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V/0496/2016

Schulden- und Liquiditätsbericht 2015

Vorlagen 06.06.2016

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 29.06.2016, TOP 3

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

21393 Zeichen

V/0496/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Schulden- und Liquiditätsbericht 2015 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
Schuldenbericht 2015 
Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung dem Auftrag des Haupt - und Finanzausschusses nach 
und berichtet  
 
-  über die im abgelaufenen Re chnungsjahr ergriffenen Maßnahmen und Strategien zur G e-
samtsteuerung von Krediten, Zins -, Tilgungs - und Belastungsverläufen (Controlling beim 
Cash-Management und Management für Finanzanlagen und Kredite) und  
-  über Ziele, Strategien, geplante Maßnahmen d er Gesamtsteuerung für das laufende und für 
kommende Haushaltsjahre. 
 
 
1. Schuldensituation der Stadt Münster 
Die Entwicklung des Schuldenstandes und des damit einhergehenden Schuldendienstes ei n-
schließlich der Folgejahre bis zum Jahre 2019 stellt sich nac h der derzeitigen Finanzplanung wie 
folgt dar: 
 
Jahr Schulden 
am 31.12.
Bruttokredit-
aufnahmen
Nettokredit-
aufnahmen
Zinsen Tilgung Schulden 
Pro-Kopf
am 31.12.
Schulden- 
dienst Pro-
Kopf
2015 729.516.733 30.226.700 -3.443.004 25.019.222 33.669.704 2.390,02 192,27
2016 768.830.693 74.633.000 39.313.960 28.000.000 35.319.040 2.518,82 207,44
2017 795.753.933 62.942.240 26.923.240 27.000.000 36.019.000 2.607,02 206,46
2018 826.573.793 68.219.860 30.819.860 26.000.000 37.400.000 2.707,99 207,71
2019 845.961.083 56.887.290 19.387.290 26.000.000 37.500.000 2.771,51 208,04
 
 
 
Die im Jahre 2015 dargestellte negative Nettokreditaufnahme führt zwar insgesamt zu einer Ent-
schuldung, faktisch erhöhen sich die Verbindlichkeiten durch die Bewertung der Fremdwä h-
rungsverbindlichkeiten (vgl.. TZ 2.2.2). 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0496/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Deppe 
Ruf: 
492 20 20 
E-Mail: 
Deppe@stadt-muenster.de 
Datum: 
09.06.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0496/2016 
 
Der Schuldenstand hat sich von Ende 2006 mit 698,9 Mio. € bis Ende 2015 auf 729,5 Mio. € um 
4,4 % erhöht. Im Vergleich dazu stieg die Verschuldung im Zeitraum von Ende 1996 (314,6 
Mio. €) bis Ende 2005 (693,6 Mio. €) um 120,5 %. 
Der Schuldendienst stieg von 199 6 bis 2005 von 29,5 Mio. € auf 47,6 Mio. € und somi t um rd. 
61,3 %. Im Zeitraum von 2006 bis 2015 stieg der Schuldendienst um 23,4 %. 
Unter Berücksichtigung des Schuldenstandes Ende 2015 und der aktuellen Finanzpl anung 2016 
bis 2019 steigt der Schuldenstand voraussichtlich auf 846 Mio. €. 
 
 
2. Strategische Ausrichtung des Zinsmanagements 
Im Rahmen des städtischen Schuldenmanagements werden verschiedene Instrumente eines 
aktiven Zinsmanagements eingesetzt. Mit den einzelnen Instrumenten wird das Ziel verfolgt, u n-
terschiedliche Marktsituationen so zu nutzen, dass die Zinsausgaben begrenzt/minimiert werden. 
Dazu gehört auch, Strukturen zu schaffen, die ein flexibles Reagieren auf sich ändernde Mark t-
bedingungen zulassen. Dabei soll nicht übersehen werden, dass in jeder Finanzierungsform Risi-
ken liegen. Um diese Risiken zu streuen oder zu begrenzen, wurde mit der Vorlage 338/01 fes t-
gelegt, dass mindestens 70 % des gesamten Schuldenbestandes aus festverzinslichen Krediten 
(Kommunalkredit auf dem Europäischen Markt, zinsgünstige Kredite von der KfW/EIB) best ehen; 
für den Investitionskreditbestand dürfen darüber hinaus für maximal 15 % Zinssicherungsinstr u-
mente angewendet werden sowie für max. 15 % in Schweizer -Franken Darlehen aufgenommen 
werden. 
 
