V/0057/2007
Berichtspflichtige Umschichtungen 2006
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Berichtsvorlage
7011 Zeichen
V/0057/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Berichtspflichtige Umschichtungen 2006 Beratungsfolge 30.01.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht Bericht: Die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten berichtspflichtigen Umschichtungen des Jahres 2006 werden zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung ist über alle Umschichtungen im Budget des Amtes für Schule und Weiterbildung - Teilbereich kameraler Haushalt des ehemaligen Schulamtes - zu informieren, soweit die annehmende oder abgebende Haushaltsstelle um mehr als 1/3 des Haushaltsansatzes verändert wird. Dies gilt auch dann, wenn durch mehrere Umschichtungen das Volumen der Haushaltsstellen um mehr al s 1/3 verändert wird, obwohl jede einzelne Um- schichtung einen geringeren Umfang hat. Der ehemalige Schulausschuss hatte am 27.01.2004 auf der Basis der Vorlage 46/2004 festge- legt, dass nur einmal jährlich über die berichtspflichtigen Umschichtungen informiert werden soll. Dieser Vorgabe kommt die Verwaltung mit dieser Vorlage für das gesamt Haushaltsjahr 2006 nach. In 2006 wurden insgesamt 74 Umschichtungen vorgenommen. In einer Reihe von Fällen handel- te es sich um - zum Teil prozentual oder in € sehr geringfügige - Umschichtungen. Da eine Viel- zahl von Haushaltspositionen des Amtsbudgets mehr oder weniger in allen Schulformen (= Un- terabschnitten) vorkommen, handelte es sich häufig lediglich um Umschichtungen zwischen den verschiedenen Unterabschnitten. In der Anlage 1 sind alle 13 Haushaltsstellen aufgeführt, bei denen das Volumen des Haushalts- ansatzes um mehr als 1/3 erhöht wurde. Hierbei ist auch der Grund für den Mehrbedarf ausge- wiesen. In der Anlage 2 sind alle 5 Haushaltsstellen aufgeführt, bei denen das Volumen des Haushaltsansatzes um mehr als 1/3 reduziert wurde. Soweit hier im Einzelfall ein über 100%iger Anteil ausgewiesen ist, hängt das damit zusammen, dass entweder zusätzlich zu den laufenden Mitteln ein Haushaltsrest vorhanden war oder der laufende Ansatz bereits vorher durch Mittelum- schichtungen verstärkt worden war. Vorlagen-Nr.: V/0057/2007 Auskunft erteilt: Herr Müller Ruf: 492 40 33 E-Mail: MuellerHt@stadt-muenster.de Datum: 15.01.2007 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0057/2007 Umschichtungen, bei denen der Haushaltsansatz um mehr als 50.000,00 € (Verwaltungshaus- halt) bzw. 500.000,00 € (Vermögenshaushalt) verändert wird, bedürfen der vorherigen Zustim- mung des Fachausschusses. Der ehemalige Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2000 u. a. beschlossen, dass auch an sich zustimmungspflichtige Umschichtungen in den die Schulen direkt betreffenden Bereichen wie z. B. „Schulbedarf allgemein“ und „Schülerfahrkos- ten“ ohne vorherigen Ausschussbeschluss vorgenommen werden dürfen. Voraussetzung ist, dass die bereitgestellten Mittel insgesamt ausreichen (siehe Vorlage 1227/2000). Hierüber ist der Schulausschuss zeitnah zu informieren. Dies trifft in 2006 auf folgende Umschichtungen zu: Bereich „Erstattung von IuK-Kosten an citeq (HHSt. 2..0.570.0000..): UA Schulform Ansatz Veränderung Mittel neu Veränderung (%) 2100 Grundschulen 339.640,00 € 140.000,00 € 479.640,00 € 41,22% 2150 Hauptschulen 287.000,00 € 47.000,00 € 334.000,00 € 16,38% 2200 Realschulen 406.470,00 € -167.000,00 € 239.470,00 € -41,09% 2300 Gymnasien 920.720,00 € -54.500,00 € 866.220,00 € -5,92% 2400 Berufskollegs 29.790,00 € -1.000,00 € 