 
Bei den ersten zwei Kursen gehörten dazu zusätzlich: Sicherstellung des organisatorischen Ablaufs, 
Akquise und Information von Praktikumsstellen, Werbung unter Trägern der Sozialen Arbeit in der 
Region und Unterstützung der Absolventinnen und Absolventen bei der Überführung in den 
Arbeitsmarkt, Durchführung von zusätzlichen Trainings für die Absolventinnen und Absolventen. 
 
Zusätzlich dazu wurde eine bundesweite Vernetzung mit vergleichbaren Projekten geschaffen und 
eine Initiative zur landesweiten und bundesweiten Anerkennung als Berufsbild eingeleitet. Die 
Gespräche auf Landes- und Bundesebene werden weitergeführt. 
 
 
 
Einsatz von finanziellen Ressourcen
 
 
2002 bis 2005 wurden im Equal-Projekt für zwei Kurse 116.887,22 EURO als EU- Mittel und 
58.500,00 EURO als städtische Mittel eingesetzt. Für den dritten Kurs wurde 2006/2007 60.500,00 
EURO Bundesmittel (Agentur für Arbeit / ARGE) und 26.646,12 EURO ESF-Mittel (Land Hessen) 
sowie 17.000 EURO städtische Mittel eingesetzt. 
 
Geschaffene Einsatzmöglichkeiten für die Integrationsassistentinnen und -assistenten
 
 
Aufgrund der vom Regierungspräsidium Darmstadt vorgegebenen Konsolidierungspolitik im 
Personalbereich können keine neuen Stellen bei der städtischen Verwaltung geschaffen werden. 
 
Integrationsassistentinnen und -assistenten werden aber in Darmstadt in folgenden städtisch 
koordinierten oder unterstützten Projekten eingesetzt: 
 
Im Rahmen des Programms „Familienfreundliche Schule“ in mehreren Schulen, eingestellt  durch 
freie Träger wie SKA.

7 
... 
In Projekte des Interkulturellen Büros wie „Gesprächskreise von Migranteneltern an Schulen und 
Kindergärten“ und „Interkulturelle Vermittlung zwischen Institutionen im Sozial-, Bildungs- und 
Gesundheitswesen und den Zugewanderten“. 
In weiteren Projekten der freien Träger wie im HIPPY –-Projekt (DRK) oder in LOS- Projekten in 
Kranichstein und Eberstadt-Süd. 
 
 
Als Resümee lässt sich feststellen, dass das Projekt erfolgreich und mit guten Ergebnissen 
durchgeführt wurde und einen wichtigen Baustein für integrationspolitische Maßnahmen in 
Darmstadt darstellt. 
 
Darmstadt, 15.04.08 
531 ot 
 
Der Dezernent V 
 
 
 
Jochen Partsch 
Stadtrat       Anlage

Beratungsverlauf (3)

TOP 1 zur Kenntnis
TOP 4
TOP 210 zur Kenntnis

Details

Vorlagen-Nr.
2008/0185
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.04.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00