Mit der Vorlage V/0195/2015 beschloss der Rat, folgenden Passus in die  jährliche Haushaltssat-
zung aufzunehmen: „Von Neuaufnahmen in Fremdwährungen wird abgesehen. Ausnahmen sind 
nur mit Ratsbeschluss möglich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Umschuldu n-
gen/Prolongationen für Investitionskredite“.  
 
2.1 Derivate 
Die Stadt Münster setzt seit 1998 Derivate Produkte zur Zins- und Risikosteuerung ein. 
Die folgende Übersicht zeigt die Verteilung zum 31.12.2015 auf: 
 
 
 
Aus der Grafik ergibt sich, dass das Kreditvolumen bei rund 736 Mio. € liegt. In dieser Summe 
sind auch Kreditvereinbarungen berücksichtigt (Forward Darlehen), die erst in der Zukunft zum 
Tragen kommen. Aus diesem Grund liegt das Volumen über dem Schuldens tand zum

3 
V/0496/2016 
 
31.12.2015.  
Die Differenz aus Geschäftsvolumen und Kreditvolumen betrifft die bestehenden derivativen G e-
schäfte. Die Prozentangaben beziehen sich auf das Geschäftsvolumen. Erläuterungen zu den 
einzelnen Derivatarten finden sich in der Anlage 1. 
 
Das mit einem festen Zinssatz ausgestattete Kreditportfolio wird zum 31.12.2015 mit einem Kurs 
von 114,26 bewertet. Das mit einem variablen Zinssatz ausgestattete Kreditportfolio wird zum 
31.12.2015 mit einem Kurs von 107,44 bewertet. 
 
Der Kurs bei den Payer Swaps liegt bei 114,32 und bei den Receiver Swaps bei 91,03. 
 
Insgesamt ist das Portfolio zu 96,74% festverzinslich und zu 3,26% variabel verzinst. 
 
Die Durchschnittsverzinsung für das gesamte Investitionsschuldenportfolio für das Jahr 2015 
belief sich auf 3,44 %. 
An Vorteilen wurden in diesem Bereich rd. 1,4 Mio. € erzielt. 
Der anhaltend starke Schweizer Franken führt jedoch dazu, dass diese Vorteile fast vollständig 
wieder aufgezehrt werden, vgl. nachfolgende Tabelle mit den Ergebnissen für das Jahr 2015. 
 
 
A. Gesamtübersicht Historie
2015 im Verhältnis CHF Eur ggü. Ans.
in € zum HH Ans. T € T €  %
Schuldenstand 729.516.733 2015 -1.304 1.405 0,33%
Zinsvorteil zur Passivsteuerung 2014 -842 1.603 2,45%
CHF- Markt -1.303.727 -4,21% 2013 314 1.657 5,41%
Eur - Markt 1.405.426 4,54% 2012 254 1.413 5,75%
Gesamtvorteil 101.700 0,33% 2011 88 2.074 7,18%
2010 883 4.586 18,29%
Limitauslastung bezogen auf den Schuldenstand 2009 929 3.334 14,26%
variabel 49.159.647 6,74% 2008 1.099 1.930 9,96%
CHF 91.884.101 12,60% 2007 3.049 -147 8,83%
1,4946 CHF/EUR 2006 2.390 2.714 18,46%
2000-2005 5.419 5.152
Gesamt 12.281 25.722 38.003
Break even 
 
 
2.2 Schweizer Franken Kredite 
 
2.2.1 Aufnahmen von Darlehen auf dem Schweizer Kapitalmarkt 
Zum 31.12.2015 belief sich das Verschuldungsvolumen der in Schweizer Franken aufgenomm e-
nen Investitionskredite bewertet mit einem Kurs (Bilanz) von 1,0835 CHF pro Euro auf rd. 91,9 
Mio. € und somit auf 12,6 % gemessen am Schuldenstand für Investitionskredite zum Ende des 
Jahres 2015. 
 