28.790,00 € -3,36% 2700 Förderschulen 107.930,00 € 35.500,00 € 143.430,00 € 32,89% gesamt 2.091.550,00 € 0,00 € 2.091.550,00 € 0,00% Bei den „IuK-Kosten für Schulen an die citeq“ handelt es sich um die entsprechenden laufenden Erstattungskosten für die Bereitstellung der Ausstattung (einschließlich Leitungsbereitstellung) durch die citeq im Rahmen des Medienentwick lungsplanes. Bedingt durch gegenüber der ur- sprünglichen Planung abweichende Umsetzungszeiträume für verschiedene Schulen ergeben sich entsprechende Verschiebungen zwischen den schulformbezogenen Unterabschnitten. Bereich „Schulbedarf allgemein“ (HHSt. 2..0.601.1000..) UA Schulform Ansatz (einschl. überplanmäßiger Mittel) Veränderung Mittel neu Veränderung (%) 2000 Schulverwaltung 20.570,00 € -2.302,70 € 18.267,30 € -11,19% 2060 Schulpsychologie 10.250,00 € 3.091,39 € 13.341,39 € 30,16% 2100 Grundschulen 481.720,00 € 51.102,04 € 532.822,04 € 10,61% 2150 Hauptschulen 214.370,00 € 10.315,00 € 224.685,00 € 4,81% 2200 Realschulen 260.430,00 € 16.800,00 € 277.230,00 € 6,45% 2300 Gymnasien 289.490,00 € -11.070,00 € 278.420,00 € -3,82% 2400 Berufskollegs 459.140,00 € -50.000,00 € 409.140,00 € -10,89% 2700 Förderschulen 150.890,00 € 34.103,15 € 184.993,15 € 22,60% 2940 PTA-Lehranstalt 15.210,00 € 10.225,81 € 25.435,81 € 67,23% 2950 Einrichtungen 3.120,00 € 386,48 € 3.506,48 € 12,39% gesamt 1.905.190,00 € 62.651,17 € 1.967.841,17 € 3,29% 3 V/0057/2007 Hierbei handelt es sich sowohl um die Mittel der Schuletats wie auch um die zentral vom Amt 40 bewirtschafteten Haushaltsmittel („Flexible Haushaltsführung“). Bedingt durch Inanspruchnahme von Rücklagenmitteln, der Mittelverstärkung wegen unabweisbarer Mehrbedarfe aus anderen Haushaltspositionen (deswegen wurden insgesamt zusätzliche Mittel in Höhe von 62.651,17 € in die „Flexible Haushaltsführung“ verlagert) und Verschiebungen in den zugeordneten Haushalts- positionen im Vermögenshaushalt („Beschaffungen für ….) machten die entsprechenden Um- schichtungen erforderlich. Bereich Schülerfahrkosten (HHSt. 2..0.639..000..) UA Schulform Ansatz Veränderung Mittel neu Veränderung (%) 2100 Grundschulen 732.320,00 € -49.000,00 € 683.320,00 € -6,69% 2150 Hauptschulen 607.150,00 € -108.000,00 € 499.150,00 € -17,79% 2200 Realschulen 1.112.900,00 € -49.000,00 € 1.063.900,00 € -4,40% 2300 Gymnasien 1.818.460,00 € 313.000,00 € 2.131.460,00 € 17,21% 2300 Gymnasien in frei- er Trägerschaft 52.200,00 € -43.000,00 € 9.200,00 € -82,38% 2400 Berufskollegs 1.731.780,00 € -15.000,00 € 1.716.780,00 € -0,87% 2700 Förderschulen 819.710,00 € -49.000,00 € 770.710,00 € -5,98% gesamt 6.874.520,00 € 0,00 € 6.874.520,00 € 0,00% Die Verschiebungen bei den Schülerfahrkosten sind primär durch gestiegenen Bedarf im gymna- sialen Bereich bedingt. Hier wurden, trotz der Neuregelungen („nächstgelegene Schule“) ab dem Schuljahr 2006/2007, wesentlich mehr Schülerfahrkarten bereitgestellt als zunächst kalkuliert. Dies hängt u. a. mit den gestiegenen Schülerzahlen, aber auch mit der Nichtaufnahmefähigkeit „nächstgelegener“ Gymnasien zusammen. Bei allen anderen Schulformen haben sich durch die Neuregelung Einsparungen ergeben. Eine einzelne Darstellung aller zugrunde liegender Umschichtungen bzw. eine entsprechende detaillierte Erläuterung würden den Rahmen und die Übersichtlichkeit dieser Vorlage sprengen. Im Einzelfall ist auf Nachfrage gerne eine weitere Erläuterung möglich. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0057/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.01.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37