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V/0057/2007

Berichtspflichtige Umschichtungen 2006

Vorlagen 15.01.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 30.01.2007, TOP 11

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

7011 Zeichen

V/0057/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Berichtspflichtige Umschichtungen 2006 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.01.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die in den  Anlagen 1 und 2 aufgeführten berichtspflichtigen Umschichtungen des Jahres 2006 
werden zur Kenntnis genommen. 
  
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung ist über alle Umschichtungen im Budget des Amtes 
für Schule und Weiterbildung - Teilbereich kameraler Haushalt des ehemaligen Schulamtes - zu 
informieren, soweit die annehmende oder abgebende Haushaltsstelle um mehr als 1/3 des 
Haushaltsansatzes verändert wird. Dies gilt auch dann, wenn durch mehrere Umschichtungen 
das Volumen der Haushaltsstellen um mehr al s 1/3 verändert wird, obwohl jede einzelne Um-
schichtung einen geringeren Umfang hat.  
Der ehemalige Schulausschuss hatte am 27.01.2004 auf der Basis der Vorlage 46/2004 festge-
legt, dass nur einmal jährlich über die berichtspflichtigen Umschichtungen informiert werden soll. 
Dieser Vorgabe kommt die Verwaltung mit dieser Vorlage für das gesamt Haushaltsjahr 2006 
nach.  
 
In 2006 wurden insgesamt 74  Umschichtungen vorgenommen. In einer Reihe von Fällen handel-
te es sich um - zum Teil prozentual oder in € sehr geringfügige - Umschichtungen. Da eine Viel-
zahl von Haushaltspositionen des Amtsbudgets mehr  oder weniger in allen Schulformen (= Un-
terabschnitten) vorkommen, handelte es sich häufig lediglich um Umschichtungen zwischen den 
verschiedenen Unterabschnitten. 
 
In der Anlage 1 sind alle 13  Haushaltsstellen aufgeführt, bei denen das Volumen des Haushalts-
ansatzes um mehr als 1/3 erhöht wurde. Hierbei ist auch der Grund für den Mehrbedarf ausge-
wiesen. In der Anlage 2 sind alle 5 Haushaltsstellen aufgeführt, bei denen das Volumen des 
Haushaltsansatzes um mehr als 1/3 reduziert wurde. Soweit hier im Einzelfall ein über 100%iger 
Anteil ausgewiesen ist, hängt das damit zusammen, dass entweder zusätzlich zu den laufenden 
Mitteln ein Haushaltsrest vorhanden war oder der laufende Ansatz bereits vorher durch Mittelum-
schichtungen verstärkt worden war. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0057/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Müller 
Ruf: 
492 40 33 
E-Mail: 
MuellerHt@stadt-muenster.de 
Datum: 
15.01.2007 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0057/2007 
 
Umschichtungen, bei denen der Haushaltsansatz um mehr als 50.000,00 € (Verwaltungshaus-
halt) bzw. 500.000,00 € (Vermögenshaushalt) verändert wird, bedürfen der vorherigen Zustim-
mung des Fachausschusses. Der ehemalige Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 
28.11.2000 u. a. beschlossen, dass auch an sich zustimmungspflichtige Umschichtungen in den 
die Schulen direkt betreffenden Bereichen wie z. B. „Schulbedarf allgemein“ und „Schülerfahrkos-
ten“ ohne vorherigen Ausschussbeschluss vorgenommen werden dürfen. Voraussetzung ist, 
dass die bereitgestellten Mittel insgesamt ausreichen  (siehe Vorlage 1227/2000). Hierüber ist 
der Schulausschuss zeitnah zu informieren.  
 
Dies trifft in 2006 auf folgende Umschichtungen zu: 
 
Bereich „Erstattung von IuK-Kosten an citeq
 (HHSt. 2..0.570.0000..): 
 
UA Schulform Ansatz Veränderung Mittel neu 
Veränderung 
(%) 
2100 Grundschulen 339.640,00 € 140.000,00 € 479.640,00 € 41,22%
2150 Hauptschulen 287.000,00 € 47.000,00 € 334.000,00 € 16,38%
2200 Realschulen 406.470,00 € -167.000,00 € 239.470,00 € -41,09%
2300 Gymnasien 920.720,00 € -54.500,00 € 866.220,00 € -5,92%
2400 Berufskollegs 29.790,00 € -1.000,00 € 28.790,00 € -3,36%
2700 Förderschulen 107.930,00 € 35.500,00 € 143.430,00 € 32,89%
gesamt   2.091.550,00 € 0,00 € 2.091.550,00 € 0,00%
 
Bei den „IuK-Kosten für Schulen an die citeq“ handelt es sich um die entsprechenden laufenden 
Erstattungskosten für die Bereitstellung der Ausstattung (einschließlich Leitungsbereitstellung) 
durch die citeq im Rahmen des Medienentwick lungsplanes. Bedingt durch gegenüber der ur-
sprünglichen Planung abweichende Umsetzungszeiträume für verschiedene Schulen ergeben 
sich entsprechende Verschiebungen zwischen den schulformbezogenen Unterabschnitten. 
 