Die Stadt Münster hat sieben Einzelinvestitionskredite in der Fremdwährung Schweizer Franken. 
Der letzte Kredit/Derivat läuft ohne Prolong ation im Jahre 2043 aus. Gegenüber der Kreditau f-
nahme auf dem deutschen Kapitalmarkt besteht zz. ein kumulierter Zinsvorteil (seit 2001) von rd. 
12,3 Mio. €. Für das Jahr 2015 ergab sich ein rechnerischer Nachteil in Höhe von rd. 1,3 Mio. €. 
 
Die Schweizer Notenbank hat am 23.01.2015 den seit dem Jahr 2011 bestehenden Mindestkurs 
von 1,20 Franken überraschend aufgegeben. Der Euro -Mindestkurs war vor einigen Jahren ei n-
geführt worden, weil die Schweizer Notenbank durch den starken Aufwertungsdruck auf den 
Franken die Exportfähigkeit der heimischen Exportwirtschaft gefährdet sah. Seit der Einführung 
hat die Schweizer Notenbank den Mindestkurs durch Interventionen am Markt verteidigt. Diese 
Position hat die Notenbank nun aufgegeben. Die Aufgabe hat an den Börsen zu großen Schwan-
kungen geführt.

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V/0496/2016 
 
Der bisher tiefste Schlusskurs am 23.01.2015 betrug 0,98665 CHF/EUR. 
Der aktuelle Kurs (Stand: 02.06.2016) beläuft sich auf 1,1062 CHF /EUR. 
 
 
2.2.2 Bilanzielle Auswirkungen 
 
a) Investitionskredite 
Am 31.12.2015 ergibt sich ei n CHF Bestand in Höhe von 99.556.423,65 CHF. Der EZB Refe-
renzkurs notierte am 31.12. 15 bei 1,0835 CHF/€. Bewertet mit diesem Kurs - unter Beachtung 
des „Höchstwertprinzips“ - ergibt sich ein Wert von 91.884.101,21 €. 
Unter Berücksichtigung des Bilanzwertes in € zum 01.01.15 und der bereits vorgenommenen 
regulären Tilgungszahlung (unter Berücksichtigung des  tatsächlichen Tauschkurses) im Jahre 
2015 beläuft sich die aktuelle Schweizer Franken Verbindlichkeit auf 82.523.746,82 €.  
Daraus ergibt sich eine erforderlich e Zuschreibung und somit eine Erhöhung der Verbindlichke i-
ten in Höhe von 9.360.354,39 € (=Aufwand). 
 
Für den Jahresabschluss 2015 erfolgt die Bemessung der Drohverlustrückste llungen aufgrund 
des bisherigen Bewertungsmaßstabes mit einem Kurs von 0,98665 CHF/EUR und berechnet 
sich wie folgt: 
 
 
Verbindlichkeiten am 31.12.15 99.556.423,65 CHF 
 
Höhe der Rückstellung: 
Bilanzverbindlichkeiten zum 31.12.15 91.884.101,21 € 
Wert bei einem Kurs von CHF/EUR 0,98665 100.903.485,18 € 
 
Ergibt eine Gesamtrückstellung in Höhe von insgesamt 9.019.383,97 € 
 
Auswirkungen Gesamt 
Stand der Rückstellung zum 31.12.14 170.434,84 € 
Stand der Rückstellung zum 31.12.15 9.019.383,97 € 
 
aufwandwirksame Rückstellungzuführung    8.848.949,13 € 
aufwandwirksame Erhöhung der Verbindlichkeit  9.360.354,39 € 
   
Gesamtaufwand  18.209.303,52 € 
 
 
b) Liquiditätskredite 
Am 31.12.2015 ergibt sich ein CHF Bestand in Höhe von 15.000.000 CHF. Der EZB Referenz-
kurs notierte am 31.12. 15 bei 1,0835 CHF/€. Bewertet mit diesem Kurs - unter Beachtung des 
„Höchstwertprinzips“ - ergibt sich ein Wert von 13.844.024 €. 
 
