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AN/0645/2017

Durchfahrt von LKW in Alt-Niehl verhindern

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) 25.04.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 11.05.2017, TOP 8.1.2

Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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Antrag nach § 3 (SPD BV5)

2621 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 25.04.2017 
AN/0645/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 11.05.2017 
 
Durchfahrt von LKW in Alt-Niehl verhindern 
- Antrag der SPD-Fraktion - 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen? 
 
Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das 
Durchfahrt-Verbot für LKW, die keine Lieferanten sind, in Alt-Niehl durchzusetzen. 
 
 
Begründung: 
                       
Auf der Merkenicher Str., nördlich der Sebastianstraße, fahren häufig LKW, oft von erheblicher 
Größe, die sich offensichtlich „verirrt“ haben und keine Lieferanten sind. Entweder sie führen auf 
der schmalen Straße gefährliche Wendemanöver oder lange Rückwärtsfahrten durch, oder sie 
fahren über den Flittarder Weg und über die KVB-Straße zum Niehler Damm unter Missachtung 
von vier weiteren Verbotsschildern. Die Merkenicher Str. ist am Ende eine Sackgasse und als 
solche ausgeschildert. Die Sebastianstraße wird ebenfalls sehr häufig von LKW als 
Durchgangsstraße benutzt. Hier kommt es oft zu Engpässen und Staus, wenn Bus und LKW im 
Gegenverkehr nicht aneinander vorbei kommen. 
Anwohner berichten von heftigen Wortgefechten zwischen Busfahrern und LKW-Fahrern. Oft wird 
es schon bei der Begegnung von LKW und PKW eng. Die LKW-Fahrer fühlen sich offenbar 
vollkommen im Recht, obwohl eingangs aller Durchgangstraßen, die durch Alt-Niehl führen,

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(Niehler Damm, Sebastianstraße)  Verbotsschilder für LKW stehen. Diese Beschilderung scheint 
allerdings nicht ausreichend zu sein. An einigen Stellen könnten weitere Verbotsschilder hilfreich 
sein, z.B. bei der Zufahrt vom Kreisverkehr in die Sebastianstraße, bei der Zufahrt von der 
Sebastianstraße in den nördlichen Teil der Merkenicher Str. und von der Zufahrt von der 
Sebastianstraße in die Feldgärtenstraße. Während alle LKW-Verbotsschilder mit dem Zusatz 
„Lieferverkehr frei“ versehen sind,  ist das Verbotsschild an der Einmündung 
Sebastianstraße/Scheibenstraße mit dem Zusatz „Anlieger frei“ versehen. Konsequenterweise 
sollte dieses ersetzt werden durch das Zusatzschild „Lieferverkehr frei“. Die SPD-Fraktion hat 
bereits in ihrer Anfrage zur Sitzung vom 28.04.2016 auf einige dieser Missstände                      
aufmerksam gemacht. Bisher hat die Verwaltung auf diese Anfrage nicht geantwortet. 
 
 
 
 
 
 
 
gez. Baumann                                                                              gez. Steinbach

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Beratungsverlauf (1)

11.05.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Sebastianstraße
  • Feldgärtenstraße
  • Flittarder Weg
  • Niehler Damm
  • Merkenicher Straße
  • Scheibenstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0645/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
Datum
25.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27