Bereich „Schulbedarf allgemein“
 (HHSt. 2..0.601.1000..) 
 
UA Schulform 
Ansatz (einschl. 
überplanmäßiger 
Mittel) Veränderung Mittel neu 
Veränderung 
(%) 
2000 Schulverwaltung 20.570,00 € -2.302,70 € 18.267,30 € -11,19%
2060 Schulpsychologie 10.250,00 € 3.091,39 € 13.341,39 € 30,16%
2100 Grundschulen 481.720,00 € 51.102,04 € 532.822,04 € 10,61%
2150 Hauptschulen 214.370,00 € 10.315,00 € 224.685,00 € 4,81%
2200 Realschulen 260.430,00 € 16.800,00 € 277.230,00 € 6,45%
2300 Gymnasien 289.490,00 € -11.070,00 € 278.420,00 € -3,82%
2400 Berufskollegs 459.140,00 € -50.000,00 € 409.140,00 € -10,89%
2700 Förderschulen 150.890,00 € 34.103,15 € 184.993,15 € 22,60%
2940 PTA-Lehranstalt 15.210,00 € 10.225,81 € 25.435,81 € 67,23%
2950 Einrichtungen 3.120,00 € 386,48 € 3.506,48 € 12,39%
gesamt   1.905.190,00 € 62.651,17 € 1.967.841,17 € 3,29%

3 
V/0057/2007 
 
Hierbei handelt es sich sowohl um die Mittel der Schuletats wie auch um die zentral vom Amt 40 
bewirtschafteten Haushaltsmittel („Flexible Haushaltsführung“). Bedingt durch Inanspruchnahme 
von Rücklagenmitteln, der Mittelverstärkung wegen unabweisbarer Mehrbedarfe aus anderen 
Haushaltspositionen (deswegen wurden insgesamt zusätzliche Mittel in Höhe von 62.651,17 € in 
die „Flexible Haushaltsführung“ verlagert) und Verschiebungen in den zugeordneten Haushalts-
positionen im Vermögenshaushalt („Beschaffungen für ….) machten die entsprechenden Um-
schichtungen erforderlich.  
 
Bereich Schülerfahrkosten
 (HHSt. 2..0.639..000..) 
 
UA Schulform Ansatz Veränderung Mittel neu 
Veränderung 
(%) 
2100 Grundschulen 732.320,00 € -49.000,00 € 683.320,00 € -6,69%
2150 Hauptschulen 607.150,00 € -108.000,00 € 499.150,00 € -17,79%
2200 Realschulen 1.112.900,00 € -49.000,00 € 1.063.900,00 € -4,40%
2300 Gymnasien 1.818.460,00 € 313.000,00 € 2.131.460,00 € 17,21%
2300 
Gymnasien in frei-
er Trägerschaft 52.200,00 € -43.000,00 € 9.200,00 € -82,38%
2400 Berufskollegs 1.731.780,00 € -15.000,00 € 1.716.780,00 € -0,87%
2700 Förderschulen 819.710,00 € -49.000,00 € 770.710,00 € -5,98%
gesamt   6.874.520,00 € 0,00 € 6.874.520,00 € 0,00%
 
Die Verschiebungen bei den Schülerfahrkosten sind primär durch gestiegenen Bedarf im gymna-
sialen Bereich bedingt. Hier wurden, trotz der Neuregelungen („nächstgelegene Schule“) ab dem 
Schuljahr 2006/2007, wesentlich mehr Schülerfahrkarten bereitgestellt als zunächst kalkuliert. 
Dies hängt u. a. mit den gestiegenen Schülerzahlen, aber auch mit der Nichtaufnahmefähigkeit 
„nächstgelegener“ Gymnasien zusammen. Bei allen anderen Schulformen haben sich durch die 
Neuregelung Einsparungen ergeben. 
 
 
Eine einzelne Darstellung aller zugrunde liegender Umschichtungen bzw. eine entsprechende 
detaillierte Erläuterung würden den Rahmen und die Übersichtlichkeit dieser Vorlage sprengen. 
Im Einzelfall ist auf Nachfrage gerne eine weitere Erläuterung möglich.       
 
I.V. 
 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

30.01.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0057/2007
Typ
Vorlagen
Datum
15.01.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37