Für den Jahresabschluss 2015 erfolgt die Bemessung der Drohverlustrückste llungen aufgrund 
des niedrigsten Kurses der letzten fünf Jahre mit einem Kurs von 0,98665 CHF/EUR und berech-
net sich wie folgt: 
 
Verbindlichkeiten am 31.12.15 15.000.000 CHF 
 
Höhe der Rückstellung: 
Bilanzverbindlichkeiten zum 31.12.15 13.844.024,00 € 
Wert bei einem Kurs von CHF/EUR 0,98665 15.202.959,51 € 
 
Ergibt eine Gesamtrückstellung in Höhe von insgesamt 1.358.935,51 €

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V/0496/2016 
 
Auswirkungen Gesamt 
Stand der Rückstellung zum 31.12.14 24.950,10 € 
Stand der Rückstellung zum 31.12.15 1.358.935,51 € 
 
aufwandwirksame Rückstellungzuführung      1.333.985,41 € 
aufwandswirksame Erhöhung der Verbindlichkeit 1.368.974,10 € 
Gesamtaufwand  2.702.959,51 € 
 
 
c)  Fazit 
Im Ergebnis ergibt sich aus dem Wegfall des Schweizer Franken -Mindestkurses eine kumulierte 
Ergebnisbelastung 2015 in Höhe von 20,9 Mio. €. Die bereits mit dem Schuldenbericht 2014 g e-
troffene Prognose über die Auswirkungen des starken Schweizer Franken (vgl. V/0171/2015, 
Seite 5) wird damit bestätigt. 
 
Annähernd zur Hälfte, nämlich zu rund 10,1 Mio. € ist die Ergebnisbelastung 2015 auf die Rüc k-
stellungen zurück zu führen, die beim Jahresabschluss 2015 für die Schweizer Franken -Kredite 
gebildet wurden. Damit wird gleichzeitig eine Vorsorge für spätere Haushaltsjahre getroffen,weil 
die Wechsel kursrisiken bis zu einem Kurs von 0,98665 CHF/EUR abgedeckt sind. Zum Ve r-
gleich: seit dem 3. Quartal 2015 bewegt sich der Wechselkurs regelmäßig in der Bandbreite zw i-
schen 1,08 und 1,11 CHF/EUR. 
 
 
 
 
 
2.4 Zinslandschaft 
Die Stadt Münster nimmt Kredite nicht nur mit einem Festzinssatz, sondern auch mit einem var i-
ablen Zinssatz auf. Bei einem Teil der Kredite richten sich die Zinsen nach einem variablen Refe-
renzzinssatz zzgl. Marge. Als Zinssicherung wurden darüber hinaus auch sogenannte Zinsza h-
lerswaps abgesc hlossen. Bei einem Zinszahlerswap zahlt die Stadt einen Festzinssatz an die 
Bank. Im Gegenzug zahlt die Bank auf Basis des variablen Referenzzinssatzes Zinsen an die 
Stadt, so dass sich im Grunde die Zinszahlung auf Referenzzinsbasis im Kreditgeschäft und De-
rivatgeschäft ausgleichen und sich nur die Zinszahlungen auf Basis des Festzinssatzes bela s-
tend für die Stadt auswirken 
 
Erstmalig kam es im Jahre 2015 dazu, dass die Referenzzinssätze negativ wurden. Vor allem 
macht sich dies im Schweizer Markt deutlich. Siehe dazu folgendes Schaubild

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V/0496/2016 
 
 
 
 
Auch u nter Berücksichtigung der Marge ergab sich mathematisch ein negativer Zinssatz im 
Grundgeschäft. Formal müsste die Bank für die Kreditaufnahme Zi nsen an die Stadt zahlen. Die 
Bankenwelt argumentiert aber, dass gem. § 488 BGB der Kreditnehmer den Zins für die Überlas-
sung von Kapital schuldet, daraus folgt, dass keine Umkehr der Zahllast erfolgen kann. 
 
