0788/2025
Vergabe bezirksorientierter Mittel für die Feier und Ausstellung "50 Jahre BV Nippes"
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
3858 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 0788/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe bezirksorientierter Mittel für die Feier und Ausstellung "50 Jahre BV Nippes" Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt, für die Jubiläumsfeier mit Eröffnung der Ausstellung „50 Jahre Stadtbezirk Nippes“ einen Zuschuss aus bezirksorientierten Mitteln in Höhe von 3.300,00 EUR zu gewähren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des § 82 GO NRW. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 3.300,--€ % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Am 06. Juni 1975 tagte zum ersten Mal die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk Nippes, der im Zuge einer kommunalen Neugliederung zum 1. Januar 1975 gegründet worden war. Also ein doppelter Grund zu feiern. Die Bezirksvertretungen wurden vor 50 Jahren im Rahmen der landesweiten Gebiets- und Kommunalreform aus der Taufe gehoben. Weil die kreisfreien Städte durch Eingemeindungen weiter wuchsen, erhielten auch die neun Stadtbezirke in Köln eigene „kleine Gemeinderäte“ mit eigenen Entscheidungskompetenzen. Die Bezirksvertretungen entscheiden unter Beach- tung der Belange der gesamten Stadt und im Rahmen der vom Rat erlassenen allgemeinen Richtlinien in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Die Bezirksvertretungen sind – gerade in heutigen Zeiten – ein wichtiger stabiler Faktor für de- mokratische Teilhabe der Bürger*innen unmittelbar vor Ort, die sich zudem jederzeit auch mit 3 Fragen und Anregungen an die Bezirksvertretung wenden können. Zusammen mit den Bür- ger*innen soll das doppelte Jubiläum - das Bestehen der Bezirksvertretung und des Stadtbe- zirks 5 – angemessen gefeiert werden. Geplant sind: Am 23.05.2025 eine Jubiläumsfeier mit Eröffnung der Ausstellung „50 Jahre Stadtbezirk Nippes“ in der Rotunde des Bezirksrathauses mit Musik und/oder Kabarett, Reden und Vorträgen mit aktuellen und ehemaligen Mitgliedern der Bezirksvertretung, Zeitzeugen und Gästen aus der Stadtteilgesellschaft. Vom 23.05. bis 20.06.2025: Eine Ausstellung zu „50 Jahre Stadtbezirk Nippes“ in Zusammen- arbeit mit dem Archiv für Stadtteilgeschichte Köln-Nippes e.V. und Norbert Brokmeier, Stadt- teilhistoriker aus Riehl. Geplant ist die bestehende Ausstellung über den Stadtbezirk Nippes (von 2013) zu aktualisieren und zu erweitern und in der Rotunde einen Monat der Öffentlich- keit zu präsentieren. Die Kosten werden voraussichtlich betragen: Feier und Ausstellung 50 Jahre BV am 23.05.2025 Leistung Plan GEMA 60,00 € Musik und/oder Künstler 900,00 € Produktion und Druck von 4 Tafeln für die Aus- stellung (Durchgeführt durch das Archiv für Stadtteilgeschichte e.V.) 1.000,00 € Catering, Getränke, Service, Deko 860,00 € Einladungsflyer per Post 280,00 € Werbemittel 200,00 € SUMME Ausgaben 3.300,00 € Anlagen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1379 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Nippes festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0788/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 13.03.2025
- Erstellt
- 13.03.2025 11:53