Im Derivatgeschäft ergibt sich aus der variablen Zahlung  (aufgrund des negativen Referenzzins-
satzes) mathematisch eine Zahlung an die Bank. Dadurch, dass die variablen Zahlungsströme 
sich nicht mehr ausgleichen, wird die Stadt Münster zusätzlich belastet. 
 
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Münster ein extern es Rechtsgutachten eingeholt, um zu 
klären, inwieweit die Stadt die Zusatzleistung hinnehmen muss. 
 
Die Kanzlei empfiehlt, beim Derivatgeschäft nur noch den vereinbarten Zins, nicht aber den z u-
sätzlich geforderten variablen Zins zu zahlen. 
 
Parallel wurde auch Kontakt zu anderen Städten auf unterschiedlichen Ebenen bis hin zum Städ-
tetag NRW aufgenommen. Der Städtetag empfiehlt den Kommunen mit den Banken zu verha n-
deln, falls nötig nicht zu zahlen und den Klageweg zu beschreiten. 
 
Da das Themenfeld rechtlich sehr komplex gestaltet, ist eine schnelle Lösung nicht zu sehen. Um 
jedoch und die eigene Rechtsposition nicht aufzugeben, werden von den meisten Kommunen die 
Zahlungen vorgenommen, die seitens der Kreditinstitute in Rechnung geste llt werden. Allerdings 
erfolgen die Zahlungen unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. 
  
In oben genannter Weise verfährt die Stadt Münster mittlerweile mit allen ähnlichen Fällen.  
 
Eine Abschätzung über das Gesamtrisiko lässt sich derzeit zuverlässig nicht bestimmen, da nicht 
abzusehen ist, wie sich die zukünftigen Zinsmärkte und damit die Referenzzinssätze entw ickeln. 
Darüber hinaus gibt es noch keine Rechtssicherheit bei der Auslegung, ob ein negativer Zinssatz 
im Grundgeschäft zulässig ist oder inwieweit ohne explizite Vertragsregelung im  Derivat, die

7 
V/0496/2016 
 
Zahllast des Kontrahenten im variablen Teil umkehrbar ist. Darüber hinaus handeln die Banken 
unterschiedlich bei der Festsetzung der zu zahlenden Zinsen.  
  
Im Ergebnis nimmt die Stadt eine abwartende Haltung ein, da auf den unterschiedlichen  Ebenen 
diskutiert und rechtliche Einschätzungen eingeholt werden. Das Bestreben der Stadt ist es, mö g-
lichst ein einheitliches Vorgehen mit anderen Kommunen auch in der Zusammenarbeit mit dem 
Städtetag NRW herzustellen. 
 
 
3. Liquiditätskredite  
 
Liquiditätskredite  
Wie bereits oben dargestellt hatte die Stadt Münster am Jahresanfang 2015 einen Liquiditätskre-
dit über 15 Millionen Schweizer Franken (CHF) im Bestand.  
Der Liquiditätskredit stellt den relativ dauerhaften Liquiditätsgrundbedarf dar.  
 
Daneben wurden für 44 Tage zwei externe Liquiditätskredite von jeweils 15 Mio. Euro benötigt. 
Einer dieser Liquiditätskredite diente zur Deckung von Gewerbesteuererstattungen zum 
08.04.2015. Der zusätzliche Kreditbedarf von 30 Mio. € bestand in der Zeit vom 08.04. – 
15.05.2015. 
 
Der weitere kurzfristige Liquiditätsbedarf konnte bis zu einer Höhe von maximal 19,15 Mio. € über 
das Cash-Pooling mit Tochterunternehmen gedeckt werden. Dieses Cash-Pooling wurde in 2015 
zur Liquid itätsverstärkung der Stadtkasse an 262 Tagen mit einem Durchschnittswert von rd. 
7,03 Mio. € herangezogen.  
 
Der Zeitablauf kann der nachstehenden Grafik entnommen werden. Sie ist etwas ungenau, da 
zur besseren Darstellung nur der 1., 10. und 20. Tag des Monats als Stichtag berücksichtigt wu r-
de. 
 
 
 
Mittel- und langfristige Kapitalanlagen  
 
A. Mittel der pflichtigen Fondsansparung  
Ab dem Jahr 1999 bis zur Einführung der Doppik im Jahr 2008 waren die Gemeinden aufgrund 
des Versorgungsfondsgesetzes NRW verpflichtet, 0,2 % der Beamten - und Versorgungsbezüge 
für spätere Versorgungslasten anzulegen. Der Anteil erhöhte sich je Jahr um weitere 0,2 %. Au f-
grund des Ratsbeschluss vom 09.06.1999 (Vorlage 482/99) wurden diese Beträge in e inem Spe-
zialfonds angelegt.  
Fondsanleger (Stand 31.12.2015) sind die Stadt Münster einschließlich der Eigenbetriebe citeq 
und Münster Marketing, sowie sechs weitere Kommunen aus NRW und Niedersachsen.

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V/0496/2016 
 
 
B. Mittel der freiwilligen Fondsansparung  
Auf der Grundlage des Ratsbeschluss vom 21.06.2000 (Vorlage 599/00) wurden zudem aus der 
damaligen kameralen Rücklage 13,0 Mio. DM (= 6,6 Mio. €) in einem weiteren Spezialfonds a n-
gelegt, um ebenfalls künftige Versorgungslasten, die in der Bilanz 2014 mit über 481 M io. € aus-
gewiesen sind, zu reduzieren.  
Fondsanleger sind die Stadt Münster sowie die citeq, das Theater Münster und die AWM.  
 
Der VUS-Fonds (Versorgungs- und Sanierungsfonds) und der WVR -Fonds (Westfälischer Ve r-
sorgungsrücklagefonds) haben in 2015 folgende Entwicklung erfahren: 
  VUS-Fonds  WVR-Fonds (Anteil Stadt 
Münster und Eigenbetriebe)  
 in Mio. 
€ 
Anzahl  
Anteile 
Wert je 
Anteil (€) 
in Mio. 
€ 
Anzahl 
Anteile 
Wert je 
Anteil (€) 
Anfangswert        31.12.2014  46,214 296.01
5 
156,12 13,718 147.61
3 
92,93 
Endwert               31.12.2015  47,283 298.37
5 
158,47 18,099 187.60
3 
96,48 
       
Wertentwicklung je Fondsan-
teil 
   + 2,35  €  
 
+ 1,5 % 
  + 3,55 € 
 
+ 3,8 % 
Betragsveränderung  2015  1,069 2.360  4,381 39.990  
Davon unterjährige Zufüh-
rungen gesamt:  
0,378 2.360  3,857 39.990  
       
02.04.15 Theater Münster 0,159 982 161,68    
06.03.15 Stadt Münster    0,136 1.410 96,12 
03.06.15 Umbuchung an MM     1.441  
17.06.15 Münster Marketing    0,053 557 94,70 
02.09.15 Stadt Münster    0,864 9.106 94,93 
26.11.15 Citeq    2,089 21.494 97,20 
29.12.15 Stadt Münster    0,715 7.423 96,34 
21.12.15 Theater Münster 0,219 1.378 158,78    
       
alleiniger Anteil Stadt Müns-
ter zum 31.12.2015 
21,183 133.67
5 
 13,285 
 
137.69
7 
 
 
C. Sonstige Rücklagen  
Darüber hinaus stehen Finanzmittel in Höhe von rund 29,6 Mio. € bereit, um bei Bedarf besti m-
mungsgemäß rechtzeitig zur Verfügung zu stehen. In dieser Summe enthalten sind Betr äge, die 
nur für bestimmte (gesetzlich geregelte) Zwecke verausgabt werden dürfen: 
KFZ-Stellplatzablösebeträge  rd.  18,47 Mio. € 
Sonderrücklage Schürholz  rd. 0,23 Mio. € 
 
Die Mittel sind zinsbringend angelegt: 
14,8 Mio. €  für jeweils einen mittelfristigen Zeitraum (3 – 6 Monate)  
14,8 Mio. € für jeweils einen längerfristigen Zeitraum (1 Jahr)  am Markt 
 
Diese Anlagen erbringen einen Zinsgewinn bis Endfälligkeit in Höhe von 147.333,66 Euro, die 
dem Haushalt zugeführt werden. Um vor dem Hintergrund des aktuellen Marktumfeldes weiterhin 
Zinserträge realisieren zu können, ist vorgesehen, den größere n Teil der bislang mittelfristig (3 – 
6 Monate) angelegten Mittel zukünftig längerfristig (1 – 2 Jahre) anzulegen.

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V/0496/2016 
 
4. Vergleich zu anderen kreisfreien Städten 
Im Vergleich zu den kreisfreien Städten in Nordrhein Westfalen steht Münster mit 736.220 T€ an 
sechster Stelle. Bottrop hat mit 382.205 T€ den niedrigsten Schuldenstand und Köln mit 
4.692.162 T€ den höchsten Stand.  
 
 
 
Bezogen auf den Schuldenstand pro Einwohner liegt Münster mit 2.452,85 €  auf den dritten 
Platz. Düsseldorf hat mit 883,19 € den niedrigsten Schuldenstand und Oberhausen mit 8.908,14 
€ den höchsten. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage: 
Erläuterung zu Derivaten

10 
V/0496/2016 
 
 
Anlage 1: 
 
Erläuterung zu Derivaten 
 
Receiver Swap 
Beim Receiver Swap werden auf Basis eines Grundgeschäftes (klassischer Kommunalkredit mit 
einem festverzinslichen Zinssatz) Zinszahlungsströme ausgetauscht, so dass letztendlich die 
zugrunde liegende Verzinsung variabel ist und sich alle 3 oder 6 Monate an de r Entwicklung ei-
nes Indexes/Zinssatz anpasst. Der Vorteil liegt darin, dass die Differenz zwischen kurz- und lang-
fristigem Zinssatz eingespart wird. Das Risiko bei diesem Swap liegt darin, dass die kurzfristigen 
Zinssätze über den Zinssatz steigen können, der zum Abschlusstag für einen Kommunalkredit 
gleicher Laufzeit hätte aufgewendet werden müssen. 
 
 
Payer Swap 
Beim Payer Swap werden auf Basis eines Grundgeschäftes (klassischer Kommunalkredit mit 
einem variablen Zinssatz) Zinszahlungsströme ausgetauscht, so dass letztendlich die zugrunde 
liegende Verzinsung im Zinssatz fixiert ist und keiner Schwankung unterliegt. Das Risiko bei di e-
sem Swap liegt, wie beim Kommunalkredit, darin, dass die langfristigen Zinssätze sinken.  
 
 
Payer Swap mit Gläubigerkündigungsrecht bzw. Wandlungsrecht 
Zu der grundlegenden Ausgestaltung eines Payer Swaps wird dem Gläubiger das Recht eing e-
räumt, zu einem definierten Tag in der Zukunft einen Swap ohne Ausgleichszahlung aufz ulösen 
bzw. in eine variable Verzinsung zu wandeln. Dieses Recht ist werthaltig und reduziert den zu 
zahlenden Zinssatz. 
 
 
Doppel Swap 
Der Doppel-Swap ist eine Kombination von Receiver - und Payer-Swap und dient der Zinssich e-
rung des aktuellen Zinsniveaus. 
 
 
Cap 
Ein Cap ist eine „Höchstzinssatzversicherung“. 
Er dient zur Absicherung des Risikos steigender Zinssätze bei variabel verzinslichen Finanzi e-
rungen, d. h. bei Roll -over-Krediten oder variabel verzinslichen Positionen, z. B. indem zu einem 
Festsatzkredit ein Receiver-Swap abgeschlossen wurde 
 
Floor 
Ein Floor ist eine „Mindestzinsvereinbarung“, die der Vertragspartner erhält. In Verbindung mit 
einem Cap kann die zu zahlende Prämie vermindert werden. 
 
 
Receiver-Swaption 
Der Verkäufer (Stadt Münster) der R eceiver-Swaption ist Stillhalter einer Option und erzielt eine 
Prämie zur aktuellen Zinsentlastung. 
Bei Ausübung der Option – durch den Käufer – tritt die Stadt Münster in einen Payer Swap ein.

Beratungsverlauf (1)

29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0496/2016
Typ
Vorlagen
Datum
06.06.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37